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20.02.2018

LDT-Studium: Kurzfristige Anmeldung noch möglich!

Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten
 
Kurzentschlossene können am 5. März 2018 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch das neue Hybrid-Modell, bei dem erstmalig (Fach)Abiturienten auch ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.
 
Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.
 
Hinweis: Der ebenfalls am 5. März startendete Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h.
Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten
 
Kurzentschlossene können am 5. März 2018 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch das neue Hybrid-Modell, bei dem erstmalig (Fach)Abiturienten auch ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.
 
Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.
 
Hinweis: Der ebenfalls am 5. März startendete Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h. mit einer abgeschlossenen (kaufmännischen) Ausbildung oder mit Abschluss in einem der Modebranche nahestehenden Beruf. Abiturienten reicht eine rund einjährige vorherige ‚Berufserfahrung‘ in Form einer Anstellung oder eines Praktikums.
 
Die Studieninhalte orientieren sich an den Erfordernissen der Modebranche. Sie bestehen zu zwei Drittel aus BWL und zu einem Drittel aus warenkundlichen und fashion-relevanten Themen, die durch Ordertrainings und Exkursionen zu namhaften Handelsunternehmen und Modehersteller abgerundet werden.
 
Die Studienzeit an der LDT Nagold wird von Partnerhochschulen der LDT weltweit anerkannt. Demzufolge können LDT-Absolventen in Irland, Holland, der USA sowie berufsbegleitend auch in Deutschland innerhalb eines kompakten ‚Top-Up-Bachelor-Programms‘ einen akademischen Abschluss zum Bachelor of Arts ‚International Business‘ oder ‚Marketing‘ erlangen. NEU: Absolventen der LDT mit dem Abschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ und einer vierjährigen Berufspraxis können direkt in einen Masterstudiengang ‚Fashion & Retail Management‘ an der Partnerhochschule AMD (Akademie Mode & Design) in Düsseldorf, Hamburg, Berlin oder München einsteigen.
 
Hinweis: Nähere Informationen im Internet unter www.ldt.de und https://y.ldt.de/
Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

BTE/BLE/VDB

07.02.2018

LDT Nagold: Neues Hybrid-Studienmodell zum 5. März 2018

Das neue Studienmodell stellt eine Mischung aus dem zweijährigen Vollzeitmodell und dem 30-monatigen Firmenmodell der LDT Nagold dar und richtet sich an modeaffine junge Menschen, die bislang noch keine praktischen Erfahrungen in der Fashionbranche sammeln konnten.

Ablauf des Hybridmodells
Im Gegensatz zum Vollzeit- sowie zum Firmenmodell der LDT handelt es sich beim Hybridmodell um einen zweistufigen Studiengang, bei dem die praktischen Erfahrungen, die generell alle Studienabgänger der Fachakademie für Textil und Schuhe LDT Nagold GmbH als besonderes Merkmal bzw. Pluspunkt im Gegensatz zu Studiengängen vielen anderer Schulen in die späteren Berufseinstiegsphasen mitbringen, nicht vor Studienbeginn (Vollzeitmodell) oder sukzessive während des Studiums (Firmenmodell), sondern mittendrin in Blockform erworben werden.
Nach Besuch des Unterrichtes des ersten und des zweiten Semester sowie Absolvierung aller schriftlichen Prüfungen legen die Studierenden dieses Modells ein bis zwei Praxissemester ein, in denen sie in einschlägigen Unternehmungen jeweils ein Praktikum absolvieren.

Das neue Studienmodell stellt eine Mischung aus dem zweijährigen Vollzeitmodell und dem 30-monatigen Firmenmodell der LDT Nagold dar und richtet sich an modeaffine junge Menschen, die bislang noch keine praktischen Erfahrungen in der Fashionbranche sammeln konnten.

Ablauf des Hybridmodells
Im Gegensatz zum Vollzeit- sowie zum Firmenmodell der LDT handelt es sich beim Hybridmodell um einen zweistufigen Studiengang, bei dem die praktischen Erfahrungen, die generell alle Studienabgänger der Fachakademie für Textil und Schuhe LDT Nagold GmbH als besonderes Merkmal bzw. Pluspunkt im Gegensatz zu Studiengängen vielen anderer Schulen in die späteren Berufseinstiegsphasen mitbringen, nicht vor Studienbeginn (Vollzeitmodell) oder sukzessive während des Studiums (Firmenmodell), sondern mittendrin in Blockform erworben werden.
Nach Besuch des Unterrichtes des ersten und des zweiten Semester sowie Absolvierung aller schriftlichen Prüfungen legen die Studierenden dieses Modells ein bis zwei Praxissemester ein, in denen sie in einschlägigen Unternehmungen jeweils ein Praktikum absolvieren.

Während der Praxiszeit fertigen die Studierenden eine schriftliche Projektarbeit an, die zum einen Grundlage für die abschließende mündliche Prüfung nach der Pra-xisphase ist und nach deren Bestehen ein erster Titel – „Fashion Manager (LDT)“ - vergeben wird. Diese erfolgreich bestandene Prüfung stellt auch die Einstiegsvoraussetzung in die zweite Stufe des Studienganges dar, die nach erfolgreichem Durchlaufen und Ablegung aller notwendigen Prüfungsleistungen ebenfalls zum Abschlusstitel „Textilbetriebswirt (BTE)“ der LDT Nagold führt. Dementsprechend kann diese ‚zweite Stufe‘ entweder gemeinsam mit den Studierenden des Vollzeitmodells im dritten und vierten Semester oder aber auch mit den Studierenden des Firmenmodells der dritten, vierten und fünften Unterrichtsphase erfolgen (Hybridmodell).

Einstiegsvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Studiengang ist die zuvor an allgemein oder berufsbildenden Schulen erworbene Hochschul- oder Fachhochschulreife – der Studiengang startet regelmäßig Anfang März eines Jahres.

Weitere Informationen hierzu sind im Internet www.ldt.de sowie bei der LDT Nagold unter post@ldt.de oder telefonisch unter 07452-8409-0 erhältlich!

Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

LDT Nagold GmbH
Akademie für Mode-Management
Academy for Fashion-Management

Vorstand GDH Der GDH-Vorstand: (vorne v.l.n.r.): Sabine Tauscher (Salon Sabine, Jena), Andreas Voigtländer (Hut Mühlenbeck, Wiesbaden) und Hannelore Mertesacker (Hut-Design, Bad Honnef; (hinten v.l.n.r.): Robert Strucker (Strucker, Grevenbroich), Marion Breiter, (Breiter, München) Siegfried Seidl (Hut-Mayer, Neuötting) und Annette Wahl (Hut Nagel, Karlsruhe)
Vorstand GDH
29.01.2018

Hutfacheinzelhandel: zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus

Hutbranche als Star der Modewelt
GDH-Umfrage: Hutfacheinzelhandel schließt 2017 zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus ab.

Hutbranche als Star der Modewelt
GDH-Umfrage: Hutfacheinzelhandel schließt 2017 zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus ab.

Die Mitglieder der Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) starten mit viel Zuversicht in das neue Jahr. Die spezialisierten Fachgeschäfte  ̶  von München bis Norderney  ̶  erzielten 2017 ein Umsatzplus in Höhe von 4,0 Prozent. Zum dritten Mal in Folge konnten die Mitglieder Umsatzwachstum erzielen (2016: 1,6 Prozent, 2015: 2,5 Prozent). Das belegt die Jahresumfrage des Hutverbandes GDH (www.hut-mode.de), die während der GDH-Mitgliederversammlung Mitte Januar 2018 in Wiesbaden präsentiert wurde. Damit liegt die Hutbranche wieder über dem Modebranchendurchschnitt (2 Prozent Umsatzminus). „Der Umsatz war besser als das Wetter verheißen lies, ein Beleg, dass Hüte und Mützen modisch im Trend liegen“, zeigte sich der 1. Vorsitzender der GDH, Andreas Voigtländer, während der GDH-Mitgliederversammlung äußerst zufrieden. Die GDH-Umfrage belegt leider auch, dass sich die Kundenfrequenz nur um 0,5 Prozent verbesserte. „Sinkende Frequenz und die Konkurrenz durch Online-Shopping wird auch bei uns als die größten Probleme des Handels angesehen. Das Umsatzwachstum basiert auf höheren Kaufbeträgen pro Kunde und Bon (Durchschnitt 66,86 Euro; 2016: 60,06 € / 1,4 Teile pro Kunde; 2016: 1,3), weil wir als Spezialisten die Kunden bestens beraten können und eine tiefe und breite Auswahl bieten. Zudem sind auch einige von uns als Facheinzelhändler über alle Kanäle online unterwegs‟, betont Andreas Voigtländer.

Herren-Hüte und trendige Mützen sind mit 61 Prozent die stärkste Warengruppe; das liegt auch daran, dass Damen gerne Herrenformen kaufen, denn Trilby, Diamond oder Pork Pie sind im Trend. 37 Prozent des Umsatzes ging auf das Konto der Damen, vor allem mit weichen und legeren Kopfbedeckungen in Filz und Walk sowie Strick im Winter. Die restlichen 2 Prozent fallen auf Kinderkopfbedeckungen.
Der Hutfacheinzelhandel erwartet für 2018 ein Umsatzpari auf hoher Vorlage. Bei allen Kopfbedeckungen wird ein kleines Wachstum bei UV-Schutz prognostiziert. Gestärkt werden soll der Bereich Accessoires, also Schals, Tücher und Handschuhe, angesagt auch als Set für den abgestimmten Mode-Look.

Das Mega-Thema der Zukunft ist Funktion
GDH-Geschäftsführerin Kirsten Reinhardt wird 2018 zahlreiche Aktivitäten anstoßen, die der gesamten Hutbranche zu Gute kommen. Fester Aktionspunkt ist der `Tag des Hutes´ am 25. November, an dem die GDH-Mitglieder den Titel `Hutträger des Jahres´ an prominente Persönlichkeiten verleihen. Neues Projekt für den Frühling ist eine UV-Schutz-Kampagne mit Informations-Flyer für Verbraucher und Hautärzte sowie abgestimmtes Material für den PoS der GDH-Mitglieder. Denn auch das belegte die GDH-Umfrage: Das Mega-Thema der Zukunft ist Funktion, sei es UV-Schutz im Sommer, Wasser- und winddichte Materialien mit Ohrenklappen im Winter, reflektierende Signal-Elemente für die Nacht sowie weiche und knautschbare Materialien für die Tasche oder den Koffer.

Bei der Order auf die Textilkennzeichnung achten
Ein weiteres wichtiges Thema stand auf der Tagungsordnung: Das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vom 15.02.2016. Referent Thomas Lange, seit 2018 Hauptgeschäftsführer German Fashion, Modeverband Deutschland e.V., informierte über die Neuerungen. Das bedeutet praktisch: Auf einem fest angebrachten Etikett muss für die Verbraucher leicht lesbar die vollständigen europäischen Adresse des Inverkehrbringers (Importeur, Hersteller oder Händler) und die korrekt beschriebene Materialzusammensetzung in Prozent in deutscher Sprache stehen. Oftmals ist die Textilkennzeichnung aber unzureichend. „Das Gesetz scheint noch komplizierter und bedeutet Ärger und im schlimmsten Fall Bußgelder für den geprüften Händler; daher sollte jeder Einzelhändler auf die korrekte Textilkennzeichnung bereits bei der Order achten‟, so Voigtländer.

Quelle:

PI Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH), Köln

Charts: Jahresumfrage des Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V., Januar 2018

29.01.2018

Neue EU-Norm „Größenbezeichnung von Bekleidung“

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Der BTE hat in den entsprechenden Normungs-Gremien aktiv mitgearbeitet. Dabei hat er grundsätzlich die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Größensysteme in Europa befürwortet. Der BTE hat dabei aber besonders großen Wert darauf gelegt und auch durchgesetzt, dass ein solches System speziell für den Handel praktikabel ist und keine unnötigen Kosten verursacht – z.B. durch eine Ausweitung des Größenspektrums.

Mit der jetzt veröffentlichten Fassung ändert sich für den Textil- und Modehandel nur wenig: Das bestehende Größensystem bleibt federführend erhalten. Sollten Lieferanten zukünftig an der Ware ein Piktogramm anbringen, kann dies unterstützend zur Beratung der Kunden genutzt werden.

Die EN 13402 „Größenbezeichnung von Bekleidung“ besteht aus folgenden Teilen:
Teil 1: Begriffe und Verfahren für die Messung am Körper
Teil 2: Primär- und Sekundärmaße
Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten

Hinweis: Die Norm ist im Beuth Verlag erschienen und kann unter www.beuth.de  bezogen werden.

Weitere Informationen:
Größenbezeichnung EN 13402
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo
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15.01.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.shop.bte.de, wo auch Downloads möglich sind. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Saisonplanung Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE Logo
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15.01.2018

BTE: Saisonplanung für Herbst/Winter weiter optimieren!

Lieferanten mit passenden Konzepten suchen

Nächste Woche starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. 2017 gab es im März und September zwar dank passender Wetterlagen starke Saisonauftakte, in den Vorjahren war dies jedoch oft anders und kann daher für die Planung nicht als Regel gelten.

Das heißt: Es empfiehlt sich, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. Jedes Modehaus muss für sich prüfen, welche Ware die Kunden in welcher Auswahl zu welchem Zeitpunkt wünschen. Ansonsten sind nur unnötig frühe und hohe Abschriften vorprogrammiert.

Lieferanten mit passenden Konzepten suchen

Nächste Woche starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. 2017 gab es im März und September zwar dank passender Wetterlagen starke Saisonauftakte, in den Vorjahren war dies jedoch oft anders und kann daher für die Planung nicht als Regel gelten.

Das heißt: Es empfiehlt sich, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. Jedes Modehaus muss für sich prüfen, welche Ware die Kunden in welcher Auswahl zu welchem Zeitpunkt wünschen. Ansonsten sind nur unnötig frühe und hohe Abschriften vorprogrammiert.

Viel spricht dafür, für den Verkaufszeitraum August bis Mitte Oktober noch stärker Übergangsware zu ordern. Warme Winterware sollte dagegen vorsichtiger eingekauft und dem Kunden auch nicht zu früh präsentiert werden. Ziel muss die Stärkung der zweiten Saisonhälfte oder gar die Schaffung einer eigenständigen Winter-Saison sein. Hierzu müssen viele Lieferanten passendere Lösungen als bisher anbieten.

Wenn sich Industriepartner nicht auf bedarfsgerechtere Liefertermine einlassen wollen, sollte man über Alternativen nachdenken. Etliche ehemals unverzichtbar erscheinende Marken haben – nicht zuletzt aufgrund von Überdistribution – merklich an Bedeutung eingebüßt. Andererseits haben in den letzten Saisons manche neuen Marken mit guten Konzepten fast aus dem Stand beachtliche Umsätze erzielen können. Es wird gerade für den mittelständischen Modefachhandel immer wichtiger, seine Sortimente ständig zu hinterfragen und nach Alternativen Ausschau zu halten.

Fazit: Der Modehandel sollte in der bevorstehenden Orderrunde unbedingt ausreichend Zeit für Gespräche mit seinen Lieferanten und die Sichtung potentieller neuer Marken einplanen. Bei semi-vertikalen Lieferanten mit eigenen Stores und Online-Shops sollte überdies geprüft werden, ob diese dort nicht allzu früh den Rotstift ansetzen und damit den Handelspartner unnötig unter Druck setzen.

Weitere Informationen:
Saisonplanung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Steffen Jost, Präsident BTE e.V. (c) BTE e.V.
Steffen Jost, Präsident BTE e.V.
04.01.2018

Steffen Jost: Ansätze reichen nicht!

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Natürlich gibt es in unserer Branche tolle Unternehmen, die auch bei schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich sein dürften. Bei einer ganzen Reihe von Modegeschäften könnte es dann aber ganz eng werden. Zu oft fehlt es dort noch an Professionalität sowie leider auch am notwendigen Zusammenspiel, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Markenhersteller. Es gibt hier zwar positive Beispiele, zu oft bleibt es aber bei Lippenbekenntnissen. Es wird die Wichtigkeit des Wholesale-Geschäftsbereichs einerseits sehr wohl betont, aber andererseits – besonders im Bereich der vertikalen Marken – mit aggressiver Eigenvertriebspolitik und entsprechenden Rabatten das Gegenteil praktiziert. Wir stecken also bestenfalls in Ansätzen fest.

Beispiel Liefertaktung: Da Kunden bekanntlich immer stärker am Bedarf kaufen, muss auch die Auslieferung später erfolgen. Einige Industriepartner schaffen das schon hervorragend, andere hinken aber noch deutlich hinterher. Die allerwenigsten Modegeschäfte brauchen bereits im Juli/August die Winterkollektionen!

Beispiel Warenmenge: Dass wir in Deutschland rund 30 Prozent zu viel Ware im Markt haben, ist schon länger bekannt und wurde kürzlich auch vom Industrieverband German Fashion bestätigt. Geändert hat sich daran bislang aber kaum etwas. Die Industrie braucht endlich eine bessere Produktionsplanung, um das Überangebot aus dem Markt zu nehmen. Ansonsten werden wir den Rendite-fressenden Waren- und Preisdruck kaum abbauen können!

Beispiel FOC: Überschüssige – oder sogar eigens dafür produzierte – Ware in Factory Outlet Centern zu vermarkten, ist keine nachhaltige Lösung und sicher kein seriöses Geschäftsmodell für die Markenindustrie. Und vor allem schadet es dem Handelspartner, wenn im nahen FOC minderwertige Waren als vermeintliche Marken-Schnäppchen angeboten werden. Dass dies kein Einzelfall ist, hat im Sommer ein WDR-Bericht belegt. Solche Fake-Angebote diskreditieren die Preisgestaltung des seriösen Modehandels und führen die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum!

Beispiel Bilddaten: Für sein Marketing und viele interne Abläufe braucht der Modehandel digitale Bilddaten. Doch zu viele Lieferanten sind auf diesem Gebiet schlecht aufgestellt oder haben dafür zu komplizierte Abläufe aufgesetzt. Die für den Handel sehr effiziente Plattform Fashion Cloud steht seit einigen Monaten unverändert bei rund 250 Label. Angesichts von sicher über 1.000 relevanten Marken im Modehandel reicht das noch lange nicht!

Beispiel Preismarketing: Das Preisgebaren in unserer Branche ist nach wie vor höchst problematisch. Es steht zu befürchten, dass die Abschriften auch im letzten Jahr weiter gestiegen sind. Und dies liegt nicht nur an preisaggressiven Wettbewerbern – online wie stationär –, sondern zum Teil auch an unseren Industriepartnern. Es ist überaus ärgerlich, wenn die Shops unserer eigenen Lieferanten durch frühe Rabattaktionen und meist ohne Not das Preiskarussell anwerfen. Hier wünschen wir uns doch sehr eine seriösere und am Markenwert orientierte Vertriebspolitik!

Natürlich muss der Modefachhandel auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Motivierte und begeisternde Mitarbeiter, ein attraktives Ladenlokal und eine ansprechende Warenpräsentation bleiben für den Geschäftserfolg unabdingbar und müssen daher ständig optimiert werden. Aber das allein reicht eben nicht. Ein erfolgreicher Multilabel-Handel ist von der erfolgreichen zielorientierten Zuarbeit der Markenindustrie abhängig. Erreichen wir eine Optimierung der gemeinsamen Prozesskette nicht, wird der Multilabel-Handel weiter an Marktanteilen verlieren - und die Marke und Industrie weitere Kunden. In welchem Umfang, wenn überhaupt, dann ein Überleben der Markenindustrie im Anschluss gesichert ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Sicher ist jedoch: Der Eigenvertrieb wird nur für die allerwenigsten Hersteller die Lösung sein.            

Abschließend lässt sich konstatieren, dass auch 2018 sicher viele Herausforderungen für den Modefachhandel bereithalten wird. Mit echter Hilfe und Unterstützung unserer Partner sowie noch höherer Professionalität lassen sich diese aber sicher meistern. Erste positive Schritte sind gemacht, wir müssen den Weg nur weiter konsequent weiter gehen!

 

Quelle:

BTE e.V.

 BTE-Stand auf der „Heimtextil" ©BTE
BTE Logo
27.12.2017

BTE-Stand auf der „Heimtextil"

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Servicestand vertreten in der Galleria 8.1, Stand P 08, direkt gegenüber der Bed´n Excellence-Lounge. Interessierte Messebesucher erhalten am BTE-Stand kostenlos die BTE-Fachdokumentation „Mitarbeiter bedarfsgerecht und kostengünstig einsetzen“. Außerdem informiert der BTE über

  • Fachthemen des Heim- und Haustextileinzelhandels,
  • Weiterbildung an der LDT Fachakademie für Modemanagement in Nagold,
  • wettbewerbsrechtliche Fragen des Textileinzelhandels,
  • Aus- und Weiterbildung, z.B. das Fachprogramm „Bettwaren“ und die BTE-Fachdokumentationen,
  • das Leistungsangebot des Verbands der Bettenfachgeschäfte (VDB) und der European Fashion Group, einer Vorteilsgemeinschaft für den Fachhandel, sowie
  • die Vorteile des elektronischen Datenaustausches (EDI) über das BTE Clearing-Center.
Quelle:

BTE e.V.

Logo Südwesttextil ©Südwesttextil
Logo Südwesttextil
27.12.2017

Südwesttextil und AFBW starten das Projekt „BauTex BW“.

  • Häuser und Brücken aus Textil
  • Bauen mit Fasermaterialien soll bekannter werden

Stuttgart – Der Verband Südwesttextil und die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) starten zum Jahresbeginn ihr Projekt „BauTex BW“. Neben weiteren Institutionen wirken auch bekannte Architekten wie Werner Sobek und das Büro SL Rasch mit. Höhepunkt ist ein Treffen auf dem textil-verkleideten Rottweiler Testturm.

„Textil kann viel. Faserbasierte Werkstoffe machen Häuser energieeffizienter und Brücken länger haltbar“, so Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Verbands Südwesttextil und Vorstand bei der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). Die beiden Organisationen wollen den noch bei vielen unbekannten Baustoff Textil 2018 bekannter machen. Dazu starten sie jetzt das Projekt BauTex BW, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Textile Hightech-Werkstoffe, wie Textilbeton oder gewebte und gestrickte Flächen, könnten gegenüber klassischen Baustoffen wie Stahl, Glas, Beton und Holz immer häufiger punkten.

  • Häuser und Brücken aus Textil
  • Bauen mit Fasermaterialien soll bekannter werden

Stuttgart – Der Verband Südwesttextil und die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) starten zum Jahresbeginn ihr Projekt „BauTex BW“. Neben weiteren Institutionen wirken auch bekannte Architekten wie Werner Sobek und das Büro SL Rasch mit. Höhepunkt ist ein Treffen auf dem textil-verkleideten Rottweiler Testturm.

„Textil kann viel. Faserbasierte Werkstoffe machen Häuser energieeffizienter und Brücken länger haltbar“, so Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Verbands Südwesttextil und Vorstand bei der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). Die beiden Organisationen wollen den noch bei vielen unbekannten Baustoff Textil 2018 bekannter machen. Dazu starten sie jetzt das Projekt BauTex BW, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Textile Hightech-Werkstoffe, wie Textilbeton oder gewebte und gestrickte Flächen, könnten gegenüber klassischen Baustoffen wie Stahl, Glas, Beton und Holz immer häufiger punkten.

Ästhetisch, ressourcenschonend und funktionell würden sie sich für viele Produkte und Anwendungen im Bau empfehlen. Dies sei die Botschaft gemeinsam mit fünf weiteren Partnern: der IHK Reutlingen mit ihrem Cluster Technische Textilien Neckar-Alb, der Landesinitiative Smart Home & Living Baden-Württemberg, Europas größtem Textilforschungsinstitut DITF in Denkendorf, der Forschungsgesellschaft für Textiltechnik Albstadt (FTA) sowie den Hohenstein Instituten in Bönnigheim.

Textilien seien leichter, besser formbar und dadurch oft effizienter und ästhetischer, so die Verbände. Aber: „Textiles Bauen ist jung. Das Potenzial ist noch zu wenig bekannt“, sagt Peter Haas. BauTex BW solle ein Türöffner für die Textilindustrie Richtung Architektur und Bau sein und umgekehrt Architekten, Bauingenieure und Bauunternehmen fürs Thema begeistern. Ein erster Schritt ist die Veröffentlichung eines Statusberichts des textilen Bauens mit konkreten Beispielen, Referenzprojekten und Portraits über wichtige Akteure.

Mit dabei ist auch der bekannte Architekt Professor Werner Sobek, der erst jüngst mit der Verkleidung des Rottweiler Aufzug-Testturms mittels einer Textilmembran für Schlagzeilen sorgte. Dort, im derzeit bekanntesten Textilbau des Landes, findet im April auch die Jahrestagung von Südwesttextil in 240 Metern Höhe statt. Dann soll auch das Projektbuch erscheinen. Ebenso will man sich in der Ideenfindung rund um die Internationale Bauausstellung der Region Stuttgart einbringen. Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum der Weißenhof-Siedlung soll die IBA 2027 das Bauen, Wohnen und Leben von morgen aufzeigen. „Textil muss dabei eine Rolle spielen. Jeder Mensch verbraucht im Lauf seines Lebens 5 Tonnen Baustoff. Bei wachsender Weltbevölkerung hat das einen unermesslichen Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß zur Folge. Sparsames Bauen ist das Gebot der Stunde und Textil kann dabei helfen“, so Haas.

Mehr Infos unter www.afbw.eu/de/index/bautex-bw.html

Quelle:

Kommunikation + Event  
Südwesttextil e.V.

21.12.2017

Schweiz: Bundesrat gibt grünes Licht für Abbau der Industriezölle

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, Zölle für Importe von Industriegütern einseitig aufzuheben. Damit macht er Swiss Textiles ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!

Die Textil- und Bekleidungsindustrie kämpft seit mehreren Jahren für eine Abschaffung der Zölle bei der Einfuhr von Vor- und Zwischenprodukten. Als Nischenplayer sind unserer Branche Zölle ein Dorn im Auge: Zum einen verteuern sie die Produktionskosten der einheimischen Industrie und zum anderen erhöhen sie den administrativen Aufwand bei der Importabwicklung. Zur Optimierung der Zollkosten müssen die Unternehmen auf Zollprozesse wie den Veredlungsverkehr ausweichen, die zwar den Zoll verringern, jedoch in ihrer Anwendung sehr kompliziert sind. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen führen heute dazu, dass Schweizer Unternehmen als mögliche Handelspartner von europäischen Firmen gemieden werden, da die Zollabwicklung mit der Schweiz zu aufwendig und zu kostspielig ist.

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, Zölle für Importe von Industriegütern einseitig aufzuheben. Damit macht er Swiss Textiles ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!

Die Textil- und Bekleidungsindustrie kämpft seit mehreren Jahren für eine Abschaffung der Zölle bei der Einfuhr von Vor- und Zwischenprodukten. Als Nischenplayer sind unserer Branche Zölle ein Dorn im Auge: Zum einen verteuern sie die Produktionskosten der einheimischen Industrie und zum anderen erhöhen sie den administrativen Aufwand bei der Importabwicklung. Zur Optimierung der Zollkosten müssen die Unternehmen auf Zollprozesse wie den Veredlungsverkehr ausweichen, die zwar den Zoll verringern, jedoch in ihrer Anwendung sehr kompliziert sind. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen führen heute dazu, dass Schweizer Unternehmen als mögliche Handelspartner von europäischen Firmen gemieden werden, da die Zollabwicklung mit der Schweiz zu aufwendig und zu kostspielig ist.

Diese Nachteile möchte der Bundesrat nun beheben, indem er dem Parlament eine Vorlage zur Abschaffung sämtlicher Industriezölle vorlegen will. Mit seinem Entscheid handelt der Bundesrat mutig und selbstlos. Er stellt die Interessen der Schweizer Volkswirtschaft über seine eigenen und verzichtet auf jährliche Zolleinnahmen in der Höhe von rund 490 Millionen Franken. Dies ist ein Meilenstein in der Schweizer Wirtschaftspolitik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Schweizer Textil- und Bekleidungsindustrie.

Swiss Textiles fordert nun das Parlament auf, dem Bundesrat ein positives Signal zu geben und die Motion von Nationalrätin Regine Sauter zur Abschaffung von Industriezöllen anzunehmen. Trotz dieses Entscheids hält Swiss Textiles an seinen beiden separaten Anträgen fest, die Zölle auf Fasern, Garnen, Geweben und Gestricken auf Basis des Zolltarifgesetzes aufzuheben, zumal der Weg über das Parlament mehrere Jahre Zeit in Anspruch nehmen wird.

Weitere Informationen:
Swiss Textiles
Quelle:

© Swiss Textiles

BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt ©BTE
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18.12.2017

BTE. Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten!

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
  • Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
  • Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein  Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
  • Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“  

  • Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung „Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten“).
  • Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
  • Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“

  • Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
  • Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer ©BTE
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18.12.2017

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Konkret: Bisher dürfen Lieferanten nach den GS1-Regularien verbrauchte GTIN gemäß der vom BTE mit erarbeiteten Anwendungsempfehlung der „Connecting Fashion Business Initiative“ (CFB) frühestens 36 Monaten nach der letzten Lieferung an den Einzelhandel für andere (neue) Artikel wiederverwenden. Hintergrund ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass spätestens nach drei Jahren die Ware im Einzelhandel abgeflossen ist und in der Warenwirtschaft daher keine Rolle mehr spielt. Da das „Gedächtnis“ des Internets beim Online-Vertrieb mit Blick auf die einmal ins Netz eingestellten Artikel aber praktisch unendlich ist, kommt es schon heute – teilweise auch im stationären Handel bei sehr niedriger LUG - immer wieder zu erheblichen Irritationen, wenn „alte“ GTIN für neue Kollektionen wieder aktiviert werden.

Künftig soll daher eine einmal vom Lieferanten vergebene GTIN gar nicht mehr wiederverwendet werden. Die Änderung der GTIN-Vergaberichtlinie wird zwar erst Ende 2018 international in Kraft treten, die Industrie sollte sich aber frühzeitig auf das Wiederverwendungsverbot der GTIN einstellen.

Weitere Informationen:
BTE
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BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
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18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

Fashion Net Düsseldorf: Studie zum Modestandort Düsseldorf ©Fashion Net Düsseldorf
Fashion Net Düsseldorf
25.10.2017

Fashion Net Düsseldorf: Studie zum Modestandort Düsseldorf

  • Fachbesucher äußern Lob an CPD
  • Düsseldorf weiterhin wichtigster Orderstandort Deutschlands
  • Fashion Net plant App für 360 Grad Orderstandort

Düsseldorf - Die Bilanz der Showroom- und Messebetreiber zur Sommerausgabe der Collection Première Düsseldorf fiel auch in diesem Jahr positiv aus. Um diese Einschätzung zu stützen und von Seiten der Messebesucher zu evaluieren, wurden im Laufe des Orderwochenendes mit einem Fragebogen, der rund zwanzig Fragen umfasste, allgemeine und spezifische Daten gesammelt. Durchgeführt wurde die Umfrage im Auftrag von Fashion Net Düsseldorf von Coach und Mediatorin Martina Töpfer. Ziel der Erhebung war es, zu ermitteln, was Besucher der Modemessen und Showrooms von der CPD erwarten und diesbezüglich die Rolle von Fashion Net Düsseldorf zu reflektieren.

  • Fachbesucher äußern Lob an CPD
  • Düsseldorf weiterhin wichtigster Orderstandort Deutschlands
  • Fashion Net plant App für 360 Grad Orderstandort

Düsseldorf - Die Bilanz der Showroom- und Messebetreiber zur Sommerausgabe der Collection Première Düsseldorf fiel auch in diesem Jahr positiv aus. Um diese Einschätzung zu stützen und von Seiten der Messebesucher zu evaluieren, wurden im Laufe des Orderwochenendes mit einem Fragebogen, der rund zwanzig Fragen umfasste, allgemeine und spezifische Daten gesammelt. Durchgeführt wurde die Umfrage im Auftrag von Fashion Net Düsseldorf von Coach und Mediatorin Martina Töpfer. Ziel der Erhebung war es, zu ermitteln, was Besucher der Modemessen und Showrooms von der CPD erwarten und diesbezüglich die Rolle von Fashion Net Düsseldorf zu reflektieren.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Die Mehrheit der Befragten besucht während der CPD insgesamt 1-20 Showrooms (48%) bzw. 21-40 Showrooms (31%). Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Kaiserswerther Straße ein, die mit 71% als wichtigster Standort der CPD hervorgeht, gefolgt vom Karl-Arnold-Platz mit Fashion Plaza, Supreme, B1 (54%) und der Unternehmerstadt mit LO2, Halle 29, Halle 30 und Double U (45%). Zudem gaben sieben von zehn Teilnehmern an, vor einem Besuch im Showroom einen Termin zu vereinbaren.

Auch abseits der CPD schreiben 43% der befragten Besucher Order in Düsseldorf: Zwischen einem und 20 Tagen verbringen sie über die CPD hinaus in der Rheinmetropole, wobei 2-5 Tage die höchsten Angaben erzielten. Der Anteil des in Düsseldorf getätigten Ordervolumens ist beträchtlich: 51% der Teilnehmer schreiben 30% bis 60% der Order in Düsseldorf.

Die Teilnehmer der Studie stehen der CPD überwiegend positiv gegenüber. So bewerten 54% die aktuelle CPD mit der Schulnote gut, 25% mit befriedigend und 15% mit sehr gut. Auch die dort entstehenden Geschäftskontakte halten 85% für wichtig. „Die Umfrage hat uns noch einmal bestätigt, wie wichtig Düsseldorf als Orderstandort ist“, so Angelika Firnrohr, Geschäftsführerin von Fashion Net Düsseldorf e.V. „Experten aus der Modebranche besuchen die CPD, da sie hier eine große und komplexe Auswahl an Labels und Marken treffen. Der Kontakt zu deren kompetenten Ansprechpartnern ist sehr eng und bereitet eine entspannte, offene und freundliche Atmosphäre. Darüber hinaus schätzen die Besucher an der CPD sehr, dass sie sich über die Trends der kommenden Saisons informieren und zugleich ordern können.“

Dennoch hatten die Befragten zusätzliche Wünsche an die Order in Düsseldorf, wie kürzere Wege und weniger Standorte, sodass ein besseres Zeitmanagement möglich ist. Der Fashion Net Shuttle In Rotation ist für knapp die Hälfte der Befragten das wichtigste Fortbewegungsmittel während der CPD. Aufgrund der hohen Auslastung wünschen sich die Besucher daher häufigere Fahrten des Shuttles.

Hauptsächlich werden die Messen am Samstag oder Sonntag besucht (77%/89% respektive). Der beliebteste CPD-Tag ist mit 62% der Stimmen der Sonntag, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Entscheidende Gründe dafür sind laut Umfrage Termine bei den Showrooms, wichtige Veranstaltungen und Modenschauen sowie der freie Tag und die Anwesenheit aller wichtigen Personen.

Im Anschluss an die grundlegende Einschätzung der CPD durch die Messebesucher ging es um die neue Digitalstrategie von Fashion Net Düsseldorf. Für 360 Grad Orderstandort Düsseldorf entwickelt das Fashion Net zurzeit eine eigene App, mit der Aussteller und Besucher untereinander vernetzt werden und die sie mit allen Orderinformationen zum Standort versorgt. Zunächst sollte ermittelt werden, wie wichtig den Messebesuchern eine zentrale Zusammenfassung aller Marken und Showroom-Standorte in Düsseldorf in Form einer App ist. „Das Ergebnis war eindeutig: Eine App als Informationsplattform wird nahezu einstimmig positiv bewertet. Der Fokus der App wird natürlich auf den Showrooms, Labels und Marken wie auf Agenturen liegen, denn diese Informationen sind für Besucher der Messen notwendig“, erklärt Angelika Firnrohr. „Hinzu kommen allgemeine Informationen zum Orderstandort Düsseldorf, wie etwa Veranstaltungen, Hotels und Gastronomie.“

Des Weiteren konnten die Befragten ihre Wünsche an die in der App angebotenen Informationen äußern. „Den Wünschen nach einem integrierten Terminplaner und einem Lageplan der Aussteller werden wir so gut es geht nachkommen“, fährt sie fort. „Anregungen wie einem Shuttle-Bus-Plan werden allerdings schon verwirklicht.“

Insgesamt nahmen 202 Personen an der Umfrage teil. Die meisten von ihnen kommen aus Deutschland und besuchten die CPD aus den Ballungsräumen Düsseldorf, Köln, München, Berlin und Hamburg. Während 13% angaben, die CPD das erste Mal zu besuchen, kommt die Mehrheit schon seit vielen Jahren und gaben immerhin noch 7% an, bereits zum 30. Mal da zu sein.

Zusammenfassend ergibt sich aus der Studie, dass der Modestandort Düsseldorf nach wie vor die wichtigste Orderplattform für die Modebranche ist: Markenvielfalt und Innovationen sind bei den Besuchern hochgeschätzt und machen Düsseldorf für alle Mitwirkenden zu einem attraktiven Orderstandort in Deutschland. In Düsseldorf schreibt die Modebranche. Da die dezentralen Standorte der Messen und Showrooms bemängelt wurden, zeigt sich, dass ein zentrales Informationstool wie Fashion Net Düsseldorf es mit der eigenen App angeht den Komfort für CPD-Besucher deutlich erhöht und Düsseldorf als Orderstandort in der Attraktivität noch steigern kann.

Quelle:

PR + Presseagentur textschwester

19.10.2017

LDT Nagold ermöglicht Abiturienten Einstieg ins Vollzeitmodell

Mit Studienstart März 2018 können modeaffine Abiturienten und Abgänger mit Fachabitur des Abiturientenjahrgangs 2017 und früher auch ohne Praxiserfahrung direkt im 4-semestrigen Vollzeitmodell der LDT Nagold ihr Studium beginnen. Bislang war es so, dass Abiturienten / Fachabiturienten ‚vor der Aufnahme des Studiums‘ im Vollzeitmodell eine ‚12-monatige Praxiszeit‘ nachweisen mussten.

Das eigens für diese Zielgruppe entwickelte neue Studienmodell sieht vor, dass die Abiturienten die ersten zwei Semester an der LDT regulär studieren und einen ersten Studienabschluss (Junior Fashion Manager LDT) nach einer entsprechenden Prüfung erhalten. Die Studieninhalte bestehen im Kern aus den Inhalten der beiden Semester des 4-semestrigen Studiengangs, werden jedoch noch um spezielle kommunikative und digitale Inhalte erweitert.

Anschließend sollten die Abiturienten dann eine 6 bis 12-monatige Praxiszeit in Unternehmen der Modebranche (Handel oder Industrie) absolvieren, damit sie dann wieder an die LDT zurückkommen und die noch fehlenden Semester für den Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ erhalten können.

Mit Studienstart März 2018 können modeaffine Abiturienten und Abgänger mit Fachabitur des Abiturientenjahrgangs 2017 und früher auch ohne Praxiserfahrung direkt im 4-semestrigen Vollzeitmodell der LDT Nagold ihr Studium beginnen. Bislang war es so, dass Abiturienten / Fachabiturienten ‚vor der Aufnahme des Studiums‘ im Vollzeitmodell eine ‚12-monatige Praxiszeit‘ nachweisen mussten.

Das eigens für diese Zielgruppe entwickelte neue Studienmodell sieht vor, dass die Abiturienten die ersten zwei Semester an der LDT regulär studieren und einen ersten Studienabschluss (Junior Fashion Manager LDT) nach einer entsprechenden Prüfung erhalten. Die Studieninhalte bestehen im Kern aus den Inhalten der beiden Semester des 4-semestrigen Studiengangs, werden jedoch noch um spezielle kommunikative und digitale Inhalte erweitert.

Anschließend sollten die Abiturienten dann eine 6 bis 12-monatige Praxiszeit in Unternehmen der Modebranche (Handel oder Industrie) absolvieren, damit sie dann wieder an die LDT zurückkommen und die noch fehlenden Semester für den Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ erhalten können.

Der große Vorteil für die Studenten hierbei ist, dass sie nach der 6 bis 12-monatigen Praxisphase sowohl wieder ins Vollzeitmodell, aber auch wahlweise ins ‚Firmenmodell‘ (duales Studium) der LDT Nagold einsteigen können. Die Fortführung des Studiums im Firmenmodell setzt natürlich voraus, dass sie im Rahmen der Praxiszeit ihr Unternehmen überzeugen konnten, sie unter Vertrag zu nehmen, um die noch ausstehenden ‚Theorie- u. Praxisphasen des Firmenmodells‘ (Phasen 3 - 5) durchlaufen zu können. In der 5. Theoriephase erfolgen dann die Abschlussprüfungen an der LDT mit dem in der Branche anerkannten Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘.

Ein weiterer Vorteil des neuen Studienmodells besteht darin, dass die Abiturienten nach der Praxisphase zuerst einmal in der Branche arbeiten und Geld verdienen können, da sie nicht unmittelbar danach ihr Studium an der LDT fortsetzen müssen, sondern dies auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

Der große Vorteil für das jeweilige Unternehmen hierbei ist, dass dieses sich ja zunächst erst einmal vertraglich für eine begrenzte Zeitphase (6 bis 12-monatige Praxisphase) mit dem Abiturienten einigen muss. Erst mit Ablauf dieser Praxisphase entscheidet das Unternehmen dann, ob es den Praktikanten / die Praktikantin a) in ein festes Arbeitsverhältnis übernimmt oder b) mit ihm / ihr das Firmenmodell an der LDT fortsetzen möchte bzw. ob es den Praktikanten / die Praktikantin überhaupt nicht länger ‚unter Vertrag‘ nehmen möchte.

Weitere Infos hierzu sind direkt beim Geschäftsführer Finanzen & Marketing der LDT Nagold Manfred Mroz unter mroz@ldt.de oder telefonisch unter +49 7452-840938 erhältlich! Es besteht auch die Möglichkeit, über den ‚Kontakt‘-Button auf der Internetseite der LDT weitere Auskünfte anzufordern (www.ldt.de). Auf der Mobile-Version der Internetseite www.ldt.de besteht auch die Möglichkeit, über das Smart-Phone direkt mit einem Verantwortlichen der LDT Nagold einen ‚CHAT’ über das neue Studienmodell zu starten!

 

Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

LDT Nagold GmbH
Akademie für Mode-Management

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards
12.09.2017

Offene Werkstatt für den Mittelstand in Köln offiziell eröffnet

• Mit eStandards in die digitale Transformation starten
• Offene Werkstätten zeigen, wie eStandards auch im Mittelstand für bessere Wettbewerbsfähigkeit sorgen
• 40 Umsetzungsprojekte mit mittelständischen Unternehmen geplant


Köln, 12. September 2017. Für den digitalen Wandel sind Normen und Standards unverzichtbar – nicht nur in Großkonzernen, sondern auch im Mittelstand. Er ist das Herz der deutschen Wirtschaft und muss mit der Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vorantreiben. Das neue „Mittelstand-4.0 Kompetenzzentrum eStandards“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im GS1 Germany Knowledge Center, dass die Offene Werkstatt Köln beheimatet, sondern auch an den Standorten Hagen und Leipzig bei der digitalen Transformation.

• Mit eStandards in die digitale Transformation starten
• Offene Werkstätten zeigen, wie eStandards auch im Mittelstand für bessere Wettbewerbsfähigkeit sorgen
• 40 Umsetzungsprojekte mit mittelständischen Unternehmen geplant


Köln, 12. September 2017. Für den digitalen Wandel sind Normen und Standards unverzichtbar – nicht nur in Großkonzernen, sondern auch im Mittelstand. Er ist das Herz der deutschen Wirtschaft und muss mit der Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vorantreiben. Das neue „Mittelstand-4.0 Kompetenzzentrum eStandards“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im GS1 Germany Knowledge Center, dass die Offene Werkstatt Köln beheimatet, sondern auch an den Standorten Hagen und Leipzig bei der digitalen Transformation.

Heute erfolgte der offizielle Projekt-Kickoff gemeinsam mit Unternehmen, Vertretern des Fördergebers BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und des Projektträgers DLR (Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt) sowie Vertretern aus Kammern und Verbänden. Erörtert wurde in diesem Rahmen auch, wie eStandards zu einer nachhaltigen Digitalisierung im Mittelstand beitragen.

„ Mit dem Zentrum für eStandards eröffnen wir das erste thematische Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum. Standards und Normen sind elementar für eine erfolgreiche Digitalisierung, denn sie definieren eine gemeinsame Sprache. Vernetzte Produktion, IT-Sicherheit, einheitliche Nutzererfahrung bis hin zum Datenaustausch brauchen klare Regeln und bewährte allgemein gültige Lösungen über Branchen hinweg“, sagt Dirk Wiese MdB und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. „Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards steht allen Unternehmen zur Verfügung, die sich vor Ort in Köln, Hagen oder Leipzig informieren und einbringen möchten, um die Digitalisierung mitzugestalten“, so der Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese weiter.

Geschäftsstellenleiterin Bettina Bartz ergänzt: „Während der dreijährigen Projektlaufzeit wollen wir den Einsatz der verschiedensten Standards in zahlreichen Umsetzungsprojekten demonstrieren. Hierfür laden wir kleine und mittlere Unternehmen ein, sich bei uns zu melden, um in die Digitalisierung zu starten, Prozesse zu optimieren oder sich unverbindlich zu informieren.“

Grundsätzlich sollen herstellerunabhängige und offene Standardisierungslösungen für die Digitalisierung demonstriert und erprobt werden. Kompetente Ansprechpartner aus Forschung, Normung und Standardisierung sowie aus gemeinnützigen Instituten vermitteln Grundlagen, Praxiserfahrungen und aktuelles Wissen. Im Fokus steht die inner- und überbetriebliche Standardisierung einschließlich Usability, Nachhaltigkeit und neuer Geschäftsmodelle. Mit umfangreichen Transferhilfen, Vernetzungs- und Dialogformaten, Qualifizierungsangeboten sowie spezifischen webbasierten Tools entstehen zahlreiche Angebote, die im Rahmen regionaler und bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden.

Getragen wird das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards von einem Zusammenschluss der Partner der HAGENagentur Ges. für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Tourismus mbH, des Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production gGmbH, des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) Sankt Augustin und des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie IMW unter der Konsortialführerschaft von GS1 Germany.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards gehört zu Mittelstand-Digital. Mit Mittelstand-Digital unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Quelle:

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards

Textilbranche profitiert vom elektronischen Rechnungsaustausch ©VeR
Logo Verband elektronische Rechnung
12.09.2017

Textilbranche profitiert vom elektronischen Rechnungsaustausch

  • Neues VeR-Mitglied Compello GmbH hilft Händlern & Lieferanten mit digitalen Lösungen beim Sparen

Mit der Compello GmbH hat sich ein weiterer Spezialist für den sicheren digitalen Datenaustausch dazu entschieden, den Verband elektronische Rechnung (VeR) als führende Branchenorganisation aktiv zu unterstützen. Eines der besonderen Steckenpferde des frischgebackenen Verbandsmitglieds aus Ismaning bei München: Der reibungslose Austausch elektronischer (Rechnungs-)Daten in der Textilbranche.

Dass sich mit maßgeschneiderten digitalen Lösungen – etwa zum standardisierten Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Invoicing) – auch in der Textilbranche erhebliche Einspar- und Optimierungspotenziale heben lassen, liegt auf der Hand. Schließlich tauschen Handel und Lieferanten jährlich allein in Deutschland mehrere Hunderttausend Rechnungen aus. Häufig noch auf „altbewährte“ Weise: Papierbasiert auf dem Postweg.

Elektronischer Dokumenten- und Datenaustausch lohnt sich auf für „kleine“ Händler

  • Neues VeR-Mitglied Compello GmbH hilft Händlern & Lieferanten mit digitalen Lösungen beim Sparen

Mit der Compello GmbH hat sich ein weiterer Spezialist für den sicheren digitalen Datenaustausch dazu entschieden, den Verband elektronische Rechnung (VeR) als führende Branchenorganisation aktiv zu unterstützen. Eines der besonderen Steckenpferde des frischgebackenen Verbandsmitglieds aus Ismaning bei München: Der reibungslose Austausch elektronischer (Rechnungs-)Daten in der Textilbranche.

Dass sich mit maßgeschneiderten digitalen Lösungen – etwa zum standardisierten Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Invoicing) – auch in der Textilbranche erhebliche Einspar- und Optimierungspotenziale heben lassen, liegt auf der Hand. Schließlich tauschen Handel und Lieferanten jährlich allein in Deutschland mehrere Hunderttausend Rechnungen aus. Häufig noch auf „altbewährte“ Weise: Papierbasiert auf dem Postweg.

Elektronischer Dokumenten- und Datenaustausch lohnt sich auf für „kleine“ Händler

Doch auch hier hat man die Zeichen der Zeit erkannt und setzt vermehrt auf digitale Prozessoptimierung in der (Financial) Supply Chain. Dabei sind es nicht nur die großen „Handelsriesen“ oder die führenden Modemarken, die vom standardisierten, kostengünstigen und sicheren Austausch elektronischer Bestell-, Liefer- und Rechnungsdokumente profitieren.

"Mit unseren Managed-Server-Lösungen haben auch kleinere Textil-Einzelhändler die Möglichkeit, die Vorteile des elektronischen Dokumentenaustauschs für sich zu nutzen“, bestätigt Christian Heinrichs, Key Account Manager von Compello und erklärt: „So lassen sich zum Beispiel elektronische Rechnungen von Lieferanten praktisch ohne eigenen IT-Aufwand empfangen und verarbeiten. Das spart beiden nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Geld.“

Verband sieht Rolle der E-Rechnung als „Digitalisierungstreiber“ bestätigt

Die zunehmende Fähigkeit deutscher Betriebe, Rechnungsdaten elektronisch zu versenden, zu empfangen und automatisch zu verarbeiten, stellt nach Meinung vieler Digitalisierungsexperten einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum Handel 4.0 dar.

Kein Wunder also, dass sich auch VeR-Vorstand Stefan Groß über den kompetenten Neuzugang in den Reihen des stetig wachsenden Branchenverbands freut: „Mit der Compello GmbH konnten wir erneut einen wichtigen Wissensträger und aktiven Architekten der zunehmenden, flächendeckenden Verbreitung des E-Invoicings als Digitalisierungstreiber im deutschen Mittelstand gewinnen.“

Quelle:

Verband elektronische Rechnung (VeR)

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln