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26.07.2023

Design for Recycling: Mindeststandards berücksichtigen Anliegen der Recycler

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

Der Entwurf „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“ findet die Zustimmung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Design4Recycling 500x500pxIn einem Schreiben an die Zentrale Stelle Verpackungsregister machen bvse-Geschäftsführer Thomas Braun und bvse-Referent Dr. habil. Thomas Probst deutlich, dass der nunmehr zum fünften Male weiter entwickelte Mindeststandard aus Sicht des bvse sorgfältig erstellt wurde und die Anliegen der Recycler berücksichtigt.

Der bvse hebt hervor, dass die Mindeststandards inzwischen so ausgestaltet sind, dass die praktische Recycelbarkeit der Verpackungen immer mehr Berücksichtigung findet. So werden Verpackungen nicht nur daran gemessen, dass die verwendeten Materialien grundsätzlich für das Recycling geeignet sind, sondern es findet auch Berücksichtigung, ob die Verpackung nach bestimmungsgemäßer Entleerung noch einen Füllgutrest enthält, der die Recyclingfähigkeit beeinträchtigt. Außerdem muss beispielsweise die Trennbarkeit der Verpackungskomponenten sichergestellt sein, sofern das für ein hochwertiges werkstoffliches Recycling erforderlich ist.

"Wir begrüßen die im vorliegenden Entwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen bei den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, dies umfasst insbesondere die Fraktionen PPK, Kunststoffe und Glas. Durch diese Vorgaben wird deren Recyclingfähigkeit voran gebracht. Änderungen oder Ergänzungen am Mindeststandard sind in der vorliegenden Entwurfsfassung daher nicht notwendig", betonen Thomas Braun und Thomas Probst.

In der Stellungnahme weist der bvse jedoch darauf hin, dass eine stringente Umsetzung der im Mindeststandard definierten Kriterien durch die Systeme zwingend erforderlich ist, um die anspruchsvollen Quotenvorgaben aus dem VerpackG, die zum 1. Januar 2022 nochmals deutlich erhöht wurden, zu erfüllen.

Abschließend mahnen die bvse-Vertreter jedoch an, dass ein Weg gefunden und umgesetzt werden müsse, wie recyclinggerechte Verpackungen bei der Lizensierung gefördert werden können. Denn das würde die Lenkungswirkung beim Design for Recycling noch weiter verbessern.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Industriebrache Pixabay; Tama66
19.07.2023

IVC und ZVI positionieren sich klar gegen Pauschalverbot von PFAS

"Viele Unternehmen sitzen bereits auf gepackten Koffern und haben ihre Investitionsentscheidungen sind getroffen." Deutschland sei gerade erneut dabei, sich in multiple internationale Abhängigkeiten zu begeben und seinen Abschied aus dem Kreis der Industrienationen vorzubereiten. So beurteilen der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC), Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbands Oberflächentechnik e.V. (ZVO), Dr. Malte M. Zimmer gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen die Konsequenzen aus dem Plan der European Chemicals Agency (ECHA), rund 10.000 Alkylsubstanzen zu verbieten.

"Viele Unternehmen sitzen bereits auf gepackten Koffern und haben ihre Investitionsentscheidungen sind getroffen." Deutschland sei gerade erneut dabei, sich in multiple internationale Abhängigkeiten zu begeben und seinen Abschied aus dem Kreis der Industrienationen vorzubereiten. So beurteilen der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V. (IVC), Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbands Oberflächentechnik e.V. (ZVO), Dr. Malte M. Zimmer gemeinsam mit verschiedenen Unternehmen die Konsequenzen aus dem Plan der European Chemicals Agency (ECHA), rund 10.000 Alkylsubstanzen zu verbieten.

Die EU lasse dabei die Folgen auf Schlüsseltechnologien wie beispielsweise die grüne Energiewende komplett außer Acht. Lithiumbatterien, Windräder, Brennstoffzellen, Computerchips - für PFAS existierten aktuell zumindest in Hightech-Anwendungen keine Alternativen. Bis auf wenige längere Ausnahmeregelungen seien aktuell 18 Monate als Übergangsfristen vorgesehen. Das sei ein ausreichendes Zeitfenster, um die Produktion in Europa abzuwickeln und nach neuen Standorten zu suchen, beispielsweise in den USA. Dort werde die Fluorchemie als Schlüsseltechnologie massiv aufgebaut und als kostbares Gut mit Exportverboten belegt.

IVC und ZVO monierten, dass das Innovationsvermögen der europäischen Industrie hergeschenkt werde und man anderen Ländern den Markt mit allen preislichen und wettbewerblichen Konsequenzen überlasse. Als besonders betroffene Branchen führten die Verbände die Medizintechnik, Schutzausrüstung, Flugzeugbau und Automobilelektronik, den Textilmaschinenbau und Industrietextilien an. Abluftfilter mit PTFE-Membranen oder aus PTFE-Fasern stellten in der Müllverbrennung und in Zementwerken den Umweltschutz sicher, so dass keine Schadstoffe in die Atmosphäre gelangten. Membranen für Wasserstoff-Brennstoffzellen, Wasserstoffelektrolyseure, Lithium-Ionen-Batterien aus Karbonfaservliesen und der fluorchemischen Protonenaustauscher Nafion-Membran würden in Zukunft verboten und damit die die Pläne für eine Wasserstoffenergiewende dauerhaft nicht umsetzbar.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Zentralverband Oberflächentechnik e.V.

23.06.2023

"Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als 'grüne' Fernwärme"

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

  • Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse wendet sich mit Umweltverbänden an das Bundeswirtschafts- und das -bauministerium
  • Änderungen am Gebäudeenergiegesetz gefordert

Der bvse hat sich in einer fachlichen Stellungnahme deutlich für Änderungen am Gebäudeenergiegesetz ausgesprochen. Der Gesetzentwurf untergrabe die Zielsetzung der Kreislaufwirtschaft, so der bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Man habe sich daher bewusst dazu entschlossen, gemeinsam mit Umweltverbänden in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck und Bundesbauministerin Geywitz die Forderungen zu vertreten. Die Gleichsetzung von Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen und erneuerbare Energien sei willkürlich, falsch und werde dazu führen, dass wieder mehr Abfälle verbrannt würden und damit mehr CO2 freigesetzt werde. Damit werde das Gegenteil von Klimaschutz erreicht.

