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26.01.2022

BTE-Taschenbuch 2022 mit vergrößertem Statistik-Teil

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022“ des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren ist erschienen. Im Vergleich zur Ausgabe von 2021 wurde vor allem der statistische Teil merklich erweitert und enthält jetzt auch Daten zu den Marktvolumina und Vertriebswegen im Mode- und Schuhhandel inkl. Online-Zahlen. Das BTE-Taschenbuch enthält außerdem hilfreiche Fachinformationen und rechtliche Bestimmungen der Textil- und Schuhbranche sowie ein umfangreiches Stichwortverzeichnis mit konkreten Hilfestellungen und Hinweisen.

Einzelheiten:
• In übersichtlicher Form sind zahlreiche betriebswirtschaftliche Kennziffern (Leistungs-, Kosten- und Renditezahlen) der kürzlich erschienenen „Jahresstatistik im Handel 2019“ für den Textil-, Bekleidungs-, Schuh-, Lederwaren-, Sport- und Online-Handel veröffentlicht; außerdem die Daten des BTE-Jahresbetriebsvergleichs 2020 für den mittelständischen Bekleidungsfachhandel.
• Der statistische Teil enthält außerdem die Umsatzentwicklung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels sowie die Strukturdaten der drei Branchen.
• Zum allgemeinen volkswirtschaftlichen Teil zählen z.B. Tabellen zur Entwicklung der Altersstruktur der bundesdeutschen Bevölkerung.
• Das Taschenbuch enthält zudem Auszüge des Textilkennzeichnungsrechts, die textile Pflegekennzeichnung, die europäische Schuhkennzeichnung sowie einen Auszug aus den Liefer- und Zahlungsbedingungen der deutschen Schuhindustrie. Damit kann eine Vielzahl rechtlicher Fragen rund um die Ware durch kurzes Nachschlagen schnell beantwortet werden.

Das „Taschenbuch Textil Schuhe Lederwaren 2022” ist ein wichtiges, kompaktes Nachschlagewerk für die Branche, über das jeder Kaufmann im Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verfügen sollte. Auch für Hersteller und Absatzmittler ist es eine Quelle vieler interessanter Informationen über den Fashionmarkt.

Hinweis: Mitglieder der Einzelhandelsverbände erhalten das Taschenbuch in der Regel kostenlos von ihrem Regional- oder Landesverband. Alle übrigen Interessenten können das Taschenbuch beim BTE-Webshop unter www.bte.de oder bei uns unter Publikationen beziehen. Bei Bestellungen ab drei Stück gibt es vergünstigte Staffelpreise. Bitte per E-Mail anfragen.

Weitere Informationen:
BTE BTE-Taschenbuch Textilien Schuhe Lederwaren
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V:

25.01.2022

BVMed unterstützt GKV-Spitzenverband bei erhöhter Pflegehilfsmittel-Vergütung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aufhebung der Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel durch den GKV-Spitzenverband (GKV-SV). Darüber hinaus spricht sich der GKV-SV – wie zuvor der BVMed – für die dauerhafte Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Pauschale auf 60 Euro aus. Die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführte Erhöhung der maximalen Monatsvergütung für Pflegehilfsmittel war Ende Dezember 2021 ausgelaufen. „Die Erhöhung der Pflegehilfsmittel-Vergütung von 40 auf 60 Euro ist aufgrund anhaltend erhöhter Produkt- und Herstellungspreise und des erhöhten Hygienebedarfs der zu versorgenden vulnerablen Gruppen erforderlich“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In den neuen „Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 13. Januar 2022 hebt der GKV-SV die Vertragspreisdeckelung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel rückwirkend ab dem 1. Januar und zunächst bis 31. März 2022 auf. In einem Schreiben des Spitzenverbandes von Ende 2021 heißt es zudem, dass sich für eine Verlängerung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale „im Interesse der Versicherten“ ausgesprochen wurde. Der BVMed unterstützt dieses Anliegen. Nach Ansicht des deutschen Medizintechnik-Verbands sollte die Regelung gesetzlich angegangen werden – beispielsweise in der bevorstehenden Pflegereform.

Bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln handelt es sich beispielsweise um Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe, Schutzausrüstung und weitere Hygieneartikel, die im Rahmen des Schutzes vor Infektionsgefahren benötigt werden – besonders für die vulnerablen Gruppen der Pflegebedürftigen sowie zum Schutz des Pflegepersonals und der pflegenden Angehörigen. Der Bedarf nach solchen Pflegehilfsmitteln sei bei gleichzeitig anhaltenden Preissteigerungen nach wie vor erhöht, argumentiert der BVMed. Es sei zudem davon auszugehen, dass das durch die Pandemie gesteigerte Hygienebewusstsein dauerhaft erhöht bleibe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

13.01.2022

BTE-Unternehmerumfrage 2022 gestartet

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige der Fragen aus der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage. Jedes Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, einige Fragen über das Jahr 2021 sowie seine Pläne und Erwartungen für 2022 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt. Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden. Der BTE bittet um Beantwortung bis 28. Januar 2022 und um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der Branche zu erhalten und die Wünsche und Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Februar veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

03.12.2021

BTE plädiert für zentrale 2G-Prüfungen durch Kommunen und City-Marketing

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 
Üblicherweise besuchen die meisten Verbraucher in den Innenstädten mehr als ein Geschäft. Nach BTE-Erkenntnissen gehen die Kunden allein beim Modeshopping im Durchschnitt bereits in mehr als drei Textilgeschäfte. „Im Weihnachtsgeschäft dürfte die Zahl der besuchten Läden noch höher liegen“, meint Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.11.2021

Steffen Jost als BTE-Präsident wiedergewählt

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 
Neu ins Präsidium gewählt wurden von der BTE-Delegiertenversammlung Jürgen Ahrens (Fa. Hagemeyer, Minden), Carlo Focke (Fa. Bruns, Neuruppin) und Mark Rauschen (Fa. L&T Lengermann & Trieschmann, Osnabrück), aus dem BLE-Vorstand die bisherige Präsidentin Nina Kiesow (Kiesow seit 1851, Kleve) und Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) sowie aus dem Schuhfachhandel Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). Wiedergewählt wurden Karin Busnel-Knappertsbusch (Galeria, Essen), Adrian Cüppers (Ernsting‘s family, Coesfeld), Martin Knauff (Wohnen&Sparen, Bad Hersfeld), Lars Messerich (Modehaus Messerich, Bitburg), Jens Ristedt (Ristedt City Modehaus, Bremen) und Volker Warth (Fa. Keller-Warth, Biberach).
 
Aus dem BTE-Präsidium ausgeschieden sind Andrea Benker-Ritter (Kurtenbach, Limburg) und Andreas Kleine (Fa. Bruno Kleine, Harsewinkel), die nicht mehr kandidierten. Steffen Jost bedankte sich bei beiden für ihre langjährige engagierte Mitarbeit zum Wohle der Branche. Außerdem würdigte er die Verdienste der langjährigen BDSE-Präsidentin Brigitte Wischnewski (Schuhhaus Meyer, Lübbecke), die nicht für das BTE-Präsidium kandidierte.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.11.2021

Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Ob es angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und ggf. teilweisen Warenknappheit betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bereits Ende November erste und womöglich umfangreiche Preissignale zu setzen, sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler überdies kritisch hinterfragen. Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein. Allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel könnten nach Meinung des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren Ende November betriebswirtschaftlich angeraten sein.

Weitere Informationen:
Black Friday
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE. Bereits am 20. August unterschrieben (v.l.) Nina Kiesow (BLE-Präsidentin), Brigitte Wischnewski (BDSE-Präsidentin) und Steffen Jost (BTE-Präsident), den Verschmelzungsvertrag.
16.11.2021

BTE fusioniert mit BDSE und BLE zum BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

  • Verbandsstrategisch: Die Landesverbände der Einzelhandelsorganisation, die gleichzeitig auch die Mitgliedsverbände von BTE, BDSE und BLE sowie des Handelsverband Deutschland HDE sind, wünschen zur Optimierung eine Fusion der Bundesfachverbände.
  • Sortimentspolitisch: In allem drei Branchen haben sich die Sortimente in den letzten Jahren weiter vermischt. Immer mehr Handelsunternehmen führen mittlerweile Textilien, Schuhe und Lederwaren.
  • Kosten: Durch die Zentralisierung interner (Verwaltungs-)Dienste wird der bürokratische Aufwand gesenkt  
  • Effizienz: Durch die größere Einheit werden Doppelarbeiten vermieden und die Interessenvertretung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels vor dem Hintergrund immer größer werdender politischer und wirtschaftlicher Verbundräume gestärkt.

 
Auch nach der Verschmelzung wird es eine eigene Facharbeit für die Sortimentsbereiche Schuhe und Lederwaren geben. Dazu werden eigene Arbeitskreise für Schuhe und für Lederwaren gegründet sowie das BTE-Präsidium um Vertreter aus dem spezialisierten Schuh- und Lederwarenhandel erweitert.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.

29.09.2021

BTE-Umfrage zur Liefersituation und Preisentwicklung

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

30.08.2021

Lagebericht zum Deutschen Schuheinzelhandel

Anlässlich der Gallery SHOES&Fashion vom 29. bis 31. August 2021 legte Brigitte Wischnewski, Präsidentin BDSE Handelsverband Schuhe mit Sitz in Köln, den aktuellen Lagebericht zum deutschen Schuheinzelhandel vor. Nach ihren Aussagen gehört der stationäre Schuheinzelhandel zu den größten Corona-Verlierern:

Restart nach gravierenden Umsatzverlusten
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Schuhgeschäfte laut Statistischem Bundesamt Umsatzeinbußen von rund 21 Prozent verkraften müssen. Damit verloren die Fachgeschäfte nach BDSE-Berechnungen im vergangenen Jahr ein Umsatzvolumen von 1,7 Mrd. Euro und fielen von 8 Mrd. Euro Jahresumsatz in 2019 auf 6,3 Mrd. Euro Ende 2020 zurück (jeweils zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery SHOES&Fashion vom 29. bis 31. August 2021 legte Brigitte Wischnewski, Präsidentin BDSE Handelsverband Schuhe mit Sitz in Köln, den aktuellen Lagebericht zum deutschen Schuheinzelhandel vor. Nach ihren Aussagen gehört der stationäre Schuheinzelhandel zu den größten Corona-Verlierern:

Restart nach gravierenden Umsatzverlusten
Bereits im vergangenen Jahr hatten die Schuhgeschäfte laut Statistischem Bundesamt Umsatzeinbußen von rund 21 Prozent verkraften müssen. Damit verloren die Fachgeschäfte nach BDSE-Berechnungen im vergangenen Jahr ein Umsatzvolumen von 1,7 Mrd. Euro und fielen von 8 Mrd. Euro Jahresumsatz in 2019 auf 6,3 Mrd. Euro Ende 2020 zurück (jeweils zu Endverbraucherpreisen).

Auch im laufenden Jahr litten die Schuhhäuser massiv unter der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten sie geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Wie ein Befreiungsschlag wirkte es, als die Corona-Maßnahmen dann endlich wieder gelockert wurden und ab Juni die Schuhgeschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Der Nachholbedarf bei den Kunden war groß, so dass im Juni ein zweistelliges Umsatzplus erzielt werden konnte, was dem Schuhhandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände – die erhoffte Erleichterung verschaffte.
 
Umsätze noch deutlich unter dem Vorkrisenniveau
Die Vorkrisenumsätze sind jedoch noch lange nicht wieder erreicht. Auch die Kundenfrequenzen lassen noch zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor internationale Touristen und Messebesucher, die dort üblicherweise für gewichtige Umsatzanteile gerade im hochgenrigen Schuhfachhandel sorgen. So melden die Schuhhäuser, je nach Standort, Lage und Geschäftsmodell, eine sehr unterschiedliche Entwicklung.

Durchschnittszahlen spiegeln daher in diesem Jahr zwar die grobe Linie wider, geben aber nur ein unzureichendes Bild der aktuellen Situation der einzelnen Unternehmen des Schuhhandels ab.
Per Ende Juni, und dies entspricht ja dem Halbjahresergebnis 2021, lag der stationäre Schuheinzelhandel 21,5 Prozent unter der entsprechenden Umsatzmarke von 2020. Laut amtlicher Umsatzstatistik erzielte der Schuhhandel damit nach dem Bekleidungshandel das zweitschlechteste Umsatzergebnis aller beim Statistischen Bundesamt ausgewerteten Einzelhandelsbranchen. Und im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019, als die Schuhbranche noch nicht von Corona betroffen war, betrug der Umsatzrückgang nach BDSE-Berechnungen sogar fast 44 Prozent.
 
Lage beginnt sich langsam zu entspannen
Nach der Wiedereröffnung der Geschäfte im Juni brachten auch der Juli und die erste Hälfte des Augusts dem stationären Schuhhandel ein Umsatzplus. Zwar fielen die Wachstumsraten in diesen Wochen deutlich moderater aus als noch unmittelbar nach dem Ende des Lockdowns, aber zumindest sehen die Handelsunternehmen nun wieder Licht am Horizont. Zudem haben sie nach dem Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen wieder Planungssicherheit und schöpfen, den Ankündigungen der Politik vertrauend, dass es keinen erneuten Lockdown des Handels mehr geben wird, neuen Mut.
 
Online mit kräftigem Wachstum
Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen – meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung – lag das stationäre Geschäft in der Lockdown-Phase weitgehend darnieder. Kräftig wuchs dagegen in diesen Monaten der Onlinehandel. Nicht nur im Schuh-Versandhandel und bei den Online-Pure Playern, sondern auch im Multichannel-Schuhhandel mit stationärer DNA.  

Insgesamt hat die Pandemie der Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online einen starken Schub verliehen. Mittlerweile wird bei einem Marktanteil von 35 Prozent etwa jeder dritte Schuh über irgendeinen der Online-Kanäle verkauft, die Online-Verkäufe des Multichannel-Handels eingeschlossen. Dass nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher ihre Schuhe nun wieder stärker stationär einkaufen und in diesem Zuge die Online-Wachstumsraten abflachen, war zu erwarten. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass sich der Online-Marktanteil auch bei Schuhen auf einem deutlichen höheren Niveau einpendeln wird als in der Vor-Corona-Ära.
 
Mit vorsichtigem Optimismus in die nahe Zukunft
Der Schuhhandel blickt mit vorsichtigem Optimismus auf die kommenden Monate. Der BDSE erwartet einen weiterhin positiven Geschäftsverlauf in diesem Jahr, zumal die Konsumstimmung gut, Kaufkraft vorhanden und die Lust auf neue Mode und auf den Einkauf in den stationären Geschäften groß ist. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen vielerorts zwar noch, da viele Menschen nach wie vor verunsichert sind und das Einkaufen mit Maske das Shopping-Erlebnis doch einschränkt. Aber sowohl die Kaufrate als auch die Einkaufbeträge der Kunden sind seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen, was für eine nach wie vor hohe Attraktivität des stationären Schuhhandels spricht.

