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Operatives Geschäftsergebnis 2022 Grafik BTE-Unternehmerbefragung 2023: Operatives Geschäftsergebnis 2022
Operatives Geschäftsergebnis 2022
10.02.2023

Zu viele Händler 2022 in den roten Zahlen

2022 war für viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler ein sehr durchwachsenes Jahr. Nach der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar 2023 haben im letzten Jahr zwar drei von zehn Modehändlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass besser als + 5 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten), bei einem Viertel der Umfrageteilnehmer lag der Ertrag aber lediglich zwischen + 1 und + 5 Prozent.
 
Problematisch: 12 Prozent erreichten lediglich ein halbwegs ausgeglichenes Ergebnis zwischen +1 und -1 Prozent.  Und ein knappes Drittel der Umfrageteilnehmer landete tief in den roten Zahlen, jeder fünfte sogar mit einem operativen Verlust von 5 Prozent oder schlechter.
 

2022 war für viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler ein sehr durchwachsenes Jahr. Nach der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar 2023 haben im letzten Jahr zwar drei von zehn Modehändlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass besser als + 5 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten), bei einem Viertel der Umfrageteilnehmer lag der Ertrag aber lediglich zwischen + 1 und + 5 Prozent.
 
Problematisch: 12 Prozent erreichten lediglich ein halbwegs ausgeglichenes Ergebnis zwischen +1 und -1 Prozent.  Und ein knappes Drittel der Umfrageteilnehmer landete tief in den roten Zahlen, jeder fünfte sogar mit einem operativen Verlust von 5 Prozent oder schlechter.
 
"Nach zwei hochproblematischen Corona-Jahren mit zum Teil hohen betriebswirtschaftlichen Verlusten ist die vollständige Rückkehr zur Normalität bei einem Gutteil der Unternehmen damit noch nicht erreicht", konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. Die Gründe sind mit dem Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Kostenbelastungen zwar primär externer Natur, letztendlich müssen die Unternehmen die Folgen aber verkraften. Pangels: "Angesichts der wohl weiter steigenden Kosten und gleichzeitig unsicheren Umsatzentwicklung dürften rund die Hälfte der Unternehmen Probleme haben oder bekommen, notwendige Investitionen in ihre Wettbewerbsfähigkeit zu tätigen."
 
Vor diesem Hintergrund ist der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel zurückhaltend bezüglich seiner Umsatzerwartung für 2023. Nur eine Minderheit von 40 Prozent der Umfrageteilnehmer rechnet mit einem nennenswerten Umsatzplus gegenüber 2022. Bei etwa Pari (-1 bis +1 Prozent) sehen sich 27 Prozent der Teilnehmer. Rund ein Drittel befürchtet dagegen einen Rückgang von mindestens ein Prozent, die Hälfte davon sogar ein Minus von mindestens fünf Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

15.09.2022

BTE-Brandbrief an Wirtschaftsminister Habeck

Angesichts der dramatischen Entwicklungen der Energiepreise haben BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels - in Ergänzung eines Schreibens des HDE - in einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Habeck Unterstützung und Entlastung für den nach zwei Krisenjahren besonders belasteten Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel gefordert. Denn angesichts der niedrigen Renditen arbeiten aktuell weite Teile der Branche bereits an der Grenze ihrer Wirtschaftlichkeit und sind daher keinesfalls in der Lage, die exorbitant steigenden Energiekosten zu tragen oder sogar über die Endverbraucherpreise weiterzugeben. Ein Auszug:
 

Angesichts der dramatischen Entwicklungen der Energiepreise haben BTE-Präsident Steffen Jost und BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels - in Ergänzung eines Schreibens des HDE - in einem Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister Habeck Unterstützung und Entlastung für den nach zwei Krisenjahren besonders belasteten Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel gefordert. Denn angesichts der niedrigen Renditen arbeiten aktuell weite Teile der Branche bereits an der Grenze ihrer Wirtschaftlichkeit und sind daher keinesfalls in der Lage, die exorbitant steigenden Energiekosten zu tragen oder sogar über die Endverbraucherpreise weiterzugeben. Ein Auszug:
 
„Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel erlebt das dritte Krisenjahr in Folge. Nachdem 2020 und 2021 bereits von der Corona-Pandemie und den Zwangsschließungen der Geschäfte geprägt waren, in denen die drei Branchen rund 30 Prozent Umsatz verloren haben und operativ hohe Verluste erlitten haben, leidet der gesamte Modeeinzelhandel in diesem Jahr nunmehr auch massiv unter den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs mit den daraus resultierenden Energiepreissteigerungen. So liegen die Umsätze der Geschäfte nach unseren Berechnungen aktuell im Durchschnitt mehr als zehn Prozent unter dem Niveau von 2019. Keine Einzelhandelsbranche hat seit 2020 ähnlich katastrophale existenzbedrohende Umsatzverluste eingefahren! Viele Unternehmen der Modebranche haben zur Rettung ihrer Existenz und hunderttausender Arbeitsplätze ihre Reserven längst aufgebraucht. Gerade die vielen selbstständigen Kaufleute, die mit ihrem Vermögen haften, haben in dieser Zeit oftmals ihre Altersversorgung aufgelöst. Viele Unternehmen sind verzweifelt und bangen um ihre Existenz. Hinzu kommt, dass auch die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der teilweise exorbitant angestiegenen Energiepreise weniger Geld für den Konsum u.a. von Bekleidung und Schuhe ausgeben können; aus der Energiekrise hat sich bereits eine Konsumkrise entwickelt.“
 
Vor diesem Hintergrund appellieren Jost und Pangels an Wirtschaftsminister Habeck, den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels an den angedachten Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen partizipieren zu lassen. Schließlich stehe dabei nicht nur viel für die Unternehmen auf dem Spiel, sondern auch für zahlreiche Innenstädte. Die Outfit-Branche stelle einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor für die Cities dar. Mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten sei (noch) ein Textil-, Schuh- oder Lederwarengeschäft und nähme damit als Gesamtheit eine herausragende Rolle als Frequenzerzeuger und Kundenmagnet ein. Als sog. zentren-/innenstadtrelevanter Sortimentsbereich trüge die Fashionbranche damit maßgeblich zur Multifunktionalität und Attraktivität von Innenstädten bei. Diese bedeutende Funktion werde ihm bekanntermaßen auch von der Raumordnung und Bauleitplanung zugesprochen.  
 
Jost und Pangels äußerten in dem Brief die Befürchtung, dass ohne Unterstützung bzw. finanzielle Hilfen für die gestiegenen Energiepreise viele Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler Ihre Geschäfte in Kürze aufgeben müssten und es zu einer drastischen Zunahme der Leerstände in den Innenstädten kommen würde. Dadurch würde der Verödung der Innenstädte als Einkaufsorte sowie Stätten der Begegnung und des sozialen Austauschs weiter Vorschub geleitest. Und es bestehe der berechtigte Zweifel, dass die entstehenden Leerstände durch Neugeschäftsansiedlungen und/oder andere Nutzungen auch nur annähernd adäquat kompensiert werden können.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Hochschule Reutlingen
29.06.2022

Joint-Venture zwischen Hochschule Reutlingen und BTE/LDT

Mit Gründung eines Joint-Ventures werden Reutlingen und der Standort Nagold ab dem 01. Oktober 2022 als regionales Zentrum für textile Ausbildung in Deutschland auf internationalem Niveau gestärkt.

Die Weiterbildungsstiftung an der Hochschule Reutlingen (Knowledge Foundation @ Reutlingen University), die Fakultät Textil & Design sowie der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren und die LDT Nagold, werden der Branche künftig ein neues, modernes und ganzheitliches Studienkonzept für die Nachwuchsausbildung bereitstellen. Zum kommenden Wintersemester wird hierzu ein Joint Venture begründet, dem bereits in allen maßgeblichen und relevanten Gremien Zustimmung erteilt wurde.

