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14.11.2023

HDE: Weihnachtsgeschäft ohne große Impulse - Online-Handel bleibt stabil

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

„Die Branche bekommt die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der darauf folgenden Inflation sowie seit neuestem auch die in Folge des Nahost-Konflikts weiter sinkende Kauflaune zu spüren. Gleichzeitig passen oft die aus der Zeit vor diesen Herausforderungen stammenden Kostenfaktoren noch nicht zur neuen Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. So seien die Mieten in vielen Fällen nach wie vor nicht realistisch. „Die Zeiten, in denen Handelsunternehmen Höchstmieten zahlen konnten, sind vorbei. Diese Einsicht hat sich noch immer nicht bei allen Vermietern und Gebäudeeigentümern durchgesetzt. Der Trend muss noch deutlicher zu umsatzbezogenen Mieten gehen“, so von Preen. Ein weiterer krisenverstärkender externer Faktor seien die hohen Strompreise. Deshalb sei eine Absenkung der Stromsteuer nur für einige privilegierte Unternehmen oder Branchen nicht die Lösung. Es brauche bezahlbaren Strom für alle.

Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 330 Unternehmen bewerten 31 Prozent der Nicht-Lebensmittelhändler ihre Geschäftslage als schlecht oder sehr schlecht, mit den Oktoberumsätzen sind 53 Prozent der Befragten unzufrieden oder sehr unzufrieden. Die Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft passen in das eher negativ geprägte Bild: Knapp mehr als die Hälfte der Non-Food-Unternehmen rechnet mit schlechteren oder deutlich schlechteren Umsätzen als im Vorjahreszeitraum. Das Weihnachtsgeschäft in November und Dezember ist für viele Handelsunternehmen die umsatzstärkste Phase des Jahres. Der Spielwarenhandel beispielsweise erzielt in dieser Zeit fast ein Viertel des Jahresumsatzes.

Die Verbraucher planen laut einer vom HDE beauftragten, deutschlandweit repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Durchschnitt 295 Euro für Weihnachtsgeschenke ein. Dabei will über ein Viertel der Deutschen mehr als 300 Euro für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Im Vergleich mit dem Vorjahr plant mehr als die Hälfte der Befragten ihr Budget für Weihnachtsgeschenke stabil zu halten oder sogar auszubauen. Die meistgekauften Geschenke bleiben auch in diesem Jahr Geschenkgutscheine, vor Spielwaren sowie Büchern und Schreibwaren.

Weitere Informationen:
Weihnachten Umfrage HDE
Quelle:

HDE

22.08.2023

Handel mit großem Investitionsbedarf – HDE verlangt Fördermaßnahmen

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Entsprechend der aktuellen HDE-Umfrage plant knapp ein Drittel der Handelsunternehmen vor allem aus dem Mittelstand in diesem Jahr keinerlei Investitionen. 42 Prozent der befragten Unternehmen investieren weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Dabei sehen die Händlerinnen und Händler durchaus Bedarf: 48 Prozent wollen Mittel für Digitalisierung und Innovationsprojekte ausgeben. Hier stehen vor allem Social-Media-Aktivitäten (42%) sowie digitales Marketing (39%) und Maßnahmen auf der Fläche wie Geschäftsausstattung und Ladenbau (39%) sowie Warenwirtschaftssysteme (35%) im Fokus. Ein weiterer wichtiger Investitionsschwerpunkt ist der Klimaschutz. Die Unternehmen wollen in energiesparende Beleuchtung (38%), Photovoltaik (22%) sowie Elektromobilität und Ladesäulen (15%) investieren. Angesichts eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels baut der Einzelhandel zudem vor allem auch seine Aktivitäten zur Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden (51%) aus.

„Die Branche weiß um ihren Investitionsbedarf. Angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation aber sind viele Unternehmen nicht in der Lage, sich für die Zukunft aufzustellen. Die im Zusammenhang mit der Pandemie getroffenen Maßnahmen konnte niemand in seinem Business-Plan haben. Und auch die in Folge des russischen Krieges in der Ukraine exorbitant gestiegene Inflation, die hohen Strom- und Energiekosten waren nicht absehbar. Deshalb ist es nun zwingend Aufgabe der Politik, die Unternehmen zu unterstützen. Ansonsten beschleunigt sich die Verödung unserer Innenstädte immer weiter“, so von Preen.

Der HDE-Präsident fordert in der aktuellen Debatte um mögliche politische Unterstützung für die Wirtschaft, die Fördersummen zu erhöhen und im Wachstumschancengesetz auch Investitionen für die Digitalisierung als förderfähig aufzuführen. Zudem setzt sich von Preen für eine Absenkung der Stromsteuer ein. „Neben gut ausgestatteten Förderprogrammen brauchen die Handelsunternehmen aber auch Freiräume für unternehmerische, kreative Ideen. Wir brauchen weniger Bürokratie und nicht immer neue, bis ins letzte Detail geregelte gesetzliche Vorgaben“, so der HDE-Präsident. Dabei gehe es beispielsweise um rechtssichere und einfachere Regelungen zur Sonntagsöffnung oder weniger Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb durch Lärmschutzvorgaben in Innenstädten.

Quelle:

Handelsverband Deutschland

Politischer Rückenwind für alternative Kohlenstoffquellen (c) Renewable Carbon Initiative
European Policy under the new green deal
22.12.2021

Politischer Rückenwind für alternative Kohlenstoffquellen

  • Mehr als 30 führende Unternehmen aus dem Chemie- und Werkstoffsektor begrüßen die jüngsten Positionspapiere aus Brüssel, Berlin und Düsseldorf

Die politischen Voraussetzungen für erneuerbaren Kohlenstoff aus Biomasse, CO2 und Recycling zur Vermeidung fossilen Kohlenstoffs in der Chemie- und Werkstoffindustrie haben sich in Europa grundlegend verändert. Erstmals wird in den Verlautbarungen von Politikern aus Brüssel und Deutschland berücksichtigt, dass eine Dekarbonisierung allein nicht ausreicht und es wichtige Industriezweige mit gleichbleibendem oder gar wachsendem Kohlenstoffbedarf gibt. Nun erfahren die nachhaltige Deckung dieses Kohlenstoffbedarfs und die Einführung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe erstmals Beachtung auf der politischen Bühne. Beides ist entscheidend, wenn man die Chemie- und Werkstoffindustrie nachhaltiger aufstellen will.

  • Mehr als 30 führende Unternehmen aus dem Chemie- und Werkstoffsektor begrüßen die jüngsten Positionspapiere aus Brüssel, Berlin und Düsseldorf

Die politischen Voraussetzungen für erneuerbaren Kohlenstoff aus Biomasse, CO2 und Recycling zur Vermeidung fossilen Kohlenstoffs in der Chemie- und Werkstoffindustrie haben sich in Europa grundlegend verändert. Erstmals wird in den Verlautbarungen von Politikern aus Brüssel und Deutschland berücksichtigt, dass eine Dekarbonisierung allein nicht ausreicht und es wichtige Industriezweige mit gleichbleibendem oder gar wachsendem Kohlenstoffbedarf gibt. Nun erfahren die nachhaltige Deckung dieses Kohlenstoffbedarfs und die Einführung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe erstmals Beachtung auf der politischen Bühne. Beides ist entscheidend, wenn man die Chemie- und Werkstoffindustrie nachhaltiger aufstellen will.

Das Ziel besteht dabei in der Schaffung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe. Hierzu ist ein umfassendes Kohlenstoffmanagement aus erneuerbaren Quellen erforderlich. Dazu zählt Kohlenstoff aus Biomasse, CO2-Abscheidung und -Verwendung (CCU) – wobei die industrielle CO2-Nutzung ein wesentlicher Bestandteil ist – sowie mechanisches und chemisches Recycling von Kohlenstoff. Schließlich wird nur die Nutzung solch erneuerbarer Kohlenstoffströme eine echte Entkopplung der Chemie- und Werkstoffindustrie von fossilen Kohlenstoffträgern ermöglichen. Und nur so kann die Chemieindustrie weiterhin Rückgrat der modernen Gesellschaft bleiben und nachhaltiger werden, um die weltweiten Klimaziele zu erreichen.

Hauptziel der Renewable Carbon Initiative (RCI) ist es daher, eine intelligente Umstellung vom fossilen hin zum erneuerbaren Kohlenstoff zu unterstützen. Dazu soll mehr und mehr Kohlenstoff aus Biomasse, CO2 und Recycling genutzt werden, anstatt zusätzlichen fossilen Kohlenstoff aus der Erde zu entnehmen. Und das ist sehr wichtig, da 72 % der menschengemachten Treibhausgasemissionen unmittelbar mit fossilem Kohlenstoff zusammenhängen. Die RCI fördert dabei alle verfügbaren Träger erneuerbaren Kohlenstoffs, jedoch sind die politischen Voraussetzungen unterschiedlich – je nachdem, ob es gerade um
Kohlenstoff aus Biomasse, aus Recycling oder aus CO2-Abscheidung und -Verwendung (CCU) geht. Insbesondere das CCU-Verfahren wird bislang weder im europäischen Green Deal noch im Paket Fit for 55 berücksichtigt.

Dies dürfte sich nach dem Kommuniqué der europäischen Kommission vom 15. Dezember zu „Nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen“ nun grundlegend ändern. Darin wird eine Haltung vertreten, die einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung markiert und zeigt, dass das Thema des eingebetteten Kohlenstoffs im politischen Mainstream angekommen ist. Dies lässt sich auch an aktuellen Äußerungen von Mitgliedern des europäischen Parlaments und am sechsten IPCC- Gutachten ablesen, das demnächst erscheinen soll. Inzwischen wird das CCU-Verfahren als vielversprechende Lösung für nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe und als potentiell nachhaltige Alternative für die Chemie- und Werkstoffindustrie angesehen. Zudem taucht der Begriff der „Entfossilisierung“ (Defossilisation) in den politischen Debatten in
Brüssel immer häufiger auf und ergänzt bzw. ersetzt den Begriff der Dekarbonisierung in Bereichen, in denen Kohlenstoff unverzichtbar ist. Die Europa-Abgeordnete Maria da Graça Carvahlo gehört zu einer ganzen Reihe von Politikern in Brüssel, die das CCU-Verfahren für eine wichtige Zukunftsindustrie halten. Die Politik hat das Thema also erkannt und es entwickelt sich eine gewisse Dynamik für CCU. Dabei ist auch die Erwähnung von CCU für eine künftige Politik zur Kohlenstoffentnahme und im Rahmen der Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) zu erwähnen.

Da die neuen Grundsatzpapiere exakt mit der Strategie der RCI übereinstimmen, unterstützen die mehr als 30 Verbandsmitglieder die neue Entwicklung mit  Nachdruck und sind bereit, die Politik mit Daten und detaillierten Vorschlägen zu versorgen. So sollen die Schaffung nachhaltiger Kohlenstoffkreisläufe und ein solides Kohlenstoffmanagement aktiv unterstützt werden. Es folgt ein Überblick über die einschlägigen politischen Grundsatzpapiere.

Brüssel: Kommuniqué zu „nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen“
Am 15. Dezember veröffentlichte die EU-Kommission ein Kommuniqué zum Thema „nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe“. Erstmals wird darin die wichtige Rolle des Kohlenstoffs für verschiedene Industriezweige klar benannt. Zu den wichtigsten Aussagen des Papiers gehört die erstmals uneingeschränkte Anerkennung des CCU-Verfahrens als Lösung für die Kreislaufwirtschaft unter Einschluss CCU-basierter Kraftstoffe. Das Kommuniqué unterscheidet im Bereich der Kohlenstoffbeseitigung zwischen biologischem, fossilem und direkt aus der Luft entnommenem CO2 und kündigt zudem eine genaue Überwachung der
einzelnen CO2-Ströme an. Doch nicht nur das CCU-Verfahren wird als wichtiger Eckpfeiler für die Zukunft angesehen, sondern auch Kohlenstoff aus der Bioökonomie. Hier wird der Begriff des „Carbon Farming“
aufgegriffen, der sich auf ein besseres Bodenmanagement bezieht. Damit soll die Kohlenstoffbindung in lebender Biomasse, totem organischem Material und Böden durch eine verbesserte Kohlenstoffbindung oder geringere Kohlenstoffemissionen verbessert werden. Zwar ist dieListe natürlicher Kohlenstoffspeicherverfahren unserer Auffassung nach nicht abschließend; dennoch befürworten wir die Haltung des Grundsatzdokuments, ein nachhaltiges Boden- und Forstmanagement als eine wichtigere Grundlage für die Bioökonomie zu beachten als lediglich die Bodennutzung als Kohlenstoffsenke. Überraschend ist, dass chemisches Recycling in dem Kommuniqué an keiner Stelle erwähnt wird, obwohl es eine weitere alternative Kohlenstoffquelle darstellt, mit der sich fossiler Kohlenstoff aus der Erde (in Form von Rohöl, Erdgas oder Kohle) ersetzen lässt.

Berlin: Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung – „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“
Ganz Europa wartet gespannt darauf, wie die neue deutsche Regierung aus Sozialdemokraten, Grünen und Freidemokraten die deutsche Klimapolitik gestalten wird. Die neue Reformagenda konzentriert sich insbesondere auf die Solar- und Windenergie sowie Wasserstoff. Die Solarenergieleistung soll bis 2030 auf 200 Gigawatt gesteigert werden. Zudem sollen zwei Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen genutzt werden. Für grünen Wasserstoff soll eine Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden, die in Zukunft das Rückgrat des Energiesystems bilden soll. Sie wird außerdem für synthetisch erzeugte Treibstoffe und eine nachhaltige Chemieindustrie benötigt. Darin kann man ein klares Bekenntnis zum CCU- Verfahren erkennen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Themen Kreislaufwirtschaft und Recycling. Eine höhere Recyclingquote und ein produktspezifischer Mindestgehalt an Recyclingmaterialien und sekundären Rohstoffen soll auf europäischer Ebene verankert werden. Zudem findet sich Im Koalitionsvertrag sich ein klares Bekenntnis zum chemischen Recycling. Mit Blick auf die sogenannte „Plastiksteuer“ in Höhe von 0,80 EUR pro Kilogramm nicht recycelter Plastikverpackung steht der Branche eine große Veränderung ins Haus. Die Steuer wurde bereits von der EU eingeführt, von den meisten Mitgliedstaaten aber nicht oder nur eingeschränkt an Hersteller und Händler weitergegeben. Die neue deutsche Regierung plant nun, die Steuer in voller Höhe auf die Branche umzulegen.

Düsseldorf: Kohlenstoff für den Klimaschutz – Die nordrhein-westfälische Strategie für das Kohlenstoffmanagement
Die RCI begrüßt ausdrücklich, dass Nordrhein-Westfalen als erste Region der Welt eine umfassende „Carbon Management“ Strategie aufgestellt hat. Diese bildet die Grundlage für die Umstellung von fossilen Kohlenstoffträgern auf erneuerbaren Kohlenstoff aus Biomasse, CO2 und Recycling. Darin werden für alle drei alternativen Kohlenstoffströme detaillierte Strategien entwickelt, um die Industrie kohlendioxidfrei zu machen. Dies ist umso bemerkenswerter, als Nordrhein-Westfalen das am stärksten industrialisierte Bundesland ist und über eine bedeutende Chemieindustrie verfügt. Ausgerechnet dort wird nun also der erste Masterplan verabschiedet, um die Industrie von fossilem Kohlenstoff auf Biomasse, CO2 und Recycling umzustellen. Im Erfolgsfall könnte NRW so zu einem weltweiten Pionier für nachhaltiges Kohlenstoffmanagement werden. Zudem könnte sich das Bundesland zu einem Vorbild für viele andere Industrieregionen entwickeln.

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

17.08.2020

Handelsverbände fordern mehr Unterstützung für den stationären Modehandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten - von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.

Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander gegangen“.

Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.

Quelle:

BTE / BDSE / BLE

19.12.2019

Offener Brief des BTE-Präsidenten, Steffen Jost

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das zu Ende gehende Jahr 2019 war für den mittelständischen Modehandel sicher nicht einfach, hat aber doch für einige hoffnungsvolle Lichtblicke gesorgt. So haben rund die Hälfte der Unternehmen ihren Umsatz steigern können, was sicher auch der niedrigen Vorlage aus 2018 geschuldet ist. Ob es für die gesamte Modebranche zu einem Plus reicht, müssen die letzten Tage des Jahres zeigen.

 

Eines kann man aber bereits jetzt mit Sicherheit sagen: In der Branche hat 2019 ein Umdenken eingesetzt. Das katastrophale Jahr 2018 mit seinem „endless summer“ hat allen Verantwortlichen erbarmungslos offengelegt, dass der Modehandel endlich umsteuern muss. Weg von immer mehr und immer früher reduzierter Ware und hin zu gezieltem, kurzfristigerem und bedarfsgerechterem Einkauf. 2018 war insoweit ein heilsamer Schock, um die nicht mehr zeitgemäße Praktiken im Modebusiness wirksam und – hoffentlich – nachhaltig zu ändern.

 

Und es funktioniert! Etliche Kollegen haben erlebt, dass sie mit weniger Ware ihren Umsatz halten oder sogar steigern konnten. Vor allem aber sind die erzielten Spannen höher, weil der Warendruck und damit die Abschriften sinken. Das ist auch zwingend notwendig, da die Kosten für gute Mitarbeiter und einen inspirierenden POS weiter steigen werden. Der Modehandel muss diesen Weg also unbedingt weiter beschreiten und darf nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen!

 

Natürlich benötigt der Handel dazu entsprechende Angebote seiner Industriepartner. Und tatsächlich sehen wir ein Umdenken bei immer mehr Lieferanten. Der Handel honoriert das bei seiner Order in der Regel auch und muss dies künftig noch konsequenter umsetzen, will er bei hohem Servicegrad seine Umsatzrendite steigern.

 

Andererseits gibt es auf Industrieseite aber noch zu viele Unternehmen, welche die Zeichen der Zeit nicht erkennen und ein „Weiter so“ praktizieren wollen. Zum Teil setzen sie dabei einseitig auf Wachstumsstrategien und Marktanteilsgewinne. Vor beidem kann ich an dieser Stelle nur warnen. Wohin das führen kann, hat man ja zuletzt an etlichen Schieflagen prominenter Marken gesehen. Auch dort brauchen wir ein Umdenken in Richtung nachhaltig rentabler Konzepte, und zwar für beide Seiten. Hohe Marktanteile waren, sind und werden auch künftig kein Garant für auskömmliche Renditen sein!

 

Trotz aller positiven Ansätze innerhalb der Modebranche muss man konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen speziell für den stationären Modehandel zuletzt verschlechtert haben. Die Diskussionen oder Beschlüsse zu Fahrverboten, zu Plastiktüten oder zu Sonntagsöffnungen belasten primär den innerstädtischen Handel. Trotzdem wundert und beklagt sich die Politik dann noch, dass immer weniger junge Menschen Einzelhändler werden wollen und immer mehr Standorte ausbluten und die Zahl der Leerstände zunimmt!

 

Beispiel Sonntagsöffnung: Im Onlinehandel ist der Sonntag der mit Abstand umsatzstärkste Tag. Doch wenn der stationäre Handel einige wenige Male an diesem Tag öffnen will, muss er hohe Hürden überwinden und wird dennoch oft noch kurzfristig von Gewerkschaften und Kirchen gestoppt. Die Verdi-Verantwortlichen und Kirchenvertreter fördern damit tendenziell schlechter bezahlte Arbeitsplätze in den Auslieferungslagern von Amazon und Zalando zu Lasten der vielen qualifizierten Stellen im personalintensiven Fachhandel. Hier braucht der stationäre Modehandel endlich einfache und verlässliche Genehmigungsverfahren, um den Wettbewerbsvorteil des Online-Handel zumindest zeitweise ausgleichen zu können!

 

Beispiel Plastiktüten: Die mit der Politik ausgehandelte Selbstverpflichtung des Handels hat dazu geführt, dass die Zahl der an den Kunden abgegebenen Kunststofftragetaschen drastisch reduziert wurde. Trotzdem sollen Plastiktüten 2020 mit einer kurzen Aufbrauchfrist verboten werden. Da viele Kollegen noch über hohe Bestände verfügen, müssten die Reste dann entsorgt werden – teuer und unökologisch!

 

Beispiel Outlet-Center: An vielen Standorten sollen neue Factory Outlet Center (FOC) entstehen oder bestehende großzügig erweitert werden. Leidtragende sind die Händler im Einzugsgebiet, deren Kunden mit Schnäppchen-Versprechen ins FOC gelockt werden. Dabei belegen Medienberichte immer wieder, dass dort in nicht unerheblichem Umfang minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen verkauft werden. Das ist zwar verboten, wird nach BTE-Recherchen aber von den verantwortlichen Stellen kaum oder nicht kontrolliert. Der BTE wird dieses Thema daher noch stärker ins Visier nehmen!

 

Fazit: Der mittelständische Modehandel hat gute Zukunftschancen, wenn er die richtigen Prioritäten setzt und dabei die passenden Partner auf Lieferantenseite findet. Die zu Beginn angesprochenen Herausforderungen innerhalb der Branche müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern lösen. In den anderen Punkten brauchen wir die Einsicht und Hilfe der zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung. Den dort Verantwortlichen muss klar werden, dass die absehbaren negativen Entwicklungen vor allem den örtlichen, Gewerbesteuer zahlenden Handel benachteiligt. Bevorzugt werden dagegen Formate, die wenig oder nichts zum Erhalt der Innenstadt oder der lokalen Steuerkraft beitragen. Der stationäre Modehandel verlangt hier keine Privilegien, sondern erwartet lediglich eine faire Gleichbehandlung im Wettbewerb mit anderen Verkaufskanälen!

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2020!

 

Steffen Jost, BTE-Präsident

Quelle:

BTE e.V.

T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018 (c) BTE/BLE/VDB
T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018
30.07.2018

Was verdient der Modehandel an einem Kleidungsstück?

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

Tatsächlich verbleibt zumindest dem mittelständischen Modefachhandel in der Regel nach Abzug aller Kosten nur ein vergleichsweise bescheidener Gewinn. Basierend auf den Ergebnissen des BTE-Jahresbetriebsvergleichs von 2016 hat der BTE am Beispiel eines T-Shirts verdeutlicht, dass einem Verkaufspreis von 29 Euro im Durchschnitt anteilige Kosten eines Händlers in Höhe von 27,98 Euro gegenüberstehen.

Allein 12,23 Euro fallen als Einkaufspreis für das Shirt an, weitere 4,64 Euro müssen als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Zu diesen warenbezogenen Kosten in Höhe von insgesamt 16,87 Euro kommen noch anteilige Personalkosten (6,06 Euro), Miete inkl. Nebenkosten (2,32 Euro), Kosten für Werbung (0,78 Euro), für Zinsen und Abschreibungen (0,64 Euro) und sonstige Kosten (1,31 Euro) hinzu. Dem Modefachhandel bleibt damit beim Verkauf eines Bekleidungsstücks zum Preis von 29 Euro im Durchschnitt lediglich ein Gewinn in Höhe von 1,02 Euro. Hiervon sind dann z.B. noch Ertragssteuern an das Finanzamt zu entrichten.

Wichtig: Diese Kenntnis über die Ertragssituation im mittelständischen Modefachhandel fehlt auch bei (zu) vielen (Verkaufs-)Mitarbeitern. Dadurch kann bei diesen schnell der Eindruck entstehen, sie arbeiteten für vergleichsweise wenig Geld, während sich Inhaber bzw. Geschäftsführung üppige Gewinne auszahlen. Für die Motivation ist diese Fehleinschätzung sicherlich nicht förderlich.

Der BTE empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die tatsächliche betriebswirtschaftliche Situation im eigenen Geschäft oder zumindest in der Branche aufzuklären. Vor allem die Kostensituation dürften viele vollkommen falsch einschätzen. Wer seine eigenen Zahlen nicht preisgeben möchte, kann dazu z.B. die Daten des BTE-Betriebsvergleichs verwenden.

Hinweis: Die der Grafik zugrunde liegenden Ergebnisse des BTE-Jahresbetriebsvergleichs für das Jahr 2016 sind – neben anderen statistischen und fachlichen Brancheninformationen – im BTE-Taschenbuch 2018 veröffentlicht. Dies ist zum Preis 22 Euro plus MwSt. und Versandkosten zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.

Weitere Informationen:
Modehandel Preisgestaltung
Quelle:

BTE/BLE/VDB