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17.03.2022

BVMed: Sinkende Erstattungspreisen und steigende Herstellerkosten bei aufsaugenden Inkontinenzprodukte

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung weisen auf den zunehmenden Spagat zwischen sinkenden Erstattungspauschalen und steigenden Produktionspreisen hin. „Durch die Entwicklungen der Rohstoff-, Transport- und Energiepreise steigt der Preisdruck auf die Hersteller enorm. Auf der anderen Seite sinken die Pauschalen in den Hilfsmittel-Verträgen mit den Krankenkassen weiter. Diese Schere muss endlich wieder geschlossen werden, um die Versorgung der Patient:innen mit diesen Hilfsmitteln sicherzustellen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung.

Die Expert:innen des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzversorgung betonen, dass verschiedene globale Entwicklungen zu starken Veränderungen an den Rohstoffmärkten sowie im Transportwesen führen, die sich ebenfalls auf die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung auswirken. Es sei dabei nicht davon auszugehen, dass sich diese Entwicklungen auf ein Vor-COVID-Niveau regulierten. Im Gegenteil: der Ukraine-Krieg sorge für eine Verschlechterung der Gesamtsituation im Energie-, Rohstoff- und Transportbereich.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed, dass zur Produktion aufsaugender Inkontinenzprodukte als Rohstoffe hauptsächlich Zellstoff (Fluff), Superabsorbent Polymere (Superabsorber), Polyethylene (Folien) und Polyproylene (Vliesstoffe) verwendet werden. Bei Zellstoffen gab es nach dem Risi-Index im dritten Quartal 2021 eine Kostensteigerung von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bei Polyproylenen (PP Europe Index) lag die Kostensteigerung bei 60 Prozent, bei Superabsorbern bei 67 Prozent und bei Polyethylenen (LDPE EU Index) sogar bei 80 Prozent. Ursächlich hierfür sind vor allem nicht behebbare Kapazitätsprobleme. Es bestehen kaum Möglichkeiten zusätzlicher Kapazitäten für diese Rohstoffe, was zu einer unmittelbaren Verknappung und zu weiteren Preissteigerungen führt.

Die Energiepreise verzeichneten im Januar 2022 eine Steigerung von durchschnittlich 67 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Besonders prägnant ist dabei die Veränderungsrate von Erdgas: Hier ist gegenüber dem gleichen Vorjahresmonat eine Kostensteigerung von 119 Prozent zu verzeichnen. Eine maßgebliche Entspannung der Energiekosten ist laut Einschätzung von Expert:innen nicht absehbar.

Die Veränderungen im Rohstoffmarkt beeinträchtigen ebenfalls die Produktion von Primär- und Sekundärverpackungen. So sind enorme Preisanstiege zum Vorjahreszeitraum bei Sekundärrohstoffen aus Papier und Pappe (plus 73 Prozent) sowie bei Verpackungsmitteln aus Holz (plus 66 Prozent) zu verzeichnen. Wellpapier und Wellpappe erfuhren gegenüber dem Vorjahresniveau eine Preissteigerung von 42 Prozent, so die BVMed-Expert:innen.

Bedrohlich bleiben auch die Entwicklungen im Transportwesen. Weltweit besteht ein immenser Mangel an Containertransporten. Die hierdurch erhöhte Nachfrage führt zu steigenden Preisen bei den Container- und Frachtkosten. Die durch die globale Nachfrage forcierte enorme Verzögerung von Lieferungen wirkt sich ebenfalls auf das Preisgefüge aus. Auch die Überlastung zentraler Häfen in China, Nordeuropa, Singapur, Sydney und an der US-Westküste führt zu Verzögerungen und Preissteigerungen. Nach dem FBX-Index sind die weltweiten Frachtkosten im Vergleichszeitraum 2020/2021 insgesamt um 400 Prozent gestiegen. Preiserhöhungen im Transport ergeben sich außerdem aus den Entwicklungen im Bereich Energie, insbesondere Erdgas, sowie Fachpersonal.

Weitere Informationen:
Vliesstoffe Medizinprodukte BVMed
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Rolf Pangels
Rolf Pangels
25.02.2022

BTE: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle im Outfithandel

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber der Fachzeitschrift „TextilWirtschaft“ hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten, der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle, 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. Pangels: „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos!“
 
Ganz im Gegenteil würden die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend sein. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen habe dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“
 
Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten könnten von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gebe es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften sei also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich gewesen. „Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert Pangels. So müsse z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

17.02.2022

BTE fordert "Keine planungsrechtliche Bevorzugung von FOC"

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hatte am 25. Januar den Bebauungsplan für das geplante Factory- bzw. Designer-Outlet-Center (FOC/DOC) in Remscheid-Lennep für unwirksam erklärt (BVerwG 4 CN 5.20 - Urteil vom 25. Januar 2022), worauf die Stadt Remscheid und der Investor am 9. Februar das Aus für das DOC verkündet haben.
 
Das Urteil stellt nach Auffassung des BTE eine ebenso konsequente wie folgerichtige Auslegung des Planungsrechts dar, welches auf den Erhalt und die Stärkung der Innenstädte und dem dort ansässigen vielgestaltigen Einzelhandel ausgerichtet ist. In den planungsrechtlichen Diskussionen über FOC/DOC-Vorhaben könne und dürfe es dabei nicht darum gehen, diese Vertriebsform des Handels grundsätzlich zu verhindern – zumindest soweit dort antragsgemäß tatsächlich nur Altware oder retournierte Restanten des Fachhandels vermarktet werde.
 
Der BTE fordert in diesem Zusammenhang aber gleiches Recht für alle! Es dürefe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, ist dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine.
 
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es sicherlich schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.  

Weitere Informationen:
Fashion Outlet Center
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

© solidian GmbH
16.02.2022

BMBF-Innovationsforum „FiberBuild“ fokussiert Bauweisen der Zukunft

Über 200 Vertreter*innen aus der Faserverbundbranche, dem Bauwesen und der Wissenschaft nahmen im Januar 2022 am Abschlussforum des BMBF-Innovationsforums „FiberBuild – Faserverbundindustrie erschließt Bauwesen“ teil, um das Potenzial von faserverstärkten Werkstoffen für Bauanwendungen zu diskutieren, neue Geschäftsfelder zu analysieren und sich branchenübergreifend zu vernetzen. Zu dem zweitägigen Online-Event hatte der Projektinitiator, das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e V., eingeladen.
 
Über 200 Interessenten waren der Einladung gefolgt und erhielten Einblicke in die Welt der Faserverbundwerkstoffe. Neben einer Studie zum Marktpotenzial dieser Materialien im Bauwesen sowie dem Konzept einer Ideen-TransferPlattform stellten Referenten aus dem gesamten DACH-Raum ihre bisherigen Erfahrungen mit Produkten aus faserverstärkten Werkstoffen für bspw. Brückenbauten und -sanierungen, Türme und Masten, Leichtbaudächer oder -fassaden vor.

Über 200 Vertreter*innen aus der Faserverbundbranche, dem Bauwesen und der Wissenschaft nahmen im Januar 2022 am Abschlussforum des BMBF-Innovationsforums „FiberBuild – Faserverbundindustrie erschließt Bauwesen“ teil, um das Potenzial von faserverstärkten Werkstoffen für Bauanwendungen zu diskutieren, neue Geschäftsfelder zu analysieren und sich branchenübergreifend zu vernetzen. Zu dem zweitägigen Online-Event hatte der Projektinitiator, das Fachnetzwerk CU Bau des Composites United e V., eingeladen.
 
Über 200 Interessenten waren der Einladung gefolgt und erhielten Einblicke in die Welt der Faserverbundwerkstoffe. Neben einer Studie zum Marktpotenzial dieser Materialien im Bauwesen sowie dem Konzept einer Ideen-TransferPlattform stellten Referenten aus dem gesamten DACH-Raum ihre bisherigen Erfahrungen mit Produkten aus faserverstärkten Werkstoffen für bspw. Brückenbauten und -sanierungen, Türme und Masten, Leichtbaudächer oder -fassaden vor.

Diese Werkstoffe zeichnen sich insbesondere durch überzeugende strukturelle Eigenschaften bei vergleichsweise niedrigem Materialeinsatz aus und bieten somit ökologische Vorteile. Durch die höhere Lebensdauer, reduzierte Wartungsaufwände, einfache Handhabung und geringere Transportlasten bieten sie gleichzeitig auch ökonomische Vorzüge. Sie erlauben ebenfalls eine besondere Designfreiheit und die Integration von erweiterten Funktionalitäten, wie etwa die Schadensüberwachung durch integrierte Sensoren.

Am zweiten Veranstaltungstag lag der Fokus auf der Bauindustrie, die sich aktuell mit der Forderung nach klimaschonenden und nachhaltigen Werkstoffen und Technologien konfrontiert sieht. Benötigt werden material- und energieeffiziente Lösungen zur Reduktion von CO2-Emissionen. Faserverbundverstärkte Baustoffe können hier Lösungen aufzeigen.

Außerdem setzen die stagnierende Produktivität sowie der andauernde Fachkräftemangel bei steigenden Personalkosten die Baubranche zusätzlich unter Druck. Hier bieten sich Ansatzpunkte über digitales, vollautomatisiertes Bauen sowie Produktionssysteme mit mehr Standardisierung bzw. einer Vorfertigung in der Fabrik. Leichtbauweisen mit Faserverbunden verfügen über einen hohen Vorfertigungsgrad, durch additive Fertigungsverfahren (z. B. 3D-Druck) können Planungsdaten zeit- und kosteneffizient direkt vor Ort in die Ausführung übertragen werden.

Die größte Hürde für den flächendeckenden Einsatz von faserverstärkten Bauprodukten ist aber das Baurecht. Im Gegensatz zu bekannten, herkömmlichen Baumaterialien fehlen für faserverstärkte Werkstoffe grundlegende Normenwerke und bauaufsichtliche Regelungen. Daraus entsteht für jedes Projekt die Notwendigkeit einer Zustimmung im Einzelfall, einer gutachterlichen Stellungnahme sowie von experimentellen Untersuchungen. Dies ist mit zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand verbunden, was einen Einsatz von neuen Werkstoffen natürlich erschwert. Die Schwierigkeiten bei der Zusammenfassung in einer Norm entstehen auch durch die Werkstoffvielfalt und die unterschiedlichen Herstellungsprozesse. So sind verschiedene, kombinierbare Harz- und Fasersysteme am Markt, unterschiedliche Fertigungstechnologien sind ausschlaggebend für Toleranzen im Material. Die ersten normativen Grundlagen entstehen aktuell auf Bemühungen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb).  

„Wir haben an beiden Eventtagen gesehen, wie die Zukunft der Baubranche aussehen kann“, resümierte Roy Thyroff, Geschäftsführer des CU Bau. „Für den Einsatz von nichtmetallischen Bewehrungen sind umfassende Kenntnisse zu Material- und Tragverhalten notwendige Voraussetzung. In anderen Industrien, wie der Luftfahrt oder dem Automobilbau, werden Faserverbund-Bauteile schon in Serie gefertigt, da Forschung und Testing dort schon viel weiter vorangeschritten sind. Das Fachnetzwerk CU Bau ist die richtige Plattform um diese Lücke auch für den Bausektor zu schließen. Wir werden branchenübergreifend und werkstoffneutral Wissenschaft und Praxis miteinander verbinden.“  
 
Weitere Informationen zum Projekt online: https://composites-united.com/projects/fiberbuild/

Quelle:

bm CONSULTING

15.02.2022

Neuer Produktdaten-Standard für E-Com-Anwendungen

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 

Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
 
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
 
Der E-Com Datenstandard von Fashion Cloud besteht aus Pflichtattributen, wie z.B. Saison, Geschlecht, Material und Pflegehinweise. Begleitet werden diese von optionalen Attributen, die E-Com-Händlern darüber hinaus helfen, die Artikel optimal in Szene zu setzen. Darunter fallen bspw. Nachhaltigkeits-Zertifikate, Herkunftsland oder die genau Bemaßung. Der Standard orientiert sich an der von Industrie und Handel erarbeiteten Anwendungsempfehlungen der GS1, an der auch der BTE maßgeblich mitgewirkt hat.
 
BTE und Fashion Cloud appellieren an alle Lieferanten, den neuen Standard anzuwenden. Weitere Informationen zur Produktdaten-Schnittstelle für Fashionhändler findet man unter https://fashion.cloud/de/integration-haendler.

Weitere Informationen:
BTE Bilddaten
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
VDB Verband der Bettenfachgeschäfte

02.02.2022

BTE-Unternehmerbefragung: Verlorenes Jahr für viele Outfithändler

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 

2021 war für viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler ein verlorenes Jahr. Gemäß der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage haben im letzten Jahr vier von zehn Händlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass schlechter als -1 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten). Bei mehr als einem Viertel betrug der Verlust sogar mehr als fünf Prozent. Bei zehn Prozent der Umfrageteilnehmer war das Ergebnis halbwegs ausgeglichen (+1 bis -1 Prozent) und nur jeder Zweite konnte einen besseren Ertrag erzielen.
 
2021 war damit das zweite Jahr in Folge, in dem aufgrund der Corona-Beschränkungen große Teile des Outfithandels in den roten Zahlen landeten oder zumindest eine absolut unzureichende Rendite erzielten. Dass das Ergebnis für 2021 nicht noch schlechter ausfiel, dürfte an niedrigeren Abschriften und vor allem den staatlichen Unterstützungsleistungen liegen, für die sich die Handelsverbände immer wieder eingesetzt hatten.
 
Positiv ist festzuhalten, dass sich durch Lieferprobleme die Lagersituation bei Herbst/Winterware etwas entspannt hat. 36 Prozent der Teilnehmer vermeldeten per Mitte/Ende Januar unterdurchschnittliche Restbestände, bei 45 Prozent lagen sie im Durschnitt und nur bei 19 Prozent über dem normalen Level.
 
Bezüglich des Umsatzes für 2022 sind die befragten Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhändler eher optimistisch. 57 Prozent gehen von einem Plus gegenüber 2021 aus, fast ein Viertel sogar zweistellig. 27 Prozent rechnen mit einem Pari, nur 15 Prozent mit einem Minus.
 
Bei der Vororder sind die Outfithändler dennoch gespalten. 29 Prozent gehen mit höheren, 39 Prozent mit gleichbleibenden und 32 Prozent mit niedrigeren Mengenplanungen in die Orderrunde für Herbst/Winter 2022. Und das, obwohl über 90 Prozent der Umfrageteilnehmer derzeit mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Versorgung mit aktueller Ware ausgehen, fast die Hälfte davon sogar bei über 10 Prozent der Ware. Lediglich 7 Prozent sehen keinerlei Verzögerungen oder Ausfälle.
 
Etwas stärker gewichtet werden dürften dabei Nachhaltigkeits- bzw. ökologische Aspekte. Denn 80 Prozent der Umfrageteilnehmer registrieren hier eine zunehmende Sensibilität der Kunden – auch wenn es in der Gesamtbetrachtung vielfach noch Einzelfälle sind. Sechs von zehn Umfrageteilnehmer wollen diesen Trend daher beim Einkauf zumindest moderat berücksichtigen. Jeder vierte plant, hier sogar deutlich stärkere Akzente zu setzen. Fünf Prozent der Befragten monieren allerdings, dass das Angebot an entsprechender Ware noch zu gering ist.
 
Hinweis: An der Befragung nahmen über einhundert Unternehmen teil. Mehr als drei Viertel haben ihren Sortimentsschwerpunkt bei Bekleidung.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

26.01.2022

BTE-Taschenbuch 2022 mit vergrößertem Statistik-Teil

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Einzelheiten:
• In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der kürzlich erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2019“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren-, Sport- und Online-Handel veröffentlicht; außerdem die Daten des BTE-Jahresbetriebsvergleichs 2020 für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel.
• Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
• Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
• Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.

Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch beim BTE-Webshop unter www.bte.de oder bei uns unter Publikationen beziehen. Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise. Bitte per E-Mail anfragen.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Taschenbuch Textilien Schuhe Lederwaren
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V:

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed / VVHC
04.01.2022

BVMed nimmt VVHC als assoziiertes Mitglied auf

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) als neues assoziiertes Mitglied aufgenommen. Es ist das erste Mal, dass mit dem VVHC ein Verband die Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft im BVMed nutzt. „Wir wollen damit unsere Kräfte bündeln und die Aktivitäten der Homecare-Branche gegenüber Politik und Krankenkassen stärker abstimmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram. BVMed und VVHC setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung ein. Außerdem möchten beide Verbände das Bewusstsein für die Bedeutung der Homecare-Versorgung für die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland stärken.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) als neues assoziiertes Mitglied aufgenommen. Es ist das erste Mal, dass mit dem VVHC ein Verband die Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft im BVMed nutzt. „Wir wollen damit unsere Kräfte bündeln und die Aktivitäten der Homecare-Branche gegenüber Politik und Krankenkassen stärker abstimmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram. BVMed und VVHC setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung ein. Außerdem möchten beide Verbände das Bewusstsein für die Bedeutung der Homecare-Versorgung für die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland stärken.

Homecare steht für die Versorgung von Patient:innen mit medizinischen Hilfsmitteln, Verbandmitteln und medizinischer Ernährung zu Hause und in Pflege- oder Altenheimen. Homecare unterstützt die ambulante Versorgung von Menschen mit Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln durch spezialisierte Fachkräfte. Homecare ermöglicht somit vielen Patient:innen, selbstständig zu leben, in den eigenen vier Wänden therapiert und gesund zu werden.

Homecare-Leistungen umfassen unter anderem enterale und parenterale Ernährungstherapien, Infusionstherapien, Stomaversorgung, aufsaugende und ableitende Inkontinenzversorgung, moderne Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Tracheostoma- und Laryngektomie-Therapie, Sauerstofflangzeit-Therapie, Beatmung, Kompressionstherapie sowie Hilfsmittel, die die Mobilität der Patient:innen zu unterstützen.

Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Der BVMed ist als maßgeblicher Verband der Hilfsmittel-Leistungserbringer auf Bundesebene anerkannt.

Dem VVHC gehören über 80 Mitgliedsunternehmen an, die insgesamt über 900 Homecare-Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik repräsentieren. Die vom VVHC vertretenen Mitglieder versorgen über eine Million Patient:innen in sieben Therapiefeldern

22.11.2021

Steffen Jost als BTE-Präsident wiedergewählt

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 
Neu ins Präsidium gewählt wurden von der BTE-Delegiertenversammlung Jürgen Ahrens (Fa. Hagemeyer, Minden), Carlo Focke (Fa. Bruns, Neuruppin) und Mark Rauschen (Fa. L&T Lengermann & Trieschmann, Osnabrück), aus dem BLE-Vorstand die bisherige Präsidentin Nina Kiesow (Kiesow seit 1851, Kleve) und Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) sowie aus dem Schuhfachhandel Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). Wiedergewählt wurden Karin Busnel-Knappertsbusch (Galeria, Essen), Adrian Cüppers (Ernsting‘s family, Coesfeld), Martin Knauff (Wohnen&Sparen, Bad Hersfeld), Lars Messerich (Modehaus Messerich, Bitburg), Jens Ristedt (Ristedt City Modehaus, Bremen) und Volker Warth (Fa. Keller-Warth, Biberach).
 
Aus dem BTE-Präsidium ausgeschieden sind Andrea Benker-Ritter (Kurtenbach, Limburg) und Andreas Kleine (Fa. Bruno Kleine, Harsewinkel), die nicht mehr kandidierten. Steffen Jost bedankte sich bei beiden für ihre langjährige engagierte Mitarbeit zum Wohle der Branche. Außerdem würdigte er die Verdienste der langjährigen BDSE-Präsidentin Brigitte Wischnewski (Schuhhaus Meyer, Lübbecke), die nicht für das BTE-Präsidium kandidierte.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.

28.10.2021

BVMed veröffentlicht ersten europäischen „Compliance-Standard“ für MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen „Compliance-Standard“ verabschiedet, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktikable Vorschläge und Hinweise für den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation gibt. „Dieser praktische Leitfaden ist der erste Compliance-Standard eines europäischen Medizinprodukteverbands. Neben dem geltenden Recht und dem Kodex Medizinprodukte ist er die wesentliche dritte Säule, auf deren Grundlage ein Medizinprodukte-Unternehmen die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen rechtssicher ausgestalten kann“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Compliance-Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance und dem Healthcare-Compliance-Committee des BVMed erarbeitet und vom BVMed-Vorstand beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen „Compliance-Standard“ verabschiedet, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktikable Vorschläge und Hinweise für den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation gibt. „Dieser praktische Leitfaden ist der erste Compliance-Standard eines europäischen Medizinprodukteverbands. Neben dem geltenden Recht und dem Kodex Medizinprodukte ist er die wesentliche dritte Säule, auf deren Grundlage ein Medizinprodukte-Unternehmen die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen rechtssicher ausgestalten kann“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Compliance-Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance und dem Healthcare-Compliance-Committee des BVMed erarbeitet und vom BVMed-Vorstand beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Projekt futureTEX präsentiert Highlights aus sieben Jahren Textilforschung (c) P3N MARKETING GMBH
In der Labtour durch die „Textilfabrik der Zukunft“ konnten die Vor-Ort-Teilnehmer Industrie 4.0 in der Textilindustrie live erleben
11.10.2021

Projekt futureTEX präsentiert Highlights aus sieben Jahren Textilforschung

Als interdisziplinäres Kompetenznetzwerk aus Industrie- und Forschungspartnern ist futureTEX 2014 gestartet, um den Wandel der traditionsreichen Textilbranche im Zeitalter der Digitalisierung zu einem zukunftsfähigen Industrieplayer – mit Technischen Textilien (TechTex) als Fundament – zu gestalten. In dieser Zeit ist das Konsortium auf mehr als 300 involvierte mittelständische Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und textile Branchenverbände angewachsen, die sich in insgesamt 34 Vorhaben der textilen Zukunft verschrieben haben. Das erklärte Ziel der Akteure bestand darin, die Position Deutschlands als Weltmarktführer im Textilmaschinenbau zu stärken sowie den Weg zu einer globalen Spitzenposition bei den Technischen Textilien bis 2025 zu ebnen.

Nun befindet sich das Projekt auf der Zielgeraden: Über 20 der insgesamt 34 Vorhaben wurden bereits erfolgreich abgeschlossen – Die noch in Arbeit befindlichen werden in den kommenden Monaten folgen.

Als interdisziplinäres Kompetenznetzwerk aus Industrie- und Forschungspartnern ist futureTEX 2014 gestartet, um den Wandel der traditionsreichen Textilbranche im Zeitalter der Digitalisierung zu einem zukunftsfähigen Industrieplayer – mit Technischen Textilien (TechTex) als Fundament – zu gestalten. In dieser Zeit ist das Konsortium auf mehr als 300 involvierte mittelständische Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und textile Branchenverbände angewachsen, die sich in insgesamt 34 Vorhaben der textilen Zukunft verschrieben haben. Das erklärte Ziel der Akteure bestand darin, die Position Deutschlands als Weltmarktführer im Textilmaschinenbau zu stärken sowie den Weg zu einer globalen Spitzenposition bei den Technischen Textilien bis 2025 zu ebnen.

Nun befindet sich das Projekt auf der Zielgeraden: Über 20 der insgesamt 34 Vorhaben wurden bereits erfolgreich abgeschlossen – Die noch in Arbeit befindlichen werden in den kommenden Monaten folgen.

Um die erreichten Ziele der vergangenen Projektjahre Revue passieren zu lassen sowie einen Ausblick zu geben, wie es nach Projektende weitergeht, hatte der Konsortialführer – das Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. (STFI) – zur hybriden Abschlussveranstaltung geladen. Rund 50 Teilnehmer folgten online und vor Ort dem abwechslungsreichen Rahmenprogramm.*

 

*Weitere Informationen finden Sie im Anhang.

Quelle:

STFI / P3N MARKETING GMBH

(c) BTE e.V.
27.09.2021

Konzentration im stationären Modehandel auf Rekordhöhe

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 
Dieser Trend führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration innerhalb des stationären Bekleidungsfachhandels. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der Umsatzsteuerstatistik für 2019 nur noch 5,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei dem Rekordwert von 61,4 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2019 um   6.948 auf nur noch 11.921 gefallen. Das entspricht einem Rückgang von 37 Prozent.
 
Allein in 2019 schlossen 669 der kleineren Unternehmen (bis 0,5 Mio. Euro Netto-Umsatz) ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr per Saldo 714 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt. Ende 2019 gab es damit insgesamt nur noch 15.032 Unternehmen im stationären Bekleidungshandel.
 
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2019 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um über 50 Prozent.
 
Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2019 stieg deren Zahl leicht von 396 auf 399 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser immerhin um rund 600 Millionen Euro bzw. zehn Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

BTE e.V.

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Delegationen der GRÜNEN aus sächsischem Landtag und Europaparlament besuchen Sächsisches Textilforschungsinstitut (c) STFI
Bereits am 02.09. besuchte der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz, Sven Schulze (Mitte), das STFI, um sich bei einem Rundgang mit dem Geschäftsführenden Direktor, Andreas Berthel (rechts) und der zukünftigen Geschäftsführerin, Dr. Heike Illing-Günther (links), ein Bild von den vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am Institut zu machen.
09.09.2021

Politischer Besuch am STFI

  • Delegationen der GRÜNEN aus sächsischem Landtag und Europaparlament besuchen Sächsisches Textilforschungsinstitut

Die Bundestagswahl 2021 rückt näher und Politiker:innen aus Bund und Ländern sind aktiv in ihrem Wahlkampf unterwegs. Schlagworte wie Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Umweltschonung, Kreislaufwirtschaft und Innovation finden sich in den Programmen vieler Parteien wieder und sind wichtiger Bestandteil so mancher Zukunftsvision. Das Thema Forschung spielt dabei oft eine tragende Rolle.

  • Delegationen der GRÜNEN aus sächsischem Landtag und Europaparlament besuchen Sächsisches Textilforschungsinstitut

Die Bundestagswahl 2021 rückt näher und Politiker:innen aus Bund und Ländern sind aktiv in ihrem Wahlkampf unterwegs. Schlagworte wie Nachhaltigkeit, Ressourcen- und Umweltschonung, Kreislaufwirtschaft und Innovation finden sich in den Programmen vieler Parteien wieder und sind wichtiger Bestandteil so mancher Zukunftsvision. Das Thema Forschung spielt dabei oft eine tragende Rolle.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) empfing in dieser Woche gleich zwei Mal politischen Besuch. Am 07.09. stattete die Europa-Parlaments-Abgeordnete Anna Cavazzini (DIE GRÜNEN/EFA) dem renommierten Forschungsinstitut einen Besuch ab. Als Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments wirkt Sie an Gesetzesvorschlägen zum Europäischen Green Deal mit. Dafür sucht Sie den Austausch mit Expert:innen und Stakeholdern. Zudem wollte Cavazzini, welche selbst in Chemnitz studierte, mit dem Termin auch Sichtbarkeit für die innovative Arbeit in Sachsen erzeugen. Am STFI konnte Sie sich einen Überblick zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Textilbranche verschaffen. Bei der Präsentation des Institutes wurde der Fokus auf erfolgreiche, zum Teil internationale, nachhaltige und „grüne“ Projekte gelegt. Themen rund um alternative Rohstoffquellen und nachwachsende Rohstoffe für Hochleistungs- und Chemiefasern waren ebenso Gegenstand der Vorstellung. Ob Fassaden-, Dach- und Gleisbettbegrünungen oder Pflanzeninseln: in diesen Bereichen hat das Sächsische Textilforschungsinstitut seit vielen Jahren immer wieder innovative Projekte initiiert, die durch den Transfer von Forschungsergebnissen zum Teil auch den Weg auf den Markt gefunden haben. Im Anschluss fand in der „Textilfabrik der Zukunft“, einem der Forschungs- und Versuchsfelder am STFI, eine angeregte Diskussion über Urban Farming, CE-Zertifizierung, Energieeffizienz und Verbraucherschutz zwischen der Abgeordneten Anna Cavazzini und der zukünftigen Geschäftsführenden Direktorin, Dr. Heike Illing-Günther sowie weiteren Mitarbeitern des STFI statt.

Einen Tag darauf, am 08.09., empfing das STFI eine Delegation der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des sächsischen Landtages. Als Abschluss einer Klausurtagung am 7. und 8. September besuchten die Abgeordneten in kleinen Gruppen lokale Einrichtungen, Initiativen und Institutionen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Das Sächsische Textilforschungsinstitut durfte sich dabei auf die Fraktionsvorsitzende Franziska Schubert und den Wirtschaftspolitischen Sprecher Gerhard Liebscher freuen. Wie schon am Vortag konnten hier interessante Gespräche zu den Themen Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung, Prüfung, Zertifizierung und Innovation in der Forschung geführt werden. Zu Beginn wurde das Institut vorgestellt, im Anschluss daran fand ein kleiner Rundgang durch ausgewählte Technika des STFI statt.

In der vergangenen Woche konnte auch der Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz, Sven Schulze, welcher bereits seit Oktober 2020 im Amt ist, seinen Antrittsbesuch am Sächsischen Textilforschungsinstitut durchführen. Coronabedingt musste dieser immer wieder verschoben werden. Bei einem Rundgang am 02.09. lernte er die Arbeiten des Institutes im Bereich technischer Textilien, Vliesstoffe, textiler Leichtbau Veredlung und Digitalisierung kennen und zeigte sich beeindruckt von der Vielseitigkeit der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten am STFI. Die gute Kooperation der Forschungseinrichtung mit der Stadt soll auch unter Sven Schulze fortgeführt werden.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

© Textil vernetzt
08.09.2021

Textil- und Modeindustrie: KMU investieren verstärkt in Digitalisierung

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt begleitet mittelständische Unternehmen bereits im vierten Jahr bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Seit seinem Start im November 2017 hat Textil vernetzt 62 Praxis-Projekte mit 60 Mittelständlern umgesetzt und davon im letzten Jahr 14 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Wie gemeinsam die digitale Transformation gemeistert werden kann, wurde auf der vierten, hybrid durchgeführten Fachtagung des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Textil vorgestellt.

Das Corona-Virus wirkt als Technologie-Turbo. Unternehmen und Beschäftigte sind technisch deutlich besser ausgestattet als vor der Krise. Das ist das Fazit des Resilienz-Checks, einer GfK-Befragung im Auftrag von Microsoft Deutschland und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA). Demnach sagen 48 Prozent der Befragten, dass die Software-Ausstattung in ihrem Unternehmen ausgebaut wird. Aufgrund der Krise mussten 67 Prozent der Organisationen sich an neue Arbeitsweisen gewöhnen, was auch dazu führte, dass 53 Prozent der Unternehmen insgesamt flexibler arbeiteten.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt begleitet mittelständische Unternehmen bereits im vierten Jahr bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Seit seinem Start im November 2017 hat Textil vernetzt 62 Praxis-Projekte mit 60 Mittelständlern umgesetzt und davon im letzten Jahr 14 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Wie gemeinsam die digitale Transformation gemeistert werden kann, wurde auf der vierten, hybrid durchgeführten Fachtagung des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Textil vorgestellt.

Das Corona-Virus wirkt als Technologie-Turbo. Unternehmen und Beschäftigte sind technisch deutlich besser ausgestattet als vor der Krise. Das ist das Fazit des Resilienz-Checks, einer GfK-Befragung im Auftrag von Microsoft Deutschland und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA). Demnach sagen 48 Prozent der Befragten, dass die Software-Ausstattung in ihrem Unternehmen ausgebaut wird. Aufgrund der Krise mussten 67 Prozent der Organisationen sich an neue Arbeitsweisen gewöhnen, was auch dazu führte, dass 53 Prozent der Unternehmen insgesamt flexibler arbeiteten.

„Die Digitalisierung ist gekommen, um zu bleiben und verändert den Alltag in Unternehmen enorm. Die veränderte Arbeitswelt verlangt Arbeitnehmern wie Arbeitgebern in ihrer Dynamik und Komplexität viel Flexibilität ab. Wie in vielen Lebensbereichen ist auch an dieser Stelle Zusammenhalt gefragt.“, so Anja Merker, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Textil vernetzt.

Wie Unternehmen von der digitalen Transformation wirtschaftlich profitieren, Chancen erkennen und Herausforderungen meistern, diskutierten die Unternehmer Olaf Thiel von Delta T. und Jan Baden von druckprozess gemeinsam mit Frederik Cloppenburg, Leiter des Textil vernetzt-Schaufensters am Institut für Textiltechnik an der RWTH Aachen und Frank Siegel, Leiter Funktionsdruck und kundenindividuelle Fertigung am Sächsischen Textilforschungsinstitut. Neugierig bleiben, aktiv Unterstützung suchen und damit zusätzliche Innovationskraft ins Haus holen, ist das Fazit der Gesprächsrunde.

„Cloud Computing und Cyber Security sind wesentliche Bestandteile einer guten Digitalisierungsstrategie“, so Roland Hallau, Fachkoordinator IT-Sicherheit im Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen gehe es darum, zukunfts- und widerstandsfähig zu bleiben. Welche Hilfe hierbei Künstliche Intelligenz bietet, welche Daten Unternehmen für ihre ersten KI-Anwendungen nutzen können und was die Daten wert sind, wurde zum Abschluss der Fachtagung gezeigt.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.

06.09.2021

Am liebsten mit dem Auto zum Shoppen in die Stadt

BTE-Befragung: PKW ist wichtigstes Verkehrsmittel zum Besuch des innerstädtischen Modehandels

Der innerstädtische Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist nach wie vor existentiell darauf angewiesen, dass die Verbraucher ohne größere Mühen und Kosten den Weg zu den Geschäften finden. Wie wichtig dabei speziell die Anreise per PKW für auswärtige Besucher und Kunden ist, zeigt eine aktuelle Befragung des BTE aus dem Juli 2021. Dabei wurden rund 1.000 Besucher und Kunden des Modehandels in den Innenstädten sowie weitere 500 über ein Online-Panel nach ihrer Verkehrsmittelwahl befragt.

Die Ergebnisse:

BTE-Befragung: PKW ist wichtigstes Verkehrsmittel zum Besuch des innerstädtischen Modehandels

Der innerstädtische Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist nach wie vor existentiell darauf angewiesen, dass die Verbraucher ohne größere Mühen und Kosten den Weg zu den Geschäften finden. Wie wichtig dabei speziell die Anreise per PKW für auswärtige Besucher und Kunden ist, zeigt eine aktuelle Befragung des BTE aus dem Juli 2021. Dabei wurden rund 1.000 Besucher und Kunden des Modehandels in den Innenstädten sowie weitere 500 über ein Online-Panel nach ihrer Verkehrsmittelwahl befragt.

Die Ergebnisse:

  • Besucher und Kunden von außerhalb reisen zu 63 Prozent mit dem PKW an. Mit deutlichem Abstand folgen öffentliche Verkehrsmittel mit einem Anteil von 32 Prozent. Vergleichsweise wenig Bedeutung hat die Anreise mit dem Fahrrad (3 Prozent), zu Fuß (1 Prozent) oder Sonstige (1 Prozent).
  • Selbst bei Besuchern und Kunden aus der eigenen Stadt rangiert die Anreise per PKW mit 37 Prozent nur knapp hinter der ÖPNV-Nutzung (39 Prozent). Zu Fuß kommen hier 14 Prozent, per Fahrrad 8 Prozent, auf Sonstige entfallen 2 Prozent.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Wenn die Innenstädte nach den dramatischen Einbußen der Corona-Pandemie wieder eine Zukunft als Einkaufs- und Begegnungsorte haben sollen, darf deren Erreichbarkeit per PKW nicht weiter erschwert oder sogar gänzlich verhindert werden. Sinnvolle Verbesserungen beim ÖPNV oder bei Radwegen dürfen keinesfalls zu Lasten von PKW-Kunden gehen. Der BTE plädiert für einen sinnvollen Mix der Verkehrsträger.“

Besonders stark betroffen von einer PKW-restriktiven innerstädtischen Verkehrspolitik wären die meist noch gesunden und attraktiven Standorte mit einem großen Einzugsgebiet. Denn vor allem aus dem ländlichen Raum ist mangels attraktiver ÖPNV-Anbindung die Anreise per PKW oft alternativlos. Pangels: „Eine Diskriminierung dieses Verkehrsmittels würde unweigerlich zu einem weiteren Kundenschwund und einer zusätzlichen Abwanderung von Modekunden ins Internet führen, was viele Geschäfte weiter unter Druck setzen bzw. in den Ruin treiben dürfte.“ Schließlich sei die Mehrheit der Textil- und Modehäuser auf Besucherinnen und Besucher aus dem Umland zwingend angewiesen, allein die lokalen Kunden reichten als Geschäftsbasis nicht aus.

Pangels: „Der BTE wird sich gerade vor dem Hintergrund der aktuell wieder aufkommenden Diskussionen zu autofreien Innenstädten dafür einsetzen, dass die Innenstädte für die Verbraucher zum Modeeinkauf auch weiterhin gut mit dem PKW erreichbar bleiben.“

Quelle:

BTE e.V.

22.07.2021

-12 Mrd. Euro: Dramatische Umsatzverluste im Lockdown

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Auch das Jahr 2021 war gezeichnet von der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten die Modehäuser geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Drei Viertel der Bekleidungsgeschäfte litten in diesem Jahr erneut unter dramatischen Umsatzeinbrüchen. Bis einschließlich April lagen die Umsätze des stationären Bekleidungshandels annähernd 50 Prozent unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau des Vorjahres 2020.

So atmete der Modehandel erleichtert auf, als die Corona-Maßnahmen wieder gelockert wurden und ab Juni die Geschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Bis Ende Juni hatte sich das Minus dank eines zweistelligen Umsatzplus im Juni bis auf 40 Prozent, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, abgebaut.

Erleichterung nach dem Restart
Nach ersten Nachholeffekten mit sehr positiver Umsatzentwicklung pendelte sich das Geschäft im Juli auf einem Niveau ein, das dem Modehandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände - Erleichterung verschafft, aber die Vorkrisenumsätze meist noch nicht wieder erreicht. Denn die Kundenfrequenzen lassen bislang weiterhin zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor ausländische Touristen und Messebesucher, die sonst für zum Teil nicht unbeträchtliche Umsatzanteile gerade im höherwertigen Fachhandel und in den gehobenen Department-Stores sorgen.

Kräftiger Shift von Stationär zu Online
Kräftig wuchs dagegen in den Phasen des Lockdowns der Onlinehandel: Bei Bekleidung erreicht er mittlerweile etwa 40 Prozent, bei Schuhen 35 Prozent Marktanteil, die Online-Absatzkanäle des Multichannel-Handels eingeschlossen. Damit haben Corona und der Lockdown die Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online stark befördert, auch wenn nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher sich nun wieder stärker dem stationären Modehandel hinwenden.

Wirtschaftshilfen decken nur einen Teil des Schadens
Die Wirtschaftshilfen, die Bund und Länder dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel gewährten, sind willkommen und dringend notwendig. Sie decken allerdings nur einen Teil des Schadens, der im Bekleidungshandel durch die Geschäftsschließungen entstanden ist. Nach Erkenntnissen des BTE werden bislang im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel des Verlustes entschädigt. Auf dem Rest bleibt der Handel sitzen. Einige Unternehmen, und zwar sowohl die ganz kleinen, meist als Personengesellschaften geführten Betriebe, als auch die Großbetriebe erhalten nach den bisherigen Antragsbedingen der unterschiedlichen Überbrückungshilfen eine nur unzureichende Unterstützung. Hier fordern die Einzelhandelsverbände nach wie vor dringend Nachbesserung der bisherigen staatlichen Hilfsprogramme.

Innenstädte in Gefahr
Bleiben weitere Wirtschaftshilfen aus, droht ein größeres Ladensterben, das insbesondere unsere Innenstädte stark beschädigen wird. Leerstände bereiteten vielerorts den Kommunen bereits vor Corona Sorgen. Der Shutdown hat die Lage dramatisch zugespitzt, und es droht ein Attraktivitätsverlust zahlreicher Innenstädte, wenn nicht schnell und wirksam gegengesteuert wird.

Denn mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten ist ein Textil- oder Schuhgeschäft. In den größeren Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt der Anteil des Modehandels sogar 69 Prozent; damit sind fast 7 von 10 innerstädtischen Stores Modegeschäfte. Und für rund 60 Prozent aller Innenstadtbesucher ist der Einkauf von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires der Hauptanlass, die Innenstädte überhaupt zu besuchen. Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisbereiche sind zentrale Säulen einer funktionierenden und lebenswerten Innenstadt.

Die Innenstädte brauchen daher dringend Förderprogramme, die den Cityhandel unterstützen und ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das Eigenkapital ist in den meisten Unternehmen stark geschrumpft und zum Teil weitgehend aufgezehrt. Die Unternehmen müssen die zur Bewältigung des Lockdowns aufgenommenen zusätzlichen Kredite tilgen und gleichzeitig in die Zukunft investieren. Eine große Herausforderung, die alleine oft nicht zu bewältigen ist.

So begrüßt der BTE auch jene neuen Fördermaßnahmen, die unterschiedliche Digitalisierungsinvestitionen im Einzelhandel unterstützen sollen. Auch der Innenstadtfond ist ein guter Ansatz. Wobei dessen Volumen aus Sicht des BTE noch völlig unzureichend ist und zudem dafür gesorgt werden muss, dass diese Finanzmittel in den Kommunen nicht nur für den Ausbau des ÖPNV und von Radwegen verwendet werden, sondern vielmehr dem Einzelhandel mit einer Verbesserung seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen.

Mit Optimismus ins zweite Halbjahr
Der Modehandel geht in den Restart und den weiteren Jahresverlauf mit viel Optimismus und großem Engagement, aber auch mit einer gehörigen Portion Realismus. Nach ersten Vorab-Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen BTE-Befragung erwarten die Unternehmen für das zweite Halbjahr einen positiven Geschäftsverlauf, allerdings - im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 - noch mit einem Umsatzminus in Höhe von rund 15 Prozent. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen noch, wobei sowohl die Kaufrate als auch die Höhe der Einkaufsbeträge seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen sind.

Quelle:

BTE e.V.