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01.07.2022

vti mit 17 Unternehmen auf der Techtextil

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Nach pandemiebedingter Verschiebung öffnete die Techtextil in diesem Jahr vom 21. bis 24. Juni 2022 in Frankfurt am Main wieder ihre Pforten. Präsentiert wurde das gesamte Spektrum technischer Textilien, funktionaler Bekleidungstextilien und textiler Technologien. Zeitgleich fand auch die Texprocess – Leitmesse für die Bekleidungs- und textilverarbeitende Industrie – sowie einmalig auch das Heimtextil Summer Special, internationale Fachmesse für Wohn- und Objekttextilien, statt. Mit insgesamt 117 Teilnehmernationen, rund 63.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern gelang ein fulminanter Re-Start der internationalen Textilmessen auf dem Frankfurter Messegelände.

Auch der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) hat auf einem Gemeinschaftsstand mit der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH 17 sächsischen Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihr Know-how dem Fachpublikum zu präsentieren. Die Aussteller äußerten sich aufgrund der hohen Besucherresonanz und dem breiten Interesse an den Neu- und Weiterentwicklungen ihrer Produkte sehr zufrieden zum Abschluss der Messe.

Die Norafin Industries (Germany) GmbH präsentierte neben technischen Vliesstoffen zur Filtration auch die neue Produktpalette Komanda: Die langlebigen Materialien erfüllen die Forderungen des Marktes nach leichten, mehrfach verwendbaren, stabilen und atmungsaktiven Fabrikaten für Schutzbekleidung und Industrieanwendungen. Der Geschäftsführer, André Lang, resümierte die Messeteilnahme: „Ein großes DANKESCHÖN an die Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und den vti für die Organisation im Vordergrund und hinter den Kulissen und natürlich DANKE für das Catering für uns Aussteller und unsere Gäste. Wir schätzen unser eigenes Standdesign am Sachsen-Stand und die gute Partnerschaft. Wir freuen uns auf die Techtextil 2024 mit Ihnen.“

Die Beschichtungsexperten der Vowalon Beschichtung GmbH aus Treuen stellten ein neues, nachhaltiges Kunstleder vor, welches zu 51 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht. Gemeinsam mit VW entwickelte Vowalon das biologische Füllmaterial für Autositze von E-Automobilen: Es besteht aus den sogenannten Silberhäutchen, einem Abfallprodukt der Kaffeebohne, das sich beim Rösten löst. Ob es sich bequem auf Kaffeebohnen-Schalen sitzen lässt, konnten die zahlreichen Besucher dabei begeistert selbst testen. Gregor Götz, Geschäftsführer der Vowalon Beschichtung GmbH Treuen, schätzt die Beteiligung am Gemeinschaftsstand hoch ein. „Wir haben eine sehr gute Besucherresonanz auf unser nachhaltiges Kunstleder verzeichnet. Das haben wir auch der guten medialen Vorbereitung der Messeteilnahme durch den vti zu verdanken.“

„Die Messetage sind für uns sehr positiv verlaufen und zahlreiche Besucher waren bei uns am Stand. Das Fachpublikum ist stark international und die Gespräche haben viel Potenzial für künftige Projekte", resümiert Marketingchefin Carina Schadek der Auerbacher Embro GmbH, das sich als Zulieferer von Halbzeugen für sogenannte Smart-Textilien spezialisiert hat. So ist das Unternehmen daran beteiligt, wenn sich Autositze oder Kleidung erwärmen und Textilien mit elektromagnetischen Feldern ausgestattet sind.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut (STFI) präsentierte dem Fachpublikum textile Wandbegrünungsmatten, eine Sandwichkonstruktion aus zwei gewirkten PET-Matten mit zwischengelegtem Verteil- und Transportvliesstoff, die zu Flächengebilden verschiedener Größen zusammengefügt werden können. Die Vertikalbegrünung sorgt für einen Dämm- sowie Fassadenschutz gegen Witterung, reduziert die Hitze- und Staubbelastung und erzeugt eine nachhaltige Klimatisierung beispielsweise in Innenstädten und Fußgängerzonen.

Erstmals präsentierten sich die Techtextil und Texprocess auch virtuell. Die digitale Plattform steht noch bis zum 8. Juli 2022 zur Verfügung.
 
Die nächste Techtextil findet vom 23. bis 26. April 2024 statt.

28.06.2022

Weitblick tritt Textilbündnis und GermanFashion Modeverband bei

Workwear-Produzent Weitblick ist dem Textilbündnis beigetreten. Zielsetzung ist, eine aktive Rolle bei der Verbesserung sozialer und ökologischer Bedingungen in Produktionsländern zu übernehmen. So soll die eigene Bereitschaft unterstrichen werden, konkrete Verantwortung für die Erfüllung der ethischen Pflichten und Ziele zu übernehmen; gleichzeitig möchte das Unternehmen aber auch vom Erfahrungsschatz der Gemeinschaft profitieren, Synergien wie Kooperationen nutzen und dem Thema Nachhaltigkeit in der Textilbranche eine deutlich stärkere Wertigkeit verleihen.

Einhergehend mit dem Eintritt beim Textilbündnis hat sich Weitblick auch dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. angeschlossen. „Für Weitblick eröffnet sich durch dieses Netzwerk nicht nur ein Austausch innerhalb verschiedener Fachkompetenzen, sondern beschäftigt sich zudem eine gesonderte Gruppe innerhalb des GermanFashion Verbandes gezielt mit Fachfragen aus der Berufs- und Schutzkleidungsbranche – die sogenannte BESPO-Gruppe, bestehend aus ca. 60 Anbietern von Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung.“, so Felix Blumenauer, Managing Director bei Weitblick.   

Workwear-Produzent Weitblick ist dem Textilbündnis beigetreten. Zielsetzung ist, eine aktive Rolle bei der Verbesserung sozialer und ökologischer Bedingungen in Produktionsländern zu übernehmen. So soll die eigene Bereitschaft unterstrichen werden, konkrete Verantwortung für die Erfüllung der ethischen Pflichten und Ziele zu übernehmen; gleichzeitig möchte das Unternehmen aber auch vom Erfahrungsschatz der Gemeinschaft profitieren, Synergien wie Kooperationen nutzen und dem Thema Nachhaltigkeit in der Textilbranche eine deutlich stärkere Wertigkeit verleihen.

Einhergehend mit dem Eintritt beim Textilbündnis hat sich Weitblick auch dem GermanFashion Modeverband Deutschland e.V. angeschlossen. „Für Weitblick eröffnet sich durch dieses Netzwerk nicht nur ein Austausch innerhalb verschiedener Fachkompetenzen, sondern beschäftigt sich zudem eine gesonderte Gruppe innerhalb des GermanFashion Verbandes gezielt mit Fachfragen aus der Berufs- und Schutzkleidungsbranche – die sogenannte BESPO-Gruppe, bestehend aus ca. 60 Anbietern von Arbeits-, Berufs- und Schutzkleidung.“, so Felix Blumenauer, Managing Director bei Weitblick.   

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) Paul Hartmann AG
17.03.2022

BVMed: Sinkende Erstattungspreisen und steigende Herstellerkosten bei aufsaugenden Inkontinenzprodukte

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die Expert:innen des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzversorgung betonen, dass verschiedene globale Entwicklungen zu starken Veränderungen an den Rohstoffmärkten sowie im Transportwesen führen, die sich ebenfalls auf die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung auswirken. Es sei dabei nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen auf ein Vor-COVID-Niveau regulierten. Im Gegenteil: der Ukraine-Krieg sorge für eine Verschlechterung der Gesamtsituation im Energie-, Rohstoff- und Transportbereich.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass zur Produktion aufsaugender Inkontinenzprodukte als Rohstoffe hauptsächlich Zellstoff (Fluff), Superabsorbent Polymere (Superabsorber), Polyethylene (Folien) und Polyproylene (Vliesstoffe) verwendet werden. Bei Zellstoffen gab es nach dem Risi-Index im dritten Quartal 2021 eine Kostensteigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Polyproylenen (PP Europe Index) lag die Kostensteigerung bei 60 Prozent, bei Superabsorbern bei 67 Prozent und bei Polyethylenen (LDPE EU Index) sogar bei 80 Prozent. Ursächlich hierfür sind vor allem nicht behebbare Kapazitätsprobleme. Es bestehen kaum Möglichkeiten zusätzlicher Kapazitäten für diese Rohstoffe, was zu einer unmittelbaren Verknappung und zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Energiepreise verzeichneten im Januar 2022 eine Steigerung von durchschnittlich 67 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Besonders prägnant ist dabei die Veränderungsrate von Erdgas: Hier ist gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat eine Kostensteigerung von 119 Prozent zu verzeichnen. Eine maßgebliche Entspannung der Energiekosten ist laut Einschätzung von Expert:innen nicht absehbar.

Die Veränderungen im Rohstoffmarkt beeinträchtigen ebenfalls die Produktion von Primär- und Sekundärverpackungen. So sind enorme Preisanstiege zum Vorjahreszeitraum bei Sekundärrohstoffen aus Papier und Pappe (plus 73 Prozent) sowie bei Verpackungsmitteln aus Holz (plus 66 Prozent) zu verzeichnen. Wellpapier und Wellpappe erfuhren gegenüber dem Vorjahresniveau eine Preissteigerung von 42 Prozent, so die BVMed-Expert:innen.

Bedrohlich bleiben auch die Entwicklungen im Transportwesen. Weltweit besteht ein immenser Mangel an Containertransporten. Die hierdurch erhöhte Nachfrage führt zu steigenden Preisen bei den Container- und Frachtkosten. Die durch die globale Nachfrage forcierte enorme Verzögerung von Lieferungen wirkt sich ebenfalls auf das Preisgefüge aus. Auch die Überlastung zentraler Häfen in China, Nordeuropa, Singapur, Sydney und an der US-Westküste führt zu Verzögerungen und Preissteigerungen. Nach dem FBX-Index sind die weltweiten Frachtkosten im Vergleichszeitraum 2020/2021 insgesamt um 400 Prozent gestiegen. Preiserhöhungen im Transport ergeben sich außerdem aus den Entwicklungen im Bereich Energie, insbesondere Erdgas, sowie Fachpersonal.

Weitere Informationen:
Vliesstoffe Medizinprodukte BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

17.02.2022

BTE fordert "Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC"

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es dürefe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine.
 
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.  

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

15.02.2022

Neuer Produktdaten-Standard für E-Com-Anwendungen

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 
Der E-Com Datenstandard von Fashion Cloud besteht aus Pflichtattributen, wie z.B. Saison, Geschlecht, Material und Pflegehinweise. Begleitet werden diese von optionalen Attributen, die E-Com-Händlern darüber hinaus helfen, die Artikel optimal in Szene zu setzen. Darunter fallen bspw. Nachhaltigkeits-Zertifikate, Herkunftsland oder die genau Bemaßung. Der Standard orientiert sich an der von Industrie und Handel erarbeiteten Anwendungsempfehlungen der GS1, an der auch der BTE maßgeblich mitgewirkt hat.
 
BTE und Fashion Cloud appellieren an alle Lieferanten, den neuen Standard anzuwenden. Weitere Informationen zur Produktdaten-Schnittstelle für Fashionhändler findet man unter https://fashion.cloud/de/integration-haendler.

Weitere Informationen:
BTE Bilddaten
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

Grafik: Gesamtmasche e.V.
Seit 2019 haben sich die internationalen Frachtraten vervielfacht. Besonders betroffen ist die Route Ostasien-Nordeuropa. Auch die Laufzeiten haben sich um 50 Prozent und mehr verlängert. Über die Hälfte der deutschen Textil- und Bekleidungsimporte stammt aus Asien, alleine auf China ca. 25 Prozent.
02.02.2022

Maschenbranche kritisiert wachsende Abgabenlast

  • „Zölle auf Fracht und Rohstoffe müssen weg“

Die Preise für textile Rohstoffe und internationale Transporte sind binnen Jahresfrist extrem gestiegen. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie fordert daher Zollerleichterungen für Rohmaterial und Fracht. „Mit dem rasanten Anstieg der Beschaffungskosten wachsen die Zollkosten im selben Tempo“, sagt Silvia Jungbauer, Geschäftsführerin von Gesamtmasche. „Steigende Abgaben in schwieriger Zeit – das muss aufhören.“

Störungen in den internationalen Lieferketten haben die Frachtraten bis auf das Zehnfache ansteigen lassen. Weil in der EU die Transportkosten mit dem Einfuhrgut mitverzollt werden müssen, erhöht sich die Abgabenlast mit steigenden Frachtpreisen. Das trifft grundsätzlich alle Branchen, doch besonders hart die Textilwirtschaft. „Im Herbst war die Lage nicht mehr kalkulierbar. Wir haben unseren Dachverband und die europäischen Schwesterverbände alarmiert.“ Inzwischen machen auch der BDI und der europäische Spitzenverband BusinessEurope mobil.  

  • „Zölle auf Fracht und Rohstoffe müssen weg“

Die Preise für textile Rohstoffe und internationale Transporte sind binnen Jahresfrist extrem gestiegen. Der Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie fordert daher Zollerleichterungen für Rohmaterial und Fracht. „Mit dem rasanten Anstieg der Beschaffungskosten wachsen die Zollkosten im selben Tempo“, sagt Silvia Jungbauer, Geschäftsführerin von Gesamtmasche. „Steigende Abgaben in schwieriger Zeit – das muss aufhören.“

Störungen in den internationalen Lieferketten haben die Frachtraten bis auf das Zehnfache ansteigen lassen. Weil in der EU die Transportkosten mit dem Einfuhrgut mitverzollt werden müssen, erhöht sich die Abgabenlast mit steigenden Frachtpreisen. Das trifft grundsätzlich alle Branchen, doch besonders hart die Textilwirtschaft. „Im Herbst war die Lage nicht mehr kalkulierbar. Wir haben unseren Dachverband und die europäischen Schwesterverbände alarmiert.“ Inzwischen machen auch der BDI und der europäische Spitzenverband BusinessEurope mobil.  

„Textil- und Bekleidungsprodukte sind ein Hochzollbereich. Die Branche zahlt daher einen überdurchschnittlichen Zollaufschlag auf die Fracht“, erklärt Silvia Jungbauer. Auf Bekleidung sind 12 Prozent Zoll fällig. Doch auch Rohstoffe und Halbwaren sind betroffen. Immerhin 4 Prozent Zoll gelten für zahlreiche Fasern. Dabei können viele Qualitäten nur im Ausland in ausreichender Menge beschafft werden. „Am besten wäre daher eine grundsätzliche Abgabenbefreiung für Rohstoffe. Für eine bezahlbare und sichere Rohstoffversorgung brauchen wir aber unbedingt wieder mehr Rohstoffquellen am Standort. Das gilt für Natur- wie Chemiefasern gleichermaßen.“

Quelle:

GESAMTMASCHE e. V.

01.02.2022

BVMed: Neue KFZ-Verbandkasten-Norm um medizinische Gesichtsmasken ergänzt

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.
26.01.2022

BTE-Taschenbuch 2022 mit vergrößertem Statistik-Teil

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Einzelheiten:
• In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der kürzlich erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2019“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren-, Sport- und Online-Handel veröffentlicht; außerdem die Daten des BTE-Jahresbetriebsvergleichs 2020 für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel.
• Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
• Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
• Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.

Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch beim BTE-Webshop unter www.bte.de oder bei uns unter Publikationen beziehen. Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise. Bitte per E-Mail anfragen.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Taschenbuch Textilien Schuhe Lederwaren
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V:

21.01.2022

BVMed: Diskussion der EU-Produkthaftungs-Richtlinie und KI-Haftung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat sich im Anhörungsverfahren der EU-Kommission zu einer möglichen Revision der Produkthaftungs-Richtlinie (ProdHaftRL) und zur Haftung bei künstlicher Intelligenz (KI) dafür ausgesprochen, die im Produkthaftungsrecht bestehende und sorgfältig austarierte Risikoverteilung zwischen Produktnutzer und Hersteller beizubehalten. „Der bisherige Rechtsrahmen ist bewusst technologieoffen gestaltet. Er hat sich bewährt und funktioniert gut. Auch die Änderungen, die das digitale Zeitalter mit sich bringen, führen nicht zu einer Erforderlichkeit der Revision“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme zur Konsultation der EU-Kommission „Zivilrechtliche Haftung – Anpassung der Haftungsvorschriften an das digitale Zeitalter und die künstliche Intelligenz“. Ein Eingriff in dieses System könnte zu zusätzlichen Kosten, insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, führen, wodurch dringend benötigte Investitionen aufgeschoben werden könnten.

Der BVMed hält eine Verschärfung der Haftungsregelungen generell für nicht geeignet, um Vertrauen in KI Systeme zu erhöhen. Vertrauen kann nur dann erzeugt werden, wenn Schäden durch KI-Systeme vermieden werden und Medizinprodukte sicher sind. „Dies wird durch klare und umsetzbare Vorgaben zur Zertifizierung von KI-Software in der Medizintechnik erreicht“, so BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx.

Das BVMed-Positionspapier finden Sie hier.

Harald Lesch ist der Hutträger des Jahres 2021 (c) Sebastian Gabriel
Prof. Dr. Harald Lesch ist „Hutträger des Jahres 2021“ und freut sich über den goldenen Hut-Award des Hutverbands GDH e.V. Er trägt bei der Verleihung im Münchner Planetarium einen Outdoor-Hut.
24.11.2021

Harald Lesch ist der Hutträger des Jahres 2021

Prof. Dr. Harald Lesch geht gerne wohl behütet durchs Leben. Für diese Leidenschaft für Hüte und Mützen zeichnet zum neunten Mal der Hutverband GDH e.V. den beliebten Wissenschaftler, der aus TV-Sendungen wie „Leschs Kosmos“ oder „Terra X“ gekannt ist, zum „Hutträger des Jahres“ 2021 aus. Die Verleihung setzt den Höhepunkt des Internationalen Tag des Hutes am 25. November, der in der Hut-Modebranche mit Aktionen gefeiert wird. Der 61-jährige Physiker wird Nachfolger von prominenten Hutträgern wie Horst Lichter, Johannes Oerding oder Jan Josef Liefers.

Prof. Dr. Harald Lesch sagte während der Award-Verleihung in München:
„Ich gehe gerne wohl behütet durchs Leben. Wenn ich für Terra X irgendwo auf der Welt für Filmaufnahmen unterwegs bin, bin ich heil froh, wenn mein Schädel, der nur am Rande behaart ist, von einem schönen Hut gut und sicher vor UV-Strahlen bedeckt ist. Und ich fühle mich wohl. Ohne Hut will ich nicht aus dem Haus gehen. Setzt mehr Hüte auf Eure Köpfe – es lohnt sich. Vielen Dank für die Auszeichnung!“

Prof. Dr. Harald Lesch geht gerne wohl behütet durchs Leben. Für diese Leidenschaft für Hüte und Mützen zeichnet zum neunten Mal der Hutverband GDH e.V. den beliebten Wissenschaftler, der aus TV-Sendungen wie „Leschs Kosmos“ oder „Terra X“ gekannt ist, zum „Hutträger des Jahres“ 2021 aus. Die Verleihung setzt den Höhepunkt des Internationalen Tag des Hutes am 25. November, der in der Hut-Modebranche mit Aktionen gefeiert wird. Der 61-jährige Physiker wird Nachfolger von prominenten Hutträgern wie Horst Lichter, Johannes Oerding oder Jan Josef Liefers.

Prof. Dr. Harald Lesch sagte während der Award-Verleihung in München:
„Ich gehe gerne wohl behütet durchs Leben. Wenn ich für Terra X irgendwo auf der Welt für Filmaufnahmen unterwegs bin, bin ich heil froh, wenn mein Schädel, der nur am Rande behaart ist, von einem schönen Hut gut und sicher vor UV-Strahlen bedeckt ist. Und ich fühle mich wohl. Ohne Hut will ich nicht aus dem Haus gehen. Setzt mehr Hüte auf Eure Köpfe – es lohnt sich. Vielen Dank für die Auszeichnung!“

Prof. Dr. Harald Lesch ist Physiker, Astronom, Naturphilosoph, Autor, TV-Moderator und Youtube-Star. Der 1960 geborene Wissenschaftler erklärt seinen Fans die Welt und das Universum und erhielt zahlreiche Wissenschafts-, Buch- und Fernsehauszeichnungen. Auch Medial. Bereits zweimal erhielt er den Deutschen Fernsehpreis, Kategorie "Bestes Infotainment". Jetzt setzt der Hutverband GDH e.V. im wörtlichen Sinne einen oben drauf. Harald Lesch ist „Hutträger des Jahres 2021“. Denn Wissensschaft ist auch für die Hut-Modebranche ein großes Thema, vor allem wenn es um UV-Schutz und Nachhaltigkeit geht. Harald Lesch bedankte sich herzlich:

Goldene Hut überreicht neben dem Super-Fernrohr Astania Vertikalkreis

In München erhielt der sympathische Wissenschaftler an seiner Wirkungsstädte, der Universität-Sternwarte, den Goldenen Hut-Award des Hutverbands. GDH-Vorstandsmitglied Angela und Alexander Breiter überreichten Harald Lesch bei geöffneter Kuppel neben dem Riesenfernrohr Astania Vertikalkreis den Goldenen Hut-Award. Der Physiker, der theoretische Astrophysik und Naturphilosophie lehrt, ist der 9. „Hutträger des Jahres“ der der Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH). Prof. Dr. Harald Lesch ist Nachfolger von prominenten Hutträgern/innen: Horst Lichter (2020), Johannes Oerding (2019) Massimo Sinató (2018), Gregor Meyle, (2017), Jan Josef Liefers (2016), Roger Cicero (2015), Andreas Hoppe (2014) und Nadine Angerer (2013). Alles prominente Persönlichkeiten, die Hüte und Mützen lieben wie die Mitglieder des Hutverbands, hut-mode.de, alles inhabergeführte Hutgeschäfte aus Deutschland mit langer Tradition.

Die Verleihung setzt den Höhepunkt des „Internationalen Tag des Hutes“ am 25. November 2021, der im Huthandel mit Corona-konformen Aktionen gefeiert wird. Mehr Infos unter www.hut-mode.de

Übersicht: Hutträger des Jahres verliehen vom Hutverband GDH e.V.:

Hutträger des Jahres 2021: Harald Lesch, Physiker, Astronom, Autor, TV-Moderator
Hutträger des Jahres 2020: Horst Lichter, Koch, Autor und TV-Moderator
Hutträger des Jahres 2019: Johannes Oerding, Singer/Songwriter
Hutträger des Jahres 2018: Massimo Sinató, Profi-Tänzer in der RTL-Show Let´s Dance
Hutträger des Jahres 2017: Gregor Meyle, Singer/Songwriter
Hutträger des Jahres 2016: Jan Josef Liefers, Musiker und Schauspieler u.a. Tatort Münster
Hutträger des Jahres 2015: Roger Cicero (verstorben 2016), Jazz-Musiker
Hutträger des Jahres 2014: Andreas Hoppe, Schauspieler und Kochbuch-Autor
Hutträgerin des Jahres 2013: Nadine Angerer, Frauenfußball-Nationalmannschaft

International renommiertes Meeresforschungsinstitut bestätigt biologische Abbaubarkeit von LENZING™ Fasern (c) New York Times/Alexander C. Welsh
Scripps Research Institute
27.10.2021

International renommiertes Meeresforschungsinstitut bestätigt biologische Abbaubarkeit von LENZING™ Fasern

  • Die renommierte Scripps Institution of Oceanography der University of California, San Diego liefert mit ihrer Versuchsreihe einen weiteren wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LENZING™ Fasern eine wirksame Alternative zu synthetischen Fasern darstellen, die mit zum drängenden Problem der Plastikverschmutzung in den Weltmeeren beitragen.

Lenzing/San Diego – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von holzbasierten Spezialfasern, erhielt einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die biologische Abbaubarkeit ihrer Fasern. Wissenschaftler/innen des renommierten, akademischen Forschungsinstituts Scripps Institution of Oceanography (SIO) der University of California, San Diego bestätigten in einer im Oktober 2021 publizierten Studie , dass sich holzbasierte Cellulosefasern am Ende ihres Lebenszyklus im Ozean in kurzer Zeit biologisch abbauen und damit auch die bessere Alternative zu erdölbasierten Fasern darstellen. Die Untersuchung war das Ergebnis eines unabhängigen Projekts, das sich zum Ziel setzte, die „End-of-Life“-Szenarien für Textilien und Vliesstoffe, die in der Umwelt entsorgt werden, zu verstehen.

  • Die renommierte Scripps Institution of Oceanography der University of California, San Diego liefert mit ihrer Versuchsreihe einen weiteren wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LENZING™ Fasern eine wirksame Alternative zu synthetischen Fasern darstellen, die mit zum drängenden Problem der Plastikverschmutzung in den Weltmeeren beitragen.

Lenzing/San Diego – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von holzbasierten Spezialfasern, erhielt einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die biologische Abbaubarkeit ihrer Fasern. Wissenschaftler/innen des renommierten, akademischen Forschungsinstituts Scripps Institution of Oceanography (SIO) der University of California, San Diego bestätigten in einer im Oktober 2021 publizierten Studie , dass sich holzbasierte Cellulosefasern am Ende ihres Lebenszyklus im Ozean in kurzer Zeit biologisch abbauen und damit auch die bessere Alternative zu erdölbasierten Fasern darstellen. Die Untersuchung war das Ergebnis eines unabhängigen Projekts, das sich zum Ziel setzte, die „End-of-Life“-Szenarien für Textilien und Vliesstoffe, die in der Umwelt entsorgt werden, zu verstehen.

Das SIO gilt weltweit als eines der ältesten, größten und bedeutendsten Zentren für Meeresforschung. In dieser Studie stellte es die Abbauprozesse von Vliesstoffen aus erdölbasierten, synthetischen Materialien wie Polyester und Materialien auf Cellulosebasis wie die holzbasierten Lyocell-, Modal- und Viscosefasern der Lenzing Gruppe unter bestimmten Szenarien gegenüber: unter verschiedenen realen Bedingungen im Ozean und kontrollierten Bedingungen in Aquarien. Die Ergebnisse dieser Versuchsreihe sind erstaunlich: Während sich die holzbasierten Cellulosefasern bereits innerhalb von 30 Tagen vollständig biologisch zersetzten, verzeichneten die getesteten, erdölbasierten Fasern auch nach über 200 Tagen praktisch keine Veränderung.

Die biologische Abbaubarkeit der LENZING™ Fasern wurde im Labor von Organic Waste Systems (OWS) in Belgien – einem der weltweit führenden Unternehmen für die Prüfung der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit – getestet. Die Ergebnisse werden von jenen unter realen Bedingungen im Meer und unter kontrollierten Bedingungen in Aquarien bestätigt. Die OWS-Bewertung wurde gemäß den bestehenden internationalen Standards durchgeführt und spiegelt alle relevanten natürlichen und künstlichen Umgebungen wider, in denen ein biologischer Abbau stattfinden kann. Zertifikate der internationalen Zertifizierungsorganisation TÜV Austria zeigen, dass LENZING™ Fasern in allen getesteten Umgebungen (Erde, industrielle Kompostierung, Heimkompostierung, Süßwasser und Meerwasser) innerhalb der in den Standards festgelegten Fristen schnell biologisch abgebaut werden.

Lenzing begrüßt auch konkrete Maßnahmen der EU im Kampf gegen Plastikmüll im Allgemeinen, beispielsweise jene in Bezug auf die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/9043. Die EU-Kommission präzisiert in kürzlich erlassenen Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie, welche Produkte genau in den Anwendungsbereich dieser fallen, und sorgt damit für die nötige Klarheit im gemeinsamen Kampf der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle. Die holzbasierten, biologisch abbaubaren Cellulosefasern von Lenzing können Teil einer nachhaltigen und innovativen Lösung für dieses vom Menschen gemachte Problem sein, das sich künftig nur noch verschlimmern wird. Die Einwegkunststoffrichtlinie sieht seit Juli 2021 auch einheitliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Produkte auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Darunter fallen etwa Damenhygiene-Produkte und Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege, die Kunststoffe enthalten. Ein erster Schritt zur Lösung des Problems: die Aufklärung der Verbraucher/innen und ein Angebot alternativer Materialien mit besserer Kreislauffähigkeit.

CU Bau: Klimaschonendes Sanieren und Bauen (c) IMA Dresden
Faserverbundwerkstoffe im Hochbau
07.10.2021

CU Bau: Klimaschonendes Sanieren und Bauen

Stark steigende Baustoffpreise, immer knapper werdende Rohstoffe sowie steigende Preise für CO2-Zertifkate und Strom erhöhen den Druck, klimafreundliche und doch wettbewerbsfähige Produkte zu verwenden und innovative Produkte, Verfahren und Prozesse dafür zu entwickeln.

Für diese Herausforderungen im Bauwesen bietet der Leichtbau mit Faserverbundwerkstoffen neue Lösungen und ein enormes Anwendungspotential. Bisher sind diese Werkstoffe im Bauwesen noch nicht in ausreichendem Umfang etabliert und bei vielen Entscheidern noch nicht Teil der Lösung. Deshalb treibt das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e.V. (CU) als nationale und internationale Plattform dieses Thema für seine Mitglieder aus Industrie und Wissenschaft voran.

Stark steigende Baustoffpreise, immer knapper werdende Rohstoffe sowie steigende Preise für CO2-Zertifkate und Strom erhöhen den Druck, klimafreundliche und doch wettbewerbsfähige Produkte zu verwenden und innovative Produkte, Verfahren und Prozesse dafür zu entwickeln.

Für diese Herausforderungen im Bauwesen bietet der Leichtbau mit Faserverbundwerkstoffen neue Lösungen und ein enormes Anwendungspotential. Bisher sind diese Werkstoffe im Bauwesen noch nicht in ausreichendem Umfang etabliert und bei vielen Entscheidern noch nicht Teil der Lösung. Deshalb treibt das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e.V. (CU) als nationale und internationale Plattform dieses Thema für seine Mitglieder aus Industrie und Wissenschaft voran.

Hybride Bauweisen
Roy Thyroff, im Netzwerk Composites United e.V. Geschäftsführer CU Bau: „Unser Ziel ist, dass die gesamte Bauwirtschaft – Architekten, Planer, Bauingenieure, Zulassungsstellen sowie Bauunternehmen – Bauprodukte mit faserverstärkter Beton- und Polymermatrix mit entsprechenden Zulassungen einsetzen kann.“ Dabei geht es nicht nur um Bauweisen mit faserverstärkten Kunststoffen und textilbewehrtem Beton, sondern darüber hinaus auch um hybride Bauweisen, wie z.B. Hybridbauwerke aus Holz und Carbonbeton. Denn faserbasierter, hybrider Leichtbau führt die besten Eigenschaften verschiedener Materialien klimafreundlich zusammen, bietet somit gegenüber herkömmlichen Baustoffen große Vorteile für den Klimaschutz und ermöglicht völlig neue Bauweisen.

Vorteile von Faserverbundwerkstoffen
Faserverbundwerkstoffe sind sowohl im Neubau als auch in der Sanierung dank ihrer umwelt- und ressourcenschonenden Eigenschaften im Vorteil. Neben der CO2-Reduktion liegen die wesentlichen Vorteil:

  • in der Geschwindigkeit der Ausführung,
  • dem geringeren Materialeinsatz,
  • der Kostenreduktion,
  • der Leistungsfähigkeit wie hoher Druck- und Biegezugfestigkeit,
  • dem einfacheren Handling
  • den geringeren Transportlasten,
  • der Beständigkeit gegen Korrosion,
  • der Flexibilität bei unterschiedlichen Schädigungsgraden eines Sanierungsfalls und
  • der deutlich verlängerten Nutzungsdauer.
Quelle:

Composites United e.V. (CU) / bm CONSULTING

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung hat dramatische Auswirkungen (c) Beiersdorf AG / bvmed.de
24.09.2021

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung hat dramatische Auswirkungen

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die seit Mai 2021 gilt, zeigt bereits jetzt dramatische Auswirkungen auf den Medizintechnik-Markt.

Die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), die seit Mai 2021 gilt, zeigt bereits jetzt dramatische Auswirkungen auf den Medizintechnik-Markt.

  • Über 70 Prozent der befragten BVMed-Mitgliedsunternehmen haben aufgrund der Neuregelungen durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) bereits einzelne Medizinprodukte oder ganze Produktlinien eingestellt.
  • Die MedTech-Unternehmen nennen dafür Beispiele aus den Bereichen Endoprothetik, Implantate, Erste-Hilfe und der Wundversorgung, Kardiologie, Ophthalmologie, Gynäkologie und Urologie, Proktologie, Neurochirurgie und Gastroenterologie. Darunter sind chirurgische Instrumente und Nischenprodukte.
  • Mehr als 55 Prozent der befragten BVMed-Unternehmen gaben an, dass bisherige Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit aufgrund der MDR eingestellt haben. Der Verlust von Lieferanten führte in knapp 38 Prozent der Fälle zu einer Einstellung von Produkten oder sogar ganzen Produktlinien. Weitere Auswirkungen waren notwendige Designänderungen an den Produkten (27 Prozent) und damit einhergehende Auswirkungen auf die Gültigkeit bestehender Zertifikate (26 Prozent).
  • Rund 60 Prozent aller befragten MedTech-Unternehmen berichten über einen Anstieg von den Kosten und der Dauer eines Konformitätsbewertungsverfahrens über alle Medizinprodukte-Risikoklassen hinweg. Ungefähr 40 Prozent hat noch keine Kenntnis darüber. Je höher die Klasse, umso stärker hat sich die Dauer der Verfahren erhöht (55 bis 100 Prozent), während sich die Kosten über alle Klassen hinweg verdoppelt haben.
  • Aus einer weiteren BVMed-Blitzumfrage, an der sich 24 Mitgliedsunternehmen beteiligten, geht hervor, dass nur ein Drittel der Hersteller mit der Kommunikation mit ihrer Benannten Stelle zufrieden ist. Als kritische Themen werden die Unberechenbarkeit von zeitlichen Abläufen, oft wechselnde Vorlagen für Anträge, eine intransparente Preisgestaltung, mangelnde Ressourcen und Erreichbarkeit sowie unterschiedliche Ansichten über klinische Bewertungen sowie Klassifizierungen genannt.
22.09.2021

Mitgliederversammlung des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV)

  • Beate Schäfer folgt Friedrich Eberhard als neue DTV-Verbandspräsidentin

Die Mitglieder des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. (DTV) haben auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.09.2021 turnusgemäß das Präsidium und die Verbandsspitze neu gewählt. Präsident Friedrich Eberhard trat nicht erneut zur Wahl an und beendete damit seine 14-jährige erfolgreiche Amtszeit. Einstimmig votierten die DTV-Mitglieder einstimmig für die bisherige Vizepräsidentin Beate Schäfer als neue Präsidentin des Verbandes. Sie wird ihr Amt zum Jahreswechsel antreten. Das Resümee aus der Mitgliederversammlung: Friedrich Eberhard ist es gelungen, einen geeinten und gestärkten Verband zu übergeben, der bestens für die Themen der Zukunft aufgestellt ist.

  • Beate Schäfer folgt Friedrich Eberhard als neue DTV-Verbandspräsidentin

Die Mitglieder des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. (DTV) haben auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.09.2021 turnusgemäß das Präsidium und die Verbandsspitze neu gewählt. Präsident Friedrich Eberhard trat nicht erneut zur Wahl an und beendete damit seine 14-jährige erfolgreiche Amtszeit. Einstimmig votierten die DTV-Mitglieder einstimmig für die bisherige Vizepräsidentin Beate Schäfer als neue Präsidentin des Verbandes. Sie wird ihr Amt zum Jahreswechsel antreten. Das Resümee aus der Mitgliederversammlung: Friedrich Eberhard ist es gelungen, einen geeinten und gestärkten Verband zu übergeben, der bestens für die Themen der Zukunft aufgestellt ist.

Bis zum 31. Dezember 2021 bleiben Friedrich Eberhard als Präsident und Beate Schäfer als Vizepräsidentin im Amt. Zum 1. Januar 2022 wird Beate Schäfer die Spitzenposition im DTV übernehmen.Beate Schäfer ist Inhaberin und Geschäftsführerin der Schäfer Mietwäsche Service GmbH. Viele Jahre lang engagierte sie sich aktiv im Fachverband Textilpflege FATEX, dem Baden-Württembergischen Mitgliedsverband und amtierte dort auch als Präsidentin. Dem DTV Präsidium gehört sie seit 2015 an und ist dort seit 2016 Vizepräsidentin.

Mitgliederversammlung wählte weitere Präsidiumsmitglieder

Darüber hinaus wurden auch die weiteren DTV-Präsidiumsmitglieder einstimmig von den Mitgliedern gewählt:
• Henrik Bier (Waschbär GmbH, Mühlhausen)
• Reiner Heinrichs (MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG, Wiesbaden)
• Joachim Krause (CHMS GmbH & Co. KG, Rödental)
• Dr. Thomas Neyers (ALSCO Berufskleidungs-Service GmbH, Köln)
• Anja Seidel (SEIDEL GmbH, Garbsen)
• Holger Schäfer (Textilreinigung Holger Schäfer, Beverungen)
• Richard Sterr (Wäscherei-Reinigung Sterr & Achternbusch GbR, München)

DTV-Jahreskongress war in diesem Jahr online

Am Vortag zur Mitgliederversammlung hatte der DTV seinen Jahreskongress ebenfalls als Hybridveranstaltung organisiert. Das Veranstaltungs-Motto „Mutig und entschlossen zu neuen Ufern“ war von den Teilnehmenden positiv aufgenommen worden. Dazu hatte gab es spannende Beiträge: Der Autor und Führungskräfte-Coach Peter Holzer hatte einen Mut-machenden Beitrag mitgebracht, „Mut zur (Lebens-)Führung – selbstbestimmt und verantwortungsvoll“ und die beiden Präsidiumsmitglieder Henrik Bier und Dr. Thomas Neyers stellten ihre optimistischen Visionen für die Branchenzukunft vor. Um mehr Vielfalt im Unternehmen ging es der Gastrednerin Denise Hottmann, die für HR Diversity + Inclusion bei der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG. verantwortlich ist. Ihr Beitrag beleuchtete „Diversity – Theorie und Praxis“. Über die Ausbildungs-Initiativen des DTV wurde auch diskutiert.

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

14.09.2021

JEC Forum DACH - Konferenzprogramm

  • JEC Forum DACH: eine vielversprechende Agenda, die sich der Innovation von Verbnundswerkstoffen in der Region widmet.

