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17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling

BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Bohrgerät Schiefergas Bohrhaken Foto: Pixabay
26.04.2022

Erdgasembargo gegen Russland würde Aus für Chemiefaserproduzenten bedeuten

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

In ihrem aktuellen Positionspapier bezieht die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. Stellung zu den intensiven Diskussionen um ein Embargo gegen russische Erdgaslieferungen. Der Verband sieht nur in einem starken Industriestandort Deutschland die wirtschaftliche und weltpolitische Zukunft des Landes gesichert und könne deshalb unter Abwägung aller Positionen und Einflussfaktoren sowie der Bewertung von arbeits- und marktwirtschaftlichen Folgen ein kurzfristiges Erdgasembargo gegen Russland nicht befürworten.

Bei einer Unterbrechung der ständigen Versorgung mit Erdgas entstünden immense Verluste für die Chemiefaserbetriebe, die bis zur Vernichtung der Branche in Deutschland führen können. Die Verluste setzen sich zum einen aus den technischen Schäden bei einem unkoordinierten Herunterfahren von Anlagen und zum anderen aus marktbedingten Folgeschäden zusammen, die aufgrund ausgefallener Produktion und fehlendem Produktverkauf entstehen.

Je nach Standort und Anlagengröße würde ein kurzfristiger Ausfall aufgrund von Erdgasmangel im Mittel zu Schäden in Höhe von 5 Mio. EUR/Anlage führen. Zusätzlich wäre mit einem laufenden täglichen Verlust zu rechnen, der je nach Standort in einer Größenordnung von z. B. 250 000 EUR/Tag/Anlage liegen könnte. Darüberhinaus sei ein Wiederanfahren der Anlagen fraglich, wenn Lieferketten nicht mehr bedient werden könnten und sich Kunden global zwischenzeitlich anders orientiert hätten. Bei einem Weltmarktanteil Chinas an der Chemiefaserproduktion von mehr als 70 % sei ein Szenario mehr als realistisch, dass China auch diese Lieferketten übernehmen werde, was damit zu einer noch größeren Abhängigkeit von China führen würde.

Die überwiegende Mehrzahl der zur Chemiefaserproduktion eingesetzten Kraftwerke, speziell die mit Wirkungsgraden von 90 % hocheffizienten auf dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung basierenden GuD-Kraftwerke, ist ausschließlich für den Einsatz von Erdgas ausgelegt. So gibt es vielfach keine technischen Einrichtungen, Gasturbinen oder Dampfkessel mit einem alternativen Brennstoff als Erdgas zu betreiben. Nur in Ausnahmefällen könnte auf Erdöl gewechselt werden. Allerdings ist auch in diesen Fällen die entsprechende Vorratshaltung mit Erdöl nur für einen kurzzeitigen Ausfall der Gasbrenner ausgelegt. Eine Änderung hin zur Grundlastversorgung mit Erdöl könnte je nach Anlagentyp unter Berücksichtigung genehmigungsrechtlicher Vorgaben ein Zeitfenster zwischen 3 und 56 Monaten in Anspruch nehmen. Der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger ist nur sehr langfristig möglich. In den wenigen Fällen, in denen Erdgas substituiert sei, könnten je nach Emissionsgrad der umgerüsteten Anlage Investitionskosten in Höhe von 250 Mio. EUR/Anlage anfallen.

Ein von der Europäischen Union ausgesprochenes Erdgasembargo gegenüber der Russischen Föderation würde nicht nur für die Chemiefaserhersteller die Einstellung der Produktion und das Aus bedeuten, so der IVC-Geschäftsführer Dr. Wilhelm Rauch. Auch für andere Branchen wie die Grundstoffchemie, die Papierindustrie, die Metallerzeugung und die Glas- und Keramikherstellung sowie die mit ihnen verbundenen Industrien gelte das, stellt das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln) in seinem Kurzbericht 40/2022 im April 2022 abschließend fest: „Niemand kann genau vorhersagen, welche Zukunft diese Betriebe dann noch in Deutschland hätten. Es wäre ein beispielloser Vorgang.“

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

Foto Pixabay
13.03.2022

Cotton Campaign beendet Boykott-Aufruf: Usbekische Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Usbekische Baumwolle ist rehabilitiert: Die Cotton Campaign lässt ihren langjährigen Boykottaufruf fallen. „Wir freuen uns über diesen längst überfälligen Schritt“, sagt Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin von Gesamtmasche. „Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) berichtet schon seit mehreren Jahren positiv zur usbekischen Baumwollernte: Kinder- und Zwangsarbeit gehören dort der Vergangenheit an.“ Die EU gewährt dem Land seit 2021 sogar zollfreien Marktzugang und honoriert damit Usbekistans besondere Anstrengungen im Sozial- und Umweltbereich.

Für die deutsche Textilbranche ist das Ende des Boykotts eine gute Nachricht. Der Handel mit usbekischen Baumwollprodukten war zwar nie sanktioniert, doch seit 2009 hatten insgesamt 331 international tätige Marken und Einzelhändler ein „Baumwollversprechen“ der NGO unterzeichnet. „Der Boykott-Aufruf der Cotton Campaign vergrößerte Usbekistans Abhängigkeit von Russland und China“, meint Silvia Jungbauer. „Diese Entwicklung können wir jetzt aufhalten.“

Die ILO spornt indessen internationale Hersteller an, sich in dem Land zu engagieren, denn inzwischen gilt Usbekistan als nachhaltige Beschaffungsalternative zu China. Die ILO attestiert Usbekistan in ihrem aktuellen Monitoringbericht, dass die Baumwollernte frei von Kinder- und Zwangsarbeit abläuft. Seit April 2021 gewährt die Europäische Union Usbekistan zollfreien Marktzugang durch den Sonderstatus “GSP+”. Diesen erhalten nur Entwicklungsländer, die erwiesenermaßen 27 internationale Konventionen in den Bereichen Arbeit, Soziales, Umwelt und Menschenrechte umgesetzt haben und auch einhalten.

Seit 2021 arbeitet GESAMTMASCHE mit dem usbekischen Textilverband UZTEKSTILPROM in einem Partnerschaftsprojekt zusammen, das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird. Das Projekt bietet Unternehmen in Deutschland und Usbekistan eine Plattform für wirtschaftliche Kooperation und soll den nachhaltigen Handel zwischen beiden Ländern stärken.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

10.01.2020

Ostdeutscher Textil- und Bekleidungsverband fordert mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik

vti kritisiert zusätzliche Kostenbelastungen für Firmen durch die CO²-Gesetzgebung des Bundes sowie das Festhalten am Russland-Embargo der EU
 
Gesamtumsatz der Branche 2019 leicht rückläufig / Verband hat 2020 wichtige Textil-Termine  im Fokus

vti kritisiert zusätzliche Kostenbelastungen für Firmen durch die CO²-Gesetzgebung des Bundes sowie das Festhalten am Russland-Embargo der EU
 
Gesamtumsatz der Branche 2019 leicht rückläufig / Verband hat 2020 wichtige Textil-Termine  im Fokus
Der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) warnt vor weiteren politisch verursachten Kostenbelastungen für die mittelständischen Unternehmen. „Der Exportanteil der Textilunternehmen beträgt durchschnittlich rund 45 Prozent; die meisten Rohstoffe müssen im Ausland eingekauft werden. Das heißt, dass unsere Firmen sehr direkt den aktuellen Turbulenzen auf den internationalen Märkten ausgesetzt sind. Jegliche politischen Maßnahmen oder bürokratischen Regulierungen, die ihnen zusätzlich das Leben schwer machen, beeinflussen die Wettbewerbsfähigkeit und sind daher fehl am Platze“, betonte vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto beim Jahresauftakt-Medientermin des Verbandes am Freitag, 10. Januar, in Chemnitz. „Im Zeitalter der Globalisierung leben wir in Deutschland nun einmal nicht auf einer Insel der Glückseligen. Die von der großen Koalition in Berlin beschlossene CO²-Gesetzgebung geht – wie bereits die Erneuerbaren-Energien-Umlage – wiederum zu Lasten des Mittelstands, der ja in Sonntagsreden gern als das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bezeichnet wird.“  
 
Andreas Ludwig, Chef der 54 Mitarbeiter zählenden Thorey Gera Textilveredelung GmbH, verdeutlichte die Auswirkungen entsprechender bundespolitischer Entscheidungen auf seinen mit relativ hohem Energiebedarf produzierenden Betrieb: „Wir haben in den vergangenen Jahren zielstrebig an der Reduzierung unseres Elektroenergieaufwandes gearbeitet. Mit unserem Verbrauch von jährlich rund 900.000 Kilowattstunden liegen wir allerdings unter der vom Gesetzgeber festgelegten Grenze von 1 Million Kilowattstunden, ab der industrielle Großverbraucher von der EEG-Umlage befreit sind. Das ist für uns – gelinde gesagt – ziemlich unvorteilhaft. Außerdem benötigen wir pro Jahr reichlich 6 Millionen Kilowattstunden Erdgas; und wir betreiben mit eigenen LKW einen Werksfernverkehr. Das bedeutet, dass wir im ersten Jahr des Inkrafttretens der CO²-Steuer, also 2021, mit Mehrkosten von 41.000 Euro zu rechnen haben. Die vergleichsweise geringe Reduzierung der EEG-Umlage für Elektroenergie fällt da kaum ins Gewicht. Mittelstandsfreundliche Wirtschaftspolitik ist das sicher nicht.“
 
Auf einen anderen, nahezu in Vergessenheit geratenen Aspekt verwies vti-Vorstandsvorsitzender Thomas Lindner: „Die EU hält weiterhin an dem von uns und anderen Verbänden wiederholt kritisierten Russland-Embargo fest. Derartige Maßnahmen schaden unserer Volkswirtschaft insgesamt und taugen nicht dazu, politische Probleme zu lösen“, erklärte der Inhaber der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, und Vizepräsident des Gesamtverbandes textil+mode e. V. (t+m), Berlin.
 
Der vti-Vorstandsvorsitzende bezeichnete die mit den Embargomaßnahmen einhergegangene Schwächung des Rubels und das geschwundene Vertrauen auf Seiten der angestammten Partner im Osten als Hauptursachen für die dramatischen Einbrüche der deutschen Textilexporte in die Russische Föderation. Vor dem Embargo – bis 2013 – hatte die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie jährlich Waren im Wert von nahezu 1 Mrd. EUR nach Russland verkauft. 2018 lagen die Russland-Exporte bei lediglich 684 Mio. EUR, d. h. um rund ein Drittel unter dem Ausgangswert.
 
Die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie hat 2019 erstmals seit mehreren Jahren den Umsatz des vorherigen Geschäftsjahres (2018: 1,87 Mrd. EUR) nicht erreicht. Dazu kommentierte der vti-Hauptgeschäftsführer: „Unsere Branche ist charakterisiert durch ein sehr breit gefächertes und innovatives Produktspektrum. Es reicht von modischer Strickbekleidung über hochwertige Heimtextilien bis zu Technischen Textilien, die im Automobil-, Schiffs- und Flugzeugbau oder im Gesundheits- und Bauwesen zum Einsatz kommen. In den einzelnen Sparten haben wir 2019 sowohl Licht als auch Schatten gesehen; relativ viel und gutes Licht erfreulicherweise im Bekleidungssektor. Das Gesamtergebnis von Textil und Bekleidung für 2019 kann sich trotz der Probleme - insbesondere spürbare Verluste bei einigen Automobilzulieferern - sehen lassen. Unseren vorläufigen Berechnungen zufolge beläuft sich die Summe auf annähernd 1,8 Mrd. EUR.“

Weitere Informationen:
vti
Quelle:

vti

Foto: W. Schmidt
05.11.2019

Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie spürt Konjunkturflaute

Branchenverband vti übt Kritik an EU und Bundesregierung

Branchenverband vti übt Kritik an EU und Bundesregierung

„Dieser Tage wird allenthalben an den Mauerfall vor 30 Jahren und den damit verbundenen Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft in Ostdeutschland erinnert. Für unsere Branche begann damals bekanntlich eine äußerst kritische Phase; viele hielten sie nicht für überlebensfähig. Heute können wir mit einem gewissen Stolz feststellen, dass die jungen Bundesländer neben Bayern, Baden-Württemberg und NRW zu den vier großen deutschen Textilregionen gehören.“  Das äußerte Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des in Chemnitz ansässigen Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), anlässlich des  10. Branchentages Erzgebirge-Vogtland, der am Montag, 4. November 2019, im vti-Mitgliedsunternehmen C. H. Müller GmbH in Heinsdorfergrund bei Reichenbach/V. stattfand. Bei dem Treffen, zu dem sich rund 60 Textilunternehmer und – forscher, Mitglieder des Bundes- und des Landtages sowie Vertreter aus Kommunen versammelten, ging es u. a. um die Entsorgung und das Reycling textiler Abfälle, um die Sicherung des Fachkräftenachwuchses sowie um Möglichkeiten der Kooperation sächsischer Textilfirmen mit potenziellen Partnern in Afrika.  
 
Wie der vti-Hauptgeschäftsführer weiter ausführte, sind von den gegenwärtig 16.000 Beschäftigten der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsbranche mehr als 5.000 in den rund 90 kleinen und mittelständischen Unternehmen der traditionsreichen Textilregion Erzgebirge-Vogtland tätig: „Damit verzeichnen wir in diesem Landstrich die höchste Dichte an  textilen Produktions-, Forschungs- und Bildungskapazitäten in unserem Verbandsgebiet. Unsere flexibel agierenden Firmen verfügen über ein hohes Innovationspotenzial; viele von ihnen exportieren weltweit. Mit einem Exportanteil von durchschnittlich 45 Prozent sind sie den gegenwärtig negativen Entwicklungen in der globalen Wirtschaft extrem ausgesetzt. Hinzu kommt der sich im Inland vollziehende Strukturwandel in der Automobilindustrie und deren Zulieferbranchen, der bei einigen Herstellern von Technischen Textilien zumindest vorübergehend mit erheblichen Umsatzeinbußen einhergeht. Erfreulich ist, dass unsere Bekleidungssparte in den nach den ersten drei Quartalen dieses Jahres ein Umsatzplus von rund fünf Prozent verzeichnet. Allerdings macht sie nur zirka zehn Prozent der Gesamtkapazitäten unserer Branche aus. Die Textilsparte liegt hingegen liegt nach unseren vorläufigen Schätzungen um reichlich fünf Prozent unter dem Ergebnis im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Aller Voraussicht nach werden wir im laufenden Jahr den 2018 erwirtschafteten Gesamtumsatz von 1,87 Mrd. Euro nicht erreichen können.“
 
Angesichts dieser Entwicklungen hatte vti-Vorstandsvorsitzender Thomas Lindner bereits im Vorfeld des Branchentages seine wiederholt geäußerte Kritik am Russland-Embargo der EU bekräftigt. „Derartige Maßnahmen schaden der heimischen Wirtschaft und taugen nicht dazu, politische Probleme zu lösen“, erklärte der Inhaber der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, und Vizepräsident des Gesamtverbandes textil+mode e. V. (t+m), Berlin. Er bezeichnete die mit den Embargomaßnahmen einhergegangene Schwächung des Rubels und das geschwundene Vertrauen auf Seiten der angestammten Partner im Osten als Hauptursachen für die dramatischen Einbrüche der deutschen Textilexporte in die Russische Föderation: „Vor dem Embargo – also bis ins Jahr 2013 – hat die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie jährlich Waren im Wert von nahezu 1 Milliarde Euro nach Russland verkauft. 2018 beliefen sich die Russland-Exporte der deutschen Textilindustrie auf rund 684 Millionen Euro, damit liegen wir um rund ein Drittel unter dem Ausgangswert.“  
 
Ein anderes Beispiel für die verhängnisvolle politische Einflussnahme auf die Wirtschaft seien die im Zuge der deutschen Energiewende entstandenen exorbitant hohen Energiekosten: „Die für 2020 angekündigte EEG-Umlage bringt uns Textilproduzenten erneut zusätzliche Belastungen und schwächt unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Mit einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Netzentgelten und einer grundlegende Reform der EEG-Umlage könnte die Bundesregierung in der Tat – und nicht nur mit Worten - beweisen, dass ihr am heimischen Mittelstand gelegen ist. Hinzu kommen perspektivisch weitere erhebliche Kosten für die Finanzierung des im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Klimapaketes.“

Weitere Informationen:
vti
Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V.

26.06.2018

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege feiert 80 Jahre

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege

80 Jahre und kein bisschen greise
Rundes Jubiläum für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege
Menschen im Alter von 80 Jahren wird mitunter das Greisenalter nachgesagt. Das gilt wahrlich nicht für die Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege: Sie dürfen mittlerweile auf erfolgreiche 80 Jahre ihres  Bestandes zurückblicken und haben im Laufe der Zeit nichts von ihrem Biss eingebüßt. Die – bedingt durch Vorkriegs- und Kriegswirren - später gegründete RAL Gütegemeinschaft als Träger der Gütezeichen  befindet sich inzwischen seit 65 Jahren im unermüdlichen Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung im Bereich Wäschepflege. „Kennzeichnend für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege ist die  stetige Hinwendung zum Fortschritt, ohne ihre traditionellen Wurzeln zu vergessen,“ stellt Prof. Dr. Josef Kurz, stellvertretender Leiter bei Hohenstein, dem wissenschaftlichen Partner der Gütegemeinschaft, fest. Josef Kurz widmete sich als Direktor und wissenschaftlicher Leiter des Arbeitsbereichs Textilreinigung und gewerbliche Wäscherei am Standort Bönnigheim viele Jahre lang den Herausforderungen der Textilservice-Branche. Darüber hinaus war er von 1989 bis 2006 als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. eingesetzt.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – die Anfänge
Die Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“ ging bereits im Jahr 1935 von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln aus. Doch anfangs gefiel nicht jedem die gänzlich neue Idee, ein  Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nämlich nur Gütezeichen für Waren. „Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen,“ beschreibt Kurz die turbulente Anfangszeit, „schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee: 1938 wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen.“ Im Zuge des Wirtschaftswunders erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland bereits zu Beginn der 1950er Jahre relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand. Auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern. „So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat.“, führt Kurz aus. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden. „Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass bereits zum Ende des Jahres  1953 die stattliche Zahl von 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. “Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – eine Erfolgsgeschichte Es blieb nicht bei einem Gütezeichen – im Laufe der Zeit stellte  sich die Gütegemeinschaft den jeweiligen Erfordernissen und setzte in der Branche Standards für Qualität und Hygiene.

RAL-GZ 992/1 Objekt- und Haushaltswäsche – seit 1953.Als 1953 das Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege eingeführt wurde, haben die gewerblichen Wäschereien fast nur Haushaltswäsche bearbeitet. Erst als ab Mitte der 1960er Jahre die  Haushaltswaschmaschine ihren Siegeszug antrat, ging das Geschäft mit der Feuchtwäsche allmählich zurück. Dafür eröffnete sich den Gütezeichenbetrieben ein neuer Markt nach amerikanischem Vorbild: die Mietwäsche im Objektbereich.

RAL-GZ 992/2 Krankenhauswäsche – seit 1986.
Ab Mitte der 1970er Jahre haben die Krankenhäuser ihre bisherigen eigenen Wäschereien allmählich aufgelöst und die Wäsche den gewerblichen Wäschereien zum Waschen und Desinfizieren übergeben. Aber auch im gewerblichen Bereich mussten nun höhere Hygienestandards eingeführt werden, um die Wäsche in einen hygienisch einwandfreien Zustand zu versetzen, aber auch das Personal in den Wäschereien vor einer möglichen Infektion durch die Wäsche zu schützen.

RAL-GZ 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben – seit 1999
Höhere hygienische Anforderungen an die gewaschene Wäsche machte bei der Wäsche aus dem Gesundheitswesen nicht Halt. Auch in der Lebensmittelbranche sind neue hygienische Standards entstanden, nicht zuletzt durch die Einführung des HACCP-Konzepts (Hazard Analysis and Critical Control Points). Daraus entwickelten sich konkrete hygienische Anforderungen an die Kleidung der Mitarbeiter aus Lebensmittelbetrieben.

RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen – seit 2011
Ein weiterer Bereich für mehr Hygiene entwickelte sich aus der demografischen Entwicklung der Bevölkerung: immer mehr Menschen verbringen ihren Lebensabend in Pflegeeinrichtungen. Dabei ist es notwendig, dass auch ihre persönliche Wäsche und Kleidung nach hygienischen Richtlinien gepflegt wird.

Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – internationales Ansehen
Obwohl die Gütezeichen 992 für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, Polen, Russland, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Japan und Dubai Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen durch Hohenstein werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland. Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege – neue Impulse Mit dem jüngsten Geschäftsführerwechsel wurden die Weichen für eine zeitgemäße strategische Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft gestellt. Die neue Führungsspitze mit Dr. Timo Hammer als Geschäftsführer und Andreas Janning als stellvertretendem Geschäftsführer hat sich zum Ziel gesetzt, mit neuen Impulsen gleichermaßen Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit der Gütezeichenbetriebe zu fördern. Diesem und weiteren wichtigen Themen aus der Branche widmet sich auch die Jahrestagung der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V., die vom 25. bis zum 27. Oktober 2018 in Kassel stattfindet.

Weitere Informationen:
Wäscherei Jubiläum Gütezeichen
Quelle:

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

(c) Wolfgang Schmidt
13.06.2018

Textilbranche Ost wächst moderat – mit Problemen

  • Branchenverband vti zog in Aue Bilanz
  • Hohe Innovationskraft betont
  • Thomas Lindner neuer vti-Vorstandsvorsitzender

Der Umsatz der 16.000 Beschäftigte und 350 Unternehmen zählenden ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in den ersten Monaten dieses Jahres moderat gewachsen. „Nach vorläufigen Berechnungen gehen wir per Ende Mai von einem Plus von knapp 1,5 Prozent aus“, berichtete Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des in Chemnitz ansässigen Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), anlässlich der vti-Jahresmitgliederversammlung am 12. Juni 2018 in Aue: „Gegenwärtig scheint sich die Konjunktur – ähnlich wie in anderen Branchen – abzuschwächen. So konnten wir im Jahr 2017 mit einem Umsatz-Plus von über drei Prozent im dritten Jahr in Folge einen deutlichen Anstieg verbuchen. Treibende Kraft waren wiederum die Technischen Textilien mit über der Hälfte des Gesamtumsatzes, gefolgt von den Heimtextilien mit rund 30 Prozent und dem Bekleidungssektor mit deutlich weniger als 20 Prozent.

  • Branchenverband vti zog in Aue Bilanz
  • Hohe Innovationskraft betont
  • Thomas Lindner neuer vti-Vorstandsvorsitzender

Der Umsatz der 16.000 Beschäftigte und 350 Unternehmen zählenden ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie ist in den ersten Monaten dieses Jahres moderat gewachsen. „Nach vorläufigen Berechnungen gehen wir per Ende Mai von einem Plus von knapp 1,5 Prozent aus“, berichtete Dr.-Ing. Jenz Otto, Hauptgeschäftsführer des in Chemnitz ansässigen Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti), anlässlich der vti-Jahresmitgliederversammlung am 12. Juni 2018 in Aue: „Gegenwärtig scheint sich die Konjunktur – ähnlich wie in anderen Branchen – abzuschwächen. So konnten wir im Jahr 2017 mit einem Umsatz-Plus von über drei Prozent im dritten Jahr in Folge einen deutlichen Anstieg verbuchen. Treibende Kraft waren wiederum die Technischen Textilien mit über der Hälfte des Gesamtumsatzes, gefolgt von den Heimtextilien mit rund 30 Prozent und dem Bekleidungssektor mit deutlich weniger als 20 Prozent. Allerdings ist es noch immer nicht gelungen, die starken Umsatzrückgänge der Jahre 2012 bis 2014 vollständig auszugleichen. 2017 haben wir insgesamt 1,87 Milliarden Euro erwirtschaftet und damit um rund 50 Millionen Euro gegenüber 2016 zugelegt. Zwei Drittel davon resultierten aus dem Export. Leider führten die Embargo-Maßnahmen der EU gegenüber Russland in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der Ausfuhren dorthin um über 50 Prozent; unsere Gesamtbilanz hätte also weit besser ausfallen können. Die nun von den USA veranlassten Handelsbarrieren wirken sich noch nicht direkt auf unsere Branche aus; doch wir betrachten diese gefährliche Entwicklung mit Sorge.“  
 
Dr.- Ing. Jenz Otto ging auf weitere wirtschaftspolitische Aspekte ein: „Umsatzwachstum ist etwas sehr Erfreuliches. Doch die Finanzierungsgrundlage für Innovationen und Investitionen ist bekanntlich der nach Abzug aller Kosten verbleibende Ertrag. Dieser wird in den Firmen geschmälert durch exorbitante Belastungen, die insbesondere aus der staatlichen Umlage für Erneuerbare Energien und aus erhöhten Netzentgelten in Ostdeutschland resultieren. Hinzu kommen ausufernde Bürokratie und ständig steigender Regulierungsaufwand für alle möglichen Dinge. Weitere gravierende Probleme sind der demografische Wandel und die Rente mit 63 sowie die dadurch negativ beeinflusste Fachkräftesituation. Darum ist es unbedingt erforderlich, alle politischen und wirtschaftlichen Anstrengungen auf weiteres und schnelles Wachstum der Unternehmen zu richten, und alle diesem Prozess entgegenwirkenden Einflussfaktoren möglichst zu vermeiden.
 
vti-Geschäftsführer Dr. Peter Werkstätter verwies auf die hohe Innovationsfähigkeit der ostdeutschen Textilindustrie, die auf der jüngsten Internationalen Messe für Technische Textilien mtex+ am 29./30. Mai 2018 in Chemnitz eindrucksvoll demonstriert worden sei: „Dank der engen Kooperation mit den im Textilforschungsverbund vereinten Instituten in Chemnitz, Dresden, Freiberg, Greiz und Rudolstadt bestimmen unsere mittelständischen Produzenten das Tempo bei der Entwicklung von Hightech-Textilien international mit. Ein signifikantes Beispiel sind neuartige Gesundheitstextilien. Im Rahmen des gegenwärtig vom vti betriebenen Cluster-Projekts ,health.textil 4.0‘ unterstützen wir deren Hersteller, Anwender und Geschäftspartner in Klinik, Pflege, Reha und Wellness zu finden.“
 
Kompetenzzentrum für textilen Berufsnachwuchs in Plauen geplant
 

In der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie haben im Vorjahr 245 junge Menschen eine gewerbliche Berufsausbildung begonnen. „Damit verzeichnen wir ein leichtes Plus gegenüber 2016. Dies ist ein erfreuliches Ergebnis, wenngleich nicht alle Lehrstellen besetzt werden konnten“, konstatierte vti-Geschäftsführer Dr. Peter Werkstätter. Insgesamt befinden sich im Verbandsgebiet derzeit mehr als 1.000 Jugendliche in einer textilen Berufsausbildung, der überwiegende Teil in Sachsen. „In Zukunft werden Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung auch in unserer Branche neue Dimensionen annehmen“, betonte der vti-Geschäftsführer:  „Dafür müssen wir den Berufsnachwuchs fit machen und zugleich beste Weiterbildungsmöglichkeiten für unsere Fachkräfte schaffen. Das geht jedoch nur mit modernster technischer Ausstattung und einem modernen Lernumfeld, wozu auch zeitgemäß ausgestattete Wohnunterkünfte gehören. Es gilt also, alle verfügbaren Kräfte und Mittel zu bündeln.“  
 
Dr. Peter Werkstätter verwies auf die den zuständigen Ministerien und Behörden bekannte Empfehlung des vti, die textile Aus- und Weiterbildung der neuen Bundesländer in Plauen zu konzentrieren. Ähnliche Wege gehe man in den Textilregionen Bayern-Franken und Nordrhein-Westfalen, wo in diesem Sinne bereits Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe auf den Weg gebracht worden seien:  „Mit dem Beruflichen Schulzentrum e. o. plauen, der Fördergesellschaft für Berufliche Bildung, der Staatlichen Berufsakademie und dem in Westsachsen stark vertretenen Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft verfügen wir in der Vogtlandmetropole über optimale Voraussetzungen. Begünstigend wirkt zudem die Nähe zum Institut für Textil- und Ledertechnik der Westsächsischen Hochschule in Zwickau.“  
 
Thomas Lindner neuer Vorstandsvorsitzender des vti
 
Die Mitglieder des Verbandes der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) wählten auf ihrer Jahresversammlung am 12. Juni 2018 in Aue für die kommenden drei Jahre einen 13 Mitglieder zählenden neuen Vorstand. Im Anschluss kürte das Gremium Thomas Lindner (47), Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, zum neuen Vorstandsvorsitzenden. Er löst Friedmar Götz (67) ab, der auf eigenen Wunsch aus dieser Funktion ausschied. Die Mitgliederversammlung dankte ihm für die in der vergangenen dreijährigen Wahlperiode geleistete ehrenamtliche Tätigkeit an der Verbandsspitze, die er künftig als einer der beiden Vize-Vorsitzenden fortsetzen wird. Die Verbandsmitglieder wählten zudem den Tarif- und Sozialausschuss des vti sowie die Rechnungsprüfer neu.
 
Die Stellvertretenden vti-Vorstandsvorsitzenden sind Michael Bauer, Curt Bauer GmbH, Aue; Friedmar Götz, Vowalon Beschichtung GmbH, Treuen, und Ralf Lechner, Getzner Textil Weberei GmbH, Gera. Weiter wirken im Vorstand mit: Jörg Brändl, Brändl Textil GmbH, Geyer; Eckhard Bräuninger, Spengler & Fürst GmbH & Co. KG, Crimmitschau; Franziska Hennersdorf, F.J. Rammer GmbH, Ohorn; André Lang, Norafin Industries (Germany) GmbH, Mildenau;  Andreas Ludwig, Thorey Gera Textilveredelung GmbH, Gera;
Jürgen Preusche, Ontex Hygieneartikel Deutschland GmbH, Großpostwitz; Tino Vordank, Peppermint Holding GmbH, Berlin; Axel Wicht, Wicht GmbH, Lutherstadt Eisleben, und Peter-Alfred Wippermann, Pulsnitzer Hygiene Berufsbekleidung GmbH, Ohorn/Berlin.  
 
Der vti-Vorstandsvorsitzende im Kurzporträt: Thomas Lindner (47) stammt aus einer Textilunternehmerfamilie. Sein Urgroßvater hatte 1890 in Hohenstein-Ernstthal/Sachsen eine Strumpffabrik gegründet. Er gehörte seinerzeit zu den Pionieren einer weithin berühmten Tradition: In den 1920er Jahren kamen nahezu drei Viertel der Weltstrumpfproduktion aus der westsächsischen Textilregion. Heute ist die Strumpfwerk Lindner GmbH, Hohenstein-Ernstthal, die älteste noch in Familienbesitz befindliche Strumpffabrik Deutschlands.
Anfang der 1990er Jahre studierte Thomas Lindner an der Universität Augsburg BWL; anschließend an der De Montfort University Leicester (England) Textiltechnik. 1996 trat er in das Unternehmen seiner Eltern Andreas und Regina Lindner ein und fungierte bis 1999 als Vertriebsleiter. Seit dem Jahr 2000 lenkt er die Geschicke der Firma als Geschäftsführer und seit 2008 als geschäftsführender Alleingesellschafter in vierter Generation. Zudem ist er Geschäftsführer der gleichfalls in Hohenstein-Ernstthal ansässigen Firmen LINDNER® Intertrade GmbH und der auf Medizintextilien spezialisierten VENOCARE® GmbH.  
Schon seit vielen Jahren engagiert er sich ehrenamtlich als Präsidiumsmitglied des Gesamtverbandes textil+mode e. V. (t+m), Berlin, sowie als Vorstandsmitglied des vti. Thomas Lindner lebt mit seiner Partnerin und seiner vierjährigen Tochter in Hohenstein-Ernstthal. Als „Steckenpferde“ in der Freizeit nennt er: Familie, Garten, Reisen, Lesen, Architektur und (Motor-)Sport.

Weitere Informationen:
vti
Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)