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15.02.2023

BTE kooperiert mit DMI: Modetrendanalysen für den Handel

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
 
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochprofessionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:

  1.  Orderinfo – The Bestsellers To Come: Bereits zum Auftakt der Orderrunde wurde eine umfassende Orientierung über die Themen, Key Pieces und Must-Haves in der Women’s und Men‘s Wear inklusive Accessoires als Grundlage für die eigene Saison-Order erstellt. Diese erhielt nach den Messen in Berlin und Düsseldorf auf Grundlage der ersten Orderergebnisse ein umfangreiches Update, das die Highlights der Saison noch einmal zusammenfasst und zusätzliche Ordersicherheit gibt.
  2. Orderinfo Schuhe & Taschen – The Must Haves To Come: Diese spezifische Analyse enthält sämtliche für Einkäufer von Schuhen und Taschen relevanten Trendinformationen und -inspirationen. In Vorträgen mit opulenten Moodboards wird zunächst in die jeweilige Farb- und Gedankenwelt der Trendthemen eingeführt und die Must-Have-Produkte im Bereich Schuhe und Taschen herausgearbeitet. Zusätzlich zu dem Zugang zum Video-Streaming erhält man eine umfangreiche digitale Dokumentation mit dem gesamten Bildmaterial und den wichtigsten Informationen.

Beide Produkte sind für Mitglieder im Einzelhandelsverband zum Sonderpreis von jeweils 199 Euro erhältlich, Nicht-EHV-Mitglieder zahlen 226 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Weitere Informationen und Bestellung auf der BTE-Website.

Weitere Informationen:
BTE DMI-Orderinfo
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.02.2023

HDE-Prognose: Preisbereinigt sinken 2023 Umsätze im Einzelhandel um drei Prozent

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Knapp die Hälfte des Einzelhandels in Deutschland erwartet Umsätze auf Vorjahresniveau oder knapp darüber, etwa ein Drittel eine Umsatzentwicklung leicht unter Vorjahr, 18 Prozent gehen von deutlichen Umsatzrückgängen aus. Das ergab eine aktuelle Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter rund 900 Handelsunternehmen. Der HDE geht für das laufende Jahr von einem preisbereinigten Umsatzminus von drei Prozent aus.

„Der Einzelhandel behauptet sich 2023 unter nach wie vor schwierigen Bedingungen gut, verliert jedoch leicht an Boden. Die Zahl der Betriebe im Handel wird weiter sinken. Das Umfeld bleibt von Unsicherheit geprägt, jedoch bietet die Digitalisierung nach wie vor große Chancen“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Die HDE-Prognose von real minus drei Prozent, entspricht einem nominalen Plus von zwei Prozent. Dabei bleibt der Online-Handel Wachstumstreiber. So geht der HDE für diesen Teilbereich von einem nominalen Plus von acht Prozent im Vorjahresvergleich aus, was einem preisbereinigten Wachstum von vier Prozent entspricht.

Zwar geben in der HDE-Umfrage 36 Prozent der Befragten an, einen eigenen Online-Shop zu betreiben, 19 Prozent verkaufen Waren über Online-Marktplätze – manche nutzen auch beide Modelle parallel. 56 Prozent aber verkaufen keine Waren im Internet. „Die Digitalisierung ist im Einzelhandel längst angekommen. Sie bietet auch für die mehr als 50 Prozent unserer Händlerinnen und Händler, die aktuell noch keine Waren im Internet anbieten, große Chancen“, so von Preen. Nach den coronabedingten Geschäftsschließungen müsse künftig vor allem der Mittelstand mit Coachings und Abschreibungsmöglichkeiten unterstützt werden, denn finanzielle Rücklagen seien krisenbedingt meist aufgebraucht.

Entscheidend für den Erfolg des Handels wird es sein, dem sich verschärfenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Zwar hat die Branche über die Krisen der vergangenen Jahre hinweg ihr Stellenangebot weiter ausgebaut, kann aber nicht alle Arbeitsplätze besetzen. Aktuell sind nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag 30. Juni 2022 mehr als 3,1 Millionen Menschen im Einzelhandel beschäftigt, das ist ein Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Juni 2021. Doch die HDE-Umfrage zeigt, dass 63 Prozent der Händlerinnen und Händler unter Arbeitskräftemangel leiden. Von Preen: „Wir müssen künftig noch besser die Attraktivität des Einzelhandels und seiner Arbeitsplätze mit einer Vielfalt an Entwicklungsmöglichkeiten darstellen. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit machen deutlich, dass zuletzt mehr als 50.000 Stellen in der Branche offen waren. Daraus erwachsen große Herausforderungen – gerade für eine Branche im Umbruch.“ Der HDE startete deshalb vor kurzem die Ausbildungskampagne Karriere Handel (www.karriere-handel.de). Zudem fordert der Verband eine Investitions- und Innovationsoffensive für die Berufsschulen und mehr Anerkennung für die Chancen und Vorteile einer dualen Berufsausbildung.

Weitere Informationen:
HDE Umsatzprognose
Quelle:

HDE

31.01.2023

A+A launcht Webinar Reihe „Expert Talks“

Im Vorlauf zur A+A starten die Organisatoren als inhaltliche Vorbereitung der Messe am 8. Februar die Webinar Reihe „A+A Expert Talks“ zu wichtigen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die innovative Webinar-Reihe richtet sich gleichermaßen an Ausstellende sowie Besucherinnen und Besucher der A+A.

Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz) bietet die Weltleitmesse für persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besondere Netzwerk- und Informationsformate.

Im Vorlauf zur A+A starten die Organisatoren als inhaltliche Vorbereitung der Messe am 8. Februar die Webinar Reihe „A+A Expert Talks“ zu wichtigen Themen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit. Die innovative Webinar-Reihe richtet sich gleichermaßen an Ausstellende sowie Besucherinnen und Besucher der A+A.

Gemeinsam mit ihren strategischen Partnern der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI), Fraunhofer IPA, German Fashion (Modeverband Deutschland e.V.), DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfall Versicherung), BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), IVPS (Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e.V.) sowie IFA (Institut für Arbeitsschutz) bietet die Weltleitmesse für persönlichen Schutz, betriebliche Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit besondere Netzwerk- und Informationsformate.

Die Webinare sind in Englisch und richten sich an Entscheiderinnen und Entscheider aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsplanung und Produktionsplanung sowie an Versicherer, Sicherheitsingenieurinnen und -Ingenieure, Betriebsmedizinerinnen und -Mediziner aus ganz Europa.

In Kooperation mit dem Fraunhofer IPA gibt die erste Websession am 8.2.2023 einen spannenden Einblick in die aktuellen Entwicklungen und Innovationen der Exoskelett-Technologie. Exoskelette und Wearables sind branchenübergreifend eines der zukunftsweisenden Themen in der Arbeitswelt und werden in Industrie, Logistik, Handwerk und Pflege bereits erfolgreich eingesetzt. Aktiv angetriebene Exoskelette werden den Menschen in Zukunft nicht ersetzen, sondern mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) effektiver unterstützen und zunehmend körperliche Einschränkungen kompensieren − und damit auch dazu beitragen, dass Arbeitskräfte länger leistungsfähig und gesund bleiben. Sie werden zunehmend in der Prävention und Therapie von Muskel- und Skelett-Erkrankungen eingesetzt.

Weitere Informationen:
A + A Arbeitsschutz Arbeitssicherheit
Quelle:

Messe Düsseldorf GmbH

Foto Pixabay
08.12.2022

Südwesttextil hält Vertrauensarbeitszeit mit Pflicht zur Arbeitszeiterfassung vereinbar

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Auf die Begründung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeiterfassungsurteil reagiert der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil mit Vorschlägen für die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.

Nach den nun vorliegenden Gründen zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeitenden zu erfassen. Dem Betriebsrat steht aber kein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Systems zu, mit dem die tägliche Arbeitszeit solcher Mitarbeitenden erfasst werden soll.

Die Arbeitszeiterfassung muss sich aber nicht auf Mitarbeitende erstrecken, für die das Arbeitszeitgesetz nicht gilt, insbesondere leitende Angestellte. Dass die Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung der Grundsätze der Entscheidung nach wie vor möglich bleibt, begrüßt Südwesttextil als Arbeitgeberverband der Textil- und Bekleidungsindustrie.

Grundsätzlich positiv bewertet der Verband den vorhandenen Spielraum in der Ausgestaltung des Systems. Nichtsdestotrotz bedeute die Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber einen erheblichen Bürokratie-Mehraufwand. Dass die Verpflichtung ab sofort, ohne Übergangsfrist gelte, hält der Verband insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen ohne große Personalabteilungen für problematisch.

Angesichts der Ankündigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Vorschläge für die Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung zu machen, plädiert Südwesttextil für eine Umstellung der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Flexible Arbeitszeitmodelle sind ein wesentlicher Baustein, um in einer globalisierten Welt mit volatilen Märkten und der damit verbundenen just-in-time-Produktion wettbewerbsfähig zu bleiben, aber auch um eine angemessene Work-Life-Balance zu ermöglichen, damit insbesondere Eltern oder pflegende Angehörige ihren Alltag bewältigen können.

Mit einer Reform hat der Gesetzgeber aus Perspektive des Verbands nun die Chance das überholte und praxisferne Recht an die Realität unserer heutigen, digitalen Arbeitswelt anzupassen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden stehen bei unseren Mitgliedsunternehmen an erster Stelle. Durch die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung dürfen aber bestehende und sehr gut funktionierende Systeme nicht komplizierter oder gar verhindert werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

(c) BVMed
03.11.2022

BVMed veröffentlicht Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module bereits heruntergeladen werden können.

„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.

Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:

  • Modul 0: Anwendungsbereich
  • Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
  • Modul 2: Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BVmed
26.10.2022

BVMed: Bevölkerung legt bei Medizinprodukten größten Wert auf „hochwertige Qualität“

Der deutschen Bevölkerung ist beim Einsatz von Medizinprodukten deren „hochwertige Qualität“ am wichtigsten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Neben Funktionsfähigkeit sowie sicherer und einfacher Bedienung legen 28 Prozent der Deutschen auch Wert auf eine heimische Produktion sowie 8 Prozent auf eine nachhaltige Produktion. „Die Ergebnisse zeigen, dass den Menschen in Deutschland die gleichen Themen, wie die der MedTech-Branche am Herzen liegen: Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten und die Stärkung des MedTech-Standorts Deutschland“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der deutschen Bevölkerung ist beim Einsatz von Medizinprodukten deren „hochwertige Qualität“ am wichtigsten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). Neben Funktionsfähigkeit sowie sicherer und einfacher Bedienung legen 28 Prozent der Deutschen auch Wert auf eine heimische Produktion sowie 8 Prozent auf eine nachhaltige Produktion. „Die Ergebnisse zeigen, dass den Menschen in Deutschland die gleichen Themen, wie die der MedTech-Branche am Herzen liegen: Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung mit Medizinprodukten und die Stärkung des MedTech-Standorts Deutschland“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Auf die Frage „Was ist / wäre Ihnen persönlich bei Medizinprodukten (z.B. Verbandmittel, Hörgeräte, künstliche Gelenke) besonders wichtig?“ nannten 59,4 Prozent der Deutschen das Qualitätskriterium als wichtigen Aspekt. 51 Prozent nannten das Kriterium „Funktionsfähigkeit und Zweckerfüllung“, gefolgt von 38,4 Prozent für „Sicherheit in der Bedienung und Anwendung sowie 31,7 Prozent für „Einfache Bedienung und Anwendung“. Immerhin 28,3 Prozent ist eine Produktion in Deutschland wichtig, dagegen nur 19,3 Prozent „Niedrig im Preis“ und 8,1 Prozent eine „Nachhaltige Produktion“.

„Die Deutschen haben ein sehr gutes Gespür dafür, dass Medizinprodukte nicht mit normalen Konsumgütern vergleichbar sind“, so BVMed-Geschäftsführer Möll. „Bei medizintechnischen Lösungen geht es um die Gesundheit der Menschen, um Lebensrettung, um Mobilität, um Lebensqualität. Deshalb stehen eine hochwertige Qualität und die Funktionsfähigkeit an oberster Stelle. Und die deutsche Bevölkerung weiß: Qualität hat seinen Preis.“

Der BVMed setzt sich daher – auch aufgrund der Erfahrungen mit Versorgungsengpässen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie und der nach wie vor angespannten Lieferketten – für eine Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland und eine größere strategische Unabhängigkeit Europas bei systemrelevanten Medizinprodukten ein. Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan hatte auf der Jahrespressekonferenz des deutschen Medizintechnik-Verbandes Mitte Oktober 2022 ein abgestimmtes Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschland gefordert. Lugan verwies auf die dramatischen Kostensteigerungen und die zunehmenden regulatorischen Hemmnisse, unter denen die Innovationskraft der Medizintechnik-Branche in Deutschland leide.

BVMed-Geschäftsführer Möll zeigt sich zudem überzeugt, dass für die Bevölkerung künftig das Thema Nachhaltigkeit auch bei Medizinprodukten an Bedeutung gewinnen werde. „Moderne Medizintechnologien dienen den Menschen und ihrer Gesundheitsversorgung. Hierbei müssen die Lebensgrundlagen der Menschen im Blick behalten werden. Menschenrechte und Umweltaspekte müssen umfassend geachtet und sichergestellt werden“, so Möll. Die MedTech-Branche stelle sich dieser besonderen Verantwortung.

Der BVMed hatte deshalb beim WifOR-Institut eine Studie zur Berechnung des sozialen, ökologischen und ökonomischen Fußabdrucks der Medizintechnik-Branche in Deutschland beauftragt (SEE-Impact-Study), die Mitte Oktober 2022 veröffentlicht wurde. „Mit dieser weltweit erstmaligen SEE-Branchenstudie ermöglichen wir eine umfassende Nachhaltigkeitsmessung anhand von wichtigen Indikatoren und im Branchenvergleich“. Die Studie kann unter www.bvmed.de/branchenstudien heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:
BVMed Medizinprodukte Medizinprodukte Umfrage
Quelle:

BVmed

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

13.09.2022

HDE-Konsumbarometer im September: Verbraucherstimmung trübt sich weiter ein

Angesichts der aktuellen Energiekrise, der anhaltend hohen Inflation und pandemiebedingter Unsicherheiten ist im September erneut eine Verschlechterung der Verbraucherstimmung zu beobachten. Das zeigt das Konsumbarometer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Nachdem der Index im August ein Allzeittief erreicht hat, fällt er nun auf einen neuen Allzeit-Tiefststand. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht, sodass die nächsten Monate voraussichtlich von Konsumzurückhaltung geprägt sein werden.

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher trüben sich im Vergleich zum Vormonat weiter leicht ein. Ihr pessimistischer Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation deckt sich mit dem der Unternehmen. Noch vor einem Jahr fielen die konjunkturellen Erwartungen der Verbraucher deutlich besser aus. Auch bei den eigenen Einkommenserwartungen hält der Negativtrend an. Sie gehen sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Hinzu kommt, dass sich das verfügbare Haushaltseinkommen mit steigenden Lebenshaltungskosten verringert. Somit bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern weniger Geld für den privaten Konsum.

Angesichts der aktuellen Energiekrise, der anhaltend hohen Inflation und pandemiebedingter Unsicherheiten ist im September erneut eine Verschlechterung der Verbraucherstimmung zu beobachten. Das zeigt das Konsumbarometer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Nachdem der Index im August ein Allzeittief erreicht hat, fällt er nun auf einen neuen Allzeit-Tiefststand. Eine Trendumkehr ist nicht in Sicht, sodass die nächsten Monate voraussichtlich von Konsumzurückhaltung geprägt sein werden.

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher trüben sich im Vergleich zum Vormonat weiter leicht ein. Ihr pessimistischer Blick auf die gesamtwirtschaftliche Situation deckt sich mit dem der Unternehmen. Noch vor einem Jahr fielen die konjunkturellen Erwartungen der Verbraucher deutlich besser aus. Auch bei den eigenen Einkommenserwartungen hält der Negativtrend an. Sie gehen sowohl im Vergleich zum Vormonat als auch im Vergleich zum Vorjahresmonat zurück. Hinzu kommt, dass sich das verfügbare Haushaltseinkommen mit steigenden Lebenshaltungskosten verringert. Somit bleibt Verbraucherinnen und Verbrauchern weniger Geld für den privaten Konsum.

Dass in den kommenden Monaten mehr Geld für die Lebenshaltung benötigt wird, zeigt sich auch in der Entwicklung der Anschaffungs- und Sparneigung. Die Anschaffungsneigung der Verbraucher geht weiter zurück und fällt auf ein neues Allzeittief. Größere Beträge beiseitezulegen und zu sparen, ist jedoch ebenfalls nicht geplant. Die Sparneigung ist wie bereits im Vormonat gering. Zwar rechnen Verbraucherinnen und Verbraucher in nächster Zeit mit einem Nachlassen der Preisanstiege, doch die derzeitige Konsumzurückhaltung wird voraussichtlich anhalten.

Die erneute Eintrübung der Verbraucherstimmung ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die deutlich steigenden Lebenshaltungskosten im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher angekommen sind. Da die weiteren Kostenentwicklungen bislang nicht absehbar sind, ist eine Aufhellung der Verbraucherstimmung in den bevorstehenden Wochen und Monaten nicht zu erwarten. Vielmehr könnten im Herbst mit Blick auf die Energieversorgung und die Pandemie zusätzliche Unsicherheiten aufkommen. Eine spürbare Verbesserung der Verbraucherstimmung zeigt sich daher vermutlich nicht vor dem Frühjahr des nächsten Jahres. Bis dahin könnte auch die Dynamik beim privaten Konsum gering bleiben.

Das HDE-Konsumbarometer erscheint monatlich und basiert auf einer Umfrage unter 1.600 Personen zur Anschaffungsneigung, Sparneigung, finanziellen Situation und anderen konsumrelevanten Faktoren. Es bildet nicht das aktuelle Verbraucherverhalten ab, sondern die erwartete Stimmung in den kommenden drei Monaten.

Quelle:

Handelsverband Deutschland (HDE)

Prof. Siegfried Russwurm Fotograf: Christian Kruppa. Prof. Siegfried Russwurm.
05.09.2022

BDI: Erhebliche Mängel und Lücken im Entlastungspaket

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses äußerte sich BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Der Koalitionsausschuss habe ein großvolumiges Entlastungspaket beschlossen, das überwiegend auf private Haushalte abziele. Die Wirtschaft erkenne das Bestreben der Bundesregierung an, den Bürgerinnen und Bürgern rasch und zielorientiert zu helfen, sehe aber erhebliche Mängel und Lücken im Entlastungspaket der Koalition. Aus Sicht der Wirtschaft seien die vorgestellten Maßnahmen enttäuschend und unkonkret: "Immer mehr Betriebe und Unternehmen sind angesichts explodierender Gas- und Strompreise existentiell bedroht."

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses äußerte sich BDI-Präsident Siegfried Russwurm. Der Koalitionsausschuss habe ein großvolumiges Entlastungspaket beschlossen, das überwiegend auf private Haushalte abziele. Die Wirtschaft erkenne das Bestreben der Bundesregierung an, den Bürgerinnen und Bürgern rasch und zielorientiert zu helfen, sehe aber erhebliche Mängel und Lücken im Entlastungspaket der Koalition. Aus Sicht der Wirtschaft seien die vorgestellten Maßnahmen enttäuschend und unkonkret: "Immer mehr Betriebe und Unternehmen sind angesichts explodierender Gas- und Strompreise existentiell bedroht."

Die Industrie erwarte von der Bundesregierung, die Belange und praktischen Erfordernisse der Unternehmen stärker in ihr laufendes Krisenmanagement einzubeziehen und den Industriestandort mit aller Kraft zu schützen. Die Brisanz der Situation erfordere für die am stärksten betroffenen Unternehmen sehr schnell wirkende Maßnahmen und unkomplizierten Zugang zu angemessenen Hilfsleistungen über die jetzt angekündigte Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen hinaus. Eine staatliche Ko-Finanzierung der Strom-Übertragungsnetzentgelte wäre dafür ein zielgerichteter Ansatzpunkt.

Die Dramatik beim Strompreis verlange, dass vorübergehend alles, was geht, schnell wieder Strom produziert. Das komme privaten und gewerblichen Verbrauchern gleichermaßen zugute. Essenziell seien sofortige Entscheidungen und praktische Schritte für eine möglichst große Verbreiterung des Stromangebots durch den schnellen Hochlauf von Stein- und Braunkohlekraftwerken, die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke und die maximale Nutzung der Potenziale erneuerbarer Energien. Die tatsächliche Umsetzung längst getroffener Entscheidungen und die Lösung konkreter Probleme wie bei der Kohlelogistik dürften sich nicht noch weiter verzögern, damit eine stabile Versorgung über Herbst und Winter gewährleistet ist.

Die Industrie begrüßt die Ankündigungen der Bundesregierung, bevorzugt auf EU-Ebene Initiativen zur Dämpfung des drastischen Strompreisanstiegs zu ergreifen und dabei möglichst bald zu wirksamen Entscheidungen zu kommen. Die Industrie bietet ausdrücklich an, im Vorfeld ihre Expertise für Lösungen einzubringen. Wichtig sind eine Eingrenzung des Strompreisanstiegs und zugleich effektive Marktsignale für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren sowie die Versorgungssicherheit.

Unverständlich viel Zeit sei bisher durch fehlende Rechtssicherheit für den sogenannten Fuel-Switch, den befristeten Wechsel von Gas auf Öl in Betrieben, verloren gegangen. Gerade viele Mittelständler wollten und könnten ihre Produktion vorübergehend ohne Gas aufrechterhalten, ihren Gasbedarf senken und zugleich mehr Versorgungssicherheit für sich selbst und für ihre Kunden gewinnen.

"Es braucht eine deutliche Beschleunigung bei allen relevanten Genehmigungen und viel schnellere Entscheidungen der Behörden vor Ort. Die Bundesregierung muss verbindlich klarstellen, dass jetzige Einsparungen von Gas in den Unternehmen im Falle einer Gasmangellage auf Belieferungsreduzierungen angerechnet werden. Für rasche Einspareffekte wäre es kontraproduktiv, wenn diejenigen, die ihren Gasverbrauch jetzt bereits reduzieren, im Falle einer Gasmangellage dafür faktisch bestraft würden,“ so der BDI-Präsident.

Weitere Informationen:
BDI erneuerbare Energien Energiekrise
Quelle:

BDI e.V.

31.08.2022

BVMed unterstützt BMG-Aktivitäten und neues MDCG-Papier

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den im Juli 2022 begonnenen „Dialogprozess“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und das aktuelle Papier der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) auf EU-Ebene, um die Probleme bei der Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) durch pragmatische Lösungen anzugehen.

Die „Medical Device Coordination Group“ hat am 26. August 2022 ein Papier veröffentlicht, das Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der Benannten Stellen, zum Zugang zu Benannten Stellen und zur Vorbereitung der Hersteller enthält, um die MDR-Implementierung zu unterstützen und Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten zu vermeiden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den im Juli 2022 begonnenen „Dialogprozess“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und das aktuelle Papier der „Medical Device Coordination Group“ (MDCG) auf EU-Ebene, um die Probleme bei der Implementierung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) durch pragmatische Lösungen anzugehen.

Die „Medical Device Coordination Group“ hat am 26. August 2022 ein Papier veröffentlicht, das Maßnahmen zur Verbesserung der Kapazitäten der Benannten Stellen, zum Zugang zu Benannten Stellen und zur Vorbereitung der Hersteller enthält, um die MDR-Implementierung zu unterstützen und Versorgungsengpässe mit Medizinprodukten zu vermeiden.

Der BVMed begrüßt zahlreiche der vorgeschlagenen Maßnahmen. So wird empfohlen, hybride Audits wo immer möglich durchzuführen sowie vorgeschlagen, bei der Überwachung von „Legacy Devices“ (Bestandsprodukten) die „Flexibilität voll auszunutzen“. Zudem sollen MDCG-Guidances überarbeitet werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand zu beseitigen. Außerdem sollen vor und während der Konformitätsbewertungsverfahren strukturierte Dialoge zwischen Benannter Stelle und Hersteller aufgenommen werden. Viele der sinnvollen Ansätze sind jedoch wenig konkret und es fehlen mögliche legislative Maßnahmen. So beispielsweise ein Durchführungsrechtsakt zu Art. 97 (3), um die Anwendung europaweit zu harmonisieren.

„Das MDCG-Papier hilft, aber wir brauchen schnell weitere, konkrete und vor allem pragmatische Maßnahmen, um die Warteschleifen im Zertifizierungsstau aufzulösen. Wir müssen Tempo machen und brauchen weitere Schritte“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed setzt sich unter anderem für folgende Maßnahmen ein:

  • Der Fokus bei MDR-Zertifizierungen muss auf dem Delta zu den Richtlinien liegen („GAP Review“): Die Benannte Stelle sollte bei „Legacy Devices“ das Review auf die Forderungen der MDR, die über die bereits bekannten Forderungen der alten Richtlinien hinaus gehen, fokussieren. Dabei sollten bereits bekannte Alt-Nachweise verwendet werden, bei denen sich die Anforderungen von denen der MDR nicht unterscheiden.
  • „Zertifikate unter Auflagen“ sollten nicht auf klinische Daten limitiert werden: Zertifikate unter Auflagen gab es bereits unter den Richtlinien. Diese dürfen nicht rein auf klinische Daten limitiert werden, wenn keine Zweifel an der Sicherheit oder Performance des Produktes bestehen.
  • Aussetzen von „Scope Extension Audits“: Hersteller, die eine langjährige Geschäftsbeziehung mit ihrer Benannten Stelle haben, sind mit ihren Prozessen, Fertigungsanlagen, größtenteils auch Mitarbeitern bei den Auditoren und Reviewern bekannt. Ein Verschieben dieser Audits in das nächste Überwachungsaudit würde Kapazitäten für andere wichtige Reviews und Audits freigeben.
  • Lösungen für Hersteller ohne Benannte Stelle: Es werden dringend Lösungen für Medizinprodukte-Hersteller benötigt, die trotz großer Aufwände und Bemühungen noch immer keine Benannte Stelle gefunden haben.

„Schnelligkeit ist jetzt wichtig. Alle Anstrengungen, die erst am Ende des Jahres greifen, kommen zu spät. Denn die MedTech-Unternehmen müssen jetzt schwierige Entscheidungen darüber treffen, welche Produkte im Markt gehalten werden können. Deshalb brauchen wir jetzt eine europaweit abgestimmte Strategie mit pragmatischen Lösungen“, so Möll.

Weitere Informationen:
BVMed EU-Medizinprodukte-Verordnung
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Anne Spranger Foto: BVMed
Anne Spranger
10.08.2022

BVMed baut wissenschaftliches Institut auf

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) baut ein wissenschaftliches Institut auf, das sich unter anderem der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung sowie Fragen der Methoden- und Nutzenbewertung von Medizinprodukten widmen wird. Die wissenschaftliche Kompetenz im Verband soll ausgebaut und die Evidenz der Patient:innenversorgung mit Medizinprodukten gestärkt werden.

Neben einer engen Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen, Behörden und Patient:innen-Vertretungen ist die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Selbstverwaltung, beispielsweise dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von zentraler Bedeutung. Die Orientierungslinien für das BVMed-Institut sind die Patient:innensicherheit, der Ausrichtung an Nutzerbedürfnissen und die wissenschaftliche Qualitätssicherung.

Die Leitung des neuen BVMed-Instituts übernimmt die Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaftlerin Anne Spranger. Sie war zuletzt an der TU Berlin im Fachgebiet „Management im Gesundheitswesen“ unter der Leitung von Prof. Dr. Reinhard Busse und dem „European Observatory on Health Systems and Policies“ tätig.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) baut ein wissenschaftliches Institut auf, das sich unter anderem der Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung sowie Fragen der Methoden- und Nutzenbewertung von Medizinprodukten widmen wird. Die wissenschaftliche Kompetenz im Verband soll ausgebaut und die Evidenz der Patient:innenversorgung mit Medizinprodukten gestärkt werden.

Neben einer engen Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen, Behörden und Patient:innen-Vertretungen ist die Zusammenarbeit mit den Akteuren der Selbstverwaltung, beispielsweise dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von zentraler Bedeutung. Die Orientierungslinien für das BVMed-Institut sind die Patient:innensicherheit, der Ausrichtung an Nutzerbedürfnissen und die wissenschaftliche Qualitätssicherung.

Die Leitung des neuen BVMed-Instituts übernimmt die Gesundheits- und Wirtschaftswissenschaftlerin Anne Spranger. Sie war zuletzt an der TU Berlin im Fachgebiet „Management im Gesundheitswesen“ unter der Leitung von Prof. Dr. Reinhard Busse und dem „European Observatory on Health Systems and Policies“ tätig.

Anne Spranger hält einen Master of Public Policy von der Hertie School of Governance und promoviert seit 2015 an der TU Berlin. Zuvor hatte sie Internationale Volkswirtschaftslehre und Europäische Studien an der Universität Tübingen und der Higher School of Economics in Moskau studiert.

Weitere Informationen:
BVMed
Quelle:

BVMed

12.07.2022

BTE: Bekleidungsangebot in Deutschland aktuell grundsätzlich nicht überdimensioniert

  • Bekleidungsangebot in Deutschland schrumpft

In den letzten Jahren ist das Angebot an Bekleidung in Deutschland - u.a. Corona-bedingt - deutlich geschrumpft. Das zeigen die kürzlich veröffentlichte Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2021. Danach lag die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei 3,75 Mrd. Bekleidungsteilen. Zum Vergleich: 2018 lag dieser Wert noch bei 4,40 Mrd. Teilen. Innerhalb von drei Jahren ist damit die Inlandsverfügbarkeit um rund 15 Prozent gesunken.
 
Rein statistisch entfiel damit im letzten Jahr auf jeden der rund 83,2 Mio. Einwohner Deutschlands ein Angebot von 45 neuen Bekleidungsstücken, und zwar inkl. Sport- und Berufsbekleidung, aber ohne Schuhe und Haustextilien. 2018 lag dieser Wert noch bei rund 50 Teilen, und zwar inkl. Sport- und Berufsbekleidung, aber ohne Schuhe und Haustextilien.
 

  • Bekleidungsangebot in Deutschland schrumpft

In den letzten Jahren ist das Angebot an Bekleidung in Deutschland - u.a. Corona-bedingt - deutlich geschrumpft. Das zeigen die kürzlich veröffentlichte Produktions-, Import- und Exportstatistiken für 2021. Danach lag die sog. Inlandsverfügbarkeit (Produktion plus Import minus Export) bei 3,75 Mrd. Bekleidungsteilen. Zum Vergleich: 2018 lag dieser Wert noch bei 4,40 Mrd. Teilen. Innerhalb von drei Jahren ist damit die Inlandsverfügbarkeit um rund 15 Prozent gesunken.
 
Rein statistisch entfiel damit im letzten Jahr auf jeden der rund 83,2 Mio. Einwohner Deutschlands ein Angebot von 45 neuen Bekleidungsstücken, und zwar inkl. Sport- und Berufsbekleidung, aber ohne Schuhe und Haustextilien. 2018 lag dieser Wert noch bei rund 50 Teilen, und zwar inkl. Sport- und Berufsbekleidung, aber ohne Schuhe und Haustextilien.
 
Aber auch 45 Bekleidungsteile muten auf den ersten Blick sehr viel an, so dass sich die Modebranche immer wieder dem Vorwurf der Überproduktion oder Verschwendung von Ressourcen stellen muss. Bei der Bewertung muss man aber wissen, dass ein Großteil des Angebots auf Kleinteile wie Strumpfwaren/Strumpfhosen, Wäsche/Dessous, Handschuhe, Schals, Mützen sowie T-Shirts/Unterhemden entfällt. Das waren in 2021 insgesamt rund 2,3 Mrd. Bekleidungsstücke, also rund 28 Teile pro Person. Und viele dieser Artikel unterliegen einem schnellen Verschleiß oder sollten aus hygienischen Gründen regelmäßig erneuert werden.
 
Auf Großteile entfällt dagegen mit 17 Artikeln pro Person und Jahr nur ein deutlich kleinerer Teil des Bekleidungsangebots. Bei Mänteln, Anoraks und Jacken lag 2021 die Inlandsverfügbarkeit für Damen, Herren und Kindern z.B. bei 122 Mio. Teilen, so dass jeder Einwohner statistisch betrachtet 1,47 Teile kaufen konnte. Bei Pullovern/Strickjacken waren es 326 Mio. Teile (3,9 Teile pro Person) und bei Blusen/Hemden 168 Mio. Teile (2 Teile pro Person). Auch bei diesen Artikeln kommt es zu Verschleiß oder - vor allem bei Kinderbekleidung - zu Bedarfsveränderungen beim Träger, die einen Neukauf erforderlich machen.
 
Ein Gutteil des geringeren Angebots in 2021 dürften zwar Folge von Lieferproblemen und -ausfällen sein, aber auch das Bewusstsein in der Modebranche in punkto Nachhaltigkeit hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Handel und Industrie sind sensibilisiert und haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, damit möglichst kein vermeidbares Überangebot auf dem deutschen Markt entsteht. Nach Ansicht des BTE ist das Bekleidungsangebot in Deutschland derzeit daher grundsätzlich nicht überdimensioniert. Ehrlicherweise muss man aber einräumen, dass es in der Modebranche mit seinen vielfachen Unsicherheiten und besonderen Gegebenheiten (Akzeptanz der Mode, Größenproblematik/Passform, Wetter, langer Vorlauf zwischen Bestellung und Auslieferung) kaum zu einer vollständigen Deckung von Angebot und Nachfrage kommen kann. Dass das komplette Marktangebot vom Kunden nachgefragt wird, dürfte sich primär in einer Plan-/Mangelwirtschaft realisieren lassen.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

01.07.2022

Südwesttextil-Vorstand neu gewählt

  • Präsident Bodo Th. Bölzle für fünfte Amtszeit im Amt bestätigt – Ettlin-Vorstand Dr. Oliver Maetschke neu als Vize-Präsident gewählt

Die Mitgliederversammlung von Südwesttextil am 29. Juni hat Bodo Th. Bölzle, Vorsitzenden der Geschäftsführung des Bönnigheimer Nähgarnherstellers Amann Group, einstimmig für weitere drei Jahre als Präsidenten gewählt. Der 59-jährige diplomierte Kaufmann engagiert sich seit 2014 im Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie.

  • Präsident Bodo Th. Bölzle für fünfte Amtszeit im Amt bestätigt – Ettlin-Vorstand Dr. Oliver Maetschke neu als Vize-Präsident gewählt

Die Mitgliederversammlung von Südwesttextil am 29. Juni hat Bodo Th. Bölzle, Vorsitzenden der Geschäftsführung des Bönnigheimer Nähgarnherstellers Amann Group, einstimmig für weitere drei Jahre als Präsidenten gewählt. Der 59-jährige diplomierte Kaufmann engagiert sich seit 2014 im Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie.

Im Rahmen der Wahlen ist Dr. Oliver Maetschke, Vorstand/COO der Ettlin Aktiengesellschaft aus Ettlingen neu in das fünfköpfige Präsidium von Südwesttextil gewählt worden. Er folgt auf die Ende Januar 2022 verstorbene Vizepräsidentin Carina Ammann, Gesellschafterin der ISCO-Textilwerk Gebr. Ammann GmbH & Co. KG und fast zwei Jahrzehnte lang engagiertes Vorstandsmitglied bei Südwesttextil. In ihrem Amt bestätigt wurden Vizepräsidentin Donata Apelt-Ihling, Gesellschafterin der Alfred Apelt GmbH aus Oberkirch, Vizepräsident Mathias Eggle, Geschäftsführer der Olymp Bezner KG aus Bietigheim-Bissingen sowie Vizepräsident Arved H. Westerkamp, Geschäftsführer der Gerhard Rösch GmbH aus Tübingen.

„Ich freue mich über die Wiederwahl und eine weitere Amtszeit als Präsident von Südwesttextil. Der Verband steht in diesen Zeiten großer Herausforderungen an der Seite seiner Mitglieder“, so Bölzle insbesondere mit Blick auf die andauernde Pandemie und die Konsequenzen des Kriegs in der Ukraine. Neben der großen Betroffenheit angesichts des menschlichen Leids, sorge sich die energieintensive Branche um die durch den Krieg ausgelöste Preisspirale. Der wiedergewählte Präsident bekräftigte: „Unser Appell an die Politik wird daher immer sein, Krisenbeihilfen unbürokratisch und schnell zur Verfügung zu stellen und vor allem die Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten.“ Mit Blick auf die Zukunft und die Klimakrise, übernehme die Branche in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit bereits Verantwortung und beschäftige sich intensiv mit neuen Entwicklungen. „Das Thema Nachhaltigkeit werden wir sowohl als Branche wie auch als Verband weiter ausbauen, begleiten und vorantreiben.“

Um diese Herausforderungen zu bewältigen investiert der Verband in seinen Nachwuchs mit dem Neubau des „Texoversums“ am Campus der Hochschule Reutlingen. „Wir möchten eine Plattform schaffen für alle, die an Textil Interesse haben, in diesem Bereich arbeiten, lehren oder forschen – in allen Alters- und Qualifikationsstufen und auch über Branchengrenzen hinweg“, erläutert Bodo Th. Bölzle die Vision.

Quelle:

Südwesttextil – Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

29.06.2022

VDMA AG Medizintechnik wird Mitglied im BVMed

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) als neues Mitglied aufgenommen.

Zur Bewältigung der Herausforderungen der MedTech-Zulieferer hat der BVMed einen neuen „Fachbereich Zulieferer (FBZ)“ gegründet, in dem neben den Zuliefer-Unternehmen des BVMed auch die VDMA AG Medizintechnik aktiv mitarbeiten wird. Gründungsmitglieder des BVMed-Fachbereichs sind neben der VDMA AG Medizintechnik die Unternehmen Ceramtec, Freudenberg und Raumedic. Der BVMed-Fachbereich steht weiteren Zulieferunternehmen offen, die aktiv an gemeinsamen Themen mitarbeiten wollen. Bei der MDR ist die Medizinprodukte-Zulieferindustrie beispielsweise von den Themen Dokumentationspflichten, Marktbeobachtung (Post Market Surveillance | PMS) und Auditierung durch Benannte Stellen betroffen. Weitere Themen sind die Herausforderungen beim Aufrechterhalten globaler Lieferketten und der Versorgungssicherheit in Krisenzeiten sowie der Themenkomplex Umwelt und Nachhaltigkeit, beispielsweise der Kunststoff-Kreislaufwirtschaft und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Gemeinsame Themen mit den Zulieferern ergeben sich auch im Bereich Forschung & Entwicklung, beispielsweise bei Materialrezepturen.

Die VDMA Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik ist das Netzwerk für die Zuliefererindustrie der Medizintechnikbranche. Mit insgesamt über 320 Unternehmen, Forschungsinstituten und Startups bildet der Verband zuliefererseitig die komplette Prozesskette der Medizintechnik ab.

Weitere Informationen:
BVMed Medizintechnik
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

21.06.2022

BVMed veröffentlicht Positionspapier zum neuen Paragrafen 374a SGB V

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim neu eingeführten § 374a SGB V zur Integration von offenen und standardisierten Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten für eine Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch „zahlreiche offene Fragen und unklare Prozesse“. Die im Gesetz vorgesehene Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 bezeichnet der BVMed aus Herstellersicht als „nicht fristgerecht umsetzbar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. In einem detaillierten Positionspapier spricht sich der deutsche MedTech-Verband dafür aus, dass die gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Überprüfung auf Lücken und Verzögerungen unterzogen werden und die gesetzlichen Fristen entsprechend angepasst werden.

In sieben Punkten führt der BVMed in seinem Positionspapier die Hürden zur Umsetzung des § 374a SGB V auf und formuliert entsprechenden Änderungsbedarf. Die offenen Punkte in der Übersicht:

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht beim neu eingeführten § 374a SGB V zur Integration von offenen und standardisierten Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten für eine Datenübertragung an digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) noch „zahlreiche offene Fragen und unklare Prozesse“. Die im Gesetz vorgesehene Umsetzung bis zum 1. Juli 2024 bezeichnet der BVMed aus Herstellersicht als „nicht fristgerecht umsetzbar“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. In einem detaillierten Positionspapier spricht sich der deutsche MedTech-Verband dafür aus, dass die gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Überprüfung auf Lücken und Verzögerungen unterzogen werden und die gesetzlichen Fristen entsprechend angepasst werden.

In sieben Punkten führt der BVMed in seinem Positionspapier die Hürden zur Umsetzung des § 374a SGB V auf und formuliert entsprechenden Änderungsbedarf. Die offenen Punkte in der Übersicht:

  1. Das Prüfungsverfahren zur Berechtigung der Nutzung von Daten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist bis heute nicht klar.
  2. Nicht jedes Medizinprodukt „kennt“ den Versicherten, der es nutzt. Vor der Übermittlung von Daten muss die sichere Identifikation geklärt werden.
  3. Wesentliche Änderungen an Implantaten und Hilfsmitteln können Re-Zertifizierungen erforderlich machen.
  4. Mögliche konkrete Anwendungsfälle sind nicht mit den Vorgaben der Medical Device Regulation (MDR) vereinbar.
  5. Das MIO DiGA Device Toolkit begrenzt die Möglichkeiten zum Austausch von Daten.
  6. Nur durch eine konsequente Nutzung von internationalen Standards kann das Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden.
  7. Aktuelle Verzögerungen im Zeitplan des Rollouts verschiedener TI-Komponenten – wie der elektronischen Patientenakte (ePA) oder digitaler Identitäten – verringern zusätzlich die Planungssicherheit für die Hersteller.
BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll und BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge Fotos: Bundesverband Medizintechnologie e.V.
25.05.2022

Europäische Lieferketten-Richtlinie: BVMed fordert Begrenzung auf direkte Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission einer Lieferkettensorgfaltspflichten-Richtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD) für einen Abgleich mit dem bereits bestehenden nationalen Gesetz und für eine Begrenzung der Regelungen auf die direkten Zulieferer aus.

„Wir begrüßen eine Stärkung von Menschenrechten weltweit. Der EU-Kommissionsvorschlag ist jedoch aus Sicht des BVMed in seiner momentanen Fassung unzureichend, um rechtssichere und praktikable Regeln für Unternehmen zu schaffen. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass der Entwurf die Unternehmen der Branche, die sich im Moment ohnehin schon mit angespannten Lieferketten konfrontiert sehen, überfordern und in der Umsetzung überlasten könnte“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Deutschland habe mit dem Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG) bereits eine umfassende nationale gesetzliche Regelung über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette geschaffen. „Viele Medizintechnik-Unternehmen in Deutschland und andere wirtschaftliche Akteure im Gesundheitswesen wie beispielsweise die Krankenhäuser bereiten sich intensiv auf die Umsetzung des LkSG vor. Eine Abänderung des LkSG als Folge einer stark abweichenden EU-Richtlinie würde erheblichen Mehraufwand und Kosten für die betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeuten“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Der BVMed spricht sich daher für eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz kompatible und praxistaugliche europäische Regelung aus. Dies sei im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission durch die deutliche Erweiterung des Anwendungsbereiches, beispielswiese durch die Einbeziehung von negativen Umweltfolgen, sowie die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung nicht gegeben. „Als Lösung könnte hier eine Begrenzung auf die direkten Zulieferer greifen“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Der BVMed konzentriert sich in seiner Stellungnahme zum CSDDD auf vier Punkte:

  1. Als Anforderungen an eine praxistaugliche Lieferkettenregulierung müsse der Anwendungsbereich eindeutig auf die direkten Zulieferer begrenzt werden. Während Unternehmen in direkten Geschäftsbeziehungen in der Lage sind, Sorgfaltspflichten effektiv zu adressieren und Verantwortung zu übernehmen, so ist dies in der weiteren und immer komplexer werdenden Lieferkette nicht der Fall.
     
  2. Es sei nicht sinnvoll, grundlegende Bewertungen über die menschenrechtliche Situation in die Hände einzelner Unternehmen zu legen, während sich der Staat an dieser Stelle aus der Verantwortung zieht. Daher sollten die Mitgliedsstaaten der EU eine Liste von Ländern erstellen, bei denen Unternehmen annehmen können, dass die Zulieferer aus diesen Ländern alle Kriterien erfüllen. Eine solche Safe Harbour-Regelung würde einen klaren und erfüllbaren Rahmen bieten in dem die Unternehmen unter stabilen Bedingungen operieren können. Dies verringerte den Verwaltungsaufwand und die Rechtsrisiken für die Unternehmen erheblich.
     
  3. Es ergeben sich bei den Umweltfolgen erhebliche Unklarheiten, was die konkrete Auslegung angehe. Einerseits wäre es wünschenswert, wenn die jeweiligen Rechtsnormen des Heimatlandes des Zulieferers für die Bewertung herangezogen würden, andererseits bringe die Bewertung einer Vielzahl von lokalen Umweltgesetzen viele Unternehmen an den Rand der Leistbarkeit. Der Anwendungsbereich des Gesetzes sollte sich auf die Achtung der Menschenrechte konzentrieren. Eine Erweiterung um den Bereich „Umwelt“ würde aufgrund uneinheitlicher Standards zusätzliche Rechtsunsicherheit schaffen. Das gelte auch für das Vorhaben, in dieser Richtlinie Klimaschutzziele festzuschreiben.
     
  4. Nach Einschätzung des BVMed umfasst der Begriff der „Wertschöpfungskette“, wie im Richtlinienvorschlag angeführt, auch die Kund:innen der Branche (beispielsweise Krankenhäuser). Wenn dem so sei, könnte der Fall eintreten, dass Medizintechnik-Unternehmen einzelne Kunden, falls diese gegen die Kriterien der Richtlinie verstoßen, nicht mehr beliefern dürften und die Versorgung von Patientinnen und Patienten eventuell nicht sichergestellt werden könne. Dies wäre aus humanitären Gesichtspunkten eine nicht akzeptable Einschränkung der Versorgung und träfe insbesondere Patientinnen und Patienten in Drittländern und Ländern mit bereits heute eingeschränkter Gesundheitsversorgung. Der Verband schlägt daher vor, dass für den sogenannten Downstream-Teil der Wertschöpfungskette eine humanitäre Ausnahme etabliert wird. Dies könne analog zur Regelung bei Sanktionen (beispielweise bei den Russland-Sanktionen) vollzogen werden.
Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie e.V.

25.05.2022

31. Mitgliederversammlung des vti diskutierte aktuelle Wirtschaftsthemen

Am 24. Mai 2022 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. zur 31. Mitgliederversammlung, um aktuelle wirtschafts- und außenpolitische Fragen, insbesondere zur Energiepolitik und den Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu beraten. Besonders die Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas und Strom sowie die exorbitant gestiegenen Energiekosten beschäftigen derzeit die Textiler.

Im Bericht des Vorstandes nahm Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und vti-Vorstandsvorsitzender, die Vielzahl der aktuellen Problemstellungen auf, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen in ihrer Komplexität zurzeit stark fordern. Formuliert wurde der klare Auftrag ab die politischen Entscheider in den Ländern, dem Bund und der EU, den Mittelstand zu stärken und nicht mit immer neuen Regelungen zu belasten.

Die Mitglieder des Verbandes nahmen im internen Teil der Mitgliederversammlung den Bericht des Vorstands sowie den Jahresabschluss für das Jahr 2021 an. Damit konnte satzungsgemäß dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.

Am 24. Mai 2022 trafen sich die Mitgliedsunternehmen des des Verbands der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. zur 31. Mitgliederversammlung, um aktuelle wirtschafts- und außenpolitische Fragen, insbesondere zur Energiepolitik und den Auswirkungen des Ukrainekrieges, zu beraten. Besonders die Sorge um die Versorgungssicherheit mit Gas und Strom sowie die exorbitant gestiegenen Energiekosten beschäftigen derzeit die Textiler.

Im Bericht des Vorstandes nahm Thomas Lindner, Geschäftsführer der Strumpfwerk Lindner GmbH und vti-Vorstandsvorsitzender, die Vielzahl der aktuellen Problemstellungen auf, die die mittelständisch geprägten Textilunternehmen in ihrer Komplexität zurzeit stark fordern. Formuliert wurde der klare Auftrag ab die politischen Entscheider in den Ländern, dem Bund und der EU, den Mittelstand zu stärken und nicht mit immer neuen Regelungen zu belasten.

Die Mitglieder des Verbandes nahmen im internen Teil der Mitgliederversammlung den Bericht des Vorstands sowie den Jahresabschluss für das Jahr 2021 an. Damit konnte satzungsgemäß dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung erteilt werden.

Quelle:

vti-pressedienst

(c) BVMed
19.05.2022

Neuer BVMed-Leitfaden zur Vereinzelung von Medizinprodukten nach der MDR

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen neuen Leitfaden zum für Händler relevanten Thema „Vereinzelung von Medizinprodukten“ nach Artikel 16 der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) veröffentlicht. Die Vereinzelung hatte in den vergangenen Monaten unter Fachhändlern und Hilfsmittel-Leistungserbringern, die nach der MDR als Händler gelten, viele Fragen aufgeworfen und für Unsicherheit gesorgt. „Die kostenfreie BVMed-Publikation zeigt auf, welche Tätigkeiten durch den Händler konformitätsrelevant sind und als Vereinzelung verstanden werden können und hilft bei der Feststellung einer potenziellen Betroffenheit nach der MDR. Sie enthält Handlungsempfehlungen und veranschaulicht in einem Fließschema, welche Vorgaben von Händlern einzuhalten sind und wann welche Pflichten zu erfüllen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Leitfaden wurde auf der MDR-Konferenz der BVMed-Akademie erstmals vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen neuen Leitfaden zum für Händler relevanten Thema „Vereinzelung von Medizinprodukten“ nach Artikel 16 der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) veröffentlicht. Die Vereinzelung hatte in den vergangenen Monaten unter Fachhändlern und Hilfsmittel-Leistungserbringern, die nach der MDR als Händler gelten, viele Fragen aufgeworfen und für Unsicherheit gesorgt. „Die kostenfreie BVMed-Publikation zeigt auf, welche Tätigkeiten durch den Händler konformitätsrelevant sind und als Vereinzelung verstanden werden können und hilft bei der Feststellung einer potenziellen Betroffenheit nach der MDR. Sie enthält Handlungsempfehlungen und veranschaulicht in einem Fließschema, welche Vorgaben von Händlern einzuhalten sind und wann welche Pflichten zu erfüllen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Leitfaden wurde auf der MDR-Konferenz der BVMed-Akademie erstmals vorgestellt und kann hier heruntergeladen werden.

05.05.2022

Tarifabschluss 2022 für die Nord-Ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Nach zwei ergebnislosen Treffen konnte am 5. Mai 2022 in der dritten Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien eine Einigung erzielt werden. Nach einer schwierigen 17-stündigen Verhandlung steht der Tarifabschluss fest. Demnach erhalten die Beschäftigten der Textilindustrie in Brandenburg, Berlin-Ost, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über eine Laufzeit von 25 Monaten in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr Entgelt. Neben einer Entgelterhöhung um 4,1 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 wird diese um weitere 1,5 Prozent ab dem 1. Oktober 2023 gesteigert. Außerdem erhalten die Beschäftigten zum Mai 2022 eine Einmalzahlung von 200,00 EUR brutto und zum August 2022 nochmals 120,00 EUR. Die Höhe der Einmalzahlungen wird für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit angeglichen.

Ab dem 1. August 2022 erhöhen sich auch die Vergütungen für alle Auszubildenden auf 855,00 EUR im ersten Ausbildungsjahr gestaffelt auf bis zu 1.020,00 EUR im vierten Lehrjahr. Im folgenden Jahr ab dem 1. August 2023 gibt es dann im ersten Jahr der Ausbildung 880,00 EUR und wiederum gestaffelt im vierten Ausbildungsjahr 1.045,00 EUR. Für die Beschäftigten wird das Urlaubsgeld ab diesem Jahr auf 690,00 EUR und ab 2023 auf 720,00 EUR steigen. Alle Auszubildenden erhalten die Hälfte des zusätzlichen Urlaubsgeldes.

Des Weiteren einigten sich die Tarifvertragsparteien darauf, dass die Jahressonderzahlungen ab dem Jahr 2023 in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes bzw. der monatlichen Ausbildungsvergütung gezahlt werden. Darüber hinaus werden die Regelungen der Altersteilzeit vom 30. April 2019 für alle Beschäftigten fortgeführt und enden dann zum 31. Mai 2024.

Der Entgelttarifvertrag und die Tarifverträge zur Ausbildungsvergütung sowie zu den Jahressonderzahlungen sind erstmals mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Mai 2024 kündbar.
Die IG Metall, Bezirksleitung Berlin – Brandenburg – Sachsen, und der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) schlossen so eine tragfähige tarifrechtliche Basis für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den tarifgebundenen Unternehmen der Textilindustrie ab. Für die Tarif- und Sozialpartner verhandelten von der IG Metall die Verhandlungsführerinnen Stefanie Haberkern und Miriam Bürger und für die Arbeitgeberseite die Mitglieder des Tarif- und Sozialausschusses des vti unter Vorsitz von André Lang, Geschäftsführer der Norafin Industries GmbH aus Mildenau im Erzgebirge.

Das Verbandsgebiet des Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) umfasst die neuen Bundesländer, in denen rund 16.000 Mitarbeiter der Branche beschäftigt sind, davon mit Schwerpunkt in Sachsen 12.000 und in Thüringen 2.500 Beschäftigte. Damit vertritt der vti die Interessen der Textil- und Bekleidungsunternehmen in einer der viertgrößten deutschen Textilregion. Moderne Spinnereien, Webereien, Strickereien, Wirkereien, Vliesstoffhersteller, Stickereien, Veredelungsbetriebe und Konfektionäre sind hier ebenso ansässig wie leistungsfähige Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

„Die sehr intensiven Gespräche waren auch von der gegenwärtig äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage der Textilunternehmen mit exorbitant gestiegenen Energiekosten und einem deutlich höheren Aufwand für Rohmaterialien, Verpackungen und Transport geprägt.  Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen wurde mit dem Abschluss ein weiterer Schritt zur Angleichung der Entgelte an das Westniveau gemacht. Insbesondere mit den Einmalzahlungen im Mai und August wurde der besonders schwierigen Situation der Beschäftigten in den unteren Gehaltsgruppen Rechnung getragen. Wir haben mit dem vorliegenden Abschluss einen tragfähigen Kompromiss erreicht, der auch unseren Unternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten zwei Jahre gewährleistet“ fasst André Lang, Vorsitzender des Tarif- und Sozialausschusses des vti, das Ergebnis zusammen.

Quelle:

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti)

20.12.2021

BVMed: Neuer Fachbereich für den medizintechnischen Fach- und Großhandel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen Fachbereich „Fach- und Großhandel für Medizinprodukte“ gegründet. Das neue BVMed-Gremium vereint Fach- und Großhändler mit herstellerübergreifendem, hauptsächlich medizintechnischem Sortiment. „Unsere Ziele sind ein besserer Austausch untereinander und eine klare politische Positionierung zu handelsrelevanten Themen. Außerdem wollen wir das Bewusstsein für die Rolle des Fach- und Großhandels im öffentlichen Diskurs stärken“, so der neu gewählte Sprecher des BVMed-Fachbereichs Fach- und Großhandel, Marcus Simon von AMEFA. Zum stellvertretenden Sprecher wurde Helmut Krebber von megro gewählt.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen Fachbereich „Fach- und Großhandel für Medizinprodukte“ gegründet. Das neue BVMed-Gremium vereint Fach- und Großhändler mit herstellerübergreifendem, hauptsächlich medizintechnischem Sortiment. „Unsere Ziele sind ein besserer Austausch untereinander und eine klare politische Positionierung zu handelsrelevanten Themen. Außerdem wollen wir das Bewusstsein für die Rolle des Fach- und Großhandels im öffentlichen Diskurs stärken“, so der neu gewählte Sprecher des BVMed-Fachbereichs Fach- und Großhandel, Marcus Simon von AMEFA. Zum stellvertretenden Sprecher wurde Helmut Krebber von megro gewählt.

Der Fach- und Großhandel für Medizinprodukte spielt eine gewichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung. „Er trägt mit seinen Leistungen zur Versorgungssicherheit in der ambulanten wie stationären Versorgung bei. Die große Bedeutung eines gut funktionierenden Fach- und Großhandels hat die Corona-Pandemie verdeutlicht. Ohne die richtigen Produkte am richtigen Ort gibt es keine Versorgungssicherheit und damit beispielsweise auch keine erfolgreiche Impfkampagne, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Diese Rolle und die besonderen Leistungen des Fach- und Großhandels herauszustellen, sei eine der zentralen Zielsetzungen des neuen BVMed-Gremiums. Das wichtige Thema Versorgungssicherheit stehe auch bei der neuen Bundesregierung auf der politischen Agenda. Beim im Koalitionsvertrag vorgesehenen „Gesundheitssicherstellungsgesetz“ müssten medizintechnische Hersteller, Händler und Leistungserbringer mit ihrer Expertise eingebunden werden, so der BVMed.

Der Fachhandel für Medizinprodukte versorgt Akteure des Gesundheitswesens im ambulanten und stationären Bereich mit Medizinprodukten wie Investitionsgütern und Verbrauchsmaterialien. Der Fachhandel vertreibt über den Außendienst ein umfassendes Portfolio überwiegend herstellerneutraler Medizinprodukte in Verbindung mit einer Vielzahl an qualitätsorientierten Dienstleistungen.

Der Großhandel für Medizinprodukte stellt dem Fachhandel ein umfassendes Portfolio an überwiegend herstellerneutralen Medizinprodukten zur Verfügung und bietet diesen die grundlegenden Dienstleistungen wie Qualifizierung, Marketing und Logistik an.