Im TEXOVERSUM, dem vom Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gestifteten Gebäude an der Hochschule Reutlingen, werden so weitere Ausbildungsmöglichkeiten gebündelt. Das Joint Venture wird unter der Dachmarke TEXOVERSUM ab dem 1. Oktober 2022 ein neues Studienprogramm implementieren, das alle Stufen der gesamten Textil-, Schuh- und Fashionhandelsbranche in einem Konzept bündelt.

Mit Gründung eines Joint-Ventures werden Reutlingen und der Standort Nagold ab dem 01. Oktober 2022 als regionales Zentrum für textile Ausbildung in Deutschland auf internationalem Niveau gestärkt.

Die Weiterbildungsstiftung an der Hochschule Reutlingen (Knowledge Foundation @ Reutlingen University), die Fakultät Textil & Design sowie der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren und die LDT Nagold, werden der Branche künftig ein neues, modernes und ganzheitliches Studienkonzept für die Nachwuchsausbildung bereitstellen. Zum kommenden Wintersemester wird hierzu ein Joint Venture begründet, dem bereits in allen maßgeblichen und relevanten Gremien Zustimmung erteilt wurde.

Im TEXOVERSUM, dem vom Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gestifteten Gebäude an der Hochschule Reutlingen, werden so weitere Ausbildungsmöglichkeiten gebündelt. Das Joint Venture wird unter der Dachmarke TEXOVERSUM ab dem 1. Oktober 2022 ein neues Studienprogramm implementieren, das alle Stufen der gesamten Textil-, Schuh- und Fashionhandelsbranche in einem Konzept bündelt.

„Das zukünftige Programm wird eine optimale Ergänzung unseres bisherigen Bildungsportfolios. Mit der nun institutionalisierten Zusammenarbeit mit dem BTE und der LDT kommen wir unserem Ziel, der wesentliche Bildungsanbieter für Textile Bildung und Forschung in Deutschland und Europa zu werden, einen großen Schritt näher. Gleichzeitig schließt das Programm die Lücke zwischen Industrie und Handel“, so Prof. Dr. Jochen Strähle, Dekan der Fakultät Textil & Design der Hochschule Reutlingen.
 
Daniel Geigis, Geschäftsführender Vorstand der Knowledge Foundation @Reutlingen University ergänzt: „Wir freuen uns gemeinsam mit unseren Gremien zukünftig den Teilnehmenden von textilen Aus- und Weiterbildungsprogrammen noch bessere Perspektiven bieten zu können. Gemeinsam mit dem BTE und der LDT Nagold richtet sich unser Angebot stärker an den Bedürfnissen der Unternehmen aus, um damit die Textilbranche nachhaltig und erfolgreich voranzutreiben.“

Die Marke LDT wird Bestandteil des Joint Ventures ebenso ein Ausbildungsgang „Textilbetriebswirt BTE“, der mit seiner praxisorientierten Ausrichtung künftig modernere Formen annehmen wird. Darüber hinaus wird das neue Joint-Venture weitere, Ausbildungsmöglichkeiten anbieten.

„Nach zwei Jahren intensiver Vorarbeit stellen wir mit dem neuen einheitlichen Studienprogramm nunmehr endgültig die Weichen für ein den wachsenden Anforderungen der Branche entsprechendes und zukunftsfähiges Ausbildungskonzept. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit für junge Menschen die Attraktivität für ein Studium im Textilbereich weiter steigern können“, so Rolf Pangels Hauptgeschäftsführer BTE.

Den derzeitigen Studierenden der LDT wird ein regulärer Abschluss in ihrem aktuellen Programm ermöglicht werden. Einschreibungen bzw. Neuanmeldungen für das neue Studienprogramm sind in Kürze möglich.

Quelle:

Hochschule Reutlingen

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren