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Gewinnerin Büke Cayci mit Outfits
04.07.2018

Hochschule Niederrhein siegt bei internationalem Strickdesign-Wettbewerb in Florenz

Toller Erfolg für Büke Cayci, Masterstudentin am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein. Sie siegte beim internationalen  Strickdesign-Wettbewerb „Feel the Yarn 2018“, der im Rahmen der Messe „Pitti Filati“ in Florenz stattfand. In der Toskana-Metropole treffen sich jedes Jahr die besten Design-Hochschulen der Welt und ermitteln die kreativsten und innovativsten Ideen rund um die textile Welt des Strickens.
 
In diesem Jahr hieß das Thema „Hybridization“, zu dem sich zwei Studentinnen der Hochschule Niederrhein aus dem Studiengang „Textile Produkte – Design“ qualifiziert hatten. Insgesamt nahmen 26 Studierende von vierzehn verschiedenen internationalen Design-Hochschulen aus neun Ländern teil. Zum Projekt – ausgeschrieben und finanziert vom CPF-Consorzio Promozione Filtai – gehört für die Studierenden eine ganze Woche Aufenthalt in Florenz und Prato mit einem umfangreichem Programm, bestehend aus interdisziplinären Workshops, Schulungen und Firmenbesichtigungen.
 

Toller Erfolg für Büke Cayci, Masterstudentin am Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrhein. Sie siegte beim internationalen  Strickdesign-Wettbewerb „Feel the Yarn 2018“, der im Rahmen der Messe „Pitti Filati“ in Florenz stattfand. In der Toskana-Metropole treffen sich jedes Jahr die besten Design-Hochschulen der Welt und ermitteln die kreativsten und innovativsten Ideen rund um die textile Welt des Strickens.
 
In diesem Jahr hieß das Thema „Hybridization“, zu dem sich zwei Studentinnen der Hochschule Niederrhein aus dem Studiengang „Textile Produkte – Design“ qualifiziert hatten. Insgesamt nahmen 26 Studierende von vierzehn verschiedenen internationalen Design-Hochschulen aus neun Ländern teil. Zum Projekt – ausgeschrieben und finanziert vom CPF-Consorzio Promozione Filtai – gehört für die Studierenden eine ganze Woche Aufenthalt in Florenz und Prato mit einem umfangreichem Programm, bestehend aus interdisziplinären Workshops, Schulungen und Firmenbesichtigungen.
 
Der Fachbereich Textil- und Bekleidungstechnik der Hochschule Niederrein war zum siebten Mal dabei. Aufgabe aller Teilnehmenden war es, je ein Männer- und ein Frauen-Strickoutfit zu entwickeln. Die Garne hierfür wurden ihnen von den italienischen Strickgarnspezialisten „Manifattura Igea s.p.a.“ und „Lanificio dell' Olivo s.p.a.“ zur Verfügung gestellt.
 
Büke Cayci hatte für ihre Entwürfe die umfangreichen technischen Möglichkeiten der Hochschule Niederrhein genutzt, um phantasievolle Stricktechnik mit spannenden Drucktechniken zu kombinieren und mit dreidimensionalen Effekten die Verschmelzung von Natur und Technik mit dem Titel „Nature breaks through“ darzustellen. Mit Erfolg: Ihre Ergebnisse fanden beim internationalen Publikum und der Fachjury großen Anklang und es gelang ihr, einen der drei ausgelobten Preise, ein dreimonatiges Praktikum in Italiens Textilhochburg Prato bei der Firma Trafi Creativatà Tessile srl, zu gewinnen. Es war nach 2015 der zweite Erfolg einer Mönchengladbacher Studentin bei dem internationalen Wettbewerb.
 
Gut angenommen wurde auch der zweite Beitrag der Hochschule Niederrhein. Katerina Amprazi hatte ein kreatives Nachhaltigkeits-Statement zum Thema „Save the Ocean“ mit zarten Netzstrukturen und stilisierten Elementen aus der Welt von Korallenriffen in Verbindung mit dekorativen Zivilisationsspuren aus Plastik erarbeitet. Neben der Hochschule Niederrhein beteiligten sich das Bunka Fashion College Tokio, das Beijing Institute of Fashion Technology, die Design Skolen Kolding in Dänemark, die Hochschule Luzern, das Politecnico Di Milano, das Shenkar College aus Israel, die Polimoda Florenz, die Hanyang Women´s University South Korea, die Hochschule Trier, die Hong Kong Polytechnic University, die Ecole de la Maille Paris, die Kingston University und das Royal College of Art aus London.

