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17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling

Feierten 100 Jahre erfolgreiche Forschung: Professor Götz T. Gresser, Vorstand der DITF, Ralf Barth, Bürgermeister von Denkendorf, Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Professor Michael R. Buchmeiser, Vorstandsvorsitzender DITF, Peter Steiger, Vorstand DITF (v.li.). Foto: DITF
24.02.2022

DITF feierten 100+1 Jahre

Wie so viele Ereignisse musste auch die Jubiläumsfeier der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) verschoben werden. So waren es am 22.2.2022 100+1 Jahre Textilforschung, die gefeiert wurden. Unter dem Motto „Let’s celebrate the textile future“ hatten die DITF ins Haus der Wirtschaft in Stuttgart eingeladen.

Zu Beginn der Veranstaltung nahm der DITF-Jubiläumsfilm die Zuschauer mit auf eine Zeitreise und zeigte Impressionen von der Gründung des Deutschen Forschungsinstituts für Textilindustrie in Reutlingen-Stuttgart bis zu den heutigen Technika und Laboren des modernen Forschungszentrums in Denkendorf, wo sich ab den 70er-Jahren alle Forschungsbereiche zusammengefunden hatten: von der Chemie über den Maschinenbau, die Verfahrenstechnik zu den Wirtschaftswissenschaften.

Wie so viele Ereignisse musste auch die Jubiläumsfeier der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) verschoben werden. So waren es am 22.2.2022 100+1 Jahre Textilforschung, die gefeiert wurden. Unter dem Motto „Let’s celebrate the textile future“ hatten die DITF ins Haus der Wirtschaft in Stuttgart eingeladen.

Zu Beginn der Veranstaltung nahm der DITF-Jubiläumsfilm die Zuschauer mit auf eine Zeitreise und zeigte Impressionen von der Gründung des Deutschen Forschungsinstituts für Textilindustrie in Reutlingen-Stuttgart bis zu den heutigen Technika und Laboren des modernen Forschungszentrums in Denkendorf, wo sich ab den 70er-Jahren alle Forschungsbereiche zusammengefunden hatten: von der Chemie über den Maschinenbau, die Verfahrenstechnik zu den Wirtschaftswissenschaften.

Die Bedeutung der Denkendorfer Textilforschung für alle Zukunftsthemen unterstrichen die Wirtschaftsministerin des Landes Baden-Württemberg, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Franziska Brantner. Dr. Brantner lobte die DITF dafür, sich immer wieder neu zu erfinden und neu zu entdecken. Damit trage das Forschungszentrum wesentlich dazu bei, Digitalisierung und Klimaschutz zusammenzubringen.

Für die Festvorträge konnten Dr. Antje von Dewitz, VAUDE, Professor Klaus Müllen, Max-Planck-Institut für Polymerforschung, und Peter Dornier, Lindauer Dornier, gewonnen werden. Alle drei widmeten sich zentralen Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Dr. von Dewitz zeigte am Beispiel von VAUDE, dass Umwelt- und Klimaschutz den wirtschaftlichen Erfolg nicht bremsen, sondern für Wachstum sorgen können. Obwohl Textilunternehmen bisher nicht als umweltfreundlich gelten, haben sie großes Innovationspotenzial und können ganzheitlich Verantwortung übernehmen.

Im Anschluss konnten die Besucher durch eine Ausstellung bummeln, in der die zwölf Kompetenz- und Technologiezentren der DITF Beispiele ihrer Forschung zeigten.

Quelle:

DITF

21.04.2021

Lenzing: Ausblick für laufendes Geschäftsjahr angehoben

Die Lenzing Gruppe startete besser als erwartet in das Geschäftsjahr 2021. Das vorläufige Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) stieg im 1. Quartal 2021 um 36,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf EUR 94,5 Mio.

Trotz der weiterhin hohen Volatilität im Textilsektor aufgrund der COVID-19-Pandemie hebt der Vorstand der Lenzing Gruppe den Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 an: Die Lenzing Gruppe erwartet, dass das operative Ergebnis mindestens auf dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019 liegen wird.

Die Ergebnisse der Lenzing Gruppe für das 1. Quartal des laufenden Geschäftsjahres werden am Mittwoch, 05. Mai 2021 veröffentlicht.

Die Lenzing Gruppe startete besser als erwartet in das Geschäftsjahr 2021. Das vorläufige Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) stieg im 1. Quartal 2021 um 36,8 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres auf EUR 94,5 Mio.

Trotz der weiterhin hohen Volatilität im Textilsektor aufgrund der COVID-19-Pandemie hebt der Vorstand der Lenzing Gruppe den Ausblick für das Geschäftsjahr 2021 an: Die Lenzing Gruppe erwartet, dass das operative Ergebnis mindestens auf dem Niveau des Vorkrisenjahres 2019 liegen wird.

Die Ergebnisse der Lenzing Gruppe für das 1. Quartal des laufenden Geschäftsjahres werden am Mittwoch, 05. Mai 2021 veröffentlicht.

Weitere Informationen:
Lenzing AG Lenzing Gruppe
Quelle:

Lenzing AG

19.02.2021

Kostenloses BTE/BDSE-Webinar zu Gewerbe-Mietverträgen

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 

  • Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln
  • Webinar am 22.02.2021

Seit zwei Monaten sind alle stationären Textil-, Mode- und Schuhgeschäfte geschlossen, die Miete läuft als großer Kostenblock aber oft unverändert weiter. Dabei wurde mit der Ende Dezember in Kraft getretenen Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch im neuen § 7 in Art. 240 klargestellt, dass eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vorliegt, wenn vermietete Gewerberäume infolge einer staatlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für den Betrieb des Mieters nur noch mit Einschränkungen verwendbar sind.
 
Das bedeutet: Mieter sollten ggf. erneut über eine Anpassung des Mietvertrages verhandeln. Wie man konkret vorgehen sollte, vermittelt das kostenfreie BTE/BDSE-Webinar „Gewerbe-Mietverträge neu verhandeln“ am 22. Februar, von 11.30 bis 13.30 Uhr. Referent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Vorstand der Römermann Rechtsanwälte AG, u.a. Autor von sechs Büchern zu Rechtsfragen rund um COVID-19 und der demnächst erscheinenden umfangreichen Kommentierung des Art. 240 § 7 EGBGB. Behandelt werden darin u.a. die bisherige Rechtsprechung, der Inhalt des neuen Gesetzes (Art. 240 § 7 EGBGB), die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) sowie konkrete Handlungsempfehlungen.
 
Das Seminar ist interaktiv, so dass die Teilnehmer Fragen stellen können. Anmeldung beim BTE/BDSE unter www.bte.de bzw. www.bdse.org.

Weitere Informationen:
BTE-Webinar
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

30.10.2020

SGL Carbon SE: Vorstand beschließt Restrukturierungsprogramm

  • Auf Basis des aktuellen Stands der neuen 5-Jahresplanung ergibt sich Notwendigkeit einer Wertminderung

(Market Abuse Regulation N° 596/2014)
•    Wertminderungsbedarf in Höhe von 80-100 Mio. € im vierten Quartal 2020 im Geschäftsbereich CFM
•    Restrukturierungsprogramm beschlossen mit Einsparziel von über 100 Mio. € bis zum Jahr 2023
•    Prognose 2020 für Konzernumsatz und operatives Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen bestätigt
•    Prognose 2020 für Konzernergebnis reduziert auf minus 130-150 Mio. €

  • Auf Basis des aktuellen Stands der neuen 5-Jahresplanung ergibt sich Notwendigkeit einer Wertminderung

(Market Abuse Regulation N° 596/2014)
•    Wertminderungsbedarf in Höhe von 80-100 Mio. € im vierten Quartal 2020 im Geschäftsbereich CFM
•    Restrukturierungsprogramm beschlossen mit Einsparziel von über 100 Mio. € bis zum Jahr 2023
•    Prognose 2020 für Konzernumsatz und operatives Konzern-EBIT vor Sondereinflüssen bestätigt
•    Prognose 2020 für Konzernergebnis reduziert auf minus 130-150 Mio. €

Im aktuellen Stand der 5-Jahresplanung, die sich derzeit in der Erstellung befindet, zeichnen sich bereits heute signifikante Abweichungen vor allem in den Marktsegmenten Automobil, Luftfahrt und Windenergie im Geschäftsbereich Composites – Fibers & Materials (CFM) ab. Die Entwicklung bei Automobil und Luftfahrt wird auch pandemiebedingt niedriger als im letzten 5-Jahresplan erwartet. Dagegen wächst das Geschäft mit der Windenergie deutlich stärker als antizipiert. Diese Veränderung im Produktmix führt zu einem niedrigeren mittelfristigen Ergebnis bei CFM im Vergleich zur alten 5-Jahresplanung. Aufgrund dieser Abweichungen zum letzten 5-Jahresplan wurde eine anlassbezogene Werthaltigkeitsüberprüfung durchgeführt. Daraus zeichnet sich ein nicht zahlungswirksamer Wertminderungsaufwand von 80-100 Mio. € ab, der im vierten Quartal 2020 gebucht wird.

Der Vorstand der SGL Carbon SE hat heute auch entschieden, ein Restrukturierungsprogramm umzusetzen, mit dem das Unternehmen Einsparungen in Höhe von mehr als 100 Mio. € bis zum Jahr 2023 (gegenüber dem Basisjahr 2019) avisiert. Diese Einsparungen setzen sich zusammen aus einem geplanten sozialverträglichen Personalabbau von über 500 Mitarbeitern und umfangreichen Sachkosteneinsparungen vor allem in den Bereichen Reisekosten, Beraterkosten sowie externe Dienstleistungen. Zur Umsetzung dieses Restrukturierungsprogramms werden insgesamt Kosten in Höhe von etwa 40 Mio. € erwartet. Etwas mehr als die Hälfte hiervon wird voraussichtlich im vierten Quartal 2020 aufwandswirksam gebucht, wogegen die dazugehörigen Auszahlungen im Wesentlichen erst im Jahr 2021 erwartet werden.

Damit wird eine teilweise Anpassung der Prognose für 2020 erforderlich. Die solide operative Entwicklung im dritten Quartal 2020 mit zwischen 220 bis 230 Mio. € im Konzernumsatz und zwischen 13 und 15 Mio. € im operativen Konzern-EBIT1 vor Sondereinflüssen (zuzüglich rund 9 Mio. positive Einmaleffekte) liegt im Rahmen der Einschätzung für das Gesamtjahr 2020. Allerdings dürfte sich das Konzernergebnis nun aufgrund der Rückstellungen für die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms sowie der Wertminderung unter dem Vorjahresergebnis von minus 90 Mio. € und in etwa zwischen minus 130 und 150 Mio. € entwickeln (bisherige Prognose: Verbesserung auf einen negativen niedrigen zweistelligen Mio. €-Betrag).

Mit einer Liquidität von 167 Mio. € zum 30. September 2020 (gegenüber 137 Mio. € zum Jahresende 2019) und weiteren im vierten Quartal 2020 erwarteten Mittelzuflüssen aus erfolgreich umgesetzten Maßnahmen zur Generierung von zusätzlichen Finanzmitteln ist das Unternehmen solide aufgestellt. Damit ist die Liquidität mehr als ausreichend für die Ende 2020 geplante Kaufpreiszahlung für SGL Composites USA in Höhe von 62 Mio. USD sowie die erwarteten Auszahlungen für das Restrukturierungsprogramm vor allem im Geschäftsjahr 2021. Darüber hinaus besteht weiterhin Zugang zum syndizierten Kredit über 175 Mio. €, der unverändert nicht gezogen ist.

Die Quartalsmitteilung zum 30. September 2020 wird wie geplant am 12. November 2020 veröffentlicht.

Weitere Details zum neuen 5-Jahresplan sowie die Prognose für das Geschäftsjahr 2021 werden zur Vorlage des Geschäftsberichts 2020 am 25. März 2021 veröffentlicht.

*Die Verwendung von Kennzahlen in dieser Mitteilung erfolgt analog der Definition im Geschäftsbericht 2019 und im Zwischenbericht zum 30. Juni 2020. Es gab gegenüber der ursprünglichen Prognose keine Veränderungen im Konsolidierungskreis bzw. Bilanzierungsmethode.

Weitere Informationen:
SGL Carbon Composites Fibers
Quelle:

SGL CARBON SE

(c) BVMed
01.10.2020

BVMed: „Digitale Bestandsplattform Versorgungskritischer Medizinprodukte“

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, schlägt zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Krisensituationen in Deutschland eine „Digitale Bestandsplattform Versorgungskritischer Medizinprodukte“ vor. „Die Medizinprodukte-Industrie steht für smarte Lösungen bereit, um die Verteilung versorgungskritischer Medizinprodukte in Krisensituationen besser über eine Bestandsdatenbank mit offenen GS1-Schnittstellen zu organisieren“, sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan, Vorstand bei B. Braun, auf der digitalen Jahres-Pressekonferenz des deutschen MedTech-Verbandes am 1. Oktober 2020. Der BVMed-Vorschlag bezieht sich auf die vom Bundesgesundheitsministerium geplante „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“. „Hier muss unbedingt die logistische Expertise der MedTech-Branche eingebunden werden“, so Lugan.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, schlägt zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Krisensituationen in Deutschland eine „Digitale Bestandsplattform Versorgungskritischer Medizinprodukte“ vor. „Die Medizinprodukte-Industrie steht für smarte Lösungen bereit, um die Verteilung versorgungskritischer Medizinprodukte in Krisensituationen besser über eine Bestandsdatenbank mit offenen GS1-Schnittstellen zu organisieren“, sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan, Vorstand bei B. Braun, auf der digitalen Jahres-Pressekonferenz des deutschen MedTech-Verbandes am 1. Oktober 2020. Der BVMed-Vorschlag bezieht sich auf die vom Bundesgesundheitsministerium geplante „Nationale Reserve Gesundheitsschutz“. „Hier muss unbedingt die logistische Expertise der MedTech-Branche eingebunden werden“, so Lugan.

Zum Hintergrund erläutert der BVMed-Vorsitzende, dass es zu Beginn der Corona-Krise zu einer Nachfrage-Explosion für einige Medizinprodukte und Pharmazeutika zur Intensivbehandlung kam. Spontane und multiple Bestellungen führten zu Lieferengpässen. Zudem kam es zu einer Kettenreaktion durch „protektionistische“ Aktivitäten einiger Staaten. Lugans Einschätzung: „Für über 80 Prozent aller kritischen Produkte gibt es keinen Mangel, sondern ein Verteilungsproblem. Hier wäre eine digitale Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte eine gute Lösung“. Erste Gespräche mit dem Bundesgesundheitsministerium haben bereits stattgefunden. Derzeit organisiert der BVMed eine Industrieallianz aus den Bereichen Medizintechnik und Pharma.

Lugan nannte sechs Entwicklungsschritte zur digitalen Bestandsplattform:

  1. Definition kritischer Arznei- und Medizinprodukte
  2. Ermittlung von Produkten / Rohmaterialien mit fehlender EU-Produktionskapazität
  3. Nutzung eines einheitlichen global eingeführten Produktidentifikationsstandards und Klassifikationsstandards
  4. Festlegung der Teilnehmer an der Bestandsplattform und Zugänglichkeit
  5. Aufsetzen eines Pilotprojektes
  6. Strategie zur Vermeidung von außereuropäischen Abhängigkeiten

Lugan forderte, die Industrie-Expertise bei den Maßnahmen zur Überwindung der COVID-19-Krise stärker einzubinden. Er verwies darauf, dass die industrielle Gesundheitswirtschaft – abgekürzt IGW – ein für Deutschland enorm wichtiger Wirtschaftszweig sei. „Die IGW steht für rund 85 Milliarden Euro Wertschöpfung, ein Exportvolumen von 120 Milliarden Euro und über 1 Million Arbeitsplätze“, so Lugan. Die Medizinprodukte-Industrie sei ein bedeutender Teil der Gesundheitswirtschaft. Die MedTech-Branche beschäftige in Deutschland über 215.000 Menschen, sei stark mittelständisch geprägt und investiere 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung.

„Deutsche Medizintechnik ist auf dem Weltmarkt sehr erfolgreich. Die Exportquote lag im Jahr 2019 bei rund 65 Prozent. Der Inlandsumsatz liegt bei über 33 Milliarden Euro“, betonte der BVMed-Vorsitzende. Dennoch mangele es aus seiner Sicht noch immer an einer ausreichenden Wertschätzung der Branche in der Politik und der Öffentlichkeit. Die Corona-Pandemie habe sehr deutlich gezeigt, „wie unentbehrlich Medizinprodukte für die Gesundheitsversorgung der Menschen sind."

Als Lehren aus der Corona-Krise formulierte Lugan folgende Forderungen der MedTech-Branche:

  • „Wir müssen auch in Krisenzeiten unbedingt einen weltweiten freien Warenverkehr sicherstellen. Die globalen Lieferketten dürfen nicht durch staatliche Eingriffe unterbrochen werden. Wir brauchen hier gute vertragliche Lösungen und Handelsabkommen.
  • Wir brauchen Verbesserungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen – beispielsweise durch virtuelle Fernaudits.
  • Wir müssen die Krise als Innovationstreiber nutzen. Die Erleichterungen für die Wirtschaft in der Corona-Krise, die sich als wirksam erwiesen haben, sollten nach der Krise beibehalten und sogar ausgeweitet werden. Dazu gehören auch telemedizinische Lösungen sowie flexiblere Lösungen bei der Verordnung von Hilfs- und Verbandmitteln.
  • Wir brauchen eine Entbürokratisierungs-Offensive durch digitale Lösungen. Digitalisierung und bessere Datennutzung können hier helfen.“

Lugans Schlussappell: „Mittel- und langfristig benötigen wir einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Bedeutung des MedTech-Standorts Deutschland und ein Konjunkturprogramm für die überwiegend mittelständisch geprägte Medizinprodukte-Branche – möglichst abgestimmt auf europäischer Ebene.“

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

06.05.2020

Lenzing Vorstand schlägt Verzicht auf Dividende für 2019 vor

Der Vorstand der Lenzing Gruppe bewertete seinen ursprünglichen Beschlussvorschlag für eine Dividendenausschüttung von EUR 1,00 neu und gelangte zu dem Ergebnis, dass er dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung aufgrund der COVID-19-Krise vorschlagen wird, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auszuschütten.

Der Vorstand der Lenzing Gruppe bewertete seinen ursprünglichen Beschlussvorschlag für eine Dividendenausschüttung von EUR 1,00 neu und gelangte zu dem Ergebnis, dass er dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung aufgrund der COVID-19-Krise vorschlagen wird, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2019 auszuschütten.

Weitere Informationen:
Lenzing AG Dividende
Quelle:

Lenzing AG

02.04.2020

SGL Carbon SE setzt Prognose für das laufende Geschäftsjahr aus

Die bisherigen Ziele für 2020 werden wegen der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht erreicht.

Der Vorstand der SGL Carbon SE hat heute festgestellt, dass die prognostizierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht erreichbar sind. Angesichts der erheblichen Unsicherheit über Dauer und Folgen der COVID-19-Pandemie kann der Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Umsatz- und Ertragsprognose für das laufende Jahr abgeben. Daher wird die Prognose für 2020 ausgesetzt.

Die bisherigen Ziele für 2020 werden wegen der COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht erreicht.

Der Vorstand der SGL Carbon SE hat heute festgestellt, dass die prognostizierten Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der weltweiten COVID-19-Pandemie voraussichtlich nicht erreichbar sind. Angesichts der erheblichen Unsicherheit über Dauer und Folgen der COVID-19-Pandemie kann der Vorstand zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Umsatz- und Ertragsprognose für das laufende Jahr abgeben. Daher wird die Prognose für 2020 ausgesetzt.

Die ursprüngliche Erwartung, nach der ein leicht rückläufiger Umsatz und ein EBIT vor Sondereinflüssen etwa 10-15% unter dem Vorjahr (Umsatz 2019: 1.087 Mio. €; EBIT vor Sondereinflüssen 2019: 48 Mio. € ) in Aussicht gestellt wurde, hatte der Vorstand bereits im Lagebericht des am 12. März 2020 veröffentlichten Jahresabschlusses 2019 unter den Vorbehalt gestellt, dass negative Effekte aus den Auswirkungen des Corona-Virus nicht enthalten waren, da sich der Ausbruch zu diesem Zeitpunkt im Wesentlichen noch auf China und Italien beschränkte. In der Zwischenzeit wurden seitens zahlreicher weiterer Regierungen umfangreiche Maßnahmen mit erheblichen Einschränkungen auf den öffentlichen und wirtschaftlichen Bereich beschlossen und führende Wirtschaftsexperten gehen mittlerweile von einem signifikanten Rückgang der wirtschaftlichen Leistung in wesentlichen Volkswirtschaften aus.

Der Vorstand der SGL Carbon hat umfassende Maßnahmen zur Reduktion der Kostenbasis und Sicherung der Liquidität eingeleitet und teilweise bereits umgesetzt. Dazu gehören die Einführung von Kurzarbeit, Reduzierung von Material- und indirekte Ausgaben sowie weitere Reduzierung bzw. Verschiebung von Investitionsausgaben. Darüber hinaus werden weitere nicht kapitalmarktbezogene Finanzierungsmöglichkeiten sondiert, die teilweise schon in Vorbereitung sind. Das Unternehmen arbeitet intensiv daran, mögliche Risiken zu erkennen und zu begrenzen.

Quelle:

SGL Carbon

17.03.2020

SGL Carbon SE verschiebt Hauptversammlung

Der Vorstand der SGL Carbon SE (ISIN:DE0007235301) hat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung nicht wie geplant am 22. April 2020 durchzuführen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Die Absage der für den 22. April 2020 einberufenen Hauptversammlung erfolgt aufgrund der jüngsten Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden, dass in den kommenden Wochen die Infektionen mit dem Virus in Deutschland weiter ansteigen könnten. In dieser Situation hat sich der Vorstand entschlossen, zum Schutz der Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister die ursprünglich für den 22. April 2020 einberufene Veranstaltung nicht durchzuführen.

Der Vorstand der SGL Carbon SE (ISIN:DE0007235301) hat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung nicht wie geplant am 22. April 2020 durchzuführen, sondern auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Die Absage der für den 22. April 2020 einberufenen Hauptversammlung erfolgt aufgrund der jüngsten Maßnahmen des Bundes, der Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) sowie der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts und der zuständigen Behörden, dass in den kommenden Wochen die Infektionen mit dem Virus in Deutschland weiter ansteigen könnten. In dieser Situation hat sich der Vorstand entschlossen, zum Schutz der Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beteiligten Dienstleister die ursprünglich für den 22. April 2020 einberufene Veranstaltung nicht durchzuführen.

Die Gesellschaft wird die Hauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2020 nachholen. Die SGL Carbon SE wird die Lage in den kommenden Wochen weiter genau beobachten und in Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle und den Empfehlungen der zuständigen Behörden zu einem neuen Termin für die Hauptversammlung einladen.

Weitere Informationen:
SGL Carbon
Quelle:

SGL Carbon