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Foto: Texhibition Istanbul
20.01.2023

Dritte Ausgabe der TEXHIBITION Istanbul Fabric, Yarn and Textile Accessories Fair

  • Dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul findet vom 8.-10. März 2023 im Istanbul Expo Center statt
  • Veranstalter setzen auf Wachstum: mehr als 25.000 internationale Besucher werden für März 2023 angestrebt
  • Über 400 Austeller zeigen im Istanbul Expo Center Stoffe, Garne und Accessoires
  • Themen wie innovative Produktionsprozesse und Desginentwicklungen werden im Seminar- und Workshop-Programm der Messe diskutiert
  • Trendseminare und Trendarea mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit präsentieren die aktuellen Trends für Frühjahr/Sommer 2024

Die dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul Fabric, Yarn and Textile Accessories Fair, vom 8.-10. März 2023 knüpft an die erfolgreichen Ausgaben der Messe im letzten Jahr an. Organisiert wird die Messe von
der Istanbul Textile Exporters' Association (ITHIB) mit Unterstützung der Istanbul Chamber of Commerce (ICOC).

  • Dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul findet vom 8.-10. März 2023 im Istanbul Expo Center statt
  • Veranstalter setzen auf Wachstum: mehr als 25.000 internationale Besucher werden für März 2023 angestrebt
  • Über 400 Austeller zeigen im Istanbul Expo Center Stoffe, Garne und Accessoires
  • Themen wie innovative Produktionsprozesse und Desginentwicklungen werden im Seminar- und Workshop-Programm der Messe diskutiert
  • Trendseminare und Trendarea mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit präsentieren die aktuellen Trends für Frühjahr/Sommer 2024

Die dritte Ausgabe der Texhibition Istanbul Fabric, Yarn and Textile Accessories Fair, vom 8.-10. März 2023 knüpft an die erfolgreichen Ausgaben der Messe im letzten Jahr an. Organisiert wird die Messe von
der Istanbul Textile Exporters' Association (ITHIB) mit Unterstützung der Istanbul Chamber of Commerce (ICOC).

Mehr als 400 Aussteller aus den Bereichen Strick, Webstoffe, Denim, Garne und Accessoires präsentieren ihre Frühjahr/Sommer-Kollektionen 2024 auf 15.000 Quadratmetern im Istanbul Expo Center. Darunter bekannte Namen wie Kipaş, Bossa, Yünsa, Btd, Çalık, Hefa, İskur, Universal, Gülle, und Migiboy.

Zur letzten Veranstaltung im September 2022 nutzten insgesamt 20.606 Besucher die Gelegenheit zur Geschäftsanbahnung und Ordertätigkeit. Darunter internationale Besucher aus 97 Ländern, unter anderem aus der EU, UK, USA, Nordafrika und dem Mittleren Osten. Zur kommenden Texhibition im März 2023 werden über 25.000 Besucher erwartet. Darunter große Konfektionshersteller, Einkaufsleiter internationaler Filialisten und Warenhäuser, Manager internationaler Marken und Ketten mit eigenen Markenkollektionen, Manager von Online-Verkaufsplattformen, Importeure, Großhändler, Distributoren, Designer etc.

Die Trendarea der Texhibition zeigt die aktuellen Frühjahr/Sommer 2024 Trends mit Fokus auf nachhaltigen Aspekten.

Die Texhibition Istanbul komplettiert die IFCO, Istanbul Fashion Connection, die vom 8.-11. Februar 2023 ebenfalls im Istanbul Expo Center zum dritten Mal stattfindet.

Quelle:

Texhibition Istanbul / JANDALI

BVMed
10.01.2023

BVMed-Infoblätter zum Umweltrecht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gibt Medizinprodukte-Unternehmen mit einer Reihe von Infoblättern eine Übersicht zu den immer komplexer werdenden umweltrechtlichen Vorgaben. Der kostenfreie BVMed-Service unter www.bvmed.de/umweltrecht vermittelt einen Überblick zu den Anwendungsbereichen und entstehenden Pflichten aus der Umweltgesetzgebung.

Mit der aktuellen Umsetzung des „Green Deal“ der Europäischen Union soll Europa der erste klimaneutrale Kontinent werden. „Hierfür sind rund 80 Initiativen geplant, viele davon betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik-Branche“, so die BVMed-Nachhaltigkeitsexpertinnen Dr. Christina Ziegenberg und Clara Allonge. Themen wie Klimaneutralität und ressourcenschonende Produktionsprozesse werden immer stärker in den Fokus rücken und die Verbandsarbeit neu ausrichten. Als Unterstützung für die Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed in Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei eine Übersicht zu den umweltrechtlichen Vorgaben an.

Die ersten sechs Infoblätter geben eine Übersicht zu folgenden Gesetzen und Themen:

  • Abfallverbringungsverordnung: Aktuell liegt ein Vorschlag für eine komplette Neufassung der AbfallverbringungsVO vor.
  • CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen: Aktuell wird auf EU-Ebene die Revision der CLP-VO vorangetrieben.
  • „Green Claims“: Enthält relevante rechtliche Themen im Bereich der Werbung mit Aussagen aus dem Bereich ESG („environmental, social, governance“).
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz: Vor dem Hintergrund des „Green Deal“ und des darunter verabschiedeten „Circular Economy Action Plan“ der EU sind gegenwärtig alle abfallrechtlichen Regelungsbereiche Gegenstand von Evaluierungs- und Überarbeitungsprozessen.
  • Ökodesign-Regulierung: In Deutschland setzen das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) und die EVPG-Verordnung (EVPGV) die Ökodesign-Richtlinie in nationales Recht um.
  • Verpackungsgesetz: Gegenwärtig läuft auf EU-Ebene eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie. Am 30. November 2022 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle von der EU-Kommission veröffentlicht.

Die Info-/Themenblätter decken folgende Inhalte ab:

  • Name und Verkündungsstand des Rechtsaktes
  • Hintergrundinformationen (beispielsweise die Umsetzung des europäischen Rechts durch nationale Rechtsakte)
  • Beschreibung von Anwendungsbereich und Ausnahmen
  • Beschreibung von Betroffenheit/Rollen
  • Stichpunkte zu den Pflichten
  • aktuelle Entwicklungen (beispielsweise laufende Gesetzgebungsverfahren oder Ankündigungen in Arbeitsprogrammen)

In Zusammenarbeit mit der Produktkanzlei wird der BVMed in den nächsten Monaten weitere Infoblätter erarbeiten.

Weitere Informationen:
BVMed Green Deal Umweltrecht
Quelle:

BVMed

31.10.2022

BVMed: Medizintechnik-Branche fordert legislative Maßnahmen

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

Neue Zahlen der Europäische Kommission zur Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeigen nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar Tendenzen in die richtige Richtung, „nach mehr als fünf Jahren der Umsetzung verfügt das MDR-Regulierungssystem aber immer noch nicht über ausreichende Zertifizierungskapazitäten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die europäische Medizintechnik-Branche fordert daher in einem Schreiben an die EU-Kommission und Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten, zusätzlich zu den bisher durchgeführten untergesetzlichen Lösungen, „legislative Maßnahmen“ auf dem EPSCO-Meeting im Dezember 2022 zu beschließen. Dazu gehören die Verlängerung der Übergangsfristen nach einem risikobasierten Ansatz oder die Abschaffung der bestehenden Abverkaufsfrist.

Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2022 unter anderem folgende aktuelle Zahlen zur MDR vorgestellt:

  • Von 80 unter den alten Richtlinien designierten Benannten Stellen haben 62 Stellen MDR-Anträge gestellt.
  • Mittlerweile gibt es 34 Benannte Stellen unter der MDR.
  • Rund 23.000 Zertifikate müssen noch in die MDR überführt werden.
  • Über 75 Prozent (17.000) dieser Zertifikate laufen im Mai 2024 aus.
  • Bislang – Stand: Oktober 2022 – wurden 8.120 Anträge angenommen und 1.990 MDR-Zertifikate ausgestellt. Im April 2022 waren es 1.069 Zertifikate.
  • Die Bearbeitungszeit liegt bei keinem einzigen MDR-Zertifikat (QMS und Produktprüfung) unter einem Jahr. 82 Prozent der Zertifikate dauern zwischen 13 und 18 Monaten, 18 Prozent zwischen 19 und 24 Monaten.

„Die Zahlen zeigen, dass zwar seit April 2022 mehr Zertifikate ausgestellt wurden, die Kapazitäten aber weiterhin bei weitem nicht für die Gesamtheit der Zertifikate ausreichen werden, um negative Folgen für die Patient:innenversorgung und die Markteinführung von Innovationen zu verhindern“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. In einem vom europäischen Dachverband MedTech Europe koordinierten Schreiben an die EU-Kommission und die Gesundheitsminister:innen der EU-Mitgliedsstaaten haben deshalb über 300 Verbände und Unternehmen der Medizintechnik-Branche kürzlich „dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“ bei der Umsetzung der MDR angemahnt.

Der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) begonnene Dialogprozess und die Vorschläge der Medical Device Coordination Group (MDCG) auf EU-Ebene seien zwar gute Ansätze, aber es sind weitere Schritte notwendig. „Wenn nicht unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, steht Europa vor einem Szenario, in dem eine große Anzahl bestehender Medizinprodukte, auf die sich Patient:innen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen verlassen, nicht rechtzeitig rezertifiziert werden und daher Gefahr laufen, dauerhaft vom Markt zu verschwinden“, heißt es in dem Schreiben. „Gleichzeitig verzögert sich die Zertifizierung neuer und verbesserter Produkte, was dazu führt, dass die Patient:innen erst mit Verzögerung von den Vorteilen der Innovation profitieren.“ Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine hätten diese Situation durch Unterbrechungen der Lieferketten, deutliche Erhöhung der Energiepreise und Probleme bei der Durchführung von Audits vor Ort sowie bei klinischen Prüfungen noch verschärft.

Zusätzlich zu untergesetzlichen Lösungen seien daher so bald wie möglich legislative Maßnahmen erforderlich, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an den deutschen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ging. Die europäische Medizintechnik-Industrie fordert darin:

  1. Verlängerung der Gültigkeit der Richtlinienzertifikate (Richtlinie über Medizinprodukte und Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte), um Bestandsprodukte verkehrsfähig zu erhalten. Diese Verlängerungen sollten analog zur Änderung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika im Januar 2022 anhand eines risikobasierten Ansatzes erfolgen, also mit unterschiedlichen Fristen je Risikoklasse der Produkte.
  2. Zertifikate unter Auflagen für Bestandsprodukte sowie wesentlich geänderten und neuen Produkten, um beispielsweise mehr Zeit für die Zusammenstellung weiterer Daten und Nachweise zu schaffen, die zur Erfüllung der MDR-Anforderungen erforderlich sind.
  3. Abschaffung der in Artikel 120 Absatz 4 der MDR festgelegten Abverkaufsfrist, um die Bereitstellung bereits in Verkehr gebrachter Medizinprodukte über das Enddatum Mai 2025 hinaus zu ermöglichen. Auf diese Weise lässt sich die unnötige Entsorgung oder der Rückruf von bereits in Verkehr gebrachten sicheren Medizinprodukte vermeiden.

„Wir müssen diese gesetzgeberischen Maßnahmen zügig umsetzen – und gleichzeitig daran arbeiten, die Rolle Europas als attraktive Region für Investitionen in medizintechnische Innovationen zu stärken“, so der Appell von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

28.10.2022

Ankorstore: Umfrage bestätigt angespannte wirtschaftliche Lage europäischer Einzelhändler

  • 80 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa leiden besonders unter der gesunkenen Kaufkraft der Verbraucher, der starken Konkurrenz durch große Kaufhausketten und Online-Händler (54 %) sowie dem Anstieg der Energiepreise (43 %).
  • 73 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa befürchten, dass ihre Geschäfte aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage gefährdet sind.
  • Die Mehrheit der Unabhängigen (60 %) wird sich nicht am Black Friday beteiligen. Allerdings würde rund ein Drittel (34 %) von ihnen teilnehmen, wenn sie die Möglichkeit hätten, ihre Gewinnspanne zu bewahren.
  • Ankorstore führt den ersten "Independent Black Friday" (17. - 26. Oktober) ein, um unabhängigen Händlern die Möglichkeit zu geben, den Black Friday in ihren Geschäften zu nutzen oder sich mit den bestmöglichen Margen einzudecken.

Die französische Großhandelsplattform Ankorstore hat den ersten Bericht über den unabhängigen europäischen Einzelhandel vorgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage gewähren die Ergebnisse Einblicke in den unabhängigen europäischen Einzelhandel.

  • 80 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa leiden besonders unter der gesunkenen Kaufkraft der Verbraucher, der starken Konkurrenz durch große Kaufhausketten und Online-Händler (54 %) sowie dem Anstieg der Energiepreise (43 %).
  • 73 % der unabhängigen Einzelhändler in Europa befürchten, dass ihre Geschäfte aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage gefährdet sind.
  • Die Mehrheit der Unabhängigen (60 %) wird sich nicht am Black Friday beteiligen. Allerdings würde rund ein Drittel (34 %) von ihnen teilnehmen, wenn sie die Möglichkeit hätten, ihre Gewinnspanne zu bewahren.
  • Ankorstore führt den ersten "Independent Black Friday" (17. - 26. Oktober) ein, um unabhängigen Händlern die Möglichkeit zu geben, den Black Friday in ihren Geschäften zu nutzen oder sich mit den bestmöglichen Margen einzudecken.

Die französische Großhandelsplattform Ankorstore hat den ersten Bericht über den unabhängigen europäischen Einzelhandel vorgestellt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschaftslage gewähren die Ergebnisse Einblicke in den unabhängigen europäischen Einzelhandel. Die Daten basieren auf Antworten von mehr als 570 unabhängigen Einzelhändlern im Vereinigten Königreich, Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien.

Das Hauptziel der Umfrage: die Probleme der Einzelhändler mit dem Black Friday und dem Weihnachtsgeschäft in der aktuellen Wirtschaftslage zu verstehen und ihre Bedürfnisse zu ermitteln. Als Reaktion darauf führte Ankorstore den ersten "Independent Black Friday" in ganz Europa ein und bot unabhängigen Einzelhändlern vom 17. bis 26. Oktober –damit einen Monat vor dem kommerziellen Black Friday – 10 % Rabatt auf über 30.000 Marken. Zudem konnten Marken, die ihre Produkte bei Ankorstore anboten, einen zusätzlichen Rabatt gewähren. So konnten unabhängige Einzelhändler von Einsparungen von bis zu 50 % profitieren.

Nachdem Covid die unabhängigen Einzelhändler in den letzten beiden Jahren hart getroffen hat und nun die Inflation und der Kaufkraftverlust noch größere wirtschaftliche Herausforderungen mit sich bringen, wird das Endjahresgeschäft für die unabhängigen Einzelhändler wichtiger denn je sein. Für 87 % der unabhängigen Einzelhändler in ganz Europa ist der Jahresendverkauf das wichtigste Geschäftsereignis des Jahres, gefolgt vom Sommer (40 %) und dem Muttertag (32 %).

80 % der befragten Einzelhändler sehen sich mit einer geringeren Kaufkraft der Verbraucher, dem Wettbewerb durch große Ketten und Online-Händler (43 %) und einem Anstieg der Energiepreise (46 %) konfrontiert. Interessanterweise zeigt die Umfrage, dass die Mehrheit der Befragten in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien oder Italien dieselben Strategien zur Bekämpfung dieser Herausforderungen verfolgt. 63 % der Händler werden demnach ihren Energieverbrauch reduzieren, z. B. durch das nächtliche Ausschalten von Heizung und Beleuchtung der Geschäfte, mehr als die Hälfte (54 %) wird ihre Kommunikation über soziale Medien und Flyer verstärken, und 47 % entscheiden sich dafür, die Lagerbestände zu begrenzen und erst in letzter Minute wieder aufzustocken.

Vor der Weihnachtszeit gehen Konsumenten verstärkt in Geschäfte, um die Produkte, die sie kaufen wollen, anzufassen und zu testen. Aus der Umfrage geht hervor, dass regionale (49 %) und umweltfreundliche Produkten (47 %), die beliebtesten Produkte bei den befragten Händlern sind. Diese Ergebnisse bestätigen, dass Kunden auf der Suche nach einzigartigen Produkten sind, die nicht in den großen Geschäften zu finden sind, die nachhaltig sind oder lokale Marken unterstützen.

Quelle:

BETTERTRUST GmbH für Ankorstore

31.08.2022

BVMed unterstützt BMG-Aktivitäten und neues MDCG-Papier

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den im Juli 2022 begonnenen „Dialogprozess“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und das aktuelle Papier der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) auf EU-Ebene, um die Probleme bei der Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) durch pragmatische Lösungen anzugehen.

Die „Medical Device Coordination Group“ hat am 26. August 2022 ein Papier veröffentlicht, das Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der Benannten Stellen, zum Zugang zu Benannten Stellen und zur Vorbereitung der Hersteller enthält, um die MDR-Implementierung zu unterstützen und Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten zu vermeiden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den im Juli 2022 begonnenen „Dialogprozess“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und das aktuelle Papier der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) auf EU-Ebene, um die Probleme bei der Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) durch pragmatische Lösungen anzugehen.

Die „Medical Device Coordination Group“ hat am 26. August 2022 ein Papier veröffentlicht, das Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der Benannten Stellen, zum Zugang zu Benannten Stellen und zur Vorbereitung der Hersteller enthält, um die MDR-Implementierung zu unterstützen und Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten zu vermeiden.

Der BVMed begrüßt zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen. So wird empfohlen, hybride Audits wo immer möglich durchzuführen sowie vorgeschlagen, bei der Überwachung von „Legacy Devices“ (Bestandsprodukten) die „Flexibilität voll auszunutzen“. Zudem sollen MDCG-Guidances überarbeitet werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu beseitigen. Außerdem sollen vor und während der Konformitätsbewertungsverfahren strukturierte Dialoge zwischen Benannter Stelle und Hersteller aufgenommen werden. Viele der sinnvollen Ansätze sind jedoch wenig konkret und es fehlen mögliche legislative Maßnahmen. So beispielsweise ein Durchführungsrechtsakt zu Art. 97 (3), um die Anwendung europaweit zu harmonisieren.

„Das MDCG-Papier hilft, aber wir brauchen schnell weitere, konkrete und vor allem pragmatische Maßnahmen, um die Warteschleifen im Zertifizierungsstau aufzulösen. Wir müssen Tempo machen und brauchen weitere Schritte“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed setzt sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

  • Der Fokus bei MDR-Zertifizierungen muss auf dem Delta zu den Richtlinien liegen („GAP Review“): Die Benannte Stelle sollte bei „Legacy Devices“ das Review auf die Forderungen der MDR, die über die bereits bekannten Forderungen der alten Richtlinien hinaus gehen, fokussieren. Dabei sollten bereits bekannte Alt-Nachweise verwendet werden, bei denen sich die Anforderungen von denen der MDR nicht unterscheiden.
  • „Zertifikate unter Auflagen“ sollten nicht auf klinische Daten limitiert werden: Zertifikate unter Auflagen gab es bereits unter den Richtlinien. Diese dürfen nicht rein auf klinische Daten limitiert werden, wenn keine Zweifel an der Sicherheit oder Performance des Produktes bestehen.
  • Aussetzen von „Scope Extension Audits“: Hersteller, die eine langjährige Geschäftsbeziehung mit ihrer Benannten Stelle haben, sind mit ihren Prozessen, Fertigungsanlagen, größtenteils auch Mitarbeitern bei den Auditoren und Reviewern bekannt. Ein Verschieben dieser Audits in das nächste Überwachungsaudit würde Kapazitäten für andere wichtige Reviews und Audits freigeben.
  • Lösungen für Hersteller ohne Benannte Stelle: Es werden dringend Lösungen für Medizinprodukte-Hersteller benötigt, die trotz großer Aufwände und Bemühungen noch immer keine Benannte Stelle gefunden haben.

„Schnelligkeit ist jetzt wichtig. Alle Anstrengungen, die erst am Ende des Jahres greifen, kommen zu spät. Denn die MedTech-Unternehmen müssen jetzt schwierige Entscheidungen darüber treffen, welche Produkte im Markt gehalten werden können. Deshalb brauchen wir jetzt eine europaweit abgestimmte Strategie mit pragmatischen Lösungen“, so Möll.

Weitere Informationen:
BVMed EU-Medizinprodukte-Verordnung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

11.08.2022

Remei AG: Umsatzsteigerung mit Rohstoff und Garn

  • Geschäftsbericht 2021/22 vorgelegt

Remei hat im Geschäftsjahr 2021/22 einen Jahresgewinn von 462'721 CHF erzielt und bestätigt somit die positive Entwicklung der letzten beiden Jahre. Die solide finanzielle Struktur unseres Unternehmens wurde weiter gestärkt und bietet eine sehr gute Basis für die kommenden Jahre.

Eine Prämienzahlung von CHF 418'820 von der Remei an die Bio-Baumwoll-Kleinbauern wurde im Geschäftsjahr 2021/22 abermals verlässlich geleistet. Trotz der weiterhin schwierigen Situationen im Handel im zweiten Jahr der Pandemie haben wir unsere Fertigartikelumsätze stabilisieren können. Das Novum in der Höhe der globalen Baumwollpreise hat zu einer Umsatzsteigerung im Bereich Bio-Baumwollfasern und -garne beigetragen. Um der steigenden Nachfrage nach Bio-Baumwolle gerecht zu werden, konnte die Zusammenarbeit mit den tansanischen Bauern auf drei weitere Dörfer ausgeweitet werden, die in die In-Conversion-Produktion eingestiegen sind und von Remei bereits in der dreijährigen Umstellungsphase zum biologischen Anbau mit Know-how sowie mit Abnahmegarantie und Prämie unterstützt werden.

  • Geschäftsbericht 2021/22 vorgelegt

Remei hat im Geschäftsjahr 2021/22 einen Jahresgewinn von 462'721 CHF erzielt und bestätigt somit die positive Entwicklung der letzten beiden Jahre. Die solide finanzielle Struktur unseres Unternehmens wurde weiter gestärkt und bietet eine sehr gute Basis für die kommenden Jahre.

Eine Prämienzahlung von CHF 418'820 von der Remei an die Bio-Baumwoll-Kleinbauern wurde im Geschäftsjahr 2021/22 abermals verlässlich geleistet. Trotz der weiterhin schwierigen Situationen im Handel im zweiten Jahr der Pandemie haben wir unsere Fertigartikelumsätze stabilisieren können. Das Novum in der Höhe der globalen Baumwollpreise hat zu einer Umsatzsteigerung im Bereich Bio-Baumwollfasern und -garne beigetragen. Um der steigenden Nachfrage nach Bio-Baumwolle gerecht zu werden, konnte die Zusammenarbeit mit den tansanischen Bauern auf drei weitere Dörfer ausgeweitet werden, die in die In-Conversion-Produktion eingestiegen sind und von Remei bereits in der dreijährigen Umstellungsphase zum biologischen Anbau mit Know-how sowie mit Abnahmegarantie und Prämie unterstützt werden.

Die globale Verknappung von Bio-Baumwolle bleibt aktuell bestehen, die stark steigenden Rohstoffpreise begleiten uns auch im neuen Geschäftsjahr insbesondere im Aufkauf der Bio-Baumwolle und werden die Entwicklungen der Umsätze in den Bereichen Bio-Baumwolle, Garn und Fertigartikel weiter beeinflussen

 

Weitere Informationen:
Remei Remei AG Biobaumwolle
Quelle:

Remei AG

08.08.2022

BTE: Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.
 
Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.
 
Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel, so der Verband, sei damit überhaupt nicht thematisiert worden. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

05.08.2022

PwC: Inflation und Lieferengpässe trüben die Kauflaune

PwC-Konsumentenbefragung: Jede:r Vierte spürt Lieferengpässe beim Shoppen / Jede:r Zweite weicht vom Einzelhandel ins Internet aus / „Made in Germany“ und Secondhand-Produkte im Aufwind / Umwelt- und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung

In Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine haben viele Unternehmen mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Daraus resultierende Lieferengpässe für bestimmte Produkte bekommen auch der Handel und die Verbraucher:innen zu spüren: Rund jede:r Vierte berichtet, dass bestimmte Produkte online wie offline nicht verfügbar sind. Lange Lieferzeiten beim Onlinekauf und Warteschlangen im stationären Handel trüben die Kauflaune der Kunden zusätzlich. Das Interesse an Umwelt- und Sozialthemen befeuern das Interesse an Secondhand-Artikeln und in Deutschland produzierten Waren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Global Consumer Insights Pulse Survey von PwC, für den die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft halbjährlich Konsument:innen in 25 Ländern zu ihrem Konsumverhalten befragt, darunter 500 Menschen in Deutschland.

PwC-Konsumentenbefragung: Jede:r Vierte spürt Lieferengpässe beim Shoppen / Jede:r Zweite weicht vom Einzelhandel ins Internet aus / „Made in Germany“ und Secondhand-Produkte im Aufwind / Umwelt- und soziale Aspekte gewinnen an Bedeutung

In Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine haben viele Unternehmen mit Lieferkettenproblemen zu kämpfen. Daraus resultierende Lieferengpässe für bestimmte Produkte bekommen auch der Handel und die Verbraucher:innen zu spüren: Rund jede:r Vierte berichtet, dass bestimmte Produkte online wie offline nicht verfügbar sind. Lange Lieferzeiten beim Onlinekauf und Warteschlangen im stationären Handel trüben die Kauflaune der Kunden zusätzlich. Das Interesse an Umwelt- und Sozialthemen befeuern das Interesse an Secondhand-Artikeln und in Deutschland produzierten Waren. Zu diesen Ergebnissen kommt der Global Consumer Insights Pulse Survey von PwC, für den die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft halbjährlich Konsument:innen in 25 Ländern zu ihrem Konsumverhalten befragt, darunter 500 Menschen in Deutschland.

Lange Schlangen und Lieferzeiten verderben den Kaufspaß
„Von E-Bikes über Spielkonsolen bis hin zu Smartphones: Insbesondere Artikel aus dem Elektroniksegment sind im Handel aktuell rar. Das bleibt auch den Verbraucher:innen nicht verborgen – und beeinträchtigt ihre Freude am Konsum“, kommentiert Dr. Christian Wulff, Leiter des Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter bei PwC Deutschland und EMEA. Dazu kommt die hohe Inflation:
„Viele Menschen müssen aktuell stärker auf ihre Ausgaben achten. Für Händler und Hersteller bedeutet dies: Es droht der Verlust von Kund:innen, sofern sie nicht aktiv gegensteuern“, so Dr. Christian Wulff, Leiter des Geschäftsbereichs Handel und Konsumgüter bei PwC Deutschland und EMEA.

Den Ernst der Lage illustriert auch der Consumer Index des Marktforschungsunternehmens GfK: Das gemessene Konsumklima in Deutschland ist für Juli auf ein Rekordtief gesunken. Mit 27,4 Punkten (1,2 Punkte weniger als im Juni) ist dies der niedrigste Wert seit Beginn der Messung 1991, die Kauflaune entsprechend gering.

Kund:innen weichen auf alternative Angebote und Anbieter aus
In der aktuellen PwC-Umfrage berichten 27 Prozent der Befragten, dass bestimmte Produkte im stationären Einzelhandel regelmäßig ausverkauft oder nicht verfügbar sind. Knapp jede:r Dritte beobachtet längere Warteschlangen. Das hat Konsequenzen: Jede:r Zweite wandert aufgrund der aktuellen Situation mindestens gelegentlich ins Internet ab – mehr als die Hälfte davon sogar regelmäßig.

Doch auch online stehen die Händler unter Druck. Im E-Commerce beklagt sich ein Fünftel der Konsument:innen über lange Lieferzeiten. Die Verbraucher:innen reagieren auf diese Situation, indem sie sich bei der Konkurrenz umschauen: 63 Prozent nutzen digitale Vergleichsportale, um Produktverfügbarkeiten zu prüfen.

Immerhin 60 Prozent geben an, dass sie bei Nichtverfügbarkeit eines Produkts den Kauf von Alternativen in Betracht ziehen – auch wenn diese teurer sind.

„Unter bestimmten Bedingungen sind die deutschen Verbraucher:innen durchaus bereit, mehr als üblich für ein Produkt zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn dieses maßgeschneidert oder individualisiert ist, regional produziert wurde oder aus nachhaltigen Materialien besteht“, sagt Dr. Christian Wulff.

„Made in Germany“ gewinnt wieder an Bedeutung
In Deutschland hergestellte Produkte liegen im Trend. Die Gründe dafür sind vielfältig: Jede:r Zweite gibt an, so die eigene Wirtschaft zu unterstützen. 42 Prozent kaufen in Deutschland hergestellte Produkte, weil sie wissen möchten, wo und unter welchen Bedingungen die Produkte hergestellt wurden. Denn: Die Aspekte Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung spielen bei der Kaufentscheidung jedenfalls eine gewichtige Rolle. So geben zwei Drittel der Befragten an, dass es sich auf ihre Kaufentscheidung auswirkt, wie ein Unternehmen beim Thema Umwelt aufgestellt ist – also, ob es etwa seinen CO2-Ausstoß reduziert oder auf Plastikverpackungen verzichtet.

Soziale Aspekte – wie die Frage, ob ein Hersteller oder Händler die Menschenrechte in der Wertschöpfungskette einhält – sind sogar 71 Prozent der Befragten wichtig. Für 72 Prozent spielt die Unternehmensführung eine Rolle bei der Kaufentscheidung, also etwa der Umgang des Herstellers mit Datenschutz oder dessen Bekenntnis zu transparenten Geschäftspraktiken. Dabei schätzen Kund:innen es besonders, wenn der Einzelhandel auf Transparenz bei den Geschäftspraktiken setzt und Fehler eingesteht.

Dr. Christian Wulff: „Verbraucher:innen belohnen diejenigen Unternehmen mit einem Vertrauensvorschuss, die glaubhaft vermitteln können, dass sie sich um einen verminderten CO2-Ausstoß, die Einhaltung von Menschenrechten oder hohe Datenschutzstandards bemühen. Neben der Kaufwahrscheinlichkeit steigt dann auch die Weiterempfehlungsrate.“

Besonders die Gen Z öffnet sich für Secondhand
Dass die Herstellung eines neuen Produkts Ressourcen benötigt und damit Umwelt und Klima belastet, ist immer mehr Menschen bewusst. Entsprechend öffnen sie sich dem Secondhand-Markt: Die Mehrheit der Verbraucher:innen hat bereits gebrauchte Artikel gekauft oder könnte sich dies vorstellen. Bei Bekleidung haben 56 Prozent der Befragten schon Stücke aus zweiter Hand geshoppt; bei der Generation Z, also den 18- bis 27-Jährigen, sind es sogar 64 Prozent.

Was der Handel jetzt tun kann
„Für Händler bedeuten diese Entwicklungen, dass sie zum einen ihre ESG-Positionierung stärken müssen. Zudem können sie das Vertrauen der Kund:innen gewinnen, wenn sie für eine gelungene Customer Experience sorgen. Das kann zum Beispiel ein außergewöhnlicher Kundenservice sein. Aber auch attraktive Rabatte oder das Angebot zu vereinfachten Wiederkäufen stärken die Loyalität der Käufer:innen“, so Dr. Christian Wulff.

Und nicht zuletzt können sich Hersteller und Händler profilieren, indem sie auf innovative Technologien setzen und beispielsweise Virtual Reality (VR) als zusätzlichen Shopping-Kanal etablieren. Fast ein Viertel der Deutschen (23 Prozent) nutzt bereits aktiv virtuelle Welten und Produkte: Sie sehen sich etwa Filme mit VR-Headsets an, kaufen digitale Produkte, testen Produkte in einer virtuellen Welt oder nehmen an virtuellen Veranstaltungen teil. „Zielgruppe virtueller Angebote ist in erster Linie die Gen Z, die bereits am aktivsten Erfahrungen in der virtuellen Welt sammelt“, resümiert Dr. Christian Wulff.

Weitere Informationen:
PwC Covid-19 Einzelhandel
Quelle:

PwC

(c) Lindauer DORNIER GmbH
Maja Dornier (li) übergibt gemeinsam mit Prof. Dr. Wolf Mutschler (re) den mit 5.000 Euro dotierten Peter Dornier-Stiftungspreis an den Preisträger Dipl.-Ing. Mathis Bruns
26.07.2022

Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 würdigt Dresdner Textilforschung zu gewebter Herzklappe

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den häufigsten natürlichen Todesursachen. Weltweit sterben daran jährlich etwa 17 Millionen Menschen. Mit dem Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 wurde nun am 21. Juli 2022 eine Forschungsarbeit von Herrn Dipl.-Ing. Mathis Bruns vom Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden ausgezeichnet, die die medizinische Versorgung von Menschen mit unzureichender Herzklappenfunktion künftig verbessern und das Leben der Patienten verlängern soll.

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu den häufigsten natürlichen Todesursachen. Weltweit sterben daran jährlich etwa 17 Millionen Menschen. Mit dem Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 wurde nun am 21. Juli 2022 eine Forschungsarbeit von Herrn Dipl.-Ing. Mathis Bruns vom Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden ausgezeichnet, die die medizinische Versorgung von Menschen mit unzureichender Herzklappenfunktion künftig verbessern und das Leben der Patienten verlängern soll.

Das menschliche Herz ist eine Hochleistungsmaschine: Über die Lebenszeit eines Menschen hinweg schlägt es fast drei Milliarden Mal, pumpt dabei rund 200 Millionen Liter Blut durch den Körper. Enorme Belastungen, die mitunter zu lebensgefährlichen Verschleißerscheinungen führen können. Gerät eine Herzklappe aus dem Tritt, erhalten Patienten in der Regel künstlich-mechanische oder biologische Klappen als Ersatz. Mechanische Lösungen sind jedoch mit einer lebenslangen Einnahme blutverdünnender Medikamente verbunden. Außerdem kann es zu hörbaren Schließgeräuschen kommen; so klagt fast ein Viertel der Patienten mit mechanischer Herzklappe über Schlafstörungen. Biologische Herzklappen wiederum, etwa aus tierischem Gewebe, haben einen hohen manuellen Herstellungsaufwand und eine kürzere Lebensdauer.
 
Potenzial des Webens für Medizinprodukte aufgezeigt
Deshalb forscht Diplomingenieur Mathis Bruns am Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik (ITM) der TU Dresden an einer Implantat-Alternative aus Gewebe. Im Rahmen eines Forschungsprojekts, an dem auch Herzchirurgen aus dem Herzzentrum Dresden sowie der Uniklinik Würzburg beteiligt waren, lieferte Herr Bruns mit seiner Diplomarbeit wichtige Erkenntnisse für das Weben einer künstlichen Herzklappe. Für seine Arbeit mit dem Titel „Entwicklung von Schlauchstrukturen mit integrierter Ventilfunktion“ hat Mathis Bruns nun den mit 5.000 Euro dotierten Peter Dornier-Stiftungspreis 2022 erhalten. Dr. Adnan Wahhoud, ehemaliger Leiter der Entwicklungsabteilung Luftwebmaschine bei der Lindauer DORNIER, sagte bei seiner Laudatio: „Der Preisträger demonstriert mit seiner Arbeit sehr anschaulich, welches Potenzial in der Webtechnik steckt, um Gewebe komplexer Form, Geometrie und Gestalt herzustellen mit dem Ziel, das Leben von Menschen zu verlängern und zu verbessern.“ Die ausgezeichnete Diplomarbeit, sei eine Bereicherung der Forschung an dreidimensionalen Geweben zum Einsatz in der Medizin.

Ersatzherzklappen ohne Naht weben
„Ein besonderer Vorteil unseres Ansatzes liegt in der integralen Herstellungsweise“, sagt Stiftungspreisträger Mathis Bruns. Die Geometrie und Funktion einer Herzklappe sei derart komplex, dass sich gewebte Herzklappen bislang nicht in dieser Form herstellen ließen. Durch den kombinierten Einsatz einer Spulenschützen-Bandwebmaschine und einer Jacquard-Maschine sei es jedoch gelungen, die Ersatzherzklappe so zu weben, dass sie nicht mehr zusammengenäht werden müsse. Selbst die Schlauchstrukturen für die Blutgefäße und die integrierte Ventilfunktion seien „aus einem Guss“. „Nähte sind immer eine Schwachstelle in textilen Medizinprodukten“, sagt Bruns. Ein weiterer Vorteil der gewebten Herzklappe: Sie soll sich auch mit Hilfe einer minimal-invasiven Operation einsetzen lassen. Demnach soll die eingefaltete Klappe, die etwa so groß ist wie ein Teelicht, mit einem Katheter über die Blutbahn an die Zielstelle im Herzen geschoben und dort entfaltet werden. Brustkorb und Herz der Patienten müssten dann nicht mehr aufgeschnitten werden, erklärt Preisträger Bruns.
 
Textile Struktur ähnelt menschlichem Gewebe
Seit jeher entstehen verschiedenste Medizinprodukte auf den Webmaschinen der Lindauer DORNIER. Kunden fertigen auf ihnen unter anderem Gewebe für Bandagen, Prothesen, Blutfilter und Orthesen. Dass auf den Maschinen aus Lindau in Zukunft vermehrt auch Implantate wie Herzklappen gewebt werden, ist für Mathis Bruns nur naheliegend. „Textiles Gewebe ist dem menschlichen Gewebe sehr ähnlich“, sagt er. Wie ein textiles Gewebe sich aus Tausenden Einzelfäden zusammensetze, bestehe auch der menschliche Körper zu einem großen Teil aus fadenförmigen Materialen. „Muskelfasern leiten Kraftimpulse, Nervenbahnen senden Reize wie beispielsweise Schmerzen und Gehirnzellen leiten über fadenförmige Dendriten und Axone Informationen.“ Aufgrund ihrer „Fadenförmigkeit“ seien gewebte Implantate deshalb besonders geeignet für medizinische Anwendungen.

15.07.2022

RadiciGroup veröffentlicht Nachhaltigkeitsbericht 2021

  • Vorstellung des Nachhaltigkeitsberichts 2021: Kombination aus nicht-finanziellen Kennzahlen und Geschäftsbericht
  • 2011 bis 2021: Reduktion der Treibhausgasemissionen pro produzierter Tonne um 60 %. Energie zu 51,7 % aus erneuerbaren Quellen, weiter steigend.
  • ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bestimmen Strategie

Die RadiciGroup hat ihren Nachhaltigkeitsbericht 2021 veröffentlicht. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde der Umfang erweitert und berücksichtigt nun alle Unternehmen der Gruppe, einschließlich der Vertriebs- und Servicegesellschaften. Dafür lieferten mehr als 30 Standorte in Asien, Amerika und Europa ihre Daten zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Leistung im vergangenen Jahr.

  • Vorstellung des Nachhaltigkeitsberichts 2021: Kombination aus nicht-finanziellen Kennzahlen und Geschäftsbericht
  • 2011 bis 2021: Reduktion der Treibhausgasemissionen pro produzierter Tonne um 60 %. Energie zu 51,7 % aus erneuerbaren Quellen, weiter steigend.
  • ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) bestimmen Strategie

Die RadiciGroup hat ihren Nachhaltigkeitsbericht 2021 veröffentlicht. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde der Umfang erweitert und berücksichtigt nun alle Unternehmen der Gruppe, einschließlich der Vertriebs- und Servicegesellschaften. Dafür lieferten mehr als 30 Standorte in Asien, Amerika und Europa ihre Daten zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Leistung im vergangenen Jahr.

Der Bericht berücksichtigt nicht nur finanzielle Indikatoren, sondern auch ökologische, soziale und ökonomische Werte. Diese so genannten ESG-Kriterien (ESG = Environmental, Social, Governance) gewinnen für die RadiciGroup in der Vorbereitung auf die neue europäische Verordnung zur nicht-finanziellen Berichterstattung zunehmend an Bedeutung. Ziel ist es, den Übergang zu einem vollständig nachhaltigen Wirtschaftssystem voranzutreiben und den Wert ihrer Unternehmen zu steigern.

Im Bereich Umweltschutz stehen Klimawandel und Dekarbonisierung für die RadiciGroup im Vordergrund. Sie sind Teil einer Politik, die darauf abzielt, das Wachstum vom Verbrauch von Ressourcen zu ‚entkoppeln‘. So hat sich das Unternehmen dazu verpflichtet, die aus der Produktion resultierenden Emissionen zu verringern und Energie aus Quellen mit geringem Umwelteinfluss zu verwenden. Von 2011 bis 2021 wurden die Gesamtemissionen pro verarbeiteter Tonne um 60 % gesenkt. Die verbrauchte Energie stammt zu 51,7 % aus erneuerbaren Quellen. Die spezifischen Investitionen zur Verringerung des Umwelteinflusses werden fortgesetzt. 2021 flossem 3,1 Mio. EUR in die Einführung von Best Available Techniques, Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen und die Verbesserung der Energieeffizienz.

Das Unternehmen fördert die berufliche Entwicklung der Mitarbeiter durch Ausbau der Kompetenzen und Investitionen in die Weiterbildung. Nach der Pandemie nimmt die Zahl der Stunden für die Weiterbildung wieder zu – von 36.000 im Jahr 2020 auf 46.000 im Jahr 2021. Die Fortbildung findet in hybrider Form statt und nutzt die während der Pandemie gewonnenen Erfahrungen. So werden Reiseaufwand und die Belegung von Räumen verringert, um noch mehr Mitarbeitern bereichsübergreifend die Teilnahme zu ermöglichen. 55 % der Zeit für Schulungen entfallen auf die Themen Gesundheit und Sicherheit, positive Ergebnisse zeigen sich bei den entsprechenden Kennzahlen.

Angelo Radici, Präsident der RadiciGroup: „Die Agenda 2030 der UN ist heute unsere wichtigste Leitlinie im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Sie zeigt uns ein ambitioniertes Szenario und veranlasst uns, uns einer Vielzahl von Herausforderungen zu stellen, die unsere Realität in jeder Hinsicht berühren: Wir versuchen, schnell und konsequent zu reagieren und dabei unseren Wurzeln und unserem Stil treu zu bleiben. Dabei erweitern wir unseren Blickwinkel, um auf den Geschäftsfeldern, auf denen wir tätig sind, stets wettbewerbsfähig zu sein und vorausschauend zu handeln. Mit Blick auf eine nachhaltige Zukunft sehen wir uns als ‚Enabler‘ oder Vermittler für unsere Geschäftspartner bei Themen wie der Kreislaufwirtschaft, wo wir dank Öko-Design und Recycling eine Vorreiterrolle einnehmen, Innovation, die wir Verarbeitern und Anwendern unserer Produkte zur Verfügung stellen, um gemeinsam wirklich nachhaltige Lösungen anzubieten.“

Quelle:

RadiciGroup

10.07.2022

IVC warnt vor von Energiekosten getriebenen Insolvenzen

In einem offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister, Dr. Robert Habeck, hat die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. nachdrücklich eine Öffnung des Dialogs zur Überwindung der aktuellen Energiekrise gefordert.

Die Analyse der aktuellen energetischen Rahmenbedingungen führe zu dem Schluss, dass – wenn nicht gegengesteuert werde - bis zum Ende des laufenden Jahres Chemiefaserproduzenten an deutschen Standorten ihre Werkstore endgültig schließen müssten. Der Verband rechnet mit einem großen Verlust der zurzeit mehr als 7 000 Hightech-Arbeitsplätze im Bundesgebiet.

Ohne ausreichende Energielieferungen werde es am Wirtschaftsstandort Deutschland künftig weder neue innovative Produkte noch einen Qualitätswettbewerb geben, in dem sich deutsche Unternehmen behaupten könnten. Vielmehr würden sich die Verarbeiter von Chemiefasern durch den Wegfall deutscher Qualitätsprodukte in Richtung Asien orientieren.

In einem offenen Brief an den Bundeswirtschaftsminister, Dr. Robert Habeck, hat die Industrievereinigung Chemiefaser e.V. nachdrücklich eine Öffnung des Dialogs zur Überwindung der aktuellen Energiekrise gefordert.

Die Analyse der aktuellen energetischen Rahmenbedingungen führe zu dem Schluss, dass – wenn nicht gegengesteuert werde - bis zum Ende des laufenden Jahres Chemiefaserproduzenten an deutschen Standorten ihre Werkstore endgültig schließen müssten. Der Verband rechnet mit einem großen Verlust der zurzeit mehr als 7 000 Hightech-Arbeitsplätze im Bundesgebiet.

Ohne ausreichende Energielieferungen werde es am Wirtschaftsstandort Deutschland künftig weder neue innovative Produkte noch einen Qualitätswettbewerb geben, in dem sich deutsche Unternehmen behaupten könnten. Vielmehr würden sich die Verarbeiter von Chemiefasern durch den Wegfall deutscher Qualitätsprodukte in Richtung Asien orientieren.

Bemühungen und Recherchen der Chemiefaserindustrie, die Energieknappheit kurzfristig durch die Nutzung alternativer Energieformen als Substitut für Erdgas zu überbrücken, hätten sich als nicht durchführbar erwiesen. Als einziger Weg bleibe der Umbau der Anlagen von Erdgas- auf Erdölfeuerung, was nichts anders bedeute, als dass ein zur Herstellung von Chemiefasern benötigter Rohstoff verfeuert werde, um deren Produktion sicher zu stellen – vergleichbar mit einem Bäcker, der Getreide verbrenne, um seinen Ofen betreiben und Brot backen zu können.

Die Chemiefaserbranche sei davon überzeugt, dass es die äußeren Umstände dringend geböten, für einen zu überbrückenden Zeitraum ideologiefrei nach technischen Lösungen zu suchen und diese zu diskutieren. Es müsse in einer kritischen Situation möglich sein, vorurteilsfrei und sachlich alle technisch verfügbaren Optionen von Kernenergie bis alternativer Ostseepipeline, von Fracking bis LNG, von Windkraft bis Solarenergie zu prüfen und deren Eignung unter Abwägung aller Folgen zu bewerten.

Der Brief im kompletten Wortlaut steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen:
IVC Energiekrise Erdgas
Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

21.06.2022

Index für Nachhaltigkeitschemie in der Textilindustrie

  • Bluesign gibt Partnerschaft mit SCTI bekannt

Bluesign hat sich mit Sustainable Chemistry for the Textile Industry (SCTITM) zusammengetan, um einen Index für Nachhaltigkeitschemie zu entwickeln, der einen Standard-Kommunikationsleitfaden für Chemielieferanten, Hersteller, Marken und NGOs bieten soll.

Der erste Index seiner Art soll einen Wandel in der Branche anregen, indem er es den Beteiligten erleichtert, die Nachhaltigkeit von Textilchemieprodukten anhand höchster Standards zu bewerten und gleichzeitig das geistige Eigentum der teilnehmenden Chemieunternehmen zu schützen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist entscheidend für die Absicherung laufender Investitionen in nachhaltige Lösungen.

  • Bluesign gibt Partnerschaft mit SCTI bekannt

Bluesign hat sich mit Sustainable Chemistry for the Textile Industry (SCTITM) zusammengetan, um einen Index für Nachhaltigkeitschemie zu entwickeln, der einen Standard-Kommunikationsleitfaden für Chemielieferanten, Hersteller, Marken und NGOs bieten soll.

Der erste Index seiner Art soll einen Wandel in der Branche anregen, indem er es den Beteiligten erleichtert, die Nachhaltigkeit von Textilchemieprodukten anhand höchster Standards zu bewerten und gleichzeitig das geistige Eigentum der teilnehmenden Chemieunternehmen zu schützen. Der Schutz des geistigen Eigentums ist entscheidend für die Absicherung laufender Investitionen in nachhaltige Lösungen.

Chemische Produkte, wie Farbstoffe und Textilhilfsmittel, werden oft mit dem Attribut frei von einem bestimmten Stoff" gekennzeichnet. Das bluesign®-SYSTEM beschränkt sich nicht nur auf die Inhaltsstoffe, sondern geht darüber hinaus. Um bluesign® APPROVED zu sein, müssen die Chemikalien und der Produktionsstandort, an dem sie hergestellt wurden, bestimmte Kriterien bezüglich Umweltleistung, Arbeitssicherheit und Produktverantwortung erfüllen.

Der Index für Nachhaltigkeitschemie wird Substanzen vorbehalten sein, die Transparenz über eine Reihe zusätzlicher Indikatoren bieten, darunter die Kreislauffähigkeit der Chemikalie, die Treibhausgasemissionen während der Produktion und die Herkunft der Rohstoffe. Weiter wird vorausgesetzt, dass die nachgelagerte Verwendung der Chemikalie optimiert ist, d. h., dass sie z. B. die Ressourceneinsparung bei der Textilveredelung fördert. Darüber hinaus wird eine exzellente Unternehmensführung gepaart mit klar definierten Umwelt- und Sozialzielen (ESG) eine Grundvoraussetzung sein.

SCTITM ist ein Zusammenschluss führender Chemieunternehmen, der sich zum Ziel gesetzt hat, die Textil- und Lederindustrie in die Lage zu versetzen, nachhaltige, hochmoderne chemische Lösungen anzuwenden, die Fabrikarbeiter, lokale Gemeinschaften, Verbraucher und die Umwelt schützen.

Bluesign wird den Index für Nachhaltigkeitschemie als unabhängige Autorität mit einem ganzheitlichen Ansatz umsetzen und verwalten, um Unternehmen in der gesamten textilen Lieferkette bei der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen.

08.06.2022

ANDRITZ auf der WOW 2022

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ stellt vom 27. bis 29. Juni 2022 seine Produktioninnovationen im Bereich Feuchttücher auf der internationalen Tagung World of Wipes (WOW) 2022 in Chicago, USA, aus.

Das Nachhaltigkeitsprogramm „We Care“ von ANDRITZ verbindet alle Initiativen, Ziele und Erfolge betreffend ESG (Environment, Social, Governance) unter einem Dach. Seit vielen Jahren bietet ANDRITZ verschiedene Vliesstoffprozesse wie Spunlace, Wetlace und Wetlace CP für die Herstellung von Feuchttüchern an. Ebenfalls begleitet ANDRITZ Vliesstoffproduzenten bei der Umstellung auf Nachhaltigkeit mit dem Ziel, Kunststoffkomponenten zu reduzieren oder eliminieren und gleichzeitig die hohe Qualität der gewünschten Produkteigenschaften beizubehalten. Dies gilt für alle Arten nachhaltiger Feuchttücher wie spülbare, biologisch abbaubare, aus biologischer Herkunft stammende, aus Krempelvlies hergestellte oder klassische Krempelvlies-Feuchttücher. Die Wasserstrahlverfestigung bringt den Vorteil, dass sie ohne chemische Bindemittel oder thermische Verschmelzung jede Faserart verbinden kann.

Der internationale Technologiekonzern ANDRITZ stellt vom 27. bis 29. Juni 2022 seine Produktioninnovationen im Bereich Feuchttücher auf der internationalen Tagung World of Wipes (WOW) 2022 in Chicago, USA, aus.

Das Nachhaltigkeitsprogramm „We Care“ von ANDRITZ verbindet alle Initiativen, Ziele und Erfolge betreffend ESG (Environment, Social, Governance) unter einem Dach. Seit vielen Jahren bietet ANDRITZ verschiedene Vliesstoffprozesse wie Spunlace, Wetlace und Wetlace CP für die Herstellung von Feuchttüchern an. Ebenfalls begleitet ANDRITZ Vliesstoffproduzenten bei der Umstellung auf Nachhaltigkeit mit dem Ziel, Kunststoffkomponenten zu reduzieren oder eliminieren und gleichzeitig die hohe Qualität der gewünschten Produkteigenschaften beizubehalten. Dies gilt für alle Arten nachhaltiger Feuchttücher wie spülbare, biologisch abbaubare, aus biologischer Herkunft stammende, aus Krempelvlies hergestellte oder klassische Krempelvlies-Feuchttücher. Die Wasserstrahlverfestigung bringt den Vorteil, dass sie ohne chemische Bindemittel oder thermische Verschmelzung jede Faserart verbinden kann.

Die neueste Entwicklung in diesem Bereich ist die ANDRITZ neXline wetlace CP-Linie, die den CP-Prozess (card-pulp) integriert. Das ausgereifte Verfahren verbindet die Vorteile der Trocken- und Nassvliestechnologien in der Produktion einer neuen Generation von biologisch abbaubaren Feuchttüchern.

ANDRITZ wurde Mitglied im Vorstand der RFA (Responsible Flushing Alliance) in den USA. Die RFA ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Handelsverband, der sich verpflichtet hat, Konsumenten verantwortungsbewusstes Verhalten und smarte Spülgewohnheiten näher zu bringen, um die Schäden an den Abwassersystemen des Landes zu senken. Mit seinen Technologien für 100% wasserlösliche und biologisch abbaubare Feuchttücher beschäftigt sich ANDRITZ intensiv mit diesem Thema und setzt sich als Teil der RFA stark ein.

Weitere Informationen:
Andritz AG Andritz Nonwoven WOW
Quelle:

Andritz AG

26.04.2022

Lenzing Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu

  • Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen
  • Lenzing Aufsichtsrat von zehn auf neun gewählte Mitglieder reduziert
  • Dipl.-Bw. Peter Edelmann auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
  • Cord Prinzhorn, MBA, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt

Die 78. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG hat am 26. April 2022, entsprechend dem Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstands, der vom Aufsichtsrat gebilligt wurde, die Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen. Der Gesamtbetrag der Dividende beträgt daher EUR 115.492.500. Die Auszahlung erfolgt am 03. Mai 2022.

  • Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen
  • Lenzing Aufsichtsrat von zehn auf neun gewählte Mitglieder reduziert
  • Dipl.-Bw. Peter Edelmann auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden
  • Cord Prinzhorn, MBA, zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt

Die 78. ordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG hat am 26. April 2022, entsprechend dem Gewinnverteilungsvorschlag des Vorstands, der vom Aufsichtsrat gebilligt wurde, die Zahlung einer Dividende von EUR 4,35 je Aktie beschlossen. Der Gesamtbetrag der Dividende beträgt daher EUR 115.492.500. Die Auszahlung erfolgt am 03. Mai 2022.

Die Hauptversammlung erteilte den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 und setzte die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 im Voraus fest. Zudem wurde über die Grundsätze für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (Vergütungspolitik) abgestimmt. Die Vergütungspolitik der Lenzing AG für die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstandes ist neben finanziellen Leistungskriterien auch an nicht-finanzielle Nachhaltigkeitskriterien (ESG) gekoppelt, welche die nachhaltige Geschäftsstrategie weiter fördern.

Wahlen in den Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung schied Dipl.-Bw. Peter Edelmann auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat aus. Edelmann war seit 2018 als Mitglied und seit 2019 als Vorsitzender im Aufsichtsrat sowie in allen Ausschvüssen der Lenzing AG tätig.

Die Hauptversammlung beschloss eine Verlängerung der Aufsichtsratsmandate von Mag. Patrick Prügger (bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 beschließt) und Dr. Astrid Skala-Kuhmann (bis zur ordentlichen Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2025 beschließt).

Der Aufsichtsrat der Lenzing AG setzt sich nunmehr aus neun von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern zusammen: Mag. Helmut Bernkopf, Dr. Christian Bruch, Dr. Stefan Fida, Dr. Markus Fürst, Dr. Franz Gasselsberger, Melody Harris-Jensbach, Cord Prinzhorn, MBA, Mag. Patrick Prügger und Dr. Astrid Skala-Kuhmann. Herbert Brauneis, Ing. Daniela Födinger, Helmut Kirchmair, Georg Liftinger und Johann Schernberger wurden vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat delegiert.

In der an die Hauptversammlung anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurde Cord Prinzhorn, MBA, der nach seiner interimistischen Tätigkeit als CEO wieder in den Aufsichtsrat zurückgekehrt war, zum Vorsitzenden, und Dr. Stefan Fida zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.

Quelle:

Lenzing AG

14.01.2022

Indorama Ventures wins “Best Sustainability-Linked Transaction & Best ESG-Linked Financing Deal of the Year”

Indorama Ventures Public Company Limited (IVL) was awarded “Best Sustainability-Linked Transaction & Best ESG-Linked Financing Deal of the Year” for its THB 10 billion Sustainability-Linked Bond (SLB) issued in November 2021.

The award was announced at the 15th Best Deal & Solution Awards 2021 by Alpha Southeast Asia, an institutional publication focused on investment in Southeast Asia. This recognition marks IVL's commitment to sustainable growth and ESG performance as a global leader in the chemical industry.

Yash Lohia, Chairman of ESG Council at Indorama Ventures, said, "This award reflects our long-standing commitment to sustainability and creating opportunities for investors to take part in the positive transformation of the chemical industry. This award confirms that financial markets value our ambitious sustainability and ESG efforts towards a more sustainable future.”

Indorama Ventures Public Company Limited (IVL) was awarded “Best Sustainability-Linked Transaction & Best ESG-Linked Financing Deal of the Year” for its THB 10 billion Sustainability-Linked Bond (SLB) issued in November 2021.

The award was announced at the 15th Best Deal & Solution Awards 2021 by Alpha Southeast Asia, an institutional publication focused on investment in Southeast Asia. This recognition marks IVL's commitment to sustainable growth and ESG performance as a global leader in the chemical industry.

Yash Lohia, Chairman of ESG Council at Indorama Ventures, said, "This award reflects our long-standing commitment to sustainability and creating opportunities for investors to take part in the positive transformation of the chemical industry. This award confirms that financial markets value our ambitious sustainability and ESG efforts towards a more sustainable future.”

IVL's THB 10 billion issuance sets a new benchmark as the largest SLB transaction in Thailand and the first offered to both institutions and high-net-worth investors. The financial instrument is linked to the company's sustainability goals of reducing GHG emissions intensity by 10% by 2025, increasing recycling of PET bale input to 750,000 tons per year by 2025, and achieving 25% renewable electricity consumption in 2030.

IVL appointed Bangkok Bank, Kasikorn Bank, Krungthai Bank, Siam Commercial Bank, and the Bangkok branch of HSBC as as arrangers and bookrunners for the green transaction.

Quelle:

Indorama Ventures Public Company Limited

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed
10.12.2021

BVMed-Hygieneforum 2021: Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr.

Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz müssen im stationären wie ambulanten Bereich adäquater vergütet werden. Das forderten Expert:innen aus Pflege, ärztlichen Praxen, Kliniken und Medizinprodukte-Unternehmen auf dem 10. BVMed-Hygieneforum am 8. Dezember 2021 mit rund 200 Online-Teilnehmer:innen. „Wir brauchen eine frühzeitigere Infektionsprävention, um Infektionen besser zu vermeiden“, so Daniela Piossek, Sprecherin des BVMed-Fachbereichs Nosokomiale Infektionen und Moderatorin des Hygieneforums. Sie sprach sich dafür aus, in einem „Hygienedialog“ alle Beteiligten an einen Tisch zu holen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu erarbeiten. Ines Perea vom Bundesgesundheitsministerium könnte sich das aus fachlicher Sicht sehr gut vorstellen: „Wir wollen das Thema Hygiene und Infektionsvermeidung in der neuen Legislaturperiode voranbringen.“ Für Andreas Wedeking vom Verband katholischer Altenhilfe sind Investitionen in den Infektionsschutz gut angelegt, „denn jede vermiedene Infektion muss nicht mehr langwierig behandelt werden.“ „Investitionen in Hygiene und Infektionsschutz sind ethisch und sparen Kosten“, unterstützte Krankenhaushygieniker Prof. Dr. Lutz Jatzwauk vom Universitätsklinikum Dresden. „Hygiene ist nicht verhandelbar“, so der klare Appell von Ulrich Freitag vom Berufsverband der Frauenärzte und Mitglied der Hygiene-Expertengruppe beim Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Epson veröffentlicht europäischen Nachhaltigkeitsbericht 2020/21 (c) Epson
Yoshiro Nagafusa, Präsident von Epson EMEAR
01.12.2021

Epson veröffentlicht europäischen Nachhaltigkeitsbericht 2020/21

  • Maßnahmen und Zielerreichung
  • "Unser oberstes Ziel ist es, unseren Kunden die besten nachhaltigen Technologien zu liefern", sagt Yoshiro Nagafusa, Präsident von Epson für Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEAR).

Bereits zum vierten Mal publiziert Epson seinen Nachhaltigkeitsbericht für den europäischen Raum. Der Technologiekonzern gibt mit dem Bericht einen Überblick über seine Maßnahmen und Fortschritte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung für das Jahr 2020/21.

  • Maßnahmen und Zielerreichung
  • "Unser oberstes Ziel ist es, unseren Kunden die besten nachhaltigen Technologien zu liefern", sagt Yoshiro Nagafusa, Präsident von Epson für Europa, dem Nahen Osten und Afrika (EMEAR).

Bereits zum vierten Mal publiziert Epson seinen Nachhaltigkeitsbericht für den europäischen Raum. Der Technologiekonzern gibt mit dem Bericht einen Überblick über seine Maßnahmen und Fortschritte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung für das Jahr 2020/21.

„Wir setzen uns Ziele und sprechen klar über Erreichtes, die nächsten Schritte und wo wir noch mehr tun müssen“, sagt Henning Ohlsson, Direktor für Nachhaltigkeit bei Epson in EMEAR und Geschäftsführer der Epson Deutschland GmbH. „Der Bericht ist keine Auflistung von Aktivitäten und Planungen. Es geht darum, nachhaltiges Wirtschaften aktiv voranzutreiben, Fortschritte zu kommunizieren aber auch die Wege und Ideen dorthin breit zu diskutieren und für nachhaltiges Handeln zu motivieren“, so Ohlsson weiter. „Der Report soll dazu einladen, selbst aktiv zu werden und sich mit unseren, aber auch den eigenen Ideen auseinanderzusetzen.“

Inhalte und Schwerpunkte

Den europäischen Nachhaltigkeitsbericht „The Green Choice“ erstellt Epson jährlich seit 2017 – auf freiwilliger Basis. Er bietet allen Interessierten einen strukturierten Einblick in die Nachhaltigkeitsaktivitäten des Unternehmens und macht Handeln mit dem anderer Unternehmen vergleichbar, indem er sich an der Methodik der allgemeinen CSR-Berichtspflicht – konkret dem Vorschlag für eine europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (COM 2021) – orientiert. Die Daten im Bericht beziehen sich hauptsächlich auf die europäischen Epson-Niederlassungen in Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien und im Vereinigten Königreich.

Inhaltlich bilden die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social und Governance / ESG) die Richtschnur für den Report. Eine ausführliche Materialitätsanalyse, der Status der Treibhausgasemissionen, Informationen zu Recycling und Lieferkette sind genauso Bestandteil des Berichts wie aktuelle Zertifizierungen, Epson-eigene Technologien und Innovationen wie z.B. die Heat-Free Drucktechnologie und das PaperLab (Papier-Recyclingmaschine) sowie soziale Projekte und Maßnahmen für Mitarbeitende.

Umweltvision 2050 – Ziele bis 2050

Epson stellte im März 2021 seine überarbeitete Umweltvision 2050 vor, in der wesentliche globale Meilensteine des Unternehmens festgelegt sind. Langfristige Ziele sind eine negative CO2-Bilanz sowie der Verzicht auf nicht-erneuerbare Rohstoffe[1] bis zum Jahr 2050.

Zur Erreichung dieser Ziele hat Epson verschiedene Zwischenschritte definiert. So soll:

  • Bis 2023 in allen Werken und Niederlassungen weltweit 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden.
  • Bis 2025 eine Reduktion der direkten Emissionen, Scope 1 und 2, um 19 Prozent sowie der indirekten Emissionen, Scope 3, um 44 Prozent angestrebt (anerkannt von der Science Based Target Initiative) werden.
  • Bis 2030 die Gesamtemission gemäß dem Szenario einer Erderwärumung von nicht mehr als 1,5[2] verringert werden.

Um diese Ziele zu erreichen, setzt Epson auf vier wesentliche Bereiche: die Nutzung von erneuerbaren Energien (Dekarbonisierung), einen geschlossenen Ressourcenkreislauf, die Entwicklung von spezifischen Umwelttechnologien und den Einsatz nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen im Unternehmen, in Lieferketten und beim Kunden. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen plant Epson etwa 770 Millionen Euro (100 Milliarden Yen) in den nächsten zehn Jahren ein.

Weitere Informationen:
Epson Nachhaltigkeit Umweltschutz
Quelle:

Epson Deutschland GmbH

18.11.2021

Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Ob es angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und ggf. teilweisen Warenknappheit betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bereits Ende November erste und womöglich umfangreiche Preissignale zu setzen, sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler überdies kritisch hinterfragen. Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein. Allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel könnten nach Meinung des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren Ende November betriebswirtschaftlich angeraten sein.

Weitere Informationen:
Black Friday
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

04.11.2021

adidas erhält starkes ESG-Rating von S&P für Nachhaltigkeit

Nach eingehender Prüfung hat die Ratingagentur S&P die Nachhaltigkeitsleistung von adidas mit einer hervorragenden Bewertung ausgezeichnet. Analysiert wurden Kategorien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (‚ESG‘). adidas erzielte hier einen ESG Profile Score von 79 von möglichen 100 Punkten. In Summe mit einem starken Preparedness Score von +6 beläuft sich der ESG Evaluation Score des Unternehmens auf insgesamt 85 Punkte. Damit liegt adidas auf Rang 6 aller bislang durch S&P bewerteten Unternehmen.

Nach eingehender Prüfung hat die Ratingagentur S&P die Nachhaltigkeitsleistung von adidas mit einer hervorragenden Bewertung ausgezeichnet. Analysiert wurden Kategorien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (‚ESG‘). adidas erzielte hier einen ESG Profile Score von 79 von möglichen 100 Punkten. In Summe mit einem starken Preparedness Score von +6 beläuft sich der ESG Evaluation Score des Unternehmens auf insgesamt 85 Punkte. Damit liegt adidas auf Rang 6 aller bislang durch S&P bewerteten Unternehmen.

In der Bewertung betont S&P den branchenführenden Ansatz von adidas zu den Themen Innovation, Lieferkettenmanagement und Konsumenteneinbindung. Besonders hervorgehoben wird das Bestreben von adidas, verstärkt nachhaltige Materialien einzusetzen, kreislaufwirtschaftliche Prozesse und Dienstleistungen zu erweitern und ehrgeizige Net-Zero-Emissionsziele zu erreichen. Die Analyse würdigt auch die starken Kontrollmechanismen, mit denen adidas seine Lieferkette überwacht, um faire und sichere Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Außerdem anerkannt wird die Aufnahme eines Nachhaltigkeitsziels in das Vergütungssystem für den Vorstand des Unternehmens. Die enge Zusammenarbeit zwischen adidas Aufsichtsrat und Vorstand wird als beispielhaft und als Treiber für die Umsetzung der Strategie betrachtet.

Weitere Informationen:
adidas Nachhaltigkeit S&P
Quelle:

adidas AG