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07.07.2022

BTE fordert Politik auf, Ladenöffnung sicherzustellen

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Angesichts des kürzlich vorgelegten Berichts des Sachverständigenausschusses und der laufenden Beratungen um das neue Infektionsschutzgesetz fordert der BTE die Politik auf, künftig auf unangemessene und wissenschaftlich kaum noch begründbare Corona-Maßnahmen zu verzichten. Schließlich gebe es auch mehr als zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Kunden existiert. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften in 2020 und 2021 sei also epidemiologisch sinnlos und willkürlich gewesen, so der Verband. „Zudem bestehen heute ernsthafte Zweifel, ob die Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel angesichts der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage überhaupt verfassungsgemäß sind“, konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Für die gesamte Outfitbranche sei die Öffnungsfrage überlebenswichtig. Schließlich litten stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand am stärksten unter den Zwangsmaßnahmen, da saisonale Modekäufe in der Regel nicht von den Kunden nachgeholt werden. „Und aufgrund der aktuell schlechten Konsumstimmung liegen die Umsätze im ersten Halbjahr vielfach immer noch deutlich unter dem Vor-Corona-Niveau“, berichtet der BTE-Hauptgeschäftsführer.
 
Nach über zwei Jahren Pandemie, die laut BTE-Berechnungen zu Umsatzausfällen von insgesamt rund 15 Milliarden geführt haben, sind die Rücklagen vieler Unternehmer aufgebraucht und die staatlichen Hilfen waren vielfach unzureichend. „Tausende stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte werden daher erneute gravierende Corona-Zugangsbeschränkungen oder sogar Lockdowns wirtschaftlich nicht verkraften können“, prognostiziert Pangels.
 
Pangels appelliert an die Politik: “Wir wollen unsere Geschäfte offenlassen und unsere motivierten und qualifizierten Mitarbeiter nicht für fragwürdige Zugangskontrollen einsetzen. Lassen Sie uns unseren Job machen! Dieses Land steht vor der härtesten wirtschafts- und sozialpolitischen Krise seit der Wiedervereinigung. In dieser Situation können Milliarden-teure und damit volkswirtschaftlich nicht mehr finanzierbare Verkaufseinschränkungen oder Geschäftsschließungen keine adäquaten Mittel sein!“

Weitere Informationen:
Lockdown Coronakrise
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.07.2022

vti mit 17 Unternehmen auf der Techtextil

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Die Norafin Industries (Germany) GmbH präsentierte neben technischen Vliesstoffen zur Filtration auch die neue Produktpalette Komanda: Die langlebigen Materialien erfüllen die Forderungen des Marktes nach leichten, mehrfach verwendbaren, stabilen und atmungsaktiven Fabrikaten für Schutzbekleidung und Industrieanwendungen. Der Geschäftsführer, André Lang, resümierte die Messeteilnahme: „Ein großes DANKESCHÖN an die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und den vti für die Organisation im Vordergrund und hinter den Kulissen und natürlich DANKE für das Catering für uns Aussteller und unsere Gäste. Wir schätzen unser eigenes Standdesign am Sachsen-Stand und die gute Partnerschaft. Wir freuen uns auf die Techtextil 2024 mit Ihnen.“

Die Beschichtungsexperten der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen stellten ein neues, nachhaltiges Kunstleder vor, welches zu 51 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Gemeinsam mit VW entwickelte Vowalon das biologische Füllmaterial für Autositze von E-Automobilen: Es besteht aus den sogenannten Silberhäutchen, einem Abfallprodukt der Kaffeebohne, das sich beim Rösten löst. Ob es sich bequem auf Kaffeebohnen-Schalen sitzen lässt, konnten die zahlreichen Besucher dabei begeistert selbst testen. Gregor Götz, Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH Treuen, schätzt die Beteiligung am Gemeinschaftsstand hoch ein. „Wir haben eine sehr gute Besucherresonanz auf unser nachhaltiges Kunstleder verzeichnet. Das haben wir auch der guten medialen Vorbereitung der Messeteilnahme durch den vti zu verdanken.“

„Die Messetage sind für uns sehr positiv verlaufen und zahlreiche Besucher waren bei uns am Stand. Das Fachpublikum ist stark international und die Gespräche haben viel Potenzial für künftige Projekte", resümiert Marketingchefin Carina Schadek der Auerbacher Embro GmbH, das sich als Zulieferer von Halbzeugen für sogenannte Smart-Textilien spezialisiert hat. So ist das Unternehmen daran beteiligt, wenn sich Autositze oder Kleidung erwärmen und Textilien mit elektromagnetischen Feldern ausgestattet sind.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) präsentierte dem Fachpublikum textile Wandbegrünungsmatten, eine Sandwichkonstruktion aus zwei gewirkten PET-Matten mit zwischengelegtem Verteil- und Transportvliesstoff, die zu Flächengebilden verschiedener Größen zusammengefügt werden können. Die Vertikalbegrünung sorgt für einen Dämm- sowie Fassadenschutz gegen Witterung, reduziert die Hitze- und Staubbelastung und erzeugt eine nachhaltige Klimatisierung beispielsweise in Innenstädten und Fußgängerzonen.

Erstmals präsentierten sich die Techtextil und Texprocess auch virtuell. Die digitale Plattform steht noch bis zum 8. Juli 2022 zur Verfügung.
 
Die nächste Techtextil findet vom 23. bis 26. April 2024 statt.

Hochschule Reutlingen
29.06.2022

Joint-Venture zwischen Hochschule Reutlingen und BTE/LDT

Mit Gründung eines Joint-Ventures werden Reutlingen und der Standort Nagold ab dem 01. Oktober 2022 als regionales Zentrum für textile Ausbildung in Deutschland auf internationalem Niveau gestärkt.

Die Weiterbildungsstiftung an der Hochschule Reutlingen (Knowledge Foundation @ Reutlingen University), die Fakultät Textil & Design sowie der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren und die LDT Nagold, werden der Branche künftig ein neues, modernes und ganzheitliches Studienkonzept für die Nachwuchsausbildung bereitstellen. Zum kommenden Wintersemester wird hierzu ein Joint Venture begründet, dem bereits in allen maßgeblichen und relevanten Gremien Zustimmung erteilt wurde.

Im TEXOVERSUM, dem vom Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gestifteten Gebäude an der Hochschule Reutlingen, werden so weitere Ausbildungsmöglichkeiten gebündelt. Das Joint Venture wird unter der Dachmarke TEXOVERSUM ab dem 1. Oktober 2022 ein neues Studienprogramm implementieren, das alle Stufen der gesamten Textil-, Schuh- und Fashionhandelsbranche in einem Konzept bündelt.

Mit Gründung eines Joint-Ventures werden Reutlingen und der Standort Nagold ab dem 01. Oktober 2022 als regionales Zentrum für textile Ausbildung in Deutschland auf internationalem Niveau gestärkt.

Die Weiterbildungsstiftung an der Hochschule Reutlingen (Knowledge Foundation @ Reutlingen University), die Fakultät Textil & Design sowie der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren und die LDT Nagold, werden der Branche künftig ein neues, modernes und ganzheitliches Studienkonzept für die Nachwuchsausbildung bereitstellen. Zum kommenden Wintersemester wird hierzu ein Joint Venture begründet, dem bereits in allen maßgeblichen und relevanten Gremien Zustimmung erteilt wurde.

Im TEXOVERSUM, dem vom Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gestifteten Gebäude an der Hochschule Reutlingen, werden so weitere Ausbildungsmöglichkeiten gebündelt. Das Joint Venture wird unter der Dachmarke TEXOVERSUM ab dem 1. Oktober 2022 ein neues Studienprogramm implementieren, das alle Stufen der gesamten Textil-, Schuh- und Fashionhandelsbranche in einem Konzept bündelt.

„Das zukünftige Programm wird eine optimale Ergänzung unseres bisherigen Bildungsportfolios. Mit der nun institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem BTE und der LDT kommen wir unserem Ziel, der wesentliche Bildungsanbieter für Textile Bildung und Forschung in Deutschland und Europa zu werden, einen großen Schritt näher. Gleichzeitig schließt das Programm die Lücke zwischen Industrie und Handel“, so Prof. Dr. Jochen Strähle, Dekan der Fakultät Textil & Design der Hochschule Reutlingen.
 
Daniel Geigis, Geschäftsführender Vorstand der Knowledge Foundation @Reutlingen University ergänzt: „Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Gremien zukünftig den Teilnehmenden von textilen Aus- und Weiterbildungsprogrammen noch bessere Perspektiven bieten zu können. Gemeinsam mit dem BTE und der LDT Nagold richtet sich unser Angebot stärker an den Bedürfnissen der Unternehmen aus, um damit die Textilbranche nachhaltig und erfolgreich voranzutreiben.“

Die Marke LDT wird Bestandteil des Joint Ventures ebenso ein Ausbildungsgang „Textilbetriebswirt BTE“, der mit seiner praxisorientierten Ausrichtung künftig modernere Formen annehmen wird. Darüber hinaus wird das neue Joint-Venture weitere, Ausbildungsmöglichkeiten anbieten.

„Nach zwei Jahren intensiver Vorarbeit stellen wir mit dem neuen einheitlichen Studienprogramm nunmehr endgültig die Weichen für ein den wachsenden Anforderungen der Branche entsprechendes und zukunftsfähiges Ausbildungskonzept. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit für junge Menschen die Attraktivität für ein Studium im Textilbereich weiter steigern können“, so Rolf Pangels Hauptgeschäftsführer BTE.

Den derzeitigen Studierenden der LDT wird ein regulärer Abschluss in ihrem aktuellen Programm ermöglicht werden. Einschreibungen bzw. Neuanmeldungen für das neue Studienprogramm sind in Kürze möglich.

Quelle:

Hochschule Reutlingen

25.05.2022

31. Mitgliederversammlung des vti diskutierte aktuelle Wirtschaftsthemen

Am 24. Mai 2022 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. zur 31. Mitgliederversammlung, um aktuelle wirtschafts- und außenpolitische Fragen, insbesondere zur Energiepolitik und den Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu beraten. Besonders die Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas und Strom sowie die exorbitant gestiegenen Energiekosten beschäftigen derzeit die Textiler.

Im Bericht des Vorstandes nahm Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und vti-Vorstandsvorsitzender, die Vielzahl der aktuellen Problemstellungen auf, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen in ihrer Komplexität zurzeit stark fordern. Formuliert wurde der klare Auftrag ab die politischen Entscheider in den Ländern, dem Bund und der EU, den Mittelstand zu stärken und nicht mit immer neuen Regelungen zu belasten.

Die Mitglieder des Verbandes nahmen im internen Teil der Mitgliederversammlung den Bericht des Vorstands sowie den Jahresabschluss für das Jahr 2021 an. Damit konnte satzungsgemäß dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.

Am 24. Mai 2022 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. zur 31. Mitgliederversammlung, um aktuelle wirtschafts- und außenpolitische Fragen, insbesondere zur Energiepolitik und den Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu beraten. Besonders die Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas und Strom sowie die exorbitant gestiegenen Energiekosten beschäftigen derzeit die Textiler.

Im Bericht des Vorstandes nahm Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und vti-Vorstandsvorsitzender, die Vielzahl der aktuellen Problemstellungen auf, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen in ihrer Komplexität zurzeit stark fordern. Formuliert wurde der klare Auftrag ab die politischen Entscheider in den Ländern, dem Bund und der EU, den Mittelstand zu stärken und nicht mit immer neuen Regelungen zu belasten.

Die Mitglieder des Verbandes nahmen im internen Teil der Mitgliederversammlung den Bericht des Vorstands sowie den Jahresabschluss für das Jahr 2021 an. Damit konnte satzungsgemäß dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.

Quelle:

vti-pressedienst

05.05.2022

Tarifabschluss 2022 für die Nord-Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Ab dem 1. August 2022 erhöhen sich auch die Vergütungen für alle Auszubildenden auf 855,00 EUR im ersten Ausbildungsjahr gestaffelt auf bis zu 1.020,00 EUR im vierten Lehrjahr. Im folgenden Jahr ab dem 1. August 2023 gibt es dann im ersten Jahr der Ausbildung 880,00 EUR und wiederum gestaffelt im vierten Ausbildungsjahr 1.045,00 EUR. Für die Beschäftigten wird das Urlaubsgeld ab diesem Jahr auf 690,00 EUR und ab 2023 auf 720,00 EUR steigen. Alle Auszubildenden erhalten die Hälfte des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Des Weiteren einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, dass die Jahressonderzahlungen ab dem Jahr 2023 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes bzw. der monatlichen Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Darüber hinaus werden die Regelungen der Altersteilzeit vom 30. April 2019 für alle Beschäftigten fortgeführt und enden dann zum 31. Mai 2024.

Der Entgelttarifvertrag und die Tarifverträge zur Ausbildungsvergütung sowie zu den Jahressonderzahlungen sind erstmals mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Mai 2024 kündbar.
Die IG Metall, Bezirksleitung Berlin – Brandenburg – Sachsen, und der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) schlossen so eine tragfähige tarifrechtliche Basis für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den tarifgebundenen Unternehmen der Textilindustrie ab. Für die Tarif- und Sozialpartner verhandelten von der IG Metall die Verhandlungsführerinnen Stefanie Haberkern und Miriam Bürger und für die Arbeitgeberseite die Mitglieder des Tarif- und Sozialausschusses des vti unter Vorsitz von André Lang, Geschäftsführer der Norafin Industries GmbH aus Mildenau im Erzgebirge.

Das Verbandsgebiet des Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) umfasst die neuen Bundesländer, in denen rund 16.000 Mitarbeiter der Branche beschäftigt sind, davon mit Schwerpunkt in Sachsen 12.000 und in Thüringen 2.500 Beschäftigte. Damit vertritt der vti die Interessen der Textil- und Bekleidungsunternehmen in einer der viertgrößten deutschen Textilregion. Moderne Spinnereien, Webereien, Strickereien, Wirkereien, Vliesstoffhersteller, Stickereien, Veredelungsbetriebe und Konfektionäre sind hier ebenso ansässig wie leistungsfähige Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

„Die sehr intensiven Gespräche waren auch von der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Textilunternehmen mit exorbitant gestiegenen Energiekosten und einem deutlich höheren Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport geprägt.  Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wurde mit dem Abschluss ein weiterer Schritt zur Angleichung der Entgelte an das Westniveau gemacht. Insbesondere mit den Einmalzahlungen im Mai und August wurde der besonders schwierigen Situation der Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen Rechnung getragen. Wir haben mit dem vorliegenden Abschluss einen tragfähigen Kompromiss erreicht, der auch unseren Unternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre gewährleistet“ fasst André Lang, Vorsitzender des Tarif- und Sozialausschusses des vti, das Ergebnis zusammen.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)

05.05.2022

BVMed-Umfrage zu Erstattungen in der Wundversorgung

Zwei Drittel der Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung erwarten durch neue Regelungen zur Erstattung von Wundauflagen negative Folgen für Patient:innen. Das ergab eine Online-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, unter Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen und Pflegefachkräften. Die Behandlung von infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden ist demnach für die meisten Befragten hoch relevant. Rund 70 Prozent nutzen regelmäßig antimikrobielle Wundauflagen. Antibiotika kommen nur selten zum Einsatz. „Der Blick in die Praxis zeigt, dass sich die lokale Therapie komplexer Wunden mit antimikrobiellen Wundauflagen bewährt hat. Sie kann die Gabe von Antibiotika vermeiden oder reduzieren. Das könnte sich gravierend ändern, wenn die Auswahl an erstattungsfähigen antimikrobiellen Wundverbänden reduziert wird. Etablierte Lokaltherapien würden erheblich behindert und die Patient:innenversorgung sowie die medizinische Therapiehoheit letztlich eingeschränkt werden“, kommentiert BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Zwei Drittel der Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung erwarten durch neue Regelungen zur Erstattung von Wundauflagen negative Folgen für Patient:innen. Das ergab eine Online-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, unter Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen und Pflegefachkräften. Die Behandlung von infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden ist demnach für die meisten Befragten hoch relevant. Rund 70 Prozent nutzen regelmäßig antimikrobielle Wundauflagen. Antibiotika kommen nur selten zum Einsatz. „Der Blick in die Praxis zeigt, dass sich die lokale Therapie komplexer Wunden mit antimikrobiellen Wundauflagen bewährt hat. Sie kann die Gabe von Antibiotika vermeiden oder reduzieren. Das könnte sich gravierend ändern, wenn die Auswahl an erstattungsfähigen antimikrobiellen Wundverbänden reduziert wird. Etablierte Lokaltherapien würden erheblich behindert und die Patient:innenversorgung sowie die medizinische Therapiehoheit letztlich eingeschränkt werden“, kommentiert BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed setzt sich vor diesem Hintergrund dafür ein, die beschlossenen Regelungen kritisch zu prüfen und mit Fachexpert:innen zu diskutieren.

Die zentralen Ergebnisse der Umfrage im Überblick:

  • Die Versorgung infizierter und infektionsgefährdeter Wunden hat für mehr als drei Viertel der Befragten einen hohen Stellenwert.
  • Insgesamt nutzen 71 Prozent regelmäßig Wundauflagen mit ergänzenden antimikrobiellen Eigenschaften. Diese sind mit der derzeitigen Versorgung infizierter/infektionsgefährdeter Wunden mit Verbandmitteln und Wundversorgungsprodukten zufrieden.
  • Insgesamt nutzen nur 4 Prozent Antibiotika zur Behandlung dieser Wunden. Bisher gilt, dass eine lokal infizierte Wunde lokal antimikrobiell behandelt werden soll. Deutlich höher ist dieser Anteil mit 13 Prozent bei den Diabetologen.
  • Bei der Auswahl der Produkte orientieren sich medizinisch-pflegerische Fachpersonen vorrangig an eigenen Erfahrungen (76 Prozent) und medizinischen Anforderungen (75 Prozent) – für 39 Prozent sind auch wirtschaftliche Kriterien relevant.
  • Nur jede:r Zweite der befragten Ärzt:innen und Pflegefachkräfte kennt die Arzneimittel-Richtlinie Abschnitt P und Anlage Va zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung. Unter Allgemeinmediziner:innen, Praktiker:innen und Internist:innen ist diese nur einem Drittel der Befragten (34 Prozent) bekannt.
  • Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) befürchten bei fehlender Erstattungsfähigkeit bestimmter Wundversorgungsprodukte für infizierte oder infektionsgefährdete Wunden durch die gesetzlichen Krankenkassen eine erschwerte oder eingeschränkte Versorgung der Patient:innen.
  • 9 von 10 Ärzt:innen und Pflegefachkräfte in der Wundversorgung rechnen insgesamt mit Auswirkungen oder negativen Effekten, sei es für die Patient:innen, die medizinische Therapiehoheit oder die Produktauswahl. Nur 12 Prozent erwarten keine oder geringe Auswirkungen.
  • Die Bekanntheit bereits existierender alternativer und gleichzeitig erstattungsfähiger Wundverbände wie solche auf DACC-Basis, die rein physikalisch gegen infizierte oder infektionsgefährdete Wunden vorgehen, war nicht explizit Gegenstand der Befragung.
textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente © Jane Ehlers
Jane Ehlers, Leiterin des Berliner Büros der Nachhaltigkeitsberatung akzente, ist zu Gast in der ersten Folge des textile network-Podcasts.
04.05.2022

Jane Ehlers im textile network Podcast

  • textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente.

Im neuen Podcast von textile network aus dem Meisenbach Verlag setzen wir uns mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus der Branche auseinander, die wir gemeinsam mit Experten und Expertinnen aus der Textil- und Modeindustrie kompetent und kompakt beleuchten und diskutieren. In regelmäßiger Abständen erscheinen neue Folgen, die sowohl auf der Website als auch bei gängigen Anbietern wie Spotify zu finden sein werden.

  • textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente.

Im neuen Podcast von textile network aus dem Meisenbach Verlag setzen wir uns mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus der Branche auseinander, die wir gemeinsam mit Experten und Expertinnen aus der Textil- und Modeindustrie kompetent und kompakt beleuchten und diskutieren. In regelmäßiger Abständen erscheinen neue Folgen, die sowohl auf der Website als auch bei gängigen Anbietern wie Spotify zu finden sein werden.

  • Folge 1 mit Jane Ehlers

textile network-Objektleiterin Sibylle Michel begrüßt in der ersten Episode Jane Ehlers, die Leiterin des Berliner Büros der Nachhaltigkeitsberatung akzente. Die Agentur hilft Unternehmen, Organisationen und Marken auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Im Gespräch mit Jane Ehlers geht es vor allem um folgende Fragen rund um das Thema Greenwashing: Woran erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher Greenwashing? Was sollten insbesondere Textilunternehmen beim Marketing beachten? Und inwieweit ändert das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etwas an der Problematik Greenwashing?

28.04.2022

BTE-Umfrage: Erreichbarkeit mit dem PKW für den Handel entscheidend

Laut einer Kundenbefragung des BTE aus den beiden ersten März-Wochen in insgesamt 10 Städten kamen 54 Prozent der befragten City-Besucher mit dem PKW in die City, 31 Prozent mit dem ÖPNV und zehn Prozent zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Je nach Wohnort der Besucher gibt es jedoch starke Abweichungen. Während auswärtige Gäste zu 68 Prozent mit dem PKW und nur zu 25 Prozent mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) anreisen, nutzen in der Stadt ansässige Besucher das eigene Auto nur zu 40 Prozent und immerhin zu 37 Prozent den ÖPNV. Bei den Stadtbewohnern ist zudem noch die Anreise mit dem Fahrrad (12 Prozent) und zu Fuß (9 Prozent) bedeutsam.
 
Wie wichtig die Erreichbarkeit mit dem PKW für den Handel in den Städten ist, zeigt auch der Blick auf die Kaufquote. Diese lag bei den PKW-Kunden mit 48 Prozent mit Abstand am höchsten. Deutlich geringer war die Kaufrate bei der Anreise per ÖPNV (38 Prozent), mit dem Fahrrad (37 Prozent) und zu Fuß (33 Prozent).
 

Laut einer Kundenbefragung des BTE aus den beiden ersten März-Wochen in insgesamt 10 Städten kamen 54 Prozent der befragten City-Besucher mit dem PKW in die City, 31 Prozent mit dem ÖPNV und zehn Prozent zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Je nach Wohnort der Besucher gibt es jedoch starke Abweichungen. Während auswärtige Gäste zu 68 Prozent mit dem PKW und nur zu 25 Prozent mit dem öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) anreisen, nutzen in der Stadt ansässige Besucher das eigene Auto nur zu 40 Prozent und immerhin zu 37 Prozent den ÖPNV. Bei den Stadtbewohnern ist zudem noch die Anreise mit dem Fahrrad (12 Prozent) und zu Fuß (9 Prozent) bedeutsam.
 
Wie wichtig die Erreichbarkeit mit dem PKW für den Handel in den Städten ist, zeigt auch der Blick auf die Kaufquote. Diese lag bei den PKW-Kunden mit 48 Prozent mit Abstand am höchsten. Deutlich geringer war die Kaufrate bei der Anreise per ÖPNV (38 Prozent), mit dem Fahrrad (37 Prozent) und zu Fuß (33 Prozent).
 
PKW-Kunden genießen den City-Besuch zudem meist als Gemeinschaftserlebnis. Mehr als zwei Drittel dieser Gäste reisen mindestens zu zweit an, bei 17 Prozent sitzen sogar drei und mehr Personen im Auto. Dagegen dominiert bei den anderen Verkehrsmitteln die Einzel-Anreise, und zwar beim Fahrrad mit 67 Prozent, zu Fuß mit 57 Prozent sowie bei Bus und Bahn immerhin noch mit 48 Prozent.
 
Entscheidend für den Handel ist aber die Erkenntnis, dass PKW-Nutzer überdurchschnittlich lang in den Cities verweilen und mehr einkaufen. Immerhin ein Viertel bleiben mindestens drei Stunden, knapp ein Drittel kauft dann mindestens vier Teile im Textil- und Schuhhandel. ÖPNV-Kunden bleiben dagegen zu 94 Prozent maximal zwei Stunden und kaufen dann maximal drei Artikel. Ähnlich unterdurchschnittlich waren die entsprechenden Werte bei den Kunden, die zu Fuß oder per Fahrrad anreisten.
 
BTE-Fazit: Die Erreichbarkeit der Cities mit dem eigenen PKW muss auch in Zukunft gewährleistet werden, um die wirtschaftliche Basis des Textil- und Outfithandels und damit auch die Funktion der Innenstädte und ihre Finanzierung als Ort der Begegnung und Kultur zu sichern. Ein paralleler Ausbau des ÖPNV ist zwar erforderlich und aus Sicht des BTE auch wünschenswert, er wird aber die Bedürfnisse der Auto-Nutzer schon aus Kapazitätsgründen nicht vollständig ersetzen können. Dies betrifft vor allem die Kunden aus dem Umland, die oft schon aus verkehrslogistischen Gründen kaum auf Bus und Bahn ausweichen können. Speziell die Politiker in den Großstädten und Oberzentren müssen daran erinnert werden, dass sie nicht nur Verkehrspolitik für ihre eigenen Bürger machen können, sondern ihre Stadt einschließlich des ansässigen Handels qua Gesetz auch eine Versorgungsfunktion für das Umland hat.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Erreichbarkeit
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Bohrgerät Schiefergas Bohrhaken Foto: Pixabay
26.04.2022

Erdgasembargo gegen Russland würde Aus für Chemiefaserproduzenten bedeuten

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

Je nach Standort und Anlagengröße würde ein kurzfristiger Ausfall aufgrund von Erdgasmangel im Mittel zu Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR/Anlage führen. Zusätzlich wäre mit einem laufenden täglichen Verlust zu rechnen, der je nach Standort in einer Größenordnung von z. B. 250 000 EUR/Tag/Anlage liegen könnte. Darüberhinaus sei ein Wiederanfahren der Anlagen fraglich, wenn Lieferketten nicht mehr bedient werden könnten und sich Kunden global zwischenzeitlich anders orientiert hätten. Bei einem Weltmarktanteil Chinas an der Chemiefaserproduktion von mehr als 70 % sei ein Szenario mehr als realistisch, dass China auch diese Lieferketten übernehmen werde, was damit zu einer noch größeren Abhängigkeit von China führen würde.

Die überwiegende Mehrzahl der zur Chemiefaserproduktion eingesetzten Kraftwerke, speziell die mit Wirkungsgraden von 90 % hocheffizienten auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung basierenden GuD-Kraftwerke, ist ausschließlich für den Einsatz von Erdgas ausgelegt. So gibt es vielfach keine technischen Einrichtungen, Gasturbinen oder Dampfkessel mit einem alternativen Brennstoff als Erdgas zu betreiben. Nur in Ausnahmefällen könnte auf Erdöl gewechselt werden. Allerdings ist auch in diesen Fällen die entsprechende Vorratshaltung mit Erdöl nur für einen kurzzeitigen Ausfall der Gasbrenner ausgelegt. Eine Änderung hin zur Grundlastversorgung mit Erdöl könnte je nach Anlagentyp unter Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Vorgaben ein Zeitfenster zwischen 3 und 56 Monaten in Anspruch nehmen. Der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger ist nur sehr langfristig möglich. In den wenigen Fällen, in denen Erdgas substituiert sei, könnten je nach Emissionsgrad der umgerüsteten Anlage Investitionskosten in Höhe von 250 Mio. EUR/Anlage anfallen.

Ein von der Europäischen Union ausgesprochenes Erdgasembargo gegenüber der Russischen Föderation würde nicht nur für die Chemiefaserhersteller die Einstellung der Produktion und das Aus bedeuten, so der IVC-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Rauch. Auch für andere Branchen wie die Grundstoffchemie, die Papierindustrie, die Metallerzeugung und die Glas- und Keramikherstellung sowie die mit ihnen verbundenen Industrien gelte das, stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) in seinem Kurzbericht 40/2022 im April 2022 abschließend fest: „Niemand kann genau vorhersagen, welche Zukunft diese Betriebe dann noch in Deutschland hätten. Es wäre ein beispielloser Vorgang.“

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

(c) BVMed
04.04.2022

BVMed startet Bewertungsverfahren-Datenbank „BVData“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für die MedTech-Branche eine Datenbank „BVData“ zu den Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgebaut (G-BA). Die BVMed-Datenbank ist die erste ihrer Art. Sie bereitet aus der Perspektive der MedTech die Methodenbewertungsverfahren des G-BA und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf. „Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können die MedTech-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren. Eine enorme Arbeitserleichterung“, beschreibt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die BVMed-Datenbank „BVData“ wird neben den G-BA-Dokumenten auch alle vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereitgestellten Daten zu veröffentlichten Verfahren und deren Abläufen aufbereiten – von der Eröffnung des Verfahrens bis zur abschließenden Bewertung. Dokumente, die der BVMed exklusiv im Stellungnahmeverfahren erhalten hat, werden ergänzend hinterlegt. Darüber hinaus werden auch die Qualitätssicherungsdaten vom G-BA zur Analyse der Fallzahlen eines Verfahrens eingepflegt.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für die MedTech-Branche eine Datenbank „BVData“ zu den Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgebaut (G-BA). Die BVMed-Datenbank ist die erste ihrer Art. Sie bereitet aus der Perspektive der MedTech die Methodenbewertungsverfahren des G-BA und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf. „Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können die MedTech-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren. Eine enorme Arbeitserleichterung“, beschreibt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die BVMed-Datenbank „BVData“ wird neben den G-BA-Dokumenten auch alle vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereitgestellten Daten zu veröffentlichten Verfahren und deren Abläufen aufbereiten – von der Eröffnung des Verfahrens bis zur abschließenden Bewertung. Dokumente, die der BVMed exklusiv im Stellungnahmeverfahren erhalten hat, werden ergänzend hinterlegt. Darüber hinaus werden auch die Qualitätssicherungsdaten vom G-BA zur Analyse der Fallzahlen eines Verfahrens eingepflegt.

01.04.2022

BTE-Umfrage: City-Besuch vor allem zum Modeeinkauf

Shopping bleibt wichtigstes Motiv zum Besuch der Innenstädte. Das hat die dritte Auflage einer vom BTE beauftragten Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen in insgesamt 10 Städten sowie online ergeben. 55 Prozent der mehr als 4.000 Befragten gaben Einkaufen als Hauptgrund für den City-Besuch an, am Samstag waren es sogar 63 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgten Essen/Trinken vor Verweilen/Sightseeing und notwendigen Erledigungen.
 
Handelsintern liegt der Modeeinkauf (inkl. Schuhe/Lederwaren) mit einer Nennungsrate von 67 Prozent weit vorne. Mit deutlichem Abstand wurde (auch) der Einkauf von Lebensmitteln (30 Prozent), Parfüm/Drogerieartikeln (19 Prozent) sowie Sportartikeln und Uhren/Schmuck (jeweils 16 Prozent) und Bücher/Schreibwaren (14 Prozent) genannt.
 
Weitere interessante Ergebnisse der BTE-Kundenbefragung:

Shopping bleibt wichtigstes Motiv zum Besuch der Innenstädte. Das hat die dritte Auflage einer vom BTE beauftragten Kundenbefragung aus den beiden ersten März-Wochen in insgesamt 10 Städten sowie online ergeben. 55 Prozent der mehr als 4.000 Befragten gaben Einkaufen als Hauptgrund für den City-Besuch an, am Samstag waren es sogar 63 Prozent. Mit deutlichem Abstand folgten Essen/Trinken vor Verweilen/Sightseeing und notwendigen Erledigungen.
 
Handelsintern liegt der Modeeinkauf (inkl. Schuhe/Lederwaren) mit einer Nennungsrate von 67 Prozent weit vorne. Mit deutlichem Abstand wurde (auch) der Einkauf von Lebensmitteln (30 Prozent), Parfüm/Drogerieartikeln (19 Prozent) sowie Sportartikeln und Uhren/Schmuck (jeweils 16 Prozent) und Bücher/Schreibwaren (14 Prozent) genannt.
 
Weitere interessante Ergebnisse der BTE-Kundenbefragung:

  • Der Anteil der auswärtigen Besucher ist gegenüber dem Januar 2022 leicht um drei Prozentpunkte auf 47 Prozent gestiegen, erreicht aber noch nicht dem Wert vom Sommer 2021 (53 Prozent).
  • 54 Prozent der City-Besucher kamen mit dem PKW in die City, 31 Prozent mit dem ÖPNV und zehn Prozent zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Signifikant gegenüber den vorherigen Befragungen war der Zuwachs bei den PKW, während die ÖPNV-Nutzung kontinuierlich abnahm.
  • Überdurchschnittliche Frequenzzuwächse gab es bei den unter 25-Jährigen, die 20 Prozent der März-Besucher stellten (Januar 2022: 9 Prozent!). Anteilseinbußen gab es dagegen in den mittleren Altersgruppen, während sich die Quote der über 65-Jährigen in den drei Untersuchungszeiträumen kaum veränderte.
  • Knapp 30 Prozent der Befragten suchten bei ihrem City-Besuch drei und mehr Modegeschäfte auf, 45 Prozent zumindest zwei Outfitläden. 17 Prozent waren lediglich in einem Modegeschäft, jeder zehnte Befragte besuchte ausschließlich Geschäfte anderer Branchen.
  • 57 Prozent der Befragten waren ein bis zwei Stunden im Modehandel unterwegs, 13 Prozent immerhin drei Stunden und mehr. Die übrigen 30 Prozent benötigten weniger als eine Stunde zum Mode-Shopping.
Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Shopping
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Paul Hartmann AG
17.03.2022

BVMed: Sinkende Erstattungspreisen und steigende Herstellerkosten bei aufsaugenden Inkontinenzprodukte

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die Expert:innen des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzversorgung betonen, dass verschiedene globale Entwicklungen zu starken Veränderungen an den Rohstoffmärkten sowie im Transportwesen führen, die sich ebenfalls auf die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung auswirken. Es sei dabei nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen auf ein Vor-COVID-Niveau regulierten. Im Gegenteil: der Ukraine-Krieg sorge für eine Verschlechterung der Gesamtsituation im Energie-, Rohstoff- und Transportbereich.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass zur Produktion aufsaugender Inkontinenzprodukte als Rohstoffe hauptsächlich Zellstoff (Fluff), Superabsorbent Polymere (Superabsorber), Polyethylene (Folien) und Polyproylene (Vliesstoffe) verwendet werden. Bei Zellstoffen gab es nach dem Risi-Index im dritten Quartal 2021 eine Kostensteigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Polyproylenen (PP Europe Index) lag die Kostensteigerung bei 60 Prozent, bei Superabsorbern bei 67 Prozent und bei Polyethylenen (LDPE EU Index) sogar bei 80 Prozent. Ursächlich hierfür sind vor allem nicht behebbare Kapazitätsprobleme. Es bestehen kaum Möglichkeiten zusätzlicher Kapazitäten für diese Rohstoffe, was zu einer unmittelbaren Verknappung und zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Energiepreise verzeichneten im Januar 2022 eine Steigerung von durchschnittlich 67 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Besonders prägnant ist dabei die Veränderungsrate von Erdgas: Hier ist gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat eine Kostensteigerung von 119 Prozent zu verzeichnen. Eine maßgebliche Entspannung der Energiekosten ist laut Einschätzung von Expert:innen nicht absehbar.

Die Veränderungen im Rohstoffmarkt beeinträchtigen ebenfalls die Produktion von Primär- und Sekundärverpackungen. So sind enorme Preisanstiege zum Vorjahreszeitraum bei Sekundärrohstoffen aus Papier und Pappe (plus 73 Prozent) sowie bei Verpackungsmitteln aus Holz (plus 66 Prozent) zu verzeichnen. Wellpapier und Wellpappe erfuhren gegenüber dem Vorjahresniveau eine Preissteigerung von 42 Prozent, so die BVMed-Expert:innen.

Bedrohlich bleiben auch die Entwicklungen im Transportwesen. Weltweit besteht ein immenser Mangel an Containertransporten. Die hierdurch erhöhte Nachfrage führt zu steigenden Preisen bei den Container- und Frachtkosten. Die durch die globale Nachfrage forcierte enorme Verzögerung von Lieferungen wirkt sich ebenfalls auf das Preisgefüge aus. Auch die Überlastung zentraler Häfen in China, Nordeuropa, Singapur, Sydney und an der US-Westküste führt zu Verzögerungen und Preissteigerungen. Nach dem FBX-Index sind die weltweiten Frachtkosten im Vergleichszeitraum 2020/2021 insgesamt um 400 Prozent gestiegen. Preiserhöhungen im Transport ergeben sich außerdem aus den Entwicklungen im Bereich Energie, insbesondere Erdgas, sowie Fachpersonal.

Weitere Informationen:
Vliesstoffe Medizinprodukte BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

17.02.2022

BTE fordert "Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC"

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es dürefe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine.
 
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.  

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

© solidian GmbH
16.02.2022

BMBF-Innovationsforum „FiberBuild“ fokussiert Bauweisen der Zukunft

Über 200 Vertreter*innen aus der Faserverbundbranche, dem Bauwesen und der Wissenschaft nahmen im Januar 2022 am Abschlussforum des BMBF-Innovationsforums „FiberBuild – Faserverbundindustrie erschließt Bauwesen“ teil, um das Potenzial von faserverstärkten Werkstoffen für Bauanwendungen zu diskutieren, neue Geschäftsfelder zu analysieren und sich branchenübergreifend zu vernetzen. Zu dem zweitägigen Online-Event hatte der Projektinitiator, das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e V., eingeladen.
 
Über 200 Interessenten waren der Einladung gefolgt und erhielten Einblicke in die Welt der Faserverbundwerkstoffe. Neben einer Studie zum Marktpotenzial dieser Materialien im Bauwesen sowie dem Konzept einer Ideen-TransferPlattform stellten Referenten aus dem gesamten DACH-Raum ihre bisherigen Erfahrungen mit Produkten aus faserverstärkten Werkstoffen für bspw. Brückenbauten und -sanierungen, Türme und Masten, Leichtbaudächer oder -fassaden vor.

Über 200 Vertreter*innen aus der Faserverbundbranche, dem Bauwesen und der Wissenschaft nahmen im Januar 2022 am Abschlussforum des BMBF-Innovationsforums „FiberBuild – Faserverbundindustrie erschließt Bauwesen“ teil, um das Potenzial von faserverstärkten Werkstoffen für Bauanwendungen zu diskutieren, neue Geschäftsfelder zu analysieren und sich branchenübergreifend zu vernetzen. Zu dem zweitägigen Online-Event hatte der Projektinitiator, das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e V., eingeladen.
 
Über 200 Interessenten waren der Einladung gefolgt und erhielten Einblicke in die Welt der Faserverbundwerkstoffe. Neben einer Studie zum Marktpotenzial dieser Materialien im Bauwesen sowie dem Konzept einer Ideen-TransferPlattform stellten Referenten aus dem gesamten DACH-Raum ihre bisherigen Erfahrungen mit Produkten aus faserverstärkten Werkstoffen für bspw. Brückenbauten und -sanierungen, Türme und Masten, Leichtbaudächer oder -fassaden vor.

Diese Werkstoffe zeichnen sich insbesondere durch überzeugende strukturelle Eigenschaften bei vergleichsweise niedrigem Materialeinsatz aus und bieten somit ökologische Vorteile. Durch die höhere Lebensdauer, reduzierte Wartungsaufwände, einfache Handhabung und geringere Transportlasten bieten sie gleichzeitig auch ökonomische Vorzüge. Sie erlauben ebenfalls eine besondere Designfreiheit und die Integration von erweiterten Funktionalitäten, wie etwa die Schadensüberwachung durch integrierte Sensoren.

Am zweiten Veranstaltungstag lag der Fokus auf der Bauindustrie, die sich aktuell mit der Forderung nach klimaschonenden und nachhaltigen Werkstoffen und Technologien konfrontiert sieht. Benötigt werden material- und energieeffiziente Lösungen zur Reduktion von CO2-Emissionen. Faserverbundverstärkte Baustoffe können hier Lösungen aufzeigen.

Außerdem setzen die stagnierende Produktivität sowie der andauernde Fachkräftemangel bei steigenden Personalkosten die Baubranche zusätzlich unter Druck. Hier bieten sich Ansatzpunkte über digitales, vollautomatisiertes Bauen sowie Produktionssysteme mit mehr Standardisierung bzw. einer Vorfertigung in der Fabrik. Leichtbauweisen mit Faserverbunden verfügen über einen hohen Vorfertigungsgrad, durch additive Fertigungsverfahren (z. B. 3D-Druck) können Planungsdaten zeit- und kosteneffizient direkt vor Ort in die Ausführung übertragen werden.

Die größte Hürde für den flächendeckenden Einsatz von faserverstärkten Bauprodukten ist aber das Baurecht. Im Gegensatz zu bekannten, herkömmlichen Baumaterialien fehlen für faserverstärkte Werkstoffe grundlegende Normenwerke und bauaufsichtliche Regelungen. Daraus entsteht für jedes Projekt die Notwendigkeit einer Zustimmung im Einzelfall, einer gutachterlichen Stellungnahme sowie von experimentellen Untersuchungen. Dies ist mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden, was einen Einsatz von neuen Werkstoffen natürlich erschwert. Die Schwierigkeiten bei der Zusammenfassung in einer Norm entstehen auch durch die Werkstoffvielfalt und die unterschiedlichen Herstellungsprozesse. So sind verschiedene, kombinierbare Harz- und Fasersysteme am Markt, unterschiedliche Fertigungstechnologien sind ausschlaggebend für Toleranzen im Material. Die ersten normativen Grundlagen entstehen aktuell auf Bemühungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).  

„Wir haben an beiden Eventtagen gesehen, wie die Zukunft der Baubranche aussehen kann“, resümierte Roy Thyroff, Geschäftsführer des CU Bau. „Für den Einsatz von nichtmetallischen Bewehrungen sind umfassende Kenntnisse zu Material- und Tragverhalten notwendige Voraussetzung. In anderen Industrien, wie der Luftfahrt oder dem Automobilbau, werden Faserverbund-Bauteile schon in Serie gefertigt, da Forschung und Testing dort schon viel weiter vorangeschritten sind. Das Fachnetzwerk CU Bau ist die richtige Plattform um diese Lücke auch für den Bausektor zu schließen. Wir werden branchenübergreifend und werkstoffneutral Wissenschaft und Praxis miteinander verbinden.“  
 
Weitere Informationen zum Projekt online: https://composites-united.com/projects/fiberbuild/

Quelle:

bm CONSULTING

15.02.2022

Neuer Produktdaten-Standard für E-Com-Anwendungen

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 
Der E-Com Datenstandard von Fashion Cloud besteht aus Pflichtattributen, wie z.B. Saison, Geschlecht, Material und Pflegehinweise. Begleitet werden diese von optionalen Attributen, die E-Com-Händlern darüber hinaus helfen, die Artikel optimal in Szene zu setzen. Darunter fallen bspw. Nachhaltigkeits-Zertifikate, Herkunftsland oder die genau Bemaßung. Der Standard orientiert sich an der von Industrie und Handel erarbeiteten Anwendungsempfehlungen der GS1, an der auch der BTE maßgeblich mitgewirkt hat.
 
BTE und Fashion Cloud appellieren an alle Lieferanten, den neuen Standard anzuwenden. Weitere Informationen zur Produktdaten-Schnittstelle für Fashionhändler findet man unter https://fashion.cloud/de/integration-haendler.

Weitere Informationen:
BTE Bilddaten
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.01.2022

BTE-Taschenbuch 2022 mit vergrößertem Statistik-Teil

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Einzelheiten:
• In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der kürzlich erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2019“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren-, Sport- und Online-Handel veröffentlicht; außerdem die Daten des BTE-Jahresbetriebsvergleichs 2020 für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel.
• Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
• Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
• Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.

Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch beim BTE-Webshop unter www.bte.de oder bei uns unter Publikationen beziehen. Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise. Bitte per E-Mail anfragen.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Taschenbuch Textilien Schuhe Lederwaren
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V:

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren