Aus der Branche

Zurücksetzen
3 Ergebnisse
Dibella: Inflationsausgleich für Beschäftige in Pakistan (c) Dibella GmbH
31.07.2024

Dibella: Inflationsausgleich für Beschäftige in Pakistan

Dibella hat den Beschäftigen der pakistanischen Konfektion, die die Bettwäsche für das Unternehmen fertigen, einen Inflationsausgleich gezahlt. In Pakistan, wo einer der Hauptlieferanten des Unternehmens ansässig ist, belastet die anhaltend hohe Inflation die Lebenssituation der dort beschäftigten Arbeiter erheblich.

Der Betrag in Höhe von insgesamt 10.000,00€ wurde im Rahmen einer im April anstehenden Geschäftsreise vor Ort durch einen symbolischen Scheck von Dibellas CSR-Verantwortlicher Michaela Gnass und Einkaufsleiter Simon Bartholomes übergeben. Nach der Zeremonie mit festlicher Ansprache, die zeitgleich für Gehörlose in Gebärdensprache übersetzt wurde, nahm Sidra Mahmood, HR-Managerin bei Lucky Textile Mills Limited, den Scheck stellvertretend für die Mitarbeiter entgegen.

Dibella hat den Beschäftigen der pakistanischen Konfektion, die die Bettwäsche für das Unternehmen fertigen, einen Inflationsausgleich gezahlt. In Pakistan, wo einer der Hauptlieferanten des Unternehmens ansässig ist, belastet die anhaltend hohe Inflation die Lebenssituation der dort beschäftigten Arbeiter erheblich.

Der Betrag in Höhe von insgesamt 10.000,00€ wurde im Rahmen einer im April anstehenden Geschäftsreise vor Ort durch einen symbolischen Scheck von Dibellas CSR-Verantwortlicher Michaela Gnass und Einkaufsleiter Simon Bartholomes übergeben. Nach der Zeremonie mit festlicher Ansprache, die zeitgleich für Gehörlose in Gebärdensprache übersetzt wurde, nahm Sidra Mahmood, HR-Managerin bei Lucky Textile Mills Limited, den Scheck stellvertretend für die Mitarbeiter entgegen.

Obwohl Lucky Textile Mills Limited ein Vorreiter der pakistanischen Textilindustrie ist und sich für das Wohlergehen seiner Belegschaft starkmacht, ist es Dibella wichtig, auch einen Beitrag zum Wohlergehen der Mitarbeiter zu leisten. „Im Unternehmen sind insgesamt 174 Beschäftigte ausschließlich für die Herstellung unserer Textilien zuständig. Wir sehen sie als Teil des Dibella-Teams, und erkundigen uns deshalb bei jedem Besuch nach den Bedürfnissen der für uns tätigen Menschen“, erklärt Dibellas Einkaufsleiter Simon Bartholomes. Bei den vergangenen Besuchen dominierte vor allem eine Sorge: Die Auswirkung der Inflation auf die eigene Lebenssituation.

Nach offiziellen Angaben betrug die Inflation Im Jahr 2022 knapp 20%. Im Folgejahr lag sie – unter anderem aufgrund extrem gestiegener Energiepreise - bereits bei 30%, wobei hinter vorgehaltener Hand von einem deutlich höheren Wert gesprochen wird. Die Nationalversammlung hatte zwar den staatlichen Mindestlohn angepasst. Für das Jahr 2023 wurde er um 28% auf 32.000 Pakistanische Rupien (PKR) erhöht (entspricht ca. 107 EUR) und für 2024/2025 noch einmal auf PKR 37.000 angepasst. Die Wirkung verpufft jedoch, kaum dass die neue Untergrenze für das Entlohnen von Arbeitsleistung beschlossen war.

Weitere Informationen:
Dibella Pakistan Textilarbeiter
Quelle:

Dibella GmbH

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel Grafik BTE
24.06.2024

BTE-Intensiv-Kurs zu CSRD für Textil-, Schuh- und Modehandel

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 

Etliche Textil-, Schuh- und Modehändler sind von den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bzw. des deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) betroffen. Sie müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 jährlich eine Nachhaltigkeitserklärung über ihre wesentlichen Themen und die EU-Taxonomie in einem Lagebericht veröffentlichen.
 
Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen dabei u.a. folgende Fragen beantworten: Welche der 37 Themenfelder des European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind für sie wesentlich? Welche Daten müssen sie sammeln und veröffentlichen? Und welche IT-Tools können hier Hilfestellung bieten?
 
Zur Unterstützung der Branche veranstaltet der BTE einen praxisorientierten Intensiv-Kurs, der die Umsetzung der CSRD in den einzelnen Unternehmen erleichtern soll. Die Teilnehmer erhalten darin branchenspezifische Informationen, Vorlagen, Leitfäden und Hilfestellungen. Dazu gehört beispielsweise eine Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeitsthemen des ESRS aus Sicht eines fiktiven Beispiel-Unternehmens inklusive einer Vorlage zur Durchführung der doppelten Wesentlichkeit für den Textil-, Schuh- und Modehandel. Ergänzt werden die Unterlagen um eine Vorlage zur Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung für alle wesentlichen Themen, die mit den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer abgeglichen werden. Die Unternehmen erhalten zudem Empfehlungen für mögliche IT-Tools für die Datensammlung.
 
Der dreitägige Kurs startet am 12. September in Köln, weitere Termine sind der 26. November (online) und der 21. Januar 2025. Als besondere Serviceleistung gibt es einen wöchentlichen Jour fixe, bei dem auftretende Fragen zeitnah diskutiert und geklärt werden können. Referentin und Kursleiterin ist Unternehmensberaterin Marion Sollbach, die über 17 Jahre bei Metro und Galeria Kaufhof für den Bereich Nachhaltigkeit verantwortlich war und über ein umfassendes Praxiswissen verfügt.
 
Die Teilnahmegebühr beträgt bis 11. August 2024 (Frühbucher) 1.950 Euro für EHV-Mitglieder und 3.450 Euro für Nicht-Mitglieder, jeweils zzgl. MwSt. Bei einer Buchung nach dem 11. August 2024 erhöht sich die Gebühr um 500 Euro. Die Zahl der Teilnehmenden ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Weitere Informationen und Anmeldung unter https://www.bte.de/bte-veranstaltungen/.
 
Rechtliche Details zu CSRD
Das CSRD-UG verpflichtet ab dem Geschäftsjahr 2025 auch große mittelständische Unternehmen dazu, jährlich Auskunft über ihre nicht-finanziellen Chancen und Risiken zu geben. Betroffen sind alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro, Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder mehr als 250 Beschäftigte.
 
Die CSRD ist ein wichtiges Instrument des Sustainable Finance-Paketes der EU und soll vor allem Investoren vor möglichen Anlagerisiken bewahren. Die betroffenen Unternehmen müssen im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS abgeben, die nach ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt ist.
 
In die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden muss die Berichtspflicht nach EU-Taxonomie, worüber die EU nachhaltigeres wirtschaftliches Handeln definiert. Banken, Versicherungen, Kreditgeber und Investoren müssen danach den Anteil von Investitionen in nachhaltigere Unternehmen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen. Nachhaltigkeitskriterien werden damit Teil der Risikobewertung bei Krediten und können dazu führen, dass Unternehmen keine Kredite mehr bekommen oder einen Risikoaufschlag zahlen müssen. Dies kann auch mittelständische Textil- und Schuhhändler treffen, die unterhalb der CSRD-Grenzwerte liegen!
 
Auch die Berichtspflichten nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder in Zukunft nach der Corporate Sustainability Due Dilligence Directive (CSDDD) sollen in die Nachhaltigkeitserklärung integriert werden.
 
In Deutschland erfolgt die Überwachung der Einhaltung des CSRD-Umsetzungsgesetzes (CSRD-UG) durch qualifizierte Wirtschaftsprüfer. Ein Verstoß gegen das Gesetz führt dazu, dass nur ein eingeschränktes Testat erteilt wird und Maßnahmen zur Verbesserung getroffen werden müssen.

Weitere Informationen:
CSRD BTE Nachhaltigkeitsbericht
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) Dibella GmbH. Dibella Geschäftsführer Ralf Hellmann.
22.12.2020

BMAS wählt Dibella als Positiv-Beispiel für CSR aus

Dibella ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorbildliches Praxisbeispiel für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausgewählt worden. Das Vorzeigemodell für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement wird auf der Homepage des Ministeriums präsentiert.

Dibella engagiert sich seit vielen Jahren für eine sozial faire und ökologisch verantwortungsvolle Textil-Lieferkette und wurde im Jahr 2020 daher als eines von 25 Unternehmen für den renommierten CSR-Preis der Bundesregierung nominiert. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die von Dibella umgesetzten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als positives Praxisbeispiel ausgewählt. Ein schriftliches Porträt der umfassenden Aktivitäten des Unternehmens für nachhaltiges Handeln ist auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.

Dibella ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als vorbildliches Praxisbeispiel für die Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausgewählt worden. Das Vorzeigemodell für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement wird auf der Homepage des Ministeriums präsentiert.

Dibella engagiert sich seit vielen Jahren für eine sozial faire und ökologisch verantwortungsvolle Textil-Lieferkette und wurde im Jahr 2020 daher als eines von 25 Unternehmen für den renommierten CSR-Preis der Bundesregierung nominiert. Nun hat das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die von Dibella umgesetzten menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als positives Praxisbeispiel ausgewählt. Ein schriftliches Porträt der umfassenden Aktivitäten des Unternehmens für nachhaltiges Handeln ist auf der BMAS-Webseite veröffentlicht.

Ermutigendes Positiv-Beispiel
„Corporate Social Responsibility bedeutet, die Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Handelns auf allen Ebenen zu beleuchten und verantwortungsvolles Handeln in die Geschäftstätigkeit zu integrieren. Diese Philosophie setzen wir seit vielen Jahren konsequent um. Wir machen uns für eine nachhaltige Produktion unserer Textilien und gute Arbeitsbedingungen in unserer gesamten Wertschöpfung stark. Es macht uns daher stolz, dass unser Ansatz vom BMAS als gutes Beispiel für einen positiven gesellschaftlichen Beitrag vorgestellt wird und branchenübergreifend zu nachhaltigem Engagement motivieren kann“, so Dibella Geschäftsführer Ralf Hellmann.

Weitere Informationen:
Dibella CSR
Quelle:

Dibella GmbH