BVSE fordert Nachbesserungen bei Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft
Das Bundesumweltministerium hat am 14. Oktober im Rahmen eines Dialogforums unter Beteiligung von Bundesumweltminister Carsten Schneider den Entwurf des Aktionsprogramms der Nationalen Kreislaufwirtschaft (NKWS) vorgestellt.
Das Programm bündelt priorisierte Maßnahmen aus der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen, und setzt damit einen zentralen Auftrag des Koalitionsvertrages um: kurzfristig realisierbare Schritte zur Schließung von Stoffkreisläufen zu definieren.
Für den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung nahm Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock am Dialogforum in Berlin teil. Der Verband begrüßt den Entwurf ausdrücklich, sieht jedoch in mehreren Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Mit dem Aktionsprogramm wird ein wichtiger Impuls gesetzt, um die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter zu stärken“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Aber entscheidende Rahmenbedingungen, die Recycling und Ressourcenschutz wirklich voranbringen, fehlen bislang. Wenn wir die Kreislaufwirtschaft erfolgreich ausbauen wollen, müssen jetzt die richtigen Weichen gestellt werden.“
Der bvse fordert insbesondere einen Genehmigungsturbo für Recyclinganlagen, um den dringend benötigten Ausbau von Recyclingkapazitäten zu beschleunigen. Ebenso müsse der Bürokratieabbau für Entsorgungs- und Recyclingunternehmen endlich konsequent umgesetzt werden. „Durch die stärkere Einbeziehung des Entsorgungsfachbetriebs gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz kann beispielsweise unnötiger Mehrfachzertifizierung wirksam entgegengewirkt werden, ohne dass Qualitätsstandards leiden“, so Rehbock.
Als besonders kritisch bewertet der bvse die aktuelle Lage im Kunststoffrecycling. „Unsere Branche steht mit dem Rücken zur Wand. Wenn nicht schnell gehandelt wird, gehen wertvolle Recyclingkapazitäten in Deutschland und Europa unwiederbringlich verloren“, warnt Rehbock. Der Verband fordert deshalb eine Änderung des § 21 Verpackungsgesetz zur Förderung des Rezyklateinsatzes sowie wirksame Maßnahmen gegen falsch deklarierte Rezyklatimporte.
Auch die öffentliche Beschaffung müsse stärker als Hebel für die Kreislaufwirtschaft genutzt werden. Der bvse unterstützt daher die geplante Schärfung des § 45 Kreislaufwirtschaftsgesetz. „Diese Regelung sollte rechtlich verpflichtend und einklagbar ausgestaltet werden, um wirklich Wirkung zu entfalten“, betont Rehbock.
Positiv bewertet der Verband die geplante Novelle der Ersatzbaustoffverordnung und fordert, die Ergebnisse des Planspiels 2.0 möglichst noch im ersten Halbjahr 2026 vollständig umzusetzen.
Ebenso begrüßt der bvse den angekündigten „Runden Tisch Reduzierung Brandrisiko durch Lithium-Batterien“, der eine Forderung der Branche aufgreift. Ergänzend spricht sich der Verband für die schnelle Einführung eines Batteriepfands sowie für ein Verbot oder eine Bepfandung von Einweg-E-Zigaretten aus.
Darüber hinaus mahnt der bvse eine gezielte Förderung mittelständischer Unternehmen an. „Es reicht nicht, nur Pilot- oder Demonstrationsanlagen zu unterstützen“, erklärt Rehbock. „Wir brauchen endlich Förderprogramme, die dafür sorgen, dass im Labor oder Technikumsmaßstab erprobte Recyclingverfahren auch in die betriebliche Praxis überführt werden können. Ohne finanzielle Unterstützung ist das für viele mittelständische Betriebe schlicht nicht zu stemmen.“
Nur wenn diese zentralen Punkte in das Aktionsprogramm aufgenommen werden, kann es sein Ziel erreichen – nämlich die Kreislaufwirtschaft in Deutschland tatsächlich zu stärken und nachhaltige Investitionen in Recycling und Ressourcenschutz langfristig zu sichern.
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