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Steffen Jost, Rolf Pangels Foto BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren
Steffen Jost, Rolf Pangels
18.04.2024

ZFO-Sonntagsöffnung: OLG Zweibrücken fordert weiteres Gutachten

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 

BTE ruft zur finanziellen Unterstützung auf

BTE-Ehrenpräsident Steffen Jost (Modehaus Jost, Grünstadt), Betreiber mehrere Modehäuser u.a. in der Südpfalz, hatte mit finanzieller und sachinhaltlicher Unterstützung des BTE gegen einen Store innerhalb des Zweibrücken Fashion Outlet (ZFO) geklagt. Denn dort dürfen die Geschäfte aufgrund einer älteren rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkreten Anlassbezug primär aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen. Und das, obwohl der Linienflugverkehr dort, der seinerzeit als maßgeblich Vorrausetzung für besagte Sonderregelung galt, schon seit Jahren eingestellt ist.
 
Dagegen ist dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet eine Öffnung nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Der Anteil der Sonntagsöffnungen am Gesamtumsatz des ZFO ist nach BTE-Berechnungen mit 30 bis 35 Millionen € (brutto) signifikant. Es resultieren etwa 15 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes des ZFO Zweibrücken aus den zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntagen. Bricht man den Umsatzentzug durch die Sonntagsöffnungen auf das Einzugsgebiet herunter, ergeben sich spürbare negative Auswirkungen für den Einzelhandel im Einzugsgebiet.
 
In den beiden Vorinstanzen vor dem Verwaltungsgericht und dem OLG Zweibrücken war Jost unterlegen. Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hatte im Juli 2023 jedoch ein Urteil des OLG Zweibrücken von August 2022 aufgehoben und an es zurückverwiesen. Der BGH stellte fest, dass es bei der Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen im ZFO entgegen der seinerzeitigen Annahme des OLG sehr wohl relevant ist, dass am Flugplatz Zweibrücken seit dem Jahr 2014 kein kommerzieller Linienflugverkehr mehr stattfindet. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, müssten Verordnungen auch überprüft werden. Eine Verordnung kann sodann rechtswidrig werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände ändern.
 
Obwohl bereits zwei Gutachten zur räumlichen Wettbewerbssituation und Spürbarkeit bzw. Beeinträchtigung des ZFO auf andere Einzelhändler im Einzugsbereich vorliegen, verlangt das OLG Zweibrücken nunmehr abermals ein Gutachten zu diesen beiden Themenkomplexen. Hierdurch entstehen erneut Kosten, die vom Kläger (Jost) zu tragen sind. Zusätzliche, weitere Ausgaben z.B. für Anwälte und ggf. sogar eine weitere Verhandlung beim BGH sind zu erwarten.
 
In Anbetracht der bereits entstandenen Kosten im sechsstelligen Bereich bittet der BTE um finanzielle Unterstützung durch den Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel und gerne auch anderen betroffenen Branchen. Schließlich hätten sowohl Steffen Jost als Unternehmen als auch der BTE insgesamt in der Sache für die Interessen vieler Händler in der Region gekämpft. Der Ausgang des Verfahrens könnte auch grundsätzlich weitreichende Bedeutung für die Bewertung von Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von erweiterten Ladenöffnungszeiten anderer FOCs in Deutschland haben.
 
Alle Unternehmen, die den BTE bzw. Steffen Jost bei seinem Kampf gegen die nicht mehr sachgerechte Sonntagsöffnung im ZFO unterstützen möchten, können einen selbst festgelegten Betrag auf das Konto des BTE e.V. bei der Kreissparkasse Köln, IBAN DE73 3705 0299 0000 0253 86, Kennwort „Sonntagsöffnung ZFO“ überweisen. Der Einzahlungsbeleg sollte als Nachweis beim Finanzamt ausreichen, der BTE bestätigt zusätzlich aber gerne die finanzielle Unterstützung.
 
Der BTE versichert, dass die Gelder ausschließlich zur Finanzierung des Gutachtens bzw. des weiteren Prozesse verwendet werden. Sollten wider Erwarten die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, werden die überschüssigen Gelder für die Branchenarbeit des BTE verwendet. Für Rückfragen steht BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels gerne zur Verfügung unter Tel. 0171 1537337, E-Mail pangels@bte.de.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

19.01.2024

BTE-Taschenbuch 2024 erschienen

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024“ ist erschienen. Auf insgesamt 136 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie einen umfangreiches Fachthemen-Teil mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024“ ist erschienen. Auf insgesamt 136 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie einen umfangreiches Fachthemen-Teil mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

  • Der statistische Teil enthält die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der einzelnen Branchen. Abgedruckt sind außerdem zentrale Ergebnisse des BTE-Betriebsvergleichs mit Leistungs- und Kostendaten des mittelständischen Bekleidungsfachhandels für das Jahr 2022.
  • Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung sowie zur Entwicklung der Beschäftigtenzahl und zur Preisentwicklung der einzelnen Branchen.
  • Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2024” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.
 
Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch für 25 Euro plus MwSt. und Versandkosten beziehen beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise.

Weitere Informationen:
BTE-Taschenbuch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Nachhaltigkeits-Kodex BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.08.2023

BVMed: Muster-Kodex Nachhaltigkeit für MedTech-Unternehmen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat für seine Branche einen Muster-Kodex Nachhaltigkeit veröffentlicht, der die wesentlichen Aspekte für nachhaltiges Handeln von Medizintechnik-Unternehmen zusammenfasst.

Mit diesem Muster-Kodex möchte der BVMed zu einem einheitlichen Branchenstandard beitragen. Er bietet MedTech-Unternehmen Orientierung in Nachhaltigkeitsfragen sowie die Möglichkeit, gegenüber Geschäftspartnern das eigene Nachhaltigkeitsverständnis zu verdeutlichen. Dabei geht der Muster-Kodex auf die drei Säulen der Nachhaltigkeit (sozial, ökologisch, ökonomisch) ein, bildet das dort geltende Recht ab und legt es einheitlich aus.

Übersicht der Inhalte des Muster-Kodex:

  • Soziale Nachhaltigkeit: Einhaltung von Arbeitsschutzpflichten, Förderung von Diversität und Inklusion, Diskriminierungsfreiheit, Zahlung eines angemessenen und gleichen Arbeitslohns, Koalitionsfreiheit sowie Verbot der Sklaverei, Zwangs- und Kinderarbeit.
  • Ökologische Nachhaltigkeit: Ressourcenschonung, Reduktion der CO2-Emissionen, Abfallreduktion und Recycling sowie Vermeidung von Umweltverschmutzung.
  • Ökonomische Nachhaltigkeit und Governance: Verantwortungsvolle Unternehmensführung und Strategie sowie nachhaltige und transparente Lieferketten.

Der Muster-Kodex kann freiwillig von allen Unternehmen der Medizintechnologie für sich übernommen und um individuelle Selbsterklärungen erweitert werden.

Zur Umsetzung des Muster-Kodex Nachhaltigkeit gibt der BVMed drei Grundprinzipien vor:

  • Egalitätsprinzip
    Gewährung eines unterschiedslosen Zugangs zu Medizinprodukten und damit verbundenen Gesundheitsleistungen. In Bezug auf Arbeitsbedingungen sollen vergleichbare Sachverhalte nicht ohne triftigen Grund ungleich behandelt werden.
  • Vorrangprinzip
    Vorrang einer schonenden Verwendung von Ressourcen (Reduce – Reuse – Recycle) und der Einrichtung und Befolgung effizienter Prozesse.
  • Vorsorgeprinzip
    Ergreifen von präventiven Maßnahmen, um negative ökologische und soziale Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

„Geschäftspartner:innen, Krankenhäuser und andere Stakeholder verlangen zunehmend von den Medizintechnik-Herstellern weitreichende Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Mit unserem Muster-Kodex Nachhaltigkeit können die Unternehmen ihr soziales, ökologisches und ökonomisches Nachhaltigkeitsverständnis erklären“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der neue Muster-Kodex wurde vom BVMed gemeinsam mit der Anwaltskanzlei Clifford Chance entwickelt und durch das Bundeskartellamt geprüft. Er kann unter www.bvmed.de/kodex-nachhaltigkeit heruntergeladen werden.

Bereits 2022 gab das BVMed-Institut eine Nachhaltigkeitsstudie zur Bestimmung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der MedTech-Branche in Auftrag. Die „SEE-Impact-Study der deutschen MedTech-Branche“ des WiFOR-Instituts setzte die Grundlage für eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung der Lieferkette und damit einen neuen wissenschaftlichen Standard. Die Studie kann unter bvmed.de/branchenstudien eingesehen werden.

 

Weitere Informationen:
BVMed Kodex Medizintechnik
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

Foto Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
16.03.2023

Nicht genügend Abfallmengen für Herstellung von Ersatzbrennstoffen

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Dabei wurden Spotmarktpreise angeboten, die eine Vorsortierung und anschließende Aufbereitung der energetisch verwertbaren Bestandteile zu einem EBS ökonomisch nicht mehr zuließen. Im Endeffekt führten die günstigen Entsorgungsmöglichkeiten dazu, dass Wertstoffe, wie Holz oder Altpapier, im Abfallgemisch zunehmend wieder in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt wurden. In einem Markt mit Überkapazitäten in der Verbrennung und gleichzeitig knapper werdenden Abfallmengen besteht die Abfallhierarchie nur auf dem Papier, erklärt der bvse.

"Für Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen zur Getrennthaltung und Vorbehandlung verlassen und in Aufbereitungsanlagen investieren, stellt der mangelnde Vollzug zunehmend das größte Problem dar. Erste Schließungen von Gewerbeabfallsortieranlagen finden bereits statt, weil unsortierte Abfallgemische direkt in die Verbrennung gefahren werden", kritisiert Andreas Habel.

EBS-Aufbereiter indes konnten die kritische Situation um die knappen Abfallmengen teilweise mit Importen aus dem Ausland ausgleichen und so die Energiebereitstellung in der Zementwirtschaft sichern. Die aktuell übliche Revisionszeit bei den Zementwerken sorgt gerade für eine zusätzliche Entspannung. Durch die vehement angestiegenen Energiekosten, insbesondere beim Strom, hat sich die EBS-Aufbereitung allerdings verteuert. Diese Kosten mussten an die Abnehmer weitergegeben werden, sodass für ordentliche Qualitäten keine Zuzahlung mehr geleistet werden kann.

Mit gemischten Gefühlen blicken die EBS-Produzenten in die Zukunft. Noch ist ungewiss, wie sich Rezession und schleppende Baukonjunktur auf den Zementabsatz und damit den Einsatz von Ersatzbrennstoffen auswirken werden. "Wenn im April die Revisionszeit endet und alle Zementwerke und EBS-Kraftwerke laufen, wird es wieder auf Verfügbarkeiten von Abfallmengen ankommen", ist sich bvse-Experte Andreas Habel sicher.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

06.03.2023

Lust am Shoppen im Schuhgeschäft ist zurück

  • 2022 gut aufgeholt, aber Umsätze von 2019 noch nicht erreicht

Nach Berechnungen des BTE wuchs das Marktvolumen mit Schuhen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 um nahezu 10 Prozent auf insgesamt etwa 11,5 Mrd. €. Während dabei der stationäre Schuhfachhandel seinen Umsatz um rund 26 Prozent (1,4 Mrd. €) steigern konnte, verlor der Online-Schuhhandel rund 19 Prozent (500 Mio. €) seiner während der Coronaphase stark zugewonnenen Umsätze. Maßgebliche Gründe hierfür sieht der BTE in der Öffnung der Geschäfte während des gesamten Jahres im Vergleich zu 2021, als die stationären Schuhgeschäfte bis zu fünf Monate geschlossen bleiben mussten. Weder die von Januar bis März 2022 bestehenden 2/3 G Kontrollen noch die bis April/Mai teilweise geltende Maskenpflicht in den Geschäften konnten den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust am Shoppen in den Schuhgeschäften nehmen.

  • 2022 gut aufgeholt, aber Umsätze von 2019 noch nicht erreicht

Nach Berechnungen des BTE wuchs das Marktvolumen mit Schuhen in Deutschland im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2021 um nahezu 10 Prozent auf insgesamt etwa 11,5 Mrd. €. Während dabei der stationäre Schuhfachhandel seinen Umsatz um rund 26 Prozent (1,4 Mrd. €) steigern konnte, verlor der Online-Schuhhandel rund 19 Prozent (500 Mio. €) seiner während der Coronaphase stark zugewonnenen Umsätze. Maßgebliche Gründe hierfür sieht der BTE in der Öffnung der Geschäfte während des gesamten Jahres im Vergleich zu 2021, als die stationären Schuhgeschäfte bis zu fünf Monate geschlossen bleiben mussten. Weder die von Januar bis März 2022 bestehenden 2/3 G Kontrollen noch die bis April/Mai teilweise geltende Maskenpflicht in den Geschäften konnten den
Verbraucherinnen und Verbrauchern die Lust am Shoppen in den Schuhgeschäften nehmen.

In den ersten fünf Monaten des letzten Jahres gab es, trotz des Ende Februar begonnen Ukraine Krieges, deutliche nominale Umsatzsteigerungen zu den entsprechenden Monaten des Vorjahres. Mit den in den folgenden Monaten einsetzenden deutlichen Steigerungen der Energiepreise und einer heißen Sommerphase verlor die Umsatzentwicklung deutlich an Dynamik. Im September gab es einen Umsatzschub, der zum einen auf die Wetterentwicklung sowie zum anderen auf die Auszahlung der Energiepreispauschale zurückgeführt werden kann. Zum Jahresende beflügelte die Kältephase von Mitte November bis kurz vor Weihnachten insbesondere den Verkauf von Winterschuhen, Stiefeln/Boots sowie auch Trekking- und Outdoorschuhen die Umsätze nochmals deutlich. Ebenso wurden vor allem in der zweiten Jahreshälfte aufgrund vielfach wieder durchgeführter Veranstaltungen verstärkt anlassbezogen Schuhe gekauft.    

Relativiert werden die Umsatzergebnisse allerdings durch deutliche Kostensteigerungen, die dem Schuhhandel durch höhere Energiepreise, höheren Mieten und auch gestiegenen Gehältern entstanden sind. Dadurch wurden die Erträge/Gewinne der Schuhhändler deutlich geschmälert.

Auch im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 relativieren sich die guten Umsatzzahlen der Branche: Der Schuhhandelsumsatz lag immer noch um rund 2,5 Prozent hinter den Zahlen aus 2019 zurück.

Weitere Informationen:
Schuhfachhandel Schuhe
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.03.2023

Tarifrunde Textil- und Bekleidungsindustrie: Arbeitgeber unterbreiten Paketangebot

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Trotz massiver Kosten- und Energiepreisbelastungen für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie haben die Arbeitgeber der IG Metall in der zweiten Runde ein zukunftsfähiges Gesamtpaket angeboten.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Obwohl es vielen Unternehmen schwerfallen wird, haben wir der IG Metall ein Gesamtpaket vorgeschlagen, das einen Mix aus prozentualen Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen zum Inflationsausgleich enthält.

Das Angebot enthält zwei Inflationsausgleichszahlungen: 1.000 Euro zum April 2023 und weitere 500 Euro zum April 2024 sowie 5,5 Prozent mehr Entgelt in zwei Stufen bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Damit haben die Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie zügig mehr Geld, was insbesondere den unteren Lohngruppen zugutekommt. Dies stärkt die Beschäftigten und die Branche insgesamt.“

Die nächsten Gespräche für die rund 100.000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wurden für den 15. März in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) vereinbart.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

10.01.2023

BTE-Taschenbuch 2023 erschienen

Daten und Informationen für die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche
 
Soeben ist das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023“ erschienen. Auf insgesamt 140 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

Daten und Informationen für die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche
 
Soeben ist das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023“ erschienen. Auf insgesamt 140 Seiten enthält das BTE-Taschenbuch zahlreiche Markt- und Kostenzahlen aus dem Bekleidungs-, Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel inkl. Online-Daten. Zudem enthält es hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen für die Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen. Einzelheiten:

  • In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der zuletzt erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2020“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren- und Online-Handel veröffentlicht.
  • Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
  • Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
  • Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2023” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.
 
Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch für 25 Euro plus MwSt. und Versandkosten beziehen beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen). Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise.

Weitere Informationen:
BTE-Taschenbuch
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

05.05.2022

Tarifabschluss 2022 für die Nord-Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Ab dem 1. August 2022 erhöhen sich auch die Vergütungen für alle Auszubildenden auf 855,00 EUR im ersten Ausbildungsjahr gestaffelt auf bis zu 1.020,00 EUR im vierten Lehrjahr. Im folgenden Jahr ab dem 1. August 2023 gibt es dann im ersten Jahr der Ausbildung 880,00 EUR und wiederum gestaffelt im vierten Ausbildungsjahr 1.045,00 EUR. Für die Beschäftigten wird das Urlaubsgeld ab diesem Jahr auf 690,00 EUR und ab 2023 auf 720,00 EUR steigen. Alle Auszubildenden erhalten die Hälfte des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Des Weiteren einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, dass die Jahressonderzahlungen ab dem Jahr 2023 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes bzw. der monatlichen Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Darüber hinaus werden die Regelungen der Altersteilzeit vom 30. April 2019 für alle Beschäftigten fortgeführt und enden dann zum 31. Mai 2024.

Der Entgelttarifvertrag und die Tarifverträge zur Ausbildungsvergütung sowie zu den Jahressonderzahlungen sind erstmals mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Mai 2024 kündbar.
Die IG Metall, Bezirksleitung Berlin – Brandenburg – Sachsen, und der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) schlossen so eine tragfähige tarifrechtliche Basis für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den tarifgebundenen Unternehmen der Textilindustrie ab. Für die Tarif- und Sozialpartner verhandelten von der IG Metall die Verhandlungsführerinnen Stefanie Haberkern und Miriam Bürger und für die Arbeitgeberseite die Mitglieder des Tarif- und Sozialausschusses des vti unter Vorsitz von André Lang, Geschäftsführer der Norafin Industries GmbH aus Mildenau im Erzgebirge.

Das Verbandsgebiet des Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) umfasst die neuen Bundesländer, in denen rund 16.000 Mitarbeiter der Branche beschäftigt sind, davon mit Schwerpunkt in Sachsen 12.000 und in Thüringen 2.500 Beschäftigte. Damit vertritt der vti die Interessen der Textil- und Bekleidungsunternehmen in einer der viertgrößten deutschen Textilregion. Moderne Spinnereien, Webereien, Strickereien, Wirkereien, Vliesstoffhersteller, Stickereien, Veredelungsbetriebe und Konfektionäre sind hier ebenso ansässig wie leistungsfähige Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

„Die sehr intensiven Gespräche waren auch von der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Textilunternehmen mit exorbitant gestiegenen Energiekosten und einem deutlich höheren Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport geprägt.  Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wurde mit dem Abschluss ein weiterer Schritt zur Angleichung der Entgelte an das Westniveau gemacht. Insbesondere mit den Einmalzahlungen im Mai und August wurde der besonders schwierigen Situation der Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen Rechnung getragen. Wir haben mit dem vorliegenden Abschluss einen tragfähigen Kompromiss erreicht, der auch unseren Unternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre gewährleistet“ fasst André Lang, Vorsitzender des Tarif- und Sozialausschusses des vti, das Ergebnis zusammen.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)

26.01.2022

BTE-Taschenbuch 2022 mit vergrößertem Statistik-Teil

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Einzelheiten:
• In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der kürzlich erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2019“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren-, Sport- und Online-Handel veröffentlicht; außerdem die Daten des BTE-Jahresbetriebsvergleichs 2020 für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel.
• Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
• Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
• Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.

Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch beim BTE-Webshop unter www.bte.de oder bei uns unter Publikationen beziehen. Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise. Bitte per E-Mail anfragen.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Taschenbuch Textilien Schuhe Lederwaren
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V:

(c) Gesamtmasche
26.07.2021

Maschenbranche leicht erholt

  • Lockdown-Folgen und kühles Konsumklima belasten das Geschäft  

Nach einem halben Jahr im Lockdown befindet sich die deutsche Maschenindustrie auf vorsichtigem Erholungskurs. Der Geschäftsklimaindex der Branche tendiert zum 3. Quartal 2021 nach dramatischen Einbrüchen der letzten neun Monate wieder positiv.

„Die wirtschaftlichen Schäden durch die langen Schließungen sind enorm. Das wird uns für Jahre belasten“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Der Konsum entwickelt sich nur zaghaft. Gleichzeitig stellen uns die überschießenden Rohstoff- und Frachtpreise vor große Herausforderungen.“   

  • Lockdown-Folgen und kühles Konsumklima belasten das Geschäft  

Nach einem halben Jahr im Lockdown befindet sich die deutsche Maschenindustrie auf vorsichtigem Erholungskurs. Der Geschäftsklimaindex der Branche tendiert zum 3. Quartal 2021 nach dramatischen Einbrüchen der letzten neun Monate wieder positiv.

„Die wirtschaftlichen Schäden durch die langen Schließungen sind enorm. Das wird uns für Jahre belasten“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Der Konsum entwickelt sich nur zaghaft. Gleichzeitig stellen uns die überschießenden Rohstoff- und Frachtpreise vor große Herausforderungen.“   

Der Geschäftsklimaindex zum 3. Quartal spiegelt mit 16,93 Indexpunkten den Erholungskurs wider (Indexwert zum 2. Quartal: -19,3) Der Erwartungsindex für die kommenden drei Monate unterstreicht mit 23,13 Punkten die Hoffnung auf weitere Stabilisierung. Rund ein Drittel der Hersteller vermeldet wieder gute bis befriedigende Kapazitätsauslastungen. Allerdings vermeldet ein Drittel der Firmen fallende Erträge. Jedes zehnte Unternehmen erwartet, in den kommenden Monaten Personal reduzieren zu müssen. Das vermeldeten im letzten Quartal noch über 30 Prozent der Betriebe.

Verbandspräsidentin Martina Bandte sieht die Gefahr, dass steigende Kosten für Beschaffung und Energie die Margen drücken könnten. „Diese Kosten lassen sich derzeit kaum weiterreichen. Viele Verbraucher machen sich Sorgen um die Zukunft und sind deswegen noch sparsamer in ihren Ausgaben. Qualitätsprodukte und nachhaltig hergestellte Textilien, für die der textile Mittelstand in Deutschland steht, haben es in diesem Umfeld schwer.“

Daneben machen der Branche neue bürokratische Auflagen durch das im Juni beschlossene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu schaffen, das Anfang 2023 in Kraft tritt. „Viele Unternehmen starten jetzt in die Entwicklung der Frühjahr-/Sommerkollektion 2023. Große Kunden verlangen bereits jetzt ein umfassendes Reporting ihrer Lieferanten zu den Sorgfaltspflichten.“ Die Konsumenten sind hinsichtlich der Auswirkungen auf die Kostenstruktur für nachhaltige Produkte aber immer noch wenig sensibilisiert. Laut einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode im Juni schätzen ca. zwei Drittel der Textil- und Modeunternehmen die Zahlungsbereitschaft der Endkunden in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte als „eher niedrig“ ein.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie e.V.

17.08.2020

Handelsverbände fordern mehr Unterstützung für den stationären Modehandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten - von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.

Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander gegangen“.

Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.

Quelle:

BTE / BDSE / BLE

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
30.04.2020

Textile Dienstleistungsbranche durch Corona-Krise unter Druck

Die Stimmung in der textilen Dienstleistungsbranche schlecht. Das zeigt die Blitz-Geschäftsklimaumfrage des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Wäschereien und Reinigungen sehen sich mit massiven Umsatz- und Auftragseinbrüchen konfrontiert. Besonders hart trifft es das Privatkundengeschäft und Betriebe mit dem Schwerpunkt auf Hotellerie- und Gastronomiewäsche. So bewerten 80% der Befragten die Umsatzentwicklung als „schlecht“ und weitere 18% als „leicht negativ“. Ähnlich die Gewinnerwartungen: 84% beurteilen die Gewinnentwicklung als „schlecht“ und 13% als „leicht negativ“.  

Keine Betriebsform bleibt verschont
Neben dem Privatkundengeschäft sind Betriebe, die Ihre Umsätze vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie erzielen, besonders massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, weil ihre Kunden aus Hotellerie und Gastronomie entweder geschlossen oder zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen.

Die Stimmung in der textilen Dienstleistungsbranche schlecht. Das zeigt die Blitz-Geschäftsklimaumfrage des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV). Wäschereien und Reinigungen sehen sich mit massiven Umsatz- und Auftragseinbrüchen konfrontiert. Besonders hart trifft es das Privatkundengeschäft und Betriebe mit dem Schwerpunkt auf Hotellerie- und Gastronomiewäsche. So bewerten 80% der Befragten die Umsatzentwicklung als „schlecht“ und weitere 18% als „leicht negativ“. Ähnlich die Gewinnerwartungen: 84% beurteilen die Gewinnentwicklung als „schlecht“ und 13% als „leicht negativ“.  

Keine Betriebsform bleibt verschont
Neben dem Privatkundengeschäft sind Betriebe, die Ihre Umsätze vorwiegend in der Hotellerie und Gastronomie erzielen, besonders massiv von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Viele Betriebe verzeichnen einen Totalausfall, weil ihre Kunden aus Hotellerie und Gastronomie entweder geschlossen oder zahlungsunfähig sind. Hinzu kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen.

Auch Betriebe, die Mietberufskleidung anbieten, sind aufgrund von Kurzarbeit und möglichem Stellenabbau bei den Kunden stark betroffen. Die Anbieter von Mietberufskleidung verzeichnen derzeit Umsatzeinbrüche da weniger Mitarbeiter und damit Nutzer von Berufskleidung in den Kundenunternehmen arbeiten.  

85 Prozent der Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet
Die gesunkene Nachfrage bei 92% der befragten Wäschereien und Reinigungen hat weitreichende Folgen auch für deren Belegschaft. So haben 85% der befragten Betriebe Kurzarbeit eingeführt. 68% der Betriebe haben als Folge der Corona-Krise ihre Investitionen zurückgefahren. Fast die Hälfte der Befragten beklagen Liquidationsengpässe (49%). 16% berichten von einer drohenden Insolvenz.  

Über die Hälfte der Betriebe kann maximal noch 3 Monate durchhalten
Viele Wäscherei- und Reinigungsbetriebe sehen sich bereits jetzt in ihrer Existenz bedroht. 8% der Befragten geht davon aus, die aktuelle Situation noch maximal 4 Wochen lang durchhalten zu können. Weitere 18% glauben, die Krise noch 5 bis 8 Wochen durchzustehen. Und 28% hoffen, noch 9 bis 12 Wochen durchhalten zu können.

Weitere Informationen:
Textlserviceunternehmen
Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Öffnungszeiten
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas (c) Südwesttextil
03.04.2020

Corona-Hilfe: Zinslose Kredite für Mittelstand geplant

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die geplante Nachbesserung des Rettungsschirms des Wirtschaftsministeriums für den Mittelstand im Land, mit dem auch Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigen in der Corona-Krise massiv unter die Arme gegriffen werden soll. Vorgesehen ist eine Unterstützung mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 750 000 Euro je Unternehmen. Die Kredite sollen für drei Monate fließen und ab Anfang Mai bereitstehen, vorausgesetzt, dass die Landesregierung und der Landtag zustimmen. Bisher gab es kein Soforthilfeprogramm des Landes für diese Unternehmensgröße.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die geplante Nachbesserung des Rettungsschirms des Wirtschaftsministeriums für den Mittelstand im Land, mit dem auch Unternehmen mit 51 bis 250 Beschäftigen in der Corona-Krise massiv unter die Arme gegriffen werden soll. Vorgesehen ist eine Unterstützung mit zinslosen Krediten in Höhe von bis zu 750 000 Euro je Unternehmen. Die Kredite sollen für drei Monate fließen und ab Anfang Mai bereitstehen, vorausgesetzt, dass die Landesregierung und der Landtag zustimmen. Bisher gab es kein Soforthilfeprogramm des Landes für diese Unternehmensgröße.

„Es ist allerhöchste Zeit für diesen guten Vorschlag der Wirtschaftsministerin. Wir danken Frau Hoffmeister-Kraut, dass sie unsere dringenden Appelle erhört hat und unsere große Sorge um die hoch innovative Textil- und Bekleidungsindustrie teilt. Unseren Vorschlag einer ‚Mittelstandsbrücke‘ finden wir im Konzept der Liquiditäts-brücke weitestgehend wieder“, kommentierte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. „Die Herzkammer unserer Wirtschaft, der industrielle Mittelstand, steht im Feuer. Deshalb ist es wichtig, dass das Konzept des Wirtschaftsministeriums jetzt schnell, das heißt in der nächsten Woche, zum Tragen kommt und das Geld auch gerne noch vor Mai an die ersten Firmen fließt,“ so Haas weiter.

Südwesttextil hatte Anfang März nach den ersten Ankündigungen des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, darauf hingewiesen, dass es nicht nur Darlehen und Steuerstundungen brauche, sondern dringend auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachgedacht werden müsse. Vor allem für Betriebe, deren Beschäftigtenzahl im oberen zweistelligen oder unteren dreistelligen Bereich liegt und die gegenwärtig die massivsten Liquiditätsengpässe haben. In Betrieben mit Belegschaften zwischen 50 und 250 Mitarbeitern arbeiten in Baden-Württemberg genauso viele Menschen wie in den Betrieben bis 50 Mitarbeiter (jeweils ein Drittel aller Beschäftigten).

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

16.03.2020

Textilarbeitgeber begrüßen Krisenmanagement

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Weiter sei die Ankündigung des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, ein wichtiges, vermutlich aber nicht ausreichendes Signal: „Es braucht nicht nur Darlehen und Steuerstundungen. Wir werden auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachdenken müssen. Und: Das Geld muss dann auch rechtzeitig ankommen“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Puffer verleihe die Ankündigung der Justizministerin, die Insolvenzantragspflicht bis Ende September auszusetzen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist sei in der derzeitigen Lage viel zu kurz. Der geplante Shutdown mit Schließung aller Geschäfte bis auf Supermärkte würde die Lage der Bekleidungshersteller noch weiter dramatisieren. Die angekündigten Schließungen von Autofabriken wäre für viele textile Zulieferer im Südwesten eine Hiobsbotschaft. „Wir brauchen jetzt unbürokratische Hilfe und ich kann nur hoffen, dass der Staat solche Abläufe unter dem Druck der Ereignisse organisieren kann“, so Haas. Er wünsche sich von den Bundes- und Landeseinrichtungen jetzt eine Fähigkeit zum Krisenmanagement, wie sie auch von vielen Betrieben derzeit bewiesen werde.

Zur Arbeit des Verbands sagte Haas: „Die Lage verändert sich gerade stündlich. Unser Team ist im Homeoffice, aber vollumfänglich arbeitsfähig. Unsere Juristen beraten unsere Mitglieder seit heute Morgen ununterbrochen. Die digital vernetzte Geschäftsstelle von Südwesttextil funktioniert. Und wir bereiten weitere, auch Live-Kommunikationsplattformen zur tagesaktuellen Information unserer Mitglieder vor.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.