Aus der Branche

Zurücksetzen
24 Ergebnisse
T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018 (c) BTE/BLE/VDB
T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018
30.07.2018

Was verdient der Modehandel an einem Kleidungsstück?

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

Tatsächlich verbleibt zumindest dem mittelständischen Modefachhandel in der Regel nach Abzug aller Kosten nur ein vergleichsweise bescheidener Gewinn. Basierend auf den Ergebnissen des BTE-Jahresbetriebsvergleichs von 2016 hat der BTE am Beispiel eines T-Shirts verdeutlicht, dass einem Verkaufspreis von 29 Euro im Durchschnitt anteilige Kosten eines Händlers in Höhe von 27,98 Euro gegenüberstehen.

Allein 12,23 Euro fallen als Einkaufspreis für das Shirt an, weitere 4,64 Euro müssen als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Zu diesen warenbezogenen Kosten in Höhe von insgesamt 16,87 Euro kommen noch anteilige Personalkosten (6,06 Euro), Miete inkl. Nebenkosten (2,32 Euro), Kosten für Werbung (0,78 Euro), für Zinsen und Abschreibungen (0,64 Euro) und sonstige Kosten (1,31 Euro) hinzu. Dem Modefachhandel bleibt damit beim Verkauf eines Bekleidungsstücks zum Preis von 29 Euro im Durchschnitt lediglich ein Gewinn in Höhe von 1,02 Euro. Hiervon sind dann z.B. noch Ertragssteuern an das Finanzamt zu entrichten.

Wichtig: Diese Kenntnis über die Ertragssituation im mittelständischen Modefachhandel fehlt auch bei (zu) vielen (Verkaufs-)Mitarbeitern. Dadurch kann bei diesen schnell der Eindruck entstehen, sie arbeiteten für vergleichsweise wenig Geld, während sich Inhaber bzw. Geschäftsführung üppige Gewinne auszahlen. Für die Motivation ist diese Fehleinschätzung sicherlich nicht förderlich.

Der BTE empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die tatsächliche betriebswirtschaftliche Situation im eigenen Geschäft oder zumindest in der Branche aufzuklären. Vor allem die Kostensituation dürften viele vollkommen falsch einschätzen. Wer seine eigenen Zahlen nicht preisgeben möchte, kann dazu z.B. die Daten des BTE-Betriebsvergleichs verwenden.

Hinweis: Die der Grafik zugrunde liegenden Ergebnisse des BTE-Jahresbetriebsvergleichs für das Jahr 2016 sind – neben anderen statistischen und fachlichen Brancheninformationen – im BTE-Taschenbuch 2018 veröffentlicht. Dies ist zum Preis 22 Euro plus MwSt. und Versandkosten zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.

Weitere Informationen:
Modehandel Preisgestaltung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

09.07.2018

Falsche Daunenjacke: Urteil gegen Amazon

Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs „Daunenjacke“ für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz „Primaloft“ war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.

Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az  17 HK O 2290/17).

Auf Veranlassung des BTE hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Landgericht München mit Erfolg einen Prozess gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs „Daunenjacke“ für eine zu 100 Prozent aus Kunstfasern (Polyester) gefüllte Jacke geführt. Auch der Zusatz „Primaloft“ war nicht geeignet, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.

Für die Richter wurde damit in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware gemacht, so dass ein Verstoß gegen § 5 UWG vorlag. Das Landgericht München hat Amazon daher wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt (Az  17 HK O 2290/17).

Weitere Informationen:
Daunen Verbraucherschutz
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

GEMA-Sondertarif für Fußball-WM

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

Am 14. Juni 2018 startet die Fußball-WM in Russland. Durch die zum Teil frühen Anstoßzeiten werden sich etliche Modehäuser für eine Übertragung der Spiele im Geschäft für Kunden und Mitarbeiter entscheiden. Zudem haben bei den letzten Turnieren speziell Geschäfte mit männlicher Kundschaft Spiele mit deutscher Beteiligung mitunter für Kunden-Events genutzt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die rechtliche Absicherung der Übertragung im Geschäft. Gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte der HDE mit der GEMA einen Sondertarif für die Wiedergabe von Fernsehsendungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 vereinbaren. Dieser Sondertarif in Höhe von 85,25 Euro brutto (bis 200 qm) bzw. 170,49 Euro (201 bis 400 qm) kann angewandt werden, wenn in Betrieben bzw. Räumen mit entsprechender Größe Großbildfernseher/Leinwände über 106 cm bzw. über 42 Zoll Bilddiagonale aufgestellt werden.

In einigen Fällen kann allerdings der reguläre Fernsehtarif (für zwei Monate) günstiger sein als der GEMA-Sondertarif. Dies gilt insbesondere, wenn kleinere TV-Geräte bis 106 cm Bilddiagonale (= 42 Zoll) aufgestellt werden. Weitere Details enthält das HDE-Merkblatt „Fakten und Konditionen zur TV-Übertragung der Fußball-Weltmeisterschaft 2018“, das über die regionalen Einzelhandelsverbände angefordert oder unter www.einzelhandel.de (Log-in erforderlich) heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen:
Fußball-WM Spielübertragung Modehäuser
Quelle:

BTE/BLE/VDB

05.06.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Schuh-Zubehör

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, im Bereich der Schuhe die Abteilung „Zubehör“ unter der Nummer 706 neu in den BTE-Warengruppenschlüssel aufzunehmen. Die darunter fallenden Hauptwarengruppen „Pflege“ (7060) und „Ersatzartikel, Sohlen“ (7061) waren mit ihren weiteren Untergliederungen bislang nicht in dem Schlüssel abgebildet.

Per 1. Juli 2018 werden nun folgende Warengruppen bzw. Nummern neu aufgenommen: Unter der Hauptwarengruppe „Pflege“ die Warengruppen „Schuhpflege/Bürsten usw.“ (706010), „Lederpflege/Cremes, Sprays usw.“ (706015), „Färber, Entfärber“ (706020) und „Pflege Altdaten“ (706099); unter der Hauptwarengruppe „Ersatzartikel, Sohlen“ die Warengruppen „Einlegesohlen“ (706110), „Ersatzartikel“ (706120), „Schuhbänder“ (706130) und „Schuhspanner“ (706140).

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, im Bereich der Schuhe die Abteilung „Zubehör“ unter der Nummer 706 neu in den BTE-Warengruppenschlüssel aufzunehmen. Die darunter fallenden Hauptwarengruppen „Pflege“ (7060) und „Ersatzartikel, Sohlen“ (7061) waren mit ihren weiteren Untergliederungen bislang nicht in dem Schlüssel abgebildet.

Per 1. Juli 2018 werden nun folgende Warengruppen bzw. Nummern neu aufgenommen: Unter der Hauptwarengruppe „Pflege“ die Warengruppen „Schuhpflege/Bürsten usw.“ (706010), „Lederpflege/Cremes, Sprays usw.“ (706015), „Färber, Entfärber“ (706020) und „Pflege Altdaten“ (706099); unter der Hauptwarengruppe „Ersatzartikel, Sohlen“ die Warengruppen „Einlegesohlen“ (706110), „Ersatzartikel“ (706120), „Schuhbänder“ (706130) und „Schuhspanner“ (706140).

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung und kann entsprechend genutzt werden. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt.
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent.
Quelle:

BTE/BLE/VDB