September 2021 – Das Hauptziel des JEC Forum DACH ist, das dynamische Verbundwerkstoff-Ökosystem der DACH Region durch ein vielversprechendes Programm bestehend aus Konferenzen, Startup-Wettbewerben und Auszeichnungen zu fördern. Die erste Ausgabe des in Format und Inhalt einzigartigen JEC DACH Forums findet vom 23. bis 24. November 2021 im Forum der Messe Frankfurt statt.
Das Programm des JEC Forum DACH bietet zwei Tage lang die Möglichkeit, sich durch ein reichhaltiges Konferenzprogramm, den JEC Composites Startup-Booster und die JEC-AVK Awards über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen von Verbundwerkstoffen in der DACH Region auszutauschen und mehr darüber zu erfahren. Das JEC Forum DACH wird vorab arrangierte Geschäftstreffen zwischen Sponsoren und Teilnehmern sowie Sponsoren-Fachseminare umfassen. Für die Teilnahme an diesem Forum, das voraussichtlich über 500 Teilnehmer umfasst, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

  • JEC Forum DACH: eine vielversprechende Agenda, die sich der Innovation von Verbnundswerkstoffen in der Region widmet.

September 2021 – Das Hauptziel des JEC Forum DACH ist, das dynamische Verbundwerkstoff-Ökosystem der DACH Region durch ein vielversprechendes Programm bestehend aus Konferenzen, Startup-Wettbewerben und Auszeichnungen zu fördern. Die erste Ausgabe des in Format und Inhalt einzigartigen JEC DACH Forums findet vom 23. bis 24. November 2021 im Forum der Messe Frankfurt statt.
Das Programm des JEC Forum DACH bietet zwei Tage lang die Möglichkeit, sich durch ein reichhaltiges Konferenzprogramm, den JEC Composites Startup-Booster und die JEC-AVK Awards über die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen von Verbundwerkstoffen in der DACH Region auszutauschen und mehr darüber zu erfahren. Das JEC Forum DACH wird vorab arrangierte Geschäftstreffen zwischen Sponsoren und Teilnehmern sowie Sponsoren-Fachseminare umfassen. Für die Teilnahme an diesem Forum, das voraussichtlich über 500 Teilnehmer umfasst, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Präsentationen, Keynote-Präsentationen und Marktübersicht

Das JEC Forum DACH bietet ein umfangreiches Konferenzprogramm mit Experten aus der Branche, das von der AVK geplant wird. Das Programm wird Einblicke in die neuesten Entwicklungen bei Hochleistungsverbundstoff-Technologien und -Anwendungen geben. Zudem wird über die aktuellen Marktentwicklungen im europäischen Verbundstoffmarkt berichtet.

Die Compositesindustrie sorgt für deutliche Impulse, wie beispielsweise durch ihre Prozesstechnologien für hybride Strukturen oder die integrierte Verarbeitung, aber auch für moderne Mobilität oder neue Materialien im boomenden Bausektor. Es entstehen immer mehr marktfähige Ideen im Bereich Recycling und Nachhaltigkeit.

Jeder Tag des Forums ist folgendermaßen aufgeteilt:
•    zwei Keynote-Vorträge, der von einem oder zwei hochkarätigen Experten gehalten wird
•    Konferenz/Fachvorträge
•    Fachseminare und Business Meetings

Das JEC Forum DACH - Konferenzprogramm finden Sie im Anhang.

Weitere Informationen:
JEC Forum DACH AVK Messe Frankfurt
Quelle:

AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.

AFBW: Zukunftsprojekt „CycleTex BW“ für die Wertschöpfung in der faserbasierten Lieferkette (c) AFBW e.V.
CycleTex BW - AFBW initiiert neues Projekt für den grünen Innovationsvorsprung in der textilen Lieferkette
09.07.2021

AFBW: Zukunftsprojekt „CycleTex BW“ für die Wertschöpfung in der faserbasierten Lieferkette

Die Allianz Faserbasierte Werkstoffe e.V. (AFBW) hat mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg das Projekt „CycleTex BW“ auf den Weg gebracht. Mit diesem Projekt sollen die Recycling-Prozesse entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette optimiert werden. Zahlreiche Unternehmen aus der Textilindustrie machen mit. Ziel des Projektes ist, textile Produktionsabfälle bspw. durch neue Technologien der (eigenen) Produktion zurückzuführen. Neue hochwertige Sekundärrohstoffe und ggf. andere Materialien sollen durch neue Verfahren entwickelt und schlecht recyclebare Wertstoffe sollen ersetzt werden.

Die Allianz Faserbasierte Werkstoffe e.V. (AFBW) hat mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums von Baden-Württemberg das Projekt „CycleTex BW“ auf den Weg gebracht. Mit diesem Projekt sollen die Recycling-Prozesse entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette optimiert werden. Zahlreiche Unternehmen aus der Textilindustrie machen mit. Ziel des Projektes ist, textile Produktionsabfälle bspw. durch neue Technologien der (eigenen) Produktion zurückzuführen. Neue hochwertige Sekundärrohstoffe und ggf. andere Materialien sollen durch neue Verfahren entwickelt und schlecht recyclebare Wertstoffe sollen ersetzt werden.

Für die faserbasierte Industrie, als einer der global größten Ressourcenverbraucher der Welt, ist das Thema Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Geschäftsmodelle weltweit stehen vor großen Transformationsprozessen. Die heimische Textilindustrie sieht in dem regulatorischen, medialen und marktlichen Druck auch Chancen. Das landesweite Netzwerk AFBW will im Rahmen des dreijährigen Projekts „CycleTex BW“ Innovator, Moderator, Türöffner und Kümmerer sein. Ulrike Möller, Netzwerkmanagerin AFBW: „CycleTex BW soll dazu beitragen textile Post-Industry Produktionsabfälle so lange wie möglich in der textilen Kette zu halten und damit langfristig eine Kreislaufwirtschaft entstehen zu lassen. Wir wollen Chancen entwickeln, bestehende Modelle fortschreiben oder diversifizieren. Dadurch soll eine weitere Form der Zukunftssicherung für die faserbasierte Industrie geschaffen werden.“

„CycleTex BW“ wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg mitfinanziert. Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut betont: „In jeder Branche und an jeder Stelle der Wertschöpfungskette müssen wir in Zukunft eine umweltfreundliche und perspektivisch klimaneutrale Form des Wirtschaftens erreichen. Mit dem Projekt CycleTex BW stellen wir jetzt die Weichen richtig, um auch in der Textilbranche in Baden-Württemberg Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und nachhaltige Produktportfolios aufbauen. Das ist nicht nur gut für das Klima, sondern festigt auch die international führende Stellung Baden-Württembergs vor allem bei besonders leistungsfähigen technischen Textilien.“

Bereits heute haben 67 Unternehmen aus Baden-Württemberg und darüber hinaus durch einen Letter of Intent (LOI) ihr Interesse an dem Projekt bekundet. Da Produktkreisläufe immer auch mit Materialtransport zu tun haben, macht es Sinn im regionalen Kontext zu denken. Der Großraum Süddeutschland-Österreich-Schweiz-Frankreich stellt eine spannende Region für „CycleTex BW“ dar. Für die Unternehmen bedeutet dieser regionale Ansatz eine Sicherstellung der Infrastruktur und Zugang zu Rohstoffen.

Durch neue Technologien und nachhaltige Produkte kann die Industrie außerdem einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Eine stärkere Verwendung von Sekundärrohstoffen kann die Kosten senken. Durch die zunehmende Verwendung von Sekundärmaterialien sind Unternehmen weniger abhängig von Primärrohstoffen und damit verbundenen Problemen in der Lieferkette. Mehr noch: Die Entwicklung von Recyclingmaterial- und Prozessinnovationen kann zu internationaler Nachfrage führen.

Auch Nachwuchskräfte setzen bei der Wahl des zukünftigen Arbeitgebers auf umweltbewusste Firmen.

Die Textilindustrie ist in der Viel- und Kleinteiligkeit der Wertschöpfungsketten besonders herausgefordert. So sind Rohstoffhersteller, Endprodukthersteller, Händler und andere Inverkehrbringer sowie ggf. auch Entsorger und Verwerter zwar Teil einer Kette, aber nicht Akteure im selben „eco system“. Aus dem Wunsch nach wirklichem Re- oder sogar Up-Cycling erwächst eine zwingende, vorgeschaltete Analyse, welche Dimensionen der textile Kreislauf hat, welche Akteure mit welchen Kompetenzen bereits am Markt sind, was der Markt in Zukunft braucht bzw. was wissenschaftlich und technisch denkbar wäre (z.B. mechanisches Recycling vs. chemisches Recycling). Diese Analyse soll im Rahmen von CycleTex BW erfolgen.

Bislang reduziert sich Textilrecycling oftmals auf Downcycling, indem z.B. Textilfasern im „second life“ als Dämmmaterial verwendet werden. Zudem werden Textilien auch thermisch verwertet oder landen auf der Deponie. Recycling von technischen Textilien ist nicht zuletzt durch die Vielzahl an unterschiedlichen Materialien, Mischungen und Beschichtungen herausfordernd. Umso notwendiger ist eine Zusammenarbeit auf allen Stufen der Kette, um den Kreislauf von Materialien zu optimieren und damit den Lebenszyklus der Rohstoffe zu verlängern. Das Zusammenführen der Akteure soll durch CycleTex BW gelingen.

Des Weiteren wird beim Textilrecycling bisher eher an Hemd und Hose gedacht und die Abfälle in der Produktion werden wenig berücksichtig. Gerade hier kann aber echte Wertschöpfung und vor allem Nachhaltigkeit in der Lieferkette entstehen.

Die faserbasierte Industrie hat erkannt, dass neue Geschäftsmodelle und Business Cluster wichtig sind, um Recycling zu stärken. Diese sollten aber sinnvollerweise über bestehende Geschäftsmodelle und Warenstromstrukturen, wie simples Sammeln und Reißen hinausgehen. Handlungsleitend ist also, unternehmerische Chancen zu entwickeln, bestehende Modelle fortzuschreiben oder zu diversifizieren und damit eine weitere Form der Zukunftssicherung für die Textilindustrie zu schaffen. Mit dem erweiterten „grünen Portfolio“ sollen die Unternehmen langfristig eine Resilienz in der Lieferkette, eine Unabhängigkeit von China erreichen und ihre Wettbewerbsfähigkeit effektiv ausbauen.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg will laut Koalitionsvertrag in den Bereichen Klima- und Naturschutz „Baden-Württemberg als Klimaschutzland zum internationalen Maßstab“ machen. Dieses Ziel soll u.a. durch ein besseres Recycling der eingesetzten Materialien erreicht werden. Innovative Kreislaufwirtschaftslösungen werden daher als Wachstumsfelder der Zukunft gesehen. Die neue Landesregierung betont, dass man auch in diesem Bereich international zum Marktführer werden will. Um die Kreislaufführung weiter voranzubringen, soll die Entwicklung und Inbetriebnahme effizienter Verwertungsverfahren unterstützt werden.

Quelle:

Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e.V. (AFBW)

21.06.2021

Neues Lieferkettengesetz: Einige Problempunkte für den Handel abgemildert

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

BTE und HDE fordern einheitliche europäische Regelung
 
Am 11. Juni hat der Bundestag das neue Lieferkettengesetz verabschiedet, dem jetzt nur noch der Bundesrat zustimmen muss. Gegenüber dem ersten Gesetzentwurf hätten – auch dank intensiver Gespräche des HDE Handelsverband Deutschland, so der BTE – einige besonders problematische Punkte abgemildert werden können.
 

  • Unter das Gesetz fallen jetzt auch ausländische Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform mit einer Zweigniederlassung in Deutschland. Betroffen ab 2023 sind Niederlassungen ab 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 auch Niederlassungen ab 1.000 Beschäftigte. Damit dürfte der Wettbewerbsnachteil deutscher gegenüber ausländischen stationären Unternehmen zumindest ein Stück weit ausgeglichen werden. Bezüglich ausländischer Versender sowie Plattformen sind aber weiterhin Wettbewerbsnachteile zu erwarten.
     
  • Ein Risiko für alle geschützten Rechtspositionen in §2 des Lieferkettengesetzes liegt erst dann vor, wenn tatsächliche Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafürsprechen. Das Gesetz begründet keine zusätzlichen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen über die bisherige Rechtslage hinaus. Bestehende Ansprüche, die nach internationalem Privatrecht anwendbar sind, bleiben gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf unberührt.
     
  • In § 7 Abhilfemaßnahmen führt die bloße Tatsache, dass ein Staat eines der in der Anlage zum Gesetz aufgelisteten Abkommen nicht ratifiziert oder nicht in sein nationales Recht umgesetzt hat, nicht zu einer Pflicht zum Abbruch der Geschäftsbeziehung.
     
  • In § 9 Mittelbare Zulieferer wurde der Begriff „substantiierte Kenntnis“ präzisiert: „Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine menschenrechtliche Verletzung oder einen Verstoß gegen eine umweltbezogene Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen (substantiierte Kenntnis), so hat es anlassbezogen unverzüglich…“

 Um die nach wie vor bestehenden Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Marktteilnehmern zumindest innerhalb der EU zu beseitigen, fordern BTE und HDE daher unverändert eine einheitliche europäische Regelung. In einem gemeinsamen europäischen Markt dürfe es keine unterschiedlichen Regelungen geben, die deutsche Unternehmen benachteiligten.

 

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE e.V.