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Textilballen Foto Fa. Wenkhaus
13.06.2024

Zentrales Thema für EPR: Eigentum an den Textilien

Die Eigentumsfrage, die sich bereits wie ein roter Faden durch die Verpackungsgesetzgebung zieht, wird auch im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines EPR-Systems für Textilien höchste Priorität für die Branche haben, hob bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vor rund 100 Teilnehmer:innen auf dem 11. Internationalen Alttextiltag in Dresden hervor.

„Die Einführung eines geeigneten EPR-Systems ist ein äußerst komplexes Thema, das der bvse mit seinem Fachverband Textilrecycling und über seinen europäischen Branchendachverband EuRIC nach Kräften begleiten wird. Es dürfen sich auf keinen Fall die Fehler wiederholen, die bereits in der Vergangenheit begangen wurden“, so Rehbock.

Ein zentrales Kriterium sei die Festlegung des Eigentums an den Textilien, machte Rehbock deutlich. Das Interesse, gute und nachhaltige Qualität zu generieren, sei entscheidend damit gekoppelt, dass die Unternehmen eigene Verantwortung tragen und den Output selber vermarkten können. Dies habe man ganz klar aus den Erfahrungen mit dem Verpackungsbereich lernen können: „Wenn nur nach Tonnage bezahlt wird, ist die Qualität, die hinten herauskommt, egal“, so der Verbandschef.  

Die Eigentumsfrage, die sich bereits wie ein roter Faden durch die Verpackungsgesetzgebung zieht, wird auch im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines EPR-Systems für Textilien höchste Priorität für die Branche haben, hob bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vor rund 100 Teilnehmer:innen auf dem 11. Internationalen Alttextiltag in Dresden hervor.

„Die Einführung eines geeigneten EPR-Systems ist ein äußerst komplexes Thema, das der bvse mit seinem Fachverband Textilrecycling und über seinen europäischen Branchendachverband EuRIC nach Kräften begleiten wird. Es dürfen sich auf keinen Fall die Fehler wiederholen, die bereits in der Vergangenheit begangen wurden“, so Rehbock.

Ein zentrales Kriterium sei die Festlegung des Eigentums an den Textilien, machte Rehbock deutlich. Das Interesse, gute und nachhaltige Qualität zu generieren, sei entscheidend damit gekoppelt, dass die Unternehmen eigene Verantwortung tragen und den Output selber vermarkten können. Dies habe man ganz klar aus den Erfahrungen mit dem Verpackungsbereich lernen können: „Wenn nur nach Tonnage bezahlt wird, ist die Qualität, die hinten herauskommt, egal“, so der Verbandschef.  

In Deutschland wurden bereits über Jahre gut funktionierende Strukturen in der textilen Sammlung, Sortierung und Verwertung aufgebaut.

„Wir haben in Deutschland ein Sammel- und Verwertungssystem für Alttextilien, das in Europa seinesgleichen sucht. Im Hinblick auf die EU-weite Diskussion um die verpflichtende Getrenntsammlung von Textilien ab Januar 2025 können wir sagen: In Deutschland ist bereits alles da!

An dem bestehenden Gemeinwerk von gewerblichen, caritativen und kommunalen Sammlern, Sortierern und Verwertern muss auch nichts verändert werden", hob der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbandes Textilrecycling, Stefan Voigt, hervor.

„Allerdings kommen wir nicht mehr umhin, ein EPR-System zu errichten, dass der Branche Unterstützung bei der Gewinnung von Finanzmitteln für die Aufrechterhaltung ihres bewährten Systems leistet“, machte Voigt deutlich, denn diese habe mittlerweile ein immer größer werdendes Finanzproblem:
„Unsere Branche verrichtet eine Dienstleistung an der Bevölkerung und muss, im Gegensatz zu anderen Stoffströmen, dafür bezahlen – und das sofort oder sogar vorab. Die Finanzmittel für die Aufrechterhaltung des Systems durch den Verkauf der Alttextilien erhalten die Unternehmen der Alttextilbranche oft jedoch Monate, im Exportgeschäft sogar teilweise erst ein ganzes Jahr später“, so Voigt. „Die Alttextilbranche benötigt dringend ein EPR-System, das frische Gelder in das System bringt und deren Wirken im Sinne der Kreislaufwirtschaft unterstützt."

Bei der Implementierung eines geeigneten Systems ginge es allerdings nicht ohne eine Organisation, in der alle Daten zusammenfließen, hob Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock hervor. Nur so könne man das Problem mit nicht registrierten Trittbrettfahrern vermeiden, die Produkte auf den Markt werfen, ohne sich an der Finanzierung für Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen. „Der bvse wird weiterhin alles dafür tun, den Textilmarkt zu erhalten und dafür zu sorgen, dass unsere privatwirtschaftlichen Unternehmen weiterhin in der Wertschöpfungskette vertreten sein werden“, betonte Rehbock.

EPR-Umsetzung: Alttextilmarkt wird komplexer – Umsetzungsaufwand steigt
Auf die Frage, wie die operative Umsetzung eines EPR-Systems aussehen könnte, ging André Rückert vom Unternehmen ECOLOGICON ein, das sich auf die Beratung für Unternehmen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft spezialisiert hat. „Die Regierung und der Gesetzgeber müssen die bestehende Struktur miteinbeziehen, um auch Arbeitsplätze und Geschäftsmodelle zu schützen“, bestätigte Rückert.

Allerdings werde mit den kommenden gesetzlichen Regelungen der Alttextilmarkt komplexer und insbesondere der bürokratische Umsetzungsaufwand steigen, prophezeite der Projektingenieur. Er machte deutlich, dass unter Einbeziehung der Interessen und Rollen aller Akteure in der zukünftigen Umsetzungskette Qualitätssicherung und Standards sowie Kostenmodelle und Incentivierung in Abhängigkeit von Materialzusammensetzung und Verwertungswegen wichtige Eckpunkte darstellen.

„Zudem muss es eine international klar abgestimmte Intention für ein End of Waste und auch für die Materialströme der Rezyklate geben“, so Rückert. Auch sei eine Unterstützung des Einsatzes von Rezyklaten sinnvoll. Dazu müsse natürlich auch ein Markt für Rezyklate erarbeitet und vorhandene Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen genutzt werden, um weitere Bürokratisierung zu vermeiden.

EPR national – und die Hersteller?
Das Thema EPR für Textilien ist für einige Inverkehrbringer noch recht abstrakt, erklärte Jonas Stracke vom Gesamtverband Textil und Mode.

„Es stehen noch viele Fragen im Raum. Beispielsweise, wie die künftigen Anforderungen für eine Produktverantwortung nach der Konsumeigenschaft für Hersteller aussehen könnten und vor allem, wie eine gleichberechtigte Teilnahme in einem künftigen EPR-System von der Herstellerindustrie aussehen kann. Hersteller wollen über ein mögliches Dokumentieren und Bezahlen hinaus aktiv werden, das zeichnet sich auch im Verband deutlich ab“, verdeutlichte Stracke.

Zur Untersuchung und Ausgestaltung eines möglichen EPR-Systems, dass sich an den Bedürfnissen der Herstellerindustrie orientiert, hat der Dachverband der Textil- und Modeindustrie Anfang Juni ein gemeinsames Projekt mit der Stiftung GRS-Batterien und der Gemeinsamen Rückgabesystem Servicegesellschaft sowie dem Forschungskuratorium Textil e.V. gestartet.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

Textilballen Foto Fa. Wenkhaus
02.05.2024

11. Internationaler bvse-Alttextiltag am 4.-5. Juni in Dresden

Zum 11. Internationalen bvse-Alttextiltag lädt der Fachverband Textilrecycling in diesem Jahr vom 4. bis zum 5. Juni 2024 nach Dresden ein.

Neben den aktuellen Themen, wie sinkenden Qualitäten bei gesammelten Alttextilien und der durch Fast-Fashion Konsum hervorgerufenen Probleme für das hochwertige Textilrecycling, wird die bvse-Tagung in diesem Jahr ihr Augenmerk auf die Recyclingverfahren legen, die zukünftig einen Teil der textilen Kreislaufwirtschaft bilden werden.

„Chemische Verfahren – Neuer Stoffstrom“ sind die Schlagworte, die am Dienstag, 4. Juni, neue innovative Textilrecyclingverfahren ankündigen, die nach der Tagungseröffnung durch bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock durch Fachexpert: innen vorgestellt werden.

Zum 11. Internationalen bvse-Alttextiltag lädt der Fachverband Textilrecycling in diesem Jahr vom 4. bis zum 5. Juni 2024 nach Dresden ein.

Neben den aktuellen Themen, wie sinkenden Qualitäten bei gesammelten Alttextilien und der durch Fast-Fashion Konsum hervorgerufenen Probleme für das hochwertige Textilrecycling, wird die bvse-Tagung in diesem Jahr ihr Augenmerk auf die Recyclingverfahren legen, die zukünftig einen Teil der textilen Kreislaufwirtschaft bilden werden.

„Chemische Verfahren – Neuer Stoffstrom“ sind die Schlagworte, die am Dienstag, 4. Juni, neue innovative Textilrecyclingverfahren ankündigen, die nach der Tagungseröffnung durch bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock durch Fachexpert: innen vorgestellt werden.

Kann der Weg zu einer zirkulären Textil- und Kreislaufwirtschaft durch ein neues chemisches Verfahren zum Monomer-Recycling von PET-Kunststoffen und Polyesterabfällen gelingen? Einblicke dazu gewährt Ben Rump, Geschäftsführer von matterr. Wie der Entwicklungsprozess bei der chemischen Verwandlung alter Textilien in Zellulose- und Polyesterkomponenten vom Labor bis zum Markt aussieht, erklärt der Mitbegründer des Startup-Unternehmens eeden GmbH, Steffen Gerlach.

Bringt vielleicht ein neues Faser-zu-Faser-Verfahren, das ganz ohne Chemie auskommt, den Durchbruch? Über den TURNS®-Faserkreislauf als Textilrevolution aus Franken berichtet die Mitbegründerin des im April 2023 gegründeten Startups TURNS GmbH, Katja Wagner. Anschließend teilt Klaus Wohnig (Atmedio GmbH) sein langjähriges Expertenwissen zu Alttextilien und dem Chemischen Kunststoffrecycling mit den anwesenden Teilnehmern und Branchenexperten. Der Tagungstag endet mit einem ersten Fazit des bvse-Vizepräsidenten und Fachverbandsvorsitzenden, Stefan Voigt, und des Fachreferenten für das Textilrecycling, Thomas Fischer.

Am Mittwoch, 5. Juni, konzentriert sich das Tagungsprogramm auf mögliche Modelle eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Alttextilien in Deutschland sowie die Sichtweise der betroffenen Stakeholder:innen darauf.

Zunächst startet André Rückert, Projektmanager bei der ECOLOGICON, mit Beschreibungen der praktischen und operativen Herausforderungen bei der Umsetzung eines EPR-Szenarios. Jonas Stracke, der sich als Textil-Ingenieur eng an der Schnittstelle zwischen Textil-/ Bekleidungsindustrie und Abfallwirtschaft befindet und nun beim Gesamtverband Textil- und Mode maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Strategien innerhalb der Branche beteiligt ist, gibt einen Einblick dazu, was EPR aus Sicht der Inverkehrbringer abdecken sollte.

Welche Rolle die angewandten Wissenschaften in den Prozessen des Textilsektors spielen, der durch aktuelle politische Regulierungen auf nationaler und europäischer Ebene immer weiter vorangetrieben wird, und wie sich Unternehmen daran beteiligen können, erläutert anschließend die wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Produkte und Stoffströme des Öko-Instituts, Clara Löw.

Wie wichtig verlässliche Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Sicherstellung von Inputqualitäten bei Recyclingunternehmen sind, weiß der Gründer der SRE GmbH und langjährige Branchenexperte, Thomas Staudt, genau. Sein Vortrag dreht sich um ein Modell zur Faserqualitätsbestimmung.

Ein abschließendes Podium bietet die Gelegenheit, die vorgetragenen Impulse der Referent: innen im Gespräch mit den Teilnehmenden noch einmal unter Moderation gemeinsam zu vertiefen und weitere relevante und aktuelle Themen der Branche zu diskutieren.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

11.12.2023

BTE: Vernichtung neuer Textilien und Schuhe absolute Ausnahme

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 

Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung plant die Europäische Union, die Vernichtung nicht verkaufter Textilien und Schuhe zu verbieten. Unterhändler von Europäischem Parlament und Ministerrat haben sich nach einer Mitteilung des Europäischen Rats darauf geeinigt, dass die Regelungen für Großbetriebe zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln gelten, für mittelgroße Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, kleine Unternehmen sollen ausgenommen werden. Details werden noch festgelegt.
 
Angesichts wiederholter Berichte mit schockierenden Bildern von Textil- und Bekleidungsbergen in der chilenischen Acatama-Wüste oder auf afrikanischen Deponien sei dieses Verbot zu erwarten gewesen, so der Verband. Allerdings sei von den Medien nicht thematisiert worden, woher die gezeigten Waren im Detail kommen und ob es sich (auch) um Neuware handelt. Unterschwellig hätte aber immer der Vorwurf mitgeschwungen, dass sich auch große Mengen ungebrauchter Textilien in den Müllbergen fänden.
 
Es ist also nachvollziehbar, dass die Politik die Modebranche für die tatsächlich immer schwierigere Entsorgungssituation bei Textilien und Schuhen in die Verantwortung nimmt. Dabei werde allerdings gerne unterschlagen, dass speziell die Neuware nach BTE-Schätzungen nur einen kleinen Bruchteil der entsorgten Ware ausmache.
 
Belegt werde dies durch eine BTE-Umfrage bei mehr als 200 Mode- und Schuhhändlern aus dem Jahr 2020. Danach sei die Vernichtung von unverkaufter Ware im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln würden lediglich zwei bis drei entsorgt oder recycelt. Und dabei handele es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln, die mitunter gar nicht verkauft werden könne oder sogar dürfe. Nicht berücksichtigt seine dabei Plagiate, die in der Regel von den Lieferanten vernichtet würden.
 
Logistisch dürfte die Entsorgung dieser Artikel keine Probleme bereiten. Bei einer Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) von 4,42 Mrd. Bekleidungsteilen in 2022 liege die Zahl entsorgter Neu-Textilien aus dem Handel lediglich bei rund 4,4 Mio. Teilen pro Jahr. Die Zahl entsorgter Alttextilien dürfte dagegen um ein Vielfaches höher sein, moniert der BTE und sieht darin die Quelle für die Müllberge.
 
In 2020 verstarben in Deutschland mehr als eine Million Menschen. Nach BTE-Schätzungen besitzt jeder Verstorbene im Durchschnitt mindestens 100 Bekleidungsteile (inkl. Socken, Wäsche, Sport- und Berufsbekleidung, ohne Schuhe). Auf die Sterbefälle dürften damit nach BTE-Schätzungen mindestens 100 Mio. entsorgte Textilien entfallen. Hinzu kämen hunderte Millionen Bekleidungsstücke, die jährlich wegen Beschädigung, Verschleiß oder Passformproblemen aussortiert werden müssten und mangels weiterer Verwendungsoptionen beim Entsorger landeten.
 
Der Verband zieht das Fazit, dass der Anteil von neuen Textilien und Schuhen an der gesamten Entsorgungsmenge äußerst gering und deren Verwertung vielfach sogar geboten bzw. notwendig sei. Er werde sich in den anstehenden Verhandlungen vor diesem Hintergrund dafür einsetzen, dass dies auch künftig ohne unnötigen bürokratischen Aufwand möglich bleibe.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

bvse: Sammelstruktur für Alttextilien gilt zu erhalten (c) NABU
25.10.2023

bvse: Sammelstruktur für Alttextilien gilt zu erhalten

Auf dem Dialogforum Kreislaufwirtschaft des NABU stellte bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard in einer Diskussionsrunde klar, dass in Deutschland bereits gut funktionierende Strukturen einer bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien existieren, die es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten gilt.

Als Sprachrohr von rund 100 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling nahm bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard am 19.10.2023 an dem von NABU veranstalteten „Dialogforum Kreislaufwirtschaft“ teil.

Das Forum fand unter dem Motto „Von vorne denken: Produktpolitik im Fokus“ in Berlin statt und beleuchtete Aspekte der europäischen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und auch die Recyclingfähigkeit von Textilien schon bei Prozessen der Produktion erreicht werden können.

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie stand auch die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zur Diskussion.

Auf dem Dialogforum Kreislaufwirtschaft des NABU stellte bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard in einer Diskussionsrunde klar, dass in Deutschland bereits gut funktionierende Strukturen einer bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien existieren, die es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten gilt.

Als Sprachrohr von rund 100 Mitgliedsunternehmen im Fachverband Textilrecycling nahm bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard am 19.10.2023 an dem von NABU veranstalteten „Dialogforum Kreislaufwirtschaft“ teil.

Das Forum fand unter dem Motto „Von vorne denken: Produktpolitik im Fokus“ in Berlin statt und beleuchtete Aspekte der europäischen Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit und auch die Recyclingfähigkeit von Textilien schon bei Prozessen der Produktion erreicht werden können.

Vor dem Hintergrund der Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie stand auch die Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien zur Diskussion.

Hierin hob bvse-Rechtsreferentin Deliana Bungard die besondere Bedeutung der in Deutschland bereits jetzt bestehenden und gut funktionierenden Strukturen der bürgernahen und getrennten Sammlung von Alttextilien hervor. „Diese gilt es insbesondere bei einem einzuführenden System der erweiterten Herstellerverantwortung zu erhalten“, so Bungard.

„Die gewerblichen Unternehmen, die auch im bvse Alttextilien sammeln und sortieren, spielen für dieses System eine wichtige Rolle und sind kompetente Ansprechpartner:innen für Kommunen, Institutionen und Organisationen. Wir appellieren daher an die Politik, diese entsprechend auch als wichtige Akteur:innen der textilen Wertschöpfungskette im Gesetzgebungsprozess anzuerkennen“, forderte die bvse-Rechtsreferentin.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
06.07.2023

EU-Entwurf zum Umgang mit Textilabfällen bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

„Allerdings bleibt der vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie deutlich hinter den Erwartungen zurück und trägt nicht den seit vielen Jahren etablierten Systemen in der EU und vor allem in Deutschland Rechnung. Mit Sorge betrachten wir das Nichtvorhandensein der gewerblichen Sammler von Alttextilien in dem vorgelegten Entwurf. Denn die gewerblichen Sammler in Deutschland sorgen bereits jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den karitativen Organisationen für ein flächendeckendes, gut funktionierendes und für die Bürgerinnen und Bürgern kostenloses Sammelnetz. Dass sie ebenfalls eine Schlüsselrolle haben, sollte nicht außer Acht gelassen werden“, äußerte Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling seine Enttäuschung.

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

„Für den bvse werfen die geplanten Vorgaben zur Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung viele offene Fragen auf. Wir hoffen, dass das Bundesumweltministerium sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzt, den Erhalt der gut funktionierenden Sammel- und Sortierstrukturen in Deutschland zu sichern“, so Voigt weiter.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

24.05.2023

bvse: Rahmenbedingungen zur Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung
„Für die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Sammlungen bereits erfüllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten ein bundesweit flächendeckendes, lückenloses Angebot zur Annahme der Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt für Drittvergaben nach § 22 KrWG oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnützige und gewerbliche Sammler“, betont der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.

CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur für bestimmte Altkleidercontainer
Darüber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren, vermehrt verunsicherte Anfragen darüber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europäischen Richtlinien übereinstimmt. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden darf. CE-Zeichen geben darüber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

„Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht für einen Altkleidercontainern besteht, richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europäischen Maschinenrichtlinie unterfällt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit umfasst ist“, stellt Voigt klar.

„Altkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen und über ein Antriebssystem verfügen, unterliegen den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie. Diese Behälter müssen nach erfolgreich erfolgter Prüfung zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer CE-Kennzeichnung für solche Altkleidercontainer fordern, sind also rechtskonform“, so Voigt.

„Altkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschließlich durch den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schließen lässt, gehören hingegen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Für diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann der Nachweis, dass die einschlägigen Produktsicherheitsanforderungen erfüllt sind, durch eine von den zuständigen Behörden anerkannte entsprechende unabhängige Zertifizierung, wie dem GS (geprüfte Sicherheit)-Zeichen erleichtert werden“, erläutert bvse-Vizepräsident Stefan Voigt.

"Da bei beiden Systemen eine regelmäßige Prüfung der Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Überwachung der Überprüfung nur verlässlich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit funktionstüchtigen Kontaktdaten versehen sind", fügte Voigt noch hinzu.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

17.03.2023

Alttextilmarkt: Preiskampf um Sammelmengen und wirtschaftliche Sortierung zunehmend schwierig

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Auch im Jahr 2022 stand die Alttextilbranche vor neuen Marktsituationen und Herausforderungen. In Zukunft werden insbesondere neue EU-Vorgaben auf die Dynamik des Alttextilmarktes Einfluss nehmen, so der Vorstand des bvse-Fachverbands Textilrecycling.

Im Jahr 2022 zeigte sich die Alttextilbranche sowohl von den Folgen der COVID-19-Pandemie als auch von den Auswirkungen des andauernden Ukraine-Russland Krieges betroffen. Die Sammelmengen von Alttextilien fielen erneut leicht ein. Gleichzeitig setzte sich der Rückgang an qualitativ hochwertigen Alttextilien in der Sammlung fort.

Ein weiterer neuer Trend zeichnete sich ab: Infolge anderer Materialzusammensetzungen wurden die einzelnen Teile in der Sammelware im Durchschnitt leichter. „Damit stehen den Sortierern zwar mehr Stücke im Original zur Verfügung, dies führt aber aufgrund von mangelnden Qualitäten nicht zwangsweise zu einer besseren Wiederverwendungsquote“, stellt der Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt, klar.

Preiskampf um verfügbare Sammelmengen und Kostensteigerungen
„Aufgrund der in 2022 wieder freien Kapazitäten in den Sortierwerken führt die geringer verfügbare Menge an Sammelware zu einem Preiskampf. In der Folge konnten Sammelunternehmen Umsatzeinbußen aus 2020 teilweise wieder ausgleichen“, beschreibt der stellvertretende Fachverbandsvorsitzende Stephan Kowoll die Situation der Alttextilsammler.

Unternehmen, die Sortieranlagen betrieben, sahen sich hingegen trotz der an sich guten Verkaufserlöse durch drastisch erhöhte Kosten im Bereich des Wareneinkaufs und der Sortierkosten belastet. „Die massiv gestiegenen Löhne sorgen zusammen mit großen Steigerungen im Bereich der Energie- und Treibstoffkosten für eine Situation, die eine wirtschaftliche Sortierung in Deutschland immer mehr erschwert“, verdeutlicht der Fachverbandsvorsitzende Voigt die Lage der Sortierbetriebe.

Exportmärkte: Stop and Go mit hohen Frachtraten
In Afrika stieg die Nachfrage nach tragbaren Textilien in 2022 weiter an. Zeitgleich wurden infolge des Kriegs in der Ukraine EU-weit Exportverbote nach Russland – auch für Alttextilien – verhängt. „Der für die Branche existenziell wichtige Export der sortierten Alttextilprodukte in die Auslandsmärkte wurde durch die mittlerweile fast verdoppelten Frachtraten in die Destinationen Afrika und Südamerika stark belastet“, macht Vorsitzender Voigt auf weitere Kostensteigerungen für die Branche aufmerksam.

Erarbeitung und Einführung eines nationalen EPR-Systems im Fokus
Der Alttextilmarkt ist im Umbruch, darin ist sich die Fachverbandsspitze einigt. Politische und legislative Neuerungen auf EU- und Bundesebene werden die Dynamik des Alttextilmarkts sowohl in der EU als auch in Deutschland verändern. Im besonderen Fokus steht für den Fachverband dabei die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Systems der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die auf den zukünftigen Alttextilmarkt entscheidenden Einfluss nehmen wird.  

„Durch die verpflichtende Getrenntsammlung ab 2025 wird es erwartungsgemäß zu einem weiteren Abfall der Rohwarenqualitäten bei steigenden Mengen kommen. Im Hinblick darauf ist die Einbeziehung der deutschen Sammler und Sortierer bezüglich einer Querfinanzierung der zu erbringenden abfalltechnischen Leistungen unabdingbar. Das in Deutschland bewährte und funktionierende Sammelsystem im Zusammenspiel mit den kommunalen, gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern muss weiterhin aufrechterhalten und gestärkt werden“, betonten die Fachverbandschefs Stefan Voigt und Stephan Kowoll übereinstimmend.

Weitere Informationen:
Alttextilien
Quelle:

bvse-Fachverband Textilrecycling