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27.11.2020

BTE Eilmeldung: Novemberhilfen wohl ab 40 Prozent Umsatzrückgang

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Aktuell mehren sich die Anzeichen, dass es für Handelsunternehmen - und damit auch für den besonders betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel - Überbrückungshilfen geben soll, wenn deren Umsatzminus im November mindestens 40 Prozent beträgt.

Jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler, der aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegt und die Beantragung der sog. „Novemberhilfe“ erwägt, sollte sich daher kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut überlegen. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, so der Verband.

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

 OETI präsentiert: “INSPECTED QUALITY für Mund-Nasen Masken” @ OETI
INSPECTED QUALITY für MUND-NASEN MASKEN
02.11.2020

OETI präsentiert: “INSPECTED QUALITY für Mund-Nasen Masken”

  • viel mehr als eine zuverlässige Produktkennzeichnung
  • Neues Label für Mund-Nasen-Masken (Community Masks)

Mit “INSPECTED QUALITY für MUND-NASEN MASKEN“ bietet OETI seit kurzem eine zuverlässige Produktkennzeichnung und unterstützt Unternehmen dabei parallel in der Produktentwicklung.

Mit dem Label “INSPECTED QUALITY für MUND-NASEN MASKEN“ werden Masken auf Funktionalität und Schadstoffe geprüft. Das Label basiert auf den Vorgaben des Workshop-Agreements CWA 17553. Beim Agreement handelt es sich um einen Leitfaden für Mindest-Anforderungen sowie Prüf- und Verwendungs-methoden von sogenannten „Community Masks“. Er wurde im Juni 2020 vom unabhängigen Europäischen Komitee für Normung (insgesamt 34 CEN-Mitgliedsstaaten) herausgegeben.

Damit stellt das OETI Geschäftskunden sowie Verbrauchern ein zuverlässiges Label zur Verfügung, welchem die Sicherheit eines unabhängigen, von externer Stelle erstellten Workshop-Agreements zu Grunde liegt.

Herausforderungen im Produktionsprozess

  • viel mehr als eine zuverlässige Produktkennzeichnung
  • Neues Label für Mund-Nasen-Masken (Community Masks)

Mit “INSPECTED QUALITY für MUND-NASEN MASKEN“ bietet OETI seit kurzem eine zuverlässige Produktkennzeichnung und unterstützt Unternehmen dabei parallel in der Produktentwicklung.

Mit dem Label “INSPECTED QUALITY für MUND-NASEN MASKEN“ werden Masken auf Funktionalität und Schadstoffe geprüft. Das Label basiert auf den Vorgaben des Workshop-Agreements CWA 17553. Beim Agreement handelt es sich um einen Leitfaden für Mindest-Anforderungen sowie Prüf- und Verwendungs-methoden von sogenannten „Community Masks“. Er wurde im Juni 2020 vom unabhängigen Europäischen Komitee für Normung (insgesamt 34 CEN-Mitgliedsstaaten) herausgegeben.

Damit stellt das OETI Geschäftskunden sowie Verbrauchern ein zuverlässiges Label zur Verfügung, welchem die Sicherheit eines unabhängigen, von externer Stelle erstellten Workshop-Agreements zu Grunde liegt.

Herausforderungen im Produktionsprozess

Unsere Erfahrungswerte im Testen von Community Masks, zeigten, dass bei den zwei wichtigsten Produkteigenschaften Filtrationseffizienz und Atmungsaktivität, derzeit nur 10% der getesteten Masken alle Anforderungen erfüllen. Daher ist es wichtig jede einzelne Entwicklungs-Phase zu testen, um sicher zu stellen, dass das Endprodukt die Anforderungen erfüllt. Eine Neu-Entwicklung ist zeitaufwändig und teuer. Darüber hinaus sind die dazu benötigten Prüfgeräte teuer.

OETI’s Know-how im Entwicklungsprozess

Das OETI testet daher die einzelnen Phasen des Entwicklungsprozesses für Geschäftskunden, damit die richtige Wahl für Materialen und die bei der Herstellung der Masken verwendeten Prozesse getroffen werden kann. Großer Vorteil dabei ist, dass Teile des Produktes, die bereits während des Entwicklungsprozesses getestet wurden und die Anforderungen nachweislich erfüllen, nicht erneut getestet werden müssen. Auch werden – abhängig von der Art der Zertifizierung – vorzertifizierte Teile des Produkts ebenfalls anerkannt (z.B. STANDARD 100 by OEKO-TEX®)

Was wird getestet und welche Art von Masken werden getestet?

“INSPECTED QUALITY FÜR MUND-NASEN MASKEN” legt, zum einen, bestimmte Kriterien zum Schutz des Trägers vor Schadstoffen fest. Zweitens hilft es, die orale Übertragung zu verringern, indem verhindert wird, dass das Virus durch kontaminierte Hände in Nase oder Mund gelangt. Abschließend trägt die gemäß CWA 17553 getestete Maske dazu bei, das Risiko andere durch Sprechen, Niesen und Husten zu infizieren zu verringern.

Die Zertifizierung umfasst Funktionstests wie Atmungsaktivität oder Schrumpfverhalten sowie Tests auf Schadstoffe wie Formaldehyd und verbotene Arylamine.

Die Kennzeichnung gilt für alle Einweg- und wiederverwendbaren Mund-Nasen-Masken, die nicht unter die Vorschriften für Schutzausrüstung oder Medizinprodukte fallen.

23.06.2020

Mimaki startet Live-Veranstaltungsreihe (Juni, Juli, August)

  • Kommunikation mit Kunden und Förderung neuer Geschäftsmöglichkeiten nach der COVID-19-Krise

Mimaki Europe, ein führender Hersteller von Tintenstrahldruckern und Schneidesystemen, hat die Ausrichtung einer dreiteiligen virtuellen Veranstaltungsreihe – „Mimaki Live Series“ – bekannt gegeben. Mit diesen Veranstaltungen möchte das Unternehmen Kunden unterstützen, die nach Inspirationen und Ratschlägen zur Wiederbelebung ihres Geschäfts nach der COVID-19-Krise suchen.

Aufbauend auf dem Erfolg seines „Virtual Print Festival“ im März und April dieses Jahres hat Mimaki ein Programm für drei marktorientierte virtuelle Veranstaltungen zusammengestellt:

  • Kommunikation mit Kunden und Förderung neuer Geschäftsmöglichkeiten nach der COVID-19-Krise

Mimaki Europe, ein führender Hersteller von Tintenstrahldruckern und Schneidesystemen, hat die Ausrichtung einer dreiteiligen virtuellen Veranstaltungsreihe – „Mimaki Live Series“ – bekannt gegeben. Mit diesen Veranstaltungen möchte das Unternehmen Kunden unterstützen, die nach Inspirationen und Ratschlägen zur Wiederbelebung ihres Geschäfts nach der COVID-19-Krise suchen.

Aufbauend auf dem Erfolg seines „Virtual Print Festival“ im März und April dieses Jahres hat Mimaki ein Programm für drei marktorientierte virtuelle Veranstaltungen zusammengestellt:

  • 1. Veranstaltung: Werbetechnik (Sign Graphics) – 30. Juni 2020
  • 2. Veranstaltung: Textildruck (Textiles) – 14. Juli 2020
  • 3. Veranstaltung: Industriedruck (Industrial Printing) – 27. August 2020

Jede Veranstaltung wird Vertretern von Mimaki, Kunden und Anbietern eine Plattform für Gespräche über die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf das Geschäft ihres Unternehmens und der Branche insgesamt sowie für den Austausch von Erfahrungen, Herausforderungen und Erfolgsgeschichten geben. Die Veranstaltungen finden auf Englisch statt.

Auf dem Programm der Mimaki Live-Veranstaltungen stehen Podiumsdiskussionen, Meinungsbefragungen, Live-Chats sowie Frage-und-Antwort-Runden, die zu intensiven Gesprächen über aktuelle Themen anregen und den Austausch von Informationen und Ratschlägen innerhalb der Print-Community fördern sollen.

„Diese noch nie dagewesene Zeit hat die Art unserer Geschäftstätigkeit verändert, möglicherweise sogar auf lange Sicht“, erklärt Danna Drion, Senior Marketing Manager bei Mimaki Europe. „Als Industrie müssen wir jetzt unbedingt neue Wege zur Kommunikation und Netzwerkpflege finden. Dafür bieten virtuelle Veranstaltungen, wie die Mimaki Live Series, eine gute Gelegenheit. Wir freuen uns auf den intensiven Dialog mit unseren Kunden und Partnern und auf anregende, wichtige Gespräche über die Zukunft unserer Industrie.“

Auf www.mimakieurope.com/mimaki-live-event kann man sich für die Mimaki Live-Veranstaltungsreihe anmelden.

Weitere Informationen:
Mimaki
Quelle:

Mimaki

06.05.2020

CHT kooperiert mit HeiQ im Kampf gegen COVID-19

Die Corona-Pandemie belastet weltweit die Gesundheitssysteme stark, unter anderem mangelt es vielerorts an effektiver textiler Schutzausrüstung für medizinisches Personal. Das Schweizer Spezialchemieunternehmen HeiQ hat eine antivirale und antibakterielle Schutzausrüstung entwickelt, deren schnelle Wirksamkeit auch gegen Coronaviren (229E) in umfangreichen Studien bestätigt wurde. In Kooperation mit HeiQ bringt die CHT Gruppe diese Technologie jetzt auf den Markt, um den globalen Engpass an Schutzbekleidung einzudämmen.

Verschiedenste Studien belegen, dass Viren und Bakterien auf textilen Oberflächen über lange Zeiträume aktiv sind. So kann das COVID-19 auslösende SARS-COV-2-Virus auf einem Textil bis zu zwei Tagen aktiv sein und damit ansteckend wirken. In einer Situation, in der textile Schutzausrüstung knapp wird, ist das eine große Gefahr insbesondere für medizinisches Personal, das im Kontakt zu COVID-19-Erkrankten steht: ÄrztInnen und PflegerInnen können Schutzmasken und Schutzbekleidung oft nicht mehr in dem Umfang wechseln, wie es zur Einhaltung der Hygienevorschriften und damit zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus notwendig wäre.

Die Corona-Pandemie belastet weltweit die Gesundheitssysteme stark, unter anderem mangelt es vielerorts an effektiver textiler Schutzausrüstung für medizinisches Personal. Das Schweizer Spezialchemieunternehmen HeiQ hat eine antivirale und antibakterielle Schutzausrüstung entwickelt, deren schnelle Wirksamkeit auch gegen Coronaviren (229E) in umfangreichen Studien bestätigt wurde. In Kooperation mit HeiQ bringt die CHT Gruppe diese Technologie jetzt auf den Markt, um den globalen Engpass an Schutzbekleidung einzudämmen.

Verschiedenste Studien belegen, dass Viren und Bakterien auf textilen Oberflächen über lange Zeiträume aktiv sind. So kann das COVID-19 auslösende SARS-COV-2-Virus auf einem Textil bis zu zwei Tagen aktiv sein und damit ansteckend wirken. In einer Situation, in der textile Schutzausrüstung knapp wird, ist das eine große Gefahr insbesondere für medizinisches Personal, das im Kontakt zu COVID-19-Erkrankten steht: ÄrztInnen und PflegerInnen können Schutzmasken und Schutzbekleidung oft nicht mehr in dem Umfang wechseln, wie es zur Einhaltung der Hygienevorschriften und damit zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus notwendig wäre.

Mit dem HeiQ Viroblock NPJ03 hat das Schweizer Spezialchemieunternehmen HeiQ eine neue Technologie entwickelt, die mit ihrer antibakteriellen und viruziden Wirkung auch gegen Coronaviren (229E) effektiv ist. Umfangreiche Studien belegen die Wirksamkeit der Ausrüstung. Eine Kombination von Silbersalzen mit einer Vesikel-Technologie inaktiviert Bakterien und Viren auf textilen Oberflächen innerhalb nur weniger Minuten und macht diese unschädlich. Derartig ausgerüstete Textilien reduzieren die Infektivitätsrate um 99,99 % was eine Übertragung und Weiterverbreitung durch Textilien stoppt.

Viroblock ist auf allen Faserarten einsetzbar – das gilt für Schutzbekleidung und Schutzmasken, aber auch für Arbeitsbekleidung, Bettwäsche, Handtücher und Heimtextilien. Die Ausrüstung ist waschpermanent und auch nach 30 Standardwaschprozessen hochwirksam.

Weitere Informationen:
HeiQ CHT Group corona virus
Quelle:

CHT Gruppe

(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

16.03.2020

Textilarbeitgeber begrüßen Krisenmanagement

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Weiter sei die Ankündigung des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, ein wichtiges, vermutlich aber nicht ausreichendes Signal: „Es braucht nicht nur Darlehen und Steuerstundungen. Wir werden auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachdenken müssen. Und: Das Geld muss dann auch rechtzeitig ankommen“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Puffer verleihe die Ankündigung der Justizministerin, die Insolvenzantragspflicht bis Ende September auszusetzen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist sei in der derzeitigen Lage viel zu kurz. Der geplante Shutdown mit Schließung aller Geschäfte bis auf Supermärkte würde die Lage der Bekleidungshersteller noch weiter dramatisieren. Die angekündigten Schließungen von Autofabriken wäre für viele textile Zulieferer im Südwesten eine Hiobsbotschaft. „Wir brauchen jetzt unbürokratische Hilfe und ich kann nur hoffen, dass der Staat solche Abläufe unter dem Druck der Ereignisse organisieren kann“, so Haas. Er wünsche sich von den Bundes- und Landeseinrichtungen jetzt eine Fähigkeit zum Krisenmanagement, wie sie auch von vielen Betrieben derzeit bewiesen werde.

Zur Arbeit des Verbands sagte Haas: „Die Lage verändert sich gerade stündlich. Unser Team ist im Homeoffice, aber vollumfänglich arbeitsfähig. Unsere Juristen beraten unsere Mitglieder seit heute Morgen ununterbrochen. Die digital vernetzte Geschäftsstelle von Südwesttextil funktioniert. Und wir bereiten weitere, auch Live-Kommunikationsplattformen zur tagesaktuellen Information unserer Mitglieder vor.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.