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OMPG vereinfacht Prüfungen auf antivirale Wirksamkeit (c) OMPG
Plaquetitertest des Bakteriophagen phi6
25.04.2021

OMPG vereinfacht Prüfungen auf antivirale Wirksamkeit

  • Mehr denn je steht die antibakterielle und antivirale Ausrüstung von Textilien und Kunststoffen im Fokus von Forschung und Entwicklung. Wie gut die Materialien wirken, musste bisher durch aufwändige Testmethoden mit der Anzucht spezieller Viren ermittelt werden. Kommen stattdessen Bakteriophagen zum Einsatz, ergibt sich eine deutliche Effizienzsteigerung bei vergleichbaren Ergebnissen.

Für die Prüfung antiviraler Materialien existieren internationale Standards, darunter die ISO 18184 (Bestimmung der antiviralen Aktivität von Textilerzeugnissen) und die ISO 21702 (Messung der antiviralen Aktivität an Kunststoffen und anderen nicht-porösen Oberflächen). Beide Normen legen als Testorganismen das Influenza-A-Virus (Grippevirus) und das Feline Calicivirus (FCV, Katzenschnupfen) zu Grunde.

  • Mehr denn je steht die antibakterielle und antivirale Ausrüstung von Textilien und Kunststoffen im Fokus von Forschung und Entwicklung. Wie gut die Materialien wirken, musste bisher durch aufwändige Testmethoden mit der Anzucht spezieller Viren ermittelt werden. Kommen stattdessen Bakteriophagen zum Einsatz, ergibt sich eine deutliche Effizienzsteigerung bei vergleichbaren Ergebnissen.

Für die Prüfung antiviraler Materialien existieren internationale Standards, darunter die ISO 18184 (Bestimmung der antiviralen Aktivität von Textilerzeugnissen) und die ISO 21702 (Messung der antiviralen Aktivität an Kunststoffen und anderen nicht-porösen Oberflächen). Beide Normen legen als Testorganismen das Influenza-A-Virus (Grippevirus) und das Feline Calicivirus (FCV, Katzenschnupfen) zu Grunde.

„Da Anzucht und Kultivierung von Viren, im Speziellen von humanpathogenen Viren, in Zellkulturen relativ aufwändig sind, hat die OMPG die Prüfungen auf antivirale Wirksamkeit durch die Verwendung von Bakteriophagen deutlich vereinfacht“, sagt Dr. Thomas Dauben, Laborleiter Biologie. „Bakteriophagen infizieren spezifisch Bakterien und sind daher nicht nur einfacher und schneller zu kultivieren als die normgeforderten Viren, sondern stellen zudem auch kein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar.“

Der von der OMPG verwendete Bakteriophagen phi6 gehört zur Gattung der Cystoviren und damit zur einzigen Bakteriophagen-Familie mit einer vollständigen Virushülle. Aufgrund dieser morphologischen Eigenschaft verfügt der Bakteriophage auch über einen Vermehrungszyklus, der mit jenem von anderen behüllten humanpathogenen Viren, wie Influenza A oder SARS-CoV-2, vergleichbar ist. „Aus diesem Grund eignet er sich hervorragend als Surrogatvirus – also als vergleichbarer Alternativvirus – für derartige humanpathogene Viren“, so Dr. Dauben. Folglich können mit der von der OMPG modifizierten Prüfmethode nun die antiviralen Prüfungen von Textilien und Kunststoffen einfacher und effizienter durchgeführt werden.

Die Weiterentwicklung von Prüfmethoden durch die OMPG läuft auch mit der Materialforschung am Thüringischen Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung (TITK) Hand in Hand. Dort ist die antimikrobielle Ausrüstung von Kunststoffen seit langem ein wichtiger Arbeitsgegenstand. Sowohl eigens entwickelte antibakterielle Silber- und Zink-basierte Additive als auch antivirale Beschichtungen wurden bereits im Rahmen von Forschungsprojekten untersucht.

Hintergrund: Ablauf einer Prüfung auf antibakterielle und antivirale Wirksamkeit

Die Prüfverfahren sind an die jeweiligen antibakteriellen Prüfnormen für Textilien (DIN EN ISO 20743) und Kunststoffe (ISO 22196) angelehnt: Hierbei werden jeweils zwei Bakterienarten, ein gram-positives und ein gram-negatives Bakterium, für die Testung verwendet. Diese werden in einer definierten Zellzahl auf die Proben aufgebracht und nach einer Kontaktzeit von 24 Stunden wieder abgelöst. Anschließend wird die Lebendzellzahl im Vergleich zu einem Kontrollmaterial bestimmt. Die Keimzahlreduktion entspricht der antibakteriellen Wirksamkeit. Für diese Prüfungen ist die OMPG bereits von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) akkreditiert.

Analog hierzu werden antivirale Prüfungen durchgeführt: Eine vorgegebene Anzahl an Viren wird auf die Proben aufgetragen und nach zwei Stunden (Textilien) bzw. 24 Stunden (Kunststoffe) wieder abgelöst. Die Anzahl der Viren wird dann mittels eines Plaquetitertests bestimmt, indem die Viren in einer dekadischen Verdünnungsreihe auf einen Zellrasen aufgebracht und die entstehenden zellfreien Zonen, sogenannte „Plaques“, gezählt werden. Daraus kann der Virustiter auf den Proben berechnet und im Vergleich zu einem nicht antiviral-ausgerüsteten Kontrollmaterial die Virusreduktion ermittelt werden. Diese Reduktion entspricht der antiviralen Wirksamkeit.

Weitere Informationen:
OMPG Plaquetitertest
Quelle:

TITK-Gruppe

23.04.2021

BTE, BDSE und BLE kritisieren Bundesnotbremse

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 

Das beschlossene neue Infektionsschutzgesetz mit der bundesweiten „Corona-Notbremse“ beschert dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Denn das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect ist für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken, so die Handelsverbände. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, prognostiziert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist.  Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegen, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren birgt. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
 
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, rechnet Pangels.
 
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, nunmehr sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“

Weitere Informationen:
Infektionsschutzgesetz Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

22.04.2021

Sanitized® T 99-19: 99,84 % Schutz gegen SARS-CoV-2 auf Textilien

Der antimikrobielle Schutz von Sanitized® T 99-19 gegen das SARS-CoV-2 Virus wurde durch unabhängige Labore in Frankreich bestätigt (Basis ISO 18184:2019).

Seit vielen Jahren sind Textil- und Kunststoffprodukte mit antimikrobieller Sanitized® Ausrüstung in hygienesensiblen Bereichen im Einsatz. Für Textilien ist Sanitized® T99-19 eine patentierte Technologie, die auf einer Silan-Ammoniumverbindung basiert.

Seine Hygienefunktion wird bei Arbeits- und Schutzbekleidung von Pflegepersonal, Bettwäsche oder Matratzen in Hotels, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingesetzt. Polyesterware für diese Einsatzbereiche kann nun nicht nur antimikrobiell, sondern auch zuverlässig gegen SARS-CoV-2 geschützt werden. Die antivirale Wirksamkeit (99,84 %) des Produktes Sanitized® T99-19 wurde offiziell durch Untersuchungen externer Labore bestätigt.

Der antimikrobielle Schutz von Sanitized® T 99-19 gegen das SARS-CoV-2 Virus wurde durch unabhängige Labore in Frankreich bestätigt (Basis ISO 18184:2019).

Seit vielen Jahren sind Textil- und Kunststoffprodukte mit antimikrobieller Sanitized® Ausrüstung in hygienesensiblen Bereichen im Einsatz. Für Textilien ist Sanitized® T99-19 eine patentierte Technologie, die auf einer Silan-Ammoniumverbindung basiert.

Seine Hygienefunktion wird bei Arbeits- und Schutzbekleidung von Pflegepersonal, Bettwäsche oder Matratzen in Hotels, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern eingesetzt. Polyesterware für diese Einsatzbereiche kann nun nicht nur antimikrobiell, sondern auch zuverlässig gegen SARS-CoV-2 geschützt werden. Die antivirale Wirksamkeit (99,84 %) des Produktes Sanitized® T99-19 wurde offiziell durch Untersuchungen externer Labore bestätigt.

Auch Tests an Endprodukten, die Textilhersteller ergänzend durchgeführt haben, belegen die Wirksamkeit von Sanitized® T99-19 gegen SARS-CoV-2. Lizenzpartner loben diesen vertrauensbildenden Nutzen auf den Endprodukten aus. SANITIZED Lizenzpartner erhalten hierfür konkrete Unterstützung in Punkto Marketing und bezüglich rechtlicher Aspekte (health claims).

Rechtliche Fallen bei Auslobung von antiviraler Schutzwirkung
SANITIZED hat speziell für Produkte, die gegen COVID-19 schützen, einen Claim-Guide erarbeitet:
https://www.sanitized.com/de/schutz-gegen-covid-19-welche-antiviral-werbeaussagen-sindlegal-sanitized-klaert-auf/

Quelle:

SANITIZED AG

18.04.2021

BDSE Handelsverband Schuhe: Lockdown bringt den Schuhhandel an den Rand der Existenz

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Da die staatlichen Hilfen bei weitem nicht reichen, zahlreiche Schuhhäuser sogar gänzlich leer ausgehen, werden viele Schuhhäuser den langanhaltenden Lockdown kaum überleben können. Nach einer aktuellen Handelsbefragung des HDE gehen 58 Prozent der Schuhfach-händler davon aus, dass sie ohne weitere staatliche Hilfen ihr Geschäft noch in diesem Jahr aufgeben müssen! Bei gut 3.000 Unternehmen mit rund 10.000 Stores sind empfindliche Lücken in unseren Innenstädten zu befürchten, zumal die wirtschaftliche Situation im Beklei-dungshandel ähnlich dramatisch ist.

Deutliche Verschiebung der Absatzkanäle
Die Pandemie führte im Schuhmarkt zu einer deutlichen Verschiebung der Marktanteile der Absatzkanäle. Eindeutiger Krisengewinner ist der Onlinehandel, der im vergangenen Jahr seinen Marktanteil nach BDSE-Berechnungen von 26 Prozent auf 34 Prozent ausbauen konnte. Gewachsen sind nicht nur die Online Pure Player wie bspw. Zalando, sondern auch die Online-Umsätze der Multichannel-Schuhhändler mit stationären Wurzeln, die ihren digitalen Vertriebsweg in den vergangenen 12 Monaten mangels Alternativen zum Teil kräftig ausbauten. Wie überhaupt viele kleine und mittelgroße Schuhgeschäfte in der Zeit des Shutdowns neue digitale Kommunikationskanäle zu ihren Kunden sich erschlossen oder ihre digitalen Tools aus Servicegründen weiter optimiert haben. Deren Online-Verkäufe, oftmals über Online-Marktplätze und -Plattformen getätigt, vermochten aber bei weitem nicht die Umsatz- und Renditeverluste des stationären Geschäfts auszugleichen. Aber sie konnten darüber zumindest den Kundenkontakt halten und versuchen, überschaubare Teile ihrer Warenüberhänge trotz Öffnungsverbot abzusetzen.

Rückläufiges Marktvolumen
Die Kanalverschiebungen finden in einem insgesamt rückläufigen Markt statt. Denn die Verbraucher halten sich mit ihren Konsumausgaben Corona-bedingt auch bei Schuhen aktuell zurück. Nach vorläufigen BDSE-Berechnungen schrumpfte das Marktvolumen bei Schuhen in 2020 um 13,5 Prozent auf 10,2 Mrd. Euro. Zwar konnte der Online- und Katalogversandhandel bei Schuhen um 15 Prozent zulegen, doch gingen in dieser Zeit dem stationären Schuhhandel rund 23 Prozent seiner Umsätze verloren. Neben den Schuhfachgeschäften mussten auch andere Vertriebsformen des Einzelhandels, die dem Lockdown unterlagen, bei ihren Schuhumsätzen zweistellige Einbußen verkraften, so beispielsweise die Schuhsortimente der Kauf- und Warenhäuser und jene der Bekleidungsgeschäfte.

"Schuhhandel muss wieder öffnen dürfen"
Die Schuhbranche hofft auf eine Nachbesserung der Corona-Hilfen. Dies insbesondere auch im Zuge der anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das mit einer Verlängerung der Lockdownphase und verschärften regionalen Öffnungsszenarien verbunden sein wird. Wenn schon der Nonfood-Handel diesen Kraftakt zur Eindämmung der Pandemie leisten soll, dann müsse der Staat auch für einen fairen Schadensausgleich sorgen. Wobei aus Sicht des BDSE und durch wissenschaftliche Studien des RKI, der TU Berlin und der Berufsgenossenschaft belegt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Einzelhandel – insbesondere bei Beachtung der gängigen Abstands- und Hygienevorschriften – ausgesprochen gering sei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Handelsverbände, dass bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und den weiteren Corona-Maßnahmen das Problem bei der Wurzel gepackt wird. Gesetzgeber und Behörden sollten sich auf die wirklich wirksamen Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren und nicht auf Wirtschaftsbereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf das Infektionsgeschehen haben. Hinzu komme beim Verkauf von Schuhen der Gesundheitsaspekt einer fachkundigen Beratung. Denn nicht nur bei Babys und Kindern, deren Füße in bestimmten Altersklassen rasch und innerhalb nur eines Jahres über mehrere Schuhgrößen hinweg wachsen, ist mit Blick auf die Passform eine qualifizierte und zeitnahe Beratung beim Schuhkauf sehr wichtig. Sondern auch bei Erwachsenen sei gut passendes Schuhwerk gesundheitlich geboten, nicht zuletzt um Fußdeformationen, Nervenschmerzen und Fehlhaltungen mit entsprechenden orthopädischen Folgeschäden vorzubeugen. Auch aus diesem Grund, und sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März dieses Jahres stützend, hat der BDSE unlängst nicht nur die Öffnung der Kinderschuhgeschäfte, sondern die Öffnung aller Schuhfachgeschäfte gegenüber Bund und Ländern gefordert.

Unabhängig davon kämpft der BDSE seit Monaten gemeinsam mit den Landesverbänden und dem HDE für eine Verbesserung der staatlichen Überbrückungshilfen. Noch immer erhalten viele kleine inhabergeführte Geschäfte, aber auch die großen Schuhfilialisten, überhaupt keine Überbrückungshilfen, um die aktuelle Krise zu überstehen. Und für die allermeisten jener Schuhgeschäfte, für die Hilfsgelder in den Fördermaßnahmen vorgesehen sind, reichen diese nicht aus, um die schließungsbedingten Verluste auch nur annähernd zu decken und die Unternehmen finanziell ausreichend zu entlasten.

Weitere Informationen:
BDSE Schuhmode
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe anlässlich der Gallery SHOES & FASHION April 2021

(c) TITK / Steffen Beikirch
16.04.2021

Thüringisches Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e.V. baut seine Infrastruktur aus

  • Förderung mit 550.000 Euro im Rahmen des Corona-Sonderförderprogramms „FuE-Schub“ für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Das Thüringische Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e.V. (TITK) mit Sitz in Rudolstadt erhält rund 550.000 Euro für Investitionen in Geräteinfrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung ist Teil des im Februar aufgelegten Corona-Sonderförderprogramms „FuE-Schub“ für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
 

  • Förderung mit 550.000 Euro im Rahmen des Corona-Sonderförderprogramms „FuE-Schub“ für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Das Thüringische Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung e.V. (TITK) mit Sitz in Rudolstadt erhält rund 550.000 Euro für Investitionen in Geräteinfrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung ist Teil des im Februar aufgelegten Corona-Sonderförderprogramms „FuE-Schub“ für wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen.
 
„Die Frage, wie wir schnell von der Forschung zur Anwendung, von der Idee zum marktfähigen Produkt kommen, ist zentral für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft“, so Wissenschaftsstaatssekretär Carsten Feller, der bei seinem Besuch am TITK die Förderbescheide übergab. „Die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sind ein wichtiger Teil der Antwort darauf.“ Mit dem „FuE-Schub“ wolle das Land die Einrichtungen deshalb dabei unterstützen, in die Modernisierung von Geräten und Ausstattungen zu investieren, so der Staatssekretär: „Eine technische Infrastruktur auf neuestem Stand trägt dazu bei, dass sie ihrer Scharnierfunktion zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auch wirklich gerecht werden können.“
 
Die Fördermittel investiert das TITK einerseits in die Anschaffung eines 3D-Druckzentrums für Selektives Laser-Sintern (SLS) und in eine Extrusionsanlage für Katheter aus Silikon (446.000 Euro). Mit diesen Anlagen können funktionalisierte Polymerwerkstoffe zu Bauteilen und Halbzeugen verarbeitet werden. Andererseits nutzt das TITK die Mittel, um die Digitalisierung von Organisations- und Verwaltungsprozessen sowie von Forschungsergebnissen weiter auszubauen (103.000 Euro). Dazu soll bspw. ein Dokumenten-Management-System eingeführt und ein SQL-Datenbankserver angeschafft werden.

„Dank dieser wichtigen Unterstützung des Landes bleiben wir mit unserer technischen Infrastruktur weiterhin eng am Bedarf der industrienahen Forschung“, freut sich TITK-Direktor Benjamin Redlingshöfer. Sowohl beim neuen Laserdruckzentrum als auch bei der neuen Katheter-Extrusionsanlage könne das Institut seine Kompetenzen in der Entwicklung und Funktionalisierung von Werkstoffen weiter vorantreiben. „Und nicht zuletzt freuen wir uns erstmals über eine Förderung für ein dringend notwendiges Digitalisierungsprojekt“, betont Redlingshöfer.
 
Die Förderung ist Teil des Corona-Sonderförderprogramms „FuE-Schub“, im Rahmen dessen das Wissenschaftsministerium die wirtschaftsnahen Thüringer Forschungseinrichtungen mit zusätzlich fünf Millionen Euro bei der Anschaffung von Geräten, Ausstattungen und digitalen Infrastrukturen unterstützt. Die Projekte müssen einem der fünf Schwerpunkte der Thüringer Innovationsstrategie zuzuordnen sein. Die Mittel für das Programm „FuE-Schub“ stammen aus dem Corona-Sonderfonds, den das Land im vergangenen Jahr aufgelegt hatte. Für die Förderung der angewandten und wirtschaftsnahen Forschung und Technologie insgesamt stellt das Ministerium allein in diesem Jahr mehr als 250 Millionen Euro bereit.

Weitere Informationen:
TITK TITK Rudolstadt
Quelle:

TITK

14.04.2021

BTE: Bekleidungsangebot in Deutschland nicht überdimensioniert

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 
Rein statistisch entfällt damit auf jeden der rund 83 Mio. Einwohner Deutschlands ein Angebot von 50 Bekleidungsstücken pro Jahr. Das mutet auf den ersten Blick sehr viel an. Allerdings entfällt ein Großteil auf Kleinteile wie Strumpfwaren/Strumpfhosen, Wäsche/Dessous, Handschuhe, Schals, Mützen sowie T-Shirts/Unterhemden. Das waren in 2019 insgesamt rund 2,5 Mrd. Teile, also rund 30 Teile pro Person. Etliche dieser Waren unterliegen einem schnellen Verschleiß oder sollten aus hygienischen Gründen regelmäßig erneuert werden.
 
Auf Großteile entfällt dagegen mit 20 Artikeln pro Person und Jahr nur ein kleinerer Teil des Bekleidungsangebots. Bei Mänteln, Anoraks und Jacken lag 2019 die Inlandsverfügbarkeit für Damen, Herren und Kindern z.B. bei 136,8 Mio. Teilen, so dass jeder Einwohner 1,65 Teile kaufen konnte. Bei Pullovern/Strickjacken waren es 446 Mio. Teile (5,4 Teile pro Person) und bei Blusen/Hemden 246 Mio. Teile (3 Teile pro Person).
 
Nach Ansicht des BTE ist das Bekleidungsangebot in Deutschland derzeit grundsätzlich nicht überdimensioniert. Zwar dürften 2020 und 2021 etliche Großteile vor allem im Bereich Business- und Anlassmode nicht verkauft werden, dies ist aber primär der Corona-Pandemie geschuldet. Viele der nicht verkauften Bekleidungsteile wurden eingelagert. Im Zuge dessen haben Industrie und Handel für die aktuelle und die nächste Verkaufssaison ihre Produktionsmengen bzw. Einkaufsvolumina entsprechend heruntergefahren und den neuen Marktgegebenheiten angepasst.

Weitere Informationen:
Bekleidungsangebot
Quelle:

BTE e.V.

08.04.2021

Marketmedia24: Online-Umsatz mit Sportartikeln wächst dynamisch weiter

Neuer „Branchen-REPORT Sport 2021“ zeigt Perspektiven bis 2028

Neuer „Branchen-REPORT Sport 2021“ zeigt Perspektiven bis 2028

Vor Corona war der Sportmarkt in Deutschland eine von Wachstum verwöhnte Branche. Von 2011 stieg der Umsatz mit Sportbekleidung und -schuhen sowie Hartwaren bis 2019 um 12,1 Prozent. Deutschland bewegt sich, könnte man daraus schließen und tatsächlich wird im Sportmarkt Geld ausgegeben. 2019 weist mit 90,16 Euro die höchste Pro-Kopf-Ausgabe innerhalb der letzten zehn Jahre aus. Mit Corona aber muss auch diese Branche zum Teil kräftige Dämpfer hinnehmen. Die gute Nachricht: Es gibt auch Wachstum im Corona-Jahr. Vor allem die individuelle Bewegung unter freiem Himmel sorgt für Zuwachs. So legte das Running-Segment 2020 gegenüber 2019 um 2,3 Prozent zu. In der gleichen Zeit gab der Markt für Sportartikel insgesamt um rund 4,5 Prozent nach. Denn insbesondere Mannschafts- bzw. Team-Sportarten sowie der indoor gebundene Sport leiden unter den Shutdown-Beschränkungen. Das belegt die jetzt veröffentlichte Studie „Branchen-REPORT Sport 2021“. Darin errechnen die Marktforscher von Marketmedia24, Köln, anhand wissenschaftlicher Methoden vier mögliche Entwicklungen für die Branche. So wird die Branche selbst im Best-Case-Szenario erst in 2022 den Umsatz aus 2019 wieder übertreffen. Ein Sieger in der Pandemie ist wie in vielen anderen Konsumgütermärkten der Online-Handel, der selbst im Worst-Case-Szenario bis 2028 um ein Drittel gegenüber 2019 zulegen wird.

Trotz, zum Teil auch aufgrund der vielen Coronabedingten Einschränkungen wie Reisen, Freizeitbeschäftigungen und Homeoffice, ist der Sport stärker ins Bewusstsein der Deutschen gerückt. Vor allem in den Bereichen Laufen, Training und Fahrrad sowie in neuen Trendsportarten erwartet die Industrie viel.

Die Lage für die meisten stationären Handelsformate der Branche ist nicht erst seit Corona kritisch. Durch Shutdown, dem lediglich der Lebensmittelhandel permanent entging, sowie die Hinwendung der Kunden zu Online-Anbietern, zu welchen immer stärker auch die Lieferanten zählen, wachsen die Zukunftssorgen insbesondere des Fachhandels. Vor diesem Hintergrund rät die „vds Connected Coaching Concept for Retail“ Initiative des Verband Deutscher Sportfachhandel (vds) ihrer Klientel, sich mit Hilfe digitaler Produkte als Gesundheitscoach der Nation neu zu positionieren.

Angesichts der Corona-Pandemie sind allerdings konkrete Vorhersagen über die zukünftige Entwicklung des Sportmarktes schwierig geworden. Gängige und gelernte Vorhersagemodelle greifen nicht mehr, Planungen erfolgen mit großer Vorsicht, denn die Vorausschau auf die längerfristigen Marktentwicklungen beginnt mit einem Rückblick auf die Vergangenheit. Doch spielt die Vergangenheit für die Zukunft dieser Branche überhaupt noch eine Rolle? Der neue „Branchen-REPORT Sport 2021“ kann aufgrund der vielen unbekannten Einflussfaktoren zwar keine eindeutige Antwort auf die Frage geben. Die Studie liefert aber tragfähige, auf möglichen Entwicklungen des Wirtschaftswachstums beruhende Szenarien bis zum Jahr 2028. Für den Gesamtmarkt ebenso wie für die Teilmärkte Wintersport, Bade/Beach, Outdoor, Fitness, Fußball, Running sowie für die „übrigen Sportarten“, die mit sportartübergreifenden und Nischenprodukten sowie Umsätzen des Golf-, Racket- und Anglersports 2020 immerhin fast 25 Prozent des gesamten Sportmarktes generierten. Im optimalen Fall erwartet das Marktforscherteam von Marketmedia24 zwar einen zuverlässigen Aufschwung. Sollte die Stagnation des Marktes hingegen länger anhalten, beginnt die Erholung in kleinen Schritten, um bis 2028 auf ein Marktvolumen von fast 7,5 Milliarden Euro anzusteigen.

Quelle:

Marketmedia24

Mimaki präsentiert Besuchern neue Produktinnovationen und die leistungsstarke, kostengünstige 100er Serie auf der virtuellen drupa (c) Mimaki
Als Teil der 100er Serie sind höchste Qualität und Produktivität beim UJV100-160, Mimakis neuem UV-Inkjetdrucker von Rolle zu Rolle, vorprogrammiert.
07.04.2021

Mimaki auf der virtuellen drupa

  • Mimaki präsentiert Besuchern neue Produktinnovationen und die leistungsstarke, kostengünstige 100er Serie auf der virtuellen drupa 

Mimaki Europe, ein führender Hersteller von Inkjetdruckern und Schneideplottern, gab heute bekannt, dass auf der allerersten virtuellen drupa (20.-23. April 2021) seine innovativen Digitaldrucktechnologien zu sehen sein werden. Im Mittelpunkt des interaktiven Stands von Mimaki wird die brandneue „100er Serie“ stehen – neben Neuheiten in seinem Portfolio von leistungsstarken Produkten, die auf der Messe erstmals präsentiert werden. Außerdem wird Mimaki auf der virtuellen drupa eine Sonderaktion für ausgewählte Produkte starten, um seine Produktpalette noch attraktiver für Unternehmen zu machen, die ihr Angebot in diesen schwierigen Zeiten diversifizieren möchten.

  • Mimaki präsentiert Besuchern neue Produktinnovationen und die leistungsstarke, kostengünstige 100er Serie auf der virtuellen drupa 

Mimaki Europe, ein führender Hersteller von Inkjetdruckern und Schneideplottern, gab heute bekannt, dass auf der allerersten virtuellen drupa (20.-23. April 2021) seine innovativen Digitaldrucktechnologien zu sehen sein werden. Im Mittelpunkt des interaktiven Stands von Mimaki wird die brandneue „100er Serie“ stehen – neben Neuheiten in seinem Portfolio von leistungsstarken Produkten, die auf der Messe erstmals präsentiert werden. Außerdem wird Mimaki auf der virtuellen drupa eine Sonderaktion für ausgewählte Produkte starten, um seine Produktpalette noch attraktiver für Unternehmen zu machen, die ihr Angebot in diesen schwierigen Zeiten diversifizieren möchten.

Im Einklang mit dem Ziel der virtuellen drupa, die Branche bei der Kontaktpflege, Erweiterung ihrer Netzwerke und Generierung von Leads in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen, will Mimaki diese Veranstaltung nutzen, um seine neuesten Digitaldrucklösungen zur Erschließung neuer Geschäftsfelder und zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten zu präsentieren. „Als Reaktion auf die aktuellen Umstände der COVID-19-Pandemie müssen wir uns alle anpassen und zusammenhalten, um diese schwierige Situation zu meistern“, so Danna Drion, Marketing Manager bei Mimaki EMEA. „In den letzten 12 Monaten hat Mimaki alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, um Stammkunden und potenzielle Kunden mit virtuellen informativen Veranstaltungen und Gelegenheiten zum Networking dabei zu unterstützen, die Auswirkungen und Herausforderungen der COVID-19-Pandemie zu bewältigen. Online-Veranstaltungen bleiben auch weiterhin ein zentraler Bestandteil unserer Strategie. Vor diesem Hintergrund bietet die virtuelle drupa eine gute Gelegenheit für den Wissens- und Erfahrungsaustausch und die Motivation von Druckdienstleistern, mit uns gemeinsam neue Wege für ihre Expansion zu finden.“

Die Rollendrucker der neuesten „100er Serie“ gehören zu den technischen Highlights auf der virtuellen drupa und sollen den Geschäftserfolg trotz der aktuellen Marktunsicherheit fördern. Sie zeichnen sich durch Produktivität, Zuverlässigkeit und Flexibilität zur Diversifizierung des Anwendungsbereichs aus und bieten ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis. Die 100er Serie umfasst drei Modelle, die alle mit verschiedenen Kerntechnologien von Mimaki ausgestattet sind, wie NCU (Nozzle Check Unit), NRS (Nozzle Recovery System) und DAS (Dot Adjustment System).

  • Mimaki JV100-160: Dieser Eco-Solvent-Rollendrucker für das Einstiegssegment ermöglicht den hochwertigen Lösemitteldruck bei denkbar niedrigen Betriebskosten. Der JV100-160 nutzt die neu entwickelte, schnell trocknende Eco-Solvent-Tinte „AS5“. Als Tintenkonfigurationen werden 4-Farb-Modus (CMYK) im Doppelmodus sowie 8-Farb-Druck mit zusätzlichem Light Cyan (Lc), Light Magenta (Lm), Orange (Or) und Light Schwarz (Lk) angeboten. Selbst bei starkem Farbauftrag erzeugt die neue AS5-Tinte ein harmonisches, fein durchzeichnetes Druckbild von geringer Körnigkeit. Aufgrund ihrer hohen Kratzfestigkeit und Witterungsbeständigkeit ist sie ideal für vielfältige Innen- und Außenanwendungen.
  • Mimaki UJV100-160: Dieser UV-Rollendrucker vereint hohe Produktivität, extrem hohe Vielseitigkeit und Druckgeschwindigkeit. Er arbeitet mit der kostengünstigen, sofort aushärtenden UV-Tinte „LUS-190“, die für kürzere Produktionszeiten ohne Entgasungsphase nach dem Druck sorgt. Die LUS-190 kann nicht nur PVC, sondern auch unbeschichtete Substrate, wie PET-Folie oder Papier, bedrucken. Dieses System ist die ideale Lösung für den Einstieg in die UV-Drucktechnologie.
  • Mimaki TS100-1600: Der Textildrucker TS100-1600 bietet eine preisgünstige, hochwertige Lösung für Druckdienstleister, die in den digitalen Sublimationsdruck einsteigen und ihre Produktionskapazität erweitern möchten. Er hat eine Druckbreite von 1.600 mm mit einer Geschwindigkeit von 70 m2/h im schnellsten Modus. 1-Liter-Tintenbehälter im TS100-1600 sorgen für geringere Betriebskosten und ermöglichen aufgrund der geringeren Austauschfrequenz einen stabilen, kontinuierlichen Betrieb. Der TS100-1600 ist für den Einsatz in mehreren Bereichen hervorragend geeignet, wie für Mode, Soft Signage, Innendesign, Sportbekleidung und personalisierte Objekte.

Im Rahmen seines langfristigen Engagements zur Förderung der Innovation im Digitaldruck wird Mimaki auch zwei brandneue Drucksysteme auf der virtuellen drupa vorstellen. Ausgestattet mit innovativen Funktionen zum Bedrucken von Sonderformaten und speziellen Substraten sollen diese bahnbrechenden Systeme neue Anwendungsmöglichkeiten für den Großformatdruck und die Modebranche eröffnen. Selbstverständlich werden Experten von Mimaki zur Verfügung stehen, um interessierten Fachbesuchern einen Einblick in die 3D-Farbdrucktechnologie des Unternehmens und relevante Anwendungsmöglichkeiten zu geben.

„Auf der virtuellen drupa werden wir unser umfassendes Sortiment an bahnbrechenden Technologien präsentieren und so unser klares Bekenntnis zur Bereitstellung hochwertiger Produkte für die Industrie unter Beweis stellen. Aufgrund unserer Flexibilität, Zukunftsorientierung und langjährigen Erfahrung in der Forschung und Entwicklung können wir uns schnell an geänderte Marktbedingungen und Kundenanforderungen anpassen, um unsere Systeme kontinuierlich zu verbessern oder innovative neue Systeme zu entwickeln“, erklärt Drion. „Die 100er Serie zeichnet sich nicht nur durch hohe Effizienz und Qualität aus, sondern bietet auch die notwendige Flexibilität für vielfältige Druckanwendungen – angefangen von farbenfrohen Tapeten bis zu hochwertigen Werbeschildern. Außerdem werden die auf der Messe präsentierten Neuzugänge neue Maßstäbe in ihrem jeweiligen Marktsegment setzen.“

Weitere Informationen:
drupa Mimaki 3D-Druck Digitaldruck
Quelle:

Mimaki Europe B.V.

26.03.2021

DTV: Steigende Kosten belasten Textilservice-Branche in der Coronakrise

Jüngste Wirtschaftszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie die Kosten des Textilservice nicht entspannt. Insbesondere inländische Kosten steigen weiter. Die Entwicklung trifft auf eine Branche, die als Zulieferer der vom Lockdown besonders betroffenen Hotel-, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche, ohnehin schwer angeschlagen ist. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) warnt vor diesem Hintergrund vor einem ungesunden Preiskampf innerhalb der Branche.

Nach mehr als einem Jahr wirtschaftlicher Einschränkungen stehen viele Textilservice-Betriebe mit dem Rücken zur Wand. Die Umsätze der Branche waren bereits in 2020 drastisch eingebrochen und auch aktuell beträgt das Umsatzminus für die im Hotel- und Gastronomiesektor tätigen Wäschereien teils über 90 Prozent gegenüber der Vor-Corona-Zeit.

Wer gehofft hatte, die Pandemie würde zumindest die Produktionskosten senken, muss feststellen, dass das für den Textilservice nicht gilt. Während die Erzeugerpreise in der gesamten Wirtschaft im Durchschnitt des Jahres 2020 leicht gefallen sind, kann der Textilservice von diesem Trend nicht profitieren.

Jüngste Wirtschaftszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie die Kosten des Textilservice nicht entspannt. Insbesondere inländische Kosten steigen weiter. Die Entwicklung trifft auf eine Branche, die als Zulieferer der vom Lockdown besonders betroffenen Hotel-, Gastronomie- und Veranstaltungsbranche, ohnehin schwer angeschlagen ist. Der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) warnt vor diesem Hintergrund vor einem ungesunden Preiskampf innerhalb der Branche.

Nach mehr als einem Jahr wirtschaftlicher Einschränkungen stehen viele Textilservice-Betriebe mit dem Rücken zur Wand. Die Umsätze der Branche waren bereits in 2020 drastisch eingebrochen und auch aktuell beträgt das Umsatzminus für die im Hotel- und Gastronomiesektor tätigen Wäschereien teils über 90 Prozent gegenüber der Vor-Corona-Zeit.

Wer gehofft hatte, die Pandemie würde zumindest die Produktionskosten senken, muss feststellen, dass das für den Textilservice nicht gilt. Während die Erzeugerpreise in der gesamten Wirtschaft im Durchschnitt des Jahres 2020 leicht gefallen sind, kann der Textilservice von diesem Trend nicht profitieren.

Personal- und Textilkosten sind stärkste Kostentreiber
Die größten Kostentreiber für den Textilservice waren 2020 die Personal- und Textilkosten. Und auch in 2021 wird die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns um 2,6 Prozent die Unternehmen zusätzlich belasten. Bei den Textilkosten zeichnet sich ebenfalls eine Fortsetzung des Trends ab. Wesentlicher Grund sind die steigenden Preise für Baumwoll- und Polyestergarne. Starke Nachfrage in Fernost pusht den Kostenanstieg zusätzlich.

Spürbar steigen werden außerdem die Kosten für Energie und Verbrauchsmaterialien. Der CO2-Preis wird ab 2021 Benzin, Diesel wie auch Heizöl und Erdgas verteuern und den Kostenindex für den Textilservice weiter anheben.

Es droht ein ungesunder Wettbewerb
Der Branchenverband DTV warnt vor dem Hintergrund der Coronapandemie vor einem ungesunden Preiskampf in der Textilservice-Branche. Sollten sich die Prognosen bestätigen, dass es etwa in Gastronomie und Hotellerie zahlreiche Insolvenzen geben wird, dann könnte dies zu einem gefährlichen Kampf um die verbleibenden Geschäftskunden führen.

Der durch die Pandemie getriebene Preiskampf, würde letztendlich auch den Kunden des Textilservice keine Vorteile bringen. Schon vor der Coronavirus-Pandemie hatte die Anzahl der textilen Dienstleistungsbetriebe in Deutschland kontinuierlich abgenommen. Neben der Schließung vieler Kleinstbetriebe fand bereits Marktkonzentrierung durch Fusionen und Übernahmen statt. Am Ende zahlen immer die Kunden den Preis für Monopolisierung.

Hintergründe
Halbjährlich veröffentlicht der DTV einen Kostenindex für den Textilservice, der die Entwicklung der Gesamtkosten und ihrer einzelnen Komponenten für die Unternehmen des Textilservice zeigt. Ziel ist, für Unternehmen, wie auch für Kunden eine größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kosten zu gewährleisten. Als Basis dienen einzelne Kostengruppen aus den Daten des Statistischen Bundesamtes. Dadurch bietet der Kostenindex eine solide und neutrale Datengrundlage, die die Entwicklung der relevanten Kostenpositionen im Textilservice repräsentativ widerspiegelt.

Ausgehend vom Basisjahr 2010 werden die Kostenveränderungen dargestellt. Dafür wurde die Kostenstruktur eines typischen Mischbetriebs herausgearbeitet, welcher repräsentativ die Kostenstruktur der gesamten Branche widerspiegelt. Alle Kostengruppen aus dem Textilservice sind dabei in dem Index berücksichtigt. Die wichtigsten davon sind die für Personal- und Textilbeschaffung sowie die für Energie und Abschreibungen.

25.03.2021

Autoneum Holding AG Generalversammlung

  • Verzicht auf Dividende
  • Verwaltungsrat erweitert

Die Aktionäre der Autoneum Holding AG haben heute im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrats genehmigt und dem Dividendenverzicht zugestimmt. Neu wurden Liane Hirner und Oliver Streuli in den Verwaltungsrat gewählt.

Gestützt auf Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 hat der Verwaltungsrat der Autoneum Holding AG beschlossen, die ordentliche Generalversammlung 2021 unter Ausschluss der Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen. Das Unternehmen hat diese daher vorab aufgefordert, ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter auszuüben. Er vertrat 63.5% der insgesamt 4 672 363 Aktien.

  • Verzicht auf Dividende
  • Verwaltungsrat erweitert

Die Aktionäre der Autoneum Holding AG haben heute im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung alle Anträge des Verwaltungsrats genehmigt und dem Dividendenverzicht zugestimmt. Neu wurden Liane Hirner und Oliver Streuli in den Verwaltungsrat gewählt.

Gestützt auf Art. 27 der Covid-19-Verordnung 3 hat der Verwaltungsrat der Autoneum Holding AG beschlossen, die ordentliche Generalversammlung 2021 unter Ausschluss der Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen. Das Unternehmen hat diese daher vorab aufgefordert, ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter auszuüben. Er vertrat 63.5% der insgesamt 4 672 363 Aktien.

Die Aktionäre genehmigten den Jahresbericht 2020 einschliesslich der Konzern- und Jahresrechnung. Angesichts des Konzernverlustes im Geschäftsjahr 2020 hat der Verwaltungsrat einen Dividendenverzicht beantragt, dem die Aktionäre mit grosser Mehrheit zugestimmt haben. Hans-Peter Schwald, Präsident des Verwaltungsrats, betonte: „Das Jahr 2020 hat die gesamte Automobilindustrie und damit auch Autoneum vor extreme Herausforderungen gestellt. Der pandemiebedingte Umsatzrückgang hat sich auf die Profitabilität ausgewirkt. Trotz des Konzernverlusts hat Autoneum 2020 jedoch bereits wichtige finanzielle Verbesserungen erreicht. 2021 sollten wir wieder profitabel sein und unser Ziel ist unverändert, mindestens 30% des den Autoneum-Aktionären zurechenbaren Konzerngewinns als Dividende auszuschütten. Verwaltungsrat, Konzernleitung und das gesamte Unternehmen setzen sich mit ganzer Kraft dafür ein, dass sich Autoneum operativ und finanziell weiter deutlich verbessert.“

Hans-Peter Schwald wurde als Präsident, Rainer Schmückle, Norbert Indlekofer, Michael Pieper, This E. Schneider und Ferdinand Stutz als weitere Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt bestätigt. Neu in den Verwaltungsrat gewählt wurden Liane Hirner und Oliver Streuli.

Mit Liane Hirner und Oliver Streuli und dem Austritt von Peter Spuhler , der sich nicht zur Wiederwahl gestellt hat, um sich auf die Führung von Stadler Rail zu fokussieren, erweitert sich der Verwaltungsrat der Autoneum Holding AG von sieben auf acht Mitglieder. Hans-Peter Schwald erklärte: „Die Kompetenzen von Liane Hirner und Oliver Streuli in den Bereichen Finanzen und Unternehmenssteuerung sind für Autoneum von grossem Wert. Wir als Verwaltungsrat freuen uns über die bereichernde Ergänzung des Gremiums und auf die Zusammenarbeit mit beiden.“

Peter Spuhler war seit der Verselbständigung des Unternehmens ein wichtiger Impulsgeber, hat Autoneum dank seiner unternehmerischen Expertise wesentlich mitgeprägt und sich mit grossem Engagement für das Unternehmen eingesetzt. Der Verwaltungsrat dankt ihm dafür herzlich und wünscht ihm weiterhin viel Erfolg.

This E. Schneider, Hans-Peter Schwald und Ferdinand Stutz wurden in den Vergütungsausschuss wiedergewählt. Oliver Streuli ist neu Mitglied dieses Gremiums. Die Aktionärinnen und Aktionäre der Autoneum Holding AG haben ferner sämtlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Konzernleitung mit grosser Mehrheit Entlastung erteilt.

Die Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020 erreichte eine Zustimmung von 83.4%. Aufgrund der durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigten Geschäftsentwicklung haben die Mitglieder des Verwaltungsrats auf die Hälfte ihres Honorars für das Geschäftsjahr 2020 verzichtet und im Sinne einer Gleichschaltung mit den Aktionärsinteressen beschlossen, dieses vollumfänglich in Autoneum-Aktien zu beziehen. Zudem wurde mit dem oberen Management im Rahmen der Reduktion der Personalkosten ein Lohnverzicht in Höhe von 10% des Basissalärs über einen Zeitraum von drei Monaten vereinbart.

Die Anträge zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2022 sowie die übrigen Anträge wurden ebenfalls mit grosser Mehrheit angenommen.

Quelle:

Autoneum Management AG

25.03.2021

SGL Carbon Coronajahr 2020

SGL Carbon reagiert mit konsequenten Gegenmaßnahmen auf die Krise und stößt umfangreiche Transformation an – stabiles EBIT vor Sondereinflüssen und deutlich positiver Free Cashflow im schwierigen Coronajahr 2020

SGL Carbon reagiert mit konsequenten Gegenmaßnahmen auf die Krise und stößt umfangreiche Transformation an – stabiles EBIT vor Sondereinflüssen und deutlich positiver Free Cashflow im schwierigen Coronajahr 2020

  • Konzernumsatz 2020 bei 919,4 Mio. € und damit um 15 % unter dem Vorjahresniveau
  • Nettoergebnis wegen Wertminderung bei CFM und Restrukturierungsaufwendungen bei minus 132,2 Mio. € (Vorjahr: -90,0 Mio. €)
  • EBIT vor Sondereinflüssen mit 50,2 Mio. € leicht über Vorjahr (48,4 Mio. €)
  • Operatives EBIT vor Sondereinflüssen und Einmaleffekten mit 19,5 Mio. € leicht über den Erwartungen
  • Free Cashflow mithilfe von strengen Investitions- und Ausgabenbegrenzungen sowie Einmaleffekten deutlich gesteigert um 91,0 Mio. € auf 73,7 Mio. €
  • Nettofinanzschulden trotz Kaufpreiszahlung für Carbonfaserwerk in Moses Lake geringfügig reduziert auf 286,6 Mio. €
  • Restrukturierungs- und Transformationsprogramm: bis 2023 jährlich wiederkehrende Einsparungen in Höhe von mehr als 100 Mio. € avisiert, davon bereits 40 Mio. € im Geschäftsjahr 2020 erzielt
  • Prognose für 2021: Umsatzerlöse zwischen 920 und 970 Mio. €, bereinigtes EBITDA bei 100 bis 120 Mio. € (2020: 92,8 Mio. €)

Die Corona-Pandemie hatte im Geschäftsjahr 2020 einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der SGL Carbon. Auch wenn die Produktion bei der SGL Carbon dank effektiver Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu keinem Zeitpunkt heruntergefahren werden musste, war das Unternehmen mit einer deutlich reduzierten Nachfrage konfrontiert. Während für das Berichtssegment Composites – Fibers & Materials (CFM) eine Nachfrageerholung zum Jahresende festzustellen war, hat sich die Nachfrage im Berichtssegment Graphite Materials & Systems (GMS) bis zum Jahresende nur wenig belebt. Der Konzernumsatz lag 2020 bei 919,4 Mio. € und damit um 15 % unter dem Vorjahresniveau (2019: 1.086,7 Mio. €). Wegen einer Wertminderung bei CFM sowie durch Restrukturierungsaufwendungen betrug zudem das Nettoergebnis minus 132,2 Mio. € nach minus 90,0 Mio. € im Vorjahr.

Prognose: Entwicklung des Konzerns

Nach dem starken wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 gehen wir davon aus, dass das Geschäftsjahr 2021 von einer moderaten Erholung geprägt sein wird. Die Umsatzerlöse sollten über dem Vorjahresniveau (2020: 919,4 Mio. €) in der Spanne zwischen 920 und 970 Mio. € liegen. Für das bereinigte EBITDA erwarten wir eine Verbesserung auf 100 bis 120 Mio. € (2020: 92,8 Mio. €). Hier werden sich insbesondere Einsparungen aus den eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen positiv widerspiegeln. Nach einem Konzern-Jahresfehlbetrag der fortgeführten Aktivitäten von 132,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2020, der primär auf Wertminderungen bei CFM und die Restrukturierungsaufwendungen zurückzuführen ist, dürfte sich das Nettoergebnis (fortgeführte Aktivitäten) im Jahr 2021 deutlich verbessern und im Bereich zwischen minus 20 Mio. € und einem ausgeglichenen Ergebnis liegen.

Weitere Informationen:
SGL Carbon SE Geschäftsjahr 2020
Quelle:

SGL CARBON SE

19.03.2021

„Zum Sterben zu viel, zum Überleben zu wenig“

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 

  • Handelsverbände zu bisherigen Öffnungsmöglichkeiten

Die seit dem 8. März erlaubten Möglichkeiten zum Öffnen der Geschäfte beseitigen die Sorgen und Nöte des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels nicht. In den allermeisten Geschäften reichen die Verkaufserlöse nach Erkenntnissen von BTE, BDSE und BLE nicht einmal aus, um die anfallenden Kosten für Personal, Miete und Strom zu decken. „Die aktuellen Umsätze sind für Modehäuser, Schuhläden und Lederwarengeschäfte zum Sterben zu viel, aber zum Überleben zu wenig!“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
 
Vor diesem Hintergrund lösen Forderungen aus der Politik, die ohnehin begrenzten Öffnungsmöglichkeiten wieder zurückzunehmen, große Ängste und Befürchtungen im Modehandel aus. Schließlich ist der Start in die Frühjahrssaison für die drei Branchen enorm wichtig. Pangels: „März und April sind als Start in die Saison für die Fashionbranche ganz wichtige Umsatzphasen und die verlorenen Umsätze lassen sich in der saisonal orientierten Modebranche kaum noch aufholen.“
 
Bereits jetzt nimmt der Warendruck in der gesamten Modebranche merklich zu. „Wir haben neben großen Mengen unverkaufter Winterware jetzt die Läden voll mit neuer Frühjahrsmode, die aufgrund der aktuellen Beschränkungen nicht oder nur sehr schwer an den Mann oder die Frau gebracht werden kann“, klagt Pangels. „Gleichzeitig verliert die modische Ware mit jeder Woche an Begehrlichkeit und Wert!“
 
Das Weiterbestehen der Verkaufsbeschränkungen hat für die gesamte Fashionbranche dramatische Folgen. Sie wird tausende Existenzen und damit zehntausende Arbeitsplätze zerstören – nicht nur im Handel, sondern auch bei den Lieferanten. Denn der Handel braucht die Umsätze nicht nur für die eigenen Löhne und Mieten, sondern auch zum Bezahlen seiner Vorstufen. „Jede Woche Lockdown kostet den stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund eine Milliarde Euro Umsatz“, rechnet Pangels. „Dieser enorme Fehlbetrag reißt auch unsere Lieferanten mit in den Abgrund und am Ende wohl ebenfalls hunderttausende Näherinnen in den Produktionsländern!“
 
Angesichts dieser - auch globalen - Auswirkungen fordern BTE, BDSE und BLE die politischen Entscheidungsträger auf, ihre restriktive Verbots-Politik endlich grundlegend zu überdenken. Pangels: „Der überängstliche und ausschließliche Blick auf Inzidenzwerte darf nicht zu einer gesellschaftlichen Schockstarre führen. Viele Wissenschaftlicher und selbst das RKI empfehlen mittlerweile die Berücksichtigung weiterer Parameter. Zudem ist mehrfach belegt, dass das Ansteckungsrisiko im Handel gering ist. Einschränkungen für den stationären Handel sind untaugliche Instrumente in der Pandemie-Bekämpfung und führen vor allem zu gewaltigen volkswirtschaftlichen Schäden, die letztendlich jeder Bundesbürger mitfinanzieren muss!“ Pangels weiter: „Es ist illusorisch zu glauben, ein ständig mutierendes Virus mit Geschäftsschließungen ausrotten zu können. Wir fordern von den Entscheidungsträgern, endlich eine flächendeckende Öffnung des Einzelhandels bei Einhaltung strikter Hygiene- und Abstandskonzepte anzugehen, wie sie die Händlerinitiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ bereits vorgeschlagen hat!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Umsatz Fachhandel Modehandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems (c) Checkpoint Systems
Checkpoint Systems: Store Design
17.03.2021

Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems

  • Nach der Wiedereröffnung positive Einkaufserlebnisse schaffen und den Verkauf fördern

Ware anfassen, begutachten, daran riechen – viele Kunden sehnen sich nach einer Rückkehr zum unbeschwerten Stöbern in den Geschäften, statt zügig nur das Notwendigste einzukaufen oder online zu bestellen. Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems unterstützen den stationären Einzelhandel dabei, ein gelungenes Einkaufserlebnis zu schaffen, ohne Diebstähle zu begünstigen.

Indem der stationäre Einzelhandel gezielt sensorische Reize anbietet, die über das Sehen hinausgehen, schafft er einen Mehrwert gegenüber dem Online-Shopping – und bedient den Wunsch nach sorgenfreiem Stöbern statt dem schnellen Abarbeiten einer Einkaufsliste. Wichtig für ein positives Einkaufserlebnis ist, dass Waren selbstständig aus dem Regal entnommen und nicht nur angeschaut werden können. Technologielösungen wie die Alpha-Produkte von Checkpoint Systems ermöglichen eine solche offene Warenpräsentation und fördern Impulskäufe, ohne gleichzeitig das Diebstahlrisiko zu erhöhen.

  • Nach der Wiedereröffnung positive Einkaufserlebnisse schaffen und den Verkauf fördern

Ware anfassen, begutachten, daran riechen – viele Kunden sehnen sich nach einer Rückkehr zum unbeschwerten Stöbern in den Geschäften, statt zügig nur das Notwendigste einzukaufen oder online zu bestellen. Retail-Technologielösungen von Checkpoint Systems unterstützen den stationären Einzelhandel dabei, ein gelungenes Einkaufserlebnis zu schaffen, ohne Diebstähle zu begünstigen.

Indem der stationäre Einzelhandel gezielt sensorische Reize anbietet, die über das Sehen hinausgehen, schafft er einen Mehrwert gegenüber dem Online-Shopping – und bedient den Wunsch nach sorgenfreiem Stöbern statt dem schnellen Abarbeiten einer Einkaufsliste. Wichtig für ein positives Einkaufserlebnis ist, dass Waren selbstständig aus dem Regal entnommen und nicht nur angeschaut werden können. Technologielösungen wie die Alpha-Produkte von Checkpoint Systems ermöglichen eine solche offene Warenpräsentation und fördern Impulskäufe, ohne gleichzeitig das Diebstahlrisiko zu erhöhen.

Mit Technologie das Einkaufserlebnis verbessern
Auch im Eingangsbereich der Geschäfte muss Diebstahlschutz längst nicht mehr mit dem klassischen „Gate-Look“ früherer Warensicherung einhergehen. Moderne elektronische Artikelsicherungssysteme halten die Balance zwischen Ästhetik und Verlustprävention und schmiegen sich in das Gesamtdesign des Stores ein, ohne aufzufallen. Effektives Einzelhandelsdesign kann zu einer potenziellen Umsatzsteigerung von bis zu 40 Prozent führen. Eine Umfrage ergab, dass 86 Prozent der Erwachsenen für ein besseres Kundenerlebnis auch mehr bezahlen würden. Gerade in der aktuelle Situation ist ein positiv in Erinnerung bleibendes Kundenerlebnis umso wichtiger. Laut McKinsey zeigt eine Analyse im Rahmen der Finanzkrise von 2008, dass Unternehmen, die im Bereich „Kundenerlebnis“ führten, einen geringeren Abschwung erlebten, sich schneller erholten und langfristig dreimal so hohe Gesamtrenditen erzielten wie der Marktdurchschnitt.

Hygienevorschriften zuverlässig umsetzen
Entscheidend, um die Ängste von Kunden zu reduzieren und eine Rückkehr zum Einkaufen in den Geschäften zu fördern, ist die zuverlässige Implementierung und Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Einzelhändler sollten Richtlinien und Prozesse einführen, um sicheres Einkaufen auf Distanz zu ermöglichen, Produkte und Oberflächen zu desinfizieren und die Regeln proaktiv, offen und einfühlsam zu kommunizieren. Unterstützung bieten hier verschiedene SmartSolutions von Checkpoint Systems. SmartOccupancy beispielsweise zählt in Echtzeit die Anzahl der ein- und austretenden Personen und ermöglicht es so, die Anzahl an Kunden in einem Geschäft im Blick zu haben. Eine Live-Anzeige mit farbkodierten visuellen Warnungen gibt den Verbrauchern Gewissheit, dass sich das Geschäft an die behördlichen Vorgaben zur sozialen Distanzierung hält.

Retouren sind ein weiterer Punkt, der vielen Kunden und Einzelhändlern in Sachen Sicherheit Sorgen bereitet. Die Lösung Inventory Quarantine von Checkpoint Systems bietet Einzelhändlern einen automatisierten Quarantäneprozess für alle zurückgegebenen Waren, der die Bestände sicher und zeitnah behandelt, bevor sie wieder zum Verkauf freigegeben werden.

Miguel Garcia-Manso, Business Unit Director Deutschland, kommentiert: „Die Verlustprävention kann mithilfe moderner Retail-Technologielösungen subtil in das Gesamtdesign eines Geschäfts integriert werden. In Kombination mit smarten Lösungen zum Schutz der Gesundheit von Kunden und Angestellten können stationäre Läden damit nach der Wiedereröffnung für ein positives Kundenerlebnis und gesteigerte Umsätze sorgen.“

11.03.2021

2020: Umsatz mit Bekleidung und Textilien sinkt auf 61 Mrd. Euro

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund neun Prozent gesunken. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die zum einen zu einer wochenlangen Schließung des stationären Textil- und Bekleidungshandels geführt hat und zum anderen die Nachfrage nach bestimmten Sortimenten wie Business- und Anlassbekleidung stark beeinträchtigte. Insgesamt fiel das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland in 2020 damit auf rund 61 Milliarden Euro.

Nach ersten Hochrechnungen des BTE ist der Einzelhandelsumsatz mit Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien im letzten Jahr um rund neun Prozent gesunken. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist die Corona-Pandemie, die zum einen zu einer wochenlangen Schließung des stationären Textil- und Bekleidungshandels geführt hat und zum anderen die Nachfrage nach bestimmten Sortimenten wie Business- und Anlassbekleidung stark beeinträchtigte. Insgesamt fiel das Marktvolumen von Textilien und Bekleidung im Einzelhandel in Deutschland in 2020 damit auf rund 61 Milliarden Euro.

Die Entwicklung der einzelnen Vertriebsformen und Sortimente verlief allerdings unterschiedlich. So sanken die Umsätze des stationären Bekleidungshandels im letzten Jahr um rund 25 Prozent. Sie umfassen die Umsätze von Boutiquen, Modehäusern und (vertikal organisierte) Bekleidungsfilialisten. Enthalten ist dort neben den Umsätzen in den Ladengeschäften auch deren Bekleidungsabsatz über Online-Kanäle, die bei den Multichannel-Anbietern im Corona-Jahr meist gestiegen sind. Der stationäre Fachhandel mit Haustextilien kam auf ein Umsatzpari, Heimtextilien-Fachgeschäfte konnten 2020 sogar ein Umsatzplus von fast 10 Prozent erzielen.

Auf den stationären Bekleidungsfachhandel entfiel nach BTE-Hochrechnungen im letzten Jahr ein Umsatz von knapp 24 Milliarden Euro. Weitere rund 6 Milliarden Euro Umsatz erzielte der Fachhandel mit Heim- und Haustextilien. Zusammen kommen die auf Bekleidung und Textilien spezialisierten Handelsunternehmen damit auf einen Marktanteil von ca. 49 Prozent.

Die auf den Versand- bzw. Onlinehandel spezialisierten Unternehmen haben 2020 rund 16 Prozent mehr Umsatz mit Bekleidung und Textilien erzielt. Der Distanzhandel kam damit nach BTE-Hochrechnungen im letzten Jahr mit textilen Sortimenten auf einen Umsatz von ca. 17 Milliarden Euro. Dessen Marktanteil stieg auf über 27 Prozent.

Die übrigen 24 Prozent des Textil- und Bekleidungsmarktes teilen sich Warenhäuser, Lebensmitteldiscounter und alle anderen Handelsbranchen, die Bekleidung und Textilien verkaufen, aber nicht als Schwerpunktsortiment führen. Der auf diese Betriebsformen entfallende Textil- und Bekleidungsumsatz lag nach ersten BTE-Schätzungen in 2020 bei 15 Milliarden Euro.

Quelle:

BTE e.V.

DTV: Coronaviren noch bis zu drei Tage auf Textilien infektiös © DTV
MyClean
09.03.2021

DTV: Coronaviren noch bis zu drei Tage auf Textilien infektiös

Britische Universität untersuchte Coronaviren auf Textilien

Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit von Waschverfahren untersuchte die De Montfort University (DMU) aus Leicester, England die Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf Textilien. Der getestete Modell-Coronavirus-Stamm blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös. Auch wenn die Viren sich durch gängige Waschmittel und entsprechende Temperaturen inaktivieren ließen, warnt der Deutsche Textileinigungs-Verband (DTV) davor, potenziell infektiöse Textilien im häuslichen Umfeld zu waschen. Denn kritische Punkte wie Wäschesortierung, Maschinenbeladung und Kontaminationsmöglichkeiten lassen sich im professionellen Textilservice in einer kontrollierten Umgebung handhaben.

Britische Universität untersuchte Coronaviren auf Textilien

Im Rahmen einer Studie zur Wirksamkeit von Waschverfahren untersuchte die De Montfort University (DMU) aus Leicester, England die Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf Textilien. Der getestete Modell-Coronavirus-Stamm blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös. Auch wenn die Viren sich durch gängige Waschmittel und entsprechende Temperaturen inaktivieren ließen, warnt der Deutsche Textileinigungs-Verband (DTV) davor, potenziell infektiöse Textilien im häuslichen Umfeld zu waschen. Denn kritische Punkte wie Wäschesortierung, Maschinenbeladung und Kontaminationsmöglichkeiten lassen sich im professionellen Textilservice in einer kontrollierten Umgebung handhaben.

Der anhaltende Ausbruch von SARS-CoV-2 hat die Textilhygiene in vielen Bereichen – vom Gesundheits- und Pflegewesen, über die Gastronomie und Hotellerie bis hin zum Privatkundenbereich – in den Fokus rücken lassen. Die De Montfort University aus Leicester, England hat vor diesem Hintergrund die Überlebensfähigkeit des humanen Coronavirus OC43 (HCoV-OC43), das eine ähnliche Gesamtstruktur wie SARS-CoV-2 aufweist, auf Textilien untersucht und auch Waschverfahren für eine zuverlässige Inaktivierung des Virus geprüft.

Die Leiterin der DMU-Studie, Dr. Katie Laird, fasste die Ergebnisse der Studie zusammen: „Der getestete Coronavirus-Stamm (HCoV-OC43) blieb mindestens 72 Stunden lang auf Polyestergewebe und 24 Stunden auf 100% Baumwolle infektiös.“ Laird ergänzt zudem, dass sich das Virus bis zu 72 Stunden lang von Polyestergewebe auf andere Oberflächen übertragen lässt, was darauf hindeutet, dass Textilien ein gewisses Übertragungsrisiko darstellen können.

Gängige Waschverfahren sind effektiv – Ein Risiko besteht jedoch bei begleitenden Prozessen

Das Forscherteam fand heraus, dass nahezu alle Haushaltswaschvorgänge, möglicherweise mit Ausnahme der Niedrigtemperatur-Haushaltswäsche, das durch Coronavirus verursachte Infektionsrisiko effektiv beseitigen. Wichtig ist jedoch die richtige Kombination von Bewegung, Temperatur und Waschmittel. In diesen Fällen wurde bei Waschverfahren von 40 °C und darüber keine Spur des Virus mehr gefunden.

Andreas Schumacher, Geschäftsführer des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV), mahnt jedoch: „Kleidung, die möglicherweise noch für drei Tage kontaminiert ist, sollte im besten Falle das häusliche Umfeld gar nicht erst erreichen. Mit Coronaviren belastete Textilien sollten in einer kontrollierten Umgebung wie dem Textilservice behandelt werden. Dort wird verschmutzte Wäsche sicher gehandhabt.“ Denn im häuslichen Umfeld wird die verschmutzte Wäsche zwangsweise mehrfach vor dem eigentlichen Waschprozess in die Hand genommen, für schmutzige und saubere Wäsche oft der gleiche Wäschekorb verwendet oder die Waschmaschine selbst steht möglicherweise in der Küche neben dem Herd oder der Spülmaschine, woraus sich noch gänzlich andere Möglichkeiten zur Kreuzkontamination ergeben, so Schumacher.

„Insbesondere Textilien aus dem Gesundheits- und Pflegewesen sowie Berufskleidung im Allgemeinen sollte nicht zuhause gewaschen werden, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf Familie und Patienten zu vermeiden“, erläutert Schumacher. „Ergänzend zu den Ergebnissen der britischen Studie sollte darauf hingewiesen werden, dass handelsübliche Haushalts-Waschmaschinen im Gegensatz zu Profimaschinen an neuralgischen Punkten, wie Pumpe, Schublade oder zwischen Gummi und Waschmaschinenfenster die Temperaturen für eine sichere Virusinaktivierung häufig nicht erreichen. Dies kann bei Be- und Entladen der heimischen Waschmaschine zu einer Rekontamination führen“, so Schumacher weiter.

Für den Hotellerie und Gastronomiebereich sieht der DTV keinen Grund, Tischdecken und Servietten aus Stoff durch Papierlösungen zu ersetzen. Tatsächlich bietet hygienisch aufbereitete Tischwäsche bei regelmäßigem Wechsel einen deutlichen Hygienevorteil. Darüber hinaus sprechen auch Gründe des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung für die Textillösung.

Hintergrund: Die Forschung wird derzeit einem Peer-Review unterzogen und wird voraussichtlich in den nächsten Monaten in einem Open-Access-Journal veröffentlicht, damit jeder vollständig auf die Forschung zugreifen kann. Auftraggeber der Studie waren Textilpflegeverbände aus England, den Vereinigten Staaten, Schweiz, Belgien, Finnland, Norwegen und Deutschland.

Quelle:

Deutschen Textilreinigungs-Verband

09.03.2021

Rieter Geschäftsjahr 2020

Geschäftsjahr 2020

Rieter schloss das Geschäftsjahr 2020 als Folge der COVID-19-Pandemie mit einem Umsatz von 573.0 Mio. CHF ab, was einem Rückgang von 25% gegenüber Vorjahr entspricht (2019: 760.0 Mio. CHF). Aufgrund des niedrigen Umsatzvolumens wurde auf Stufe EBIT ein Verlust von 84.4 Mio. CHF ausgewiesen und auf Stufe Reingewinn belief sich der Verlust auf 89.8 Mio. CHF. Angesichts des Verlustes im Geschäftsjahr 2020 schlägt der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären vor, auf die Ausschüttung einer Dividende für das Jahr 2020 zu verzichten.

Der Bestellungseingang lag mit 640.2 Mio. CHF im Geschäftsjahr 2020 um 31% unter Vorjahr (2019: 926.1 Mio. CHF). Nach dem deutlichen Nachfrageeinbruch im zweiten Quartal 2020 (45.7 Mio. CHF) erholte sich im dritten Quartal 2020 der Bestellungseingang (174.4 Mio. CHF) und verbesserte sich nochmals im vierten Quartal 2020 (215.1 Mio. CHF).

Das Unternehmen verfügte zum Jahresende 2020 über einen Bestellungsbestand von rund 560 Mio. CHF (31. Dezember 2019: rund 500 Mio. CHF).

Geschäftsjahr 2020

Rieter schloss das Geschäftsjahr 2020 als Folge der COVID-19-Pandemie mit einem Umsatz von 573.0 Mio. CHF ab, was einem Rückgang von 25% gegenüber Vorjahr entspricht (2019: 760.0 Mio. CHF). Aufgrund des niedrigen Umsatzvolumens wurde auf Stufe EBIT ein Verlust von 84.4 Mio. CHF ausgewiesen und auf Stufe Reingewinn belief sich der Verlust auf 89.8 Mio. CHF. Angesichts des Verlustes im Geschäftsjahr 2020 schlägt der Verwaltungsrat den Aktionärinnen und Aktionären vor, auf die Ausschüttung einer Dividende für das Jahr 2020 zu verzichten.

Der Bestellungseingang lag mit 640.2 Mio. CHF im Geschäftsjahr 2020 um 31% unter Vorjahr (2019: 926.1 Mio. CHF). Nach dem deutlichen Nachfrageeinbruch im zweiten Quartal 2020 (45.7 Mio. CHF) erholte sich im dritten Quartal 2020 der Bestellungseingang (174.4 Mio. CHF) und verbesserte sich nochmals im vierten Quartal 2020 (215.1 Mio. CHF).

Das Unternehmen verfügte zum Jahresende 2020 über einen Bestellungsbestand von rund 560 Mio. CHF (31. Dezember 2019: rund 500 Mio. CHF).

Geschäftsbereiche
Der Umsatz des Geschäftsbereichs Machines & Systems lag im Jahr 2020 bei 295.8 Mio. CHF, was einem Rückgang gegenüber Vorjahr von 24% entspricht. Aufgrund des niedrigen Volumens und unter Berücksichtigung der Aufwendungen für das laufende Innovationsprogramm verzeichnete der Geschäftsbereich auf Stufe EBIT einen Verlust von 72.4 Mio. CHF. Der Bestellungseingang lag im Berichtsjahr bei 363.9 Mio. CHF (-35% gegenüber Vorjahr).

Der Geschäftsbereich Components erreichte mit einem Umsatz von 174.3 Mio. CHF (-24% gegenüber Vorjahr) auf Stufe EBIT vor Restrukturierungsaufwendungen einen Gewinn von 1.4 Mio. CHF. Nach Restrukturierungsaufwendungen betrug das EBIT -5.5 Mio. CHF. Der Bestellungseingang lag mit 169.1 Mio. CHF (-24% gegenüber Vorjahr) knapp unter dem Umsatz.

Der Geschäftsbereich After Sales erzielte einen Umsatz von 102.9 Mio. CHF (-27% gegenüber Vorjahr) und ein positives EBIT von 1.8 Mio. CHF. Der Bestellungseingang lag bei 107.2 Mio. CHF (-24% gegenüber Vorjahr). Über 60% der Spinnereien standen im zweiten Quartal 2020 still, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Bedarf an Ersatzteilen.

Dividende
Der Verwaltungsrat schlägt den Aktionärinnen und Aktionären aufgrund des Verlustes von 89.8 Mio. CHF auf Stufe Reingewinn im Geschäftsjahr 2020 vor, auf die Ausschüttung einer Dividende zu verzichten.

Ausblick
Rieter geht für 2021 von einer Fortsetzung der Markterholung aus, die im zweiten Halbjahr 2020 eingesetzt hat. Das Unternehmen rechnet für das erste Halbjahr 2021 mit einem Bestellungseingang über dem vorherigen Halbjahr (zweites Halbjahr 2020: 389.5 Mio. CHF). Dank der verbesserten Auslastung plant Rieter im ersten Halbjahr 2021 nur noch in wenigen Bereichen Kurzarbeit. Allerdings erwartet Rieter, wie bereits kommuniziert, für das erste Halbjahr 2021 einen Umsatz unterhalb der Gewinnschwelle. In Verbindung mit dem hohen Bestellungsbestand per Jahresanfang 2021 rechnet Rieter für das Gesamtjahr 2021 mit einem operativen Gewinn.

Quelle:

Rieter Management AG

Dramatische Lage für Hotelwäschereien (c) Deutscher Textilreinigungs Verband
DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher
05.03.2021

Dramatische Lage für Hotelwäschereien

  • Entscheidungen des Corona-Gipfels geben keine Perspektive
  • Für Hotelwäschereien wird die Lage immer dramatischer und das Personal rennt davon

Die Ergebnisse des jüngsten Corona-Gipfels sind für die Hotellerie- und Gastronomiebranche erneut niederschmetternd. Extrem davon betroffen sind auch deren Zulieferer wie Wäschereien. Es fehlt weiterhin an einer Perspektive. Jetzt läuft den Unternehmen auch noch das Personal davon.

„Die Entscheidungen vom vergangenen Mittwoch sind in keiner Weise nachzuvollziehen“, so DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher. „Hier wird eine ganze Branche samt ihrer Zulieferer in Haft genommen, trotz inzwischen besseren Wissens.“ Noch vor wenigen Tagen hatte das RKI den Hotels ein niedriges Infektionsrisiko bescheinigt. Hotels würde nicht zu den Pandemie-Treibern gehören, hieß es dazu. Die Branche und ihre Zulieferer hatten deshalb auf eine Öffnungsperspektive beim gestrigen Gipfel von Bund und Ländern gehofft. Der DTV fordert daher dringend Pläne für eine schrittweise Öffnung, beispielsweise mit maximalen Belegungsquoten von 50% in Hotels und Zulassen der Außengastronomie.

  • Entscheidungen des Corona-Gipfels geben keine Perspektive
  • Für Hotelwäschereien wird die Lage immer dramatischer und das Personal rennt davon

Die Ergebnisse des jüngsten Corona-Gipfels sind für die Hotellerie- und Gastronomiebranche erneut niederschmetternd. Extrem davon betroffen sind auch deren Zulieferer wie Wäschereien. Es fehlt weiterhin an einer Perspektive. Jetzt läuft den Unternehmen auch noch das Personal davon.

„Die Entscheidungen vom vergangenen Mittwoch sind in keiner Weise nachzuvollziehen“, so DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher. „Hier wird eine ganze Branche samt ihrer Zulieferer in Haft genommen, trotz inzwischen besseren Wissens.“ Noch vor wenigen Tagen hatte das RKI den Hotels ein niedriges Infektionsrisiko bescheinigt. Hotels würde nicht zu den Pandemie-Treibern gehören, hieß es dazu. Die Branche und ihre Zulieferer hatten deshalb auf eine Öffnungsperspektive beim gestrigen Gipfel von Bund und Ländern gehofft. Der DTV fordert daher dringend Pläne für eine schrittweise Öffnung, beispielsweise mit maximalen Belegungsquoten von 50% in Hotels und Zulassen der Außengastronomie.

Durch die Vorgaben zu Home Office, die Versammlungs- und Veranstaltungsverbote und das Verbot touristischer Übernachtungen sind Hotels inzwischen fünf Monate geschlossen bzw. haben kaum Gäste. Hotelwäschereien, die aktuell zwischen 80 und 90 Prozent Umsatzverluste haben, fordern von Bundesregierung und Länderchefs ein deutlicheres Bekenntnis zu einer Öffnungsperspektive aufgrund der Erkenntnislage zum Infektionsgeschehen. Doch offensichtlich wollen Bund und Länder der Hotellerie-Branche und ihren Zulieferern weiterhin geschlossen halten – entgegen der RKI-Belege und trotz geeigneter Hygienekonzepte und Nachverfolgung. Erst am 22. März soll über mögliche Öffnungen und über Reisen während der Ostertage entschieden werden.

Permanenter Personalverlust droht

„Wie soll diese Branche überleben? Den Hotels und auch den Hotelwäschereien rennt das Personal inzwischen in Scharen davon. Jeder Tag ohne Perspektive ist nicht nur für die Wäschereien, sondern auch für deren Mitarbeiter ein Tag ohne Zukunft.“ Viele DTV-Mitgliedbetriebe berichten von Personalverlusten in zweistelligem Prozentbereich. Tausende von Beschäftigten in den Wäschereien warten immer noch auf eine Perspektive – doch Bund und Länder sehen sich nicht veranlasst, diese Perspektive auch nur ansatzweise aufzuzeigen.

Hier entsteht für die Zukunft zudem ein riesiges Problem: Wenn Hotels irgendwann wieder öffnen können, fehlt es an Personal, Zulieferern und an der Wäscheversorgung. Die Beherbergungsbranche ist gerade für den Messestandort Deutschland von enormer Bedeutung. Ohne Perspektive werden jedoch die Hotels und damit auch die Wäschereien bis dahin kaputt sein. „Wie kann man eine Branche weiterhin komplett im Lockdown halten, die nachgewiesenermaßen ein niedriges Infektionsrisiko hat?“, so DTV-Geschäftsführer Schumacher.

Textilhygiene, Impfungen und Tests unterstützen sicheres Re-Opening

Die Textilservice-Branche unterstützt die Hotellerie und Gastronomie mit hygienisch aufbereiteter Bett- und Tischwäsche sowie Arbeitsbekleidung. Bei einem regelmäßigen Wechsel können sich Gäste und Mitarbeiter darauf verlassen, dass von dieser Seite keine Ansteckungsgefahr ausgeht. Ebenso sollten Schnelltests und zügiges Imfpen natürlich die Öffnungsstrategie unterstützen.

Quelle:

Deutscher Textilreinigungs Verband

04.03.2021

BVMed: Verlängerung der Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht die vom Bundestag mit dem EpiLage-Fortgeltungsgesetz beschlossene Verlängerung der erhöhten monatlichen Pflegehilfsmittel-Pauschale als „ersten Schritt“. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro gilt damit zunächst bis Ende 2021 weiter. Der BVMed setzt sich weiterhin für eine dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale ein, da von einer langfristigen Erhöhung der Kosten beispielsweise für Hygienemaßnahmen ausgegangen werden kann. „Im nächsten Schritt muss die Befristung aufgehoben werden. Wir müssen die gestiegenen Kosten langfristig finanzieren, um die Pflegebedürftigen und die Pflegenden besser zu schützen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Nach Ansicht des BVMed gibt es mit dem gestiegenen Hygienebewusstsein bei pflegenden Angehörigen und dem Pflegepersonal sowie gestiegenen Preisen für Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung „gute Gründe für die dauerhafte Anhebung der Pflegehilfsmittel-Pauschale“. Bei den Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, „die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren gerade für die vulnerable Gruppe der Pflegebedürftigen und zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen besonders benötigt werden“, so der BVMed.

Der Bundestag hatte im letzten Jahr aufgrund des erhöhten Bedarfs nach diesen Produkten bei stark steigenden Kosten die Erhöhung dieser Pauschale von 40 auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage beschlossen. „Die Verlängerung dieser Regelung trägt angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie auch den Belastungen der zu Pflegenden sowie der Pflegekräfte Rechnung“, so der deutsche Medizintechnik-Verband. Außerdem sind nach wie vor eine stark erhöhte Nachfrage sowie höhere Preise in diesen Produktsegmenten festzustellen. „Wir gehen auch langfristig aufgrund des weltweiten Bedarfes nicht von einer Reduktion aus. Die Politik darf die Pflegebedürftigen und die Pflegenden hier nicht im Stich lassen“, appelliert BVMed-Geschäftsführer Möll.

01.03.2021

BTE, BDSE und BLE: Modebranche droht dritte Katastrophen-Saison in Folge

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

  • Handelsverbände fordern verantwortungsvolle Ladenöffnung

Wenn Mode- und Warenhäuser sowie Schuh- und Lederwarengeschäfte nicht zeitnah noch im März wieder öffnen dürften, würden tausende Läden für immer geschlossen bleiben, so die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE. Es wäre nach Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/Winter 2020/21 die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen horrende Verluste einfahren würden. „Das werden viele Mode- und Schuhhäuser, und zwar aller Umsatzgrößen, nicht überleben“, prognostiziert Prof. Dr. Siegfried Jacobs, Geschäftsführer der Handelsverbände BTE und BDSE.
 
Tatsächlich ist insbesondere der Start in die Saison für die drei Modebranchen extrem wichtig. „Gerade der März ist wegen der steigenden Temperaturen und des Frühlingsbeginns traditionell umsatzstark“, berichtet Jacobs. „Zudem kann die neue Mode in dieser Zeit zum regulären Preis verkauft werden. Nach einer ruinösen Rabattschlacht in der Wintersaison ist das für den stationären Einzelhandel überlebenswichtig!“

Bei einer erneuten Verlängerung des Lockdowns würde sich das aktuelle Warenproblem noch einmal dramatisch verschärfen. Schon jetzt säße der Handel auf Hunderten Millionen unverkaufter Hosen, Kleider, Schuhe und Accessoires aus der abgelaufenen Wintersaison. Jacobs: „Wir schätzen, dass rund 40 Prozent der Winterware noch nicht verkauft werden konnte“. Hinzu kommen weitere hunderte Millionen Teile neuer Frühjahrsware, die bereits im Sommer 2020 bestellt wurden. „Nachdem Bundesgesundheitsminister Spahn im September noch angekündigt hatte, dass es zu keiner weiteren Schließung von Läden kommen wird, hat sich der Handel darauf bei seinem Wareneinkauf eingestellt.“

Die Folgen dieser Zusicherung müsse jetzt der Modehandel ausbaden. „Jeden Tag gehen den Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mehr als 200 Mio. Euro Umsatz verloren“, rechnet Dr. Jacobs vor. „Das vernichtet täglich Existenzen und wird in den Innenstädten zu massivem Leerstand und Tristesse führen!“

Denn die angekündigten Wirtschaftshilfen kommen aus unterschiedlichen Gründen im Einzelhandel entweder gar nicht oder nicht in der benötigten Höhe an. Rettung für Zehntausende Unternehmen und Hunderttausende Arbeitsplätze könne jetzt nur eine schnelle Öffnung der Geschäfte bringen. Der aktuell diskutierte und in einigen Bundesländern bereits erlaubte Verkauf ausschließlich auf Termin und auf einen Haushalt begrenzt hilft nur einigen kleineren Geschäften. „Die Kosten für das Hochfahren der Häuser mit größeren Flächen liegen in der Regel über den Umsätzen aus den Terminberatungen“, weiß der BTE/BDSE-Geschäftsführer. „Das wird sich niemals rechnen, auch wenn einige Unternehmen diese Möglichkeit aus Gründen des Kundenservice und der Kundenbindung jetzt nutzen.“

Die Verbände BTE, BDSE und BLE fordern daher, dass der Fashionhandel am 8. März wieder öffnen darf – selbstverständlich unter Beachtung von strengen Abstands- und Hygieneregeln. Jacobs: „Schließlich gibt es zahlreiche Belege dafür, dass der Einkauf im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ohne Gefahr für die Gesundheit möglich ist!“

Weitere Informationen:
Coronakrise Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE, BDSE und BLE