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Zölle Pixabay, Yvonne Huijbens
13.11.2025

bevh: Abschaffung der Zollfreigrenze nur erster Schritt

Der EU-Ministerrat hat am 13. November beschlossen, ab 2028 auf Waren aus Drittstaaten unter einem Wert von 150 Euro Zölle zu erheben. Für Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) , ist das zu wenig und nicht schnell genug. Sie gab dazu folgendes Statement ab:
 
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert. Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken kann, sind daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.” 

Der EU-Ministerrat hat am 13. November beschlossen, ab 2028 auf Waren aus Drittstaaten unter einem Wert von 150 Euro Zölle zu erheben. Für Alien Mulyk, Geschäftsführerin Public Affairs Europa & International beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) , ist das zu wenig und nicht schnell genug. Sie gab dazu folgendes Statement ab:
 
„Die Abschaffung der Zollfreigrenze ist ein wichtiger erster Schritt für fairere Wettbewerbsbedingungen. Die europäischen Zollbehörden sind jedoch bereits heute mit der Kontrolle der Pakete aus Drittstaaten überfordert. Durch die Aufhebung der Zollfreigrenze würde ihre Arbeit noch weiter zunehmen. Damit die Maßnahme wirken kann, sind daher eine schnellstmögliche Digitalisierung, eine bessere Ausstattung der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden sowie ein einheitliches System im Binnenmarkt erforderlich.” 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh

Entgelttransparenz: Kommissionsempfehlungen als Handlungsauftrag verstehen Foto Pixabay, Gerd Altmann
13.11.2025

Entgelttransparenz: Kommissionsempfehlungen als Handlungsauftrag verstehen

Südwesttextil spricht sich für eine substanzielle Nachbesserung bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie aus. In einem im September veröffentlichten Positionspapier erläutert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen für die Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. 

Südwesttextil spricht sich für eine substanzielle Nachbesserung bei der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie aus. In einem im September veröffentlichten Positionspapier erläutert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen für die Umsetzung in nationales Recht bis 7. Juni 2026. 

Übernahme der Empfehlungen erforderlich
Eine von Karien Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, beauftragte Kommission zur bürokratiearmen Umsetzung der Richtlinie kommt nun zu ähnlichen Schlüssen in ihrem Abschlussbericht. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Der Bericht teilt viele der von Südwesttextil benannten praktischen und rechtsstaatlichen Bedenken, insbesondere in den Bereichen Bürokratieabbau, Vergleichsgruppenbildung und der Privilegierung von tarifgebundenen Unternehmen. Wir vermissen allerdings verbindliche Handlungsempfehlungen und fordern die Bundesregierung daher auf, die Ergebnisse der von ihr eigens beauftragten Kommission als Grundlage für eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung der Richtlinie zu nutzen. Dabei müssen die europarechtlichen Grenzen so weit wie möglich ausgelotet werden.“

Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft anerkennen
Europarechtliche Bedenken äußert die Kommission im Zusammenhang mit dem von Südwesttextil geforderten Erhalt der Angemessenheitsvermutung sowie der Privilegierung von tarifanwendenden Arbeitgebern. Der Abschlussbericht betont zwar ebenfalls die Bedeutung der Tarifautonomie, stellt allerdings mit Bezug auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine pauschale Angemessenheitsvermutung in Frage. Ebenfalls wird die Forderung von Südwesttextil nicht berücksichtigt, tarifanwendende Unternehmen gleichzustellen und damit zu entlasten. Die Bundesregierung muss klar Position für die hohe Bedeutung von Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft zu beziehen, indem sie tarifliche Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie so weit wie europarechtlich möglich erhält.

Umsetzung bürokratiearm, digitalisiert und verhältnismäßig gestalten
Südwesttextil begrüßt, dass die Kommission ebenfalls die übermäßige Ausweitung der Vergleichsgruppen ablehnt und dabei auf die Praktikabilität und tarifliche Orientierung verweist. Die EU-Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, mit dem Rückgriff auf eine „einheitliche Quelle“ ebenfalls konzern- oder branchenübergreifende Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dies wird von Südwesttextil im Positionspapier als praxisfremd und ausufernd identifiziert. Ähnlich sieht der Kommissionsbericht die Forderungen des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands nach praktikabler, digitaler Unterstützung der Unternehmen bei der Bewertung von gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Südwesttextil bewertet außerdem die Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten der EU-Richtlinie als unverhältnismäßig. Die Forderung von Südwesttextil, dass die Berichtspflichten nicht auf Betriebe mit weniger als 100 Beschäftigten ausgeweitet werden sollten, teilt die Kommission ebenfalls. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie