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23.06.2023

Kingline Group setzt Kooperation mit Modeunternehmen van Laack weiter fort

Aus der erfolgreichen Zusammenarbeit während der Corona-Pandemie formen die Kingline Group aus Erlangen und das Modelabel van Laack GmbH, mit Sitz in Mönchengladbach, von nun an eine dauerhafte Partnerschaft.

In der nun beginnenden, vertieften Kooperation wollen sie gemeinsam auf dem Gebiet der medizinischen Arbeitskleidung weiterwachsen. Diese zeigt, dass Dienstkleidung nicht nur funktional, sondern auch bequem und modisch sein kann. van Laack ist mit seinem patentierten, kochfesten VANSAN-Textil im Zukunftsfeld der medizinischen Berufsbekleidung bereits positioniert.

Die beiden Unternehmen kooperieren bereits seit 2020. Ursprünglich war die Kingline Group Handelspartner, welcher van Laack Einwegkittel während der Pandemie vertrieb. Aus der anfänglichen Händler-Lieferanten-Beziehung wurde, dank eines eigenen Antigen-Schnelltests („NASOCHECKcomfort“), eine vollwertige Partnerschaft, die jetzt in eine neue Phase tritt. Gemeinsam wollen die beiden erfolgreichen Unternehmen aus Mittelfranken und dem Rheinland in der Nach-Corona-Phase die Zusammenarbeit intensivieren.

Aus der erfolgreichen Zusammenarbeit während der Corona-Pandemie formen die Kingline Group aus Erlangen und das Modelabel van Laack GmbH, mit Sitz in Mönchengladbach, von nun an eine dauerhafte Partnerschaft.

In der nun beginnenden, vertieften Kooperation wollen sie gemeinsam auf dem Gebiet der medizinischen Arbeitskleidung weiterwachsen. Diese zeigt, dass Dienstkleidung nicht nur funktional, sondern auch bequem und modisch sein kann. van Laack ist mit seinem patentierten, kochfesten VANSAN-Textil im Zukunftsfeld der medizinischen Berufsbekleidung bereits positioniert.

Die beiden Unternehmen kooperieren bereits seit 2020. Ursprünglich war die Kingline Group Handelspartner, welcher van Laack Einwegkittel während der Pandemie vertrieb. Aus der anfänglichen Händler-Lieferanten-Beziehung wurde, dank eines eigenen Antigen-Schnelltests („NASOCHECKcomfort“), eine vollwertige Partnerschaft, die jetzt in eine neue Phase tritt. Gemeinsam wollen die beiden erfolgreichen Unternehmen aus Mittelfranken und dem Rheinland in der Nach-Corona-Phase die Zusammenarbeit intensivieren.

(c) Deutscher Textilreinigungs-Verband
24.04.2020

DTV: Hygienische Arbeitsbekleidung eine der wichtigsten Corona-Schutzmaßnahmen

Für die langsam wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Die heimische Waschmaschine garantiere jedoch keine ausreichend hygienischen Waschergebnisse, dazu bedürfe es einer professionellen Textilpflege, so der DTV.
 

Für die langsam wieder hochfahrende Wirtschaft hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert das BMAS die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Die heimische Waschmaschine garantiere jedoch keine ausreichend hygienischen Waschergebnisse, dazu bedürfe es einer professionellen Textilpflege, so der DTV.
 
Um zu verhindern, dass es beim Wiederanlaufen der Wirtschaft zu einem exponentiellen Anstieg der Covid-19-Infektionen kommt, hat das BMAS am 16. April den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Er beinhaltet konkrete Maßnahmen, die den Schutz des Personals am Arbeitsplatz während der Pandemie verbessern sollen. So ist neben einem angemessenen Schutzabstand auch die Verwendung hygienisch einwandfreier Arbeitskleidung vorgeschrieben. Konkret heißt es in dem Dokument: „Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung ist zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.“
 
Die Verantwortung liegt auf Seiten der Arbeitgeber – selbst dann, wenn Mitarbeitende private Kleidung tragen. Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört damit zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen von Mitarbeiter/innen, folgert der DTV. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband empfiehlt daher, sich bei der Pflege der Arbeitskleidung nicht auf die heimische Waschmaschine zu verlassen.

Quelle:

Deutscher Textilreinigungs-Verband