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09.01.2024

Neue Plastiksteuer erst 2025

Die von der Bundesregierung für 2024 angekündigte Plastiksteuer wird vorerst nicht erhoben.

Wie die Bundesregierung mitteilte, soll eine entsprechende Regelung erst zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Dies sei erforderlich, "um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen", teilte Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt diesen Schritt, damit ein "Schnellschuss aus der Hüfte" vermieden wird, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell.

"Für uns ist wichtig, dass eine zukünftige Regelung die Komponenten "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft" sinnvoll miteinander verknüpft", erklärte Snell. Das bedeute einerseits, dass die Materialien, die mit einem hohen CO2-Rucksack produziert werden, bestraft und andererseits, dass der Einsatz von Recyclaten und die Recyclingfähigkeit belohnt werden.

"Für die Erarbeitung einer smarten, zukunftsgerichteten Regelung, stellen wir unsere Expertise gerne zur Verfügung", so das Angebot von bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Die von der Bundesregierung für 2024 angekündigte Plastiksteuer wird vorerst nicht erhoben.

Wie die Bundesregierung mitteilte, soll eine entsprechende Regelung erst zum 1. Januar 2025 umgesetzt werden. Dies sei erforderlich, "um mehr Zeit zur Erarbeitung einer effizienten und möglichst bürokratiearmen Lösung zu gewinnen", teilte Steffen Hebestreit, Sprecher der Bundesregierung, mit.

Der bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung begrüßt diesen Schritt, damit ein "Schnellschuss aus der Hüfte" vermieden wird, so bvse-Vizepräsident Dr. Herbert Snell.

"Für uns ist wichtig, dass eine zukünftige Regelung die Komponenten "Klimaschutz" und "Kreislaufwirtschaft" sinnvoll miteinander verknüpft", erklärte Snell. Das bedeute einerseits, dass die Materialien, die mit einem hohen CO2-Rucksack produziert werden, bestraft und andererseits, dass der Einsatz von Recyclaten und die Recyclingfähigkeit belohnt werden.

"Für die Erarbeitung einer smarten, zukunftsgerichteten Regelung, stellen wir unsere Expertise gerne zur Verfügung", so das Angebot von bvse-Vizepräsident Herbert Snell.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

20.11.2023

Südwesttextil: Strompreispaket nur erster Schritt für textilen Mittelstand

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Nach den Forderungen von Südwesttextil nach kurz-, mittel- und langfristigen Lösungen für die Energiepreise, begrüßt der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband das Strompreispaket als Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere positiv bewertet der Verband, dass die darin vorgesehene Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß für alle produzierenden Unternehmen gelten soll und der bürokratische Aufwand durch den Wegfall des Antragsverfahrens für den Spitzenausgleich verringert wird.

Von der zusätzlichen Verlängerung der Strompreiskompensation und deren Ausweitung durch den Wegfall des Selbstbehalts profitieren allerdings nur rund 350 Unternehmen, die am stärksten im internationalen Wettbewerb stehen; von der Fortführung des „Super-Cap“ und der Ausweitung durch den Entfall des Sockelbetrags sogar nur 90 besonders stromintensive Unternehmen. Die stromintensive und überwiegend von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie kann von diesen Entlastungen nicht profitieren und ist weiterhin den Schwankungen der Strompreise ausgesetzt. Damit fehlt aus der Perspektive des Verbands die so dringend benötigte Planungssicherheit für die Unternehmen. „Das Strompreispaket enthält längst überfällige Maßnahmen – wir begrüßen diese, fordern aber für die Zukunft der mittelständischen Wertschöpfung am Standort Deutschland weitergehende Maßnahmen, die die Strompreise auf einem wettbewerbsfähigen Niveau halten und so den Ausbau der erneuerbaren Energien überbrücken“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

14.11.2023

HDE: Weihnachtsgeschäft ohne große Impulse - Online-Handel bleibt stabil

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

Angesichts der aktuell schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnet der Handelsverband Deutschland (HDE) in diesem Weihnachtsgeschäft nicht mit einem größeren positiven Schub für den Einzelhandel. Der Verband prognostiziert für November und Dezember im Vorjahresvergleich ein nominales Umsatzplus von 1,5 Prozent, was einem realen Minus 5,5 Prozent entspricht. Dabei kann auch der Online-Handel keine großen Impulse liefern: Sowohl im Weihnachtsgeschäft als auch auf das Gesamtjahr gesehen können hier die Umsätze des letzten Jahres nominal gehalten werden, real ergibt sich für das Weihnachtsgeschäft ein Minus von vier Prozent. Für das Jahr 2023 bedeutet das online ein reales Minus von 4,3 Prozent. Im Einzelhandel insgesamt (online und stationär) bleibt der HDE bei seiner Herbstprognose: Die Umsätze steigen nominal um 3,0 Prozent, preisbereinigt sinken sie um vier Prozent.

„Die Branche bekommt die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Krieges und der darauf folgenden Inflation sowie seit neuestem auch die in Folge des Nahost-Konflikts weiter sinkende Kauflaune zu spüren. Gleichzeitig passen oft die aus der Zeit vor diesen Herausforderungen stammenden Kostenfaktoren noch nicht zur neuen Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. So seien die Mieten in vielen Fällen nach wie vor nicht realistisch. „Die Zeiten, in denen Handelsunternehmen Höchstmieten zahlen konnten, sind vorbei. Diese Einsicht hat sich noch immer nicht bei allen Vermietern und Gebäudeeigentümern durchgesetzt. Der Trend muss noch deutlicher zu umsatzbezogenen Mieten gehen“, so von Preen. Ein weiterer krisenverstärkender externer Faktor seien die hohen Strompreise. Deshalb sei eine Absenkung der Stromsteuer nur für einige privilegierte Unternehmen oder Branchen nicht die Lösung. Es brauche bezahlbaren Strom für alle.

Nach einer aktuellen HDE-Umfrage unter mehr als 330 Unternehmen bewerten 31 Prozent der Nicht-Lebensmittelhändler ihre Geschäftslage als schlecht oder sehr schlecht, mit den Oktoberumsätzen sind 53 Prozent der Befragten unzufrieden oder sehr unzufrieden. Die Erwartungen an das Weihnachtsgeschäft passen in das eher negativ geprägte Bild: Knapp mehr als die Hälfte der Non-Food-Unternehmen rechnet mit schlechteren oder deutlich schlechteren Umsätzen als im Vorjahreszeitraum. Das Weihnachtsgeschäft in November und Dezember ist für viele Handelsunternehmen die umsatzstärkste Phase des Jahres. Der Spielwarenhandel beispielsweise erzielt in dieser Zeit fast ein Viertel des Jahresumsatzes.

Die Verbraucher planen laut einer vom HDE beauftragten, deutschlandweit repräsentativen Umfrage des Handelsblatt Research Institutes im Durchschnitt 295 Euro für Weihnachtsgeschenke ein. Dabei will über ein Viertel der Deutschen mehr als 300 Euro für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Im Vergleich mit dem Vorjahr plant mehr als die Hälfte der Befragten ihr Budget für Weihnachtsgeschenke stabil zu halten oder sogar auszubauen. Die meistgekauften Geschenke bleiben auch in diesem Jahr Geschenkgutscheine, vor Spielwaren sowie Büchern und Schreibwaren.

Weitere Informationen:
Weihnachten Umfrage HDE
Quelle:

HDE

Illustration Pixabay
06.11.2023

Textiler Mittelstand braucht planbare Energiepreise

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil begrüßt den Kabinettsbeschluss der „Preisbremsenverlängerungsverordnung“ in der letzten Woche, sieht aber für die Sicherung der Wertschöpfung kurzfristig und langfristig politisch dringenden Handlungsbedarf.

Mitte Oktober hat die Bundesregierung die Formulierungshilfe zur Änderung des Wachstumschancengesetztes verabschiedet und damit in die Wege geleitet, dass die Ende des Jahres auslaufenden Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom bis Ende April 2024 verlängert werden können. Gleichzeitig beschloss sie die Sonderregelung zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas früher als geplant bereits zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen.

Südwesttextil sieht in der vorzeitigen Beendigung der Entlastung bei der Mehrwertsteuer ein falsches Signal in der anhaltend herausfordernden Lage, begrüßt aber den Kabinettsbeschluss in der letzten Woche zur Verlängerung der Preisbremsen als Schritt in die richtige Richtung. Kritisch sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband, dass nicht nur die Zustimmung des Bundestags für die Umsetzung aussteht, sondern auch eine Verlängerung der gelockerten Beihilferegelungen auf EU-Ebene. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wettbewerbsfähige Energiepreise sind ebenso essentiell für die Sicherung der Wertschöpfung wie Planungssicherheit für die Zukunft. Wir brauchen daher kurz-, mittel- und langfristig Lösungen, mit denen unsere Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen können.“

Die Bundesregierung müsse daher dringend handeln und sich nicht nur für eine schnelle Klarheit bis April einsetzen, die auch eine Umsetzbarkeit für Versorger über den Jahreswechsel möglich macht, sondern auch eine Einigung zugunsten des Industriestrompreises. „Unsere Mitgliedsunternehmen planen langfristig und brauchen daher nachhaltige Lösungen“, fasst Edina Brenner zusammen.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

01.09.2023

vti: „Industriestrompreis“ schadet Mittelstand

Der Vorstand des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) die dringende Forderung an die Bundesregierung für die überwiegend mittelständischen Unternehmen der Branchen, umgehend bezahlbare und wettbewerbsfähige Energiepreise sicherzustellen.

Eine Anfang des Jahres erhobene verbandsinterne Umfrage bei den Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass die Auswirkung der hohen Energiekosten bei 63 Prozent der Unternehmen erheblich und bei weiteren 9 Prozent existenzbedrohend sind. Dabei betrifft dieses sowohl den Strom- wie auch den Gaspreis.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geforderte Industriestrompreis offensichtlich für kein einziges Mitgliedsunternehmen greift und somit keine Unterstützung darstellt. Der für die energieintensive Großindustrie konzipierte Industriestrompreis gehe an den Mittelstandsunternehmen komplett vorbei. Wenn man genau hinschaue, finanziere der Mittelstand dann sogar die Großunternehmen.

Der Vorstand des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) die dringende Forderung an die Bundesregierung für die überwiegend mittelständischen Unternehmen der Branchen, umgehend bezahlbare und wettbewerbsfähige Energiepreise sicherzustellen.

Eine Anfang des Jahres erhobene verbandsinterne Umfrage bei den Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass die Auswirkung der hohen Energiekosten bei 63 Prozent der Unternehmen erheblich und bei weiteren 9 Prozent existenzbedrohend sind. Dabei betrifft dieses sowohl den Strom- wie auch den Gaspreis.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geforderte Industriestrompreis offensichtlich für kein einziges Mitgliedsunternehmen greift und somit keine Unterstützung darstellt. Der für die energieintensive Großindustrie konzipierte Industriestrompreis gehe an den Mittelstandsunternehmen komplett vorbei. Wenn man genau hinschaue, finanziere der Mittelstand dann sogar die Großunternehmen.

Alle Optionen für eine Stabilisierung des Energiemarktes müssten herangezogen werden. Dazu zählten die Nutzung aller verfügbaren Kraftwerke – bis zur Reaktivierung der AKW –, die Verwendung aller Energieressourcen – auch das einheimische Erdgas – und die Entlastung der Energiekosten von Steuern und Abgaben.

„Die Streichung oder deutliche Reduzierung der Energiesteuer wäre für den Staat eine relativ leicht umzusetzende Maßnahme und könnte sofort, unbürokratisch und für alle Verbraucher gleichermaßen wirken“, so vti-Vorstandschef Thomas Lindner.

Sollte es keine wirksame Preisreduktion geben, bestehe die akute Gefahr, dass ausgerechnet die leistungsfähigen mittelständischen Unternehmen, die weithin als der Schlüssel für Transformation, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft angesehen werden, aufhörten zu arbeiten.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

22.08.2023

Handel mit großem Investitionsbedarf – HDE verlangt Fördermaßnahmen

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Der Handel in Deutschland sieht einen hohen Investitionsbedarf in seinen Unternehmen. Viele Betriebe sind in der aktuellen Krise nicht in der Lage, notwendige Zukunftsinvestitionen finanziell zu stemmen. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter mehr als 900 Handelsunternehmen. HDE-Präsident Alexander von Preen fordert deshalb klare und einfache Fördermaßnahmen von der Bundesregierung für Investitionen in Digitalisierung, eine Absenkung der Stromsteuer sowie weniger bürokratische Vorgaben.

„Der Konsum war über viele Jahre hinweg ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft. Die Pandemie aber ging bei vielen Handelsunternehmen an die Substanz, es sind keine finanziellen Reserven mehr übrig. Und jetzt kommen noch die hohe Inflation und in der Folge eine schlechte Verbraucherstimmung oben drauf. Das bringt viele Händlerinnen und Händler in eine extrem schwierige Lage“, so HDE-Präsident Alexander von Preen.

Entsprechend der aktuellen HDE-Umfrage plant knapp ein Drittel der Handelsunternehmen vor allem aus dem Mittelstand in diesem Jahr keinerlei Investitionen. 42 Prozent der befragten Unternehmen investieren weniger als im Vorkrisenjahr 2019. Dabei sehen die Händlerinnen und Händler durchaus Bedarf: 48 Prozent wollen Mittel für Digitalisierung und Innovationsprojekte ausgeben. Hier stehen vor allem Social-Media-Aktivitäten (42%) sowie digitales Marketing (39%) und Maßnahmen auf der Fläche wie Geschäftsausstattung und Ladenbau (39%) sowie Warenwirtschaftssysteme (35%) im Fokus. Ein weiterer wichtiger Investitionsschwerpunkt ist der Klimaschutz. Die Unternehmen wollen in energiesparende Beleuchtung (38%), Photovoltaik (22%) sowie Elektromobilität und Ladesäulen (15%) investieren. Angesichts eines zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels baut der Einzelhandel zudem vor allem auch seine Aktivitäten zur Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden (51%) aus.

„Die Branche weiß um ihren Investitionsbedarf. Angesichts der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Situation aber sind viele Unternehmen nicht in der Lage, sich für die Zukunft aufzustellen. Die im Zusammenhang mit der Pandemie getroffenen Maßnahmen konnte niemand in seinem Business-Plan haben. Und auch die in Folge des russischen Krieges in der Ukraine exorbitant gestiegene Inflation, die hohen Strom- und Energiekosten waren nicht absehbar. Deshalb ist es nun zwingend Aufgabe der Politik, die Unternehmen zu unterstützen. Ansonsten beschleunigt sich die Verödung unserer Innenstädte immer weiter“, so von Preen.

Der HDE-Präsident fordert in der aktuellen Debatte um mögliche politische Unterstützung für die Wirtschaft, die Fördersummen zu erhöhen und im Wachstumschancengesetz auch Investitionen für die Digitalisierung als förderfähig aufzuführen. Zudem setzt sich von Preen für eine Absenkung der Stromsteuer ein. „Neben gut ausgestatteten Förderprogrammen brauchen die Handelsunternehmen aber auch Freiräume für unternehmerische, kreative Ideen. Wir brauchen weniger Bürokratie und nicht immer neue, bis ins letzte Detail geregelte gesetzliche Vorgaben“, so der HDE-Präsident. Dabei gehe es beispielsweise um rechtssichere und einfachere Regelungen zur Sonntagsöffnung oder weniger Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb durch Lärmschutzvorgaben in Innenstädten.

Quelle:

Handelsverband Deutschland

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

24.02.2022

IVC: Chemiefaserindustrie wird nur marginal vom Wegfall der EEG-Umlage profitieren

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

Die Umlage nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG-Umlage) soll zum 01. Juli 2022 entfallen. De facto ist die Streichung der EEG-Umlage um 6 Monate vorgezogen worden, sie war ohnehin für den 01. Januar 2023 geplant. Auch die bereits erfolgte Senkung um 43 % zum Jahreswechsel war durch den Preisanstieg überkompensiert worden. Ähnlich wenig Effekt könnte die vollständige Abschaffung haben, die 3,7 Cent pro Kilowattstunde Strom ausmacht.

Das am 23. Februar vorgestellte "Entlastungspaket", um den massiven Preisanstieg im Energiesektor abzufedern, richtet sich vor allem an einkommensschwache Haushalte und den Mittelstand. Was bedeutet der Baustein "Wegfall der EEG-Umlage" für energieintensive Industrien wie die Produzenten von Chemiefasern, ohne deren Vorprodukte insbesondere technische Produkte nicht herstellbar wären, wie sie beispielsweise auch essentiell für die Energiewende sind.

"Es freut uns", so der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser Dr. Wilhelm Rauch, "dass die Koalition jetzt auch unsere Beurteilung des Energiemarktes und des wettbewerbsverzerrenden Faktors Energiekosten erkannt hat. Dies kommunizieren wir bereits seit zehn Jahren. Leider kommt diese Einsicht spät - vermutlich zu spät. Alle unsere Unternehmen werden nur marginal von einer solchen Senkung profitieren.“

„Aktuell legen wir bei jeder Tonne Fasern, die produziert wird, Geld drauf,“ sagt der Vorsitzende des IVC-Energieausschusses, Frank Heimann, Managing Director der Advansa Manufacturing GmbH. Was das für den Industriestandort Deutschland und letztlich auch die Europäische Union bedeutet, braucht wenig Phantasie. „Wenn wir an der hohen Qualität unserer Erzeugnisse festhalten und wenn wir weiterhin höchsten Arbeitnehmer- und Verbraucherschutz leben wollen, brauchen wir faire Wettbewerbsbedingungen.“ fordert Klaus Holz, 1. IVC-Vorsitzender (General Manager Trevira GmbH). Ein Teil der Fairness bedeute global vergleichbare, also geringere Energiepreise. Die Gefahr, dass ansonsten nur noch Produkte als Importe unsere Märkte erreichten, die mit Blick auf den Klima-, Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz unter deutlich anderen Bedingungen hergestellt wurden, sei greifbar nahe.

Der Entfall der EEG-Umlage stelle nur einen Tropfen auf dem heißen Stein dar. Weitere Maßnahmen seien gefragt. Da knapp die Hälfte der Stromkosten auf vom Staat zu verantwortenden Abgaben bestehe, sollte es eine leichte Übung sein, diese zu reduzieren. Als nächste Maßnahme zur Kostensenkung böte sich beispielsweise die Streichung der Stromsteuer an. Die produzierenden Unternehmen bräuchten schnelle Entlastung.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

17.08.2020

Handelsverbände fordern mehr Unterstützung für den stationären Modehandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten - von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.

Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander gegangen“.

Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.

Quelle:

BTE / BDSE / BLE

12.06.2020

USt-Absenkung: BVMed für unbürokratische Umsetzung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" Änderungsbedarf bei der geplanten Absenkung der Umsatzsteuersätze. Da die kurzfristige und temporäre Absenkung einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet, spricht sich der BVMed für ein entsprechendes Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums "zur unbürokratischen Umsetzung und Nichtbeanstandungsregelungen" aus. "Wir müssen die kurzfristige Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung praktikabel und wirklichkeitsnah gestalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" Änderungsbedarf bei der geplanten Absenkung der Umsatzsteuersätze. Da die kurzfristige und temporäre Absenkung einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet, spricht sich der BVMed für ein entsprechendes Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums "zur unbürokratischen Umsetzung und Nichtbeanstandungsregelungen" aus. "Wir müssen die kurzfristige Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung praktikabel und wirklichkeitsnah gestalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der deutsche MedTech-Verband begrüßt grundsätzlich die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und von Innovationen. Dies betreffe insbesondere die Maßnahmen zur Bevorratung von Schutzausrüstung, zur größeren strategischen Unabhängigkeit der Produktion von Medizinprodukten und das "Zukunftsprogramm Krankenhäuser", das in die Verbesserung der Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur investiere. Auch die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit für Neuinvestitionen und die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage bewertet der BVMed positiv.

Grundsätzlich spricht sich der BVMed dafür aus, Medizinprodukte bzw. Hilfsmittel einheitlich und dauerhaft mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern – und damit Ärzte, Kliniken, Krankenkassen und Patienten zu entlasten. Das Problem: "Aktuell werden Medizinprodukte unterschiedlich besteuert. Das führt in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen", so der BVMed. Ein weiteres Anliegen des Verbandes sind praxistaugliche Regeln bei der temporären Absenkung der Mehrwertsteuer für die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln zur Versorgung chronischer Wunden und speziellen Lebensmitteln zur medizinischen Ernährung.

Weitere Informationen:
BVMed
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

19.12.2019

Offener Brief des BTE-Präsidenten, Steffen Jost

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Offener Brief an die Branche

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

das zu Ende gehende Jahr 2019 war für den mittelständischen Modehandel sicher nicht einfach, hat aber doch für einige hoffnungsvolle Lichtblicke gesorgt. So haben rund die Hälfte der Unternehmen ihren Umsatz steigern können, was sicher auch der niedrigen Vorlage aus 2018 geschuldet ist. Ob es für die gesamte Modebranche zu einem Plus reicht, müssen die letzten Tage des Jahres zeigen.

 

Eines kann man aber bereits jetzt mit Sicherheit sagen: In der Branche hat 2019 ein Umdenken eingesetzt. Das katastrophale Jahr 2018 mit seinem „endless summer“ hat allen Verantwortlichen erbarmungslos offengelegt, dass der Modehandel endlich umsteuern muss. Weg von immer mehr und immer früher reduzierter Ware und hin zu gezieltem, kurzfristigerem und bedarfsgerechterem Einkauf. 2018 war insoweit ein heilsamer Schock, um die nicht mehr zeitgemäße Praktiken im Modebusiness wirksam und – hoffentlich – nachhaltig zu ändern.

 

Und es funktioniert! Etliche Kollegen haben erlebt, dass sie mit weniger Ware ihren Umsatz halten oder sogar steigern konnten. Vor allem aber sind die erzielten Spannen höher, weil der Warendruck und damit die Abschriften sinken. Das ist auch zwingend notwendig, da die Kosten für gute Mitarbeiter und einen inspirierenden POS weiter steigen werden. Der Modehandel muss diesen Weg also unbedingt weiter beschreiten und darf nicht in alte Verhaltensmuster zurückfallen!

 

Natürlich benötigt der Handel dazu entsprechende Angebote seiner Industriepartner. Und tatsächlich sehen wir ein Umdenken bei immer mehr Lieferanten. Der Handel honoriert das bei seiner Order in der Regel auch und muss dies künftig noch konsequenter umsetzen, will er bei hohem Servicegrad seine Umsatzrendite steigern.

 

Andererseits gibt es auf Industrieseite aber noch zu viele Unternehmen, welche die Zeichen der Zeit nicht erkennen und ein „Weiter so“ praktizieren wollen. Zum Teil setzen sie dabei einseitig auf Wachstumsstrategien und Marktanteilsgewinne. Vor beidem kann ich an dieser Stelle nur warnen. Wohin das führen kann, hat man ja zuletzt an etlichen Schieflagen prominenter Marken gesehen. Auch dort brauchen wir ein Umdenken in Richtung nachhaltig rentabler Konzepte, und zwar für beide Seiten. Hohe Marktanteile waren, sind und werden auch künftig kein Garant für auskömmliche Renditen sein!

 

Trotz aller positiven Ansätze innerhalb der Modebranche muss man konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen speziell für den stationären Modehandel zuletzt verschlechtert haben. Die Diskussionen oder Beschlüsse zu Fahrverboten, zu Plastiktüten oder zu Sonntagsöffnungen belasten primär den innerstädtischen Handel. Trotzdem wundert und beklagt sich die Politik dann noch, dass immer weniger junge Menschen Einzelhändler werden wollen und immer mehr Standorte ausbluten und die Zahl der Leerstände zunimmt!

 

Beispiel Sonntagsöffnung: Im Onlinehandel ist der Sonntag der mit Abstand umsatzstärkste Tag. Doch wenn der stationäre Handel einige wenige Male an diesem Tag öffnen will, muss er hohe Hürden überwinden und wird dennoch oft noch kurzfristig von Gewerkschaften und Kirchen gestoppt. Die Verdi-Verantwortlichen und Kirchenvertreter fördern damit tendenziell schlechter bezahlte Arbeitsplätze in den Auslieferungslagern von Amazon und Zalando zu Lasten der vielen qualifizierten Stellen im personalintensiven Fachhandel. Hier braucht der stationäre Modehandel endlich einfache und verlässliche Genehmigungsverfahren, um den Wettbewerbsvorteil des Online-Handel zumindest zeitweise ausgleichen zu können!

 

Beispiel Plastiktüten: Die mit der Politik ausgehandelte Selbstverpflichtung des Handels hat dazu geführt, dass die Zahl der an den Kunden abgegebenen Kunststofftragetaschen drastisch reduziert wurde. Trotzdem sollen Plastiktüten 2020 mit einer kurzen Aufbrauchfrist verboten werden. Da viele Kollegen noch über hohe Bestände verfügen, müssten die Reste dann entsorgt werden – teuer und unökologisch!

 

Beispiel Outlet-Center: An vielen Standorten sollen neue Factory Outlet Center (FOC) entstehen oder bestehende großzügig erweitert werden. Leidtragende sind die Händler im Einzugsgebiet, deren Kunden mit Schnäppchen-Versprechen ins FOC gelockt werden. Dabei belegen Medienberichte immer wieder, dass dort in nicht unerheblichem Umfang minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen verkauft werden. Das ist zwar verboten, wird nach BTE-Recherchen aber von den verantwortlichen Stellen kaum oder nicht kontrolliert. Der BTE wird dieses Thema daher noch stärker ins Visier nehmen!

 

Fazit: Der mittelständische Modehandel hat gute Zukunftschancen, wenn er die richtigen Prioritäten setzt und dabei die passenden Partner auf Lieferantenseite findet. Die zu Beginn angesprochenen Herausforderungen innerhalb der Branche müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern lösen. In den anderen Punkten brauchen wir die Einsicht und Hilfe der zuständigen Stellen in Politik und Verwaltung. Den dort Verantwortlichen muss klar werden, dass die absehbaren negativen Entwicklungen vor allem den örtlichen, Gewerbesteuer zahlenden Handel benachteiligt. Bevorzugt werden dagegen Formate, die wenig oder nichts zum Erhalt der Innenstadt oder der lokalen Steuerkraft beitragen. Der stationäre Modehandel verlangt hier keine Privilegien, sondern erwartet lediglich eine faire Gleichbehandlung im Wettbewerb mit anderen Verkaufskanälen!

 

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern schöne Festtage und einen guten Start ins Jahr 2020!

 

Steffen Jost, BTE-Präsident

Quelle:

BTE e.V.

(c) BTE/BLE/VDB
30.10.2018

Betten-Presseaktion im Herbst nutzen

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Ein gutes Bett ist für viele Verbraucher - wenn sie nicht gerade unter Schlafstörungen oder Rückenschmerzen leiden - von untergeordneter Bedeutung. Umso wichtiger ist es, zusätzliche Anreize für den Kauf von Bettausstattung zu schaffen!

Dabei eignet sich für besondere Werbeanstrengungen vor allem das vierte Quartal als dem wichtigsten Verkaufszeitraum für Bettausstattung. So entfiel in den letzten Jahren im Fachhandel für Betten und Aussteuerwaren regelmäßig ein Umsatzanteil von rund 30 Prozent auf die letzten drei Monate des Jahres.

Zur Schaffung eines passenden werblichen Umfeldes in der Presse beliefert der Betten-Presse-Dienst (bpd) jeweils im Frühjahr und Herbst mehrere hundert Tageszeitungen und Anzeigenblätter mit druckfertigen und bebilderten Pressetexten über das Thema "Gutes Bett und erholsamer Schlaf". Die aktuelle Aussendung erfolgte Ende September. Damit erhalten die Zeitungen die Möglichkeit, im Herbst Sonderbeilagen oder -seiten rund um die Aussteuer zu erstellen und dem Handel in Eigenregie als Werbeumfeld anzubieten.

Die letzten Presseaussendungen waren sehr erfolgreich. Die im Herbst 2017 verschickten  Bettentexte erreichten eine Auflage von zusammen rund sechs Millionen Abdrucken, was umgerechnet auf Anzeigen einen Wert von 150.000 Euro darstellt. Zusätzlich kam es zu Veröffentlichungen in etlichen Online-Portalen. Und selbst die weniger umfangreiche Frühjahrsaussendung aus dem März 2018 wurde bislang fast vier Millionen Mal von der Presse genutzt (Anzeigenwert ca. 100.000 Euro). Die bpd-Artikel dieses Jahres können unter www.vdb-verband.org (Rubrik: Presse) eingesehen und ggf. kopiert werden.

BTE-Tipp: Bettenfachgeschäfte und Textilhäuser mit Bettenabteilungen sollten ihre örtliche Tageszeitung auf die Möglichkeit aufmerksam machen, kostenlos Pressetexte rund um das Bett zu erhalten. Bei der lokalen Zeitung kann ggf. eine „Woche des Bettes“ oder ähnliches angeregt werden. Interessierte Zeitungsredaktionen können die Artikel in druckfähiger Qualität kostenfrei aus dem Internet herunterladen unter www.akz-media.de.

Hinweis: Der Betten-Presse-Dienst ist beim BTE bzw. dem Verband der Bettenfachgeschäfte (VDB) angesiedelt. Schirmherren des bpd sind die beiden Einkaufsgemeinschaften ABK und Bettenring. Finanziert wird die Arbeit des bpd durch Förderbeiträge von rund 20 Firmen der Bettwäsche- und Bettwarenindustrie.

 

Quelle:

BTE/BLE/VDB

T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018 (c) BTE/BLE/VDB
T-Shirt Verkaufspreis Juni 2018
30.07.2018

Was verdient der Modehandel an einem Kleidungsstück?

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

  • Mitarbeiter entsprechend informieren

In den Medien, bei den Endverbrauchern und zum Teil sogar bei den eigenen Mitarbeitern kursieren weit überhöhte Vorstellungen darüber, wie viel der Modefachhandel am Verkauf eines Kleidungsstücks verdient. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass in den Medien immer wieder über problematische Produktionsbedingungen in Asien berichtet wird, wonach die Herstellung von Hemden oder T-Shirts nur wenige Cent kostet. Motto: „Wenn die Einkaufspreise so niedrig sind, muss der Gewinn des Handels ja gigantisch sein.“

Dazu mag sicher auch beitragen, dass zum Saisonende mit hohen Rabatten gearbeitet wird. So entsteht bei vielen Kunden und den Medien der Eindruck, der Modehandel würde mit der üblichen Kalkulation horrende Renditen erzielen.

Tatsächlich verbleibt zumindest dem mittelständischen Modefachhandel in der Regel nach Abzug aller Kosten nur ein vergleichsweise bescheidener Gewinn. Basierend auf den Ergebnissen des BTE-Jahresbetriebsvergleichs von 2016 hat der BTE am Beispiel eines T-Shirts verdeutlicht, dass einem Verkaufspreis von 29 Euro im Durchschnitt anteilige Kosten eines Händlers in Höhe von 27,98 Euro gegenüberstehen.

Allein 12,23 Euro fallen als Einkaufspreis für das Shirt an, weitere 4,64 Euro müssen als Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Zu diesen warenbezogenen Kosten in Höhe von insgesamt 16,87 Euro kommen noch anteilige Personalkosten (6,06 Euro), Miete inkl. Nebenkosten (2,32 Euro), Kosten für Werbung (0,78 Euro), für Zinsen und Abschreibungen (0,64 Euro) und sonstige Kosten (1,31 Euro) hinzu. Dem Modefachhandel bleibt damit beim Verkauf eines Bekleidungsstücks zum Preis von 29 Euro im Durchschnitt lediglich ein Gewinn in Höhe von 1,02 Euro. Hiervon sind dann z.B. noch Ertragssteuern an das Finanzamt zu entrichten.

Wichtig: Diese Kenntnis über die Ertragssituation im mittelständischen Modefachhandel fehlt auch bei (zu) vielen (Verkaufs-)Mitarbeitern. Dadurch kann bei diesen schnell der Eindruck entstehen, sie arbeiteten für vergleichsweise wenig Geld, während sich Inhaber bzw. Geschäftsführung üppige Gewinne auszahlen. Für die Motivation ist diese Fehleinschätzung sicherlich nicht förderlich.

Der BTE empfiehlt deshalb, die Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über die tatsächliche betriebswirtschaftliche Situation im eigenen Geschäft oder zumindest in der Branche aufzuklären. Vor allem die Kostensituation dürften viele vollkommen falsch einschätzen. Wer seine eigenen Zahlen nicht preisgeben möchte, kann dazu z.B. die Daten des BTE-Betriebsvergleichs verwenden.

Hinweis: Die der Grafik zugrunde liegenden Ergebnisse des BTE-Jahresbetriebsvergleichs für das Jahr 2016 sind – neben anderen statistischen und fachlichen Brancheninformationen – im BTE-Taschenbuch 2018 veröffentlicht. Dies ist zum Preis 22 Euro plus MwSt. und Versandkosten zu beziehen beim ITE-Verlag, Postfach 101865, 50458 Köln, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.

Weitere Informationen:
Modehandel Preisgestaltung
Quelle:

BTE/BLE/VDB