 

26.06.2018

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege feiert 80 Jahre

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege
Menschen im Alter von 80 Jahren wird mitunter das Greisenalter nachgesagt. Das gilt wahrlich nicht für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege: Sie dürfen mittlerweile auf erfolgreiche 80 Jahre ihres  Bestandes zurückblicken und haben im Laufe der Zeit nichts von ihrem Biss eingebüßt. Die – bedingt durch Vorkriegs- und Kriegswirren - später gegründete RAL Gütegemeinschaft als Träger der Gütezeichen  befindet sich inzwischen seit 65 Jahren im unermüdlichen Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung im Bereich Wäschepflege. „Kennzeichnend für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege ist die  stetige Hinwendung zum Fortschritt, ohne ihre traditionellen Wurzeln zu vergessen,“ stellt Prof. Dr. Josef Kurz, stellvertretender Leiter bei Hohenstein, dem wissenschaftlichen Partner der Gütegemeinschaft, fest. Josef Kurz widmete sich als Direktor und wissenschaftlicher Leiter des Arbeitsbereichs Textilreinigung und gewerbliche Wäscherei am Standort Bönnigheim viele Jahre lang den Herausforderungen der Textilservice-Branche. Darüber hinaus war er von 1989 bis 2006 als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. eingesetzt.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – die Anfänge
Die Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“ ging bereits im Jahr 1935 von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln aus. Doch anfangs gefiel nicht jedem die gänzlich neue Idee, ein  Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nämlich nur Gütezeichen für Waren. „Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen,“ beschreibt Kurz die turbulente Anfangszeit, „schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee: 1938 wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen.“ Im Zuge des Wirtschaftswunders erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland bereits zu Beginn der 1950er Jahre relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand. Auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern. „So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat.“, führt Kurz aus. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden. „Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass bereits zum Ende des Jahres  1953 die stattliche Zahl von 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. “Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – eine Erfolgsgeschichte Es blieb nicht bei einem Gütezeichen – im Laufe der Zeit stellte  sich die Gütegemeinschaft den jeweiligen Erfordernissen und setzte in der Branche Standards für Qualität und Hygiene.

RAL-GZ 992/1 Objekt- und Haushaltswäsche – seit 1953.Als 1953 das Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege eingeführt wurde, haben die gewerblichen Wäschereien fast nur Haushaltswäsche bearbeitet. Erst als ab Mitte der 1960er Jahre die  Haushaltswaschmaschine ihren Siegeszug antrat, ging das Geschäft mit der Feuchtwäsche allmählich zurück. Dafür eröffnete sich den Gütezeichenbetrieben ein neuer Markt nach amerikanischem Vorbild: die Mietwäsche im Objektbereich.

RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche – seit 1986.
Ab Mitte der 1970er Jahre haben die Krankenhäuser ihre bisherigen eigenen Wäschereien allmählich aufgelöst und die Wäsche den gewerblichen Wäschereien zum Waschen und Desinfizieren übergeben. Aber auch im gewerblichen Bereich mussten nun höhere Hygienestandards eingeführt werden, um die Wäsche in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen, aber auch das Personal in den Wäschereien vor einer möglichen Infektion durch die Wäsche zu schützen.

RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben – seit 1999
Höhere hygienische Anforderungen an die gewaschene Wäsche machte bei der Wäsche aus dem Gesundheitswesen nicht Halt. Auch in der Lebensmittelbranche sind neue hygienische Standards entstanden, nicht zuletzt durch die Einführung des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points). Daraus entwickelten sich konkrete hygienische Anforderungen an die Kleidung der Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben.

RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen – seit 2011
Ein weiterer Bereich für mehr Hygiene entwickelte sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung: immer mehr Menschen verbringen ihren Lebensabend in Pflegeeinrichtungen. Dabei ist es notwendig, dass auch ihre persönliche Wäsche und Kleidung nach hygienischen Richtlinien gepflegt wird.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – internationales Ansehen
Obwohl die Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Polen, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Japan und Dubai Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen durch Hohenstein werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland. Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – neue Impulse Mit dem jüngsten Geschäftsführerwechsel wurden die Weichen für eine zeitgemäße strategische Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft gestellt. Die neue Führungsspitze mit Dr. Timo Hammer als Geschäftsführer und Andreas Janning als stellvertretendem Geschäftsführer hat sich zum Ziel gesetzt, mit neuen Impulsen gleichermaßen Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Gütezeichenbetriebe zu fördern. Diesem und weiteren wichtigen Themen aus der Branche widmet sich auch die Jahrestagung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., die vom 25. bis zum 27. Oktober 2018 in Kassel stattfindet.

Weitere Informationen:
Wäscherei Jubiläum Gütezeichen
Quelle:

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

09.04.2018

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

  • Große Mittelständler können sich oft behaupten

Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.

Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2016 nur noch 6,4 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei fast 60 Prozent.

Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2016 um mehr als 5.000 auf nur noch 13.860 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 26,5 Prozent. Allein in 2016 schlossen knapp 700 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr fast 800 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.

Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2016 stark an, und zwar um 50 Prozent von 26 auf 39 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum sogar um 54 Prozent.

Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2016 stieg deren Zahl um 11 Prozent von 396 auf 440 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um über eine Milliarde bzw. 16,3 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum Mittelstand zählen.

Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen


Nettoumsatz/Jahr
2010 2012 2014 2016
bis 500.000 EUR    10,5 9,0 7,5 6,4
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 13,5 12,1
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 11,3 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 12,4 11,1 11,5
ab 100 Mio. EUR    48,0 51,0 56,5 59,4
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR  26,5 28,4 31,0 33,0
Gesamtzahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.922 17.312

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE e.V.

20.03.2018

BTE-Kongress "Fashion-Emotion 4.0“ am 6. Juni in Köln

  • Frühbucherrabatt bis 15. April

Der Fashionmarkt unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Speziell für mittelständische Modehäuser ist es entscheidend, die notwendige regionale Orientierung mit sinnvollen digitalen Tools zu unterstützen, um für die Kunden auch bei zunehmendem (Online-)Wettbewerb attraktiv zu bleiben.

Neue Wege, innovative Anregungen und überzeugende Praxisbeispiele zu diesem Thema präsentiert der 4. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Profilierung des Modehandels lokal und digital“ am 6. Juni in Köln. Das Themenspektrum der Vorträge und Diskussionsrunden reicht von inspirierender Waren-Präsentation über  zeitgemäße Werbeplanung und Praxis-Erfahrungen mit Influencern bis zum Erfolgsfaktor Beratung und Service.

  • Frühbucherrabatt bis 15. April

Der Fashionmarkt unterliegt einem immer schnelleren Wandel. Speziell für mittelständische Modehäuser ist es entscheidend, die notwendige regionale Orientierung mit sinnvollen digitalen Tools zu unterstützen, um für die Kunden auch bei zunehmendem (Online-)Wettbewerb attraktiv zu bleiben.

Neue Wege, innovative Anregungen und überzeugende Praxisbeispiele zu diesem Thema präsentiert der 4. BTE-Kongress „Fashion-Emotion 4.0: Profilierung des Modehandels lokal und digital“ am 6. Juni in Köln. Das Themenspektrum der Vorträge und Diskussionsrunden reicht von inspirierender Waren-Präsentation über  zeitgemäße Werbeplanung und Praxis-Erfahrungen mit Influencern bis zum Erfolgsfaktor Beratung und Service.

Zu Beginn analysiert IfH-Geschäftsführer Dr. Kai Hudetz, wie die Kunden sich heute und künftig beim Modekauf verhalten und worauf sie Wert legen. Praxisvorträge kommen u.a. von den Modehäusern Böckmann (Recke), Garhammer (Waldkirchen) und Kutsam (Bad Hall), hochkarätige Expertenreferate u.a. von Blocher Partners sowie Hutter + Unger. Als Abrundung werden die bisherigen Erfahrungen mit der digitalen Regalverlängerung im Modehandel vorgestellt. Moderiert wird der BTE-Kongress, der von einer themenbezogenen Fachausstellung begleitet wird, durch Michael Werner, Chefredakteur der TextilWirtschaft.

Hinweis: Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 295 Euro, für sonstige Teilnehmer aus Handel und Industrie 395 Euro und für alle übrigen Interessenten 695 Euro, jeweils zzgl. MwSt. Jeder weitere Teilnehmer aus demselben Unternehmen erhält 20 Prozent Ermäßigung.

Frühbucherpreis: Bei Anmeldungen bis einschließlich 15. April 2018 wird ein Preisnachlass in Höhe von 10 Prozent gewährt. Weitere Informationen und Anmeldung beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, Fax -10, E-Mail mueller@bte.de und im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
BTE-Kongress Fashion-Emotion 4.0
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Steffen Jost, Präsident BTE e.V. (c) BTE e.V.
Steffen Jost, Präsident BTE e.V.
04.01.2018

Steffen Jost: Ansätze reichen nicht!

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Natürlich gibt es in unserer Branche tolle Unternehmen, die auch bei schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich sein dürften. Bei einer ganzen Reihe von Modegeschäften könnte es dann aber ganz eng werden. Zu oft fehlt es dort noch an Professionalität sowie leider auch am notwendigen Zusammenspiel, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Markenhersteller. Es gibt hier zwar positive Beispiele, zu oft bleibt es aber bei Lippenbekenntnissen. Es wird die Wichtigkeit des Wholesale-Geschäftsbereichs einerseits sehr wohl betont, aber andererseits – besonders im Bereich der vertikalen Marken – mit aggressiver Eigenvertriebspolitik und entsprechenden Rabatten das Gegenteil praktiziert. Wir stecken also bestenfalls in Ansätzen fest.

Beispiel Liefertaktung: Da Kunden bekanntlich immer stärker am Bedarf kaufen, muss auch die Auslieferung später erfolgen. Einige Industriepartner schaffen das schon hervorragend, andere hinken aber noch deutlich hinterher. Die allerwenigsten Modegeschäfte brauchen bereits im Juli/August die Winterkollektionen!

Beispiel Warenmenge: Dass wir in Deutschland rund 30 Prozent zu viel Ware im Markt haben, ist schon länger bekannt und wurde kürzlich auch vom Industrieverband German Fashion bestätigt. Geändert hat sich daran bislang aber kaum etwas. Die Industrie braucht endlich eine bessere Produktionsplanung, um das Überangebot aus dem Markt zu nehmen. Ansonsten werden wir den Rendite-fressenden Waren- und Preisdruck kaum abbauen können!

Beispiel FOC: Überschüssige – oder sogar eigens dafür produzierte – Ware in Factory Outlet Centern zu vermarkten, ist keine nachhaltige Lösung und sicher kein seriöses Geschäftsmodell für die Markenindustrie. Und vor allem schadet es dem Handelspartner, wenn im nahen FOC minderwertige Waren als vermeintliche Marken-Schnäppchen angeboten werden. Dass dies kein Einzelfall ist, hat im Sommer ein WDR-Bericht belegt. Solche Fake-Angebote diskreditieren die Preisgestaltung des seriösen Modehandels und führen die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum!

Beispiel Bilddaten: Für sein Marketing und viele interne Abläufe braucht der Modehandel digitale Bilddaten. Doch zu viele Lieferanten sind auf diesem Gebiet schlecht aufgestellt oder haben dafür zu komplizierte Abläufe aufgesetzt. Die für den Handel sehr effiziente Plattform Fashion Cloud steht seit einigen Monaten unverändert bei rund 250 Label. Angesichts von sicher über 1.000 relevanten Marken im Modehandel reicht das noch lange nicht!

Beispiel Preismarketing: Das Preisgebaren in unserer Branche ist nach wie vor höchst problematisch. Es steht zu befürchten, dass die Abschriften auch im letzten Jahr weiter gestiegen sind. Und dies liegt nicht nur an preisaggressiven Wettbewerbern – online wie stationär –, sondern zum Teil auch an unseren Industriepartnern. Es ist überaus ärgerlich, wenn die Shops unserer eigenen Lieferanten durch frühe Rabattaktionen und meist ohne Not das Preiskarussell anwerfen. Hier wünschen wir uns doch sehr eine seriösere und am Markenwert orientierte Vertriebspolitik!

Natürlich muss der Modefachhandel auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Motivierte und begeisternde Mitarbeiter, ein attraktives Ladenlokal und eine ansprechende Warenpräsentation bleiben für den Geschäftserfolg unabdingbar und müssen daher ständig optimiert werden. Aber das allein reicht eben nicht. Ein erfolgreicher Multilabel-Handel ist von der erfolgreichen zielorientierten Zuarbeit der Markenindustrie abhängig. Erreichen wir eine Optimierung der gemeinsamen Prozesskette nicht, wird der Multilabel-Handel weiter an Marktanteilen verlieren - und die Marke und Industrie weitere Kunden. In welchem Umfang, wenn überhaupt, dann ein Überleben der Markenindustrie im Anschluss gesichert ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Sicher ist jedoch: Der Eigenvertrieb wird nur für die allerwenigsten Hersteller die Lösung sein.            

Abschließend lässt sich konstatieren, dass auch 2018 sicher viele Herausforderungen für den Modefachhandel bereithalten wird. Mit echter Hilfe und Unterstützung unserer Partner sowie noch höherer Professionalität lassen sich diese aber sicher meistern. Erste positive Schritte sind gemacht, wir müssen den Weg nur weiter konsequent weiter gehen!

 

Quelle:

BTE e.V.

 BTE-Stand auf der „Heimtextil" ©BTE
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27.12.2017

BTE-Stand auf der „Heimtextil"

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Servicestand vertreten in der Galleria 8.1, Stand P 08, direkt gegenüber der Bed´n Excellence-Lounge. Interessierte Messebesucher erhalten am BTE-Stand kostenlos die BTE-Fachdokumentation „Mitarbeiter bedarfsgerecht und kostengünstig einsetzen“. Außerdem informiert der BTE über

  • Fachthemen des Heim- und Haustextileinzelhandels,
  • Weiterbildung an der LDT Fachakademie für Modemanagement in Nagold,
  • wettbewerbsrechtliche Fragen des Textileinzelhandels,
  • Aus- und Weiterbildung, z.B. das Fachprogramm „Bettwaren“ und die BTE-Fachdokumentationen,
  • das Leistungsangebot des Verbands der Bettenfachgeschäfte (VDB) und der European Fashion Group, einer Vorteilsgemeinschaft für den Fachhandel, sowie
  • die Vorteile des elektronischen Datenaustausches (EDI) über das BTE Clearing-Center.
Quelle:

BTE e.V.

BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt ©BTE
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18.12.2017

BTE. Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten!

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
  • Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
  • Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein  Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
  • Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“  

  • Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung „Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten“).
  • Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
  • Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“

  • Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
  • Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards
12.09.2017

Offene Werkstatt für den Mittelstand in Köln offiziell eröffnet

• Mit eStandards in die digitale Transformation starten
• Offene Werkstätten zeigen, wie eStandards auch im Mittelstand für bessere Wettbewerbsfähigkeit sorgen
• 40 Umsetzungsprojekte mit mittelständischen Unternehmen geplant


Köln, 12. September 2017. Für den digitalen Wandel sind Normen und Standards unverzichtbar – nicht nur in Großkonzernen, sondern auch im Mittelstand. Er ist das Herz der deutschen Wirtschaft und muss mit der Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vorantreiben. Das neue „Mittelstand-4.0 Kompetenzzentrum eStandards“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im GS1 Germany Knowledge Center, dass die Offene Werkstatt Köln beheimatet, sondern auch an den Standorten Hagen und Leipzig bei der digitalen Transformation.

• Mit eStandards in die digitale Transformation starten
• Offene Werkstätten zeigen, wie eStandards auch im Mittelstand für bessere Wettbewerbsfähigkeit sorgen
• 40 Umsetzungsprojekte mit mittelständischen Unternehmen geplant


Köln, 12. September 2017. Für den digitalen Wandel sind Normen und Standards unverzichtbar – nicht nur in Großkonzernen, sondern auch im Mittelstand. Er ist das Herz der deutschen Wirtschaft und muss mit der Digitalisierung und der Nutzung neuer Technologien die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands vorantreiben. Das neue „Mittelstand-4.0 Kompetenzzentrum eStandards“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen nicht nur im GS1 Germany Knowledge Center, dass die Offene Werkstatt Köln beheimatet, sondern auch an den Standorten Hagen und Leipzig bei der digitalen Transformation.

Heute erfolgte der offizielle Projekt-Kickoff gemeinsam mit Unternehmen, Vertretern des Fördergebers BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und des Projektträgers DLR (Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt) sowie Vertretern aus Kammern und Verbänden. Erörtert wurde in diesem Rahmen auch, wie eStandards zu einer nachhaltigen Digitalisierung im Mittelstand beitragen.

„ Mit dem Zentrum für eStandards eröffnen wir das erste thematische Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum. Standards und Normen sind elementar für eine erfolgreiche Digitalisierung, denn sie definieren eine gemeinsame Sprache. Vernetzte Produktion, IT-Sicherheit, einheitliche Nutzererfahrung bis hin zum Datenaustausch brauchen klare Regeln und bewährte allgemein gültige Lösungen über Branchen hinweg“, sagt Dirk Wiese MdB und Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie. „Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards steht allen Unternehmen zur Verfügung, die sich vor Ort in Köln, Hagen oder Leipzig informieren und einbringen möchten, um die Digitalisierung mitzugestalten“, so der Parlamentarische Staatssekretär Dirk Wiese weiter.

Geschäftsstellenleiterin Bettina Bartz ergänzt: „Während der dreijährigen Projektlaufzeit wollen wir den Einsatz der verschiedensten Standards in zahlreichen Umsetzungsprojekten demonstrieren. Hierfür laden wir kleine und mittlere Unternehmen ein, sich bei uns zu melden, um in die Digitalisierung zu starten, Prozesse zu optimieren oder sich unverbindlich zu informieren.“

Grundsätzlich sollen herstellerunabhängige und offene Standardisierungslösungen für die Digitalisierung demonstriert und erprobt werden. Kompetente Ansprechpartner aus Forschung, Normung und Standardisierung sowie aus gemeinnützigen Instituten vermitteln Grundlagen, Praxiserfahrungen und aktuelles Wissen. Im Fokus steht die inner- und überbetriebliche Standardisierung einschließlich Usability, Nachhaltigkeit und neuer Geschäftsmodelle. Mit umfangreichen Transferhilfen, Vernetzungs- und Dialogformaten, Qualifizierungsangeboten sowie spezifischen webbasierten Tools entstehen zahlreiche Angebote, die im Rahmen regionaler und bundesweiter Öffentlichkeitsarbeit kommuniziert werden.

Getragen wird das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards von einem Zusammenschluss der Partner der HAGENagentur Ges. für Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Tourismus mbH, des Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production gGmbH, des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) Sankt Augustin und des Fraunhofer-Zentrums für Internationales Management und Wissensökonomie IMW unter der Konsortialführerschaft von GS1 Germany.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards gehört zu Mittelstand-Digital. Mit Mittelstand-Digital unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Digitalisierung in kleinen und mittleren Unternehmen und dem Handwerk.

Quelle:

Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum eStandards

07.08.2017

Konzentration im Modefachhandel nimmt weiter zu

Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio.
Große Mittelständler können sich oft behaupten
 
Vor allem kleinere Betriebe verschwinden in Deutschland vom Markt. Hauptgrund für diese Entwicklung, die gleichermaßen in Handel, Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen auftritt, ist neben dem zunehmenden Wettbewerb durch neue Vertriebskonzepte primär die fehlende Nachfolge. Immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
Diese Entwicklung führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration - auch im Bekleidungsfachhandel. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der kürzlich veröffentlichten Umsatzsteuerstatistik für 2015 nur noch 6,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei 58,8 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2015 um mehr als 4.300 auf nur noch 14.556 gefallen. Das entspricht einem prozentualen Rückgang in Höhe von 23 Prozent. Allein in 2015 schlossen 709 der kleineren Unternehmen ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr 821 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt.
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2015 stark an, und zwar um 54 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum immerhin noch um 51 Prozent.
 
Gut behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die großen Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2015 stieg deren Zahl um 13 Prozent von 396 auf 448 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser sogar um 43 Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum deutschen Mittelstand zählen.
 
Hinweis: Viele Daten über den deutschen Textilmarkt enthält auf 160 Seiten der kürzlich erschienene BTE-Statistik-Report 2017 „Textileinzelhandel". Weiter Informationen und Bestellung im BTE-Onlineshop unter www.shop.bte.de.
 
Anteil am Gesamtumsatz des Bekleidungsfachhandels nach Unternehmens-Größenklassen
Nettoumsatz/Jahr 2010 2012 2015
bis 500.000 EUR 10,5 9,0 6,8
bis 5 Mio. EUR 17,7 15,7 12,3
bis 25 Mio. EUR 11,8 11,9 10,7
bis 100 Mio. EUR 11,9 112,4 11,4
ab 100 Mio. EUR 48,0 51,0 58,8
Gesamt in Prozent 100,0 100,0 100,0
Gesamtumsatz in Mrd. EUR 26,5 28,4 32,7
Zahl der Unternehmen 22.891 21.002 18.101

Quelle: BTE-Berechnungen nach Umsatzsteuerstatistik

 

 
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln