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PETA Innovatior Award For Animals (c) Pressestelle, PETA Deutschland e.V.
PETA Innovatior Award For Animals
18.01.2018

Sportschuh Futurecraft 4D: „PETA Innovator Award“ für adidas

Zukunftsweisende Entwicklung für Tiere und die Umwelt: Mit dem Sportschuh Futurecraft 4D hat der internationale Sportartikelhersteller adidas den weltweit ersten High-Performance-Schuh mit einer durch digitale Lichtsynthese aus Licht und Sauerstoff gefertigten Zwischensohle entwickelt. Außerdem ist das Schuhmodell lederfrei und vegan – und somit ohne die Haut von Kühen, Schafen, Ziegen oder anderen Tieren gefertigt. Ab sofort sind die ersten 5.000 Paar im ausgewählten Einzelhandel erhältlich. Für diese tierfreundliche Entwicklung zeichnet die Tierrechtsorganisation PETA das Unternehmen nun mit dem „PETA Innovator Award“ aus.

Zukunftsweisende Entwicklung für Tiere und die Umwelt: Mit dem Sportschuh Futurecraft 4D hat der internationale Sportartikelhersteller adidas den weltweit ersten High-Performance-Schuh mit einer durch digitale Lichtsynthese aus Licht und Sauerstoff gefertigten Zwischensohle entwickelt. Außerdem ist das Schuhmodell lederfrei und vegan – und somit ohne die Haut von Kühen, Schafen, Ziegen oder anderen Tieren gefertigt. Ab sofort sind die ersten 5.000 Paar im ausgewählten Einzelhandel erhältlich. Für diese tierfreundliche Entwicklung zeichnet die Tierrechtsorganisation PETA das Unternehmen nun mit dem „PETA Innovator Award“ aus.

„Die Innovationskraft von adidas bei der Herstellung des Futurecraft 4D ist ein Durchbruch für die nachhaltige Produktion und den Tierschutz“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Die Fertigung in der adidas Speedfactory zeigt, dass es möglich ist, langlebige und innovative Schuhe in Deutschland herzustellen, für die kein Tier seine Haut lassen musste. Die Technologie der Lichtsynthese kann Designern von Schuhen, Accessoires und Taschen sowie den Kunden neue kreative Möglichkeiten des Designs und der Individualisierung eröffnen.“

Bis Ende 2018 sollen insgesamt 100.000 Paar des Futurecraft 4D an Standorten wie der adidas Speedfactory in Ansbach produziert werden. Entstanden ist das neue Schuhmodell in Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Unternehmen Carbon, das Zwischensohlen aus speziellen lichtgehärteten Kunstharzen produziert. Diese sogenannte „Digital Light Synthesis“ hat das Potenzial, die konventionellen pulverbasierten 3D-Druckverfahren zu ersetzen. So sollen Produktionsgeschwindigkeit und -skalierung, eine mangelhafte Oberflächenqualität sowie Farb- und Materialbeschränkungen überwunden werden, um Energie, Produktionsausschuss und somit wertvolle Ressourcen zu sparen.

Mit dem „PETA Innovator Award“ zeichnet die Tierrechtsorganisation Unternehmen aus, die mit neuartigen Entwicklungen einen zukunftsweisenden Beitrag zum Schutz von Tieren leisten.
 
PETAs Motto lautet, dass Tiere nicht dazu da sind, um sie anzuziehen.

Quelle:

Denis Schimmelpfennig, PETA Deutschland e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.