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Anja Merker
01.03.2023

Neues Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe zum 01. März gestartet

  • Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt planmäßig beendet
  • Neues Mittelstand-Zentrum soll Unternehmen mit konkreten Ideen bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen

Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Das Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

  • Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt planmäßig beendet
  • Neues Mittelstand-Zentrum soll Unternehmen mit konkreten Ideen bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit unterstützen

Das Mittelstand-Digital Zentrum Smarte Kreisläufe gehört zu Mittelstand-Digital. Mit dem Mittelstand-Digital Netzwerk unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Das Netzwerk bietet mit den Mittelstand-Digital Zentren, der Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft und Digital Jetzt umfassende Unterstützung bei der Digitalisierung. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von konkreten Praxisbeispielen und passgenauen, anbieterneutralen Angeboten zur Qualifikation und IT-Sicherheit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ermöglicht die kostenfreie Nutzung und stellt finanzielle Zuschüsse bereit. Weitere Informationen finden Sie unter www.mittelstand-digital.de.

Unter der Federführung des Gesamtverbandes textil+mode werden gemeinsam mit den Partnern Deutsche Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF), Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen University (ITA), Sächsisches Textilforschungsinstitut (STFI) und DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung zukunftsrelevanter digitaler Technologien begleitet. Themen sind u.a. hohe Energie- und Rohstoffkosten, neue gesetzliche Regelungen in den Bereichen Lieferketten und Kreislaufwirtschaft, Arbeiten auf digitalen Plattformen und eine bedarfsgerechte Qualifikation der Belegschaft

Geschäftsführerin Anja Merker sieht das Thema Digitalisierung in den Unternehmen angekommen. „Künstliche Intelligenz, Robotik oder Blockchain sind keine Fremdwörter mehr. Eingeschränkte Ressourcen und fehlendes Personal, das in diesem Bereich entsprechend ausgebildet ist, verzögern aber gerade in kleinen und mittleren Betrieben die konkrete Anwendung. Hier wollen wir Unternehmen in Zukunft unterstützen, betriebsinterne Abläufe effizienter zu gestalten und die Unternehmen fit für Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu machen.“

Gemeinsam mit unseren Konsortialpartnern und den Partnern im Mittelstand-Digital Netzwerk werde man zusammen mit den Unternehmen passende Lösungen für nachhaltige, kreislauffähige Prozesse und neue digitale Geschäftsmodelle entwickeln, damit die aktuellen Herausforderungen gemeistert werden können. Dazu gehörten Machbarkeitsstudien zu potenziellen Lösungssystemen ebenso wie Prototypen für konkrete Anwendungsmöglichkeiten neuer Technologien oder Qualifizierungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Geplant ist darüber hinaus ein standortübergreifender Demonstrator, der beispielhaft einen transparenten Nachweis entlang der Lieferkette von der Faser bis zum Endkunden ermöglicht sowie ein Quick-Check-Tool, mit dem Mittelständler dabei unterstützt werden sollen, ihre Risiken in der Lieferkette schnell einzuschätzen und einen ersten Überblick über ihren ökologischen Fußabdruck zu gewinnen.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

15.02.2023

Härtefallhilfen kommen endlich, aber mit hohen Hürden

Südwesttextil begrüßt den Beschluss des Ministerrats vom 14.02.2023 zu den Härtefallhilfen Energie für KMU, sieht die hohen Auflagen aber kritisch.

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind gestern die Härtefallhilfen Energie im Ministerrat beschlossen worden. Die Unterstützungen kommen aus Bundesmitteln und sollen besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich zu den Strom- und Gaspreisbremsen sowie dem Dezemberzuschlag des Bundes entlasten. Südwesttextil, der Verband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, begrüßt, dass die Hilfen voraussichtlich ab März bei der Landesbank beantragt werden können.

Südwesttextil begrüßt den Beschluss des Ministerrats vom 14.02.2023 zu den Härtefallhilfen Energie für KMU, sieht die hohen Auflagen aber kritisch.

Nach langen Diskussionen zwischen Bund und Ländern sind gestern die Härtefallhilfen Energie im Ministerrat beschlossen worden. Die Unterstützungen kommen aus Bundesmitteln und sollen besonders betroffene kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zusätzlich zu den Strom- und Gaspreisbremsen sowie dem Dezemberzuschlag des Bundes entlasten. Südwesttextil, der Verband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie, begrüßt, dass die Hilfen voraussichtlich ab März bei der Landesbank beantragt werden können.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kommentiert die Entscheidung: „Die Härtefallhilfen Energie kommen, aber leider spät und vor allem mit hohen Auflagen. Die Kombination der Eingrenzung auf eine Größe von bis zu 500 Beschäftigten mit den verknüpften Vorgaben des negativen EBITDA 2022, des Mindestanteils der Energiekosten von sechs Prozent an den Gesamtkosten und der Mindeststeigerung um den Faktor drei, wird dazu führen, dass viele stark betroffene Unternehmen gar keine Hilfen erhalten werden. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens leidet z.B. auch, wenn dessen Energiekosten knapp unter der genannten Verdreifachung liegen.“

Diese Auflagen entsprechen damit längst nicht den Empfehlungen der Expertenkommission Gas und Wärme, Unterstützungen unabhängig von Branche und Größe zur Verfügung zu stellen. Es ist zudem fraglich, ob der zugeteilte Umfang der Fördermittel durch den Bund für Baden-Württemberg ausreichen wird. Der Verband begrüßt nichtsdestotrotz den Einsatz der baden-württembergischen Landesregierung, sich für energieträgerunabhängige Härtefallhilfen einzusetzen und mit einem eigenen Landesprogramm Entlastung zu schaffen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

15.02.2023

BTE kooperiert mit DMI: Modetrendanalysen für den Handel

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

  1.  Orderinfo – The Bestsellers To Come: Bereits zum Auftakt der Orderrunde wurde eine umfassende Orientierung über die Themen, Key Pieces und Must-Haves in der Women’s und Men‘s Wear inklusive Accessoires als Grundlage für die eigene Saison-Order erstellt. Diese erhielt nach den Messen in Berlin und Düsseldorf auf Grundlage der ersten Orderergebnisse ein umfangreiches Update, das die Highlights der Saison noch einmal zusammenfasst und zusätzliche Ordersicherheit gibt.
  2. Orderinfo Schuhe & Taschen – The Must Haves To Come: Diese spezifische Analyse enthält sämtliche für Einkäufer von Schuhen und Taschen relevanten Trendinformationen und -inspirationen. In Vorträgen mit opulenten Moodboards wird zunächst in die jeweilige Farb- und Gedankenwelt der Trendthemen eingeführt und die Must-Have-Produkte im Bereich Schuhe und Taschen herausgearbeitet. Zusätzlich zu dem Zugang zum Video-Streaming erhält man eine umfangreiche digitale Dokumentation mit dem gesamten Bildmaterial und den wichtigsten Informationen.

Beide Produkte sind für Mitglieder im Einzelhandelsverband zum Sonderpreis von jeweils 199 Euro erhältlich, Nicht-EHV-Mitglieder zahlen 226 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Weitere Informationen und Bestellung auf der BTE-Website.

Weitere Informationen:
BTE DMI-Orderinfo
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2023

Bündnis für nachhaltige Textilien: BTE zum Thema „Kreislaufwirtschaft und Klima“

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

Der BTE engagiert sich seit Jahren im vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Textilbündnis. Ende 2022 wurde im Rahmen dessen Mitgliederversammlung eine strategische Neuausrichtung vorgestellt. Ziel ist es, den positiven Beitrag des Textilbündnisses zum Wandel hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Textil- und Bekleidungsbranche zu ermöglichen und die Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen.
 
Unverändert sollten Bündnismitglieder dabei alle zwei Jahre öffentlich darstellen, wie sie ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Anerkannt als Nachweis werden der bündniseigene Review-Prozess und auch der Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) oder die Berichterstattung gemäß Anforderungen des Grünen Knopfes 2.0.
 
Seit Anfang 2023 müssen alle Mitglieder jährlich eine Liste Ihrer Lieferanten, insbesondere der Nähereien und Konfektionsbetriebe, liefern. Diese wird in einer aggregierten Liste veröffentlicht. Verbindlich wird die Beteiligung an einem der folgenden Fokusthemen:

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken,
  • Kreislaufwirtschaft und Klima,
  • Geschlechtergerechtigkeit und
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe.

Der BTE beteiligt sich zukünftig an dem Fokusthema „Kreislaufwirtschaft und Klima“. In diesem Zusammenhang ruft der BTE interessierte Unternehmen - auch Nicht-Mitglieder des Textilbündnisses – auf, sich an dem Projekt „geschlossene Stoffkreisläufe in globalen Lieferketten mit integrierten Design-Guidelines“ zu beteiligen. Ziel ist die Implementierung von Maßnahmen für zirkuläre Geschäftsprozesse in nominierten Fabriken sowie die Reduzierung von Textilabfällen. Projektland ist Vietnam. Ein ausführlicher Projektplan kann angefordert werden beim BTE, Gudrun Höck, E-Mail hoeck@bte.de

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

19.01.2023

Rentendebatte: Südwesttextil kritisiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

In der Debatte um ein höheres Renteneintrittsalter sieht Südwesttextil den Wert von erfahrenen Mitarbeitenden und fordert Anreize und gemeinschaftliche Lösungen statt politischer Feindseligkeit gegenüber der Wirtschaft.

Seitdem sich Bundeskanzler Olaf Scholz für stärkere Anreize für die Arbeit bis zum Renteneintritt ausgesprochen hat, wird über das Eintrittsalter diskutiert. Zuletzt veröffentlichte Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen Trend zum früheren Renteneintritt. Als Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil in dieser Entwicklung ebenso ein Problem wie Bundeskanzler Olaf Scholz und kritisiert die undifferenzierte Äußerung zur Beschäftigung von über 60-jährigen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

In der Debatte um ein höheres Renteneintrittsalter sieht Südwesttextil den Wert von erfahrenen Mitarbeitenden und fordert Anreize und gemeinschaftliche Lösungen statt politischer Feindseligkeit gegenüber der Wirtschaft.

Seitdem sich Bundeskanzler Olaf Scholz für stärkere Anreize für die Arbeit bis zum Renteneintritt ausgesprochen hat, wird über das Eintrittsalter diskutiert. Zuletzt veröffentlichte Zahlen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen Trend zum früheren Renteneintritt. Als Arbeitgeberverband der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sieht Südwesttextil in dieser Entwicklung ebenso ein Problem wie Bundeskanzler Olaf Scholz und kritisiert die undifferenzierte Äußerung zur Beschäftigung von über 60-jährigen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: "Das Know-how älterer Arbeitnehmer*innen ist in unserer Branche hochgeschätzt. Qualifizierte Fachkräfte sind bis ins hohe Alter gesucht und unsere Mitgliedsunternehmen schaffen Modelle, die das Flexirentengesetz nutzen. Dabei sind betriebliche Gesundheits- und Präventionsprogramme ebenso selbstverständlich wie Qualifizierungsmaßnahmen. Die SPD hat mit dem Flexirentengesetz die Barrieren für den Renteneintritt ab 63 gesenkt und besteht in der aktuellen Debatte darauf, das Eintrittsalter nicht zu erhöhen. Statt Arbeitgebern die Probleme in der Rentendebatte "in die Schuhe zu schieben", sollte die Bundesregierung ihren Fokus auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Bewältigung des Fachkräftemangels legen."

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

19.01.2023

Reverse Retail neuer BTE-KompetenzPartner

Der Markt für Secondhand-Mode boomt. Die zunehmende Nachhaltigkeitsorientierung, aber auch Preisaspekte haben dazu geführt, dass immer mehr Kunden gebrauchte Bekleidung, Schuhe und Taschen kaufen - online und stationär. Das belegt auch eine kürzlich veröffentlichte Verbraucherumfrage des Industrieverbands GermanFashion.
 
Besonders interessant ist hierbei der Luxusmarkt, da etliche Produkte dort knapp und dementsprechend begehrt sind. Dies nutzen mittlerweile auch etliche stationäre Modehändler, indem sie - meist temporär als Event - den An- und Verkauf hochwertiger Secondhand-Fashion anbieten und damit sowohl Umsatz als auch Frequenz steigern.
 

Der Markt für Secondhand-Mode boomt. Die zunehmende Nachhaltigkeitsorientierung, aber auch Preisaspekte haben dazu geführt, dass immer mehr Kunden gebrauchte Bekleidung, Schuhe und Taschen kaufen - online und stationär. Das belegt auch eine kürzlich veröffentlichte Verbraucherumfrage des Industrieverbands GermanFashion.
 
Besonders interessant ist hierbei der Luxusmarkt, da etliche Produkte dort knapp und dementsprechend begehrt sind. Dies nutzen mittlerweile auch etliche stationäre Modehändler, indem sie - meist temporär als Event - den An- und Verkauf hochwertiger Secondhand-Fashion anbieten und damit sowohl Umsatz als auch Frequenz steigern.
 
Um dieses hochinteressante Geschäftsmodell bei noch mehr stationären Textil-, Schuh- und Outfithändler bekannt zu machen, hat der BTE die Reverse-Retail GmbH mit den Marken „Buddy&Selly“ sowie „Vite EnVogue“ in den Kreis der BTE-KompetenzPartner aufgenommen. Das Hamburger Unternehmen ist Europas führender Re-Commerce Händler für den An- und Verkauf von Luxury Secondhand.  Interessierte Mode- und Outfithändler können dabei entweder eine Ankaufskooperation mit Buddy&Selly (Ankaufevents oder dauerhafte Ankaufsshops) eingehen und/oder einen Vite EnVogue-Pop Up Store oder dauerhafte Verkaufsflächen installieren.
 
Bei den Ankaufevents und Ankaufsstationen können Kunden ihre getragene Designermode direkt vor Ort im Geschäft an Buddy&Selly verkaufen und bekommen sofort Warengutscheine für einen Neueinkauf bei den kooperierenden Unternehmen. Die Kooperationspartner erhalten durch die Aktion einen starken Zulauf von Stamm- und Neukunden und können ihre Pro-Kopf-Umsätze erhöhen.
 
Aktuell sind bereits Ankaufevents zusammen mit über 100 Handelspartnern in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und Luxemburg etabliert, die dauerhaften Ankaufstationen und Pop Up Stores sind mittlerweile an mehreren Standorten und zusammen mit vielen Handelspartnern ausgerollt – z.B. bei Breuninger, KaDeWe, Lodenfrey, Reischmann oder Wöhrl. Weitere Informationen zu dem Kooperationsmodell finden interessierte Händler unter https://www.bte-kompetenzpartner.de.

Weitere Informationen:
Secondhand Reverse Retail
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Bild Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
10.01.2023

Doppeltes Jubiläum für Sachgemäße Wäschepflege

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

„Der Gedanke, eine besondere Qualität auszuzeichnen, ist nichts Neues und war schon 1938 aktuell“, betont Dr. Timo Hammer, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Damals wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen. Hintergrund war eine Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“, die drei Jahre zuvor von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln ausging. Doch anfangs gefiel nicht jedem die neue Idee, ein Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nur Gütezeichen für Waren. Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen, schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee. „Von da an stand das RAL Gütezeichen für Sachgemäße Wäschepflege für besondere Qualität, Gütesicherung und Verbraucherschutz“, resümiert Timo Hammer, „und das tut es bis heute.“

„Nach den Vorkriegs- und Kriegswirren erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand“, erläutert Timo Hammer, „auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern.“ So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden.

Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass Ende 1953 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. Timo Hammer: „Heute sind es über 400 Mitgliedsbetriebe, die ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Wäschequalität, ein Hygienemanagement auf höchstem Niveau, einen textilen Werterhalt sowie einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gewährleisten. Dabei unterstützen wir sie als Gemeinschaft im heutigen herausfordernden Marktumfeld bestmöglich. In diesem Zusammenhang möchten wir aber keinesfalls für eine Art „Hygiene-Polizei“ gehalten werden, sondern wir setzen die Erfordernisse an Qualität und Hygiene konsequent um. Auch deshalb entwickeln wir das Gütezeichen stetig weiter und passen es den jeweils neuen Marktbedürfnissen an. In den kommenden Jahren dürfen wir auf einige neue Entwicklungen gespannt sein.“

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. ist der Prüfdienstleister Hohenstein für die Qualitätssicherung der Mitgliedsbetriebe weltweit zuständig. Die Hohenstein Experten beurteilen auch direkt vor Ort sowohl technische als auch hygienische Prozesse. Die Hohenstein Academy bietet speziell für Textilpflegebetriebe ein breites Spektrum an modernen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit Mitarbeiter von Wäschereien den täglichen Anforderungen ihrer Arbeit noch besser gewachsen sind.

Obwohl die Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Kasachstan, Japan, China und Griechenland Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland.

Quelle:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed

05.01.2023

Neue Studie: Innenstädte verlieren an Attraktivität

Der Einzelhandel bleibt der Anziehungspunkt Nummer eins für die Innenstädte. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Innenstädte durch die Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre enorm gelitten haben und tiefe Spuren zurückbleiben. Das macht die cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 deutlich.
Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb gemeinsam ein stärkeres gesamtgesellschaftliches und politisches Engagement für die Stadtzentren und Ortskerne.

Der Einzelhandel bleibt der Anziehungspunkt Nummer eins für die Innenstädte. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Innenstädte durch die Corona-Einschränkungen der vergangenen beiden Jahre enorm gelitten haben und tiefe Spuren zurückbleiben. Das macht die cima.monitor – Deutschlandstudie Innenstadt 2022 deutlich.
Handelsverband Deutschland (HDE), Deutscher Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb gemeinsam ein stärkeres gesamtgesellschaftliches und politisches Engagement für die Stadtzentren und Ortskerne.

Die aktuelle Studie offenbart die wachsenden Herausforderungen für die Stadt- und Ortszentren. So gaben nahezu 20 Prozent der Deutschen an, die Innenstädte weniger oder gar nicht mehr zu besuchen. Zudem zeigt sich eine große Lücke zwischen der Attraktivität des Einzelhandels (zieht 56 Prozent der Innenstadtbesucher an) und anderen Branchen oder Aktivitäten. So ziehen beispielsweise die Gastronomie oder öffentliche Grünflächen bisher nur 17 Prozent der Innenstadtbesucher an. Deshalb bleiben Bund, Länder sowie alle weiteren Innenstadtakteure aufgefordert, weiterhin für verbesserte Rahmenbedingungen für attraktive Innenstädte zu sorgen.

„Der Einzelhandel ist und bleibt aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger der Anziehungspunkt Nummer eins. Daher ist der Einzelhandel nach wie vor die Schlüsselbranche für die weitere Entwicklung der Innenstädte,“ so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Dabei müsse aber auch festgestellt werden, dass diese Anziehungskraft in den Jahren vor den Krisen noch ein deutlich höheres Niveau hatte. Dennoch sticht der Einzelhandel aus allen weiteren Innenstadtfunktion positiv heraus, so dass die nachlassende Sogwirkung des Handels zunehmend Sorgen bereitet, da keine andere Funktion diese eins zu eins auszugleichen vermag.

„Innenstädte wandeln sich unablässig. Die Bürgerinnen und Bürgern erwarten mehr Vielfalt, Plätze zum Verweilen und für Begegnung, mehr Grünflächen, Gastronomie, Spiel, Sport, zum Wohnen und Arbeiten und das in hoher Qualität. Städte für Menschen, das ist unser Ziel“, ergänzt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages.

„Die heute veröffentlichte Studie unterstreicht, dass es vielfältiger Maßnahmen zur Stabilisierung unserer Innenstädte und Ortskerne bedarf. Neben attraktiven Einkaufsmöglichkeiten brauchen wir zukünftig mehr Grün und Blau in unseren Innenstädten, aber auch spannende Gastronomie-, Kultur- Bildungs- und Freizeitangebote. Nur mit einem vielfältigen Nutzungsmix schaffen wir lebenswerte Innenstädte, die zum Besuch und zum Verweilen einladen“, sagt Dr. Gerd Landsberg, Hautgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Die Erstellung der Deutschlandstudie wurde unter anderem mit Unterstützung des HDE sowie weiterer Partner der Best-Practice-Plattform www.unsere-stadtimpulse.de realisiert, die unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund initiiert worden ist. Die Durchführung der Studie oblag der CIMA Management + Beratung GmbH.

Download der Studie unter: www.einzelhandel.de/deutschlandstudie.

Quelle:

HDE

Foto BTE
Professor Dr. Siegrfied Jacobs
21.12.2022

BTE verabschiedet Prof. Dr. Jacobs in den Ruhestand

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 

Nach mehr als 31 Jahren Tätigkeit geht Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BTE und Geschäftsführer des Instituts des Deutschen Textileinzelhandel (ITE GmbH), zum Jahresende in den Ruhestand. Der BTE verliert damit einen profunden Kenner der Modebranche, der sich immer für die Belange des Handels eingesetzt hat und dabei stets Lösungen entwickelte und vorantrieb, um die Unternehmen bei ihren vielfältigen Geschäftsprozessen zu unterstützen und zu helfen, ihre Performance zu verbessern.
 
Nach Abitur, Wehrdienst und Ausbildung zum Abteilungsleiter DOB in der damaligen Kaufhof AG startete der gebürtige Bad Camberger im Jahr 1980 ein Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Mannheim, das er im Dezember 1985 als Diplom Kaufmann abschloss. Schon in seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich gezielt mit aktuellen Fragen der Modebranche: „Das Konsumentenverhalten im Markt für Oberbekleidung – Eine empirische Analyse und ihre Konsequenzen für das Marketing des Bekleidungseinzelhandels“. Es folgte bis 1991 eine Tätigkeit als Assistent am Lehrstuhl für allgemeine BWL und Marketing und Mitglied des Instituts für Marketing der Universität Mannheim, die mit der Promotion endete.
 
Am 1. Oktober 1991 begann Dr. Jacobs als Mitglied der Geschäftsführung beim BTE. Schwerpunktmäßig kümmerte er sich um die Bereiche Betriebswirtschaft, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit sowie die Dienstleistungen des ITE. Am 1. Januar 1993 erfolgte die Berufung zum Geschäftsführer der ITE GmbH mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot für die Fashionbranche.
 
In den nachfolgenden Jahren kamen weitere Positionen bzw. Aufgaben in verschiedenen Institutionen der Branche hinzu. So z.B. als Mitglied des LDT-Beirats (1995 bis 2012), als Vorstand der LDT Nagold (1996-2003), später Mitglied des LDT-Aufsichtsrats (2003 bis 2010). Ab 2009 betreute er geschäftsführend den BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels, bis zur Fusion mit dem BTE im Jahr 2021. In dieser Zeit engagierte er sich zudem im europäischen Schuhhandelsverband CEDDEC.
 
Parallel verlor Dr. Jacobs auch die akademische Seite nicht aus den Augen. So übernahm er im Jahr 1995 einen Lehrauftrag an der Universität Marburg, wo er im Jahr 2010 dann zum Honorar-Professor berufen wurde. Zudem ist er Autor einer Reihe von Fachpublikationen für die Modebranche.
 
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag in allen Jahren beim BTE bzw. der ITE GmbH, wo er zahlreiche Projekte aus der Taufe hob. So gründete er nach der Wiedervereinigung in Kooperation mit der TextilWirtschaft das Bildungsinstitut des Deutschen Textileinzelhandels (BIDT), das über lange Jahre zahlreiche Seminare, Kongresse und Bildungsangebote für Kaufleute in den damals neuen Bundesländern durchführte. Ab 2009 zeichnete er auch als Chefredakteur und Verlagsleiter für das BTE-Magazin marketing berater verantwortlich.
 
Sein für den Modehandel vielleicht wichtigstes und innovativstes Projekt war die Entwicklung und der Aufbau des BTE Clearing Centers, das der Textil- und Modebranche ab dem Jahr 2001 den standardisierten elektronischen Datenaustausch und damit eine effiziente und professionelle Kommunikation zwischen Handel und Industrie ermöglichte. Über 1.200 Handelsunternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel mit fast 4.000 Geschäftsstandorten nutzen aktuell diesen EDI-Service des BTE und tauschen jeden Monat weit über eine Million Datensätze mit 670 Lieferanten und 1.100 Marken-Kollektionen aus.
 
Bei aller Affinität zu technischen Prozessen war Professor Dr. Jacobs der persönliche und direkte Kontakt zu den Unternehmen immer sehr wichtig. Er war in der Modebranche gut vernetzt, sein Rat oft gefragt. So leitete er im Laufe seiner Tätigkeit beim BTE insgesamt vier Erfa-Gruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten – von mittelständischen Modegeschäften in den neuen Ländern bis zu einer Gruppe von bundesweit bekannten, großen Platzhirschen.
 
Auch im Ruhestand wird Siegfried Jacobs die Entwicklung des Modehandels weiter aufmerksam verfolgen. Schließlich wird er seine Professur an der Uni Marburg vorerst weiter ausüben und den Studierenden die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis in der Textil- und Modebranche näherbringen.

Weitere Informationen:
BTE Siegfried Jacobs
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Foto Südwesttextil
06.12.2022

Texoversum auf der Zielgeraden

Die Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Reutlingen ist für Sommer 2023 geplant.

Hier entsteht seit Anfang des Jahres 2021 das Texoversum, umhüllt von einer transparenten Textilfassade aus Glas- und Carbonfasern. Der Bau des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Südwesttextil ist dabei sowohl architektonisch – dank des Entwurfs von Jan Knippers Ingenieure, Menges Scheffler Architekten und allmannwappner – als auch inhaltlich ein Leuchtturmprojekt. Auf 3.000 Quadratmetern kommen in Zukunft Studierende der Hochschule Reutlingen, Auszubildende sowie Unternehmen und Forschung zusammen, um die Textil- und Bekleidungsindustrie zu gestalten.
 
Nach dem Richtfest im Herbst 2021 ist der Verband zuversichtlich, das Gebäude im Sommer 2023 im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier an das Land Baden-Württemberg übergeben zu können.

Die Eröffnung des von Südwesttextil gespendeten Gebäudes auf dem Campus der Hochschule Reutlingen ist für Sommer 2023 geplant.

Hier entsteht seit Anfang des Jahres 2021 das Texoversum, umhüllt von einer transparenten Textilfassade aus Glas- und Carbonfasern. Der Bau des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands Südwesttextil ist dabei sowohl architektonisch – dank des Entwurfs von Jan Knippers Ingenieure, Menges Scheffler Architekten und allmannwappner – als auch inhaltlich ein Leuchtturmprojekt. Auf 3.000 Quadratmetern kommen in Zukunft Studierende der Hochschule Reutlingen, Auszubildende sowie Unternehmen und Forschung zusammen, um die Textil- und Bekleidungsindustrie zu gestalten.
 
Nach dem Richtfest im Herbst 2021 ist der Verband zuversichtlich, das Gebäude im Sommer 2023 im Rahmen einer offiziellen Eröffnungsfeier an das Land Baden-Württemberg übergeben zu können.

Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle: „Das Texoversum ist unser Signal an die Öffentlichkeit, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie hier in Baden-Württemberg erfolgreich ist und eine sehr gute Zukunft hat. Das Gebäude ist für uns der Ankerpunkt einer gemeinsamen Vision, die uns helfen soll, Verbindungen zwischen Lehre und Praxis zu ermöglichen und eine Plattform für Wissenstransfer und Innovationen werden soll. Wir wollen die Attraktivität unserer Industrie bekanntmachen und steigern, um auch für die Zukunft hervorragende innovative Mitarbeiter gewinnen zu können.“
 
Prof. Dr. Hendrik Brumme, Präsident der Hochschule Reutlingen: „Das Texoversum prägt schon heute die Silhouette unserer Hochschule. Das imposante Gebäude sowie das dazugehörige Konzept werden dazu beitragen, dass der Standort Reutlingen im Bereich Textil weiterhin eine führende Rolle einnehmen wird. Mit Südwesttextil als starkem Partner werden wir insbesondere in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit die textile Zukunft gemeinsam weiterentwickeln.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

31.10.2022

BVMed: Medizintechnik-Branche fordert legislative Maßnahmen

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

  • Von 80 unter den alten Richtlinien designierten Benannten Stellen haben 62 Stellen MDR-Anträge gestellt.
  • Mittlerweile gibt es 34 Benannte Stellen unter der MDR.
  • Rund 23.000 Zertifikate müssen noch in die MDR überführt werden.
  • Über 75 Prozent (17.000) dieser Zertifikate laufen im Mai 2024 aus.
  • Bislang – Stand: Oktober 2022 – wurden 8.120 Anträge angenommen und 1.990 MDR-Zertifikate ausgestellt. Im April 2022 waren es 1.069 Zertifikate.
  • Die Bearbeitungszeit liegt bei keinem einzigen MDR-Zertifikat (QMS und Produktprüfung) unter einem Jahr. 82 Prozent der Zertifikate dauern zwischen 13 und 18 Monaten, 18 Prozent zwischen 19 und 24 Monaten.

„Die Zahlen zeigen, dass zwar seit April 2022 mehr Zertifikate ausgestellt wurden, die Kapazitäten aber weiterhin bei weitem nicht für die Gesamtheit der Zertifikate ausreichen werden, um negative Folgen für die Patient:innenversorgung und die Markteinführung von Innovationen zu verhindern“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. In einem vom europäischen Dachverband MedTech Europe koordinierten Schreiben an die EU-Kommission und die Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten haben deshalb über 300 Verbände und Unternehmen der Medizintechnik-Branche kürzlich „dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“ bei der Umsetzung der MDR angemahnt.

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) begonnene Dialogprozess und die Vorschläge der Medical Device Coordination Group (MDCG) auf EU-Ebene seien zwar gute Ansätze, aber es sind weitere Schritte notwendig. „Wenn nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, steht Europa vor einem Szenario, in dem eine große Anzahl bestehender Medizinprodukte, auf die sich Patient:innen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen verlassen, nicht rechtzeitig rezertifiziert werden und daher Gefahr laufen, dauerhaft vom Markt zu verschwinden“, heißt es in dem Schreiben. „Gleichzeitig verzögert sich die Zertifizierung neuer und verbesserter Produkte, was dazu führt, dass die Patient:innen erst mit Verzögerung von den Vorteilen der Innovation profitieren.“ Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hätten diese Situation durch Unterbrechungen der Lieferketten, deutliche Erhöhung der Energiepreise und Probleme bei der Durchführung von Audits vor Ort sowie bei klinischen Prüfungen noch verschärft.

Zusätzlich zu untergesetzlichen Lösungen seien daher so bald wie möglich legislative Maßnahmen erforderlich, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an den deutschen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ging. Die europäische Medizintechnik-Industrie fordert darin:

  1. Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinienzertifikate (Richtlinie über Medizinprodukte und Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte), um Bestandsprodukte verkehrsfähig zu erhalten. Diese Verlängerungen sollten analog zur Änderung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika im Januar 2022 anhand eines risikobasierten Ansatzes erfolgen, also mit unterschiedlichen Fristen je Risikoklasse der Produkte.
  2. Zertifikate unter Auflagen für Bestandsprodukte sowie wesentlich geänderten und neuen Produkten, um beispielsweise mehr Zeit für die Zusammenstellung weiterer Daten und Nachweise zu schaffen, die zur Erfüllung der MDR-Anforderungen erforderlich sind.
  3. Abschaffung der in Artikel 120 Absatz 4 der MDR festgelegten Abverkaufsfrist, um die Bereitstellung bereits in Verkehr gebrachter Medizinprodukte über das Enddatum Mai 2025 hinaus zu ermöglichen. Auf diese Weise lässt sich die unnötige Entsorgung oder der Rückruf von bereits in Verkehr gebrachten sicheren Medizinprodukte vermeiden.

„Wir müssen diese gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umsetzen – und gleichzeitig daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen zu stärken“, so der Appell von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

28.10.2022

Revision des DOWNPASS Standards: Auditpflicht auch für reine Elternfarmen

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie auch ursprünglich bei seiner Entwicklung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen eingeholt: Tierschutzorganisationen, Veterinäre und Agrarwissenschaftler haben sich ebenso eingebracht wie Handelspartner und Verbraucher:innen.

Nachdem der DOWNPASS-Standard zum 1. Januar 2017 als Null-Toleranz-Standard in Kraft getreten war, steht 2022/23 seine erste umfassende Revision an. Der stakeholderbasierte Ansatz hat wie auch ursprünglich bei seiner Entwicklung wieder das Feedback von Fach- und Verkehrskreisen eingeholt: Tierschutzorganisationen, Veterinäre und Agrarwissenschaftler haben sich ebenso eingebracht wie Handelspartner und Verbraucher:innen.

Ein zentraler Aspekt des DOWNPASS-Standards ist der Ausschluss jeglicher Ware vom lebenden Tier. Daunen und Federn dürfen weder aus Mauserrauf noch aus Lebendrupf stammen. Dies wird von akkreditierten unabhängigen Auditorganisationen überwacht, die weltweit die Lieferketten der Produzenten vor Ort kontrollieren. Eine intensivierte Überwachung von Risikogebiete ist verpflichtend, deren Frequenz bleibt in das Ermessen der prüfenden Auditoren gestellt, die sowohl angekündigt wie auch unangekündigt die Farmen inspizieren.
 
Daunen und Federn, die in mit dem DOWNPASS gesiegelten Fertigprodukte verfüllt werden, dürfen ausschließlich nach einer Schlachtung gewonnen werden, was eindeutig belegbar sein muss. Insofern werden alle Geflügelfarmen bereits erfasst, die Tiere zum Zweck der Nahrungsgewinnung schlachten lassen - gleichgültig, ob diese von Eltern- oder Aufzuchtfarmen oder von Farmen stammen, die sowohl Küken aufziehen als auch Elterntiere halten.

Reine Elterntierfarmen vs. Aufzuchtfarmen – neuer Pflichtbestandteil
Die überwiegende Mehrzahl aller Geflügelfarmen zieht Küken selbst auf, um sie entweder als Nahrungsmittel zu verwerten oder um sie später als erwachsene Tiere zum Zweck des Eierlegens zu halten. Reine Elterntierfarmen, die selbst keine Küken aufziehen, sondern ausgewachsene Enten und Gänse zur Eiablage zukaufen, sind selten. Dafür hatte der Standard ein optionales Zusatzmodul vorgesehen, das sich gemeinschaftlich auf Enten und Gänse bezog.

Da Lebendrupf bei Enten nicht bekannt ist, hatte der DOWNPASS 2019 bisher über einen Annex die optionale Auditierung reiner Gänse-Elterntierfarmen, die keine Aufzuchtbetriebe sind, ermöglicht. Diese freiwillige Option wurde in den vergangenen drei Jahren in der Praxis getestet und stieß bei Herstellern und Handelspartnern durchweg auf positives Feedback. Deshalb wird die Auditierung von Gänseelternfarmen in der neuen Version des DOWNPASS Standards künftig Pflichtbestandteil sein. Die Option für das freiwillige Gänse-Elternaudit entfällt ebenso wie dasjenige für die gleichzeitige Auditierung von Enten- und Gänseelternfarmen.

Quelle:

Downpass e.V.

BVmed
26.10.2022

BVMed: Bevölkerung legt bei Medizinprodukten größten Wert auf „hochwertige Qualität“

Der deutschen Bevölkerung ist beim Einsatz von Medizinprodukten deren „hochwertige Qualität“ am wichtigsten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Neben Funktionsfähigkeit sowie sicherer und einfacher Bedienung legen 28 Prozent der Deutschen auch Wert auf eine heimische Produktion sowie 8 Prozent auf eine nachhaltige Produktion. „Die Ergebnisse zeigen, dass den Menschen in Deutschland die gleichen Themen, wie die der MedTech-Branche am Herzen liegen: Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten und die Stärkung des MedTech-Standorts Deutschland“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der deutschen Bevölkerung ist beim Einsatz von Medizinprodukten deren „hochwertige Qualität“ am wichtigsten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Neben Funktionsfähigkeit sowie sicherer und einfacher Bedienung legen 28 Prozent der Deutschen auch Wert auf eine heimische Produktion sowie 8 Prozent auf eine nachhaltige Produktion. „Die Ergebnisse zeigen, dass den Menschen in Deutschland die gleichen Themen, wie die der MedTech-Branche am Herzen liegen: Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten und die Stärkung des MedTech-Standorts Deutschland“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Auf die Frage „Was ist / wäre Ihnen persönlich bei Medizinprodukten (z.B. Verbandmittel, Hörgeräte, künstliche Gelenke) besonders wichtig?“ nannten 59,4 Prozent der Deutschen das Qualitätskriterium als wichtigen Aspekt. 51 Prozent nannten das Kriterium „Funktionsfähigkeit und Zweckerfüllung“, gefolgt von 38,4 Prozent für „Sicherheit in der Bedienung und Anwendung sowie 31,7 Prozent für „Einfache Bedienung und Anwendung“. Immerhin 28,3 Prozent ist eine Produktion in Deutschland wichtig, dagegen nur 19,3 Prozent „Niedrig im Preis“ und 8,1 Prozent eine „Nachhaltige Produktion“.

„Die Deutschen haben ein sehr gutes Gespür dafür, dass Medizinprodukte nicht mit normalen Konsumgütern vergleichbar sind“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. „Bei medizintechnischen Lösungen geht es um die Gesundheit der Menschen, um Lebensrettung, um Mobilität, um Lebensqualität. Deshalb stehen eine hochwertige Qualität und die Funktionsfähigkeit an oberster Stelle. Und die deutsche Bevölkerung weiß: Qualität hat seinen Preis.“

Der BVMed setzt sich daher – auch aufgrund der Erfahrungen mit Versorgungsengpässen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und der nach wie vor angespannten Lieferketten – für eine Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und eine größere strategische Unabhängigkeit Europas bei systemrelevanten Medizinprodukten ein. Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan hatte auf der Jahrespressekonferenz des deutschen Medizintechnik-Verbandes Mitte Oktober 2022 ein abgestimmtes Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland gefordert. Lugan verwies auf die dramatischen Kostensteigerungen und die zunehmenden regulatorischen Hemmnisse, unter denen die Innovationskraft der Medizintechnik-Branche in Deutschland leide.

BVMed-Geschäftsführer Möll zeigt sich zudem überzeugt, dass für die Bevölkerung künftig das Thema Nachhaltigkeit auch bei Medizinprodukten an Bedeutung gewinnen werde. „Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte und Umweltaspekte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden“, so Möll. Die MedTech-Branche stelle sich dieser besonderen Verantwortung.

Der BVMed hatte deshalb beim WifOR-Institut eine Studie zur Berechnung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der Medizintechnik-Branche in Deutschland beauftragt (SEE-Impact-Study), die Mitte Oktober 2022 veröffentlicht wurde. „Mit dieser weltweit erstmaligen SEE-Branchenstudie ermöglichen wir eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung anhand von wichtigen Indikatoren und im Branchenvergleich“. Die Studie kann unter www.bvmed.de/branchenstudien heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
BVMed Medizinprodukte Medizinprodukte Umfrage
Quelle:

BVmed

(c) BVMed
21.10.2022

BVMed: „Kosten-Tsunami“ bei aufsaugenden Inkontinenzprodukten

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten schlagen aufgrund explodierender Rohstoff-, Transport- und Energiepreise Alarm. Der steigende Preisdruck wird durch sinkende Monatspauschalen in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit Krankenkassen noch verstärkt. „Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed sieht dringenden Handlungsbedarf, um die qualitätsgefährdenden Mechanismen der bestehenden Pauschalsystematik zu überwinden.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führen zu immensen Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Ein paar Beispiele zu den Auswirkungen:

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten schlagen aufgrund explodierender Rohstoff-, Transport- und Energiepreise Alarm. Der steigende Preisdruck wird durch sinkende Monatspauschalen in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit Krankenkassen noch verstärkt. „Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed sieht dringenden Handlungsbedarf, um die qualitätsgefährdenden Mechanismen der bestehenden Pauschalsystematik zu überwinden.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führen zu immensen Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Ein paar Beispiele zu den Auswirkungen:

  • Die Kosten für Superabsorber haben sich mehr als verdreifacht.
  • Die Kosten für Zellstoff, Polypropylen und Polyethylen haben sich mehr als verdoppelt.
  • Zusätzlich treibt die Verfünffachung der Energiepreise die Herstellkosten in ungeahnte Höhen.
  • Die nationalen und weltweiten Logistikkosten sind zudem aufgrund fehlender Transportkapazitäten und höherer Preise für Kraftstoffe, Verpackungen, Container und Paletten massiv gestiegen.

Zum Hintergrund der Versorgungsproblematik erläutert der BVMed, dass die Versorgung von Patient:innen mit Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung durch entsprechend qualifizierte Hilfsmittelleistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Homecare-Versorger erfolgt. Diese vereinbaren mit Krankenkassen eine Erstattung für die monatliche Versorgung mit den Produkten sowie den dazu gehörigen Dienstleistungen wie die Auswahl des individuell erforderlichen Produkts, die Einweisung sowie die Unterstützung bei Komplikationen.

Das Problem: Die besondere Systematik bei der Vereinbarung dieser Erstattungsbeträge führt zu Vergütungen im sehr niedrigen zweistelligen Bereich. Die durchschnittliche Monatspauschale liegt aktuell bei unter 17 Euro für Versorgungen in der Häuslichkeit. Diese Pauschale umfasst alle individuell erforderlichen Produkte und Dienstleistungen sowie Logistik und sonstige Administration. Alle an der Versorgung Beteiligten seien nun aufgefordert, geeignete Antworten auf diese dramatischen Entwicklungen zu finden und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed
13.10.2022

BVMed und WifOR-Institut stellen Nachhaltigkeitsstudie der MedTech-Branche vor

Der Geschäftsführer des WifOR-Instituts, Prof. Dr. Dennis Ostwald, hat auf der BVMed-Jahrespressekonferenz am 13. Oktober 2022 die Nachhaltigkeitsstudie „SEE-Impact-Study der deutschen MedTech-Branche“ vorgestellt, die vom BVMed-Institut in Auftrag gegeben wurde.

Die SEE-Impact-Study untersucht die gesamte Wertschöpfungs- sowie vorgelagerte Lieferkette der Medizintechnik-Branche und zeigt neben dem ökonomischen auch den ökologischen und sozialen Fußabdruck der Produktionsseite auf. Damit wird erstmalig eine Standortbestimmung einer Branche für die sozialen und ökologischen Faktoren geschaffen, die die Herausforderungen identifiziert und quantifiziert. Hiermit schafft der BVMed für die Branche und seinen Mitgliedsunternehmen einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Geschäftsführer des WifOR-Instituts, Prof. Dr. Dennis Ostwald, hat auf der BVMed-Jahrespressekonferenz am 13. Oktober 2022 die Nachhaltigkeitsstudie „SEE-Impact-Study der deutschen MedTech-Branche“ vorgestellt, die vom BVMed-Institut in Auftrag gegeben wurde.

Die SEE-Impact-Study untersucht die gesamte Wertschöpfungs- sowie vorgelagerte Lieferkette der Medizintechnik-Branche und zeigt neben dem ökonomischen auch den ökologischen und sozialen Fußabdruck der Produktionsseite auf. Damit wird erstmalig eine Standortbestimmung einer Branche für die sozialen und ökologischen Faktoren geschaffen, die die Herausforderungen identifiziert und quantifiziert. Hiermit schafft der BVMed für die Branche und seinen Mitgliedsunternehmen einen Orientierungsrahmen für die Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

22.09.2022

Südwesttextil ruft Politik zur Streichung der Gasumlage auf

Statt der geforderten deutlichen Entlastungen in der Energiekrise, hält die Bundesregierung an der Gasbeschaffungsumlage fest. Südwesttextil ruft deshalb die Politik zur Streichung der zusätzlichen Belastungen auf.

Die Verstaatlichung des Energiekonzerns Uniper hat Diskussionen um die Verfassungskonformität der geplanten Gasbeschaffungsumlage angestoßen. Obwohl diese dadurch dauerhaft in Frage steht und auch wirtschaftlich stabile Unternehmen profitieren könnten, hält die Bundesregierung daran fest. Für die mittelständische Textilindustrie, die Gas insbesondere für hochtechnische Anwendungen braucht, kommen die Kosten zu den ohnehin bereits hohen Beschaffungspreisen für Gas hinzu. Die Umlage betrifft selbst langfristige, vor der Krise abgeschlossene Verträge.

Statt der geforderten deutlichen Entlastungen in der Energiekrise, hält die Bundesregierung an der Gasbeschaffungsumlage fest. Südwesttextil ruft deshalb die Politik zur Streichung der zusätzlichen Belastungen auf.

Die Verstaatlichung des Energiekonzerns Uniper hat Diskussionen um die Verfassungskonformität der geplanten Gasbeschaffungsumlage angestoßen. Obwohl diese dadurch dauerhaft in Frage steht und auch wirtschaftlich stabile Unternehmen profitieren könnten, hält die Bundesregierung daran fest. Für die mittelständische Textilindustrie, die Gas insbesondere für hochtechnische Anwendungen braucht, kommen die Kosten zu den ohnehin bereits hohen Beschaffungspreisen für Gas hinzu. Die Umlage betrifft selbst langfristige, vor der Krise abgeschlossene Verträge.

In der Summe sind die Preissteigerungen immens und können durch die Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht weitergegeben werden. Der Kern der unternehmerischen Tätigkeit – die Produktion von textilen Materialien als notwendige Bestandteile der Wertschöpfungskette für die gesamte Wirtschaft – müsse bei diesen Kosten überdacht werden, so der Verband. Die Unternehmen stünden jetzt vor weitreichenden und existenziellen Entscheidungen. Der irreversible Wegfall von Arbeitsplätzen und Produktionsschritten in Deutschland drohe.

Zusätzlich zu der Forderung nach schnellen, konkreten und unbürokratischen Maßnahmen, spricht sich Südwesttextil für sofortiges Handeln der Politik aus. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner mit Blick auf die aktuellen Widersprüche in der politischen Diskussion: „Wir fordern die Bundesregierung auf, im langfristigen Interesse des Industriestandorts, der Gasbeschaffungsumlage kurzfristig eine Absage zu erteilen. Die Aufrechterhaltung und Stabilisierung des Gasmarktes ist ebenso im Interesse der gesamten Gesellschaft wie die Sicherung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in Deutschland bzw. Baden-Württemberg. Mit der Verstaatlichung des Energiekonzerns Uniper entspricht die Politik dem nationalen Interesse an einem stabilen Gasmarkt. Jetzt muss die Bundesregierung auch der eigenen Wirtschaft Rechnung tragen und statt neuer Belastungen wirksame Entlastungen beschließen!“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.