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22.07.2021

-12 Mrd. Euro: Dramatische Umsatzverluste im Lockdown

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Auch das Jahr 2021 war gezeichnet von der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten die Modehäuser geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Drei Viertel der Bekleidungsgeschäfte litten in diesem Jahr erneut unter dramatischen Umsatzeinbrüchen. Bis einschließlich April lagen die Umsätze des stationären Bekleidungshandels annähernd 50 Prozent unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau des Vorjahres 2020.

So atmete der Modehandel erleichtert auf, als die Corona-Maßnahmen wieder gelockert wurden und ab Juni die Geschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Bis Ende Juni hatte sich das Minus dank eines zweistelligen Umsatzplus im Juni bis auf 40 Prozent, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, abgebaut.

Erleichterung nach dem Restart
Nach ersten Nachholeffekten mit sehr positiver Umsatzentwicklung pendelte sich das Geschäft im Juli auf einem Niveau ein, das dem Modehandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände - Erleichterung verschafft, aber die Vorkrisenumsätze meist noch nicht wieder erreicht. Denn die Kundenfrequenzen lassen bislang weiterhin zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor ausländische Touristen und Messebesucher, die sonst für zum Teil nicht unbeträchtliche Umsatzanteile gerade im höherwertigen Fachhandel und in den gehobenen Department-Stores sorgen.

Kräftiger Shift von Stationär zu Online
Kräftig wuchs dagegen in den Phasen des Lockdowns der Onlinehandel: Bei Bekleidung erreicht er mittlerweile etwa 40 Prozent, bei Schuhen 35 Prozent Marktanteil, die Online-Absatzkanäle des Multichannel-Handels eingeschlossen. Damit haben Corona und der Lockdown die Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online stark befördert, auch wenn nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher sich nun wieder stärker dem stationären Modehandel hinwenden.

Wirtschaftshilfen decken nur einen Teil des Schadens
Die Wirtschaftshilfen, die Bund und Länder dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel gewährten, sind willkommen und dringend notwendig. Sie decken allerdings nur einen Teil des Schadens, der im Bekleidungshandel durch die Geschäftsschließungen entstanden ist. Nach Erkenntnissen des BTE werden bislang im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel des Verlustes entschädigt. Auf dem Rest bleibt der Handel sitzen. Einige Unternehmen, und zwar sowohl die ganz kleinen, meist als Personengesellschaften geführten Betriebe, als auch die Großbetriebe erhalten nach den bisherigen Antragsbedingen der unterschiedlichen Überbrückungshilfen eine nur unzureichende Unterstützung. Hier fordern die Einzelhandelsverbände nach wie vor dringend Nachbesserung der bisherigen staatlichen Hilfsprogramme.

Innenstädte in Gefahr
Bleiben weitere Wirtschaftshilfen aus, droht ein größeres Ladensterben, das insbesondere unsere Innenstädte stark beschädigen wird. Leerstände bereiteten vielerorts den Kommunen bereits vor Corona Sorgen. Der Shutdown hat die Lage dramatisch zugespitzt, und es droht ein Attraktivitätsverlust zahlreicher Innenstädte, wenn nicht schnell und wirksam gegengesteuert wird.

Denn mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten ist ein Textil- oder Schuhgeschäft. In den größeren Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt der Anteil des Modehandels sogar 69 Prozent; damit sind fast 7 von 10 innerstädtischen Stores Modegeschäfte. Und für rund 60 Prozent aller Innenstadtbesucher ist der Einkauf von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires der Hauptanlass, die Innenstädte überhaupt zu besuchen. Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisbereiche sind zentrale Säulen einer funktionierenden und lebenswerten Innenstadt.

Die Innenstädte brauchen daher dringend Förderprogramme, die den Cityhandel unterstützen und ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das Eigenkapital ist in den meisten Unternehmen stark geschrumpft und zum Teil weitgehend aufgezehrt. Die Unternehmen müssen die zur Bewältigung des Lockdowns aufgenommenen zusätzlichen Kredite tilgen und gleichzeitig in die Zukunft investieren. Eine große Herausforderung, die alleine oft nicht zu bewältigen ist.

So begrüßt der BTE auch jene neuen Fördermaßnahmen, die unterschiedliche Digitalisierungsinvestitionen im Einzelhandel unterstützen sollen. Auch der Innenstadtfond ist ein guter Ansatz. Wobei dessen Volumen aus Sicht des BTE noch völlig unzureichend ist und zudem dafür gesorgt werden muss, dass diese Finanzmittel in den Kommunen nicht nur für den Ausbau des ÖPNV und von Radwegen verwendet werden, sondern vielmehr dem Einzelhandel mit einer Verbesserung seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen.

Mit Optimismus ins zweite Halbjahr
Der Modehandel geht in den Restart und den weiteren Jahresverlauf mit viel Optimismus und großem Engagement, aber auch mit einer gehörigen Portion Realismus. Nach ersten Vorab-Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen BTE-Befragung erwarten die Unternehmen für das zweite Halbjahr einen positiven Geschäftsverlauf, allerdings - im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 - noch mit einem Umsatzminus in Höhe von rund 15 Prozent. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen noch, wobei sowohl die Kaufrate als auch die Höhe der Einkaufsbeträge seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen sind.

Quelle:

BTE e.V.

04.06.2021

Fashion Net Düsseldorf/Fashion Square: DFD als zentrale Dachmarke

  • Fashion Net Düsseldorf und Fashion Square einigen sich auf einheitliche Marke
  • „DFD“ erfasst zukünftig als zentrale Dachmarke alle Aktivitäten des Fashion Square

Fashion Net Düsseldorf und Fashion Square verfolgen fortan eine gemeinsame Mission: Die Stärkung des Modestandorts Düsseldorf durch die einheitliche Nutzung der Dachmarke DFD.

„DFD erfasst zukünftig als zentrale Dachmarke nun auch sämtliche Aktivitäten des Fashion Square die bisher unter dem Titel Düsseldorf Fashion Week liefen“, sagt Angelika Firnrohr, Geschäftsführerin des Fashion Net Düsseldorf. Durch ihr kontinuierliches Engagement am Standort ist Firnrohr maßgeblich an der Weiterentwicklung des DFD Konzeptes, sämtlichen Aktivitäten der Showroom- und Messeorder sowie ganzjährig relevanten Maßnahmen am Modestandort beteiligt. „Die DFD Dachmarke zielt drauf ab, verschiedene Einzelinteressen in Düsseldorf innerhalb der Orderwoche abzubilden. Im Sinne einer konsequenten Standortförderung ist es daher notwendig, dass alle relevanten Player der Branche den DFD-Begriff für ihre Kommunikation nutzen“, erklärt sie.

  • Fashion Net Düsseldorf und Fashion Square einigen sich auf einheitliche Marke
  • „DFD“ erfasst zukünftig als zentrale Dachmarke alle Aktivitäten des Fashion Square

Fashion Net Düsseldorf und Fashion Square verfolgen fortan eine gemeinsame Mission: Die Stärkung des Modestandorts Düsseldorf durch die einheitliche Nutzung der Dachmarke DFD.

„DFD erfasst zukünftig als zentrale Dachmarke nun auch sämtliche Aktivitäten des Fashion Square die bisher unter dem Titel Düsseldorf Fashion Week liefen“, sagt Angelika Firnrohr, Geschäftsführerin des Fashion Net Düsseldorf. Durch ihr kontinuierliches Engagement am Standort ist Firnrohr maßgeblich an der Weiterentwicklung des DFD Konzeptes, sämtlichen Aktivitäten der Showroom- und Messeorder sowie ganzjährig relevanten Maßnahmen am Modestandort beteiligt. „Die DFD Dachmarke zielt drauf ab, verschiedene Einzelinteressen in Düsseldorf innerhalb der Orderwoche abzubilden. Im Sinne einer konsequenten Standortförderung ist es daher notwendig, dass alle relevanten Player der Branche den DFD-Begriff für ihre Kommunikation nutzen“, erklärt sie.

Auch Klaus Kroeger, Geschäftsführer der Fashion Square Marketing GmbH sieht der Bündelung der Einzelinteressen von Fashion Net und Fashion Square positiv entgegen. Er freut sich darauf zukünftig Synergien aus dieser Kooperation zu ziehen und die Zusammenarbeit mit der Igedo und der Gallery FASHION & Shoes weiter zu intensivieren. „Seit mehr als zehn Jahren existieren die Begriffe DFD – ehemals CPD – und Fashion Week Düsseldorf parallel zueinander. Um Düsseldorf weiterhin als wichtigste Modestadt Deutschlands zu positionieren, ein emotionalisiertes Order- und Einkaufserlebnis zu schaffen und Fashion-Buyer weiterhin langfristig an den Modestandort Düsseldorf zu binden, ist eine gemeinsame Kommunikation zu den Ordertagen unabdingbar“, so Kroeger weiter

Quelle:

PR + Presseagentur textschwester

Fashion Net: Düsseldorf Fashion Days 2021 können stattfinden (c) Fashion Net Düsseldorf e.V.
13.01.2021

Fashion Net: Düsseldorf Fashion Days 2021 können stattfinden

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest: Düsseldorf Fashion Days (DFD) können wie bisher geplant im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 3. Februar stattfinden. Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Order in den über 600 Showrooms durchführen. Die Gallery FASHION & Shoes findet ausschließlich als digitales Format statt – mit verlängerter Laufzeit vom 28. Januar bis zum 15. Februar. The Supreme Group geht mit temporären Showrooms in der gewohnten Location B1 für Hersteller und Agenturen sowie für den Handel an den Start.

Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.

Mit dem Inkrafttreten der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW steht jetzt fest: Düsseldorf Fashion Days (DFD) können wie bisher geplant im Zeitraum vom 27. Januar bis zum 3. Februar stattfinden. Das Fachpublikum kann in der Orderwoche zum Monatswechsel nach Terminvergabe-System und unter strenger Einhaltung sämtlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Order in den über 600 Showrooms durchführen. Die Gallery FASHION & Shoes findet ausschließlich als digitales Format statt – mit verlängerter Laufzeit vom 28. Januar bis zum 15. Februar. The Supreme Group geht mit temporären Showrooms in der gewohnten Location B1 für Hersteller und Agenturen sowie für den Handel an den Start.

Zum Hintergrund: Laut der aktuellen Verordnung bleibt der Betrieb von Einrichtungen des Großhandels für Großhandelskunden zulässig. Das Ordergeschäft, insbesondere im Rahmen der DFD, kann in den Showrooms stattfinden. Wie bereits im vergangenen Jahr ist die Beachtung strenger Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Durchführung der Order. Showrooms sind verpflichtet, die Verordnung in Eigenverantwortung umzusetzen.

Aufgrund des harten Lockdowns bis Ende Januar entfallen die Fashion Net Shuttles in Rotation, welche Einkäufer sonst im Rahmen der DFD zur innerstädtischen Fortbewe-gung zu den Orderzentren und Messen nutzen konnten. Stattdessen findet das Fachpublikum auf der Fashion Net Website sowie in der kürzlich neu gelaunchten Fashion Net App alle Informationen zur DFD inklusive dem aktuellen Leitfaden für Hygiene- und Schutzmaßnahmen, Showrooms, Marken sowie eine Reihe von digitalen Informations- und Service-Angeboten.

Quelle:

PR + Presseagentur textschwester