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21.07.2022

BTE kommentiert seine Pressemeldung zum Sommer-Schluss-Verkauf

Der BTE hat am 18. Juli über eine Pressemeldung an die Publikums-Medien einen Sommer-Schluss-Verkauf ab 25. Juli angekündigt. Üblicherweise startet im Mode- und Schuhfachhandel und auch in etlichen anderen Branchen am letzten Juli-Montag der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf. Er läutet dann - zum Teil als „Final Sale“ - den End- und Höhepunkt der Reduzierungsphase ein.
 
In diesem Sommer ist die Ausgangssituation in der Branche jedoch sehr unterschiedlich. Vor allem beratungsorientierte Fachgeschäfte haben ihre Ware aus der Frühjahr/Sommer-Saison trotz der zuletzt weiter rückläufigen Konsumstimmung oft gut abverkaufen können. Da es zudem noch einige Lieferausfälle gab, sind die Läger mit aktueller Ware dort weitgehend geleert. Zudem dürfte in mittelständischen Mode- und Schuhhäusern eher wenig modische Altware aus früheren Saisons lagern, da diese mit Hilfe der Überbrückungshilfe III vielfach an Postenaufkäufer oder Spendenorganisationen abgegeben wurde.
 

Der BTE hat am 18. Juli über eine Pressemeldung an die Publikums-Medien einen Sommer-Schluss-Verkauf ab 25. Juli angekündigt. Üblicherweise startet im Mode- und Schuhfachhandel und auch in etlichen anderen Branchen am letzten Juli-Montag der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf. Er läutet dann - zum Teil als „Final Sale“ - den End- und Höhepunkt der Reduzierungsphase ein.
 
In diesem Sommer ist die Ausgangssituation in der Branche jedoch sehr unterschiedlich. Vor allem beratungsorientierte Fachgeschäfte haben ihre Ware aus der Frühjahr/Sommer-Saison trotz der zuletzt weiter rückläufigen Konsumstimmung oft gut abverkaufen können. Da es zudem noch einige Lieferausfälle gab, sind die Läger mit aktueller Ware dort weitgehend geleert. Zudem dürfte in mittelständischen Mode- und Schuhhäusern eher wenig modische Altware aus früheren Saisons lagern, da diese mit Hilfe der Überbrückungshilfe III vielfach an Postenaufkäufer oder Spendenorganisationen abgegeben wurde.
 
Größere Unternehmen hatten diese Möglichkeit aufgrund der Deckelung der Überbrückungshilfe nicht oder nur in deutlich geringerem Ausmaß, in einzelnen Fällen waren staatliche Hilfen wegen vorheriger Insolvenzen nicht möglich. Speziell in preisorientierteren Formaten ist zudem anzunehmen, dass deren hauptsächliche Kundenklientel aktuell besonders stark unter den aktuellen Preissteigerungen leidet und sich daher zuletzt bei nicht notwendigen Modekäufen zurückhielt. Der Anteil von Altware dürfte in diesen Unternehmen daher höher liegen als in kleinen und mittleren Fachgeschäften.
 
Dies spiegelt sich auch in der Preisfront wider. Sale-Ankündigungen fanden sich in den letzten Wochen vor allem in den Schaufenstern der Groß-Filialisten, wo bereits Rabatte von 50 Prozent angepriesen wurden. Etliche mittelständische Händler hielten sich dagegen noch weitgehend zurück und werden nach Einschätzung des BTE auch weiterhin keine oder kaum Preisaktionen starten.
 
Das bedeutet: Das Interesse des Mode- und Schuhhandels am Bekanntmachen des aktuellen Schlussverkaufs ist sehr unterschiedlich. Daher hat der BTE aufgrund zunehmender Anfrage der Medien in der Pressemeldung einen Sommer-Schluss-Verkauf mit sehr unterschiedlicher Intensität angekündigt. Tenor der Meldung: Obwohl die Auswahl und ggf. auch die Rabatte von Geschäft zu Geschäft variieren und sich nicht alle Unternehmen gleichermaßen am Schlussverkauf beteiligen, lohnt sich der Besuch der Geschäfte. Denn wenn fast alles um einen herum teurer wird, freuen sich die Kunden umso mehr, wenn sie einmal preisgünstiger an attraktive Mode, Schuhe, Lederwaren oder Haustextilien kommen.
 
Hinweis: Die Pressemeldung wurde bereits breit in den Medien veröffentlicht und ist unter www.bte.de (Rubrik: News) einzusehen. Der BTE geht davon aus, dass die Berichte über den Schlussverkauf die Frequenzen in den Einkaufslagen erhöhen und davon auch jene Mode- und Schuhgeschäfte profitieren können, die sich nicht am Schlussverkauf beteiligen.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

© Tie Solution
14.10.2021

Tie Solution spendet Winterschals an das DRK

  • Hersteller von Accessoires im B2B-Bereich übergibt Winterschals an den DRK-Kreisverband Marburg-Gießen e.V.

Vor Winterbeginn spendet die Tie Solution GmbH - Hersteller von Accessoires im B2B-Bereich - aus Wetzlar dem DRK-Kreisverband Marburg-Gießen e.V. hochwertige Winterschals und Accessoires im Wert von ca. 15.000 Euro. Diese werden in den DRK-Kleiderläden verkauft und kommen so auch bedürftigen Menschen in der Region zugute. Darüber hinaus fließt der Erlös in die soziale Arbeit des Kreisverbandes.

„Natürlich haben auch wir das Ausmaß der Corona-Pandemie und die finanziellen Folgen bei einem Teil der Bevölkerung mitbekommen und wollten Betroffenen helfen“, so Antonio G. Sanchez, Geschäftsführer von Tie Solution. „Deshalb haben wir uns für eine Spende an den DRK-Kreisverband entschieden.“.

Am 1. Dezember eröffnet der DRK-Kreisverband in der Wetzlarer Straße 1 in Stadtallendorf seinen fünften Kleiderladen. Dort sind die Spenden wie in den bereits bestehenden Läden in Gießen in der Rodheimer Straße und im Wiesecker Weg, in Marburg in der Neustadt und in Lollar im Auweg erhältlich.

  • Hersteller von Accessoires im B2B-Bereich übergibt Winterschals an den DRK-Kreisverband Marburg-Gießen e.V.

Vor Winterbeginn spendet die Tie Solution GmbH - Hersteller von Accessoires im B2B-Bereich - aus Wetzlar dem DRK-Kreisverband Marburg-Gießen e.V. hochwertige Winterschals und Accessoires im Wert von ca. 15.000 Euro. Diese werden in den DRK-Kleiderläden verkauft und kommen so auch bedürftigen Menschen in der Region zugute. Darüber hinaus fließt der Erlös in die soziale Arbeit des Kreisverbandes.

„Natürlich haben auch wir das Ausmaß der Corona-Pandemie und die finanziellen Folgen bei einem Teil der Bevölkerung mitbekommen und wollten Betroffenen helfen“, so Antonio G. Sanchez, Geschäftsführer von Tie Solution. „Deshalb haben wir uns für eine Spende an den DRK-Kreisverband entschieden.“.

Am 1. Dezember eröffnet der DRK-Kreisverband in der Wetzlarer Straße 1 in Stadtallendorf seinen fünften Kleiderladen. Dort sind die Spenden wie in den bereits bestehenden Läden in Gießen in der Rodheimer Straße und im Wiesecker Weg, in Marburg in der Neustadt und in Lollar im Auweg erhältlich.

Weitere Informationen:
Tie Solution
Quelle:

Tie Solution GmbH

12.05.2021

BTE: für Warenspenden Steuerbegünstigung prüfen lassen

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 

Viele Textil- und Modehändler beschäftigen sich aktuell mit der Frage, ob sie unverkaufte Ware spenden sollen. Schließlich kann einerseits der Einkaufspreis zu 100 Prozent bei den Fixkosten der Überbrückungshilfe III angesetzt werden und andererseits fällt zumindest bis 31. Dezember 2021 darauf keine Umsatzsteuer an.
 
Voraussetzung für beide Tatbestände ist, dass die Warenspende an einen gemeinnützigen und steuerbegünstigten Empfänger geht. Dies ist jedoch nach Recherchen von BTE und HDE wohl nicht bei allen bekannten Hilfsorganisationen der Fall. Zum Teil ist zwar die Dach-Organisation gemeinnützig, der konkrete Empfänger der Warenspende ist aber ein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb.
 
Fazit: Jeder Textil- und Modehändler sollte vor der Spendenentscheidung unbedingt prüfen und sich ggf. bestätigen lassen, ob der Empfänger die entsprechenden Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III und der Umsatzsteuerbefreiung erfüllt. Wichtig ist, auf eine Empfangsbestätigung zu bestehen, aus der ersichtlich ist, dass der unmittelbare Empfänger eine steuerbegünstigte Organisation ist. Denn sonst verschenkt der Spender unnötig Geld bzw. muss mit Kosten rechnen. Schließlich könnten in einem solchen Fall bei der Überbrückungshilfe nur 90 Prozent des Einkaufspreises angesetzt werden und bei der Umsatzsteuer müsste der „fiktive Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende“ versteuert werden.

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

27.04.2020

Wäschehersteller SPEIDEL spendet Mund-Nasen-Masken an EinwohnerInnen

Masken statt Lingerie heißt es auch beim Wäschespezialist SPEIDEL seit Anfang März dieses Jahres: Das Unternehmen hat seine Produktion um Masken erweitert. Jetzt schenkt das Familienunternehmen jeder erwachsenen Einwohnerin und jedem erwachsenen Einwohner der Gemeinde Bodelshausen eine Mund-Nasen-Maske. SPEIDEL wurde 1952 in Bodelshausen gegründet, wo sich auch bis heute der Hauptsitz befindet. Durch diese Spende möchte das Traditionsunternehmen seine Verbundenheit zur Gemeinde Bodelshausen zum Ausdruck bringen. Rund 5.300 Stück Masken wurden am Mittwoch im Rathaus übergeben.

Masken statt Lingerie heißt es auch beim Wäschespezialist SPEIDEL seit Anfang März dieses Jahres: Das Unternehmen hat seine Produktion um Masken erweitert. Jetzt schenkt das Familienunternehmen jeder erwachsenen Einwohnerin und jedem erwachsenen Einwohner der Gemeinde Bodelshausen eine Mund-Nasen-Maske. SPEIDEL wurde 1952 in Bodelshausen gegründet, wo sich auch bis heute der Hauptsitz befindet. Durch diese Spende möchte das Traditionsunternehmen seine Verbundenheit zur Gemeinde Bodelshausen zum Ausdruck bringen. Rund 5.300 Stück Masken wurden am Mittwoch im Rathaus übergeben.

SPEIDEL hatte bereits Anfang März die Produktion um Mund-Nasen-Masken erweitert, um dabei zu helfen die Verbreitung von Covid-19 zu verlangsamen. Das war auch Anlass für SPEIDEL Mund-Nasen-Masken an die EinwohnerInnen von Bodelshausen zu spenden. Geschäftsführer Günter Speidel und Brand- und Product-Managerin Swenja Speidel übergaben die Spende am 22. April an Bürgermeister Uwe Ganzenmüller. Die Masken wurden direkt im Anschluss von den Erzieherinnen der Gemeinde mit großem Engagement verteilt. Altenpflegeeinrichtungen sowie Wohngruppen wurden ebenfalls berücksichtigt. Ab 27. April gilt in Baden-Württemberg landesweit eine Maskenpflicht.

„Mund-Nasen-Masken sind in der Corona-Krise immer schwieriger zu bekommen. Mit Hilfe der gespendeten Masken möchten wir mehr Sicherheit und ein besseres Gefühl im öffentlichen Leben geben. Für uns war diese Geste selbstverständlich“, betont Swenja Speidel.

Die Mund-Nasen-Masken von SPEIDEL sind aus 100 Prozent Bio-Baumwolle (zweilagig) und auf der Außenseite mit einer Hygiene-Abperl-Beschichtung ausgerüstet. Tröpfchen und Speichel sollen so von außen abperlen. Die Masken sind waschbar und somit wiederverwendbar.

Neben der Spende in Bodelshausen, hat das Unternehmen vor einigen Wochen bereits 100 Stück Mund-Nasen-Masken an eine Tübinger Initiative gespendet.

Weitere Informationen:
Masken Speidel
Quelle:

Panama PR GmbH