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27.12.2017

Südwesttextil und AFBW starten das Projekt „BauTex BW“.

  • Häuser und Brücken aus Textil
  • Bauen mit Fasermaterialien soll bekannter werden

Stuttgart – Der Verband Südwesttextil und die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) starten zum Jahresbeginn ihr Projekt „BauTex BW“. Neben weiteren Institutionen wirken auch bekannte Architekten wie Werner Sobek und das Büro SL Rasch mit. Höhepunkt ist ein Treffen auf dem textil-verkleideten Rottweiler Testturm.

„Textil kann viel. Faserbasierte Werkstoffe machen Häuser energieeffizienter und Brücken länger haltbar“, so Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Verbands Südwesttextil und Vorstand bei der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). Die beiden Organisationen wollen den noch bei vielen unbekannten Baustoff Textil 2018 bekannter machen. Dazu starten sie jetzt das Projekt BauTex BW, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Textile Hightech-Werkstoffe, wie Textilbeton oder gewebte und gestrickte Flächen, könnten gegenüber klassischen Baustoffen wie Stahl, Glas, Beton und Holz immer häufiger punkten.

  • Häuser und Brücken aus Textil
  • Bauen mit Fasermaterialien soll bekannter werden

Stuttgart – Der Verband Südwesttextil und die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) starten zum Jahresbeginn ihr Projekt „BauTex BW“. Neben weiteren Institutionen wirken auch bekannte Architekten wie Werner Sobek und das Büro SL Rasch mit. Höhepunkt ist ein Treffen auf dem textil-verkleideten Rottweiler Testturm.

„Textil kann viel. Faserbasierte Werkstoffe machen Häuser energieeffizienter und Brücken länger haltbar“, so Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Verbands Südwesttextil und Vorstand bei der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). Die beiden Organisationen wollen den noch bei vielen unbekannten Baustoff Textil 2018 bekannter machen. Dazu starten sie jetzt das Projekt BauTex BW, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Textile Hightech-Werkstoffe, wie Textilbeton oder gewebte und gestrickte Flächen, könnten gegenüber klassischen Baustoffen wie Stahl, Glas, Beton und Holz immer häufiger punkten.

Ästhetisch, ressourcenschonend und funktionell würden sie sich für viele Produkte und Anwendungen im Bau empfehlen. Dies sei die Botschaft gemeinsam mit fünf weiteren Partnern: der IHK Reutlingen mit ihrem Cluster Technische Textilien Neckar-Alb, der Landesinitiative Smart Home & Living Baden-Württemberg, Europas größtem Textilforschungsinstitut DITF in Denkendorf, der Forschungsgesellschaft für Textiltechnik Albstadt (FTA) sowie den Hohenstein Instituten in Bönnigheim.

Textilien seien leichter, besser formbar und dadurch oft effizienter und ästhetischer, so die Verbände. Aber: „Textiles Bauen ist jung. Das Potenzial ist noch zu wenig bekannt“, sagt Peter Haas. BauTex BW solle ein Türöffner für die Textilindustrie Richtung Architektur und Bau sein und umgekehrt Architekten, Bauingenieure und Bauunternehmen fürs Thema begeistern. Ein erster Schritt ist die Veröffentlichung eines Statusberichts des textilen Bauens mit konkreten Beispielen, Referenzprojekten und Portraits über wichtige Akteure.

Mit dabei ist auch der bekannte Architekt Professor Werner Sobek, der erst jüngst mit der Verkleidung des Rottweiler Aufzug-Testturms mittels einer Textilmembran für Schlagzeilen sorgte. Dort, im derzeit bekanntesten Textilbau des Landes, findet im April auch die Jahrestagung von Südwesttextil in 240 Metern Höhe statt. Dann soll auch das Projektbuch erscheinen. Ebenso will man sich in der Ideenfindung rund um die Internationale Bauausstellung der Region Stuttgart einbringen. Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum der Weißenhof-Siedlung soll die IBA 2027 das Bauen, Wohnen und Leben von morgen aufzeigen. „Textil muss dabei eine Rolle spielen. Jeder Mensch verbraucht im Lauf seines Lebens 5 Tonnen Baustoff. Bei wachsender Weltbevölkerung hat das einen unermesslichen Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß zur Folge. Sparsames Bauen ist das Gebot der Stunde und Textil kann dabei helfen“, so Haas.

Mehr Infos unter www.afbw.eu/de/index/bautex-bw.html

Quelle:

Kommunikation + Event  
Südwesttextil e.V.

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert ©BTE
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18.12.2017

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt (Version I/2018).
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann neben dem Attributsystem auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt ©BTE
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18.12.2017

BTE. Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten!

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
  • Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
  • Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein  Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
  • Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“  

  • Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung „Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten“).
  • Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
  • Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“

  • Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
  • Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer ©BTE
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18.12.2017

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Konkret: Bisher dürfen Lieferanten nach den GS1-Regularien verbrauchte GTIN gemäß der vom BTE mit erarbeiteten Anwendungsempfehlung der „Connecting Fashion Business Initiative“ (CFB) frühestens 36 Monaten nach der letzten Lieferung an den Einzelhandel für andere (neue) Artikel wiederverwenden. Hintergrund ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass spätestens nach drei Jahren die Ware im Einzelhandel abgeflossen ist und in der Warenwirtschaft daher keine Rolle mehr spielt. Da das „Gedächtnis“ des Internets beim Online-Vertrieb mit Blick auf die einmal ins Netz eingestellten Artikel aber praktisch unendlich ist, kommt es schon heute – teilweise auch im stationären Handel bei sehr niedriger LUG - immer wieder zu erheblichen Irritationen, wenn „alte“ GTIN für neue Kollektionen wieder aktiviert werden.

Künftig soll daher eine einmal vom Lieferanten vergebene GTIN gar nicht mehr wiederverwendet werden. Die Änderung der GTIN-Vergaberichtlinie wird zwar erst Ende 2018 international in Kraft treten, die Industrie sollte sich aber frühzeitig auf das Wiederverwendungsverbot der GTIN einstellen.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
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18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo (c) BTE e.V.
20.11.2017

BTE: Heimtextil 2018 - Vorteilsaktion für Betten- und Textilfachhandel

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Hinweis: Wer sich bereits bei der letzten Heimtextil für „Bed’n Excellence“ registriert hat, bekommt ab Mitte Dezember 2017 automatisch das Starterpaket zugeschickt. Alle anderen Interessenten können sich auf der Homepage www.heimtextil.de/bednexcellence für die Vorteilsaktion anmelden. Anmeldeschluss für „Bed’n Excellence“ ist der 10. Dezember 2017.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

Fashion Net Düsseldorf: Studie zum Modestandort Düsseldorf ©Fashion Net Düsseldorf
Fashion Net Düsseldorf
25.10.2017

Fashion Net Düsseldorf: Studie zum Modestandort Düsseldorf

  • Fachbesucher äußern Lob an CPD
  • Düsseldorf weiterhin wichtigster Orderstandort Deutschlands
  • Fashion Net plant App für 360 Grad Orderstandort

Düsseldorf - Die Bilanz der Showroom- und Messebetreiber zur Sommerausgabe der Collection Première Düsseldorf fiel auch in diesem Jahr positiv aus. Um diese Einschätzung zu stützen und von Seiten der Messebesucher zu evaluieren, wurden im Laufe des Orderwochenendes mit einem Fragebogen, der rund zwanzig Fragen umfasste, allgemeine und spezifische Daten gesammelt. Durchgeführt wurde die Umfrage im Auftrag von Fashion Net Düsseldorf von Coach und Mediatorin Martina Töpfer. Ziel der Erhebung war es, zu ermitteln, was Besucher der Modemessen und Showrooms von der CPD erwarten und diesbezüglich die Rolle von Fashion Net Düsseldorf zu reflektieren.

  • Fachbesucher äußern Lob an CPD
  • Düsseldorf weiterhin wichtigster Orderstandort Deutschlands
  • Fashion Net plant App für 360 Grad Orderstandort

Düsseldorf - Die Bilanz der Showroom- und Messebetreiber zur Sommerausgabe der Collection Première Düsseldorf fiel auch in diesem Jahr positiv aus. Um diese Einschätzung zu stützen und von Seiten der Messebesucher zu evaluieren, wurden im Laufe des Orderwochenendes mit einem Fragebogen, der rund zwanzig Fragen umfasste, allgemeine und spezifische Daten gesammelt. Durchgeführt wurde die Umfrage im Auftrag von Fashion Net Düsseldorf von Coach und Mediatorin Martina Töpfer. Ziel der Erhebung war es, zu ermitteln, was Besucher der Modemessen und Showrooms von der CPD erwarten und diesbezüglich die Rolle von Fashion Net Düsseldorf zu reflektieren.

Die Ergebnisse der Umfrage werden im Folgenden zusammenfassend dargestellt. Die Mehrheit der Befragten besucht während der CPD insgesamt 1-20 Showrooms (48%) bzw. 21-40 Showrooms (31%). Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Kaiserswerther Straße ein, die mit 71% als wichtigster Standort der CPD hervorgeht, gefolgt vom Karl-Arnold-Platz mit Fashion Plaza, Supreme, B1 (54%) und der Unternehmerstadt mit LO2, Halle 29, Halle 30 und Double U (45%). Zudem gaben sieben von zehn Teilnehmern an, vor einem Besuch im Showroom einen Termin zu vereinbaren.

Auch abseits der CPD schreiben 43% der befragten Besucher Order in Düsseldorf: Zwischen einem und 20 Tagen verbringen sie über die CPD hinaus in der Rheinmetropole, wobei 2-5 Tage die höchsten Angaben erzielten. Der Anteil des in Düsseldorf getätigten Ordervolumens ist beträchtlich: 51% der Teilnehmer schreiben 30% bis 60% der Order in Düsseldorf.

Die Teilnehmer der Studie stehen der CPD überwiegend positiv gegenüber. So bewerten 54% die aktuelle CPD mit der Schulnote gut, 25% mit befriedigend und 15% mit sehr gut. Auch die dort entstehenden Geschäftskontakte halten 85% für wichtig. „Die Umfrage hat uns noch einmal bestätigt, wie wichtig Düsseldorf als Orderstandort ist“, so Angelika Firnrohr, Geschäftsführerin von Fashion Net Düsseldorf e.V. „Experten aus der Modebranche besuchen die CPD, da sie hier eine große und komplexe Auswahl an Labels und Marken treffen. Der Kontakt zu deren kompetenten Ansprechpartnern ist sehr eng und bereitet eine entspannte, offene und freundliche Atmosphäre. Darüber hinaus schätzen die Besucher an der CPD sehr, dass sie sich über die Trends der kommenden Saisons informieren und zugleich ordern können.“

Dennoch hatten die Befragten zusätzliche Wünsche an die Order in Düsseldorf, wie kürzere Wege und weniger Standorte, sodass ein besseres Zeitmanagement möglich ist. Der Fashion Net Shuttle In Rotation ist für knapp die Hälfte der Befragten das wichtigste Fortbewegungsmittel während der CPD. Aufgrund der hohen Auslastung wünschen sich die Besucher daher häufigere Fahrten des Shuttles.

Hauptsächlich werden die Messen am Samstag oder Sonntag besucht (77%/89% respektive). Der beliebteste CPD-Tag ist mit 62% der Stimmen der Sonntag, wobei Mehrfachnennungen möglich waren. Entscheidende Gründe dafür sind laut Umfrage Termine bei den Showrooms, wichtige Veranstaltungen und Modenschauen sowie der freie Tag und die Anwesenheit aller wichtigen Personen.

Im Anschluss an die grundlegende Einschätzung der CPD durch die Messebesucher ging es um die neue Digitalstrategie von Fashion Net Düsseldorf. Für 360 Grad Orderstandort Düsseldorf entwickelt das Fashion Net zurzeit eine eigene App, mit der Aussteller und Besucher untereinander vernetzt werden und die sie mit allen Orderinformationen zum Standort versorgt. Zunächst sollte ermittelt werden, wie wichtig den Messebesuchern eine zentrale Zusammenfassung aller Marken und Showroom-Standorte in Düsseldorf in Form einer App ist. „Das Ergebnis war eindeutig: Eine App als Informationsplattform wird nahezu einstimmig positiv bewertet. Der Fokus der App wird natürlich auf den Showrooms, Labels und Marken wie auf Agenturen liegen, denn diese Informationen sind für Besucher der Messen notwendig“, erklärt Angelika Firnrohr. „Hinzu kommen allgemeine Informationen zum Orderstandort Düsseldorf, wie etwa Veranstaltungen, Hotels und Gastronomie.“

Des Weiteren konnten die Befragten ihre Wünsche an die in der App angebotenen Informationen äußern. „Den Wünschen nach einem integrierten Terminplaner und einem Lageplan der Aussteller werden wir so gut es geht nachkommen“, fährt sie fort. „Anregungen wie einem Shuttle-Bus-Plan werden allerdings schon verwirklicht.“

Insgesamt nahmen 202 Personen an der Umfrage teil. Die meisten von ihnen kommen aus Deutschland und besuchten die CPD aus den Ballungsräumen Düsseldorf, Köln, München, Berlin und Hamburg. Während 13% angaben, die CPD das erste Mal zu besuchen, kommt die Mehrheit schon seit vielen Jahren und gaben immerhin noch 7% an, bereits zum 30. Mal da zu sein.

Zusammenfassend ergibt sich aus der Studie, dass der Modestandort Düsseldorf nach wie vor die wichtigste Orderplattform für die Modebranche ist: Markenvielfalt und Innovationen sind bei den Besuchern hochgeschätzt und machen Düsseldorf für alle Mitwirkenden zu einem attraktiven Orderstandort in Deutschland. In Düsseldorf schreibt die Modebranche. Da die dezentralen Standorte der Messen und Showrooms bemängelt wurden, zeigt sich, dass ein zentrales Informationstool wie Fashion Net Düsseldorf es mit der eigenen App angeht den Komfort für CPD-Besucher deutlich erhöht und Düsseldorf als Orderstandort in der Attraktivität noch steigern kann.

Quelle:

PR + Presseagentur textschwester

19.10.2017

LDT Nagold ermöglicht Abiturienten Einstieg ins Vollzeitmodell

Mit Studienstart März 2018 können modeaffine Abiturienten und Abgänger mit Fachabitur des Abiturientenjahrgangs 2017 und früher auch ohne Praxiserfahrung direkt im 4-semestrigen Vollzeitmodell der LDT Nagold ihr Studium beginnen. Bislang war es so, dass Abiturienten / Fachabiturienten ‚vor der Aufnahme des Studiums‘ im Vollzeitmodell eine ‚12-monatige Praxiszeit‘ nachweisen mussten.

Das eigens für diese Zielgruppe entwickelte neue Studienmodell sieht vor, dass die Abiturienten die ersten zwei Semester an der LDT regulär studieren und einen ersten Studienabschluss (Junior Fashion Manager LDT) nach einer entsprechenden Prüfung erhalten. Die Studieninhalte bestehen im Kern aus den Inhalten der beiden Semester des 4-semestrigen Studiengangs, werden jedoch noch um spezielle kommunikative und digitale Inhalte erweitert.

Anschließend sollten die Abiturienten dann eine 6 bis 12-monatige Praxiszeit in Unternehmen der Modebranche (Handel oder Industrie) absolvieren, damit sie dann wieder an die LDT zurückkommen und die noch fehlenden Semester für den Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ erhalten können.

Mit Studienstart März 2018 können modeaffine Abiturienten und Abgänger mit Fachabitur des Abiturientenjahrgangs 2017 und früher auch ohne Praxiserfahrung direkt im 4-semestrigen Vollzeitmodell der LDT Nagold ihr Studium beginnen. Bislang war es so, dass Abiturienten / Fachabiturienten ‚vor der Aufnahme des Studiums‘ im Vollzeitmodell eine ‚12-monatige Praxiszeit‘ nachweisen mussten.

Das eigens für diese Zielgruppe entwickelte neue Studienmodell sieht vor, dass die Abiturienten die ersten zwei Semester an der LDT regulär studieren und einen ersten Studienabschluss (Junior Fashion Manager LDT) nach einer entsprechenden Prüfung erhalten. Die Studieninhalte bestehen im Kern aus den Inhalten der beiden Semester des 4-semestrigen Studiengangs, werden jedoch noch um spezielle kommunikative und digitale Inhalte erweitert.

Anschließend sollten die Abiturienten dann eine 6 bis 12-monatige Praxiszeit in Unternehmen der Modebranche (Handel oder Industrie) absolvieren, damit sie dann wieder an die LDT zurückkommen und die noch fehlenden Semester für den Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ erhalten können.

Der große Vorteil für die Studenten hierbei ist, dass sie nach der 6 bis 12-monatigen Praxisphase sowohl wieder ins Vollzeitmodell, aber auch wahlweise ins ‚Firmenmodell‘ (duales Studium) der LDT Nagold einsteigen können. Die Fortführung des Studiums im Firmenmodell setzt natürlich voraus, dass sie im Rahmen der Praxiszeit ihr Unternehmen überzeugen konnten, sie unter Vertrag zu nehmen, um die noch ausstehenden ‚Theorie- u. Praxisphasen des Firmenmodells‘ (Phasen 3 - 5) durchlaufen zu können. In der 5. Theoriephase erfolgen dann die Abschlussprüfungen an der LDT mit dem in der Branche anerkannten Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘.

Ein weiterer Vorteil des neuen Studienmodells besteht darin, dass die Abiturienten nach der Praxisphase zuerst einmal in der Branche arbeiten und Geld verdienen können, da sie nicht unmittelbar danach ihr Studium an der LDT fortsetzen müssen, sondern dies auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

Der große Vorteil für das jeweilige Unternehmen hierbei ist, dass dieses sich ja zunächst erst einmal vertraglich für eine begrenzte Zeitphase (6 bis 12-monatige Praxisphase) mit dem Abiturienten einigen muss. Erst mit Ablauf dieser Praxisphase entscheidet das Unternehmen dann, ob es den Praktikanten / die Praktikantin a) in ein festes Arbeitsverhältnis übernimmt oder b) mit ihm / ihr das Firmenmodell an der LDT fortsetzen möchte bzw. ob es den Praktikanten / die Praktikantin überhaupt nicht länger ‚unter Vertrag‘ nehmen möchte.

Weitere Infos hierzu sind direkt beim Geschäftsführer Finanzen & Marketing der LDT Nagold Manfred Mroz unter mroz@ldt.de oder telefonisch unter +49 7452-840938 erhältlich! Es besteht auch die Möglichkeit, über den ‚Kontakt‘-Button auf der Internetseite der LDT weitere Auskünfte anzufordern (www.ldt.de). Auf der Mobile-Version der Internetseite www.ldt.de besteht auch die Möglichkeit, über das Smart-Phone direkt mit einem Verantwortlichen der LDT Nagold einen ‚CHAT’ über das neue Studienmodell zu starten!

 

Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

LDT Nagold GmbH
Akademie für Mode-Management

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Logo BTE BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

Kind + Jugend besuchen! - Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17.
Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.
 
Besonderes Angebot:
Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.
 
Weitere Informationen:
Kind + Jugend
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

Chrom VI weiter ein Problem

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

In Deutschland finden die Aufsichtsbehörden in Artikeln aus Leder immer noch das verbotene Chrom VI. So wurde im EU-Schnellwarndienst RAPEX in den letzten Wochen mehrfach vor entsprechender Ware gewarnt. Besonders oft waren dabei Handschuhe betroffen, und zwar auch von deutschen Marken wie Roeckl und Polo. Die Artikel waren damit nicht verkehrsfähig und mussten aus dem Verkauf genommen werden. Den Lieferanten droht zudem ein Bußgeld.

Der BTE empfiehlt daher allen Unternehmen, beim Einkauf noch einmal vom Lieferanten zu fordern, dass kein Chrom VI nachweisbar ist. Ggf. sollte dies auch in die eigenen Einkaufsbedingungen aufgenommen werden. Bei Eigenmarken bzw. großen Einkaufsmengen sollte der Händler außerdem stichprobenartig die Ware selbst auf Chrom VI untersuchen.

Weitere Informationen:
Chrom VI Schuh- und Lederindustrie
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

4Dmagic: Neues Tool zur Vermittlung von (Werbe)Flächen

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Weitere Informationen:
Werbung
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil

07.08.2017

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio.
Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2015 um mehr als 4.300 auf nur noch 14.556 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 23 Prozent. Allein in 2015 schlossen 709 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 821 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2015 stark an, und zwar um 54 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum immerhin noch um 51 Prozent.
 
Gut behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die großen Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2015 stieg deren Zahl um 13 Prozent von 396 auf 448 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um 43 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum deutschen Mittelstand zählen.
 
Hinweis: Viele Daten über den deutschen Textilmarkt enthält auf 160 Seiten der kürzlich erschienene BTE-Statistik-Report 2017 „Textileinzelhandel". Weiter Informationen und Bestellung im BTE-Onlineshop unter www.shop.bte.de.
 
Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen
Nettoumsatz/Jahr 2010 2012 2015
bis 500.000 EUR 10,5 9,0 6,8
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 12,3
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 112,4 11,4
ab 100 Mio. EUR 48,0 51,0 58,8
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR 26,5 28,4 32,7
Zahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.101

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

 

 
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

07.08.2017

Innovatives Ausbildungsmaterial nutzen

Online-Portal www.textilwissen.de von BTE und Deutschem Fachverlag
 
Die neue Ausbildungsrunde hat begonnen oder steht zumindest kurz bevor. Für das ausbildende Modeunternehmen stellt sich daher aktuell die Frage, wie den Berufseinsteigern das notwendige Fachwissen effizient vermittelt werden kann.
 
Der BTE empfiehlt in diesem Zusammenhang das 2014 gestartete E-Learning-Portal „TextilWissen“, das gemeinsam von BTE, Mediadidact (Deutscher Fachverlag) und TextilWirtschaft realisiert wurde. Basierend auf dem Buch „Bekleidung – das Wissensbuch“, das ebenfalls bei Mediadidact erscheint, enthält es alles Wissenswerte zum Thema Warenkunde.
Gegliedert sind die Weiterbildungs-Inhalte in die drei Bereiche Grundstoffe, Weiterverarbeitung und Verwendung. Hinzu kommen Informationen zur Textilpflege sowie zu Recycling-Möglichkeiten.
Online-Portal www.textilwissen.de von BTE und Deutschem Fachverlag
 
Die neue Ausbildungsrunde hat begonnen oder steht zumindest kurz bevor. Für das ausbildende Modeunternehmen stellt sich daher aktuell die Frage, wie den Berufseinsteigern das notwendige Fachwissen effizient vermittelt werden kann.
 
Der BTE empfiehlt in diesem Zusammenhang das 2014 gestartete E-Learning-Portal „TextilWissen“, das gemeinsam von BTE, Mediadidact (Deutscher Fachverlag) und TextilWirtschaft realisiert wurde. Basierend auf dem Buch „Bekleidung – das Wissensbuch“, das ebenfalls bei Mediadidact erscheint, enthält es alles Wissenswerte zum Thema Warenkunde.
Gegliedert sind die Weiterbildungs-Inhalte in die drei Bereiche Grundstoffe, Weiterverarbeitung und Verwendung. Hinzu kommen Informationen zur Textilpflege sowie zu Recycling-Möglichkeiten. Aktuell sind folgende Kurse verfügbar:
  • Grundstoffe: Baumwolle, Chemiefasern (cellulosische und synthetische), Feine Haare, Leder, Leinen, Naturfasern, Pelze I und II, Seide und Wolle.
  • Verarbeitung: Färben/Drucken/Veredeln, Garne & Zwirne, Maschenware und Weben.
  • Verwendung: Anzüge (Herren), Hemden, Hosen (Damen und Herren), Jacken/Mäntel, Outdoor-, Sport- und Funktionsmaterialen sowie –mode, Waschen/Reinigen/Pflegen, Schuhe (Grundlagen und Modelle) und Taschen.
Die Inhalte sind didaktisch attraktiv, interaktiv aufbereitet und können von den Teilnehmern sowohl am PC als auch auf Tablets und Smartphones bearbeitet werden. Alle Lehrgänge werden jeweils mit einem individuellen Zertifikat abgeschlossen.
 
Der Preis für eine Einzellizenz beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband jährlich 79 EUR, sonst 89 EUR (jeweils inkl. MwSt.). Die Nutzungsgebühren sinken mit der Anzahl der Teilnehmer pro Unternehmen auf bis zu 31,60 bzw. 35,60 EUR (bei 500 Lizenzen). Weitere Informationen und Anmeldung unter www.textilwissen.de.
 
Weitere Informationen:
eLearning TextilWissen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Lagerabbau: Sommer-Schluss-Verkauf nutzen! - BTE empfiehlt Start am 31. Juli 2017

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Es gab zwar im März/April eine umsatzfördernde Schönwetter-Periode, danach folgte aber ein Auf und Ab, so dass der stationäre Modefachhandel im Durchschnitt den Vorjahresumsatz nach BTE-Berechnungen knapp verfehlt haben dürfte.

Als Folge sind die Bestände an aktueller Ware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern dürfte. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 31. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

Die Frühjahr/Sommer-Saison war für die Modebranche nicht einfach. Es gab zwar im März/April eine umsatzfördernde Schönwetter-Periode, danach folgte aber ein Auf und Ab, so dass der stationäre Modefachhandel im Durchschnitt den Vorjahresumsatz nach BTE-Berechnungen knapp verfehlt haben dürfte.

Als Folge sind die Bestände an aktueller Ware in etlichen Modehäusern noch hoch, was die Lagerräumung nicht erleichtern dürfte. In diesem Zusammenhang empfiehlt der BTE, den Sommer-Schluss-Verkauf als Räumungs-Event intensiv zu nutzen. Als Starttermin haben der BTE und die anderen Handelsverbände in diesem Jahr den 31. Juli propagiert. Er markiert das Ende bzw. den Höhepunkt der Reduzierungsphase und lockt so immer noch – wenn auch regional unterschiedlich stark - beträchtliche Teile der Bevölkerung zu diesem Anlass in die Läden.

Der Handel profitiert davon, dass die Medien nach wie vor über den Schlussverkauf berichten und so für einen beträchtlichen PR-Effekt sorgen. Der BTE rät deshalb, diese kostenlose Vorlage zu nutzen und die Kunden über den Start der letzten Reduzierungs-Phase zu informieren. Aufwändige begleitende Schlussverkaufs-Werbung rechnet sich sicher nicht immer, aber zumindest kostengünstige Kanäle (z.B. Schaufenster-Werbung, eigener Newsletter oder Facebook) sollten dafür ggf. verwendet werden.

Hinweis: Der BTE und der HDE Handelsverband Deutschland werden im Vorfeld  wieder entsprechende Pressemeldung zum Sommer-Schluss-Verkauf verbreiten, die erfahrungsgemäß zahlreiche Berichte in den Medien auslösen. Die entsprechende BTE-Meldung ist im Internet unter www.bte.de einzusehen.

Weitere Informationen:
SSV Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Wirtex e.V. Wirtschaftsverband Textil Service - WIRTEX e.V.
Wirtex e.V.
15.05.2017

Nachhaltigkeit als Chance für Textilien erkennen

Unter dem Thema „Nachhaltigkeit als Chance für den Textilservice, seine Lieferanten und Kunden“ hatten die Vereinigung MaxTex und der Wirtschaftsverband Textil Service (WIRTEX) das 3. MaxTex Forum in Berlin organisiert. Auch der Deutsche Textil Reinigungsverband (DTV) hatte seine Mitglieder zu diesem hochkarätigen Tag im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingeladen. Die Teilnehmer im vollbesetzten großen Saal des Ministeriums erlebten eine spannende Reise von textilen Rohstoffen bis zum Endkunden und - für einige überraschend - zurück zum Rohstoff. Kreislaufwirtschaft par exellence.

Rückenwind aus dem Ministerium

Unter dem Thema „Nachhaltigkeit als Chance für den Textilservice, seine Lieferanten und Kunden“ hatten die Vereinigung MaxTex und der Wirtschaftsverband Textil Service (WIRTEX) das 3. MaxTex Forum in Berlin organisiert. Auch der Deutsche Textil Reinigungsverband (DTV) hatte seine Mitglieder zu diesem hochkarätigen Tag im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit eingeladen. Die Teilnehmer im vollbesetzten großen Saal des Ministeriums erlebten eine spannende Reise von textilen Rohstoffen bis zum Endkunden und - für einige überraschend - zurück zum Rohstoff. Kreislaufwirtschaft par exellence.

Rückenwind aus dem Ministerium
Gerhard Becker, MaxTex-Geschäftsführer, und Dr. Andreas Marek, Geschäftsführer von WIRTEX, eröffneten die Veranstaltung. „Gastgeber“ Hans-Joachim Fuchtel, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dankte den Verbänden für ihr Engagement und stärkte den Rücken der Unternehmen aus der Textilwirtschaft, die sich Ihrer Verantwortung bewusst seien und sich für eine transparente und nachhaltige Entwicklung einsetzen. Er unterstrich, dass 90 % der finanziellen Mittel im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit aus dem privaten Sektor kämen.

Weitere Informationen:
Nachhaltigkeit, Wirtex, MaxTex
Quelle:

Wirtschaftsverband Textil Service - WIRTEX e.V.