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(c) BVMed
21.10.2022

BVMed: „Kosten-Tsunami“ bei aufsaugenden Inkontinenzprodukten

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten schlagen aufgrund explodierender Rohstoff-, Transport- und Energiepreise Alarm. Der steigende Preisdruck wird durch sinkende Monatspauschalen in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit Krankenkassen noch verstärkt. „Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed sieht dringenden Handlungsbedarf, um die qualitätsgefährdenden Mechanismen der bestehenden Pauschalsystematik zu überwinden.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führen zu immensen Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Ein paar Beispiele zu den Auswirkungen:

Die im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) organisierten Hersteller von aufsaugenden Inkontinenzprodukten schlagen aufgrund explodierender Rohstoff-, Transport- und Energiepreise Alarm. Der steigende Preisdruck wird durch sinkende Monatspauschalen in den Hilfsmittel-Versorgungsverträgen mit Krankenkassen noch verstärkt. „Die Schere zwischen sinkenden Erstattungspreisen und steigenden Produktionskosten nimmt stetig zu. Dieser Kosten-Tsunami gefährdet die medizinische Versorgungsqualität der Betroffenen“, so BVMed-Expertin Juliane Pohl, Leiterin des Referats Ambulante Versorgung. Der BVMed sieht dringenden Handlungsbedarf, um die qualitätsgefährdenden Mechanismen der bestehenden Pauschalsystematik zu überwinden.

Die Bewältigung der COVID-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben die Verfügbarkeit von Rohstoffen und Energie, die globalen Lieferketten sowie das Transportwesen stark beeinträchtigt. Diese Veränderungen führen zu immensen Preissteigerungen, die sich unmittelbar auf die Herstellung von Medizinprodukten auswirken – darunter die Produktion von Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung. Ein paar Beispiele zu den Auswirkungen:

  • Die Kosten für Superabsorber haben sich mehr als verdreifacht.
  • Die Kosten für Zellstoff, Polypropylen und Polyethylen haben sich mehr als verdoppelt.
  • Zusätzlich treibt die Verfünffachung der Energiepreise die Herstellkosten in ungeahnte Höhen.
  • Die nationalen und weltweiten Logistikkosten sind zudem aufgrund fehlender Transportkapazitäten und höherer Preise für Kraftstoffe, Verpackungen, Container und Paletten massiv gestiegen.

Zum Hintergrund der Versorgungsproblematik erläutert der BVMed, dass die Versorgung von Patient:innen mit Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenzversorgung durch entsprechend qualifizierte Hilfsmittelleistungserbringer wie Sanitätshäuser oder Homecare-Versorger erfolgt. Diese vereinbaren mit Krankenkassen eine Erstattung für die monatliche Versorgung mit den Produkten sowie den dazu gehörigen Dienstleistungen wie die Auswahl des individuell erforderlichen Produkts, die Einweisung sowie die Unterstützung bei Komplikationen.

Das Problem: Die besondere Systematik bei der Vereinbarung dieser Erstattungsbeträge führt zu Vergütungen im sehr niedrigen zweistelligen Bereich. Die durchschnittliche Monatspauschale liegt aktuell bei unter 17 Euro für Versorgungen in der Häuslichkeit. Diese Pauschale umfasst alle individuell erforderlichen Produkte und Dienstleistungen sowie Logistik und sonstige Administration. Alle an der Versorgung Beteiligten seien nun aufgefordert, geeignete Antworten auf diese dramatischen Entwicklungen zu finden und Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.04.2022

Rieter-Generalversammlung 2022

  • Alle Anträge genehmigt

Das Corona-Virus hatte auch Auswirkungen auf die 131. ordentliche Generalversammlung der Rieter Holding AG, Winterthur, vom 7. April 2022.

Gestützt auf Artikel 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus (COVID-19) hatte der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG entschieden, dass die Stimmrechte der Aktionärinnen und Aktionäre ausschliesslich durch die Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters ausgeübt werden können. Die persönliche Teilnahme an der Generalversammlung durch Aktionärinnen und Aktionäre war damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

  • Alle Anträge genehmigt

Das Corona-Virus hatte auch Auswirkungen auf die 131. ordentliche Generalversammlung der Rieter Holding AG, Winterthur, vom 7. April 2022.

Gestützt auf Artikel 27 der Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus (COVID-19) hatte der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG entschieden, dass die Stimmrechte der Aktionärinnen und Aktionäre ausschliesslich durch die Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters ausgeübt werden können. Die persönliche Teilnahme an der Generalversammlung durch Aktionärinnen und Aktionäre war damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 7. April 2022 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 1 986 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.4% des Aktienkapitals halten, vertreten.
 
Die Aktionärinnen und Aktionäre folgten dem Antrag des Verwaltungsrats eine Dividende von 4.00 CHF pro Aktie auszuschütten. Ausserdem genehmigten sie die beantragten maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2023.

Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod und Carl Illi wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt. Sarah Kreienbühl und Daniel Grieder wurden für eine Amtsdauer neu in den Verwaltungsrat gewählt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – Hans-Peter Schwald und Bernhard Jucker – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt. Sarah Kreienbühl wurde für eine Amtsdauer neu in den Vergütungsausschuss gewählt und übernimmt den Vorsitz.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzernrechnung 2021, und sie erteilten dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr. Im Weiteren wurde das genehmigte Kapital für zwei weitere Jahre verlängert.

Weitere Informationen:
Rieter Generalversammlung Spinnerei
Quelle:

Rieter Management AG

28.01.2022

Cordenka setzt Neuaufstellung im Schutzschirmverfahren fort

  • Amtsgericht genehmigt Antrag der Geschäftsführung der Cordenka GmbH & Co. KG
  • andere Gesellschaften der Cordenka-Gruppe umfasst das Schutzschirmverfahren nicht
  • Geschäftsbetrieb und Produktion laufen ohne Einschränkungen weiter – Löhne und Gehälter der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert+

Cordenka, einer der führenden Hersteller von technischem Rayon, nutzt die Möglichkeiten eines Schutzschirmverfahrens, um sich neu aufzustellen. Die Geschäftsführung der Cordenka GmbH & Co. KG hat am 19. Januar 2022 einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Amtsgericht in Aschaffenburg gestellt. Diesen Antrag hat das Gericht am 20. Januar 2022 genehmigt. Andere Gesellschaften als die Cordenka GmbH & Co. KG umfasst das Schutzschirmverfahren nicht.

  • Amtsgericht genehmigt Antrag der Geschäftsführung der Cordenka GmbH & Co. KG
  • andere Gesellschaften der Cordenka-Gruppe umfasst das Schutzschirmverfahren nicht
  • Geschäftsbetrieb und Produktion laufen ohne Einschränkungen weiter – Löhne und Gehälter der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert+

Cordenka, einer der führenden Hersteller von technischem Rayon, nutzt die Möglichkeiten eines Schutzschirmverfahrens, um sich neu aufzustellen. Die Geschäftsführung der Cordenka GmbH & Co. KG hat am 19. Januar 2022 einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Amtsgericht in Aschaffenburg gestellt. Diesen Antrag hat das Gericht am 20. Januar 2022 genehmigt. Andere Gesellschaften als die Cordenka GmbH & Co. KG umfasst das Schutzschirmverfahren nicht.

Der Geschäftsbetrieb und die Produktion des Unternehmens mit Sitz im Industrie Center Obernburg am Main, dem größten Chemiefaserstandort Westeuropas, läuft ohne Einschränkungen weiter. „Alle Aufträge werden wie geplant bearbeitet, produziert und geliefert. Unsere Kunden erhalten weiterhin die qualitativ hochwertigen Produkte, die sie von uns kennen“, sagt Karl Hammer, der CEO von Cordenka. „Unser Gesellschafter, der chinesische Private Equity-Fonds Beautiful Mind Capital, hat uns versichert, dass er die Neuaufstellung mittragen wird und langfristig zu Cordenka steht.“
Das Hauptprodukt von Cordenka ist Cordenka® Rayon, eine hochfeste Faser auf Cellulosebasis, die hauptsächlich als Verstärkungsmaterial in Hochleistungsreifen und daneben in mechanischen Gummiwaren, Verbundwerkstoffen und Agraranwendungen eingesetzt wird.

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenso wie die explodierenden Energiekosten – insbesondere die Gaspreise, aber auch Abgaben für das EEG und CO2-Zertifikate – und gleichzeitig die weltweiten Lieferkettenprobleme sind auch an uns nicht spurlos vorübergegangen. Sie sorgen zudem dafür, dass die großen Automobilhersteller aktuell deutlich weniger Fahrzeuge herstellen als normal. Und weniger Autos bedeuten natürlich auch weniger Reifen“, sagt Karl Hammer. „Als führender Zulieferer für die weltweit größten Hersteller von Reifen sind wir daher von der generellen Krise in der Automobilbranche stark betroffen, auch wenn wir zunehmend auch in anderen Branchen Kunden gewinnen. Wir haben schon früh damit begonnen, unsere Produktionskapazitäten und -prozesse an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und machen nun bei unserer Neuaufstellung den nächsten Schritt.“

Ziel ist es, das Schutzschirmverfahren zügig mit einem Sanierungsplan abzuschließen. Diesen wird die Geschäftsführung mit Sanierungsexperten von Schultze & Braun innerhalb der nächsten drei Monate erarbeiten und dem Gericht vorlegen. Die Löhne und Gehälter der rund 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gesichert.

Quelle:

Schultze & Braun GmbH & Co. KG

06.01.2022

Messe Frankfurt sagt Konsumgütermessen im Januar und Februar 2022 ab

Angesichts der exponentiellen Verschlechterung der Pandemielage weltweit und damit einhergehenden verschärften Reise- und Kontaktregelungen werden die Konsumgütermessen Christmasworld, Paperworld und Creativeworld geplant für Januar 2022 und die Ambiente für Mitte Februar 2022 abgesagt. Die regional ausgerichtete Fachmesse Nordstil vom 15. bis 17. Januar 2022 in Hamburg findet zum jetzigen Zeitpunkt statt.

Die noch im Dezember erhoffte Entspannung der Pandemiesituation ist aktuell nicht mehr in Sicht. Vielmehr verschlechtert sich die Lage weltweit mit einer enormen, nicht vorhersehbaren Dynamik. Diese extreme Zuspitzung aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante in Europa und Deutschland macht es für die Messe Frankfurt als Veranstalterin der international ausgerichteten Leitmessen Christmasworld, Paperworld und Creativeworld sowie der Ambiente aktuell nicht möglich, deren Termine in Frankfurt Ende Januar sowie Mitte Februar 2022 zu halten.

Angesichts der exponentiellen Verschlechterung der Pandemielage weltweit und damit einhergehenden verschärften Reise- und Kontaktregelungen werden die Konsumgütermessen Christmasworld, Paperworld und Creativeworld geplant für Januar 2022 und die Ambiente für Mitte Februar 2022 abgesagt. Die regional ausgerichtete Fachmesse Nordstil vom 15. bis 17. Januar 2022 in Hamburg findet zum jetzigen Zeitpunkt statt.

Die noch im Dezember erhoffte Entspannung der Pandemiesituation ist aktuell nicht mehr in Sicht. Vielmehr verschlechtert sich die Lage weltweit mit einer enormen, nicht vorhersehbaren Dynamik. Diese extreme Zuspitzung aufgrund der Verbreitung der Omikron-Variante in Europa und Deutschland macht es für die Messe Frankfurt als Veranstalterin der international ausgerichteten Leitmessen Christmasworld, Paperworld und Creativeworld sowie der Ambiente aktuell nicht möglich, deren Termine in Frankfurt Ende Januar sowie Mitte Februar 2022 zu halten.

Die vier Veranstaltungen, bestehend aus der Christmasworld mit ihrem Fokus auf saisonale Dekoration und Festschmuck, der Paperworld und der Creativeworld mit ihren Produktangeboten rund um Papier, Bürobedarf, Schreibwaren sowie Hobby-, Bastel- und Künstlerbedarf und der Ambiente mit ihrem branchenübergreifenden Angebot an Produkten rund um den gedeckten Tisch, Küche und Hausrat, Einrichtungs- und Dekorationsaccessoires, Wohnkonzepte, Geschenkartikel und modische Accessoires  sind die anerkannten Leitmessen in ihren Branchen und eröffnen jeweils das Handelsjahr in ihren Segmenten.

Die in kürzester Zeit nun wieder weltweit exponentiell angestiegenen Infektionszahlen und die damit einhergehende Vielzahl an Entwicklungen und Beschlüssen, die außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen, führen zu einer signifikanten Verschlechterung der Rahmenbedingungen und notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der vier Leitmessen als Großveranstaltungen von internationaler Relevanz Ende Januar bzw. Mitte Februar 2022. Zu diesen Entwicklungen zählt unter anderem die Einstufung Deutschlands als Hochrisikogebiet und die damit verknüpften Reisewarnungen und internationalen sowie interkontinentalen Reiserestriktionen unter anderem in Indien, Japan und den Vereinigten Staaten sowie entsprechende Quarantänepflichten. Ebenso ins Gewicht fallen die weiter stetig steigenden Infektionszahlen und der damit einhergehende eindringliche Appell, unter anderem des Robert-Koch-Instituts und des Expertenrats der Bundesregierung, weiterhin Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und alle größeren Veranstaltungen abzusagen.

Derzeit bestehen zusätzlich international weitergehende Befürchtungen zur Nicht-Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante. Auf diese Gesamtlage reagiert ein Großteil der ausstellenden und besuchenden Unternehmen der Christmasworld, Paperworld und Creativeworld sowie der Ambiente derzeit mit Reise- und Messebesuchsverboten aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden zum Schutz vor gesundheitlichen Risiken. Die globale Reisebereitschaft sinkt im Moment deutlich.

Eine Verschiebung der Veranstaltung ist nicht geplant. Detlef Braun, Geschäftsführer der Messe Frankfurt, erläutert: „Da die trendorientierten Orderzyklen der internationalen Konsumgüterbranche eine jährliche Veranstaltung zu Anfang des Jahres erfordern, würde eine Verschiebung in die zweite Jahreshälfte den Bedürfnissen der ausstellenden Unternehmen und Besuchern nicht gerecht werden.“  

Nordstil findet vom 15. bis 17. Januar 2022 in Hamburg statt
Im Sinne der beteiligten Branchen ist die Planung und Durchführung der Nordstil vom 15. bis 17. Januar 2022 davon nicht betroffen. Diese Messe findet aufgrund anderer Rahmenbedingungen für die lokale Durchführung in der Freien und Hansestadt Hamburg zum jetzigen Zeitpunkt statt. Im engen Austausch mit den betreffenden Behörden vor Ort und den Branchenpartnern wird die Lage jedoch kontinuierlich überprüft und bewertet.

Digitale Plattformen der Messe Frankfurt für den geschäftlichen Erfolg
Bereits seit 2019 bietet die Messe Frankfurt mit Nextrade, als erste Order- und Datenmanagementplattform der Home- und Living-Branche, und Conzoom Solutions, als Informationsplattform für die globale Konsumgüterbranche, aktive Hilfe zur Selbsthilfe für den Handel. „Ein zweites Jahr ohne entsprechende Order-, Inspirations- und Networking-Formate stellt den Handel weltweit vor erhebliche und partiell existenzbedrohende Herausforderungen“, erläutert Braun. „Mit unseren digitalen Angeboten unterstützen wir in dieser volatilen Situation gezielt unsere Partner in Industrie und Handel. Zudem setzen wir uns auch weiterhin mit ganzer Kraft und viel Optimismus für sichere und erfolgversprechende Messen ein. Denn die Begegnung im echten Leben ist durch nichts zu ersetzen.“

Informationen zur Planung der Frankfurter Konsumgütermessen für das Jahr 2023 werden Anfang Februar 2022 bekannt gegeben.

 

Weitere Informationen:
Konsumgütermesse Ambiente Ambiente
Quelle:

Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Zuse-Gemeinschaft fordert mehr Innovationen im Mittelstand (c) Zuse-Gemeinschaft
03.09.2021

Zuse-Gemeinschaft fordert mehr Innovationen im Mittelstand

Um aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern, benötigt Deutschland vermehrt Innovationen in der Industrie. Das gilt insbesondere für den Mittelstand. Die maßgeblichen Parteien haben einen zentralen Hebel dafür erkannt: Die verstärkte Förderung des Forschungstransfers. Diese muss effizient dort ausgebaut werden, wo die Wirkung für zukunftsweisende Innovationen am stärksten ist, fordert die Zuse-Gemeinschaft.

Während sich deutsche Großunternehmen, u.a. im Automobilbereich, mit zum Teil hohen Gewinnen im ersten Halbjahr 2021, in sehr gutem Zustand befinden, hat die Corona-Krise bei anderen Firmen, gerade bei zahlreichen Mittelständlern, zu finanziellen Einschnitten geführt, begleitet von einer Minderung der Eigenkapitalbasis. Laut einem aktuellen Bericht von KfW Research gilt es sicherzustellen, dass Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise die Innovationsaktivitäten nicht nachhaltig ausbremsen.

Um aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern, benötigt Deutschland vermehrt Innovationen in der Industrie. Das gilt insbesondere für den Mittelstand. Die maßgeblichen Parteien haben einen zentralen Hebel dafür erkannt: Die verstärkte Förderung des Forschungstransfers. Diese muss effizient dort ausgebaut werden, wo die Wirkung für zukunftsweisende Innovationen am stärksten ist, fordert die Zuse-Gemeinschaft.

Während sich deutsche Großunternehmen, u.a. im Automobilbereich, mit zum Teil hohen Gewinnen im ersten Halbjahr 2021, in sehr gutem Zustand befinden, hat die Corona-Krise bei anderen Firmen, gerade bei zahlreichen Mittelständlern, zu finanziellen Einschnitten geführt, begleitet von einer Minderung der Eigenkapitalbasis. Laut einem aktuellen Bericht von KfW Research gilt es sicherzustellen, dass Umsatzeinbußen aus der Corona-Krise die Innovationsaktivitäten nicht nachhaltig ausbremsen.

Für die gemeinnützigen Institute der Zuse-Gemeinschaft ist die Projektförderung, neben der Auftragsforschung, anderen Kooperationen und Dienstleistungen, die zentrale Finanzierungsquelle. Daraus gehen Jahr für Jahr erfolgreiche Transferprojekte hervor, ohne dass die Institute institutionelle Bund-Länder-Förderung erhalten. „Die erfolgreiche, unabhängige Forschungsarbeit unserer Mitglieder auf Zukunftsfeldern wie Digitalisierung, Materialwissenschaften, Bioökonomie und Energiewende zeigt, wie durch gemeinnützige Industrieforschung der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die unternehmerische Praxis effizient gelingt“, unterstreicht der Präsident der Zuse-Gemeinschaft, Prof. Martin Bastian.

Projektförderung ausweiten
Unter dem Eindruck der Corona-Krise drohen solche Erfolge künftig in Gefahr zu geraten, wenn es mittelständischen Unternehmen an Mitteln für Forschung und Innovation fehlt. „Dazu darf es nicht kommen. Die Projektförderung muss deshalb ausgeweitet und verbessert werden“, fordert Bastian. Bestätigt sieht sich die Zuse-Gemeinschaft durch die Ankündigung mehrerer Parteien im Bundestagswahlkampf, quer durch das politische Spektrum, erfolgreiche Programme wie das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und das Förderprogramm Innovationskompetenz INNO-KOM auszuweiten.

„Nach der Wahl gilt es, diese Ankündigungen in die konkrete Umsetzung zu bringen“, mahnt Bastian. Die Zuse-Gemeinschaft schlägt dafür u.a. einen eigenen Haushaltstitel für die gemeinnützige Industrieforschung vor.  „Als ersten Schritt dazu fordern wir die Richtlinie des Bundeswirtschaftsmini-steriums für das Programm INNO-KOM künftig in allen Bundesländern unabhängig von Kriterien der Strukturförderung für sämtliche Gebieten zu öffnen. Gemeinnützige Forschung für den Mittelstand gehört bundesweit gefördert“, betont Bastian.

Eine weitere zentrale Forderung der Zuse-Gemeinschaft: Fairness in der Forschungsförderung. Bei zahlreichen Vor-Ort Terminen machen Institute der Zuse-Gemeinschaft in diesen Tagen gegenüber Bundestagsabgeordneten auf ihre Anliegen ebenso wie auf ihre Forschungserfolge aufmerksam.

22.07.2021

-12 Mrd. Euro: Dramatische Umsatzverluste im Lockdown

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Auch das Jahr 2021 war gezeichnet von der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten die Modehäuser geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Drei Viertel der Bekleidungsgeschäfte litten in diesem Jahr erneut unter dramatischen Umsatzeinbrüchen. Bis einschließlich April lagen die Umsätze des stationären Bekleidungshandels annähernd 50 Prozent unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau des Vorjahres 2020.

So atmete der Modehandel erleichtert auf, als die Corona-Maßnahmen wieder gelockert wurden und ab Juni die Geschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Bis Ende Juni hatte sich das Minus dank eines zweistelligen Umsatzplus im Juni bis auf 40 Prozent, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, abgebaut.

Erleichterung nach dem Restart
Nach ersten Nachholeffekten mit sehr positiver Umsatzentwicklung pendelte sich das Geschäft im Juli auf einem Niveau ein, das dem Modehandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände - Erleichterung verschafft, aber die Vorkrisenumsätze meist noch nicht wieder erreicht. Denn die Kundenfrequenzen lassen bislang weiterhin zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor ausländische Touristen und Messebesucher, die sonst für zum Teil nicht unbeträchtliche Umsatzanteile gerade im höherwertigen Fachhandel und in den gehobenen Department-Stores sorgen.

Kräftiger Shift von Stationär zu Online
Kräftig wuchs dagegen in den Phasen des Lockdowns der Onlinehandel: Bei Bekleidung erreicht er mittlerweile etwa 40 Prozent, bei Schuhen 35 Prozent Marktanteil, die Online-Absatzkanäle des Multichannel-Handels eingeschlossen. Damit haben Corona und der Lockdown die Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online stark befördert, auch wenn nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher sich nun wieder stärker dem stationären Modehandel hinwenden.

Wirtschaftshilfen decken nur einen Teil des Schadens
Die Wirtschaftshilfen, die Bund und Länder dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel gewährten, sind willkommen und dringend notwendig. Sie decken allerdings nur einen Teil des Schadens, der im Bekleidungshandel durch die Geschäftsschließungen entstanden ist. Nach Erkenntnissen des BTE werden bislang im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel des Verlustes entschädigt. Auf dem Rest bleibt der Handel sitzen. Einige Unternehmen, und zwar sowohl die ganz kleinen, meist als Personengesellschaften geführten Betriebe, als auch die Großbetriebe erhalten nach den bisherigen Antragsbedingen der unterschiedlichen Überbrückungshilfen eine nur unzureichende Unterstützung. Hier fordern die Einzelhandelsverbände nach wie vor dringend Nachbesserung der bisherigen staatlichen Hilfsprogramme.

Innenstädte in Gefahr
Bleiben weitere Wirtschaftshilfen aus, droht ein größeres Ladensterben, das insbesondere unsere Innenstädte stark beschädigen wird. Leerstände bereiteten vielerorts den Kommunen bereits vor Corona Sorgen. Der Shutdown hat die Lage dramatisch zugespitzt, und es droht ein Attraktivitätsverlust zahlreicher Innenstädte, wenn nicht schnell und wirksam gegengesteuert wird.

Denn mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten ist ein Textil- oder Schuhgeschäft. In den größeren Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt der Anteil des Modehandels sogar 69 Prozent; damit sind fast 7 von 10 innerstädtischen Stores Modegeschäfte. Und für rund 60 Prozent aller Innenstadtbesucher ist der Einkauf von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires der Hauptanlass, die Innenstädte überhaupt zu besuchen. Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisbereiche sind zentrale Säulen einer funktionierenden und lebenswerten Innenstadt.

Die Innenstädte brauchen daher dringend Förderprogramme, die den Cityhandel unterstützen und ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das Eigenkapital ist in den meisten Unternehmen stark geschrumpft und zum Teil weitgehend aufgezehrt. Die Unternehmen müssen die zur Bewältigung des Lockdowns aufgenommenen zusätzlichen Kredite tilgen und gleichzeitig in die Zukunft investieren. Eine große Herausforderung, die alleine oft nicht zu bewältigen ist.

So begrüßt der BTE auch jene neuen Fördermaßnahmen, die unterschiedliche Digitalisierungsinvestitionen im Einzelhandel unterstützen sollen. Auch der Innenstadtfond ist ein guter Ansatz. Wobei dessen Volumen aus Sicht des BTE noch völlig unzureichend ist und zudem dafür gesorgt werden muss, dass diese Finanzmittel in den Kommunen nicht nur für den Ausbau des ÖPNV und von Radwegen verwendet werden, sondern vielmehr dem Einzelhandel mit einer Verbesserung seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen.

Mit Optimismus ins zweite Halbjahr
Der Modehandel geht in den Restart und den weiteren Jahresverlauf mit viel Optimismus und großem Engagement, aber auch mit einer gehörigen Portion Realismus. Nach ersten Vorab-Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen BTE-Befragung erwarten die Unternehmen für das zweite Halbjahr einen positiven Geschäftsverlauf, allerdings - im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 - noch mit einem Umsatzminus in Höhe von rund 15 Prozent. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen noch, wobei sowohl die Kaufrate als auch die Höhe der Einkaufsbeträge seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen sind.

Quelle:

BTE e.V.

(c) Reifenhäuser GmbH & Co. KG Maschinenfabrik
14.07.2021

High-End-Meltblown-Komponenten von Reifenhäuser Enka Tecnica auf der ANEX/SINCE 2021

Reifenhäuser Enka Tecnica stellt auf der ANEX/SINCE 2021 vom 22. bis 24. Juli ihr Portfolio an Austauschkomponenten für Meltblown- und Composite-Anlagen vor. Der hochspezialisierte Fertiger von Spinndüsen, Kassetten oder ganzen Meltblown-Werkzeugen bietet High-End-Technologie „made in Germany“, die zu 100 Prozent herstellerunabhängig kompatibel mit allen weltweit eingesetzten Anlagen ist.

Im Zuge der Corona-Pandemie ist der Bedarf nach qualitativ hochwertigen Meltblown-Produkten, wie zum Beispiel medizinische Schutzmasken, stark gestiegen. Mit den wirtschaftlichen Austauschkomponenten von Enka Tecnica können Kunden ihre bestehenden Anlagen aufwerten und anspruchsvolle Anwendungen in der Hygiene, Medizin oder Filtration produzieren. So erhalten Produzenten Zugang zu neuen profitablen Märkten.

Alle Komponenten werden exakt nach Kundenvorgaben gefertigt, so wird die nahtlose Integration in bestehende Anlagentechnologien sichergestellt

Reifenhäuser Enka Tecnica stellt auf der ANEX/SINCE 2021 vom 22. bis 24. Juli ihr Portfolio an Austauschkomponenten für Meltblown- und Composite-Anlagen vor. Der hochspezialisierte Fertiger von Spinndüsen, Kassetten oder ganzen Meltblown-Werkzeugen bietet High-End-Technologie „made in Germany“, die zu 100 Prozent herstellerunabhängig kompatibel mit allen weltweit eingesetzten Anlagen ist.

Im Zuge der Corona-Pandemie ist der Bedarf nach qualitativ hochwertigen Meltblown-Produkten, wie zum Beispiel medizinische Schutzmasken, stark gestiegen. Mit den wirtschaftlichen Austauschkomponenten von Enka Tecnica können Kunden ihre bestehenden Anlagen aufwerten und anspruchsvolle Anwendungen in der Hygiene, Medizin oder Filtration produzieren. So erhalten Produzenten Zugang zu neuen profitablen Märkten.

Alle Komponenten werden exakt nach Kundenvorgaben gefertigt, so wird die nahtlose Integration in bestehende Anlagentechnologien sichergestellt

Zur diesjährigen Kombi-Ausgabe der beiden führenden asiatischen Vliesstoff-Messen ANEX/SINCE werden zirka 600 Aussteller und 30.000 Fachbesucher auf über 35.000 Quadratmetern im Shanghai World EXPO Exhibition & Convention Center (SWEECC) erwartet. Reifenhäuser Enka Tecnica gewährt 20 Prozent Rabatt auf alle während der Messe beauftragten Meltblown-Komponenten.

Quelle:

Reifenhäuser GmbH & Co. KG Maschinenfabrik

01.04.2021

Heimtextil 2022: Trends bleiben inspiratives Herz der Messe

Wie verändert die Pandemie unsere Art zu wohnen? Mit dieser zentralen Frage beschäftigte sich das Heimtextil Trend Council, das kürzlich zu einem digitalen Workshop zusammenkam. Die internationalen Trendexperten machten es sich zur Aufgabe, die dominierenden Designthemen für die Saison 2022/23 zu verifizieren. Damit nimmt die Heimtextil die Planungen für die Trends zur nächsten Messeausgabe vom 11. bis 14. Januar 2022 in Frankfurt am Main auf.

Wie verändert die Pandemie unsere Art zu wohnen? Mit dieser zentralen Frage beschäftigte sich das Heimtextil Trend Council, das kürzlich zu einem digitalen Workshop zusammenkam. Die internationalen Trendexperten machten es sich zur Aufgabe, die dominierenden Designthemen für die Saison 2022/23 zu verifizieren. Damit nimmt die Heimtextil die Planungen für die Trends zur nächsten Messeausgabe vom 11. bis 14. Januar 2022 in Frankfurt am Main auf.

Zum wiederholten Mal setzt sich das Trend Council aus den drei international renommierten Agenturen SPOTT Trends & Business (Dänemark), Studio FranklinTill (Großbritannien) und Stijlinstituut Amsterdam (Niederlande) zusammen. Erneut übernimmt Anja Bisgaard Gaede mit ihrem Team von SPOTT Trends & Business die Leitung des Projekts und verleiht damit den Heimtextil Trends 22/23 einen skandinavischen Touch. Zum Aufgabenbereich der Dänen zählt neben der Ausarbeitung des Contents auch die Konzeption der Trend-Präsentation während der Messe im Januar. Alljährlich markiert das Treffen des Heimtextil Trend Councils im Frühjahr den Auftakt der Vorbereitungen für die Fachmesse im kommenden Januar. Zugleich geben die Trendforscher dabei einen ersten Einblick, wohin die Reise in puncto Einrichtungsdesign in der nächsten Saison gehen wird. Damit legen die Trendforscher und die Messeverantwortlichen den Grundstein für die globale Trendaussage.

Darüber hinaus wird es in der nächsten Saison darum gehen, wie die Pandemie unser Leben und damit auch unsere Art des Einrichtens verändert hat. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Megathema New Work, das mit neuen Facetten betrachtet wird. Erste Einblicke in die Trendthemen der Saison 2022/23 und nähere Informationen zu den künftigen Designentwicklungen geben die Heimtextil-Verantwortlichen gemeinsam mit den Mitgliedern des Trend Council im Rahmen der digitalen Trend Preview  im September.

Weitere Informationen:
Heimtextil 2022 Trendcouncil
Quelle:

Messe Frankfurt Exhibition GmbH

Produktionskapazitäten für europäische Versorgung von Schutzausrüstungen erweitert (c) Oerlikon
Die bislang in Europa für Atemschutzmasken zur Verfügung stehenden Kapazitäten werden überwiegend auf Anlagen von Oerlikon Nonwoven produziert. >> Bilder herunterladen Innovatec nimmt zweite Meltblown-Anlage von Oerlikon Nonwoven in Betrieb
03.12.2020

Produktionskapazitäten für europäische Versorgung von Schutzausrüstungen erweitert

Neumünster/Troisdorf – In diesem Jahr ging vor wenigen Tagen bereits die zweite neu ausgelieferte Meltblown-Anlage von Oerlikon Nonwoven im modernen Maschinenpark von Innovatec in Betrieb. Der Vlieshersteller aus Troisdorf in Nordrhein-Westfalen produziert damit ab sofort Polypropylen-Filtervliese insbesondere für Schutzmasken, die seit Ausbruch der Corona-Pandemie zunehmend nachgefragt werden und deren inländische Herstellung von der deutschen Bundesregierung gefördert wird. Dabei unterstützt die hocheffiziente Meltblown-Technologie der Oerlikon Nonwoven aus Neumünster die Fertigung dieser wirkungsstarken Filtermedien.

„Bereits im Juni 2020 lieferte Oerlikon Nonwoven eine erste, sogenannte Doppelbalken-Anlage an Innovatec“, berichtet Rainer Straub, Head of Oerlikon Nonwoven. Zusammen mit der zweiten Produktionslinie könne das Troisdorfer Unternehmen die bisherige Filtervliesproduktionskapazität nun fast verdoppeln. Das nordrhein-westfälische Unternehmen verfügt jetzt über Fertigungskapazitäten für Filtermedien, die für die Herstellung von bis zu 2,5 Milliarden OP-Filtermasken oder für eine Milliarde höher wirksame FFP2-Masken pro Jahr verwendet werden können.

Neumünster/Troisdorf – In diesem Jahr ging vor wenigen Tagen bereits die zweite neu ausgelieferte Meltblown-Anlage von Oerlikon Nonwoven im modernen Maschinenpark von Innovatec in Betrieb. Der Vlieshersteller aus Troisdorf in Nordrhein-Westfalen produziert damit ab sofort Polypropylen-Filtervliese insbesondere für Schutzmasken, die seit Ausbruch der Corona-Pandemie zunehmend nachgefragt werden und deren inländische Herstellung von der deutschen Bundesregierung gefördert wird. Dabei unterstützt die hocheffiziente Meltblown-Technologie der Oerlikon Nonwoven aus Neumünster die Fertigung dieser wirkungsstarken Filtermedien.

„Bereits im Juni 2020 lieferte Oerlikon Nonwoven eine erste, sogenannte Doppelbalken-Anlage an Innovatec“, berichtet Rainer Straub, Head of Oerlikon Nonwoven. Zusammen mit der zweiten Produktionslinie könne das Troisdorfer Unternehmen die bisherige Filtervliesproduktionskapazität nun fast verdoppeln. Das nordrhein-westfälische Unternehmen verfügt jetzt über Fertigungskapazitäten für Filtermedien, die für die Herstellung von bis zu 2,5 Milliarden OP-Filtermasken oder für eine Milliarde höher wirksame FFP2-Masken pro Jahr verwendet werden können.

Der nach eigenen Angaben führende Produzent von Meltblown-Maskenvlies in Europa ist für die Aufstockung seiner Anlagenkapazitäten am Förderprogramm „Vliesproduktion“ der deutschen Bundesregierung beteiligt und erhielt deswegen bereits Besuch von deutschen Spitzenpolitikern wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet. Gemeinsam wollen Politik und Wirtschaft sicherstellen, dass die Produktionskapazitäten für Schutzausrüstungen in Deutschland weiter wachsen und vor allem kritische Lieferketten auf nationaler bzw. europäischer Ebene sichergestellt werden. Dazu tragen Unternehmen wie Innovatec und Oerlikon Nonwoven aktiv bei.

Quelle:

Oerlikon

17.08.2020

Handelsverbände fordern mehr Unterstützung für den stationären Modehandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel verliert weiterhin jede Woche Millionen Euro an Umsatz. Während andere Branchen nach Ende des Lockdowns die verlorenen Umsätze oftmals wieder aufholen konnten oder sogar von Corona profitieren, bleibt der Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin deutlich unter den Vorjahreszahlen. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit Bekleidung“ im ersten Halbjahr um 30,5 Prozent. Schuhhäuser und Lederwarengeschäfte liegen mit einem Umsatzminus in Höhe von 30,1 Prozent bzw. 25,3 Prozent ähnlich dramatisch im Minus. „Im Juli und August sind die Umsatzverluste zwar geringer geworden, im Gesamtjahr 2020 wird die Branche aber sicherlich massive Verluste erleiden“, berichtet Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil.

Die Handelsverbände BTE, BDSE und BLE sorgen sich daher um das Überleben tausender Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte. Aktuell stehen zahlreiche Unternehmen auf der Kippe, weil die Kosten - von Mieten über Gehälter bis zur Bezahlung der Ware - in vielen Fällen nicht oder nicht ausreichend angepasst werden konnten. Corona hat das Eigenkapital und damit auch die Altersversorgung vieler mittelständischer Händler massiv angegriffen oder sogar aufgezehrt. „Wenn hier keine weiteren Hilfen oder Entlastungen kommen, rechnen wir in den nächsten Monaten mit tausenden Geschäftsschließungen“, prognostiziert Pangels.

Problematisch ist vor allem die Ungleichbehandlung von stationärem Fachhandel und Online-Verkäufern durch den Gesetzgeber, die zu massiven Marktverschiebungen geführt hat. Während Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte im März/April ihre Türen schließen mussten, durfte der Onlinehandel weiterhin Hemden, Taschen oder Sneaker verkaufen und konnte so speziell im Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren im ersten Halbjahr um 10,2 Prozent zulegen. Pangels: „Die Schere zwischen stationärem und Online-Handel ist durch politische Entscheidungen weiter auseinander gegangen“.

Vor diesem Hintergrund fordern BTE, BDSE und BLE weitere konkrete Hilfen von Bund, Ländern und Gemeinden speziell für den innerstädtischen Handel, der vor allem von Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäften geprägt ist. Sinnvolle Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang die Stärkung der Cities durch Eindämmung des Flächenzuwachses außerhalb der Innenstädte, eine gute Erreichbarkeit auch mit dem PKW, Investitionen in die Aufenthaltsqualität in punkto Optik und Sicherheit, unbürokratische Möglichkeiten zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sowie ein effizientes Citymarketing. „Wenn die Politik auch künftig noch lebenswerte Innenstädte mit einem attraktiven, Steuer zahlenden und Arbeitsplätze schaffenden Einzelhandel wünscht, muss sie ihre Hilfen und Fördermittel deutlich steigern“, fordert Pangels.

Quelle:

BTE / BDSE / BLE

01.07.2020

BTE: Modebranchen bleiben Corona-Verlierer

Während viele Einzelhandelsbranchen nach Ende des Lockdowns die während der erzwungenen Geschäftsschließung verlorenen Umsätze aufholen konnten, bleiben der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin die großen Verlierer der Corona-Krise. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren“ im Mai erneut stark, und zwar um 22,5 Prozent. „Aufgelaufen per Ende Mai liegen die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte beim Umsatz sogar um durchschnittlich 32,4 Prozent unter dem Vorjahr“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs von der Hauptgeschäftsführung der Handelsverbände Textil und Schuhe.

Während viele Einzelhandelsbranchen nach Ende des Lockdowns die während der erzwungenen Geschäftsschließung verlorenen Umsätze aufholen konnten, bleiben der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel weiterhin die großen Verlierer der Corona-Krise. Nach den aktuell vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes fiel der Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren“ im Mai erneut stark, und zwar um 22,5 Prozent. „Aufgelaufen per Ende Mai liegen die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte beim Umsatz sogar um durchschnittlich 32,4 Prozent unter dem Vorjahr“, so Prof. Dr. Siegfried Jacobs von der Hauptgeschäftsführung der Handelsverbände Textil und Schuhe.

Wie dramatisch die Situation im Outfithandel nach wie vor ist, zeigt der Vergleich mit anderen Non-Food-Branchen. Einrichtungs- und Elektrogeschäfte liegen nach einer Aufholjagd beim Umsatz Ende Mai nur noch knapp unter Vorjahr, der gesamte Online-Handel hat in den ersten fünf Monaten sogar um 17,5 Prozent zugelegt. „Die Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte haben dagegen nach ersten Hochrechnungen auch im Juni weiter an Umsatz verloren und sind damit weit von einer Normalität entfernt“, weiß Prof. Jacobs.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass manche Outfit-Geschäfte die Senkung der MwSt. aktuell nicht an die Kunden weitergeben. Denn sie brauchen diese Einsparung, um ihre eigene Existenz zu sichern - ähnlich wie die ebenfalls stark betroffene Gastronomie. Jacobs: „Dies ist auch ein kleiner Beitrag zum Erhalt attraktiver Innenstädte, die immer noch erheblich unter der Corona-Krise leiden“.

Ohnehin profitierten die Kunden während der vielerorts schon gestarteten ersten Reduzierungs-Phase von den saisonüblichen Rabatten. „Durch die aktuellen Preisnachlässe und Kundenkarten-Rabatte wir die MwSt.-Senkung überkompensiert“, konstatiert Jacobs.

Quelle:

BTE/BDSE/BLE/VDB

18.06.2020

Befristete USt-Reduzierung: BVMed fordert Klarheit für Hilfsmittelversorgung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den bürokratischen Aufwand der zeitlich befristeten Umsatzsteuer-Absenkung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer zu reduzieren.

"Die kurzfristige und zeitlich befristete Umsatzsteuerabsenkung ab dem 1. Juli 2020 bedeutet für die MedTech-Unternehmen einen erheblichen Umstellungs- und Mehraufwand", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich deshalb für begleitende Maßnahmen aus, um die Umsetzung möglichst unbürokratisch zu vollziehen. "Für den Bereich der Hilfsmittel-Versorgungen und -Abrechnungen sehen wir den GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, handhabbare Umsetzungsregelungen zu schaffen", sagt BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat den GKV-Spitzenverband aufgefordert, den bürokratischen Aufwand der zeitlich befristeten Umsatzsteuer-Absenkung für die Hilfsmittel-Leistungserbringer zu reduzieren.

"Die kurzfristige und zeitlich befristete Umsatzsteuerabsenkung ab dem 1. Juli 2020 bedeutet für die MedTech-Unternehmen einen erheblichen Umstellungs- und Mehraufwand", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich deshalb für begleitende Maßnahmen aus, um die Umsetzung möglichst unbürokratisch zu vollziehen. "Für den Bereich der Hilfsmittel-Versorgungen und -Abrechnungen sehen wir den GKV-Spitzenverband in der Verantwortung, handhabbare Umsetzungsregelungen zu schaffen", sagt BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer wird von den in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zusammengeschlossenen Hersteller- und Leistungserbringerverbänden, wie dem BVMed, grundsätzlich begrüßt. Allerdings sorgt die ab 1. Juli bis 31. Dezember 2020 geltende Maßnahme im Rahmen der Hilfsmittelversorgung und -abrechnung für immense Aufwände auf Seiten der Leistungserbringer. "Die befristete Umsatzsteuerabsenkung bedeutet für die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen einen enormen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand. Sämtliche Verträge und insbesondere die Abrechnungssysteme müssen vorübergehend angepasst werden", so Pohl. "Vor allem aber braucht es Klarheit, wie sich die Steueranpassungen in den Genehmigungs- und Abrechnungsprozessen abbilden lassen." Die Krankenkassenseite müsse deshalb gemeinsame Regeln schaffen, die die bestehenden Unklarheiten beheben und dabei den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering halten.

Insbesondere sei aus Sicht der Hilfsmittel-Unternehmen sicherzustellen, dass ungeklärte, diffuse oder variierende technische oder administrative Umsetzungs-Anforderungen nicht zu Absetzungen der Versorgung führen – "beispielsweise wenn aufgrund abweichender Steuersätze der genehmigte Kostenvoranschlag von der Abrechnung abweicht. Oder wenn mehrmonatige Abrechnungen aufgrund variierender Steuersätze gesplittet durchgeführt werden müssten, obwohl sie eventuell vertraglich anders vereinbart sind", erklärt Pohl. Für derlei Fälle sind aus Sicht des BVMed einheitliche Umsetzungshinweise durch den GKV-Spitzenverband erforderlich. Regelungsbedarf sieht der BVMed zudem bei der Umsetzung monatsübergreifender Versorgungen, die sich über einen Zeitraum erstrecken, in denen unterschiedliche Steuersätze gelten.

Weitere Informationen:
BVMed Umsatzsteuer
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

15.06.2020

Digitale Abschlussausstellung an der Hochschule Luzern

Digital und trotzdem sinnlich: Die Abschlussausstellung der Design-, Film und Kunst-Studierenden der Hochschule Luzern, findet dieses Jahr als virtuelle «wwwerkschau» statt. 192 Absolventinnen und Absolventen zeigen vom 18. bis 27. Juni 2020 ihre Arbeiten auf einer Online-Plattform.

Die Abschlussausstellung Werkschau Design & Kunst dient Design-, Film- und Kunst-Studieren-den der Hochschule Luzern normalerweise als Visitenkarte für den Eintritt in die Berufswelt oder für ein weiterführendes Studium. In Zeiten von Corona ist an klassische Großveranstaltungen allerdings nicht zu denken. Die diesjährige Werkschau findet daher vom 18. bis 27. Juni 2020 als virtuelle «wwwerkschau» statt. «Uns ist es besonders wichtig, dass die Studierenden auch dieses Jahr die Chance erhalten, ihre Abschlussarbeiten in verschiedenen Formaten einer breiten Öffentlichkeit und der Fachcommunity zu präsentieren», sagt Ursula Bachman, Vizedirektorin der Hochschule Luzern – Design & Kunst.

Digital und trotzdem sinnlich: Die Abschlussausstellung der Design-, Film und Kunst-Studierenden der Hochschule Luzern, findet dieses Jahr als virtuelle «wwwerkschau» statt. 192 Absolventinnen und Absolventen zeigen vom 18. bis 27. Juni 2020 ihre Arbeiten auf einer Online-Plattform.

Die Abschlussausstellung Werkschau Design & Kunst dient Design-, Film- und Kunst-Studieren-den der Hochschule Luzern normalerweise als Visitenkarte für den Eintritt in die Berufswelt oder für ein weiterführendes Studium. In Zeiten von Corona ist an klassische Großveranstaltungen allerdings nicht zu denken. Die diesjährige Werkschau findet daher vom 18. bis 27. Juni 2020 als virtuelle «wwwerkschau» statt. «Uns ist es besonders wichtig, dass die Studierenden auch dieses Jahr die Chance erhalten, ihre Abschlussarbeiten in verschiedenen Formaten einer breiten Öffentlichkeit und der Fachcommunity zu präsentieren», sagt Ursula Bachman, Vizedirektorin der Hochschule Luzern – Design & Kunst.

Die Werke der 192 Bachelor- und Master-Absolventinnen und Absolventen werden auf der Online-Plattform hslu.ch/wwwerkschau zu sehen sein.

Unter dem Titel «Kunst.Macht.Schule» stellt parallel dazu der Master Kunst seine Abschlussarbeiten auf der Plattform kumasch.ch  aus. Der Vielfalt und Originalität der gezeigten Produkte, Bilder, Filme und Installationen tut die digitale Präsentation keinen Abbruch: Da entdecken Studierende die Schönheit von Hörgeräten, bringen mit einer Klanginstallation eine ganze Kirche zum Vibrieren, lassen uns via Virtual Reality in fantastische Welten abtauchen oder «weben» Hochhäusern ein Gesicht.

Rahmenprogramm: Design im Fokus
Interessierte sind zudem herzlich an die diversen Veranstaltungen im Umfeld der wwwerkschau eingeladen. An Webinaren und virtuellen Kaminfeuergesprächen diskutieren Dozenten und Expertinnen unter anderem darüber, wie Design zur Entstehung neuer Berufsbilder beiträgt, wie die Coronakrise die Gestaltung von Räumen beeinflusst, wie mit «Data Design» komplexe Sachverhalte visualisiert werden können, und wie nachhaltig die Schweizer Kunst- und Design-Förderung ist. Eine Programmübersicht findet sich online und wird laufend angepasst.

Der Eintritt zur «wwwerkschau» und zum Rahmenprogramm ist frei.

 

12.06.2020

USt-Absenkung: BVMed für unbürokratische Umsetzung

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" Änderungsbedarf bei der geplanten Absenkung der Umsatzsteuersätze. Da die kurzfristige und temporäre Absenkung einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet, spricht sich der BVMed für ein entsprechendes Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums "zur unbürokratischen Umsetzung und Nichtbeanstandungsregelungen" aus. "Wir müssen die kurzfristige Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung praktikabel und wirklichkeitsnah gestalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, sieht in seiner Stellungnahme zum "Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz" Änderungsbedarf bei der geplanten Absenkung der Umsatzsteuersätze. Da die kurzfristige und temporäre Absenkung einen enormen Umsetzungsaufwand bedeutet, spricht sich der BVMed für ein entsprechendes Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums "zur unbürokratischen Umsetzung und Nichtbeanstandungsregelungen" aus. "Wir müssen die kurzfristige Umsetzung der Umsatzsteuerabsenkung praktikabel und wirklichkeitsnah gestalten", so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der deutsche MedTech-Verband begrüßt grundsätzlich die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und von Innovationen. Dies betreffe insbesondere die Maßnahmen zur Bevorratung von Schutzausrüstung, zur größeren strategischen Unabhängigkeit der Produktion von Medizinprodukten und das "Zukunftsprogramm Krankenhäuser", das in die Verbesserung der Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur investiere. Auch die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibungsmöglichkeit für Neuinvestitionen und die Ausweitung der steuerlichen Forschungszulage bewertet der BVMed positiv.

Grundsätzlich spricht sich der BVMed dafür aus, Medizinprodukte bzw. Hilfsmittel einheitlich und dauerhaft mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern – und damit Ärzte, Kliniken, Krankenkassen und Patienten zu entlasten. Das Problem: "Aktuell werden Medizinprodukte unterschiedlich besteuert. Das führt in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen", so der BVMed. Ein weiteres Anliegen des Verbandes sind praxistaugliche Regeln bei der temporären Absenkung der Mehrwertsteuer für die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln zur Versorgung chronischer Wunden und speziellen Lebensmitteln zur medizinischen Ernährung.

Weitere Informationen:
BVMed
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

17.04.2020

BVMed: „in den Kliniken zu einem verantwortbaren Regelbetrieb zurückkehren“

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn vom 17.04.2020 im ARD-Morgenmagazin und in der RKI-Pressekonferenz unterstützt, schrittweise auch in den Krankenhäusern eine neue Balance zu finden und Operationen wieder aufzunehmen, die die letzten Wochen verschoben wurden. „Wir müssen in den Kliniken wieder zu einem verantwortbaren Regelbetrieb zurückkehren“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Spahn hatte im Morgenmagazin eine Rückkehr zur Normalität in den Kliniken angedeutet und verwies dabei auf Patienten, deren Tumoroperation oder Eingriffe an Hüftgelenken vor vier Wochen verschoben wurden. Jeder, der einen Herzinfarkt oder Schlaganfall habe oder eine Operation benötige, müsse behandelt werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Äußerungen von Gesundheitsminister Jens Spahn vom 17.04.2020 im ARD-Morgenmagazin und in der RKI-Pressekonferenz unterstützt, schrittweise auch in den Krankenhäusern eine neue Balance zu finden und Operationen wieder aufzunehmen, die die letzten Wochen verschoben wurden. „Wir müssen in den Kliniken wieder zu einem verantwortbaren Regelbetrieb zurückkehren“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Spahn hatte im Morgenmagazin eine Rückkehr zur Normalität in den Kliniken angedeutet und verwies dabei auf Patienten, deren Tumoroperation oder Eingriffe an Hüftgelenken vor vier Wochen verschoben wurden. Jeder, der einen Herzinfarkt oder Schlaganfall habe oder eine Operation benötige, müsse behandelt werden.

Die Verschiebung von Operationen betrifft nach Ansicht des BVMed beispielsweise die Bereiche Onkologie, Kardiologie, Neurochirurgie, Orthopädie oder Ophthalmologie. Möll: „Es zeigt sich, dass die Bettenkapazitäten sehr unterschiedlich ausgelastet sind – und es daher auch Freiräume gibt, um rasch medizinische Eingriffe in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen wieder zu ermöglichen. Das ist wichtig, um ein Fortschreiten von Krankheiten zu verhindern und Patienten von Einschränkungen und Schmerzen zu befreien.“

Für Kliniken und ambulante Einrichtungen sollten entsprechende Anreize geschaffen werden, um verschobene Operationen schnellstmöglich nachzuholen. Sinnvoll sind regionale Vereinbarungen, welche Krankenhäuser in welcher Reihenfolge die COVID-19-Patientenversorgung übernehmen und welche Krankenhäuser planbare Operationen wieder aufnehmen können. Hierbei sollten Aspekte wie Dringlichkeit, durchschnittlich kurze Inanspruchnahme intensivmedizinischer Kapazitäten sowie kurze Krankenhausverweildauern in die Priorisierung einbezogen werden. Zudem ist die Liefersicherheit von Medizinprodukten zu beachten, denn Lieferketten wurden unterbrochen und müssen für den Neustart vorbereitet werden, zumal Lieferanten und Vorproduktion oftmals aus dem Ausland kommen.

Weitere Informationen:
Coronavirus
Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
 

16.04.2020

Rieter verzichtet auf Ausblick für das Geschäftsjahr 2020

Rieter-Generalversammlung 2020

  • Alle Anträge genehmigt
  • Dividende von 4.50 CHF beschlossen
  • COVID-19

Der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG ordnete in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung vom 16. April 2020 eine ausschließlich schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Bei diesem Vorgehen stützte sich der Verwaltungsrat auf Art. 6a, lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats (Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020). Eine physische Teilnahme war den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 16. April 2020 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 2 025 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.3% des Aktienkapitals halten, vertreten.

Rieter-Generalversammlung 2020

  • Alle Anträge genehmigt
  • Dividende von 4.50 CHF beschlossen
  • COVID-19

Der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG ordnete in Bezug auf die Teilnahme an der Generalversammlung vom 16. April 2020 eine ausschließlich schriftliche oder elektronische Stimmabgabe und die Vollmachterteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an. Bei diesem Vorgehen stützte sich der Verwaltungsrat auf Art. 6a, lit. b der Verordnung 2 des Bundesrats (Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020). Eine physische Teilnahme war den Aktionärinnen und Aktionären damit nicht möglich. Die Generalversammlung wurde in den Räumlichkeiten der Rieter Holding AG am Sitz der Gesellschaft in Winterthur durchgeführt.

An der Generalversammlung der Rieter Holding AG vom 16. April 2020 wurden durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter insgesamt 2 025 Aktionärinnen und Aktionäre, die 64.3% des Aktienkapitals halten, vertreten.

Es wurde eine Dividende von 4.50 CHF pro Aktie beschlossen. Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten die beantragten maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Konzernleitung für das Geschäftsjahr 2021.

Der Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker und die Verwaltungsratsmitglieder This E. Schneider, Michael Pieper, Hans-Peter Schwald, Peter Spuhler, Roger Baillod, Carl Illi und Luc Tack wurden für eine weitere Amtsdauer von einem Jahr bestätigt.

Die zur Wahl stehenden Mitglieder des Vergütungsausschusses – This E. Schneider, Hans-Peter Schwald und Bernhard Jucker – wurden ebenfalls für eine Amtsdauer von einem Jahr wiedergewählt.

Die Aktionärinnen und Aktionäre genehmigten auch alle weiteren Anträge des Verwaltungsrats, so den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und die Konzern-rechnung 2019, und sie erteilten dem Verwaltungsrat und der Konzernleitung Entlastung für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr. Im Weiteren wurde das genehmigte Kapital für zwei weitere Jahre verlängert.

COVID-19
Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzusehen, wie sich die globale COVID-19-Pandemie auf Umsatz und Ergebnis von Rieter im ersten und im zweiten Halbjahr 2020 und damit auch für das Gesamtjahr 2020 auswirken wird.

Rieter verzichtet daher auf einen Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 und wird im Rahmen der Halbjahresberichterstattung am 16. Juli 2020 entsprechend informieren.

Das Unternehmen hat die notwendigen Maßnahmen getroffen, um die Mitarbeiten-den zu schützen und die Verpflichtungen gegenüber Kunden soweit wie möglich einzuhalten.

Dank der langjährigen Kundenbeziehungen, der innovativen Ausrichtung, der globalen Aufstellung und der finanziellen Stabilität des Unternehmens werde Rieter die Herausforderungen erfolgreich meistern.

Weitere Informationen:
Rieter Rieter Holding Ltd.
Quelle:

Rieter Management AG

Logo der Zuse-Gemeinschaft
Zuse-Gemeinschaft fordert Hilfen für gemeinnützige Forschung
25.03.2020

Zuse: Gemeinnützige Industrieforschung benötigt zielgenaue Hilfen

Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung.
Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Das heute vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung.
Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende zu Einbußen gekommen. Und auch in anderen Bereichen drohen Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die Liquidität gestützt werden kann.

Quelle:

Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.

25.03.2020

Zuse-Gemeinschaft: Industrieforschung benötigt zielgenaue Hilfen

Das am 25. März vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Das am 25. März vom Bundestag verabschiedete Paket zur Eindämmung wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie enthält im Gesamtumfang beispiellose Hilfen für Unternehmen und Bürger. Die industrienahen Institute der Zuse-Gemeinschaft können an den Maßnahmen allerdings nur ansatzweise teilhaben. Als gemeinnützige Einrichtungen mit eigenem Finanzierungsmodell benötigen sie zielgenaue staatliche Unterstützung. Vorschläge dafür hat die Zuse-Gemeinschaft in einem aktuellen Maßnahmenkatalog vorgelegt.

Zur Abfederung finanzieller Härten und zur Vermeidung von Verwerfungen im deutschen Forschungsgeschehen hat die Zuse-Gemeinschaft ein Modell für eine einmalige Fehlbedarfsfinanzierung zugunsten der gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vorgelegt. Diese Finanzierung soll einen einmaligen Ausgleich für etwaig entstehende Verluste schaffen. Die Institute der Zuse-Gemeinschaft finanzieren sich neben öffentlich geförderten Forschungsprojekten zu einem erheblichen Anteil eigenständig über Einnahmen am Markt wie Technologietransfer durch Auftragsforschung oder Wissenstransfer durch Fort- und Weiterbildungen. Allerdings ist es wegen der Corona-Krise u.a. bei Schulungen für Fachkräfte und Forschende zu Verwerfungen gekommen. Doch auch in anderen Bereichen drohen Einschnitte.

Weitgehend kostenneutral für den Bund wären die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagenen Soforthilfen zur Absicherung des Forschungsbetriebs. Den Forschungseinrichtungen wird laut dem Vorschlag  mehr Flexibilität beim Mittelabruf eingeräumt, wodurch in den absoluten Krisenmonaten die Liquidität gestützt werden kann.

„Gerade in Krisenzeiten werden innovative Ideen aus praxisnaher Forschung für den nächsten Aufschwung benötigt. Dafür wollen wir auch künftig unseren dringend benötigten Beitrag leisten“, betont der Präsident der Zuse-Gemeinschaft, Prof. Dr. Martin Bastian.

Weitere Informationen:
Zuse-Gemeinschaft Coronavirus
Quelle:

Zuse Gemeinschaft

25.03.2020

Coronakrise:Verbände sehen Fashion-Branche vor dem Kollaps

In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sich die Verbände BTE und GermanFashion zur aktuellen Situation der Modebranche:

Alle Textil- und Schuhgeschäfte sind geschlossen, der Umsatz ist auf Null gesunken. Das Coronavirus hat die Fashion-Branche genauso heftig getroffen wie Gastronomie und Kultureinrichtungen. Tausende Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser und damit ihre Lieferanten stehen vor dem Aus.

Die Fashion-Branche leidet aufgrund ihrer saisonalen Produkte extrem stark unter den Auswirkungen der Coronakrise. Nahrungsmittel sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Sommer kaum noch verkaufen“, schildert BTE-Präsident Steffen Jost. „Insofern kann man Mode gut als ‚verderbliche Ware‘ bezeichnen.“

In einer gemeinsamen Pressemitteilung äußern sich die Verbände BTE und GermanFashion zur aktuellen Situation der Modebranche:

Alle Textil- und Schuhgeschäfte sind geschlossen, der Umsatz ist auf Null gesunken. Das Coronavirus hat die Fashion-Branche genauso heftig getroffen wie Gastronomie und Kultureinrichtungen. Tausende Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser und damit ihre Lieferanten stehen vor dem Aus.

Die Fashion-Branche leidet aufgrund ihrer saisonalen Produkte extrem stark unter den Auswirkungen der Coronakrise. Nahrungsmittel sind lebensnotwendig, andere Anschaffungen können aufgeschoben werden. „Hosen oder Schuhe aus der Frühjahrskollektion kann der Modehandel aber im Sommer kaum noch verkaufen“, schildert BTE-Präsident Steffen Jost. „Insofern kann man Mode gut als ‚verderbliche Ware‘ bezeichnen.“

Ein großes Problem der Fashionbranche ist zudem die lange, internationale Lieferkette. Selbst während der erzwungenen Ladenschließung wird neue Ware angeliefert, die bereits vor Monaten bei den Lieferanten bestellt wurde und trotz fehlender Einnahmen angenommen und bezahlt werden muss. Eine Aussetzung der Belieferung ist schwierig, da die Industrie bei ihren Vorlieferanten in der gleichen Situation ist.

Partnerschaftliche Lösungen werden zwar diskutiert, sie verschieben das Problem aber lediglich. „Die Produzenten stehen vor großen Herausforderungen, weil bereits die Beschaffung für die Herbstmode läuft und kostenintensive Verpflichtungen bestehen“, erklärt Gerd Oliver Seidensticker, Präsident des deutschen Modeverbandes GermanFashion.

Aufgrund dieser speziellen Situation steht eine ganze Branche mit Hunderttausenden von Arbeitsplätzen in Handel und Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April werden zu zahlreichen Insolvenzen führen. „Wenn nicht spätestens im Mai die Geschäfte wieder öffnen, droht eine noch nie dagewesene Insolvenzwelle speziell von mittelständischen Händlern und Lieferanten“, warnen Jost und Seidensticker.

Dramatisch werden die Folgen für die Innenstädte und Shoppinglagen. Wenn neben der Gastronomie Boutiquen, Schuhgeschäfte und Modehäuser für immer ihre Türen schließen, werden die Lebensqualität und das Gewerbesteueraufkommen in den Städten und Gemeinden massiv sinken. „Der Internethandel kann diese Lücke nicht einmal in Ansätzen schließen“, mahnt Jost.

Die Verbände BTE und GermanFashion fordern daher rasche Hilfen von der Politik. Ein finanzieller Schutzschirm wäre die beste Lösung. Nach Ende der erzwungenen Ladenschließung wären ebenso neue unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen eine echte Hilfe. „Der stationäre Handel braucht jede sich bietende Gelegenheit zum Verkauf seiner Produkte, damit er auch künftig noch am Standort bestehen und Arbeitsplätze in Handel und Industrie sichern kann!“, fordert der BTE-Präsident. Die Verbände werden mit einem konkreten Maßnahmenkatalog auf die Politik zugehen.

Weitere Informationen:
Coronavirus Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V. und GermanFashion Modeverband Deutschland e.V.

(c) Gerhard Rösch GmbH
23.03.2020

Rösch Fashion GmbH & Co. KG produziert Mund- und Nasenmasken im eigenen Werk

Die Rösch Fashion GmbH & Co. KG in Tübingen hat gemeinsam mit ihrem Schwesterbetrieb Rösch Mode Kft.  in Kecskemét/Ungarn Mund- und Nasenmasken entwickelt, die das Umfeld vor Ansteckung durch Speichelaustritt schützen sowie gleichzeitig unnötige Berührungen im eigenen Gesicht  vermindern. Seit Mitte März läuft die Produktion der nicht-zertifizierten Masken mit einer wöchentlichen Kapazität bis zu 100.000 Stück.

Rösch Fashion hat auf die zahlreichen Nachfragen reagiert und gemeinsam mit Rösch Mode Kft. drei verschiedene Varianten von Masken entwickelt und getestet. Seit Mitte letzter Woche läuft bereits die Produktion unter anderem für eine internationale Organisation sowie für einen Apothekenverband. Gleichzeitig werden kontinuierlich neue Maskenvarianten, künftig auch für Kinder, entwickelt und getestet. Aktuelles Top-Produkt ist die dreilagige Maske aus Jersey, fixiert mit Vlies und Jersey. Die Maske wird mit einem Gummiband hinter den Ohren fixiert. Alle Materialien werden von langjährigen Partnern bezogen und in dem familienfreundlichen Betrieb in Ungarn und in Kleinmengen bei Rösch Fashion in Tübingen konfektioniert.

Die Rösch Fashion GmbH & Co. KG in Tübingen hat gemeinsam mit ihrem Schwesterbetrieb Rösch Mode Kft.  in Kecskemét/Ungarn Mund- und Nasenmasken entwickelt, die das Umfeld vor Ansteckung durch Speichelaustritt schützen sowie gleichzeitig unnötige Berührungen im eigenen Gesicht  vermindern. Seit Mitte März läuft die Produktion der nicht-zertifizierten Masken mit einer wöchentlichen Kapazität bis zu 100.000 Stück.

Rösch Fashion hat auf die zahlreichen Nachfragen reagiert und gemeinsam mit Rösch Mode Kft. drei verschiedene Varianten von Masken entwickelt und getestet. Seit Mitte letzter Woche läuft bereits die Produktion unter anderem für eine internationale Organisation sowie für einen Apothekenverband. Gleichzeitig werden kontinuierlich neue Maskenvarianten, künftig auch für Kinder, entwickelt und getestet. Aktuelles Top-Produkt ist die dreilagige Maske aus Jersey, fixiert mit Vlies und Jersey. Die Maske wird mit einem Gummiband hinter den Ohren fixiert. Alle Materialien werden von langjährigen Partnern bezogen und in dem familienfreundlichen Betrieb in Ungarn und in Kleinmengen bei Rösch Fashion in Tübingen konfektioniert.

Die Wochenkapazität beträgt derzeit rund 100.00 Stück, wobei weitere Kapazitäten mit Nachdruck aufgebaut werden.
Die Masken werden mit Priorität an Großabnehmer aus dem medizinischen Bereich sowie an systemrelevante Firmen und Institutionen geliefert. Im zweiten Schritt ist auch eine Abgabe an Privatpersonen über den Online Shop www.roesch-fashion.com geplant.

Parallel entwickelt ein weiterer Schwesterkonzern, die RÖKONA Textilwerk GmbH & Co. KG, Textlilien für zertifizierbare Masken und Schutzanzüge. In Kooperation mit Rösch Mode Kft. kann auch hier die Konfektion bis zum Endprodukt auf Kundenwunsch abgebildet werden.

Quelle:

Gerhard Rösch GmbH