Der offene Brief im Wortlaut:

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Mitglieder des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

23.06.2023

Keine falschen Anreize für Müllverbrennung als „grüne“ Fernwärme

Sehr geehrter Herr Bundesminister Habeck,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Geywitz,
Sehr geehrte Ausschussmitglieder,

im gegenwärtig diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) birgt die Einstufung von Wärme aus der Abfallverbrennung als unvermeidbare Abwärme die Gefahr, den Zielen des Klima- und Ressourcenschutzes zuwiderzulaufen.

Nach § 3 Absatz 1 Nummer 30a GEG würden künftig Wärmenetze, die mit Energie aus der Verbrennung von Abfällen gespeist werden, in vollem Umfang zur Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen an Heizungsanlagen (65-Prozent-Vorgabe gemäß § 71 Absatz 1) beitragen. Wärme aus der Müllverbrennung ist jedoch keineswegs unvermeidbar!

Abwärme aus der Müllverbrennung auf eine Stufe mit Wärme aus erneuerbaren Energien zu stellen, würde die massenhafte Vernichtung wertvoller Ressourcen und die damit einhergehende Klimabelastung für viele weitere Jahrzehnte zementieren. Die vorgenommene Einstufung von Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung als unvermeidbare Abwärme sollte deshalb aus dem GEG sowie dem WPG gestrichen werden. Wärme aus thermischer Abfallbehandlung muss reduziert statt gefördert werden.

Die Potenziale einer Verbesserung der getrennten Wertstoffsammlung, der Sortierung von Wertstoffen sowie die Nutzung nicht recycelbarer Abfälle als Ersatzbrennstoffe, die fossile Energieträger in höherwertigen energetischen Prozessen ersetzen, können nur ausgeschöpft werden, wenn die Müllverbrennung nicht attraktiver gemacht wird. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der durchschnittlichen Restmülltonne in Deutschland recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte.

Allein durch den Vollzug bestehender Gesetze (BioabfallVO, VerpackG, GewerbeabfallVO) würden fünf Millionen Tonnen weniger Abfälle verbrannt werden, dies entspricht einer Reduktion der Abfallverbrennungskapazitäten um ein Fünftel (Öko-Institut (2019): Kapazitäten der energetischen Verwertung von Abfällen in Deutschland und ihre zukünftige Entwicklung in einer Kreislaufwirtschaft).

Statt Anreize für eine bessere Abfallgetrenntsammlung zu setzen, würde das GEG sowie das WPG in seiner jetzigen Form gerade jene Kommunen belohnen, die besonders viel Restmüll und somit Müllwärme produzieren.

Auch steht die Anrechnung der Müllwärme als unvermeidbare Abwärme im Widerspruch zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Bei der Abfallverbrennung werden in Deutschland jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt, deren fossile Anteile ab 2024 CO2-bepreist werden. Wieso die Verbrennung von Abfällen, insbesondere von Wertstoffen wie Metalle, Kunststoffe und Papier, angesichts dieser im BEHG hinterlegten CO2-Emissionen nun im Rahmen des GEG sowie des WPG auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung einzahlen soll, ist nicht nachvollziehbar.

Die Wärme aus der Verbrennung insbesondere des biogenen Anteils in Abfallverbrennungsanlagen im geplanten GEG sowie im WPG als erneuerbare Energie einzustufen, ist eine weitere Fehlannahme, die Kreislaufwirtschaftsambitionen konterkariert. Auch im BEHG, das mit der Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Müllverbrennung einen richtigen Ansatz zu deren Reduktion verfolgt, werden die Emissionen durch die Verbrennung organischen Kohlenstoffs nicht ausreichend berücksichtigt.

Organische Abfälle gehören aufgrund ihres stofflichen Werts als Düngemittel, der auch energetisch deutlich vorteilhafteren sowie klimaschonenderen Behandlungsoption durch Biogasanlagen und ihres hohen Wassergehalts eindeutig nicht in die thermische Verwertung. Im GEG und WPG sollte daher die Abfallverbrennung nicht oder maximal mit einem gesetzlich definierten unvermeidbaren Abfallverbrennungsanteil zur Erfüllung der Vorgaben an die erneuerbare Wärmeversorgung beitragen dürfen.

Der gesetzlich definierte Anteil sollte sich dabei an der niedrigsten in deutschen Kommunen anfallenden spezifischen Restmüllmenge orientieren und regelmäßig angepasst werden. Ansonsten wird es zu der absurden Situation kommen, dass Kommunen auf dem Papier klimaneutrale Wärmenetze betreiben, in Wirklichkeit aber weiterhin vermeidbares (!) CO2 über ihre Abfallverbrennungsanlagen emittieren. Dies kann nicht im Interesse einer ernst gemeinten Klima- und Ressourcenpolitik sein.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. bvse

Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling Foto bvse
Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling
21.06.2023

bvse: "Brutaler Preiskampf zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten"

"Der Markt für Altkunststoffe und Recyclate steckt in einer tiefen Krise. Die Nachfrage ist niedrig, die Produktion wird eingeschränkt oder stillgelegt und der Lagerbestand wächst stetig", erklärte Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling Anfang Juni beim 25. Internationalen Altkunststofftag in Dresden.

Im Pressegespräch berichtet er von einem brutalen Preiskampf der zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten tobt. Derzeit verdränge die billige Neuware die Recyclate auf allen Ebenen. Der Absatz von Mahlgütern, Regranulaten und Compounds stockt. Textor: "Die Kunststoffrecycler laufen im Input mit Verarbeitungsware voll und finden für ihre Produkte im Warenausgang keine Abnehmer."

"Der Markt für Altkunststoffe und Recyclate steckt in einer tiefen Krise. Die Nachfrage ist niedrig, die Produktion wird eingeschränkt oder stillgelegt und der Lagerbestand wächst stetig", erklärte Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling Anfang Juni beim 25. Internationalen Altkunststofftag in Dresden.

Im Pressegespräch berichtet er von einem brutalen Preiskampf der zwischen Neuware und Kunststoffrecyclaten tobt. Derzeit verdränge die billige Neuware die Recyclate auf allen Ebenen. Der Absatz von Mahlgütern, Regranulaten und Compounds stockt. Textor: "Die Kunststoffrecycler laufen im Input mit Verarbeitungsware voll und finden für ihre Produkte im Warenausgang keine Abnehmer."

Eine Besserung dieser Situation sei derzeit nicht in Sicht. Man befürchte, dass der dauerhafte wirtschaftliche Betrieb der Recyclinganlagen kaum noch möglich sei. Dabei verweist Textor auch auf die kürzlich erfolgten Werksschließungen, wie zum Beispiel der Veolia PET Germany in Rostock oder der FVH Folienveredelung in Schwerin. "Wir sehen eine bedrohliche Situation, die das gesamte Recycling gefährdet." Textor erklärte, dass Recyclinganlagen kontinuierlich betrieben werden müssen, um die benötigten Mengen in geeigneten Qualitäten darstellen zu können. Man dürfe nicht annehmen, dass einmal stillgelegte Anlagen innerhalb kurzer Zeit wieder hochgefahren werden können.

Verschiedene Gründe führten zu der gegenwärtig Situation: Hier nannte Textor insbesondere den Preisverfall der Neuware. Diesen Preisverfall können die Recyclathersteller aufgrund der höheren Prozesskosten nicht mitgehen. Hohe Kosten für Energie und Transport, gestiegene Löhne und Nebenkosten, wie Versicherungen, Wartung, Ersatzteile, Maschinen und Anlagen, seien kaum mehr zu verkraften.

Hauptverantwortlich für die Misere sei jedoch ein anderer Grund. Dr. Dirk Textor: "Die Unternehmen der kunststoffverarbeitende Industrie setzen auf billige Neuware mit großem CO2-Rucksack und pfeifen auf die klimafreundlichen Recyclate. Wir erwarten daher, dass sich alle Beteiligten der Kunststoffkette endlich ihrer Verantwortung stellen. Hier sind in erster Linie die Kunststoffverarbeiter, Verpacker und Inverkehrbringer in der Pflicht. Recyclate sind ein integraler Bestandteil der Kunststoffherstellung und der Kunststoffverarbeitung. Die kunststoffverarbeitenden Unternehmen sollten aus purem Eigeninteresse sehr genau ihr derzeitiges Marktverhalten überprüfen und sich schleunigst auf den Weg zu mehr Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz machen", forderte der Vorsitzende des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling.

Quelle:

bvse

(c) Gesamtmasche
03.05.2023

Gesamtmasche: Deutsch-äthiopische Verbändekooperation zieht Bilanz

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Die Verbändekooperation Partner Africa Ethiopia zwischen GESAMTMASCHE und dem äthiopischen Textilverband ETGAMA arbeitet seit über drei Jahren an der Intensivierung der deutsch-äthiopischen Geschäftsbeziehungen. Im Zentrum des Projekts stehen Qualitätsverbesserungen und der Aufbau nachhaltiger, transparenter Wertschöpfungsketten – vom Baumwollfeld angefangen. Kurz vor Abschluss der vom Bundesentwicklungsministerium geförderten Initiative ziehen die Partner Bilanz: Der Projekterfolg ist da, auch wenn die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig bleiben.

Auf seine Textilbranche setzt Äthiopien große Hoffnungen. Bekannt sind vor allem die staatlich geförderten Industrieparks, die ausländische Investoren ins Land holen und für Jobs sorgen sollen. Weniger bekannt und doch vielversprechend ist die große Zahl mittelständischer, oft familiengeführter Textilbetriebe. Hier setzt das Partner Afrika-Projekt von GESAMTMASCHE und ETGAMA an.

Gute Baumwolle für gute Produkte
„Partner Africa Ethiopia konnte im Rahmen von Pilotmaßnahmen entscheidende Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen zu erreichen. Ein wichtiger Ansatz war dabei die Anhebung der Faserqualität. Das war die Vorbedingung für Qualitätsverbesserungen sämtlicher weiterverarbeitender Stufen“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von GESAMTMASCHE. Dazu hat das Projekt mit über 40 Farmen und Kleinbauern-Kooperativen in Äthiopien zusammengearbeitet und mehrere Erntezyklen mit Schulungen begleitet. Neben der Faserqualität ging es vor allem um nachhaltige Anbaumethoden.

Vollstufige Kette in schwierigem Rahmen
Technische Mitarbeiter aus Firmen sämtlicher Wertschöpfungsstufen erhielten Gelegenheit zu bedarfsorientierter Weiterbildung in der Spinnerei, Strickerei und Weberei. Zur Erreichung besserer Qualitäten setzte Partner Africa Ethiopia auch auf bessere Vernetzung der Betriebe. Das ebnete gleichzeitig den Weg für transparente Wertschöpfungsketten, bei denen sich die Akteure über die Stufen hinweg zurückverfolgen lassen. „Äthiopische Textilhersteller und Modemarken identifizieren sich nicht mit Billigwaren, sondern wollen mit Qualität und einer nachhaltigen Fertigung punkten“, betont Simone Louis, Projektmanager Partner Africa Ethiopia bei GESAMTMASCHE. „Zum Projektende liegen erste Garne und Stoffe und sogar schon fertige Teile wie T-Shirts oder Polos aus rückverfolgbaren Ketten vor.“

Herausforderung Lieferkettengesetzgebung
Steigende gesetzliche Anforderungen in Europa wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und demnächst die EU-Lieferkettenrichtlinie machen es für äthiopische Firmen unumgänglich, sich mit Compliance-Themen und Zertifizierung zu befassen. Gesamtmasche arbeitet daher bereits an einem Folgekonzept, das den Schwerpunkt auf Zertifizierung und Lieferkettentransparenz legt. „Die Hürden in diesem Bereich sind hoch“, gibt Silvia Jungbauer zu bedenken. „Wir hoffen, dass unser Projekterfolg nicht durch Bürokratie und starre Auflagen konterkariert wird.“

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

(c) BVMed | Manfred Beeres
Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
21.04.2023

BVMed-Mitgliederversammlung: Beratungsrecht bei Wundversorgungs-Studien

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Prof. Josef Hecken, hat sich auf der BVMed-Mitgliederversammlung am 18. April 2023 in Berlin für ein Beratungsrecht der Medizinprodukte-Hersteller für die anstehenden Studien zum Nutzennachweis für die Erstattungsfähigkeit der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ und für die Verlängerung der Übergangsfrist ausgesprochen. „Wir müssen gemeinsam für das Beratungsrecht kämpfen. Dann haben wir die Basis für die Entwicklung von geeigneten Studienkriterien und müssen solange die Übergangsregelung verlängern“, so Heckens Appell an den Gesetzgeber.

Der BVMed hatte sich wiederholt für ein Beratungsrecht beim G-BA analog zum Arzneimittelbereich ausgesprochen, „um Klarheit und Sicherheit beim Antragsprozess, aber insbesondere zu den Anforderungen an Evidenz und Nutzennachweise zu schaffen“, so BVMed-Ambulant-Expertin Juliane Pohl.

Hintergrund ist, dass für jedes einzelne sogenannte „sonstige Produkt zur Wundbehandlung“ künftig der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den Hersteller beim G-BA durchgeführt werden muss, bevor das jeweilige Produkt durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet wird. Der G-BA hat bislang jedoch keine Klarheit geschaffen, welche Evidenzkriterien in der Wundversorgung für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise Anwendung finden. Im Gesetz fehlt ein entsprechender Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, der Klarheit in diesen komplexen Fragestellungen schaffen könnte. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die – bis Dezember 2023 - ein erfolgreiches Nutzenbewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Hecken machte bei der BVMed-Mitgliederversammlung deutlich, dass der Gesetzgeber kurzfristig ein Beratungsverfahren für Verbandmittel wie bei den Arzneimitteln einführen müsse – zumal der Komplexitätsgrad bei Studien für Wundversorgungsprodukte höher und die Studien-Endpunkte komplexer seien als bei Arzneimitteln. Beispielsweise sei die Frage, wie die Verringerung der Wundgröße dargestellt werden könne, methodisch noch nicht geklärt. „Es ist nicht nur im Interesse der Unternehmen, sondern auch im Interesse des G-BA, wenn möglich schon vor dem Beginn von Studien ein Austausch über das Setting und die Endpunkte solcher Studien stattfindet, damit diese am Ende auch tatsächlich verwertbare Evidenz liefern können“, so Hecken. Auch müsste dann noch die Übergangsfrist entsprechend verlängert werden, damit die Hersteller eine Studie auf Basis des mit dem G-BA besprochenen Studiendesigns durchführen können, um schließlich auf dieser Basis den Antrag zur Aufnahme des Produkts in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie zu stellen. Nach Hecken müssten Verfahren und Regelungsrahmen zudem geeignet sein, um Innovationen den Zugang in die Versorgung zu ermöglichen.

Der BVMed hatte Anfang April 2023 in einem Brandbrief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“ angemahnt.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen.
Weitere Informationen:
BVMed Bundesverband Medizintechnologie
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Foto: STFI
19.04.2023

STFI: Rückblick zum 16. Symposium TEXTILE FILTER

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Das 16. Symposium TEXTILE FILTER des Sächsischen Textilforschungsinstituts e.V. (STFI) fand am 14. und 15. März 2023 im Hotel Chemnitzer Hof, Chemnitz, statt. Mussten vor drei Jahren wegen coronabedingter Reisebeschränkungen noch einige Vorträge über Videokonferenz gehalten werden, konnten in diesem Jahr knapp 100 Teilnehmer in Präsenz vor Ort sein. Im Rahmen des Symposiums wurden insgesamt 18 Vorträge und vier Pitch-Vorträge gehalten. Parallel wurde das Symposium von einer Fachausstellung begleitet, in der zehn Aussteller ihre Produkte und Services zeigten.

Der erste Vortragskomplex widmete sich den Themen Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Life Cycle Analysis (LCA). Herausgestellt wurde dabei, dass zum Vergleich der Prozesse, Materialien und Produkte die nationale und internationale Normung und Standardisierung sowie für die wirtschaftliche Durchführung die Automatisierung der LCA grundlegende Voraussetzungen sind. Außerdem wurde klargestellt, dass ein ehrlicher Vergleich der existierenden Vor- und Nachteile der biobasierten gegenüber den erdölbasierten Rohstoffen erforderlich ist.

Während der Coronakrise kam es auch in der Textilindustrie zu einem Zusammenbruch der Lieferketten. Die Lieferketten erholen sich, dafür wird die Wirtschaft gegenwärtig durch eine Energiekrise gebeutelt. Alternative Energiequellen wie Wasserstoff sind leider noch nicht ausgereift und stehen für eine umfassende Nutzung nicht bereit. Ansätze, um Energie einzusparen, sind Minimalauftragsverfahren in der Ausrüstung, die Wärmerückgewinnung, das Recycling oder die Einsparung von Verpackungen für den Transport.

Ein weiter Themenkomplex des Symposiums widmete sich der Normung und Standardisierung der Filterprüfungen. Zu erwähnen sind hier die Prüfung von Luftfiltern in Kombination mit Brandschutz für Züge, die Prüfung von Luftfiltern für Haushalt, öffentliche Räume und Industrieanlagen oder die Entwicklung von Labortestverfahren zur beschleunigten Alterungsprüfung von mobilen Entstaubungsanlagen.

Mehrere Vorträge hatten die Modellierung und Simulation von Prozessen der Vliesstoffherstellung (z. B. die virtuelle Produktion, Beeinflussung der Wolkigkeit von Extrusionsvliesstoffen oder die Verteilung von Spinnfasern und -filamenten), den Aufbau und die Charakteristik von Filtervliesstoffen (z. B. Flächenstruktur, Druckverlustkurve, Partikeltransport und -adsorption) sowie die Aerosolverteilung bzw. die Filtereffektivität in Abhängigkeit der Platzierung der Luftfilter im Raum zum Inhalt.

Auf dem Symposium wurden zudem auch verschiedene neue Materialien und Produkte vorgestellt. Dabei sind besonders hervorzuheben:

  • Flüssigkeitsgefüllte Hohlfasern für die Abwasserreinigung
  • Neue Spezialpapiere für Luftwärmeüberträger, bei dem ein kräuselfähiges Mikro-/Nanofasermu-
  • ltifilamentgarn mit Einzelfaserdurchmessern von < 1,0 μm Fasern nach dem Island-in-the-Sea Schmelzspinnverfahren hergestellt werden
  • 3D-Absorbervliesstoffe mit integrierter Gassensorik (PAKs) für die Schutzbekleidung von Einsatzkräften im Bereich Feuerwehr
  • Getuftete Filterstrukturen kombiniert mit leitfähigen Interdigitalstrukturen für die Luftfiltration
  • Kompakte Luftfilterelemente und deren Optimierung
  • Einsatz von Ionisatoren für die Aerosolabscheidung im Filter

Abschließend stellte das STFI in eigener Sache geplante bzw. bereits realisierte Investitionen vor, die die technisch/technologische Basis und die Prüfkompetenz des Institutes erweitern. In Kurzvorträgen wurde die Errichtung einer Nassvliesanlage mit 600 mm Arbeitsbreite vorgestellt, die besonders für den Filterbereich und das Forschungsfeld Textilrecycling neue Entwicklungen ermöglichen wird. Für den Bereich Nähwirktechnik wurde eine neue Maliwatt- Maschine mit optimierter Arbeitsstelle investiert. Die Errichtung eines Prüfstandes für FFP2-Masken, der auch für die Prüfung von Filtern eingesetzt werden kann, erweitert die Prüfkompetenz des Hauses erheblich. Sein variabler Aufbau ermöglicht auch die Prüfung von neuentwickelten Vliesstoffen, deren Konstruktion durch Simulation optimiert wurde.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V.

14.04.2023

Mindestlohnerhöhung wäre Eingriff in Tarifautonomie und Inflationstreiber

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil sieht in den politischen Erwartungen einer deutlichen Mindestlohnerhöhung einen Eingriff in die Tarifautonomie und einen weiteren Treiber für Preissteigerungen und Inflation.

Nach der Erhöhung des Mindestlohns per Gesetz im letzten Jahr, hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verkündet, mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen. Ein Vorschlag hierzu soll bis Ende Juni durch die Mindestlohnkommission vorgelegt werden, die aus Vertreter*innen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht. Die Erwartungen begründet Heil mit der hohen Inflation und den Tariferhöhungen. Die westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hatte erst kürzlich in einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation eine tarifliche Einigung erzielt.

Vor diesem Hintergrund sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil die geäußerten Erwartungen kritisch und wertet sie als Eingriff in die Tarifautonomie. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner skizziert die Auswirkungen der Debatte: „Die Erhöhung des Mindestlohns befeuert die Diskussion nach hohen Tarifabschlüssen, die wiederum jetzt argumentativ als Begründung für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns herangezogen werden. So wird eine ohnehin schon stattfindende Kettenreaktion auf die inflationäre Entwicklung verschärft. In der Konsequenz verteuern sehr deutliche Lohnsteigerungen zwangsläufig die Produktpreise unserer Textilwirtschaft, die auch die Beschäftigten als Konsument*innen mitbezahlen. Diese Spirale gefährdet Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand und forciert eine inflationäre Entwicklung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

14.04.2023

BVMed: Drohende Engpässe in der Wundversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System“. Beim Nutzennachweis für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ müsse kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden. Den „Brandbrief“ an den Minister haben neben dem BVMed-Vorstandsvorsitzenden Dr. Meinrad Lugan und BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auch neun CEOs der im BVMed organisierten Hersteller von Verbandmitteln und Wundauflagen unterschrieben.

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet werden. Der G-BA hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.

Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatient:innen zur Verfügung stehen. Dies werde nach Angaben der BVMed-Expert:innen dramatische Folgen haben:

  • Durch den Wegfall entsprechender antimikrobieller Wundversorgungsprodukte werden durch den absehbar höheren Einsatz oraler Antibiotikatherapien die entsprechenden Resistenzen deutlich steigen.
  • Ohne den zukünftigen Einsatz der etablierten Wundauflagen mit antimikrobieller Wirkung wird die Anzahl von stationären Aufenthalten unvermeidlich steigen.
  • Außerdem wird der Wegfall insbesondere von antimikrobiellen Wundauflagen zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen

Der BVMed fordert folgende Schritte, um das zu erwartende Defizit in der Wundversorgung zu vermeiden:

  1. Konkrete und für den Versorgungsbereich adäquate Vorgaben an den G-BA hinsichtlich der Verfahrens- und Evidenzanforderungen, um die großen Unsicherheiten aller Betroffenen über die Erstattungsfähigkeit einer Vielzahl von Produkten zu klären.
  2. Verlängerung der Übergangsfrist und Stichtagsregelung für Bestandsprodukte, damit der G-BA innerhalb dieser Zeitspanne die ausstehenden Vorgaben zum Verfahren und zu den Evidenzanforderungen definieren sowie ein verlässliches, praxistaugliches System etablieren kann.
  3. Politische Umsetzung im Versorgungsgesetz I, um Maßnahmen kurzfristig und rasch einbringen zu können.
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.04.2023

Südwesttextil begrüßt Verabschiedung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung. Die darin aufgeführten gesetzlichen Regelungen setzen wichtige Schritte für mehr Flexibilität in der beruflichen Anerkennung um. Die Anerkennungspartnerschaft ermöglicht, die berufliche Anerkennung bereits direkt nach Einreise im Inland zu beginnen, was eine frühere Aufnahme der Arbeit zulässt. Die Einführung einer Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems für Drittstaatsangehörige ermöglicht es Interessierten für ein Jahr nach Deutschland einzureisen, um sich vor Ort eine Stelle zu suchen. Auch die Erweiterung der „Blauen Karte EU“ für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen aus Drittstaaten erlaubt es, Berufsanfängern in Zukunft jede qualifizierte Beschäftigung anzustreben und auszuüben. Die vereinfachten Einreisebedingungen stärken somit Deutschland als attraktiven Karriere- und Bildungsstandort für Fachkräfte weltweit.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels entgegenzuwirken. Die erfolgreiche Umsetzung sollte sicherstellen, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig bleibt und gleichzeitig die Textilindustrie leichter auf qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zugreifen kann, die für die Weiterentwicklung der Branche von großer Bedeutung sind. Dieser Fortschritt darf jedoch nicht an langwierigen, komplizierten Verfahren scheitern, sondern sollte möglichst schnell und digital vorangetrieben werden.“

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

02.04.2023

Tarifeinigung in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

In einer wirtschaftlich und tarifpolitisch äußerst schwierigen Gesamtsituation ist es der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie gelungen, eine Urabstimmung mit flächendeckenden Streiks abzuwenden. In ihrer vierten Tarifrunde einigten sich Arbeitgeber und IG Metall nach 16-stündigen Verhandlungen am 1. April auf ein Gesamtpaket für die rund 100.000 Beschäftigten der Branche.

Verhandlungsführer Markus Simon: „Auch wenn der Abschluss für viele Unternehmen in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage eine gewaltige Herausforderung darstellt, ist das Gesamtpaket ein wichtiges Zeichen für die Handlungsfähigkeit und die Tarifpartnerschaft in der Branche.“

Deutliche Einkommenserhöhungen für dieses und nächstes Jahr vor allem für untere Lohngruppen und auch für Auszubildende, steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen und eine Fortsetzung der Altersteilzeit sind die Kernelemente der Tarifvereinbarung. Der Abschluss sieht Einkommenssteigerungen von insgesamt 8,1 Prozent vor, für untere Lohngruppen mindestens 230 Euro mehr, zusätzlich steuerfreie Inflationsausgleichszahlungen von 1500 Euro sowie eine Fortsetzung der Altersteilzeit zu verbesserten Konditionen bei einer Laufzeit von 24 Monaten.

Die diesjährige Tarifrunde war nach Einschätzung der Arbeitgeber eine der schwierigsten der vergangenen Jahrzehnte. Markus Simon: „Trotz der sehr weit auseinander liegenden Vorstellungen ist es nach zähem Ringen am Ende gelungen, einen Kompromiss zu finden. Angesichts der angespannten Lage der Branche mit Rekordkosten für Energie und der höchsten Inflation seit Jahrzehnten war dies eine besondere Herausforderung.“

Jetzt haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer Planungssicherheit resümieren die Arbeitgeber und werten den Tarifabschluss als ein klares Zeichen für die Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

Foto Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
16.03.2023

Nicht genügend Abfallmengen für Herstellung von Ersatzbrennstoffen

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe wieder, das berichten die im bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung vertretenen EBS-Produzenten.
Das zweite Halbjahr in 2022 war für die EBS-Produzenten alles andere als einfach. Lahmende Konjunktur und Produktionsausfälle in Industrie und Gewerbe sorgten für einen deutlich spürbaren Rückgang der dort anfallenden Abfallmengen.

"Es stand also ohnehin schon weniger Abfall zur Verfügung, welcher für eine Aufbereitung zu einem hochwertigen EBS geeignet gewesen wäre. Hinzu kam dann noch, dass vor dem Hintergrund der lukrativen Energiebereitstellung Müllverbrennungsanlagen vermehrt gewerbliche Abfallmengen akquirierten", berichtet bvse-Experte Andreas Habel.

Dabei wurden Spotmarktpreise angeboten, die eine Vorsortierung und anschließende Aufbereitung der energetisch verwertbaren Bestandteile zu einem EBS ökonomisch nicht mehr zuließen. Im Endeffekt führten die günstigen Entsorgungsmöglichkeiten dazu, dass Wertstoffe, wie Holz oder Altpapier, im Abfallgemisch zunehmend wieder in Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt wurden. In einem Markt mit Überkapazitäten in der Verbrennung und gleichzeitig knapper werdenden Abfallmengen besteht die Abfallhierarchie nur auf dem Papier, erklärt der bvse.

"Für Unternehmen, die sich auf die gesetzlichen Grundlagen zur Getrennthaltung und Vorbehandlung verlassen und in Aufbereitungsanlagen investieren, stellt der mangelnde Vollzug zunehmend das größte Problem dar. Erste Schließungen von Gewerbeabfallsortieranlagen finden bereits statt, weil unsortierte Abfallgemische direkt in die Verbrennung gefahren werden", kritisiert Andreas Habel.

EBS-Aufbereiter indes konnten die kritische Situation um die knappen Abfallmengen teilweise mit Importen aus dem Ausland ausgleichen und so die Energiebereitstellung in der Zementwirtschaft sichern. Die aktuell übliche Revisionszeit bei den Zementwerken sorgt gerade für eine zusätzliche Entspannung. Durch die vehement angestiegenen Energiekosten, insbesondere beim Strom, hat sich die EBS-Aufbereitung allerdings verteuert. Diese Kosten mussten an die Abnehmer weitergegeben werden, sodass für ordentliche Qualitäten keine Zuzahlung mehr geleistet werden kann.

Mit gemischten Gefühlen blicken die EBS-Produzenten in die Zukunft. Noch ist ungewiss, wie sich Rezession und schleppende Baukonjunktur auf den Zementabsatz und damit den Einsatz von Ersatzbrennstoffen auswirken werden. "Wenn im April die Revisionszeit endet und alle Zementwerke und EBS-Kraftwerke laufen, wird es wieder auf Verfügbarkeiten von Abfallmengen ankommen", ist sich bvse-Experte Andreas Habel sicher.

Quelle:

Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

16.03.2023

„IG Metall wollte keinen Abschluss in der dritten Runde“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

  • Tarifgespräche für westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie ergebnislos vertagt


Die IG Metall hat mit dem Abbruch der Gespräche am 15. März, so die Arbeitgeberseite, die Chance vertan, dass die Beschäftigten noch im April einen Inflationsausgleich von 1000 Euro erhalten.
 
Während der achtstündigen Gespräche lehnte die IG Metall alle Angebote der Arbeitgeber ab. Diese hatten Tariferhöhungen von über zehn Prozent für untere Lohngruppen, bzw. spürbare prozentuale Erhöhungen beinhaltet.

Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Die IG Metall wollte heute keinen Abschluss. Es gab keine Bereitschaft, sich detailliert mit den Angeboten der Arbeitgeber auseinanderzusetzen. Statt gemeinsam die Krise zu meistern, geht es der Gewerkschaft offensichtlich darum, den Arbeitskampf für völlige unrealistische Forderungen fortzusetzen.“

Die Angebote der Arbeitgeber hatte ein Gesamtvolumen in Höhe der Gewerkschaftsforderung von acht Prozent, einschließlich einer Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 1500 Euro. Für untere Lohngruppen hatten die Arbeitgeber Einkommensverbesserungen von über zehn Prozent vorgeschlagen. Auch bei der Laufzeit waren die Arbeitgeber den Arbeitnehmern entgegengekommen.
Die wirtschaftliche Lage der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist weiter äußerst angespannt. Die angekündigte Schließung von 52 Galeria Karstadt Kaufhof-Filialen sowie die Insolvenz von Peek & Cloppenburg setzen die Hersteller von Bekleidung zusätzlich unter Druck. Die Produzenten technischer Textilien erleben einen nie dagewesenen Kostendruck bei Energie und Rohstoffen und stehen vor der Situation, in Deutschland nicht mehr wettbewerbsfähig produzieren zu können.

Die Gespräche sollen am 31. März fortgesetzt werden.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Grafik Pixabay
01.03.2023

Mehrheit der Modehändler konzentriert sich auf stationären Verkauf

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 

BTE-Umfrage: Online-Verkäufe oft unwirtschaftlich
 
In den letzten Jahren haben viele Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte ihre Online-Verkaufsaktivitäten forciert – oftmals als Reaktion auf die Corona-Schließungen bzw. -Beschränkungen. Eine Mehrheit will sich aber weiterhin allein auf den stationären Verkauf konzentrieren. Die aktuelle BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar zeigt jedoch, dass die Quote der Ablehner je nach Verkaufsformat bzw. -kanal differiert.
 
Einen eigenen Webshop hatten vor dem Jahr 2022 35 Prozent der Umfrageteilnehmer, fünf Prozent haben ihn im letzten Jahr eingerichtet. Weitere fünf Prozent sind noch in der Planung eines Webshops, aber eine Mehrheit von 56 Prozent lehnt einen eigenen Webshop derzeit ab.
 
Den Verkauf über Social Media-Kanäle haben vor 2022 bereits 31 Prozent praktiziert, ein Prozent hat 2022 damit begonnen. Für die Zukunft vorgesehen ist dies bei 14 Prozent der Umfrageteilnehmer, 54 Prozent haben keine entsprechenden Pläne.
 
Über Online-Plattformen verkauften vor 2022 bereits 49 Prozent der befragten Händler, ein weiteres Prozent ist letztes Jahr dazu gekommen. Demnächst einrichten wollen diesen Vertriebsweg weitere vier Prozent, aber 46 Prozent lehnen den Verkauf über Plattformen aktuell ab.
 
Der Hauptgrund für die hohe Rate der Online-Skeptiker dürfte die damit verbundene Kostenbelastung sein. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sich ein eigener Webshop für sie betriebswirtschaftlich (Vollkostenrechnung) nicht lohnt, beim Plattform-Verkauf und bei den Sozialen Medien vermeldete dies mehr als die Hälfte. Über alle Online-Kanäle hinweg schreiben also fast 60 Prozent der Teilnehmer mit ihren Online-Verkäufen rote Zahlen.
 
Als betriebswirtschaftlich eindeutig lohnenswert bewertet dagegen nur jeder fünfte Teilnehmer seine Online-Aktivität, wobei speziell der Verkauf über Soziale Medien etwas besser abschneidet. Zumindest einen Deckungsbeitrag erzielt im Durchschnitt ein Fünftel der Teilnehmer – mit allerdings großen Unterschieden zwischen den einzelnen Vertriebswegen.
 
Auch der Umsatzerfolg der Online-Aktivitäten hält sich derzeit in Grenzen. Fast die Hälfte der befragten Modehändler blieb bei einem Anteil von unter fünf Prozent vom Gesamtumsatz. Bei 27 Prozent der Teilnehmer liegt der Online-Anteil zwischen fünf und zehn Prozent, bei neun Prozent zwischen zehn und 20 Prozent. Sieben Prozent erzielen mit ihren Online-Verkäufen einen Anteil von 20 bis 30 Prozent und neun Prozent liegen über 30 Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.02.2023

Tarifrunde 2023: Textil- und Modeindustrie nennt Forderung der IG Metall völlig realitätsfern

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Zum Auftakt der Tarifverhandlungen für die rund 100 000 Beschäftigten der westdeutschen Textil- und Modeindustrie fordern die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die IG Metall zu einer klaren und vor allem auch realistischen Sicht auf die Zahlen auf. Markus Simon, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite: „Der schonungslose Blick auf die Zahlen zeigt: Für uns ist 2023 ein Schicksalsjahr. Wer auf breiter Front mit historischen Rekordkosten für Energie und Rohstoffe zu kämpfen hat, kann nicht eine historisch einmalige Forderung der IG Metall nach 8 Prozent mehr für 12 Monate bezahlen!“

Die deutsche Bekleidungsindustrie ist längst nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau, die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in diesem Jahr bei Mode sparen. Die Hersteller von Garnen, Stoffen, Heimtextilien, Spezialtextilien und technischen Textilien drücken Rekord-Kosten für Energie und Rohstoffe, wie es sie in der Geschichte der deutschen Textilindustrie noch nie gegeben hat – das ist die Ausgangslage der Tarifverhandlungen, die in der vergangenen Woche in die erste Runde ging. Nach einer Umfrage des Gesamtverbandes textil+mode unter seinen Mitgliedern ist die Einschätzung der Gesamtlage bei Umsatz, Export, Auslastung und Auftragsbestand für dieses Jahr durchweg negativ.

Markus Simon: „Wenn selbst die IG Metall von einer Umfrage berichtet, nach der 35 Prozent der Beschäftigten die Lage in ihrem Unternehmen als schlecht bis sehr schlecht einschätzen, versteht sich von selbst, dass 8 Prozent mehr weit ab von jedem realistischen Abschluss sind.“

40 Prozent ihrer Umsätze macht die deutsche Textil- und Modeindustrie im Export. Die höchsten Strompreise in Europa, Rekordkosten für Gas und Rohstoffe haben die Situation der Branche stark angespannt. Viele Unternehmen befinden sich im vierten Krisenjahr in Folge und bangen um ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Weitere Informationen:
Tarifverhandlungen Tarifvertrag IG Metall
Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

01.02.2023

HDE-Prognose: Preisbereinigt sinken 2023 Umsätze im Einzelhandel um drei Prozent

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Zwar geben in der HDE-Umfrage 36 Prozent der Befragten an, einen eigenen Online-Shop zu betreiben, 19 Prozent verkaufen Waren über Online-Marktplätze – manche nutzen auch beide Modelle parallel. 56 Prozent aber verkaufen keine Waren im Internet. „Die Digitalisierung ist im Einzelhandel längst angekommen. Sie bietet auch für die mehr als 50 Prozent unserer Händlerinnen und Händler, die aktuell noch keine Waren im Internet anbieten, große Chancen“, so von Preen. Nach den coronabedingten Geschäftsschließungen müsse künftig vor allem der Mittelstand mit Coachings und Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden, denn finanzielle Rücklagen seien krisenbedingt meist aufgebraucht.

Entscheidend für den Erfolg des Handels wird es sein, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zwar hat die Branche über die Krisen der vergangenen Jahre hinweg ihr Stellenangebot weiter ausgebaut, kann aber nicht alle Arbeitsplätze besetzen. Aktuell sind nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2022 mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, das ist ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Juni 2021. Doch die HDE-Umfrage zeigt, dass 63 Prozent der Händlerinnen und Händler unter Arbeitskräftemangel leiden. Von Preen: „Wir müssen künftig noch besser die Attraktivität des Einzelhandels und seiner Arbeitsplätze mit einer Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten darstellen. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass zuletzt mehr als 50.000 Stellen in der Branche offen waren. Daraus erwachsen große Herausforderungen – gerade für eine Branche im Umbruch.“ Der HDE startete deshalb vor kurzem die Ausbildungskampagne Karriere Handel (www.karriere-handel.de). Zudem fordert der Verband eine Investitions- und Innovationsoffensive für die Berufsschulen und mehr Anerkennung für die Chancen und Vorteile einer dualen Berufsausbildung.

Weitere Informationen:
HDE Umsatzprognose
Quelle:

HDE

27.01.2023

BVMed-Datenbank: Medizintechnik-Methodenbewertung

In der im Frühjahr 2022 gestarteten Datenbank „BVData“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind mittlerweile über 400 Bewertungsverfahren für über 200 innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien abgebildet. Die BVMed-Datenbank bereitet aus der Medizintechnik-Perspektive die Methodenbewertungs-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf.

Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der Methodenbewertung, beispielsweise die Erprobungsverfahren.

In der im Frühjahr 2022 gestarteten Datenbank „BVData“ des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) sind mittlerweile über 400 Bewertungsverfahren für über 200 innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizintechnologien abgebildet. Die BVMed-Datenbank bereitet aus der Medizintechnik-Perspektive die Methodenbewertungs-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und weiterer beteiligter Organisationen strukturiert auf.

Die Anforderungen an die sichere und leistungsfähige Behandlung von Patient:innen mit Medizinprodukten wachsen stetig. Mit geeigneten Datenquellen können wichtige Erkenntnisse aus dem Versorgungsalltag gewonnen werden, um die Behandlungsqualität zu verbessern. Ein wichtiges Instrument für Medizintechnik-Hersteller, um den Nutzen von Medizinprodukten zu belegen, sind Verfahren der Methodenbewertung, beispielsweise die Erprobungsverfahren.

Ein Methodenverfahren erfordert die Teilnahme vieler unabhängiger Institute. Hier ist allerdings die Kommunikation der Untersuchungsergebnisse und Beschlüsse nicht einheitlich geregelt. Einen vollständigen Überblick über die Methodenbewertung und Analysen gibt die herstellerorientierte digitale Bewertungsverfahren-Datenbank „BVData“ des BVMed. Dort werden Verfahren von der Eröffnung bis zur abschließenden Bewertung strukturiert hinterlegt. Mit den vollständig recherchierbaren Datensätzen zur Erprobung und Bewertung von Medizinprodukten können Medizintechnik-Unternehmen alle Daten schnell und aussagekräftig analysieren.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.