Aus der Branche

Zurücksetzen
121 Ergebnisse
24.05.2023

SGL Carbon SE: Hauptversammlung 2023

Die Aktionärinnen und Aktionäre der SGL Carbon SE haben auf der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2023 allen Tagesordnungspunkten zugestimmt. An der virtuell durchgeführten Hauptversammlung nahmen bis zu 114 elektronisch zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre teil, die zusammen mit den eingereichten Briefwahlstimmen einen Anteil von 64,64 % des Grundkapitals repräsentierten.

Die Aktionärinnen und Aktionäre der SGL Carbon SE haben auf der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2023 allen Tagesordnungspunkten zugestimmt. An der virtuell durchgeführten Hauptversammlung nahmen bis zu 114 elektronisch zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre teil, die zusammen mit den eingereichten Briefwahlstimmen einen Anteil von 64,64 % des Grundkapitals repräsentierten.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Torsten Derr begann seine Rede mit einem Rückblick auf die zweijährige Transformationsphase der SGL Carbon. „In zwei Jahren haben wir unseren Umsatz um 23,5 % und das bereinigte EBITDA sogar um 86,2 % steigern können. Parallel dazu haben wir unsere Verschuldung um 40,4 % reduziert“, führt Dr. Derr aus. Ferner berichtete er über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die Erwartungen an die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft. Dabei ging er auch ausführlich auf die Wachstumsmärkte der SGL Carbon ein. „In den letzten zwei Jahren haben wir die SGL fit für die Zukunft gemacht. Wir bedienen mit unseren Produkten Industrien, die maßgeblich die Trends für die Zukunft abbilden: klimaschonende Mobilität, erneuerbare Energien und Digitalisierung“, erklärt er.

Für Frau Dr. h.c. Susanne Klatten war es nach 14 Jahren im Aufsichtsrat der SGL Carbon die letzte Hauptversammlung als Aufsichtsratsvorsitzende. Bereits am 14. Februar 2023 hatte sie die Gesellschaft darüber informiert, dass sie mit Ablauf dieser Hauptversammlung aus dem Gremium ausscheiden wird. Als größte Anteilseignerin bleibt Frau Klatten über die SKion GmbH der SGL Carbon unverändert verbunden.

Als Nachfolger von Frau Dr. h.c. Susanne Klatten wurde von der Hauptversammlung, wie vorgeschlagen, Prof. Dr. Frank Richter als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt. Die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats wählte im Anschluss an die Hauptversammlung Prof. Dr. Richter zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Prof. Dr. Richter ist Geschäftsführer der SKion GmbH, Bad Homburg, die mit rund 28,55 % an der SGL Carbon SE beteiligt ist. Ferner wurde Frau Ingeborg Neumann, Geschäftsführende Gesellschafterin der Peppermint Holding GmbH, Berlin, als Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE für eine weitere Amtszeit in das Gremium gewählt.

Quelle:

SGL Carbon SE

Foto: vti
10.05.2023

vti: Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin

Zu seiner Dialogveranstaltung "Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin" begrüßte der vti am 4. Mai 2023 Textil- und Bekleidungsunternehmen, Vertretern der Gesundheitswirtschaft und Textillogistik sowie Forschungsinstituten in Liberec/Tschechien.

Im Netzwerk health.textil cross border unterstützt der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) – wie der Name schon sagt – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen tschechischen und deutschen Partnern.

Zu seiner Dialogveranstaltung "Forum health.textil cross border – Smart Textiles in der Medizin" begrüßte der vti am 4. Mai 2023 Textil- und Bekleidungsunternehmen, Vertretern der Gesundheitswirtschaft und Textillogistik sowie Forschungsinstituten in Liberec/Tschechien.

Im Netzwerk health.textil cross border unterstützt der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti) – wie der Name schon sagt – die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und den Austausch zwischen tschechischen und deutschen Partnern.

Die Fakultät für Textilingenieurwesen an der TU Liberec ist eine der größten Fakultäten in der EU, die sich mit dem gesamten Bereich der textilen Werkstofftechnik beschäftigt. In der Internationalen Forschungstätigkeit arbeiten die Kollegen der tschechischen und deutschen Universitäten und Institute bereits seit vielen Jahren zusammen. Unterstützung gab es vom SmartTex Netzwerk und von CLUTEX-Cluster für Technische Textilien. CLUTEX unterstützt die Zusammenarbeit von Textil- und Bekleidungsunternehmen, Forschungs- und Entwicklungsorganisationen, Universitäten und anderen Einrichtungen sowohl in Tschechien als auch auf internationaler Ebene.

Das Nanoprogress Cluster, RESPILON, das Textile Testing Institute Brno, SINTEX und das SmartTex Netzwerk gaben mit ihren Vorträgen Einblicke in aktuelle Entwicklungen. Die Veranstaltung wurde auch genutzt, um die weitere Zusammenarbeit mit den tschechischen Partnern zu forcieren. Großes Anliegen des vti ist es, die Kontakte zu Unternehmen zu vertiefen und Ideen für zukünftige Projekte zu entwickeln.

Die Veranstaltung gehört zu den Aktivitäten des vom Verband geführten Cluster-Projekts „health.textil“, das vom sächsischen Wirtschaftsministerium unterstützt wird. „Unsere Verbandsmitglieder und gerade auch die Partner in Tschechien verfügen über ein weitreichendes Entwicklungs- und Produkt-Know-how. Wir möchten ihnen eine Plattform für den direkten fachlichen Austausch in individuellen Gesprächen geben“, so vti-Hauptgeschäftsführer Dr.-Ing. Jenz Otto.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti)

(c) BVMed
10.05.2023

BVMed startet neue Medizintechnik-Branchenkampagne

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Imagekampagne gestartet, um die Faszination und die Bedeutung der Medizintechnik-Branche insbesondere gegenüber der Wirtschafts- und Forschungspolitik zu verdeutlichen. „Wir sind Wirtschaftsmotor und Lösungsanbieter für die Herausforderungen der Zukunft – und möchten das auch weiterhin bleiben. Die Medizintechnik verdient und benötigt mehr Aufmerksamkeit in der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Branchenverband sind wir ihre starke Stimme“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Neben einer deutlichen wirtschafts- und forschungspolitischen Ausrichtung will der BVMed mit der Branchenkampagne auch den technologie-affinen Nachwuchs für die Medizintechnik begeistern. „Die Kampagne wirbt mit inspirierenden Geschichten von Forscherinnen und Forschern für ausgezeichnete berufliche Perspektiven in einer spannenden Branche“, so die BVMed- Kommunikationsexperten Manfred Beeres und Michelle Klee. All das fasst der Claim der Kampagne zusammen: „Gesundheit hat Zukunft. Die Medizintechnik.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine neue Imagekampagne gestartet, um die Faszination und die Bedeutung der Medizintechnik-Branche insbesondere gegenüber der Wirtschafts- und Forschungspolitik zu verdeutlichen. „Wir sind Wirtschaftsmotor und Lösungsanbieter für die Herausforderungen der Zukunft – und möchten das auch weiterhin bleiben. Die Medizintechnik verdient und benötigt mehr Aufmerksamkeit in der Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland. Als Branchenverband sind wir ihre starke Stimme“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Neben einer deutlichen wirtschafts- und forschungspolitischen Ausrichtung will der BVMed mit der Branchenkampagne auch den technologie-affinen Nachwuchs für die Medizintechnik begeistern. „Die Kampagne wirbt mit inspirierenden Geschichten von Forscherinnen und Forschern für ausgezeichnete berufliche Perspektiven in einer spannenden Branche“, so die BVMed- Kommunikationsexperten Manfred Beeres und Michelle Klee. All das fasst der Claim der Kampagne zusammen: „Gesundheit hat Zukunft. Die Medizintechnik.“

Die Branchenkampagne enthält unter anderem folgende Elemente:

  • Ein Branchenfilm, der die Bedeutung und die Faszination von MedTech aufzeigt.
  • Fünf Motive, die Beispiele für Medizintechnik als Innovationstreiber, Lösungsanbieter und hohe Ingenieurskunst aufzeigen.
  • Zentrale „Facts & Figures“, die die Bedeutung der Branche hervorheben.
  • Forscher:innen-Geschichten, die zeigen, was und wer hinter einer Innovation steckt.
  • Verschiedene Online-Anzeigenformate in relevanten Medien.
  • Eine begleitende Social Media-Kampagne mit Mitmachaktionen für die MedTech-Branche unter dem Hashtag #MedTechGermany.

Der Film sowie alle Motive und Geschichten können auf der Kampagnen-Webseite abgerufen werden.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.05.2023

BVMed drängt auf Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Besonders wichtig sind nach Ansicht des Medizintechnik-Branchenverbandes der verbesserte Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen, die einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb.

„Gleichzeitig vermissen wir einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur“, so Gladkov. Bei der Ausweitung des „Fast Track“- Verfahrens für DiGA sollte zudem ein schnellerer Zugang von digitalen Medizinprodukten aller Risikoklassen – also auch Klasse III-Medizinprodukte – in die Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Insgesamt berührt die Digitalisierungsstrategie sehr viele verschiedene Punkte, „kratzt jedoch häufig nur an der Oberfläche“, so der BVMed. In den meisten Fällen fehle es an ausführlichen Erläuterungen, wie die Vorhaben konkret umgesetzt werden sollen. Dazu zählt der BVMed beispielsweise den Einsatz von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, der im Strategiepapier nur kurz erwähnt wird. Außerdem sollten telemedizinische Anwendungen generell gestärkt und gefördert werden, da nur damit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann.

„Wichtig ist es deshalb, dass die Maßnahmen nun rasch in Gesetzgebungsverfahren münden und umgesetzt werden“, so die BVMed Digitalexpertin. Zudem sollte die Expertise der MedTech-Unternehmen bei spezifischen Themen stärker hinzugezogen werden, beispielsweise bei den Projektvorhaben der Digitalen Gesundheitsagentur.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wir dürfen nicht länger Zeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege sowie bei der Eröffnung der Möglichkeiten bei der Datennutzung verlieren.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

05.05.2023

Indorama Ventures in Obernburg fokussiert sich auf Automobil-Sektor und Spezialitäten

Indorama Ventures am Standort Obernburg wird sich in Zukunft konsequent auf die Kernmärkte Reifen und Automobil-Sicherheit/Airbag sowie Spezialitäten fokussieren und ausgewählte Produkt-Innovationen für die Anwendung in neuen Marktsegmenten vorantreiben. Entsprechend plant das Unternehmen, seine Kapazitäten anzupassen und bis Jahresende etwa 80 der derzeit rund 620 Arbeitsplätze in Produktion und Verwaltung abzubauen.

„Der weltweite Wettbewerbsdruck in der Chemiefaserindustrie hält unverändert an“, sagt Stefan Braun, Geschäftsführer des Unternehmens im Industrie Center Obernburg. „Während unsere Kunden uns als einen ihrer führenden Technologiepartner insbesondere in der Entwicklung und Herstellung von Nylon-Garnen schätzen, ist der Kostendruck bei der Herstellung einzelner Polyester-basierter Garne in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Wir sind deshalb überzeugt, dass wir mit der Fokussierung auf unsere Kernkompetenzen die richtige Entscheidung getroffen haben, um langfristig erfolgreich zu bleiben.“

Indorama Ventures am Standort Obernburg wird sich in Zukunft konsequent auf die Kernmärkte Reifen und Automobil-Sicherheit/Airbag sowie Spezialitäten fokussieren und ausgewählte Produkt-Innovationen für die Anwendung in neuen Marktsegmenten vorantreiben. Entsprechend plant das Unternehmen, seine Kapazitäten anzupassen und bis Jahresende etwa 80 der derzeit rund 620 Arbeitsplätze in Produktion und Verwaltung abzubauen.

„Der weltweite Wettbewerbsdruck in der Chemiefaserindustrie hält unverändert an“, sagt Stefan Braun, Geschäftsführer des Unternehmens im Industrie Center Obernburg. „Während unsere Kunden uns als einen ihrer führenden Technologiepartner insbesondere in der Entwicklung und Herstellung von Nylon-Garnen schätzen, ist der Kostendruck bei der Herstellung einzelner Polyester-basierter Garne in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Wir sind deshalb überzeugt, dass wir mit der Fokussierung auf unsere Kernkompetenzen die richtige Entscheidung getroffen haben, um langfristig erfolgreich zu bleiben.“

Der Stellenabbau betrifft sowohl die Produktion als auch Positionen in der Verwaltung und im Vertrieb. Gemeinsam haben Vertreter des Unternehmens und des Betriebsrats die Mitarbeiter am 04.05.2023 über die aktuelle Lage informiert.

Das Ziel ist es, den Stellenabbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. „Beschäftigten, die in naher Zukunft das Rentenalter erreichen und das Unternehmen frühzeitig verlassen möchten, stehen wir gesprächsbereit gegenüber“, erklärt Stefan Braun. Unternehmen und Arbeitnehmervertreter verständigen sich in den kommenden Wochen über geeignete Maßnahmen.

Quelle:

Indorama Ventures Mobility Obernburg GmbH

(c) Epson
Michael Rabbe, Country Manager der Epson Deutschland GmbH
03.05.2023

Michael Rabbe ist Country Manager der Epson Deutschland GmbH

Michael Rabbe hat am 1. April 2023 als Country Manager der Epson Deutschland GmbH die Gesamtverantwortung Vertrieb für alle Produktbereiche des Unternehmens in Deutschland, Österreich und der Schweiz übernommen. Der 48-Jährige berichtet in dieser Funktion an den Geschäftsführer der Epson Deutschland GmbH, Henning Ohlsson.

Rabbe ist bereits seit 14 Jahren bei Epson tätig und hat verschiedene Bereiche des Unternehmens geführt. Er begann als Vertriebsleiter Business Systems. 2016 übernahm er als Head of Business Sales die Leitung des Fachhandelsvertriebs für Epson Business Drucker, Scanner und Projektionslösungen. In dieser Funktion legte er in den folgenden Jahren die Basis für die erfolgreiche Platzierung energieeffizienter Epson Business Tintenstrahldrucker in Büros als Alternative zum Laserdrucker. Darüber hinaus wird Michael Rabbe den Vertrieb von Projektoren in den nordischen Ländern weiter verantworten.

Michael Rabbe hat am 1. April 2023 als Country Manager der Epson Deutschland GmbH die Gesamtverantwortung Vertrieb für alle Produktbereiche des Unternehmens in Deutschland, Österreich und der Schweiz übernommen. Der 48-Jährige berichtet in dieser Funktion an den Geschäftsführer der Epson Deutschland GmbH, Henning Ohlsson.

Rabbe ist bereits seit 14 Jahren bei Epson tätig und hat verschiedene Bereiche des Unternehmens geführt. Er begann als Vertriebsleiter Business Systems. 2016 übernahm er als Head of Business Sales die Leitung des Fachhandelsvertriebs für Epson Business Drucker, Scanner und Projektionslösungen. In dieser Funktion legte er in den folgenden Jahren die Basis für die erfolgreiche Platzierung energieeffizienter Epson Business Tintenstrahldrucker in Büros als Alternative zum Laserdrucker. Darüber hinaus wird Michael Rabbe den Vertrieb von Projektoren in den nordischen Ländern weiter verantworten.

„Epson ist mit seinen Technologien zukunftsfähig aufgestellt und kann mit einem sehr breiten, überzeugenden Portfolio punkten. Die Märkte verändern sich aktuell mehr als je zuvor. Wir unterstützen unsere Kunden:innen dabei, nachhaltig zu arbeiten und mit der Digitalisierung Schritt zu halten“, sagt Michael Rabbe. „Der Technologiewechsel betrifft alle Bereiche und wir nutzen unsere Expertise auch, um unsere Kunden:innen gesamtheitlich zu beraten. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und bin überzeugt, dass wir alle gemeinsam als Team für unsere Kunden:innen optimale Ergebnisse erreichen: durch exzellente Produkte und eine klare Orientierung an den Kundenbedürfnissen.“

Quelle:

Epson Deutschland GmbH

28.04.2023

BVMed kritisiert GKV-Vertragsentwurf zu Pflegehilfsmitteln

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert den neuen Vertragsentwurf des GKV-Spitzenverbandes für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als rückwärtsgerichtet und überbürokratisch. „Keine Spur von Entbürokratisierung, Digitalisierung oder Nachhaltigkeit. Der GKV-Verband hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und macht das Gegenteil von dem, was notwendig wäre“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gesetzlich Pflegeversicherte haben bei entsprechender Erfordernis Anspruch auf Pflegehilfsmittel (PHM) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Einzelheiten werden in Verträgen der Hilfsmittel-Leistungserbringer mit dem GKV-Spitzenverband geregelt. Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Diese Pflegeleistung ist im Gegensatz zu anderen Leistungen unbürokratisch und leicht beantragbar. Die eigentlichen Hürden ergeben sich aus dem Rahmenvertrag des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgung und Abrechnung dieser Produkte.

Der BVMed hatte der Krankenkassenseite im August 2022 daher „umfangreiche Handlungsoptionen für Bürokratieabbau, Digitalisierung und Nachhaltigkeit beim Pflegehilfsmittel-Vertrag vorgeschlagen“, erläutert BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

  • Zur administrativen Verschlankung schlug der BVMed beispielsweise eine allgemeine Genehmigung der individuellen Versorgung mit Pflegehilfsmitteln über alle Produkte hinweg vor. Einzelne Kassen praktizieren dies bereits und reduzieren damit den Abstimmungsaufwand. Gleiches gilt für die Aufhebung zeitlicher Genehmigungsfristen zur Vermeidung von aufwendigen Folgeprozessen Diese Maßnahmen führen zudem zur Senkung der Verwaltungskosten bei den Pflegekassen.
  • Für eine stärkere Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sprach sich der BVMed für eine verpflichtende Einführung eines elektronischen Kostenvoranschlagsverfahrens und die Einführung der papierlosen Abrechnung aus. Aktuell müssen nach Informationen der BVMed-Mitglieder noch rund 50 Prozent der Genehmigungen gegenüber der Pflegekasse in Papierform erfolgen. Ein großer Anteil der Genehmigungen ist zudem befristet, sodass der Aufwand wiederholt anfällt. Dies ist weder nachhaltig noch passt es in die Digitalstrategie der Bundesregierung

Der am 5. April 2023 vom GKV-Spitzenverband vorgelegte Pflegehilfsmittel-Vertragsentwurf ist aus Sicht der BVMed-Expertin vor dem Hintergrund einer notwendigen Entbürokratisierung und Digitalisierung dagegen eine einzige Enttäuschung. „Er erhöht die teilweise analogen Dokumentationspflichten, hält an analogen Prozessen zum Kostenvoranschlag und zur Abrechnung fest oder fordert sogar neue Dokumente in Papierform, bläht Prozesse damit auf und verursacht damit vermeidbare Aufwände und ökologische Kosten auf Seiten der Leistungserbringer und der Pflegekassen“, so Pohl. „Wir brauchen endlich auch bei den Pflegehilfsmitteln schlankere, digitale und nachhaltige Prozesse, die eine zeitnahe Versorgung der Betroffenen ermöglichen und einen optimierten Ressourceneinsatz gewährleisten“, fordert der BVMed

 

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) IVAM
26.04.2023

IVAM und BVMed fordern:„Bessere Vernetzung von MedTech und Mikrotechnik“

Medizinisch-technischer Fortschritt beruht auf einer engen technologischen Partnerschaft zwischen Komponentenherstellern, Medizinprodukte-Unternehmen und Anwendern. „Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Technologiepartner und Expert:innen“, sagten der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, und der Geschäftsführer des Fachverbands für Mikrotechnik (IVAM), Dr. Thomas Dietrich auf der ersten gemeinsamen Konferenz „MedTech Business Connect – A Matchmaking Event“ in Berlin.

Medizinisch-technischer Fortschritt beruht auf einer engen technologischen Partnerschaft zwischen Komponentenherstellern, Medizinprodukte-Unternehmen und Anwendern. „Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit und bessere Vernetzung der Technologiepartner und Expert:innen“, sagten der Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed), Dr. Marc-Pierre Möll, und der Geschäftsführer des Fachverbands für Mikrotechnik (IVAM), Dr. Thomas Dietrich auf der ersten gemeinsamen Konferenz „MedTech Business Connect – A Matchmaking Event“ in Berlin.

Der Fokus der Veranstaltung lag auf der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Komponentenherstellern und Medizinprodukte-Unternehmen sowie auf persönlichem „Matchmaking“ zu Themen wie Supply Chain Management, Fördermöglichkeiten, aber auch zu technologischen Themen wie Robotik in der Gesundheitsversorgung oder medizinische Wearables. Fachvorträge kamen unter anderem vom BVMed-Vorsitzenden Dr. Meinrad Lugan, VDI-Technologieberaterin Dr. Monika Weinhold, Robotik-Experte Prof. Dr. Ralf-Joachim Schulz vom St. Marien-Hospital Köln sowie Wearables-Experte Erik Jung vom Fraunhofer IZM. Im "Matchmaking" hatten die Teilnehmenden der beiden Verbände die Möglichkeit, sich in Einzelgesprächen zu spezifischen Themen auszutauschen.

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan betonte in seinem Einführungsvortrag, dass neben einer besseren Vernetzung der Expert:innen und Technologiepartner auch eine bessere Vernetzung der vorhandenen Daten und Versorgungsprozesse ermöglicht werden muss, um die Versorgungssicherheit im Gesundheitssystem zu verbessern: „Für bessere Resilienz und Versorgungssicherheit brauchen wir mehr Transparenz im System – mit Hilfe von Daten auf der Basis internationaler Standards“, so Lugan.

Er berichtete aus einer wertvollen Erkenntnis aus dem Beginn der Corona-Pandemie: Für über 80 Prozent aller versorgungskritischen Medizinprodukte gab es keinen Mangel, sondern ein Verteilungsproblem. Nur für weniger als 20 Prozent relevanter Produkte wäre ein Krisenlager oder eine Krisen-Produktionskapazität erforderlich gewesen. „Den Großteil hätten wir durch smarte digitale Lösungen in den Griff bekommen. Deshalb hat der BVMed als Lösungsangebot an die Politik das Konzept einer Digitalen Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte erarbeitet. Damit hätte die Politik im Krisenfall Transparenz in Echtzeit“, so Lugan. Das Konzept beruhe auf einheitlichen Standards in der elektronischen Kommunikation.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.04.2023

IVC und ZVO üben scharfe Kritik an Brüssel und Berlin

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Was einst als deutscher Erfindungsgeist und deutsche Ingenieurskunst für Wohlstand und Wirtschaftswachstum sorgte, werde bald Geschichte sein. Grundlegende wirtschaftliche Rahmenbedingungen am Wirtschaftsstandort Deutschland seien nicht mehr gegeben: verbieten, abschalten, verlagern heiße die neue Maxime, mit der Brüssel und Berlin nicht nur dem Mittelstand die Luft zum Atmen nehmen.

Der Geschäftsführer der Industrievereinigung Chemiefaser e.V., Dr. Wilhelm Rauch, und der Ressortleiter Umwelt-& Chemikalienpolitik des Zentralverbandes Oberflächentechnik e.V., Dr. Malte M. Zimmer sind sich einig in der Beurteilung der aktuellen Situation und haben mit der Aussage „Deutschland verabschiedet sich aus der 1. Liga“ einen wirtschaftspolitischen Weckruf gestartet. Deutschland sei im Abstiegskampf – allerdings finde sich anscheinend weder auf der Trainerbank noch im Management irgendjemand, der ein Interesse hätte, das aufzuhalten. Wenn das Durchreichen in die „Vierte Welt-Liga“ nicht generell durch eine sofortige politische Richtungsänderung aufgehalten werde, verliere Deutschland nicht nur weiter im Klima- und Umweltschutz oder bei den Fachkräften, sondern die Gesellschaft als Ganzes die Grundlagen ihrer Existenz und damit auch ihren gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Von der – noch – viertgrößten Wirtschaftsnation der Welt werde es künftig ein Hauptexportgut geben: neben dem bereits erfolgten technologischen Aderlass drehten zunehmend Unternehmen, Forschende und Fachkräfte Deutschland den Rücken und wanderten in Länder ab, die die dringend notwendigen Bedingungen für Innovationen und wettbewerbsorientiertes Wirtschaften böten. Während global agierende Konzerne diese Schritte öffentlich meist unbemerkt längst eingeleitet haben, bliebe vor allem inhabergeführten Familienunternehmen nur noch wenig Zeit. In der Chemiefaserindustrie produzieren seit 2021 mehr als ein Drittel der Unternehmen in Deutschland nicht mehr oder haben ihre Produktion für immer geschlossen.

Nach der Energiekrise im vergangenen Jahr und den Erfahrungen aus der Coronazeit, die drastisch die unmittelbare Gefahr von Abhängigkeiten illustriert haben, sollte zu erwarten gewesen sein, dass seitens der Politik entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das künftig zu verhindern. Weit gefehlt: eine verbotsorientierte Chemikalienpolitik, die die Substitution chemischer Stoffe zum Dogma der europäischen Politik gemacht hat, erreicht mit dem Green Deal und der Revision von REACH neue und immer größere planwirtschaftliche Höhenflüge.

Großtechnische Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien wie grünem Wasserstoff und Biogas oder Windkraftflügel aus Carbonfasern würden zukünftig sicher irgendwo hergestellt - in Europa nicht. Die dafür benötigten Textilmembranen und Carbonfasergewirke stehen bald auf der REACH-Verbotsliste. Der deutsche Weg zur CO2-Neutralität werde ein steiniger sein, wenn die ältesten Kohlekraftwerke wieder angeschaltet würden und alsbald jede noch verbliebene CO2-freie Technologie, von Windkraft, Solar über Wärmepumpen zu Biogas, in der Herstellung und im Betrieb über das EU-Chemikalien- und Stoffrecht in Deutschland verboten sein wird. Alsbald werde Deutschland nicht mehr im Stande sein, die Veredlungssubstanzen für Fasern bzw. textile Abluftfilter für den Umweltschutz herstellen zu dürfen, geschweige denn ein langzeithaltbares Kugellager für eine Windkraftturbine oberflächenzuveredeln.

Was mit der Photovoltaik (PV)-Technologie bereits hervorragend funktioniert habe, so Rauch und Zimmer, klappe jetzt auch bei anderen Technologien: Abhängigkeiten von Dritten. 2010/11 war Deutschland der Innovationstreiber in der PV-Technologie. Schon in den folgenden drei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze von 150.000 auf rund 30.000. Im Jahr 2023 werden 80 % der Solarzellen und 98 % der weltweit verwendeten Wafer aus dem Weltmarktführer China kommen. Den von der EU geplanten “European Chips-Act“ zur Reduzierung der Abhängigkeit von Asien werde es allein deshalb nicht geben können, weil die dazu notwendigen Prozesse und Rohstoffe in Summe aller avisierten Verbote in der EU nicht mehr erlaubt sind.

Berücksichtigt man zusätzlich, dass China die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, Exportweltmeister vor den USA und Deutschland sowie einer der wichtigsten Akteure auf den globalen Finanzmärkten ist, verwundert es doch, dass Deutschland an das offiziell weiter als Entwicklungsland eingestufte Land 2020 473,4 Millionen Euro an Entwicklungshilfe zahlte.

Die drei Kernforderungen beider Verbände lauten:

  • Wir brauchen umgehend eine Wirtschaftspolitik für und nicht gegen die in Deutschland und Europa produzierenden Unternehmen, für die darin beschäftigten Menschen und für den Umwelt- und Klimaschutz.
  • Wir brauchen wieder eine intensive technologie- und ergebnisoffene Diskussion zwischen Fachleuten, politisch Verantwortlichen und Behörden zum Erreichen wirtschaftlicher, sicherheitspolitischer und klimatischer Ziele - und damit die Abkehr von einem Ideologie-dominierten planwirtschaftlichen Gesellschaftsentwurf.
  • Innovationsprozesse, die den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie mittels technischer Lösungen verbessern können, müssen wieder gangbar gemacht und die Rahmenbedingungen für erfolgreiches internationales Wirtschaften geschaffen werden.

„Es ist Zeit für weniger Ideologie und mehr Wissen in Deutschland und in Europa“, schließen die Verbandsvertreter ihr Statement.

02.03.2023

Hohenstein erweitert Prüfspektrum über die Textilindustrie hinaus

  • Übernahme des Labors QAT Services Limited in Hongkong

Hohenstein übernimmt zum 01.03.2023 das DAkkS-akkreditierte Labor QAT Services Limited. Mit dieser Akquisition integriert der Prüfdienstleister das Hardgoods-Know-how der QATS-Mitarbeiter in das Hohenstein Portfolio. Damit bietet Hohenstein ein Full-Service-Angebot für den Großraum China und darüber hinaus.

„Die Erweiterung ist ein strategisch wichtiger Schritt für Hohenstein", betont Prof. Mecheels, Eigentümer und Geschäftsführer von Hohenstein. „Wir erweitern unser Prüfspektrum über die Textilindustrie hinaus, in der wir seit Jahrzehnten eine feste Größe sind. Mit diesem Schritt sorgen wir sowohl für sichere Produkte als auch für sichere Arbeitsplätze."

Ab sofort prüft Hohenstein auch Materialien mit Lebensmittelkontakt, Möbel, Spielzeug und vieles mehr. Auch Geschäftsführer von Hohenstein China, Christopher Au, ist überzeugt: „Mit diesem Schritt setzt Hohenstein einen wichtigen Schwerpunkt und stärkt seine Position für internationale Kunden."

  • Übernahme des Labors QAT Services Limited in Hongkong

Hohenstein übernimmt zum 01.03.2023 das DAkkS-akkreditierte Labor QAT Services Limited. Mit dieser Akquisition integriert der Prüfdienstleister das Hardgoods-Know-how der QATS-Mitarbeiter in das Hohenstein Portfolio. Damit bietet Hohenstein ein Full-Service-Angebot für den Großraum China und darüber hinaus.

„Die Erweiterung ist ein strategisch wichtiger Schritt für Hohenstein", betont Prof. Mecheels, Eigentümer und Geschäftsführer von Hohenstein. „Wir erweitern unser Prüfspektrum über die Textilindustrie hinaus, in der wir seit Jahrzehnten eine feste Größe sind. Mit diesem Schritt sorgen wir sowohl für sichere Produkte als auch für sichere Arbeitsplätze."

Ab sofort prüft Hohenstein auch Materialien mit Lebensmittelkontakt, Möbel, Spielzeug und vieles mehr. Auch Geschäftsführer von Hohenstein China, Christopher Au, ist überzeugt: „Mit diesem Schritt setzt Hohenstein einen wichtigen Schwerpunkt und stärkt seine Position für internationale Kunden."

Weitere Informationen:
Textilinstitut Hohenstein
Quelle:

Hohenstein Laboratories GmbH & Co. KG

17.02.2023

BVMed begrüßt MDR-Änderungen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die heutige Entscheidung des Europäischen Parlament zu Änderungen an der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) begrüßt, fordert gleichzeitig aber auch Schritte, um das europäische Marktzugangssystem strategisch weiterzuentwickeln und im weltweiten Wettbewerb insbesondere um Innovationen besser aufzustellen. „Es ist ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patient:innen und den Medizinprodukte-Standort Europa, dass Kommission, Rat und Parlament in den letzten Wochen Tempo gemacht und die notwendigen Änderungen im Schnellverfahren beschlossen haben“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Zum Hintergrund: Die Medizintechnik-Branche bereitet sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor. Die Kosten der Umsetzung für die Branche werden nach Schätzungen zwischen 7 und 10 Milliarden Euro liegen. Die Branche hat massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System ist aber nach wie vor nicht praxistauglich. Zentrales Problem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen sowie die sehr aufwendigen Zertifizierungsverfahren.  

Zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten haben Parlament, Rat und Kommission nun unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz beschlossen. Außerdem werden Klasse III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen.

Parallel zu dieser wichtigen Maßnahme zur Entzerrung des Flaschenhals bei der Zertifizierung der Bestandsprodukte müssen nach Ansicht der BVMed auch die untergesetzlichen Maßnahmen, die von der Medical Device Coordination Group (MDCG) Ende August 2022 veröffentlicht wurden, pragmatisch umgesetzt werden, damit Bestandsprodukte zeitnah in die MDR überführt werden können und auch in Zukunft der Gesundheitsversorgung zur Verfügung stehen.

Mittelfristig geht es dem deutschen Medizintechnik-Verband darum, dass die MDR strategisch weiterentwickelt werden muss, damit Europa im schärfer werdenden Innovationswettbewerb gegenüber USA und Asien nicht weiter an Boden verliert. Der Beschluss der Schweiz, künftig auch die FDA-Zulassung des US-Systems zuzulassen, verdeutliche die Gefahr, dass das EU-System mit der MDR den Innovationswettbewerb der Zukunft verliere.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wenn wir mehr und mehr Forschung und Entwicklung durch Abwanderung verlieren, dann verlieren wir damit nicht nur viele kluge Köpfe, sondern künftig auch Produktion und Wertschöpfung in Europa. Wir müssen deshalb jetzt daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen wieder zu stärken. Mit unserem innovationsstarken Mittelstand haben wir dafür die besten Voraussetzungen.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Operatives Geschäftsergebnis 2022 Grafik BTE-Unternehmerbefragung 2023: Operatives Geschäftsergebnis 2022
Operatives Geschäftsergebnis 2022
10.02.2023

Zu viele Händler 2022 in den roten Zahlen

2022 war für viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler ein sehr durchwachsenes Jahr. Nach der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar 2023 haben im letzten Jahr zwar drei von zehn Modehändlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass besser als + 5 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten), bei einem Viertel der Umfrageteilnehmer lag der Ertrag aber lediglich zwischen + 1 und + 5 Prozent.
 
Problematisch: 12 Prozent erreichten lediglich ein halbwegs ausgeglichenes Ergebnis zwischen +1 und -1 Prozent.  Und ein knappes Drittel der Umfrageteilnehmer landete tief in den roten Zahlen, jeder fünfte sogar mit einem operativen Verlust von 5 Prozent oder schlechter.
 

2022 war für viele Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler ein sehr durchwachsenes Jahr. Nach der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage aus dem Januar 2023 haben im letzten Jahr zwar drei von zehn Modehändlern ein operatives Geschäftsergebnis erzielt, dass besser als + 5 Prozent vom Bruttoumsatz ausfiel (unter Berücksichtigung kalkulatorischer Kosten), bei einem Viertel der Umfrageteilnehmer lag der Ertrag aber lediglich zwischen + 1 und + 5 Prozent.
 
Problematisch: 12 Prozent erreichten lediglich ein halbwegs ausgeglichenes Ergebnis zwischen +1 und -1 Prozent.  Und ein knappes Drittel der Umfrageteilnehmer landete tief in den roten Zahlen, jeder fünfte sogar mit einem operativen Verlust von 5 Prozent oder schlechter.
 
"Nach zwei hochproblematischen Corona-Jahren mit zum Teil hohen betriebswirtschaftlichen Verlusten ist die vollständige Rückkehr zur Normalität bei einem Gutteil der Unternehmen damit noch nicht erreicht", konstatiert BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels. Die Gründe sind mit dem Ukraine-Krieg und den damit verbundenen Kostenbelastungen zwar primär externer Natur, letztendlich müssen die Unternehmen die Folgen aber verkraften. Pangels: "Angesichts der wohl weiter steigenden Kosten und gleichzeitig unsicheren Umsatzentwicklung dürften rund die Hälfte der Unternehmen Probleme haben oder bekommen, notwendige Investitionen in ihre Wettbewerbsfähigkeit zu tätigen."
 
Vor diesem Hintergrund ist der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel zurückhaltend bezüglich seiner Umsatzerwartung für 2023. Nur eine Minderheit von 40 Prozent der Umfrageteilnehmer rechnet mit einem nennenswerten Umsatzplus gegenüber 2022. Bei etwa Pari (-1 bis +1 Prozent) sehen sich 27 Prozent der Teilnehmer. Rund ein Drittel befürchtet dagegen einen Rückgang von mindestens ein Prozent, die Hälfte davon sogar ein Minus von mindestens fünf Prozent.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Bild Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.
10.01.2023

Doppeltes Jubiläum für Sachgemäße Wäschepflege

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

2023 ist ein besonderes Jubiläumsjahr für die Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.: Sie blickt auf 70 Jahre ihres Bestehens als Trägerin der RAL Gütezeichen zurück. Diese feiern parallel ihren 85sten Geburtstag. Beide Jubilare zusammen waren von Beginn an im Einsatz für die Güte- und Qualitätssicherung in der gewerblichen Wäschepflege.

„Der Gedanke, eine besondere Qualität auszuzeichnen, ist nichts Neues und war schon 1938 aktuell“, betont Dr. Timo Hammer, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft. Damals wurde das Gütezeichen für sachgemäßes Waschen offiziell ins Leben gerufen. Hintergrund war eine Initiative für ein Gütezeichen „für sachgemäßes Waschen“, die drei Jahre zuvor von dem Wäschereibetreiber Willy Löcher aus Köln ausging. Doch anfangs gefiel nicht jedem die neue Idee, ein Gütezeichen für eine Dienstleistung zu schaffen. Bis dahin gab es nur Gütezeichen für Waren. Willy Löcher kämpfte für seine Ideale und warb auf Vorträgen und bei Tagungen für das neue Gütezeichen, schließlich stellten sich die Wäschereibetreiber mehrheitlich hinter seine Idee. „Von da an stand das RAL Gütezeichen für Sachgemäße Wäschepflege für besondere Qualität, Gütesicherung und Verbraucherschutz“, resümiert Timo Hammer, „und das tut es bis heute.“

„Nach den Vorkriegs- und Kriegswirren erreichten die gewerblichen Wäschereien in Deutschland relativ rasch wieder einen hohen technischen Stand“, erläutert Timo Hammer, „auch die Zulieferindustrie konnte dann wieder innovative Produkte in gleichbleibender Qualität liefern.“ So war im Jahr 1953 der Weg geebnet für die Gründung einer neuen Gütezeichengemeinschaft für sachgemäßes Waschen, für die wiederum Willy Löcher die Initiative ergriffen hat. Am 24. Februar 1953 ist das „Gütezeichen für sachgemäßes Waschen“ vom „RAL -Ausschuss für Lieferbedingungen und Gütesicherung beim Deutschen Normenausschuss“ offiziell anerkannt worden.

Die Idee eines eigenen Gütezeichens stieß bei den Wäschereibesitzern auf großes Interesse, so dass Ende 1953 40 Wäschereien das Gütezeichen führen durfte. Timo Hammer: „Heute sind es über 400 Mitgliedsbetriebe, die ihren Kunden eine gleichbleibend hohe Wäschequalität, ein Hygienemanagement auf höchstem Niveau, einen textilen Werterhalt sowie einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen gewährleisten. Dabei unterstützen wir sie als Gemeinschaft im heutigen herausfordernden Marktumfeld bestmöglich. In diesem Zusammenhang möchten wir aber keinesfalls für eine Art „Hygiene-Polizei“ gehalten werden, sondern wir setzen die Erfordernisse an Qualität und Hygiene konsequent um. Auch deshalb entwickeln wir das Gütezeichen stetig weiter und passen es den jeweils neuen Marktbedürfnissen an. In den kommenden Jahren dürfen wir auf einige neue Entwicklungen gespannt sein.“

Im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. ist der Prüfdienstleister Hohenstein für die Qualitätssicherung der Mitgliedsbetriebe weltweit zuständig. Die Hohenstein Experten beurteilen auch direkt vor Ort sowohl technische als auch hygienische Prozesse. Die Hohenstein Academy bietet speziell für Textilpflegebetriebe ein breites Spektrum an modernen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, damit Mitarbeiter von Wäschereien den täglichen Anforderungen ihrer Arbeit noch besser gewachsen sind.

Obwohl die Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege zunächst nur für deutsche Wäschereibetriebe gedacht waren, haben sie sich in der Zwischenzeit auch in anderen Ländern etabliert. So dürfen heute zahlreiche gewerbliche Wäschereien in der Schweiz, Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Kasachstan, Japan, China und Griechenland Gütezeichen führen. Die externen Kontrollen werden in den genannten Ländern dabei nach den gleichen Kriterien durchgeführt wie in Deutschland.

Quelle:

Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V.

09.01.2023

Shelton Vision AI: Maßgeschneiderte maschinelle Lernlösungen für die Textilindustrie

In den vergangenen drei Jahren hat ein spezielles KI-Entwicklungsteam des BTMA-Mitglieds Shelton Vision maßgeschneiderte maschinelle Lernlösungen für die Textilindustrie entwickelt.

Ziel war es, den Erkennungsprozess und die Genauigkeit bei der Benennung und Einstufung subtiler Mängel in Textilien in Echtzeit in Produktionsumgebungen zu verbessern.

Big-Data-Systeme von der Stange", wie sie hinter Technologien wie Gesichtserkennung und Google Maps stecken, lesen viele Tausende von Einzelbildern pro Sekunde und brauchen einfach zu lange, um genügend Daten für die Anforderungen in diesem speziellen Fall zu sammeln", sagt Mark Shelton, CEO und Geschäftsführer von Shelton Vision. "Die Textilindustrie zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Produktpalette in vielen Bereichen innerhalb eines Jahres mehrmals ändert, und es ist nicht ungewöhnlich, dass innerhalb eines Jahres Hunderte, wenn nicht Tausende von verschiedenen Modellen auf der Grundlage präziser Einstellungen geprüft werden müssen".

Er fügt hinzu, dass es in der Regel mehr als 100 Fehlertypen gibt, die genau erkannt, klassifiziert (benannt) und in Echtzeit eingestuft werden müssen.

In den vergangenen drei Jahren hat ein spezielles KI-Entwicklungsteam des BTMA-Mitglieds Shelton Vision maßgeschneiderte maschinelle Lernlösungen für die Textilindustrie entwickelt.

Ziel war es, den Erkennungsprozess und die Genauigkeit bei der Benennung und Einstufung subtiler Mängel in Textilien in Echtzeit in Produktionsumgebungen zu verbessern.

Big-Data-Systeme von der Stange", wie sie hinter Technologien wie Gesichtserkennung und Google Maps stecken, lesen viele Tausende von Einzelbildern pro Sekunde und brauchen einfach zu lange, um genügend Daten für die Anforderungen in diesem speziellen Fall zu sammeln", sagt Mark Shelton, CEO und Geschäftsführer von Shelton Vision. "Die Textilindustrie zeichnet sich dadurch aus, dass sich die Produktpalette in vielen Bereichen innerhalb eines Jahres mehrmals ändert, und es ist nicht ungewöhnlich, dass innerhalb eines Jahres Hunderte, wenn nicht Tausende von verschiedenen Modellen auf der Grundlage präziser Einstellungen geprüft werden müssen".

Er fügt hinzu, dass es in der Regel mehr als 100 Fehlertypen gibt, die genau erkannt, klassifiziert (benannt) und in Echtzeit eingestuft werden müssen.

Hinzu kommt die Notwendigkeit, das zufällige Auftreten von "Nicht-Fehlern" wie losen Fäden, Fusseln und Staub auf der Oberfläche herauszufiltern - deren Anzahl höher sein kann als die der tatsächlichen Fehler - und es ist klar, dass ein maßgeschneidertes System erforderlich ist.
Das Entwicklungsteam hat daraufhin Metadaten zur Identifizierung von Defekteigenschaften erstellt, die eine erfolgreiche Identifizierung von Fehlern aus einer viel geringeren Anzahl von Bildern ermöglichen.

"Das System nutzt eine einzigartige Kombination aus maschinellem Lernen für das automatische Stiltraining und neuartigen Algorithmen für die Fehlererkennung, um qualitativ hochwertige Bilder für die KI-Software zur Klassifizierung und Klassifizierung von Fehlern in Echtzeit zu liefern", erklärt Shelton. "Aufgrund der inhärenten Unterschiede bei den Stoffmerkmalen - Rohstoffe, Konstruktion, Textur, Farbe und Veredelung - sowie der unterschiedlichen Produktqualitätsstandards in den Wertschöpfungsketten und der regionalen Unterschiede bei der Bezeichnung von Mängeln verwendet unsere KI-Engine Modelle, die für jedes einzelne Unternehmen oder jede Gruppe von Unternehmen oder Produktwertschöpfungskette erstellt werden."

Die KI-Modelle sind so aufgebaut, dass die Anwender sie mit ihren eigenen Daten füllen können, die vom Bildverarbeitungssystem erzeugt werden oder indem sie Fehlerbilder von einer anderen Bildgebungsquelle (z. B. einer Handykamera) erhalten.  

Das Auftreten von Defekten ist sporadisch, und viele Defekttypen treten nur selten auf, können aber schwerwiegende Folgen haben, wenn sie auftreten. Diese Szenarien machen deutlich, dass die KI-Engine schnell eingerichtet und in der Lage sein muss, mit begrenzten Datensätzen von typischerweise 30 bis 50 qualitativ hochwertigen Bildern pro Fehlerart genau zu arbeiten.

Quelle:

AWOL for British Textile Machinery Association (BTMA)

Grafik BVMed
03.01.2023

Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz: BVMed gibt MedTech-Unternehmen Orientierungshilfe

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Die Unternehmen werden damit verpflichtet, Menschenrechte und Umweltbelange entlang ihrer globalen Lieferkette zu wahren. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen LkSG-Pflichten mit einer kostenlosen Handreichung. Die Orientierungshilfe besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen nun auch Modul 3 „Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus“ und Modul 5 „Jährliche Berichterstattung“ online gegangen sind. Zuvor waren bereits Module zum Anwendungsbereich, zur Compliance-Dokumentation und zur Ausgestaltung der Governance vom BVMed veröffentlicht worden. Die Module können unter www.bvmed.de/lksg heruntergeladen werden.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1.000 Beschäftigte. Auch kleine und mittelständische Medizinprodukte-Hersteller und -Zulieferer können mittelbar betroffen sein. Dabei gilt das LkSG für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beizutragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz. Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden. Dies muss ein zentrales Anliegen in einer globalisierten Welt mit komplexen Liefer- und Warenströmen sein“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt.

Beschwerdemechanismus und jährliche Berichtserstattung
Die neu veröffentlichten Module 3 und 5 beleuchten die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus und die jährliche Berichtserstattung.

  • Nach § 8 LkSG sind die Unternehmen verpflichtet, ein angemessenes und unternehmensinternes Beschwerdeverfahren einzurichten, welches es Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das dritte Modul enthält Vorschläge für die Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus.
  • Das fünfte Modul gibt eine Übersicht über die Mindestangaben, welche die Unternehmen im Rahmen ihrer jährlichen öffentlichen Berichterstattung nach § 10 Abs. 2 LkSG sowohl gegenüber der zuständigen Behörde, d. h. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“), als auch gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen müssen.
  • Modul 4 zur Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe folgt bis Ende Januar 2023.

„Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette“, erläutern BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge sowie BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Die Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion – in der Regel durch eine:n Menschenrechtsbeauftragte:n – und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliance-Dokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung. Die BVMed-Handreichung enthält zur Unterstützung der MedTech-Unternehmen praktische Umsetzungshilfen in Form von Beispielen, Musterformulierungen und Checklisten.

In Workshops des BVMed und der BVMed-Akademie werden die Pflichten vertieft erläutert und die Möglichkeit für Rückfragen gegeben.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht insgesamt aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

18.11.2022

BOGNER passt Unternehmensstruktur und -führung an

  • Gelungene Neuaufstellung: Nach Abschluss des zweijährigen Performance-Programms erzielt BOGNER erfolgreichstes Geschäftsjahr seit 2015.
  • Kontinuität im Management: Gerrit Schneider übernimmt als alleinige CEO. Heinz Hackl, bisheriger Co-CEO, verlässt das Unternehmen einvernehmlich. Mit dem ehemaligen CEO Andreas Baumgärtner und Andreas Gall rücken zwei erfahrene Berater näher an die Geschäftsführung.
  • Verschlankte Governance und Unternehmensstruktur: Arndt Geiwitz übergibt das Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss des Performance-Programms zurück in die Hand der Familie und übernimmt den Vorsitz des neu geschaffenen Beirats. BOGNER künftig mit GmbH als Rechtsform.

Mit dem Geschäftsjahresabschluss 2021/22 hat BOGNER das erfolgreichste Geschäftsjahr seit 2015 erzielt. Einen wichtigen Beitrag dazu leistete das im Juli 2020 mit der Unternehmensberatung EY Parthenon entwickelte und wie geplant umgesetzte Performance-Programm zur Förderung von Ertragskraft und nachhaltigem, globalem Wachstum.

  • Gelungene Neuaufstellung: Nach Abschluss des zweijährigen Performance-Programms erzielt BOGNER erfolgreichstes Geschäftsjahr seit 2015.
  • Kontinuität im Management: Gerrit Schneider übernimmt als alleinige CEO. Heinz Hackl, bisheriger Co-CEO, verlässt das Unternehmen einvernehmlich. Mit dem ehemaligen CEO Andreas Baumgärtner und Andreas Gall rücken zwei erfahrene Berater näher an die Geschäftsführung.
  • Verschlankte Governance und Unternehmensstruktur: Arndt Geiwitz übergibt das Unternehmen nach erfolgreichem Abschluss des Performance-Programms zurück in die Hand der Familie und übernimmt den Vorsitz des neu geschaffenen Beirats. BOGNER künftig mit GmbH als Rechtsform.

Mit dem Geschäftsjahresabschluss 2021/22 hat BOGNER das erfolgreichste Geschäftsjahr seit 2015 erzielt. Einen wichtigen Beitrag dazu leistete das im Juli 2020 mit der Unternehmensberatung EY Parthenon entwickelte und wie geplant umgesetzte Performance-Programm zur Förderung von Ertragskraft und nachhaltigem, globalem Wachstum. Um die idealen Rahmenbedingungen für den weiteren Erfolgskurs zu schaffen, vereinfacht BOGNER nun die Management-, Governance- und Unternehmensstrukturen.

Gerrit Schneider übernimmt als alleinige CEO
Gerrit Schneider, seit April 2020 Co-CEO von BOGNER und zuständig für die Bereiche Finance, Legal, IT, Operations und HR, wird mit sofortiger Wirkung die alleinige Geschäftsführung von BOGNER übernehmen. Heinz Hackl, bisheriger Co-CEO von BOGNER und derzeit verantwortlich für die Bereiche Sales, Design, Marketing und Lizenzen, verlässt BOGNER in gegenseitigem Einvernehmen.

Der ehemalige BOGNER-CEO Andreas Baumgärtner (2017-2020) rückt für produkt- und designspezifischen Themen näher an die Geschäftsführung und intensiviert seine beratende Rolle. Er hat das Unternehmen bereits in den vergangenen Jahren im Hintergrund beraten und wird nun die zukünftige Ausrichtung noch stärker begleiten und mitgestalten. Für den medialen Außenauftritt sichert sich BOGNER weitere Erfahrung und Kompetenz mit Andreas Gall, dem ehemaligen Gründungs-CEO und Chief Innovation Officer (CINO) von Red Bull Media House.

Verschlankte Strukturen mit Ende der Treuhandschaft und neuem aktiven Beirat
Neben dem Management entwickelt BOGNER auch die Governance-Strukturen weiter: Mit dem erfolgreichen Abschluss des Performance-Programms hat Treuhänder Arndt Geiwitz sein zusammen mit dem Management und der Familie gesetztes Ziel erreicht und BOGNER stark aufgestellt. Nun übergibt er das Unternehmen zurück in die Hand der Familie. Arndt Geiwitz bleibt BOGNER eng verbunden und wird das Unternehmen als Vorsitzender des neu geschaffenen Beirats in der weiteren Entwicklung begleiten.

Zudem wandelt BOGNER die Rechtsform des Unternehmens in eine GmbH um und führt in diesem Schritt einzelne Gruppenunternehmen zusammen. Dadurch werden Strukturen vereinfacht und Komplexität reduziert. Im Rahmen dieser Anpassung richtet BOGNER einen aufsichtsführenden Unternehmensbeirat ein. Der mit erfahrenen Persönlichkeiten besetzte Beirat wird das Management umfassend in der strategischen Ausrichtung beraten, als Sparringspartner zur Verfügung stehen und als Aufsichtsorgan dienen. Neben Arndt Geiwitz als Vorsitzender wird Christian Laus, langjähriger Berater der Familie Bogner und Geschäftsführer der BOGNER Film GmbH, Mitglied des Beirats. Darüber hinaus wird Dr. Daniel Heine, Managing Director der Patrimonium Asset Management AG, Mitglied des Beirats sein. Ein Private Debt Fonds der Patrimonium Asset Management AG als strategischer Finanzierungspartner und BOGNER haben Finanzierungsverträge unterzeichnet, die den im Rahmen des Performance-Programms geschlossenen Kreditvertrag mit verschiedenen Banken ablösen.

Quelle:

Willy BOGNER GmbH

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

31.10.2022

BVMed: Medizintechnik-Branche fordert legislative Maßnahmen

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

  • Von 80 unter den alten Richtlinien designierten Benannten Stellen haben 62 Stellen MDR-Anträge gestellt.
  • Mittlerweile gibt es 34 Benannte Stellen unter der MDR.
  • Rund 23.000 Zertifikate müssen noch in die MDR überführt werden.
  • Über 75 Prozent (17.000) dieser Zertifikate laufen im Mai 2024 aus.
  • Bislang – Stand: Oktober 2022 – wurden 8.120 Anträge angenommen und 1.990 MDR-Zertifikate ausgestellt. Im April 2022 waren es 1.069 Zertifikate.
  • Die Bearbeitungszeit liegt bei keinem einzigen MDR-Zertifikat (QMS und Produktprüfung) unter einem Jahr. 82 Prozent der Zertifikate dauern zwischen 13 und 18 Monaten, 18 Prozent zwischen 19 und 24 Monaten.

„Die Zahlen zeigen, dass zwar seit April 2022 mehr Zertifikate ausgestellt wurden, die Kapazitäten aber weiterhin bei weitem nicht für die Gesamtheit der Zertifikate ausreichen werden, um negative Folgen für die Patient:innenversorgung und die Markteinführung von Innovationen zu verhindern“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. In einem vom europäischen Dachverband MedTech Europe koordinierten Schreiben an die EU-Kommission und die Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten haben deshalb über 300 Verbände und Unternehmen der Medizintechnik-Branche kürzlich „dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“ bei der Umsetzung der MDR angemahnt.

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) begonnene Dialogprozess und die Vorschläge der Medical Device Coordination Group (MDCG) auf EU-Ebene seien zwar gute Ansätze, aber es sind weitere Schritte notwendig. „Wenn nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, steht Europa vor einem Szenario, in dem eine große Anzahl bestehender Medizinprodukte, auf die sich Patient:innen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen verlassen, nicht rechtzeitig rezertifiziert werden und daher Gefahr laufen, dauerhaft vom Markt zu verschwinden“, heißt es in dem Schreiben. „Gleichzeitig verzögert sich die Zertifizierung neuer und verbesserter Produkte, was dazu führt, dass die Patient:innen erst mit Verzögerung von den Vorteilen der Innovation profitieren.“ Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hätten diese Situation durch Unterbrechungen der Lieferketten, deutliche Erhöhung der Energiepreise und Probleme bei der Durchführung von Audits vor Ort sowie bei klinischen Prüfungen noch verschärft.

Zusätzlich zu untergesetzlichen Lösungen seien daher so bald wie möglich legislative Maßnahmen erforderlich, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an den deutschen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ging. Die europäische Medizintechnik-Industrie fordert darin:

  1. Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinienzertifikate (Richtlinie über Medizinprodukte und Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte), um Bestandsprodukte verkehrsfähig zu erhalten. Diese Verlängerungen sollten analog zur Änderung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika im Januar 2022 anhand eines risikobasierten Ansatzes erfolgen, also mit unterschiedlichen Fristen je Risikoklasse der Produkte.
  2. Zertifikate unter Auflagen für Bestandsprodukte sowie wesentlich geänderten und neuen Produkten, um beispielsweise mehr Zeit für die Zusammenstellung weiterer Daten und Nachweise zu schaffen, die zur Erfüllung der MDR-Anforderungen erforderlich sind.
  3. Abschaffung der in Artikel 120 Absatz 4 der MDR festgelegten Abverkaufsfrist, um die Bereitstellung bereits in Verkehr gebrachter Medizinprodukte über das Enddatum Mai 2025 hinaus zu ermöglichen. Auf diese Weise lässt sich die unnötige Entsorgung oder der Rückruf von bereits in Verkehr gebrachten sicheren Medizinprodukte vermeiden.

„Wir müssen diese gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umsetzen – und gleichzeitig daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen zu stärken“, so der Appell von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

(c) BVMed
13.10.2022

BVMed: Ergebnisse der Herbstumfrage 2022

Die Umsatzentwicklung der Medizintechnik-Branche zeigt sich nach den Ergebnissen der Herbstumfrage des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) mit einem prognostizierten Plus von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr leicht erholt. Die Gewinne der MedTech-Branche werden 2022 jedoch aufgrund der dramatischen Kostensteigerungen bei den Transport-, Rohstoff- und Energiepreisen sowie den regulatorischen Mehraufwand durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) insgesamt zurückgehen. Dennoch schaffen die Unternehmen neue Arbeitsplätze und investieren in Produktionsstandorte, so das Ergebnis der BVMed-Herbstumfrage, die BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes vorstellte.

Die Kostensteigerungen und bürokratischen Hemmnisse durch die MDR führen zudem zu einem Rückgang der Innovationsdynamik der Branche. Der Innovationsklima-Index der MedTech-Branche ist mit 3,6 auf einer Zehnerskala auf einem Tiefstwert. „Das zeigt die Dramatik der Herausforderungen für die KMU-geprägte MedTech-Branche in Deutschland auf“, so Möll. An der Herbstumfrage nahmen 120 Mitgliedsunternehmen des BVMed teil.

Die Umsatzentwicklung der Medizintechnik-Branche zeigt sich nach den Ergebnissen der Herbstumfrage des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) mit einem prognostizierten Plus von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr leicht erholt. Die Gewinne der MedTech-Branche werden 2022 jedoch aufgrund der dramatischen Kostensteigerungen bei den Transport-, Rohstoff- und Energiepreisen sowie den regulatorischen Mehraufwand durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) insgesamt zurückgehen. Dennoch schaffen die Unternehmen neue Arbeitsplätze und investieren in Produktionsstandorte, so das Ergebnis der BVMed-Herbstumfrage, die BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes vorstellte.

Die Kostensteigerungen und bürokratischen Hemmnisse durch die MDR führen zudem zu einem Rückgang der Innovationsdynamik der Branche. Der Innovationsklima-Index der MedTech-Branche ist mit 3,6 auf einer Zehnerskala auf einem Tiefstwert. „Das zeigt die Dramatik der Herausforderungen für die KMU-geprägte MedTech-Branche in Deutschland auf“, so Möll. An der Herbstumfrage nahmen 120 Mitgliedsunternehmen des BVMed teil.

Detaillierte Informationen zur Umfrage finden Sie hier.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.