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BTE - Warengruppenschlüssel erweitert ©BTE
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18.12.2017

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt (Version I/2018).
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann neben dem Attributsystem auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
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18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo (c) BTE e.V.
20.11.2017

BTE: Heimtextil 2018 - Vorteilsaktion für Betten- und Textilfachhandel

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Hinweis: Wer sich bereits bei der letzten Heimtextil für „Bed’n Excellence“ registriert hat, bekommt ab Mitte Dezember 2017 automatisch das Starterpaket zugeschickt. Alle anderen Interessenten können sich auf der Homepage www.heimtextil.de/bednexcellence für die Vorteilsaktion anmelden. Anmeldeschluss für „Bed’n Excellence“ ist der 10. Dezember 2017.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

Die Verfahrensingenieure des Cetex Institutes forschen an der Optimierung des gassenfreien Spreizens sowie des Imprägnierens einer Basaltfaser mit einer Kunststoffmatrix. Basaltfaser bieten großes Potential als eine moderne Werkstoffalternative für die Bereiche Maschinen-bau, Bau, Energietechnik, Luft- und Raumfahrt sowie die Automobil- und Textilindustrie. ©Wolfgang Schmidt
Basaltfaser Cetex
15.11.2017

16. Chemnitzer Textiltechnik-Tagung: „Technologievorsprung durch Textiltechnik“

  • Einladung und Call for Papers
  • „Technologievorsprung durch Textiltechnik“ lautet das Motto der 16. Chemnitzer Textiltechnik-Tagung (CTT) am 28. und 29. Mai 2018.

Die Tagung bietet eine ideale Plattform, um aktuelle Forschungsergebnisse und Trends aus den Bereichen Maschinenbau, Textilindustrie und Leichtbau zu präsentieren. Veranstaltungsort ist die Messe Chemnitz.

Folgende Schwerpunkte werden thematisiert: Ressourceneffiziente Textilmaschinen und Verfahren, Halbzeuge und Preformen und Smart Textiles, Biologisierung in der Fertigung, Verbundbauteile in Leichtbauweise, Prozess- und Struktursimulation, Nachhaltigkeit textiler Prozesse und Recycling sowie Kooperationen und Netzwerke.

Bis zum 20. Dezember 2017 können unter https://www.chemtextiles.de Vorträge angemeldet werden. Weiterhin bestehen Werbemöglichkeiten in Form von Anzeigen im Tagungsband oder der Beteiligung an der begleitenden Firmen- und Posterausstellung.

  • Einladung und Call for Papers
  • „Technologievorsprung durch Textiltechnik“ lautet das Motto der 16. Chemnitzer Textiltechnik-Tagung (CTT) am 28. und 29. Mai 2018.

Die Tagung bietet eine ideale Plattform, um aktuelle Forschungsergebnisse und Trends aus den Bereichen Maschinenbau, Textilindustrie und Leichtbau zu präsentieren. Veranstaltungsort ist die Messe Chemnitz.

Folgende Schwerpunkte werden thematisiert: Ressourceneffiziente Textilmaschinen und Verfahren, Halbzeuge und Preformen und Smart Textiles, Biologisierung in der Fertigung, Verbundbauteile in Leichtbauweise, Prozess- und Struktursimulation, Nachhaltigkeit textiler Prozesse und Recycling sowie Kooperationen und Netzwerke.

Bis zum 20. Dezember 2017 können unter https://www.chemtextiles.de Vorträge angemeldet werden. Weiterhin bestehen Werbemöglichkeiten in Form von Anzeigen im Tagungsband oder der Beteiligung an der begleitenden Firmen- und Posterausstellung.

„Neue textile Technologien erlauben es, das Verstärkungsgerüst bei Hochleistungsstrukturen noch besser an die Lasten anzupassen und so den Leichtbaugrad deutlich zu steigern. Dafür ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen im Spannungsfeld von Textil-, Kunststoff- und Faserverbundtechnik von hohem Stellenwert.

Am Standort Chemnitz findet derzeit eine Renaissance der Textiltechnologien und -maschinen statt, wobei die Allianz Textiler Leichtbau (ATL) mit vier Forschungseinrichtungen eine Vorreiterrolle einnimmt. Bei Großserienanwendungen kann damit das Potential der Ressourceneffizienz voll ausgeschöpft werden, wodurch die Kosten im Sinne eines bezahlbaren Leichtbaus reduziert werden“, erläutert Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Hon.-Prof. Lothar Kroll, Mit-glied des Vorstands des Cetex-Vereins, Direktor der Instituts IST und des An-Instituts Cetex sowie Sprecher des Bundesexzellenzclusters MERGE.

Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e. V. veranstaltet die CTT gemeinsam mit dem Institut für Strukturleichtbau der TU Chemnitz, dem Sächsischen Textil-forschungsinstitut e.V. (STFI) und dem Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti). Zur 15. CTT waren am 31.05. und 01.06.2016 insgesamt 230 Wissenschaftler und Industrievertreter nach Chemnitz gekommen.

Vom 29. bis 30. Mai 2018 finden im Chemnitzer Messegelände die „mtex+“ sowie die Chemnitzer Leichtbaumesse „LiMA“ statt; Details s. www.mtex-chemnitz.de; www.lima-chemnitz.de

Weitere Informationen:
Chemnitzer Textiltechnik-Tagung
Quelle:

Förderverein Cetex Chemnitzer
Textilmaschinenentwicklung e.V.

 

19.10.2017

LDT Nagold ermöglicht Abiturienten Einstieg ins Vollzeitmodell

Mit Studienstart März 2018 können modeaffine Abiturienten und Abgänger mit Fachabitur des Abiturientenjahrgangs 2017 und früher auch ohne Praxiserfahrung direkt im 4-semestrigen Vollzeitmodell der LDT Nagold ihr Studium beginnen. Bislang war es so, dass Abiturienten / Fachabiturienten ‚vor der Aufnahme des Studiums‘ im Vollzeitmodell eine ‚12-monatige Praxiszeit‘ nachweisen mussten.

Das eigens für diese Zielgruppe entwickelte neue Studienmodell sieht vor, dass die Abiturienten die ersten zwei Semester an der LDT regulär studieren und einen ersten Studienabschluss (Junior Fashion Manager LDT) nach einer entsprechenden Prüfung erhalten. Die Studieninhalte bestehen im Kern aus den Inhalten der beiden Semester des 4-semestrigen Studiengangs, werden jedoch noch um spezielle kommunikative und digitale Inhalte erweitert.

Anschließend sollten die Abiturienten dann eine 6 bis 12-monatige Praxiszeit in Unternehmen der Modebranche (Handel oder Industrie) absolvieren, damit sie dann wieder an die LDT zurückkommen und die noch fehlenden Semester für den Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ erhalten können.

Mit Studienstart März 2018 können modeaffine Abiturienten und Abgänger mit Fachabitur des Abiturientenjahrgangs 2017 und früher auch ohne Praxiserfahrung direkt im 4-semestrigen Vollzeitmodell der LDT Nagold ihr Studium beginnen. Bislang war es so, dass Abiturienten / Fachabiturienten ‚vor der Aufnahme des Studiums‘ im Vollzeitmodell eine ‚12-monatige Praxiszeit‘ nachweisen mussten.

Das eigens für diese Zielgruppe entwickelte neue Studienmodell sieht vor, dass die Abiturienten die ersten zwei Semester an der LDT regulär studieren und einen ersten Studienabschluss (Junior Fashion Manager LDT) nach einer entsprechenden Prüfung erhalten. Die Studieninhalte bestehen im Kern aus den Inhalten der beiden Semester des 4-semestrigen Studiengangs, werden jedoch noch um spezielle kommunikative und digitale Inhalte erweitert.

Anschließend sollten die Abiturienten dann eine 6 bis 12-monatige Praxiszeit in Unternehmen der Modebranche (Handel oder Industrie) absolvieren, damit sie dann wieder an die LDT zurückkommen und die noch fehlenden Semester für den Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ erhalten können.

Der große Vorteil für die Studenten hierbei ist, dass sie nach der 6 bis 12-monatigen Praxisphase sowohl wieder ins Vollzeitmodell, aber auch wahlweise ins ‚Firmenmodell‘ (duales Studium) der LDT Nagold einsteigen können. Die Fortführung des Studiums im Firmenmodell setzt natürlich voraus, dass sie im Rahmen der Praxiszeit ihr Unternehmen überzeugen konnten, sie unter Vertrag zu nehmen, um die noch ausstehenden ‚Theorie- u. Praxisphasen des Firmenmodells‘ (Phasen 3 - 5) durchlaufen zu können. In der 5. Theoriephase erfolgen dann die Abschlussprüfungen an der LDT mit dem in der Branche anerkannten Studienabschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘.

Ein weiterer Vorteil des neuen Studienmodells besteht darin, dass die Abiturienten nach der Praxisphase zuerst einmal in der Branche arbeiten und Geld verdienen können, da sie nicht unmittelbar danach ihr Studium an der LDT fortsetzen müssen, sondern dies auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

Der große Vorteil für das jeweilige Unternehmen hierbei ist, dass dieses sich ja zunächst erst einmal vertraglich für eine begrenzte Zeitphase (6 bis 12-monatige Praxisphase) mit dem Abiturienten einigen muss. Erst mit Ablauf dieser Praxisphase entscheidet das Unternehmen dann, ob es den Praktikanten / die Praktikantin a) in ein festes Arbeitsverhältnis übernimmt oder b) mit ihm / ihr das Firmenmodell an der LDT fortsetzen möchte bzw. ob es den Praktikanten / die Praktikantin überhaupt nicht länger ‚unter Vertrag‘ nehmen möchte.

Weitere Infos hierzu sind direkt beim Geschäftsführer Finanzen & Marketing der LDT Nagold Manfred Mroz unter mroz@ldt.de oder telefonisch unter +49 7452-840938 erhältlich! Es besteht auch die Möglichkeit, über den ‚Kontakt‘-Button auf der Internetseite der LDT weitere Auskünfte anzufordern (www.ldt.de). Auf der Mobile-Version der Internetseite www.ldt.de besteht auch die Möglichkeit, über das Smart-Phone direkt mit einem Verantwortlichen der LDT Nagold einen ‚CHAT’ über das neue Studienmodell zu starten!

 

Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

LDT Nagold GmbH
Akademie für Mode-Management

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

Interaktiver PSA Wegweiser Textilservice online verfügbar ©Hohenstein
PSA Wegweiser Textilservice
13.09.2017

Interaktiver PSA Wegweiser Textilservice online verfügbar

Aufgrund seines breiten Know-hows und seiner hohen Kompetenz in der Textildienstleistung erstellt der Güteausschuss der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. den „PSA Wegweiser Textilservice - Auswahl, Beschaffung, Einsatz & Aufbereitung“. Diese als „Loseblattsammlung“ angelegte Publikation im Internet bietet sowohl Anwendern als auch dem Textildienstleister umfangreiche Hilfestellung.
 
PSA – die Persönliche Schutzausrüstung – fällt im Gegensatz zu Berufskleidung bzw. Arbeitskleidung in den gesetzlich geregelten Bereich.
Aufgrund seines breiten Know-hows und seiner hohen Kompetenz in der Textildienstleistung erstellt der Güteausschuss der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. den „PSA Wegweiser Textilservice - Auswahl, Beschaffung, Einsatz & Aufbereitung“. Diese als „Loseblattsammlung“ angelegte Publikation im Internet bietet sowohl Anwendern als auch dem Textildienstleister umfangreiche Hilfestellung.
 
PSA – die Persönliche Schutzausrüstung – fällt im Gegensatz zu Berufskleidung bzw. Arbeitskleidung in den gesetzlich geregelten Bereich. Deshalb unterliegt sie auch umfangreicheren Vorschriften und Regelwerken und EU-Verordnungen.
 
Um hier Herstellern, Anwendern, Handel und Verbänden sowie Dienstleistern ein sinnvolles und hilfreiches Werkzeug an die Hand zu geben, wurde der PSA Wegweiser Textilservice - Auswahl, Beschaffung, Einsatz & Aufbereitung entwickelt.
 
Kompetenz in der Textildienstleistung
 
Der PSA Wegweiser Textilservice informiert über rechtliche Aspekte, Änderungen in Vorschriften, Wasch- und Reinigungsverfahren, Reparaturen, Recyclingangebote, bis hin zum Marktgeschehen, über Trends hin zu branchen-übergreifende Fragen. Hier kommen Experten der Wäschereibranche (Textildienstleister, Textilhersteller bzw. Konfektionäre und Handel/Verbände) sowie Spezialisten der Hohenstein Institute und der Berufsgenossenschaften und deren Organe zu Wort.

Aus Vorträgen, Tagungen, Workshops, Symposien sowie diversen Publikationen werden im PSA Wegweiser Textilservice die relevanten Informationen zusammengefasst und zur Verfügung gestellt.

Eines der zurzeit dringendsten Branchenthemen ist sicherlich die neue PSA-Verordnung der EU. Sie ersetzt ab April 2018 die bisherige PSA-Richtlinie. Welche Aufgaben und Konsequenzen sich für die Branche daraus ergeben, wird im PSA Wegweiser ausführlich dargelegt.

Interaktives Service- und Informationsangebot

Aufgrund der Konzeption, den PSA Wegweiser Textilservice im Internet als Loseblattsammlung anzulegen, bietet sich die Möglichkeit, aktuelle Themen auch kurzfristig ins Portfolio aufzunehmen.

Darüber hinaus widmete sich der Wegweiser folgenden Themenschwerpunkten

  • Interaktionen (z. B. zwischen Textildienstleister und Anwender)
  • Auswahl (Auswahl Schutz und Auswahl Textildienstleistung mit systematischer Bedarfsermittlung)
  • Beschaffung (z. B. Machbarkeit)
  • Einsatz (z. B. Änderung der PSA)
  • Textildienstleistung (z. B. Qualitätssicherung/Reparatur der PSA)
  • Grundlagen (z. B. rechtliche Aspekte/FAQs)
Ein abschließender Teil rundet das Angebot mit Begriffserklärungen, Zusatzliteratur und (Themen- und Sach-) Erläuterungen hilfreich ab. Hier werden u.a. Definitionen zu Arbeits- und Schutzkleidung gegeben und die Entstehung von Normen und Standards im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz beleuchtet sowie Forschungsvorhaben mit Bezug zum Wegweiser aufgeführt.

Mit der Umsetzung des Wegweisers im Internet als interaktive Loseblattsammlung wird ein einfaches Navigieren über Links innerhalb des Wegweisers und zu wertvollem Informationsmaterial möglich. Den PSA Wegweiser Textilservice finden Sie hier.

Weitere Informationen:
PSA Wegweiser Textilservice
Quelle:

Hohenstein Institute

Logo BTE BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

Kind + Jugend besuchen! - Kostenfreier Eintritt für EHV-Mitglieder

Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17.
Kinderausstatter sollten auf keinen Fall die nächste „Kind + Jugend“ vom 14. bis 17. September in Köln, die weltweit größte Messe für Kinderausstattung, verpassen. Insgesamt präsentiert sich dort in diesem Jahr eine Rekordzahl von über 1.200 Ausstellern aus mehr als 50 Ländern. Auf erstmalig 110.000 Quadratmetern werden Produktneuheiten und Weiterentwicklungen aus den Bereichen Kindermöbel, Sicherheitssitze, Kinderwagen, textile Ausstattungen, Hygieneartikel und Spielwaren angeboten. Rund 300 Aussteller zeigen Bekleidungsmode für Mutter und Kind.
 
Interessant ist auch das umfangreiche Rahmenprogramm mit dem Trendforum in Form von Vorträgen, Diskussionsrunden und Workshops, die wertvolle Profitipps und Best Practices für den Berufsalltag liefern. Internationale Experten informieren und beraten die Besucher u.a. zu typischem Kaufverhalten junger Eltern oder  geben Anregungen für das Ideen- und Innovationsmanagement innerhalb des eigenen Unternehmens. Weitere Informationen zur Messe im Internet unter www.kindundjugend.de. Dort können im Ticketshop bis einschließlich 17. September Eintrittskarten mit einem Nachlass von bis zu 40 Prozent online gekauft werden.
 
Besonderes Angebot:
Der BTE und die Koelnmesse laden Einzelhandelsverbands- Mitglieder ein, die „Kind + Jugend“ kostenfrei zu besuchen. Interessenten melden sich dazu mit Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail: mueller@bte.de. Die berechtigten Einzelhändler erhalten dann einen persönlichen Gutscheincode, mit dem im Ticketshop unter www.kindundjugend.de eine kostenfreie Dauerkarte ausgedruckt oder heruntergeladen werden kann.
 
Weitere Informationen:
Kind + Jugend
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil BTE Handelsverband Textil
BTE Handelsverband Textil
21.08.2017

4Dmagic: Neues Tool zur Vermittlung von (Werbe)Flächen

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Die Vermarktung von Online-Werbeflächen oder der eigenen Verkaufsfläche wird für viele Modehändler immer wichtiger. Ein Beispiel sind Pop-up-Flächen, die immer wieder anders bespielt werden, um den Kunden neue Impulse zu geben.

Der BTE-KompetenzPartner 4Dmagic hat in Zusammenarbeit mit dem Mannheimer Modehaus Engelhorn das neue Media-Buchungs-Online-Tool (MBOT) entwickelt. Mithilfe dieses Tools können Werbeflächen mit wenig Aufwand an Lieferanten oder auch an externe Unternehmen und Dienstleister vermittelt werden. Dazu zählen neben Online-Werbeflächen auch Schaufenster sowie Aktionsflächen, die für Pop-up-Installationen genutzt werden.

Bei Engelhorn gibt es jährlich eine Vielzahl solcher Kooperationen, deren Vermarktung derzeit sehr personalintensiv ist. In dem Buchungs-Tool von 4Dmagic sind alle verfügbaren Werbeflächen aufgeführt. Sie können online von Interessenten angefragt und gebucht werden, sofern der Verantwortliche dem zugestimmt hat.

Weitere Informationen zum MBOT-Tool unter www.4dmagic.de/dienstleistungen/mbot/.

Weitere Informationen:
Werbung
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

07.08.2017

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio.
Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2015 um mehr als 4.300 auf nur noch 14.556 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 23 Prozent. Allein in 2015 schlossen 709 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 821 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2015 stark an, und zwar um 54 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum immerhin noch um 51 Prozent.
 
Gut behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die großen Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2015 stieg deren Zahl um 13 Prozent von 396 auf 448 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um 43 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum deutschen Mittelstand zählen.
 
Hinweis: Viele Daten über den deutschen Textilmarkt enthält auf 160 Seiten der kürzlich erschienene BTE-Statistik-Report 2017 „Textileinzelhandel". Weiter Informationen und Bestellung im BTE-Onlineshop unter www.shop.bte.de.
 
Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen
Nettoumsatz/Jahr 2010 2012 2015
bis 500.000 EUR 10,5 9,0 6,8
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 12,3
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 112,4 11,4
ab 100 Mio. EUR 48,0 51,0 58,8
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR 26,5 28,4 32,7
Zahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.101

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

 

 
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

07.08.2017

Innovatives Ausbildungsmaterial nutzen

Online-Portal www.textilwissen.de von BTE und Deutschem Fachverlag
 
Die neue Ausbildungsrunde hat begonnen oder steht zumindest kurz bevor. Für das ausbildende Modeunternehmen stellt sich daher aktuell die Frage, wie den Berufseinsteigern das notwendige Fachwissen effizient vermittelt werden kann.
 
Der BTE empfiehlt in diesem Zusammenhang das 2014 gestartete E-Learning-Portal „TextilWissen“, das gemeinsam von BTE, Mediadidact (Deutscher Fachverlag) und TextilWirtschaft realisiert wurde. Basierend auf dem Buch „Bekleidung – das Wissensbuch“, das ebenfalls bei Mediadidact erscheint, enthält es alles Wissenswerte zum Thema Warenkunde.
Gegliedert sind die Weiterbildungs-Inhalte in die drei Bereiche Grundstoffe, Weiterverarbeitung und Verwendung. Hinzu kommen Informationen zur Textilpflege sowie zu Recycling-Möglichkeiten.
Online-Portal www.textilwissen.de von BTE und Deutschem Fachverlag
 
Die neue Ausbildungsrunde hat begonnen oder steht zumindest kurz bevor. Für das ausbildende Modeunternehmen stellt sich daher aktuell die Frage, wie den Berufseinsteigern das notwendige Fachwissen effizient vermittelt werden kann.
 
Der BTE empfiehlt in diesem Zusammenhang das 2014 gestartete E-Learning-Portal „TextilWissen“, das gemeinsam von BTE, Mediadidact (Deutscher Fachverlag) und TextilWirtschaft realisiert wurde. Basierend auf dem Buch „Bekleidung – das Wissensbuch“, das ebenfalls bei Mediadidact erscheint, enthält es alles Wissenswerte zum Thema Warenkunde.
Gegliedert sind die Weiterbildungs-Inhalte in die drei Bereiche Grundstoffe, Weiterverarbeitung und Verwendung. Hinzu kommen Informationen zur Textilpflege sowie zu Recycling-Möglichkeiten. Aktuell sind folgende Kurse verfügbar:
  • Grundstoffe: Baumwolle, Chemiefasern (cellulosische und synthetische), Feine Haare, Leder, Leinen, Naturfasern, Pelze I und II, Seide und Wolle.
  • Verarbeitung: Färben/Drucken/Veredeln, Garne & Zwirne, Maschenware und Weben.
  • Verwendung: Anzüge (Herren), Hemden, Hosen (Damen und Herren), Jacken/Mäntel, Outdoor-, Sport- und Funktionsmaterialen sowie –mode, Waschen/Reinigen/Pflegen, Schuhe (Grundlagen und Modelle) und Taschen.
Die Inhalte sind didaktisch attraktiv, interaktiv aufbereitet und können von den Teilnehmern sowohl am PC als auch auf Tablets und Smartphones bearbeitet werden. Alle Lehrgänge werden jeweils mit einem individuellen Zertifikat abgeschlossen.
 
Der Preis für eine Einzellizenz beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband jährlich 79 EUR, sonst 89 EUR (jeweils inkl. MwSt.). Die Nutzungsgebühren sinken mit der Anzahl der Teilnehmer pro Unternehmen auf bis zu 31,60 bzw. 35,60 EUR (bei 500 Lizenzen). Weitere Informationen und Anmeldung unter www.textilwissen.de.
 
Weitere Informationen:
eLearning TextilWissen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln