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10.08.2026

Verpackung als Bürokratietreiber für Textilunternehmen

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil vor der erheblichen Belastung durch die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung.

Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.

Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil vor der erheblichen Belastung durch die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung.

Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.

Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.

Komplexe Rollenverteilung schafft Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Eine zentrale Rechtsunsicherheit liegt bereits in der ersten unternehmerischen Hürde: der Rolleneinordnung. Lässt ein Unternehmen bspw. Verkaufsverpackungen von einem Dritten herstellen, gestaltet diese jedoch mit eigenem Logo oder Design, gilt es selbst als Erzeuger und muss den vollständigen Pflichtenumfang erfüllen. Bezieht er dieselbe Verpackung ohne Markenlogo „von der Stange“ treffen die Pflichten primär den Produzenten der Verpackung. Die Abgrenzung der verschiedenen Rollen ist in der Praxis häufig schwer nachvollziehbar und erhöht den Umsetzungsaufwand erheblich.

Der weniger als zwei Wochen vor Anwendungsbeginn veröffentlichte Fragen- und Antwortenkatalog beseitigt diese Unsicherheiten nur teilweise. So wurde z.B. die vorherige Annahme, dass bereits produzierte Verpackungen zum Stichtag mit der notwendigen Kennzeichnung nachgerüstet werden müssen, durch den Katalog zu spät revidiert, sodass dieser für Unternehmen keine Entlastung mehr bringt.

Auch die auf Erzeuger zukommenden Pflichten sind äußerst umfangreich – jeder individuelle Bestandteil der Verpackung, wie z.B. Etiketten, Kleiderbügel, Stecknadeln, Folien, Einlegepapiere, Versandkartons usw. muss künftig mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Kontaktinformationen gekennzeichnet werden. Ab 2028 kommen einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu. Ab 2030 gelten weitere Anforderungen an Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit sowie den ungenutzten Raum von Versand- und Umverpackungen.

Unabhängig von der Rolle gelten diverse Verpackungen zudem als systembeteiligungspflichtig – die Inverkehrbringer müssen sich registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Da es EU-weit kein einheitliches Registrierungssystem gibt, muss dieses für jedes Land einzeln erfolgen. Alleine dies stellt für kleine und mittelständische Unternehmen einen erheblichen Aufwand dar. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kritisiert: „Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis: komplexe Rollenzuordnungen, unverhältnismäßige Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ein regulatorischer Flickenteppich bei der Registrierung. Ein Binnenmarkt, der sich insbesondere für kleinere Unternehmen nicht mehr rechnet, führt seinen eigenen Anspruch ad absurdum. Mit den politischen Versprechen von Bürokratieabbau und mehr Wettbewerbsfähigkeit hat das nichts zu tun.“

Systembeteiligungspflicht für Etiketten und Kleiderbügel auf den Prüfstand
Kritisch bewertet Südwesttextil auch die Einordnung sämtlicher Etiketten als Verpackungen. Rein informationstragende Etiketten erfüllen regelmäßig keine Schutz-, Handhabungs- oder Darreichungsfunktion, sondern dienen ausschließlich der Produktkennzeichnung sowie der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Unter diesem Aspekt fordert der Verband, Etiketten aus dem Geltungsbereich der Verpackungsverordnung auszunehmen. Bis dahin sollte zumindest die Systembeteiligungspflicht für diese entfallen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Auch die Bewertung von Kleiderbügeln als systembeteiligungspflichtig sollte aus Sicht von Südwesttextil stärker an der tatsächlichen Nutzung ausgerichtet werden. Diese werden im privaten Haushalt häufig weiterverwendet und fallen daher vielfach nicht typischerweise als Abfall an. Diese tatsächliche Nutzung sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden, um die in der Praxis bereits etablierte Wiederverwendung nicht durch zusätzliche Pflichten zu erschweren.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fordert: „Regelungen müssen sich an der tatsächlichen Funktion eines Produkts orientieren. Wo Etiketten ausschließlich informieren und Kleiderbügel vielfach weiterverwendet werden, führen zusätzliche Pflichten vor allem zu mehr Bürokratie – ohne einen erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Verbraucher.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Foto: Alicja, Pixabay
10.08.2026

Verpackungssteuern: Hohe Kosten und Bürokratie bei minimalem Umwelteffekt

Kommunale Verpackungssteuern erfassen lediglich 0,7 Prozent des gesamten Verpackungsverbrauchs in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des ifeu - Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH. Gleichzeitig verursacht die Steuer erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher, während ihr Beitrag zu Abfallvermeidung und Klimaschutz gering bleibt.

Die Studie untersucht erstmals umfassend die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern. Ziel ist eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Bewertung ihrer Wirksamkeit und ihrer Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Kommunale Verpackungssteuern erfassen lediglich 0,7 Prozent des gesamten Verpackungsverbrauchs in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des ifeu - Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH. Gleichzeitig verursacht die Steuer erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher, während ihr Beitrag zu Abfallvermeidung und Klimaschutz gering bleibt.

Die Studie untersucht erstmals umfassend die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern. Ziel ist eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Bewertung ihrer Wirksamkeit und ihrer Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wenig Wirkung auf das Abfallaufkommen
Nach den Berechnungen der Studie betrifft die kommunale Verpackungssteuer nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Abfallgeschehens. Selbst bei einer fiktiven Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet würde das gesamte Verpackungsaufkommen in Deutschland damit lediglich um 0,04 Prozent sinken und die deutschen Treibhausgasemissionen um 0,0013 Prozent reduziert werden. Aus Sicht der Auftraggeber bleibt der ökologische Gesamtnutzen der Verpackungssteuer deshalb begrenzt.

Hohe Belastung für Unternehmen und Kommunen
BdS-Rechtsabteilungsleiterin Kristina Harrer-Kouliev: „Die Studie zeigt, dass kommunale Verpackungssteuern ihr zentrales Ziel – Verpackungsabfälle wirksam zu reduzieren – nicht erreichen. Statt echter Abfallvermeidung entstehen zusätzliche neue Belastungen für Gastronomie, Handel sowie Verbraucher und Kommunen. Zusätzliche Bürokratie ersetzt keine wirksame Umweltpolitik.“

Der vergleichsweise geringe Umwelteffekt geht mit einem erheblichen administrativen Aufwand einher. Für Kommunen entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand für die Einführung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Die Verwaltungskosten liegen nach den Berechnungen der Studie bei rund 10 bis 15 Prozent des Steueraufkommens.

Gleichzeitig entstünden in Betrieben zusätzliche Dokumentationspflichten, Anpassungen von Kassensystemen sowie Schulungsaufwand. Nach den Berechnungen der Studie würde sich die gesamte Abgabenbelastung auf die betroffenen Verpackungen von derzeit rund 0,1 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro erhöhen. Für einzelne Verpackungen steigt die Belastung um das 20- bis 30-Fache. Die Untersuchung kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die Steuer langfristig überwiegend von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen wird. Die zusätzlichen Kosten werden in der Regel vollständig oder weitgehend über höhere Preise weitergegeben. Besonders betroffen sind davon Haushalte mit geringeren Einkommen.

HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit Antje Gerstein: „Unsere Unternehmen setzen sich bereits heute auch ohne Steuer mit großem Engagement für die Reduzierung und Vermeidung von Verpackungen ein, ohne Verbraucher zusätzlich zu belasten. Anstatt dieses unternehmerische Engagement zu unterstützen, führt eine solche zusätzliche Steuer nur zur Verteuerung von Produkten und schadet am Ende den Verbrauchern.“

Die Untersuchung zeigt zudem, dass 89 Prozent der betroffenen Verpackungsmengen bereits anderen regulatorischen Instrumenten und Abgaben unterliegen, darunter Systembeteiligungsentgelte und Zahlungen in den Einwegkunststofffonds. Die Verpackungssteuer führt damit zu zusätzlichen Belastungen derselben Verpackungen.

Kommunale Verpackungssteuern führen zu Ausweichreaktionen
Den Ergebnissen der Untersuchung zufolge löst die Verpackungssteuer zwar Verhaltensänderungen aus, ihre ökologische Lenkungswirkung bleibt jedoch begrenzt. Verbraucherinnen und Verbraucher weichen etwa auf vorverpackte Convenience-Produkte aus, verzichten auf gastronomische Angebote oder nutzen nicht steuerpflichtige Verpackungen. Zudem zeigt sich ein Ausweichen in Nachbarkommunen, in denen keine Verpackungssteuer gilt. Das Ergebnis: Das Verpackungsaufkommen sinkt häufig nicht, sondern verlagert sich. Teilweise kann es sogar steigen.

Mehrweg ist kein Selbstzweck
Trotz ausgebauter Mehrwegangebote bleiben Einwegverpackungen in vielen Konsumsituationen die bevorzugte Lösung der Kunden. Das bestätigen auch die Zahlen der Betriebe in den Städten, in denen es bereits Verpackungssteuern gibt. Hier zeigt sich, dass die Mehrwegabnahmequoten nicht steigen. Doch selbst dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf Mehrweg umsteigen, ist ein ökologischer Vorteil nicht automatisch gewährleistet. Mehrwegverpackungen bieten nur dann ökologische Vorteile, wenn sie ausreichend häufig genutzt und zuverlässig zurückgegeben werden. Die Studie zeigt zudem, dass Papierverpackungen aus europäischer Produktion dank hohem Anteil regenerativer Energie eine deutlich bessere Klimabilanz aufweisen als der Durchschnitt der von der Steuer erfassten Verpackungen.

Auftraggeber fordern wirksamere Maßnahmen
Vor dem Hintergrund der Studienergebnisse sprechen sich die Auftraggeber gegen kommunale Verpackungssteuern aus.
DIHK-Bereichsleiter Sebastian Bolay: „Die Studie deckt sich mit dem, was wir auch von den Unternehmen hören, die bereits davon betroffen sind. Die kommunale Verpackungssteuer ist weder zielführend noch bürokratiearm. Statt neuer Belastungen sollten die bestehenden Kreislaufwirtschaftssysteme gezielt gestärkt und weiterentwickelt werden. Der Ausbau funktionierender Recyclingsysteme und innovativer Lösungen Einsparungen beim Materialeinsatz wären deutlich zielführender.“

Über die Studie
Die Studie „Ökonomische und ökologische Bewertung der Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern“ wurde von der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH gemeinsam mit dem ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH erstellt. Grundlage sind umfangreiche Marktdaten, Auswertungen der GVM-Datenbanken, Experteninterviews sowie Vor-Ort-Recherchen in Kommunen mit bestehender Verpackungssteuer. Auftraggeber der Studie sind die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU), der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), die Papierindustrie, der Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) sowie die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen (PRO-S-PACK). Die Langversion der Studie kann bei der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH angefordert werden.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

03.08.2026

Verbraucherstimmung sinkt nach kurzer Erholung wieder

Nachdem sich die Konsumstimmung in den vergangenen Wochen etwas erholt hatte, geht sie nun wieder leicht nach unten. Das macht das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) deutlich. Der positive Trend aus dem Vormonat setzt sich demnach nicht weiter fort. Grund hierfür sind vermutlich die wieder zunehmenden Spannungen im Nahen Osten.

Im Vergleich zum Vormonat sinkt das HDE-Konsumbarometer leicht und verpasst der aufgekommenen Hoffnung der vergangenen Wochen einen Dämpfer. Gegenüber dem Vorjahr ist die Stimmung sogar stark eingetrübt. Der wieder an Intensität zunehmende Konflikt zwischen dem Iran und den USA wirkt sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Verbraucherstimmung aus. Beim Thema Konsum werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtiger und mit Blick auf die kommenden Wochen wollen sie ihre Sparanstrengungen erhöhen.

Nachdem sich die Konsumstimmung in den vergangenen Wochen etwas erholt hatte, geht sie nun wieder leicht nach unten. Das macht das aktuelle Konsumbarometer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) deutlich. Der positive Trend aus dem Vormonat setzt sich demnach nicht weiter fort. Grund hierfür sind vermutlich die wieder zunehmenden Spannungen im Nahen Osten.

Im Vergleich zum Vormonat sinkt das HDE-Konsumbarometer leicht und verpasst der aufgekommenen Hoffnung der vergangenen Wochen einen Dämpfer. Gegenüber dem Vorjahr ist die Stimmung sogar stark eingetrübt. Der wieder an Intensität zunehmende Konflikt zwischen dem Iran und den USA wirkt sich negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie die Verbraucherstimmung aus. Beim Thema Konsum werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtiger und mit Blick auf die kommenden Wochen wollen sie ihre Sparanstrengungen erhöhen.

Auch die konjunkturelle Entwicklung bewerten die Verbraucherinnen und Verbraucher pessimistischer als im Vormonat. Allerdings wirkt sich die schlechte Verbraucherstimmung bisher nicht auf die Einkommenserwartung aus, die im Vergleich zum Vormonat weiter steigt. Der aktuelle Wert liegt nur minimal unter dem Vorjahresniveau. Zudem erwarten die Verbraucherinnen und Verbraucher eine weiter sinkende Inflationsrate.

Der Krieg im Iran hat die wirtschaftlichen Risiken wieder deutlich erhöht. Die Sorge der Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Folgen des Konflikts belastet die Konsumstimmung und trübt die Wachstumsaussichten erneut ein. Solange der Konflikt andauert, dürfte die Verunsicherung hoch bleiben und die wirtschaftliche Entwicklung belasten. Kurzfristig können auch die Reformbemühungen der Bundesregierung diese negativen Auswirkungen kaum ausgleichen.

Das jeweils am ersten Montag eines Monats erscheinende HDE-Konsumbarometer basiert auf einer monatlichen Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und zu anderen konsumrelevanten Faktoren. Das Konsumbarometer, das vom Handelsblatt Research Institute (HRI) im Auftrag des HDE erstellt wird, hat eine Indikatorfunktion für den privaten Konsum. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

30.07.2026

HDE fordert zeitgemäße Debatte über digitale Märkte

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Untersuchung gegen Google im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) positiv. Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen schafft die Entscheidung wichtige Rechtsklarheit über die Anwendung der Vorgaben des DMA. Gleichzeitig mahnt der HDE an, die Debatte stärker an den Herausforderungen der KI-Ära und damit an der Gegenwart auszurichten.

Die digitale Realität verändert sich rasant. Regulatorische Debatten müssen daher stärker an den Entwicklungen der kommenden Jahre orientiert werden. Schon heute verändert Künstliche Intelligenz die Art und Weise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher nach Produkten suchen und Kaufentscheidungen treffen. KI-gestützte Antworten und kontextbezogene Produktsuchen gewinnen zunehmend an Bedeutung, während klassische Suchergebnisse und Preisvergleichslisten an Relevanz verlieren.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Untersuchung gegen Google im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) positiv. Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen schafft die Entscheidung wichtige Rechtsklarheit über die Anwendung der Vorgaben des DMA. Gleichzeitig mahnt der HDE an, die Debatte stärker an den Herausforderungen der KI-Ära und damit an der Gegenwart auszurichten.

Die digitale Realität verändert sich rasant. Regulatorische Debatten müssen daher stärker an den Entwicklungen der kommenden Jahre orientiert werden. Schon heute verändert Künstliche Intelligenz die Art und Weise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher nach Produkten suchen und Kaufentscheidungen treffen. KI-gestützte Antworten und kontextbezogene Produktsuchen gewinnen zunehmend an Bedeutung, während klassische Suchergebnisse und Preisvergleichslisten an Relevanz verlieren.

„Europa sollte deshalb nicht ausschließlich die Suchergebnisse von gestern regulieren, sondern die Märkte von morgen im Blick haben. Mit Agentic Commerce und autonomen KI-Agenten entstehen völlig neue Formen des digitalen Handels. Die zentralen Wettbewerbsfragen werden künftig den diskriminierungsfreien Zugang zu Daten, interoperable Systeme und faire Schnittstellen betreffen“, so Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDE.

Nach Ansicht des HDE muss der regulatorische Rahmen mit der technologischen Entwicklung Schritt halten. Nur so lasse sich sicherstellen, dass Innovationen ermöglicht und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen werden.

„Der Digital Markets Act ist ein wichtiges Instrument für mehr Wettbewerb in digitalen Märkten. Damit er seine Wirkung auch künftig entfalten kann, muss seine Anwendung flexibel genug sein, um technologische Entwicklungen wie KI-basierte Suchsysteme und autonome Handelsprozesse angemessen zu berücksichtigen. Entscheidend bleibt, dass Händler und Verbraucher gleichermaßen von offenen, transparenten und fairen digitalen Märkten profitieren“, betont Tromp. Es müsse sichergestellt sein, dass man künftig nicht nur der Vergangenheit hinterherreguliere. Vielmehr gehe es darum, den fairen Wettbewerb auf Augenhöhe mit den technischen Möglichkeiten zu schützen.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

Credit: BVMed/Kurt Paulus
30.07.2026

BVMed: „Verlässliche Hilfsmittelversorgung trotz wachsenden Kostendrucks“

Die Hilfsmittelversorgung in Deutschland ist wirtschaftlich, patient:innenorientiert und kein Kostentreiber im Gesundheitswesen, so das Fazit des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) zum aktuellen Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes. „Hilfsmittel ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und mehr Lebensqualität. Gleichzeitig leisten sie einen zentralen Beitrag zur Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung. Damit auch künftig eine starke Hilfsmittelversorgung gesichert werden kann, müssen die wohnortnahen Versorgungsstrukturen gestärkt und den Hilfsmittel-Leistungserbringern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen geboten werden“, sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der deutsche MedTech-Verband warnt deshalb davor, die Hilfsmittelversorgung erneut zum Gegenstand kurzfristiger Sparmaßnahmen zu machen.

Die Hilfsmittelversorgung in Deutschland ist wirtschaftlich, patient:innenorientiert und kein Kostentreiber im Gesundheitswesen, so das Fazit des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) zum aktuellen Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes. „Hilfsmittel ermöglichen gesellschaftliche Teilhabe und mehr Lebensqualität. Gleichzeitig leisten sie einen zentralen Beitrag zur Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung. Damit auch künftig eine starke Hilfsmittelversorgung gesichert werden kann, müssen die wohnortnahen Versorgungsstrukturen gestärkt und den Hilfsmittel-Leistungserbringern verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen geboten werden“, sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der deutsche MedTech-Verband warnt deshalb davor, die Hilfsmittelversorgung erneut zum Gegenstand kurzfristiger Sparmaßnahmen zu machen.

Hilfsmittel tragen dazu bei, Patient:innen frühzeitig aus der stationären in die häusliche Versorgung zurückzuführen, und machen damit den Grundsatz „ambulant vor stationär“ möglich. Ambulante Versorgungsstrukturen würden auf diese Weise häufig deutlich höhere Kosten in Krankenhaus, Reha und Pflege vermeiden. Dabei umfasse eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen weit mehr als die Bereitstellung eines Produkts, erklärt der BVMed. Entscheidend für den Versorgungserfolg seien die individuelle Beratung, die bedarfsgerechte Anpassung, die Einweisung von Patient:innen, Angehörigen und Pflegefachpersonen sowie Reparaturen und die langfristige Begleitung. Hilfsmittel-Leistungserbringer stellen dies sicher. 

Wie stabil diese Versorgung ist, zeigt der aktuelle GKV-Mehrkostenbericht: Rund 78 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen erfolgten 2025 ohne zusätzliche Mehrkosten für die Versicherten, und der Anteil mehrkostenfreier Versorgungen ist seit Beginn der Datenerhebung im Jahr 2019 weitgehend stabil. Die GKV-Ausgaben für Hilfsmittel stiegen zugleich weniger stark als die GKV-Leistungsausgaben insgesamt. Auf den gesamten Hilfsmittelbereich entfielen weniger als vier Prozent der GKV-Leistungsausgaben – bei rund 32 Millionen Versorgungen im Jahr.

Dass die Versorgung so stabil bleibt, sei keine Selbstverständlichkeit, erklärt der BVMed: Hilfsmittelversorgungsverträge laufen häufig über mehrere Jahre, während Preissteigerungen bei Personal, Rohstoffen und Material, Energie, Transport sowie Digitalisierung sowie zusätzliche Anforderungen an Dokumentation und Qualitätssicherung vielfach nicht ausgeglichen werden. Die Hilfsmittel-Leistungserbringer hätten diese Kostensteigerungen bislang weitgehend aufgefangen. „Die Schere zwischen den tatsächlichen Kosten und den Vergütungen in der Hilfsmittelversorgung geht weiter auseinander“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Hinzu kommt: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht für die Jahre 2027 und 2028 einen pauschalen Abschlag von drei Prozent je Hilfsmittelversorgung vor. Dieser wird nicht nur die Produkte treffen, sondern ebenso die damit verbundenen Dienstleistungen. Eine nachhaltige Finanzierung sei jedoch die Voraussetzung für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung, betont der BVMed. Auch weitere pauschale Sparinstrumente oder eine Rückkehr zu Ausschreibungen bei Hilfsmitteln setzen aus BVMed-Sicht an der falschen Stelle an und gefährden Versorgungsqualität, Wahlfreiheit und wohnortnahe Strukturen. Zudem hätten Ausschreibungen in der Vergangenheit keine nachhaltigen Ausgabenreduktionen bewirkt, zugleich jedoch erhebliche Risiken für die Versorgungsqualität und -kontinuität geschaffen.

Pohl abschließend: „Die Hilfsmittel-Leistungserbringer sind Teil der Lösung für eine zukunftsfähige, wirtschaftliche und patient:innenorientierte Gesundheitsversorgung – nicht die Ursache der Kostenentwicklung. Sie sichern täglich die wohnortnahe Versorgung von Millionen Menschen und entlasten Krankenhäuser, Rehabilitation und Pflege.“ Wer die GKV-Finanzstabilität nachhaltig sichern wolle, brauche einen Perspektivwechsel: weg von kurzfristigen Spargesetzen, hin zu einer Politik, die die ambulante Versorgung tatsächlich stärkt und den Hilfsmittel-Leistungserbringern verlässliche Rahmenbedingungen bietet – als Fundament für eine qualitätsgesicherte Versorgung in der Häuslichkeit.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie BVMed

30.07.2026

Effizienzgesetz: Baden-Württemberg hat Potenzial zum Vorreiter

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des Effizienzgesetzes vor der Sommerpause als wichtiges Signal, das allerdings erst durch eine stringente Umsetzung überzeugen kann. 

Mit dem Effizienzgesetz setzt die Landesregierung ein zentrales Vorhaben ihrer im Koalitionsvertrag verankerten Staatsmodernisierung um. Um dies zu ermöglichen, setzt die Initiative auf eine Umkehr der Beweislast: nicht der Abbau muss begründet werden, sondern der Erhalt einer Regelung. Bis Ende 2027 laufen alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten aus, sofern sie nicht notwendig sind. 

Wie groß der Handlungsbedarf in Baden-Württemberg ist, zeigt ein Blick auf die konjunkturelle Lage: die Textilindustrie in Baden-Württemberg hat in den ersten fünf Monaten des Jahres einen Rückgang der Beschäftigtenzahl um 4,0 Prozent sowie ein Umsatzminus von 4,9 Prozent verzeichnet. Positive Impulse gehen weiterhin von den Technischen Textilien aus. Dort stieg die Beschäftigung um 4,0 Prozent und der Umsatz um 4,2 Prozent. 

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des Effizienzgesetzes vor der Sommerpause als wichtiges Signal, das allerdings erst durch eine stringente Umsetzung überzeugen kann. 

Mit dem Effizienzgesetz setzt die Landesregierung ein zentrales Vorhaben ihrer im Koalitionsvertrag verankerten Staatsmodernisierung um. Um dies zu ermöglichen, setzt die Initiative auf eine Umkehr der Beweislast: nicht der Abbau muss begründet werden, sondern der Erhalt einer Regelung. Bis Ende 2027 laufen alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten aus, sofern sie nicht notwendig sind. 

Wie groß der Handlungsbedarf in Baden-Württemberg ist, zeigt ein Blick auf die konjunkturelle Lage: die Textilindustrie in Baden-Württemberg hat in den ersten fünf Monaten des Jahres einen Rückgang der Beschäftigtenzahl um 4,0 Prozent sowie ein Umsatzminus von 4,9 Prozent verzeichnet. Positive Impulse gehen weiterhin von den Technischen Textilien aus. Dort stieg die Beschäftigung um 4,0 Prozent und der Umsatz um 4,2 Prozent. 

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt Südwesttextil die schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die baden-württembergische Landesregierung sendet mit der Verabschiedung des Effizienzgesetzes nicht nur ein Signal, sie leitet auch einen Mentalitätswechsel ein. Die Beweislastumkehr bildet die Basis für die von der Landesregierung benannte Zielsetzung, den Staat zum Möglichmacher und Dienstleister für Vorhaben zu machen.“ 

Die Einrichtung eines unabhängigen Rats für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung, die Fortführung der Entlastungsallianz 2.0 und die Fortschreibung des Masterplans für die Transformation der Verwaltung erweitern die Strategie aus Perspektive von Südwesttextil sinnvoll und gewährleisten Kontinuität. „Die Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt und transparent kommuniziert werden. Ebenso gilt es intensiv in Berlin und Brüssel um analogen Bürokratieabbau zu werben – denn ohne eine wesentliche Entlastung auch auf nationaler und europäischer Ebene werden sich die Wettbewerbsbedingungen insbesondere für den Mittelstand nicht verbessern. Gelingt dies, kann Baden-Württemberg beim Bürokratieabbau eine echte Vorreiterrolle einnehmen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

29.07.2026

Südwesttextil warnt vor Eingriffen in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert die Nennung weitreichender Forderungen und fordert klare Grenzen staatlichen Handelns.

Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Dieser entspricht der Anforderung der europäischen Mindestlohn-Richtlinie, wonach Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von unter 80 Prozent einen ebensolchen Aktionsplan vorlegen müssen. Deutschland kam nach den Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Jahr 2024 auf eine Tarifabdeckung von 49 Prozent. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert die Nennung weitreichender Forderungen und fordert klare Grenzen staatlichen Handelns.

Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Dieser entspricht der Anforderung der europäischen Mindestlohn-Richtlinie, wonach Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von unter 80 Prozent einen ebensolchen Aktionsplan vorlegen müssen. Deutschland kam nach den Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Jahr 2024 auf eine Tarifabdeckung von 49 Prozent. 

Der nach der Anhörung der Sozialpartner entwickelte Nationale Aktionsplan bleibt aus Sicht von Südwesttextil nicht nur hinter seinem Anspruch zurück, indem er überwiegend bereits bekannte oder bereits umgesetzte Vorhaben nennt. Er sammelt gleichzeitig Maßnahmen und Forderungen, die tief in die Tarifautonomie und die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit eingreifen würden – beispielsweise die Beschränkung von Arbeitgeberverbands-Mitgliedschaften ohne Tarifbindung, die unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund in das Konsultationsverfahren eingebracht wurde. 

„Von einem nationalen Aktionsplan erwarten wir, dass er die Grenzen staatlichen Handelns respektiert und nicht durch die die Aufnahme oder Diskussion von Forderungen den Eindruck erweckt, Eingriffe in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit seien ein legitimes Mittel zur Stärkung der Tarifbindung. Wenn der Staat beginnt, wichtige Organisationsformen von Arbeitgeberverbänden infrage zu stellen oder tarifpolitische Ziele über zusätzliche gesetzliche Eingriffe durchzusetzen, überschreitet er eine klare Grenze“, erklärt Nathan Binkowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Südwesttextil und Leiter Recht + Tarif.

Auch die Verknüpfung der geplanten Arbeitszeitreform mit der Stärkung des Tarifvertragssystems lehnt Südwesttextil entschieden ab. Die längst überfällige Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes, die auch Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, sollte unabhängig von tarifpolitischen Zielsetzungen erfolgen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf nicht an zusätzliche tarifpolitische Vorbehalte geknüpft werden. 

Kritisch sieht Südwesttextil zudem, dass der Aktionsplan erneut ein gesetzliches digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften vorsieht. Bereits heute bestehen umfassende Kommunikations- und Zugangsmöglichkeiten. Eine weitere gesetzliche Regulierung schafft keinen Mehrwert.

28.07.2026

Final Sale: Sommerschlussverkauf am 27. Juli gestartet

Üblicherweise beginnt im Mode- und Schuhfachhandel sowie in vielen weiteren Branchen am letzten Montag im Juli der inoffizielle Sommerschlussverkauf. In diesem Jahr fällt der Startschuss somit am 27. Juli. Der Schlussverkauf markiert den End- und Höhepunkt der Reduzierungsphase, die vielerorts bereits seit einigen Wochen läuft. Hintergrund ist, dass die Herbst-/Winterkollektionen eintreffen und Platz auf den Verkaufsflächen geschaffen werden muss.

In diesem Sommer dürften sich viele Händlerinnen und Händler stärker am Schlussverkauf beteiligen als in den Vorjahren. Nach einem bislang verhaltenen Saisonverlauf liegen in zahlreichen Geschäften noch spürbare Restbestände der Frühjahrs- und Sommerware. Ursache sind vor allem die anhaltend schwache Konsumstimmung und die Kaufzurückhaltung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Bereits frühere BTE-Erhebungen zeigen, dass die allgemeine Kaufzurückhaltung zu den größten Herausforderungen des Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels zählt. 

Üblicherweise beginnt im Mode- und Schuhfachhandel sowie in vielen weiteren Branchen am letzten Montag im Juli der inoffizielle Sommerschlussverkauf. In diesem Jahr fällt der Startschuss somit am 27. Juli. Der Schlussverkauf markiert den End- und Höhepunkt der Reduzierungsphase, die vielerorts bereits seit einigen Wochen läuft. Hintergrund ist, dass die Herbst-/Winterkollektionen eintreffen und Platz auf den Verkaufsflächen geschaffen werden muss.

In diesem Sommer dürften sich viele Händlerinnen und Händler stärker am Schlussverkauf beteiligen als in den Vorjahren. Nach einem bislang verhaltenen Saisonverlauf liegen in zahlreichen Geschäften noch spürbare Restbestände der Frühjahrs- und Sommerware. Ursache sind vor allem die anhaltend schwache Konsumstimmung und die Kaufzurückhaltung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Bereits frühere BTE-Erhebungen zeigen, dass die allgemeine Kaufzurückhaltung zu den größten Herausforderungen des Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels zählt. 

„Der Sommerschlussverkauf bleibt für viele Unternehmen folglich ein wichtiges Instrument, um Saisonware gezielt abzubauen. Gerade auch vor dem Hintergrund des nun in Kraft getretenen Vernichtungsverbots für unverkaufte Bekleidung, das zunächst große Unternehmen betrifft", so Franzisca Lubba, BTE-Referentin für Kommunikation.  

Für Kundinnen und Kunden kann sich ein Einkaufsbummel in den kommenden Wochen besonders lohnen. „Wenn die Kosten für Wohnen, Energie und viele andere Bereiche steigen, freut man sich umso mehr über attraktive Angebote und weitere Preisvorteile. Der Sommerschlussverkauf bietet dafür eine gute Gelegenheit", erklärt Lubba.

Weitere Informationen:
Sommerschlussverkauf BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Lars Voss Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Lars Voss, Geschäftsführer PIM Service GmbH
28.07.2026

Neuer technischer Dienstleister für BTE Clearing-Center

Mit der PIM Service GmbH als neuem technischen Dienstleister stärkt der BTE die Datenqualität, Prozesssicherheit und Zukunftsfähigkeit des elektronischen Datenaus-tauschs in der Modebranche.

Am 1. Juli ist das BTE Clearing-Center erfolgreich auf eine neue technische Plattform umgestellt worden. Mit der PIM Service GmbH übernahm ein neuer technischer Dienstleister den Betrieb und die Weiterentwicklung der zentralen EDI-Infrastruktur für die Modebranche. Das BTE Clearing-Center stärkt damit seine Stellung als wichtigste EDI-Plattform für die Branche und wird zugleich technologisch, organisatorisch und strategisch auf die Anforderungen der kommenden Jahre ausgerichtet.

Hinter dem neuen BTE Clearing-Center stehen Unternehmen und Partner, welche die operativen Anforderungen von Modehandel und -industrie aus der täglichen Praxis kennen. Die PIM Service GmbH wurde aus dem Kreis erfahrener Handelsunternehmen gegründet. Als maßgeblicher Entwicklungspartner brachte hachmeister + partner seine langjährige Expertise in den Bereichen Datenmanagement, Systementwicklung und Prozessgestaltung in die Realisierung der neuen Plattform ein.

Mit der PIM Service GmbH als neuem technischen Dienstleister stärkt der BTE die Datenqualität, Prozesssicherheit und Zukunftsfähigkeit des elektronischen Datenaus-tauschs in der Modebranche.

Am 1. Juli ist das BTE Clearing-Center erfolgreich auf eine neue technische Plattform umgestellt worden. Mit der PIM Service GmbH übernahm ein neuer technischer Dienstleister den Betrieb und die Weiterentwicklung der zentralen EDI-Infrastruktur für die Modebranche. Das BTE Clearing-Center stärkt damit seine Stellung als wichtigste EDI-Plattform für die Branche und wird zugleich technologisch, organisatorisch und strategisch auf die Anforderungen der kommenden Jahre ausgerichtet.

Hinter dem neuen BTE Clearing-Center stehen Unternehmen und Partner, welche die operativen Anforderungen von Modehandel und -industrie aus der täglichen Praxis kennen. Die PIM Service GmbH wurde aus dem Kreis erfahrener Handelsunternehmen gegründet. Als maßgeblicher Entwicklungspartner brachte hachmeister + partner seine langjährige Expertise in den Bereichen Datenmanagement, Systementwicklung und Prozessgestaltung in die Realisierung der neuen Plattform ein.

„Der Start am 1. Juli 2026 ist voll geglückt. Die großen Anstrengungen der vergangenen zehn Monate haben sich ausgezahlt", so Lars Voss, Geschäftsführer der PIM Service GmbH. „Gemeinsam mit allen Beteiligten haben wir eine stabile und zukunftsfähige Lösung geschaffen, die im Alltag funktioniert und den Modehandel spürbar unterstützt."

Seit 2001 ist das BTE Clearing-Center eine feste Größe und Marktführer im elektronischen Datenaustausch der Modebranche. Es verbindet Handel, Lieferanten, Warenwirtschaftssysteme und technische Dienstleister und unterstützt damit effiziente, standardisierte und sichere Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Mit der jetzt abgeschlossenen Neuausrichtung wird diese Rolle als Branchenprimus weiter gestärkt – praxisnah, partnerschaftlich und konsequent aus der Perspektive des Handels gedacht.

„Dass dieser Start so reibungslos gelungen ist, ist vor allem das Ergebnis der sehr guten Zusammenarbeit aller Partner", betont Sönke Padberg, BTE-Geschäftsführer. „Unser Anspruch war von Beginn an, gemeinsam mit der Praxis eine tragfähige Infrastruktur zu entwickeln und keine Lösung von oben zu verordnen. Das ist uns gelungen!"

Glücklich ist Padberg zudem, dass nahezu alle angeschlossenen Händler den Wechsel zum neuen BTE Clearing-Center mitgemacht haben. Nur einige wenige sind z.B. wegen anstehender Geschäftsaufgabe ausgeschieden. „Aktuell tauschen weiterhin rund 4.000 Geschäfte ihre rund 25 Mio. EDI-Daten p.a. mit etwa 600 Marken aus", freut sich Padberg. „Und in den nächsten Tagen werden wir einige neue Händler und Marken erstmalig an das BTE Clearing-Center anbinden. Das ist ein starkes Signal, dass wir mit dem neuen Leistungsportfolio die Bedürfnisse der Branche kompetent befriedigen können."   

Im Mittelpunkt der neuen Plattform steht eine deutlich gestärkte Datenqualität. Künftig gewinnen granulare Daten auf Artikel-, Farb- und Größenebene weiter an Bedeutung – etwa für Reporting, Smart Replenishment, Forecasting, KI-gestützte Anwendungen, Dynamic Pricing sowie eine bessere Steuerung von Sortiment, Lagerbestand und Warenfluss. Gerade im Multi-Label-Modemarkt sind verlässliche, standardisierte und zugleich praxisnahe Daten die zentrale Voraussetzung, um schneller auf Marktentwicklungen reagieren zu können.
 
Zentrales Ziel war, den Aufwand für Händler, Lieferanten und Warenwirtschaftspartner so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die Stabilität der Datenflüsse abzusichern. „Eine Umstellung dieser Größenordnung gelingt nur dann, wenn alle Beteiligten mitziehen und sich aufeinander verlassen können", sagt BTE-Projektleiterin Gudrun Höck. „Unser besonderer Dank gilt deshalb allen angeschlossenen Händlern, Lieferanten, Warenwirtschaftspartnern und dem gesamten Projektteam. Ohne deren Einsatz wäre ein so erfolgreicher Start nicht möglich gewesen."
 
Die neue technische Grundlage eröffnet dem BTE Clearing-Center weitere praxisnahe Entwicklungsmöglichkeiten auch unter Federführung der PIM Mitgesellschafter Stackmann, L+T und Hagemeyer aus dem Modehandel. Dazu zählen ein verbessertes Monitoring der Datenflüsse, mehr Transparenz über Nachrichtenformate und zusätzliche nutzerfreundliche Services. Auch der weitere Ausbau der Datenqualität und die Prüfung sinnvoller zusätzlicher Nachrichtenarten gehören zu den nächsten Entwicklungsper-spektiven.
 
„Der Modehandel steht unter hohem Druck. Genau deshalb müssen digitale Prozesse einfacher, stabiler und nutzbarer werden", betont BTE-Geschäftsführer Sönke Padberg. „Mit dem neuen BTE Clearing-Center schaffen wir eine Infrastruktur, die nicht Selbstzweck ist, sondern konkrete Entlastung bringen soll: weniger manuelle Arbeit, weniger Fehlerquellen, bessere Daten und mehr Zeit für das, was Händlerinnen und Händler ausmacht – Sortiment, Service und Nähe zum Kunden."
 
Mit der erfolgreichen Umstellung beginnt nun die nächste Phase: die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems im laufenden Betrieb. Dabei bleibt das BTE Clearing-Center dem Anspruch verpflichtet, die Interessen des Handels in den Mittelpunkt zu stellen, offene Fragen partnerschaftlich zu lösen und die digitale Zusammenarbeit zwischen Handel, Industrie und Dienstleistern Schritt für Schritt weiter zu verbessern.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.07.2026

Digitaler Produktpass: Südwesttextil fordert überprüfbare Daten und fairen Vollzug

Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist. 

Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist. 

„Der Digitale Produktpass kann die Stärken unserer Branche – Qualität, Langlebigkeit, Transparenz – sichtbar machen und ein echtes Differenzierungsmerkmal werden. Das gelingt aber nur, wenn die Daten überprüfbar sind und der Vollzug funktioniert. Ein Pass, der sich auf ungeprüfte Selbstauskünfte stützt, belastet die regelkonformen europäischen Hersteller und nützt am Ende denen, die schon heute EU-Regulatorik unterlaufen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Online-Handel: 2025 gelangten laut IW-Studie im Auftrag des Handelsverbands rund 12 Millionen Pakete aus Drittstaaten pro Tag in die EU. Bei dieser Ware wären grundsätzlich der Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigter zur Registrierung der Produkte verpflichtet. Die Wirksamkeit des Digitalen Produktpasses hängt jedoch entscheidend davon ab, dass die hinterlegten Informationen auch überprüft werden können. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stoßen aber schon jetzt angesichts der hohen Zahl importierter Produkte an ihre Grenzen, sodass derzeit unklar ist, wie viele der in den Verkehr gebrachten Güter europäische Standards unterlaufen. Die inhaltliche Prüfung von Millionen Produktpässen ist daher unrealistisch. Der DPP droht zur Bürokratielast für regelkonforme Hersteller zu werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss der Digitale Produktpass daher von Beginn an mit Verifizierung und wirksamer Marktüberwachung verbunden werden, damit ungeprüfte Importe keinen leichteren Marktzugang erhalten als nachweislich konforme Produkte. Da die Textil- und Bekleidungsindustrie äußerst heterogen ist; von Mode über Berufsbekleidung bis hin zu Heimtextilien, sind die Anforderungen zudem nach Produktart und Geschäftsmodell zu differenzieren, schrittweise einzuführen und so auszugestalten, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sie umsetzen können. 

Südwesttextil fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die in der Ökodesign-Verordnung vorgesehenen Folgenabschätzungen auch für den Digitalen Produktpass sorgfältig durchzuführen und die Branche frühzeitig in die Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts für Textilien einzubinden. Ziel sollte eine praxistaugliche Ausgestaltung sein, die den Digitalen Produktpass nicht inhaltlich überfrachtet, sondern auf das erforderliche Maß beschränkt und überprüfbar ausgestaltet.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

20.07.2026

BTE: Aufschwungsprogramm der Koalition muss zügig im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel ankommen

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren bewertet das von der Regierungskoalition vorgelegte Programm für Aufschwung und Beschäftigung als ersten wichtigen Impuls. Aus Sicht des Verbandes enthält das Maßnahmenpaket einige richtige Ansätze, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den Standort Deutschland zu entlasten. Entscheidend ist nun, dass die Reformen schnell und mit klarem Blick auf den mittelständischen Modehandel umgesetzt werden. 

„Das Programm setzt an richtigen Stellen an. Für den Modehandel zählt jetzt aber, dass die Maßnahmen nicht nur angekündigt, sondern im betrieblichen Alltag spürbar werden. Unsere Branche braucht mehr Konsumkraft, weniger Bürokratie, tragbare Arbeitskosten und faire Wettbewerbsbedingungen", erklärt BTE-Präsident Mark Rauschen.

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren bewertet das von der Regierungskoalition vorgelegte Programm für Aufschwung und Beschäftigung als ersten wichtigen Impuls. Aus Sicht des Verbandes enthält das Maßnahmenpaket einige richtige Ansätze, um Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen und den Standort Deutschland zu entlasten. Entscheidend ist nun, dass die Reformen schnell und mit klarem Blick auf den mittelständischen Modehandel umgesetzt werden. 

„Das Programm setzt an richtigen Stellen an. Für den Modehandel zählt jetzt aber, dass die Maßnahmen nicht nur angekündigt, sondern im betrieblichen Alltag spürbar werden. Unsere Branche braucht mehr Konsumkraft, weniger Bürokratie, tragbare Arbeitskosten und faire Wettbewerbsbedingungen", erklärt BTE-Präsident Mark Rauschen.

Steuerentlastung kann Konsum stärken – Wirkung kommt spät 
Positiv bewertet der BTE, dass die Koalition Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2027 bei der Einkommensteuer entlasten will. Der BTE hatte in den letzten Monaten immer wieder deutlich betont, dass die Bürgerinnen und Bürger effektiv mehr Geld im Portemonnaie brauchen, um wieder mit Zuversicht im stationären Handel einzukaufen. Doch wenn Konsumimpulse erst verzögert wirken, helfen sie vielen Unternehmen nicht bei aktuellen Liquiditäts-, Bestands- und Margenproblemen.

Bürokratieabbau muss messbar werden 
Der BTE begrüßt die angekündigten Schritte zum Bürokratierückbau. Dazu zählen ein Berichtsentlastungsgesetz, die Vermeidung neuer Berichtspflichten, die Überprüfung nationaler Dokumentationspflichten und das Ziel, mindestens jede vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen. Auch die geplante Abschaffung weiterer betrieblicher Beauftragter, soweit diese nicht europarechtlich vorgegeben sind, wird aus BTE-Sicht Unternehmen deutlich entlasten.

„Bürokratie ist längst zu einem Standort- und Wettbewerbsrisiko geworden. Händlerinnen und Händler müssen ihre Zeit wieder stärker für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Sortimente, Digitalisierung und Innenstadtengagement einsetzen können – nicht für immer neue Nachweise, Berichte und Formulare", so BTE-Präsident Mark Rauschen.

Arbeitsmarkt: Flexibilität sichern, Minijobs nicht zusätzlich belasten 
Der BTE lehnt die Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent entschieden ab. „Die Abgabenbelastung für Arbeitgeber ist mit rund 30 Prozent ohnehin bereits hoch, obwohl Minijobs im Einzelhandel ein zentrales Instrument zur Bewältigung erhöhter Nachfragespitzen darstellen. Gerade in Zeiten ohnehin zunehmender bürokratischer Herausforderungen für Unternehmen würden Minijobs aus betrieblicher Sicht damit zu einer noch größeren finanziellen Belastung werden", so Rauschen.

Innenstädte brauchen den stationären Modehandel 
Kritisch bewertet der BTE, dass das Programm längere Sonntagsöffnungszeiten lediglich für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken vorsieht. Damit wird die Rolle des stationären Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels als Frequenzanker vieler Innenstädte nicht ausreichend berücksichtigt.

Der BTE appelliert folglich an die Bundesregierung und den Bundestag, die nun angekündigten Maßnahmen zügig, mittelstandstauglich und mit messbarer Entlastungswirkung umzusetzen.  

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

20.07.2026

BTE fordert vereinfachte Sonntagsöffnungen und flexible Handhabung

Der BTE plädiert in der aktuellen Debatte um Sonntagsöffnungen zuvorderst für eine unkomplizierte Genehmigungspraxis. Denn die derzeitigen immensen Auflagen und Hürden der einzelnen Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden führen vielfach dazu, dass verkaufsoffene Sonntage gar nicht erst beantragt werden – aus Angst, dass der geforderte Anlassbezug nicht ausreicht und womöglich kurzfristig vor Gericht gekippt wird. „Im schlechtesten Fall bleiben die betroffenen Unternehmen dann nicht nur auf den dafür aufgewendeten Organisations- und Arbeitskosten sitzen, sondern müssen sogar noch die nicht geleisteten Arbeitsstunden der eingeplanten Verkaufskräfte bezahlen, das ist ein Unding", klagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Der BTE plädiert in der aktuellen Debatte um Sonntagsöffnungen zuvorderst für eine unkomplizierte Genehmigungspraxis. Denn die derzeitigen immensen Auflagen und Hürden der einzelnen Bundesländer sowie der Städte und Gemeinden führen vielfach dazu, dass verkaufsoffene Sonntage gar nicht erst beantragt werden – aus Angst, dass der geforderte Anlassbezug nicht ausreicht und womöglich kurzfristig vor Gericht gekippt wird. „Im schlechtesten Fall bleiben die betroffenen Unternehmen dann nicht nur auf den dafür aufgewendeten Organisations- und Arbeitskosten sitzen, sondern müssen sogar noch die nicht geleisteten Arbeitsstunden der eingeplanten Verkaufskräfte bezahlen, das ist ein Unding", klagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Pangels fordert daher die Abschaffung des Anlassbezugs, der sich in der Praxis als viel zu kompliziert und unsicher herausgestellt hat. Der Handel braucht statt bürokratischer Hürden jetzt klare und praktikable Rahmenbedingungen, um seinen Kunden ein verlässliches sonntägliches Einkaufserlebnis bieten zu können. „Das ist auch der Wunsch der meisten Mitarbeitenden, um im weiter zunehmenden Wettbewerb mit dem rund um die Uhr verfügbaren Onlinehandel ihren Arbeitsplatz zu sichern", berichtet Pangels.

Bezüglich der Zahl verkaufsoffener Sonntage plädiert der BTE für Flexibilität, da die Wünsche im Handel in diesem Punkt oft weit auseinandergehen. Bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr dürften in den meisten Städten wirtschaftlich sinnvoll und für die Mitarbeitenden tragbar sein. „Für attraktive Standorte kann ich mir aber auch 10 bis 12 Sonntage vorstellen", konstatiert Pangels. „Die Sonderregelung für Bäder und Touristenzentren zeigt ja, dass in Deutschland sogar noch weit großzügigere Sonntagsöffnungen funktionieren können - und zwar für Kunden, Mitarbeitende und den Handel gleichermaßen."

Einfache Bedingungen für Sonntagsöffnungen hält Pangels auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen für geboten. Als Beispiel nennt er die dubiose Sonderregelung zugunsten des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO), die sogar vom Bundesgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt wurde und den betroffenen Modehändlern im Einzugsgebiet des Centers großen wirtschaftlichen Schaden zufügt. „Die Politik sollte nun endlich die unsägliche Bürokratie rund um die Sonntagsöffnung abschaffen, für Wettbewerbsgleichheit sorgen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Stärkung der Innenstädte leisten", fordert Pangels.    

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

15.07.2026

bevh für Liberalisierung des Ladenschlusses

Aktuell wird eine bundesweit einheitliche Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende diskutiert. Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin des bevh, befürwortet die Forderung. 
 
"Wir unterstützen die Initiative der Handelsverbände zu einer Liberalisierung des Ladenschlusses in Deutschland. Starre Regelungen passen nicht mehr zu den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ein moderner Handel braucht moderne Regeln. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte weiterzuentwickeln. Eine zeitgemäße Arbeitsorganisation, die Flexibilität ermöglicht und zugleich verlässliche Standards für Beschäftigte wahrt, muss ebenfalls Teil dieser Debatte sein."

Aktuell wird eine bundesweit einheitliche Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten am Wochenende diskutiert. Alien Mulyk, Hauptgeschäftsführerin des bevh, befürwortet die Forderung. 
 
"Wir unterstützen die Initiative der Handelsverbände zu einer Liberalisierung des Ladenschlusses in Deutschland. Starre Regelungen passen nicht mehr zu den Bedürfnissen und der Lebensrealität von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ein moderner Handel braucht moderne Regeln. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte weiterzuentwickeln. Eine zeitgemäße Arbeitsorganisation, die Flexibilität ermöglicht und zugleich verlässliche Standards für Beschäftigte wahrt, muss ebenfalls Teil dieser Debatte sein."

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.

14.07.2026

Schlechte Stimmung bei Händlern und Verbrauchern

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

„Die Lage kann und darf uns nicht zufriedenstellen. Die Stimmung bei Verbrauchern und Unternehmen ist auf dem gleichen Niveau wie im zweiten Corona-Lockdown. Die Situation ist noch dramatischer als sie es im eher bescheidenen Vorjahr bereits war“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Nach der aktuellen HDE-Umfrage bewerten 42 Prozent der befragten Handelsunternehmen ihre derzeitige Geschäftslage als schlecht. Bei fast zwei Dritteln der Befragten hat sich die Geschäftslage im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verschlechtert. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei 51 Prozent. Im Ergebnis stehen häufig rückläufige Gewinne. 69 Prozent berichten von gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Gewinnen. „Das Problem für viele Unternehmen sind die steigenden Kosten für Beschäftigung, Energie und Wareneinkauf - bei gleichzeitig stagnierenden Umsätzen“, so von Preen weiter.

Und auch der Blick auf die kommenden Monate fällt nicht positiv aus: Für das laufende Jahr rechnen 65 Prozent der Befragten mit Umsätzen leicht oder deutlich unter Vorjahr. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert bei 53 Prozent. Nur 18 Prozent gehen von Umsatzsteigerungen im Vergleich zu 2025 aus. Der HDE hält angesichts der aktuellen Lage an seiner bereits Anfang des Jahres getroffenen Prognose für das laufende Jahr fest und kalkuliert somit mit einem nominalen Umsatzplus im Einzelhandel in Deutschland von zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wird der Einzelhandel in diesem Jahr demnach 697,4 Milliarden Euro umsetzen. Davon entfallen 601,1 Milliarden Euro auf den stationären Einzelhandel und 96,3 Milliarden Euro auf den Online-Handel.

„Der Einzelhandel ist wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Säule für die gesamte Gesellschaft. Das große Engagement der Branche in den Innenstädten, in der kommunalen Arbeit vor Ort und in Ehrenämtern ist für alle unverzichtbar. Auch deshalb muss die Politik nun sehr schnell die richtigen Entscheidungen treffen und umsetzen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern“, so der HDE-Präsident weiter. Die jüngsten Einigungen der Koalition seien dabei ein wichtiger erster Schritt, es gebe aber nach wie vor sehr viel mehr zu tun.

Zudem warnt der HDE ausdrücklich vor einer Abschaffung von oder Verschlechterungen bei den Minijobs. „800.000 Minijobber im Einzelhandel und viele Unternehmen in der Branche sind auf einen vernünftigen und zukunftssicheren Umgang mit dieser Beschäftigungsform angewiesen. Da sollte die Politik nicht mit den Lebensmodellen vieler Menschen spielen“, so von Preen. Darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Deckel von 40 Prozent bei den Lohnnebenkosten.