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Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. Quelle: Wolfgang Schmidt
Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer im Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.
12.04.2024

Nord-Ostdeutscher Textil- und Bekleidungsverband fordert mittelständische Wirtschaftspolitik

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Statistische Zahlen in einschlägigen Internetportalen beschreiben das. In Deutschland gab es im Jahr 2021 rund 3,15 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Damit machen die KMU über 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus. Sie tragen mit rund 61 Prozent zur gesamten Netto-Wertschöpfung bei, stellen 55 Prozent der Arbeitsplätze und beschäftigen 80 Prozent der Auszubildenden.  

Insbesondere die Textil- und Bekleidungsindustrie ist klein und mittelständisch strukturiert. Über 70 Prozent der produzierenden Unternehmen des Verbandes haben weniger als 50, nur 18 Prozent mehr als 100 Mitarbeiter. Neue bzw. erweiterte Regulierungen mit umfangreichen Nachweispflichten, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die Lieferkettenrichtlinie der EU, die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie oder die in Arbeit befindliche EU-Regelung zu entwaldungsfreien Lieferketten, überfordern die Unternehmen oder können aufgrund fehlender Ressourcen schlichtweg nicht geleistet werden, so der Verband. Beteuerungen der Politik, dass ja nur große Unternehmen davon betroffen seien, wären, wie die Praxis zeige, falsch.     

Ohne eine auf den Mittelstand ausgerichtete Wirtschaftspolitik bestehe die Gefahr des Rückgangs und des Verlusts der industriellen Leistungsfähigkeit des Landes. Auch die Arbeitsplätze würden verloren gehen. Der zunehmende Bürokratieaufwand und Nachweispflichten müssten auf ein absolut notwendiges und für den Mittelstand ertragbares Maß reduziert werden.   

Umsätze / Konjunktur
Die meisten der Verbandsmitglieder klagen über sinkende Umsätze und rückläufige Auftragseingänge.  

Die puren Umsatzzahlen bildeten die reale Situation in den Unternehmen nicht mehr ab. Durch den Einfluss der Inflation in Form gestiegener Kosten in allen Bereichen, wüchsen zwar die Umsätze, jedoch die Erträge schmelzen. Zu den Kostentreibern zählen Energie (sowohl Strom als auch Gas), Rohstoffe, Aufwendungen für Logistik und Transport und die Arbeitskosten.

Zwar sind nach teils massiven Kostensteigerungen der Rohstoffe in 2022/2023 diese wieder auf niedrigere Niveaus gesunken, die Energiepreise bleiben jedoch auf einem historisch hohen und nicht wettbewerbsfähigen Niveau. Damit ist insbesondere die Textilindustrie im Nordosten mit einem Exportanteil von 48 Prozent zunehmend gefährdet.

Die Umsätze der ostdeutschen Textilindustrie (> 50 MA) sind nach einem relativ stabilen Jahr 2023 zum Jahresende deutlich weggebrochen. Der Dezember-Umsatz verlor zum Dezember 2022 ca. 9 Prozent. Besonders die Bekleidungsindustrie geriet 2023 unter extremen Druck. Geradezu dramatisch präsentierte sich für beide Sparten der Januar 2024: Textil verlor 10 Prozent, die Bekleidung 10,9 Prozent.  

Im Jahresvergleich 2023 zu 2022 stieg der Umsatz im Textilbereich um 5 Prozent, er sank bei der Bekleidung um 16,7 Prozent. In der Gesamtbetrachtung wuchsen Textil und Bekleidung um 4,2 Prozent.
Insbesondere die Entwicklung zum Jahresende und im Januar lassen die Hoffnungen auf eine Erholung der Branche im neuen Jahr sinken.  

Wirtschaftliche Lage
In der Auswertung einer von der IG Metall durchgeführten Befragung von bundesweit über 2.500 Arbeitnehmervertretern im Februar/März 2024 warnt auch die Gewerkschaft vor verstärkter Abwanderung der Produktion ins Ausland. Über 30 Prozent der befragten Betriebe berichten von einem hohen bis sehr hohen Verlagerungsrisiko insbesondere der Produktionsbereiche. 63 Prozent der Betriebe haben noch im Herbst 2022 von einer guten bis sehr guten Lage berichtet. Im Frühjahr 2024 waren das nur noch 51 Prozent.  
 
Auch Textilunternehmen des nord-ostdeutschen Verbandsgebietes haben bereits in Produktionsstätten im Ausland investiert. Viele Betriebe lassen Produktionsschritte im osteuropäischen Ausland durchführen oder importieren Vorprodukte, die in Europa nicht mehr produziert werden. Solche Entscheidungen werden stets durch die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Wettbewerbsfähige Kostenstrukturen für Energie und Rohstoffe, Rücknahme des politischen Einflusses auf die Entwicklung der Arbeitskosten und die Beachtung der regionalen Produktion insbesondere bei der öffentlichen Beschaffung können dazu beitragen, auch weiterhin Wertschöpfung durch Industrieproduktion in Deutschland möglich zu machen. 

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.

13.12.2023

Südwesttextil zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive: Regelungen mit Augenmaß gefordert

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bekräftigt das grundsätzliche Bekenntnis der Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie zu den Zielen und Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Schon jetzt würden auch ohne unmittelbare Betroffenheit durch das deutsche Gesetz der überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um Menschen- und Umweltrechte bestmöglich zu achten. Die nun im Rahmen des Trilogverfahrens diskutierten Punkte der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verschärften das deutsche Gesetz jedoch.

Beim Anwendungsbereich der CSDDD plädiert Südwesttextil für einen Schwellenwert im mittleren vierstelligen Mitarbeiterbereich analog der französischen Regelung. Bezogen auf die Sorgfaltspflichten sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) als maßgeblich an und schließt sich der Position des EU-Rats an, dass nur die direkten Zulieferer der ersten Ebene („Tier-1“) betroffen sein sollten.

Daneben sieht Südwesttextil vor allem bei der Einführung von Sanktionen und Haftungstatbeständen Bedarf für Rechtssicherheit und Angemessenheit. Bußgelder seien auf vorsätzliche und grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und es müsse sichergestellt werden, dass keine „Durchgriffshaftung“ auf die Geschäftsführung erfolge. Angesichts der Komplexität globaler Lieferketten unter Einbeziehung einer Vielzahl von Zulieferern sei diese ausufernde Haftung nicht sachgerecht und gehe auch weit über den tatsächlich kontrollierbaren Rahmen hinaus. Für die umstrittene zivilrechtliche Haftung seien Voraussetzungen im Sinne der Rechtssicherheit zu definieren und branchenspezifische Standards als Safe-Harbour-Lösungen zu berücksichtigen.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Die Regelungen der EU-Lieferkettenrichtlinie müssen mit Augenmaß erfolgen und den bürokratischen Aufwand auf das Minimum reduzieren, damit ein nachhaltiges Wirtschaften in Baden-Württemberg weiter möglich ist und eine Verlagerung von Produktion und Arbeitsplätzen verhindert wird.“ Die ausführliche Position des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands wird in einem Ende Oktober veröffentlichten Positionspapier dargestellt.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Nachhaltigkeits-Kodex BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.08.2023

BVMed: Muster-Kodex Nachhaltigkeit für MedTech-Unternehmen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

  • Soziale Nachhaltigkeit: Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten, Förderung von Diversität und Inklusion, Diskriminierungsfreiheit, Zahlung eines angemessenen und gleichen Arbeitslohns, Koalitionsfreiheit sowie Verbot der Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit.
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Ressourcenschonung, Reduktion der CO2-Emissionen, Abfallreduktion und Recycling sowie Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Ökonomische Nachhaltigkeit und Governance: Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Strategie sowie nachhaltige und transparente Lieferketten.

Der Muster-Kodex kann freiwillig von allen Unternehmen der Medizintechnologie für sich übernommen und um individuelle Selbsterklärungen erweitert werden.

Zur Umsetzung des Muster-Kodex Nachhaltigkeit gibt der BVMed drei Grundprinzipien vor:

  • Egalitätsprinzip
    Gewährung eines unterschiedslosen Zugangs zu Medizinprodukten und damit verbundenen Gesundheitsleistungen. In Bezug auf Arbeitsbedingungen sollen vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund ungleich behandelt werden.
  • Vorrangprinzip
    Vorrang einer schonenden Verwendung von Ressourcen (Reduce – Reuse – Recycle) und der Einrichtung und Befolgung effizienter Prozesse.
  • Vorsorgeprinzip
    Ergreifen von präventiven Maßnahmen, um negative ökologische und soziale Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

„Geschäftspartner:innen, Krankenhäuser und andere Stakeholder verlangen zunehmend von den Medizintechnik-Herstellern weitreichende Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Mit unserem Muster-Kodex Nachhaltigkeit können die Unternehmen ihr soziales, ökologisches und ökonomisches Nachhaltigkeitsverständnis erklären“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der neue Muster-Kodex wurde vom BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance entwickelt und durch das Bundeskartellamt geprüft. Er kann unter www.bvmed.de/kodex-nachhaltigkeit heruntergeladen werden.

Bereits 2022 gab das BVMed-Institut eine Nachhaltigkeitsstudie zur Bestimmung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der MedTech-Branche in Auftrag. Die „SEE-Impact-Study der deutschen MedTech-Branche“ des WiFOR-Instituts setzte die Grundlage für eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung der Lieferkette und damit einen neuen wissenschaftlichen Standard. Die Studie kann unter bvmed.de/branchenstudien eingesehen werden.

 

Weitere Informationen:
BVMed Kodex Medizintechnik
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Südwesttextil-Führung Foto Südwesttextil
18.08.2023

Südwesttextil-Führung trifft Wirtschaftsministerin

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut tauschte sich nach dem Präsidentenwechsel mit Südwesttextil zu aktuellen politischen Themen der Branche aus.

Am Dienstag trafen sich der neue Südwesttextil-Präsident Arved H. Westerkamp, Ehrenpräsident Bodo Th. Bölzle und Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes Baden-Württemberg. Neben dem Kennenlernen des neuen Präsidenten standen vor allem die Themen im Fokus, die die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie aktuell beschäftigen.

Dazu zählt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, dessen Anwendungsbereich schon heute Mitgliedsunternehmen direkt oder auch mittelbar als Zulieferer betrifft. Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg bekennt sich zu den Leitlinien des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes; die unternehmerische Sorgfaltspflicht darf sich aber nur auf diejenigen Bereiche erstrecken, die auch tatsächlich kontrolliert werden können; Praktikabilität inkludiert. Besonders mit Blick auf die angedachten Verschärfungen der europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive betont der Verband den Bedarf, Sanktionen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße zu begrenzen und bürokratische Belastungen sehr deutlich zu reduzieren.

Die Betroffenheit vieler technischer Textilien durch die europäische Chemikalienverordnung REACH stand ebenfalls auf der Agenda. Durch die PFAS-Regulierungen sind beispielsweise Rettungs- oder schusssichere Westen, Spezialtextilien für Brennstoffzellen, Wundpflaster oder Heißgasabluftfilter betroffen. Der Verband ruft einerseits dazu auf, textile Entwicklungen der Branche voranzutreiben, setzt sich aber auch für ein differenzierteres politisches Vorgehen ein. Sukzessive Grenzwertabsenkungen statt Totalverbote, Ausnahmen für existenzielle Textilien bei verstärkter Wahrnehmung der Innovationen der Branche im Bereich Recycling und Kreislaufwirtschaft.

Abgerundet wurde das Gespräch durch das vielfältige Engagement des Verbands für den Nachwuchs- und Fachkräftemangel der Industrie.  Dokumentiert durch den Neubau des Texoversums auf dem Campus der Hochschule Reutlingen und den neuen Aktivitäten der TEXOVERSUM Experts & Training Hub gGmbH für die textile Aus- und Weiterbildung. Politisch sieht Südwesttextil das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Chance, den bestehenden, großen Bedarf an Fachkräften abzumildern, allerdings müssen dabei auch die Prozesse der Verwaltung beschleunigt und digitalisiert werden.

Arved H. Westerkamp zog ein positives Resümee des Termins:
„Wir setzen uns für die Zukunft der Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg ein und stellen uns aktiv den Herausforderungen im Bereich der sozialen Standards, Umwelt und Klima etc. Dabei setzen wir auf die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus. Wir freuen uns, dass die politischen Themen der Branche Gehör finden!“

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

25.04.2023

BTE-Lieferketten-Webinar: Charts verfügbar

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

Seit Anfang 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern, ab Anfang 2024 dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Um betroffenen und interessierten Unternehmen Hilfestellung beim Umsetzen der damit verbundenen Aufgaben zu geben, veranstaltete der BTE am 20. April 2023 ein kostenfreies Webinar mit über 30 Teilnehmern aus Handel, Industrie, Verbänden und Dienstleistungsunternehmen. Referent war Malte Drewes, Berater vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, dessen Ausführungen durch Praxis-Insights von Fabian Nendza, Senior Sustainability Manager bei Frilufts Retail Europe/Globetrotter, ergänzt wurde. Zentrale Aussagen:

  • Betroffene Unternehmen müssen ein Risikomanagementsystem installieren. Dazu zählt u.a. die Festlegung von Zuständigkeiten, die Benennung von Ansprechpartnern auf der Website, die Erstellung einer Risikoanalyse, die Installation eines Beschwerdeverfahrens und die Erstellung bzw. Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung. Zudem gibt es Dokumentations- und Berichtspflichten für die Aktivitäten.
  • Maßnahmen müssen angemessen und wirksam sein. Es gibt allerdings keine Garantiepflicht, dass die Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind, sondern nur eine Bemühenspflicht.
  • Als Hilfestellung für Unternehmen wurden bereits einige Handreichungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de/lieferketten erstellt. Demnächst erscheint eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette.
  • Weitere Hilfen wie den „KMU-Kompass“ oder den „CSR Risiko-Check“ bietet die Agentur für Wirtschaft & Entwicklung unter www.wirtschaft-entwicklung.de.

 
Hinweis: Die gezeigten Charts können auf der BTE-Website www.bte.de, Rubrik: News, eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Lieferkettengesetz
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

01.02.2023

Bündnis für nachhaltige Textilien: BTE zum Thema „Kreislaufwirtschaft und Klima“

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken,
  • Kreislaufwirtschaft und Klima,
  • Geschlechtergerechtigkeit und
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Der BTE beteiligt sich zukünftig an dem Fokusthema „Kreislaufwirtschaft und Klima“. In diesem Zusammenhang ruft der BTE interessierte Unternehmen - auch Nicht-Mitglieder des Textilbündnisses – auf, sich an dem Projekt „geschlossene Stoffkreisläufe in globalen Lieferketten mit integrierten Design-Guidelines“ zu beteiligen. Ziel ist die Implementierung von Maßnahmen für zirkuläre Geschäftsprozesse in nominierten Fabriken sowie die Reduzierung von Textilabfällen. Projektland ist Vietnam. Ein ausführlicher Projektplan kann angefordert werden beim BTE, Gudrun Höck, E-Mail hoeck@bte.de

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

29.06.2022

VDMA AG Medizintechnik wird Mitglied im BVMed

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen der MedTech-Zulieferer hat der BVMed einen neuen „Fachbereich Zulieferer (FBZ)“ gegründet, in dem neben den Zuliefer-Unternehmen des BVMed auch die VDMA AG Medizintechnik aktiv mitarbeiten wird. Gründungsmitglieder des BVMed-Fachbereichs sind neben der VDMA AG Medizintechnik die Unternehmen Ceramtec, Freudenberg und Raumedic. Der BVMed-Fachbereich steht weiteren Zulieferunternehmen offen, die aktiv an gemeinsamen Themen mitarbeiten wollen. Bei der MDR ist die Medizinprodukte-Zulieferindustrie beispielsweise von den Themen Dokumentationspflichten, Marktbeobachtung (Post Market Surveillance | PMS) und Auditierung durch Benannte Stellen betroffen. Weitere Themen sind die Herausforderungen beim Aufrechterhalten globaler Lieferketten und der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten sowie der Themenkomplex Umwelt und Nachhaltigkeit, beispielsweise der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gemeinsame Themen mit den Zulieferern ergeben sich auch im Bereich Forschung & Entwicklung, beispielsweise bei Materialrezepturen.

Die VDMA Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik ist das Netzwerk für die Zuliefererindustrie der Medizintechnikbranche. Mit insgesamt über 320 Unternehmen, Forschungsinstituten und Startups bildet der Verband zuliefererseitig die komplette Prozesskette der Medizintechnik ab.

Weitere Informationen:
BVMed Medizintechnik
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente © Jane Ehlers
Jane Ehlers, Leiterin des Berliner Büros der Nachhaltigkeitsberatung akzente, ist zu Gast in der ersten Folge des textile network-Podcasts.
04.05.2022

Jane Ehlers im textile network Podcast

  • textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente.

Im neuen Podcast von textile network aus dem Meisenbach Verlag setzen wir uns mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus der Branche auseinander, die wir gemeinsam mit Experten und Expertinnen aus der Textil- und Modeindustrie kompetent und kompakt beleuchten und diskutieren. In regelmäßiger Abständen erscheinen neue Folgen, die sowohl auf der Website als auch bei gängigen Anbietern wie Spotify zu finden sein werden.

  • textile network geht neue Wege und startet mit einem Podcast für die Textilbranche. Gast der ersten Folge ist Jane Ehlers von der Nachhaltigkeitsberatung akzente.

Im neuen Podcast von textile network aus dem Meisenbach Verlag setzen wir uns mit aktuellen Themen und Entwicklungen aus der Branche auseinander, die wir gemeinsam mit Experten und Expertinnen aus der Textil- und Modeindustrie kompetent und kompakt beleuchten und diskutieren. In regelmäßiger Abständen erscheinen neue Folgen, die sowohl auf der Website als auch bei gängigen Anbietern wie Spotify zu finden sein werden.

  • Folge 1 mit Jane Ehlers

textile network-Objektleiterin Sibylle Michel begrüßt in der ersten Episode Jane Ehlers, die Leiterin des Berliner Büros der Nachhaltigkeitsberatung akzente. Die Agentur hilft Unternehmen, Organisationen und Marken auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein. Im Gespräch mit Jane Ehlers geht es vor allem um folgende Fragen rund um das Thema Greenwashing: Woran erkennen Verbraucherinnen und Verbraucher Greenwashing? Was sollten insbesondere Textilunternehmen beim Marketing beachten? Und inwieweit ändert das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz etwas an der Problematik Greenwashing?

10.01.2022

OEKO-TEX® Neuregelungen 2022

Die OEKO-TEX® Association hat ihre jährliche Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen veröffentlicht. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2022 endgültig in Kraft. Darüber hinaus ist ab sofort der neue Impact Calculator für STeP by OEKO-TEX® Kunden verfügbar. Das speziell für die Betriebe der Textilindustrie entwickelte Tool liefert Daten zum CO2- und Wasserfußabdruck, die für die Erreichung der Klimaziele notwendig sind.

Mitte 2022 wird die Association RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® einführen, eine neue Zertifizierung für Marken und Einzelhändler, die sich explizit zu internationalen Abkommen für Menschenrechte und Umweltschutz bekennen. Ziel von OEKO-TEX® ist es, Unternehmen in ihrer Verantwortung, Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb sowie in ihren globalen Lieferketten zu erfüllen, zu unterstützen. RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® wurde in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der einschlägigen OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entwickelt.

Die OEKO-TEX® Association hat ihre jährliche Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen veröffentlicht. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2022 endgültig in Kraft. Darüber hinaus ist ab sofort der neue Impact Calculator für STeP by OEKO-TEX® Kunden verfügbar. Das speziell für die Betriebe der Textilindustrie entwickelte Tool liefert Daten zum CO2- und Wasserfußabdruck, die für die Erreichung der Klimaziele notwendig sind.

Mitte 2022 wird die Association RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® einführen, eine neue Zertifizierung für Marken und Einzelhändler, die sich explizit zu internationalen Abkommen für Menschenrechte und Umweltschutz bekennen. Ziel von OEKO-TEX® ist es, Unternehmen in ihrer Verantwortung, Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb sowie in ihren globalen Lieferketten zu erfüllen, zu unterstützen. RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® wurde in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der einschlägigen OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entwickelt.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
OEKO-TEX® hat Bisphenol B bei den Zertifizierungen STANDARD 100, LEATHER STANDARD und ECO PASSPORT by OEKO-TEX® sowie in die STeP by OEKO-TEX® MRSL aufgenommen. Gleiches gilt für zwei weitere Farbstoffe auf der Basis von Michler's Keton/Base.N eu unter BeobachtungAuch im Jahr 2022 wird OEKO-TEX® verschiedene Substanzen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Konformität mit einschlägigen Vorgaben überwachen. Dies betrifft vor allem einige Prozesskonservierungsstoffe sowie die Bisphenole F, S und AF.

Neu unter Beobachtung
Auch im Jahr 2022 wird OEKO-TEX® verschiedene Substanzen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Konformität mit einschlägigen Vorgaben überwachen. Dies betrifft vor allem einige Prozesskonservierungsstoffe sowie die Bisphenole F, S und AF. Die Neuregelungen 2022 sind für alle OEKO-TEX® Produkte im Detail unter dem Menüpunkt Downloads über die OEKO-TEX® Website www.oeko-tex.com/news abrufbar.

Weitere Informationen:
STeP OekoTex
Quelle:

Oeko-Tex

(c) Gesamtmasche
26.07.2021

Maschenbranche leicht erholt

  • Lockdown-Folgen und kühles Konsumklima belasten das Geschäft  

Nach einem halben Jahr im Lockdown befindet sich die deutsche Maschenindustrie auf vorsichtigem Erholungskurs. Der Geschäftsklimaindex der Branche tendiert zum 3. Quartal 2021 nach dramatischen Einbrüchen der letzten neun Monate wieder positiv.

„Die wirtschaftlichen Schäden durch die langen Schließungen sind enorm. Das wird uns für Jahre belasten“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Der Konsum entwickelt sich nur zaghaft. Gleichzeitig stellen uns die überschießenden Rohstoff- und Frachtpreise vor große Herausforderungen.“   

  • Lockdown-Folgen und kühles Konsumklima belasten das Geschäft  

Nach einem halben Jahr im Lockdown befindet sich die deutsche Maschenindustrie auf vorsichtigem Erholungskurs. Der Geschäftsklimaindex der Branche tendiert zum 3. Quartal 2021 nach dramatischen Einbrüchen der letzten neun Monate wieder positiv.

„Die wirtschaftlichen Schäden durch die langen Schließungen sind enorm. Das wird uns für Jahre belasten“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Der Konsum entwickelt sich nur zaghaft. Gleichzeitig stellen uns die überschießenden Rohstoff- und Frachtpreise vor große Herausforderungen.“   

Der Geschäftsklimaindex zum 3. Quartal spiegelt mit 16,93 Indexpunkten den Erholungskurs wider (Indexwert zum 2. Quartal: -19,3) Der Erwartungsindex für die kommenden drei Monate unterstreicht mit 23,13 Punkten die Hoffnung auf weitere Stabilisierung. Rund ein Drittel der Hersteller vermeldet wieder gute bis befriedigende Kapazitätsauslastungen. Allerdings vermeldet ein Drittel der Firmen fallende Erträge. Jedes zehnte Unternehmen erwartet, in den kommenden Monaten Personal reduzieren zu müssen. Das vermeldeten im letzten Quartal noch über 30 Prozent der Betriebe.

Verbandspräsidentin Martina Bandte sieht die Gefahr, dass steigende Kosten für Beschaffung und Energie die Margen drücken könnten. „Diese Kosten lassen sich derzeit kaum weiterreichen. Viele Verbraucher machen sich Sorgen um die Zukunft und sind deswegen noch sparsamer in ihren Ausgaben. Qualitätsprodukte und nachhaltig hergestellte Textilien, für die der textile Mittelstand in Deutschland steht, haben es in diesem Umfeld schwer.“

Daneben machen der Branche neue bürokratische Auflagen durch das im Juni beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu schaffen, das Anfang 2023 in Kraft tritt. „Viele Unternehmen starten jetzt in die Entwicklung der Frühjahr-/Sommerkollektion 2023. Große Kunden verlangen bereits jetzt ein umfassendes Reporting ihrer Lieferanten zu den Sorgfaltspflichten.“ Die Konsumenten sind hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kostenstruktur für nachhaltige Produkte aber immer noch wenig sensibilisiert. Laut einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode im Juni schätzen ca. zwei Drittel der Textil- und Modeunternehmen die Zahlungsbereitschaft der Endkunden in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte als „eher niedrig“ ein.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e.V.