Der BDSE geht davon aus, dass es den Schuhgeschäften gelingt, einen größeren Teil der in den ersten fünf Monaten erzielten Umsatzverluste bis zum Jahresende wieder auszugleichen und die noch vorhanden Überläger deutlich abzubauen. Dies verlangt von den Unternehmen und deren Mitarbeitern größte Anstrengung. Auch darf es zu keiner gravierenden Verschlechterung der pandemischen Lage kommen, insbesondere wenn dies mit nochmaligen behördlichen Geschäftsschließungen verbunden wäre. Einen erneuten Lockdown, so Brigitte Wischnewski, würden die meisten Unternehmen des Schuheinzelhandels wohl nicht überleben.

 

Weitere Informationen:
Schuheinzelhandel BDSE
Quelle:

BDSE e.V.

22.07.2021

-12 Mrd. Euro: Dramatische Umsatzverluste im Lockdown

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Auch das Jahr 2021 war gezeichnet von der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten die Modehäuser geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Drei Viertel der Bekleidungsgeschäfte litten in diesem Jahr erneut unter dramatischen Umsatzeinbrüchen. Bis einschließlich April lagen die Umsätze des stationären Bekleidungshandels annähernd 50 Prozent unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau des Vorjahres 2020.

So atmete der Modehandel erleichtert auf, als die Corona-Maßnahmen wieder gelockert wurden und ab Juni die Geschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Bis Ende Juni hatte sich das Minus dank eines zweistelligen Umsatzplus im Juni bis auf 40 Prozent, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, abgebaut.

Erleichterung nach dem Restart
Nach ersten Nachholeffekten mit sehr positiver Umsatzentwicklung pendelte sich das Geschäft im Juli auf einem Niveau ein, das dem Modehandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände - Erleichterung verschafft, aber die Vorkrisenumsätze meist noch nicht wieder erreicht. Denn die Kundenfrequenzen lassen bislang weiterhin zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor ausländische Touristen und Messebesucher, die sonst für zum Teil nicht unbeträchtliche Umsatzanteile gerade im höherwertigen Fachhandel und in den gehobenen Department-Stores sorgen.

Kräftiger Shift von Stationär zu Online
Kräftig wuchs dagegen in den Phasen des Lockdowns der Onlinehandel: Bei Bekleidung erreicht er mittlerweile etwa 40 Prozent, bei Schuhen 35 Prozent Marktanteil, die Online-Absatzkanäle des Multichannel-Handels eingeschlossen. Damit haben Corona und der Lockdown die Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online stark befördert, auch wenn nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher sich nun wieder stärker dem stationären Modehandel hinwenden.

Wirtschaftshilfen decken nur einen Teil des Schadens
Die Wirtschaftshilfen, die Bund und Länder dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel gewährten, sind willkommen und dringend notwendig. Sie decken allerdings nur einen Teil des Schadens, der im Bekleidungshandel durch die Geschäftsschließungen entstanden ist. Nach Erkenntnissen des BTE werden bislang im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel des Verlustes entschädigt. Auf dem Rest bleibt der Handel sitzen. Einige Unternehmen, und zwar sowohl die ganz kleinen, meist als Personengesellschaften geführten Betriebe, als auch die Großbetriebe erhalten nach den bisherigen Antragsbedingen der unterschiedlichen Überbrückungshilfen eine nur unzureichende Unterstützung. Hier fordern die Einzelhandelsverbände nach wie vor dringend Nachbesserung der bisherigen staatlichen Hilfsprogramme.

Innenstädte in Gefahr
Bleiben weitere Wirtschaftshilfen aus, droht ein größeres Ladensterben, das insbesondere unsere Innenstädte stark beschädigen wird. Leerstände bereiteten vielerorts den Kommunen bereits vor Corona Sorgen. Der Shutdown hat die Lage dramatisch zugespitzt, und es droht ein Attraktivitätsverlust zahlreicher Innenstädte, wenn nicht schnell und wirksam gegengesteuert wird.

Denn mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten ist ein Textil- oder Schuhgeschäft. In den größeren Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt der Anteil des Modehandels sogar 69 Prozent; damit sind fast 7 von 10 innerstädtischen Stores Modegeschäfte. Und für rund 60 Prozent aller Innenstadtbesucher ist der Einkauf von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires der Hauptanlass, die Innenstädte überhaupt zu besuchen. Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisbereiche sind zentrale Säulen einer funktionierenden und lebenswerten Innenstadt.

Die Innenstädte brauchen daher dringend Förderprogramme, die den Cityhandel unterstützen und ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das Eigenkapital ist in den meisten Unternehmen stark geschrumpft und zum Teil weitgehend aufgezehrt. Die Unternehmen müssen die zur Bewältigung des Lockdowns aufgenommenen zusätzlichen Kredite tilgen und gleichzeitig in die Zukunft investieren. Eine große Herausforderung, die alleine oft nicht zu bewältigen ist.

So begrüßt der BTE auch jene neuen Fördermaßnahmen, die unterschiedliche Digitalisierungsinvestitionen im Einzelhandel unterstützen sollen. Auch der Innenstadtfond ist ein guter Ansatz. Wobei dessen Volumen aus Sicht des BTE noch völlig unzureichend ist und zudem dafür gesorgt werden muss, dass diese Finanzmittel in den Kommunen nicht nur für den Ausbau des ÖPNV und von Radwegen verwendet werden, sondern vielmehr dem Einzelhandel mit einer Verbesserung seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen.

Mit Optimismus ins zweite Halbjahr
Der Modehandel geht in den Restart und den weiteren Jahresverlauf mit viel Optimismus und großem Engagement, aber auch mit einer gehörigen Portion Realismus. Nach ersten Vorab-Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen BTE-Befragung erwarten die Unternehmen für das zweite Halbjahr einen positiven Geschäftsverlauf, allerdings - im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 - noch mit einem Umsatzminus in Höhe von rund 15 Prozent. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen noch, wobei sowohl die Kaufrate als auch die Höhe der Einkaufsbeträge seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen sind.

Quelle:

BTE e.V.

DITF: Torwarthandschuhe mit integriertem textilen Finger-Überdehnungsschutz (c) DITF
18.06.2021

DITF: Torwarthandschuhe mit integriertem textilen Finger-Überdehnungsschutz

Oft entscheidet eine Fingerspitzenlänge über Sieg oder Niederlage. Wenn wir derzeit bei der Europameisterschaft sehen, wie ein Torwart den Ball elegant über die Latte lenkt, können wir uns kaum vorstellen, welche Kräfte dabei auf die Fingerspitzen wirken und wie groß die Gefahr ist, sich dabei zu verletzen. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) entwickeln mit ihrem Projektpartner T1TAN GmbH einen wirksamen Finger-Überdehnungsschutz für Fußballtorwart-Handschuhe.

Oft entscheidet eine Fingerspitzenlänge über Sieg oder Niederlage. Wenn wir derzeit bei der Europameisterschaft sehen, wie ein Torwart den Ball elegant über die Latte lenkt, können wir uns kaum vorstellen, welche Kräfte dabei auf die Fingerspitzen wirken und wie groß die Gefahr ist, sich dabei zu verletzen. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) entwickeln mit ihrem Projektpartner T1TAN GmbH einen wirksamen Finger-Überdehnungsschutz für Fußballtorwart-Handschuhe.

Der an den DITF entwickelte Handschuh soll 90 Prozent der Verletzungen verhindern, die durch Überdehnung verursacht werden. Dazu wurde ein mechanisches Konzept entwickelt, das die Kraft in den Fingerspitzen aufnimmt und über die Handgelenkmanschette optimal in den Unterarm ableitet – und das, ohne dass sich der Handschuh verformt. Das zentrale Funktionselement des Überdehnungsschutzes sind lastaufnehmende textile Strukturen mit spezifischer Kraft-Dehnungsmechanik. Diese Strukturen werden vom Fingerendgelenk der Außenhand bis zum Fingerendgelenk der Innenhand aufgenäht und sind dadurch fest im Handschuh verankert. Der Handschuh und seine funktionellen Einzelelemente wurden so gestaltet und angeordnet, dass ein geometrisch hoher Formschluss entsteht, der den Kraftfluss optimal leitet.

Der große Vorteil für den Sportler ist dabei, dass die Schutzvorrichtung nicht nur individuell auf jede Handlänge abgestimmt, sondern sogar für jeden einzelnen Finger die passende Vorspannung eingestellt werden kann. Das ersetzt die bisherigen an der Außenhand angebrachten Kunststoffschienen. Diese sogenannten „Finger Frames“ haben den Nachteil, dass sie sich leicht über ihre Dehngrenze hinaus verbiegen.

Das Handgelenk wird von einer Manschette aus einem besonders festen und elastischen Material umschlossen und leitet mit Hilfe von lastaufnehmenden textilen Bändern die Zugkräfte über Kanäle in der Innenhand in den Unterarm.

Um die Wirkung zu testen, wurde an den DITF ein „Handschuhprüfstand“ aufgebaut. Er besteht aus einer Ballkanone und einem speziell entwickelten Handdummy für den Torwarthandschuh.

Das Forschungsprojekt wird im September 2021 abgeschlossen sein

18.04.2021

BDSE Handelsverband Schuhe: Lockdown bringt den Schuhhandel an den Rand der Existenz

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Abgesehen von kurzen und regional unterschiedlichen Öffnungsphasen, meist nur mit vorheriger Terminvereinbarung, durfte der stationäre Fachhandel seine Ladentüren in diesem Jahr noch nicht öffnen. Jeden Monat, in dem der stationäre Schuhhandel geschlossen bleiben muss, gehen rund 700 Millionen Euro Umsatz verloren.  Nach den Verkaufssaisons Frühjahr/Sommer 2020 und Herbst/ Winter 2020/21 ist dies nun die dritte Saison in Folge, in der die Unternehmen auf einem großen Teil ihrer eingekauften Ware sitzen bleiben und hohe Verluste einfahren werden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres hat der stationäre Schuhfachhandel pandemiebedingt und im Vergleich zur Vorcorona-Zeit schätzungsweise 1,5 Milliarden Umsatz eingebüßt.

Da die staatlichen Hilfen bei weitem nicht reichen, zahlreiche Schuhhäuser sogar gänzlich leer ausgehen, werden viele Schuhhäuser den langanhaltenden Lockdown kaum überleben können. Nach einer aktuellen Handelsbefragung des HDE gehen 58 Prozent der Schuhfach-händler davon aus, dass sie ohne weitere staatliche Hilfen ihr Geschäft noch in diesem Jahr aufgeben müssen! Bei gut 3.000 Unternehmen mit rund 10.000 Stores sind empfindliche Lücken in unseren Innenstädten zu befürchten, zumal die wirtschaftliche Situation im Beklei-dungshandel ähnlich dramatisch ist.

Deutliche Verschiebung der Absatzkanäle
Die Pandemie führte im Schuhmarkt zu einer deutlichen Verschiebung der Marktanteile der Absatzkanäle. Eindeutiger Krisengewinner ist der Onlinehandel, der im vergangenen Jahr seinen Marktanteil nach BDSE-Berechnungen von 26 Prozent auf 34 Prozent ausbauen konnte. Gewachsen sind nicht nur die Online Pure Player wie bspw. Zalando, sondern auch die Online-Umsätze der Multichannel-Schuhhändler mit stationären Wurzeln, die ihren digitalen Vertriebsweg in den vergangenen 12 Monaten mangels Alternativen zum Teil kräftig ausbauten. Wie überhaupt viele kleine und mittelgroße Schuhgeschäfte in der Zeit des Shutdowns neue digitale Kommunikationskanäle zu ihren Kunden sich erschlossen oder ihre digitalen Tools aus Servicegründen weiter optimiert haben. Deren Online-Verkäufe, oftmals über Online-Marktplätze und -Plattformen getätigt, vermochten aber bei weitem nicht die Umsatz- und Renditeverluste des stationären Geschäfts auszugleichen. Aber sie konnten darüber zumindest den Kundenkontakt halten und versuchen, überschaubare Teile ihrer Warenüberhänge trotz Öffnungsverbot abzusetzen.

Rückläufiges Marktvolumen
Die Kanalverschiebungen finden in einem insgesamt rückläufigen Markt statt. Denn die Verbraucher halten sich mit ihren Konsumausgaben Corona-bedingt auch bei Schuhen aktuell zurück. Nach vorläufigen BDSE-Berechnungen schrumpfte das Marktvolumen bei Schuhen in 2020 um 13,5 Prozent auf 10,2 Mrd. Euro. Zwar konnte der Online- und Katalogversandhandel bei Schuhen um 15 Prozent zulegen, doch gingen in dieser Zeit dem stationären Schuhhandel rund 23 Prozent seiner Umsätze verloren. Neben den Schuhfachgeschäften mussten auch andere Vertriebsformen des Einzelhandels, die dem Lockdown unterlagen, bei ihren Schuhumsätzen zweistellige Einbußen verkraften, so beispielsweise die Schuhsortimente der Kauf- und Warenhäuser und jene der Bekleidungsgeschäfte.

"Schuhhandel muss wieder öffnen dürfen"
Die Schuhbranche hofft auf eine Nachbesserung der Corona-Hilfen. Dies insbesondere auch im Zuge der anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das mit einer Verlängerung der Lockdownphase und verschärften regionalen Öffnungsszenarien verbunden sein wird. Wenn schon der Nonfood-Handel diesen Kraftakt zur Eindämmung der Pandemie leisten soll, dann müsse der Staat auch für einen fairen Schadensausgleich sorgen. Wobei aus Sicht des BDSE und durch wissenschaftliche Studien des RKI, der TU Berlin und der Berufsgenossenschaft belegt sei, dass die Ansteckungsgefahr im Einzelhandel – insbesondere bei Beachtung der gängigen Abstands- und Hygienevorschriften – ausgesprochen gering sei.

Vor diesem Hintergrund fordern die Handelsverbände, dass bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes und den weiteren Corona-Maßnahmen das Problem bei der Wurzel gepackt wird. Gesetzgeber und Behörden sollten sich auf die wirklich wirksamen Lösungen zur Eindämmung der Pandemie konzentrieren und nicht auf Wirtschaftsbereiche, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kaum Effekte auf das Infektionsgeschehen haben. Hinzu komme beim Verkauf von Schuhen der Gesundheitsaspekt einer fachkundigen Beratung. Denn nicht nur bei Babys und Kindern, deren Füße in bestimmten Altersklassen rasch und innerhalb nur eines Jahres über mehrere Schuhgrößen hinweg wachsen, ist mit Blick auf die Passform eine qualifizierte und zeitnahe Beratung beim Schuhkauf sehr wichtig. Sondern auch bei Erwachsenen sei gut passendes Schuhwerk gesundheitlich geboten, nicht zuletzt um Fußdeformationen, Nervenschmerzen und Fehlhaltungen mit entsprechenden orthopädischen Folgeschäden vorzubeugen. Auch aus diesem Grund, und sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 31. März dieses Jahres stützend, hat der BDSE unlängst nicht nur die Öffnung der Kinderschuhgeschäfte, sondern die Öffnung aller Schuhfachgeschäfte gegenüber Bund und Ländern gefordert.

Unabhängig davon kämpft der BDSE seit Monaten gemeinsam mit den Landesverbänden und dem HDE für eine Verbesserung der staatlichen Überbrückungshilfen. Noch immer erhalten viele kleine inhabergeführte Geschäfte, aber auch die großen Schuhfilialisten, überhaupt keine Überbrückungshilfen, um die aktuelle Krise zu überstehen. Und für die allermeisten jener Schuhgeschäfte, für die Hilfsgelder in den Fördermaßnahmen vorgesehen sind, reichen diese nicht aus, um die schließungsbedingten Verluste auch nur annähernd zu decken und die Unternehmen finanziell ausreichend zu entlasten.

Weitere Informationen:
BDSE Schuhmode
Quelle:

BDSE Handelsverband Schuhe anlässlich der Gallery SHOES & FASHION April 2021

14.04.2021

BTE: Bekleidungsangebot in Deutschland nicht überdimensioniert

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 

  • Rund vier Milliarden Bekleidungsstücke auf dem deutschen Markt
  • Mehrheitlich Kleinteile mit hoher Kauffrequenz

Die Lockdowns im März/April 2020 und im Winter 2020/21 mit den dadurch resultierenden großen Mengen unverkaufter Saisonware haben den Fokus der Medien auf das vermeintliche Überangebot an Bekleidung und Mode gelenkt, so der BTE Handelsverband Textil.
 
Kürzlich wurden die Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2019 veröffentlicht. Danach ist die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei Bekleidung gegenüber 2018 um 5,7 Prozent auf 4,150 Mrd. Bekleidungsteile gesunken. Bei Wohntextilien (ohne Bettwaren und Matratzen) fiel die in Deutschland angebotene Menge sogar um 16,0 Prozent auf 108 Mio. Teile. Hinzu kamen 442,6 Mio. Paar Schuhe (-1,0 %) in 2019.
 
Rein statistisch entfällt damit auf jeden der rund 83 Mio. Einwohner Deutschlands ein Angebot von 50 Bekleidungsstücken pro Jahr. Das mutet auf den ersten Blick sehr viel an. Allerdings entfällt ein Großteil auf Kleinteile wie Strumpfwaren/Strumpfhosen, Wäsche/Dessous, Handschuhe, Schals, Mützen sowie T-Shirts/Unterhemden. Das waren in 2019 insgesamt rund 2,5 Mrd. Teile, also rund 30 Teile pro Person. Etliche dieser Waren unterliegen einem schnellen Verschleiß oder sollten aus hygienischen Gründen regelmäßig erneuert werden.
 
Auf Großteile entfällt dagegen mit 20 Artikeln pro Person und Jahr nur ein kleinerer Teil des Bekleidungsangebots. Bei Mänteln, Anoraks und Jacken lag 2019 die Inlandsverfügbarkeit für Damen, Herren und Kindern z.B. bei 136,8 Mio. Teilen, so dass jeder Einwohner 1,65 Teile kaufen konnte. Bei Pullovern/Strickjacken waren es 446 Mio. Teile (5,4 Teile pro Person) und bei Blusen/Hemden 246 Mio. Teile (3 Teile pro Person).
 
Nach Ansicht des BTE ist das Bekleidungsangebot in Deutschland derzeit grundsätzlich nicht überdimensioniert. Zwar dürften 2020 und 2021 etliche Großteile vor allem im Bereich Business- und Anlassmode nicht verkauft werden, dies ist aber primär der Corona-Pandemie geschuldet. Viele der nicht verkauften Bekleidungsteile wurden eingelagert. Im Zuge dessen haben Industrie und Handel für die aktuelle und die nächste Verkaufssaison ihre Produktionsmengen bzw. Einkaufsvolumina entsprechend heruntergefahren und den neuen Marktgegebenheiten angepasst.

Weitere Informationen:
Bekleidungsangebot
Quelle:

BTE e.V.

DITF: SMART TEXTILES erstmals digital (c) DITF
Forschung an Handschuhen mit Drucksensoren für Logistik und Produktion.
31.03.2021

DITF: SMART TEXTILES erstmals digital

Hightech-Textilien sind ein weltweiter Wachstumsmarkt mit überraschend vielen Anwendungsmöglichkeiten. Beim Anwenderforum SMART TEXTILES am 24. und 25. März 2021 tauschten sich auch in diesem Jahr Industrie und Wissenschaft über neue Produkte, Trends und Marktchancen aus. Die Veranstaltung fand aufgrund der anhaltenden COVID 19-Pandemie in einem abwechslungsreichen digitalen Format statt.

Textilien mit intelligenten Funktionen sind die Zukunft. Wichtiges Beispiel ist die Automobilindustrie. Die Referenten präsentierten Textilien als Schnittstelle zwischen Mensch und High-Tech und als formschönes Interieur kombiniert mit vielen Funktionen. Ergänzt wird die hohe Funktionalität der Fahrzeuge mit interaktiver Kleidung für die Fahrer. Sie wärmt und kühlt je nach Bedarf, leuchtet automatisch beim Verlassen des Fahrzeugs, navigiert und lädt sich wieder auf, sobald sie an den Kleiderhaken gehängt wird. Auch smarte Mützen können in manchen Bereichen Helme ersetzen, indem sie für mechanischen Schutz und Sicherheit des Trägers sorgen und Insekten abwehren.

Hightech-Textilien sind ein weltweiter Wachstumsmarkt mit überraschend vielen Anwendungsmöglichkeiten. Beim Anwenderforum SMART TEXTILES am 24. und 25. März 2021 tauschten sich auch in diesem Jahr Industrie und Wissenschaft über neue Produkte, Trends und Marktchancen aus. Die Veranstaltung fand aufgrund der anhaltenden COVID 19-Pandemie in einem abwechslungsreichen digitalen Format statt.

Textilien mit intelligenten Funktionen sind die Zukunft. Wichtiges Beispiel ist die Automobilindustrie. Die Referenten präsentierten Textilien als Schnittstelle zwischen Mensch und High-Tech und als formschönes Interieur kombiniert mit vielen Funktionen. Ergänzt wird die hohe Funktionalität der Fahrzeuge mit interaktiver Kleidung für die Fahrer. Sie wärmt und kühlt je nach Bedarf, leuchtet automatisch beim Verlassen des Fahrzeugs, navigiert und lädt sich wieder auf, sobald sie an den Kleiderhaken gehängt wird. Auch smarte Mützen können in manchen Bereichen Helme ersetzen, indem sie für mechanischen Schutz und Sicherheit des Trägers sorgen und Insekten abwehren.

Über den Anwendungsbereich Mobilität hinaus gibt es vor allem in Medizin und Pflege Bedarf an intelligenten Textilien. Sensorische Sohlen in den Schuhen analysieren den Gang und helfen damit Ärzten und Physiotherapeuten, die optimale Therapie auszuwählen - zum Beispiel gegen Rückenschmerzen. Taschentücher, Stofftaschen oder Handschuhe aus speziellen Silbertextilien töten Viren und Bakterien. Eine Innovation, die in der Corona-Pandemie besonders gefragt ist.

Neue Textilelektroden überleben inzwischen sogar viele
Waschgänge und machen smarte Textilien alltagstauglich. Das ist besonders wichtig bei Sportbekleidung, mit der auch Hobbysportler gerne ihr Training tracken, auswerten und optimieren. Neu entwickelte Stoffe haften großflächig am Körper und stellen auf diese Weise sicher, dass Vitalparameter zuverlässig erfasst werden.

Waschbar und leitfähig sind auch Druckknöpfe, die im wahrsten Sinne des Wortes Kontaktierung per Knopfdruck herstellen. In den robusten Knöpfen steckt Elektronik wie Sensoren, Aktoren, LEDs und Schalter.

Das Anwenderforum zeigte auch in diesem Jahr, dass viele Visionen inzwischen realisierbar und marktfähig sind. Herausforderungen sind in Zukunft, nachhaltige Materialien und Prozesse einzusetzen sowie die E-Textiles zu recyceln. Darüber hinaus stellt die Datenflut, die durch die smarten Textilien erzeugt werden kann, hohe Ansprüche an die Sicherheit und die Verarbeitung der Daten.

Das Anwenderforum SMART TEXTILES wird jährlich von den Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF), dem Forschungskuratorium Textil e. V. in Berlin und dem Textilforschungsinstitut Thüringen Vogtland e. V. (TITV) in Greiz veranstaltet, um den Austausch von Industrie und Wissenschaft in der in der D-A-CH-Region zu fördern.

Das 10. Anwenderforum SMART TEXTILES findet vom 2.-3. März 2022 statt und ist wieder als Präsenzveranstaltung kombiniert mit einer Firmenbesichtigung geplant. Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Quelle:

DITF

18.03.2021

Warenspenden jetzt ohne Umsatzsteuer

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 

Seit Jahren fordern die Handelsverbände Textil (BTE) und Schuhe (BDSE) von der Politik, dass auf Warenspenden keine Umsatzsteuer erhoben werden sollte. Vor allem durch die großen Mengen unverkaufter Winterware als Folge des Lockdowns ist diese Problematik noch einmal massiv verschärft worden. BTE und BDSE haben in den letzten Wochen daher in zahlreichen Interviews auf diesen Missstand hingewiesen und immer wieder eine zeitnahe Befreiung von Warenspenden von der Umsatzsteuer angemahnt.
 
Am 18. März hat das Bundesfinanzministerium eine befristete Billigkeitsregelung für Sachspenden veröffentlicht. Danach wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden bzw. gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer „unentgeltlichen Wertabgabe“ verzichtet. Diese Regelung gilt nur für Spenden, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgt sind.
 
Diese Regelung ist ein Erfolg für BTE und BDSE, die auch vom Handelsverband Deutschland HDE tatkräftig unterstützt wurden. Die Verbände werden sich weiterhin massiv dafür einsetzen, dass die Umsatzsteuer-Befreiung von Warenspenden über das Jahresende 2021 hinaus ausgedehnt wird. 

Weitere Informationen:
Warenspenden Coronavirus Coronakrise
Quelle:

BTE / BDSE / BLE