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26.04.2024

Re-Zertifizierung für alle Medizinprodukte abschaffen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Vorschläge der Europaabgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und Dr. Peter Liese zur grundlegenden Änderung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Anlässlich der Verabschiedung einer weiteren Änderungsverordnung der europäischen MDR- und IVDR im EU-Parlament am 25. April 2024 forderten die Abgeordneten „einen sehr großen Schritt“ und eine „Entbürokratisierung ohne Abstriche bei der Sicherheit“. Der BVMed setzt sich unter anderem dafür ein, die fünfjährige Re-Zertifizierungspflicht für alle Medizinprodukte abzuschaffen, nicht nur für niedrige Klassen.

Die bei Medizinprodukten generell vorgesehene Re-Zertifizierung nach 5 Jahren enthalte keine neuen Prüfungsinhalte und erzeuge lediglich unnötige Bürokratie und Kosten sowohl auf Seiten der Industrie als auch bei den Benannten Stellen, so die Argumentation des BVMed. Darüber hinaus könne die Benannte Stelle bei Bedenken gegen ein Produkt das entsprechende Zertifikat jederzeit suspendieren oder widerrufen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Vorschläge der Europaabgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und Dr. Peter Liese zur grundlegenden Änderung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Anlässlich der Verabschiedung einer weiteren Änderungsverordnung der europäischen MDR- und IVDR im EU-Parlament am 25. April 2024 forderten die Abgeordneten „einen sehr großen Schritt“ und eine „Entbürokratisierung ohne Abstriche bei der Sicherheit“. Der BVMed setzt sich unter anderem dafür ein, die fünfjährige Re-Zertifizierungspflicht für alle Medizinprodukte abzuschaffen, nicht nur für niedrige Klassen.

Die bei Medizinprodukten generell vorgesehene Re-Zertifizierung nach 5 Jahren enthalte keine neuen Prüfungsinhalte und erzeuge lediglich unnötige Bürokratie und Kosten sowohl auf Seiten der Industrie als auch bei den Benannten Stellen, so die Argumentation des BVMed. Darüber hinaus könne die Benannte Stelle bei Bedenken gegen ein Produkt das entsprechende Zertifikat jederzeit suspendieren oder widerrufen.

Der BVMed begrüßt insbesondere die Aussage der beiden Europaabgeordneten, dass "jetzt dringend mehr Tempo bei der Behebung der Probleme mit der Medizinprodukteverordnung" gefordert sei und die Verordnung „von Grund auf geändert werde“ müsse. Liese betonte in einer Stellungnahme, dass es "extrem wichtig", sei, "dass die Kommission erklärt hat, die Medizinprodukteverordnung substantiell zu ändern", denn die EU-Institutionen seien "über das Ziel hinausgeschossen".

Die EVP-Abgeordneten Niebler und Liese setzen sich in ihrem Forderungskatalog unter anderem für die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierung für Produkte mit geringem Risiko, für Fast-Track-Verfahren für „Orphan Devices“, Nischenprodukte und Innovationen und für Entbürokratisierung, Standardisierung und Harmonisierung durch die Bildung einer zentralen Struktur ein.

Der BVMed hatte bereits im Herbst 2023 gemeinsam mit dem Verband der Diagnostika-Industrie (VDGH) eine umfangreiche Problemanalyse und detaillierte Lösungsansätze zur strukturellen Weiterentwicklung des regulatorischen Systems in einem MDR/IVDR-Whitepaper vorgelegt.

Quelle:

Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)

10.04.2024

Südwesttextil begrüßt zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte in Baden-Württemberg

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte einzurichten.
Die grün-schwarze Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften geeinigt.
Zuständig sollen zwei Ministerien, das Ministerium der Justiz und für Migration und – für Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege – das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, sein. Durch die zentrale Organisation sollen in Zukunft die Vorgänge deutlich beschleunigt werden und Baden-Württemberg attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland werden.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Zentralisierung der Zuständigkeiten und die Bündelung der Kompetenzen bei einer Behörde sorgen für eine erhöhte Transparenz für unsere mittelständisch geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie. Sich an eine Stelle wenden zu können, die den komplexen Prozess der Fachkräfteeinwanderung mit allen erforderlichen Voraussetzungen steuert und auch im Einzelfall entscheiden kann, wird hoffentlich große Entlastung und eine Beschleunigung der Verfahren bringen.“

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, eine zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfte einzurichten.
Die grün-schwarze Landesregierung hat sich auf Eckpunkte für die Einrichtung einer Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften geeinigt.
Zuständig sollen zwei Ministerien, das Ministerium der Justiz und für Migration und – für Berufe aus dem Bereich Gesundheit und Pflege – das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, sein. Durch die zentrale Organisation sollen in Zukunft die Vorgänge deutlich beschleunigt werden und Baden-Württemberg attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland werden.

Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die Zentralisierung der Zuständigkeiten und die Bündelung der Kompetenzen bei einer Behörde sorgen für eine erhöhte Transparenz für unsere mittelständisch geprägte Textil- und Bekleidungsindustrie. Sich an eine Stelle wenden zu können, die den komplexen Prozess der Fachkräfteeinwanderung mit allen erforderlichen Voraussetzungen steuert und auch im Einzelfall entscheiden kann, wird hoffentlich große Entlastung und eine Beschleunigung der Verfahren bringen.“

Voraussetzung dafür, ist aus Perspektive des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbands, die entsprechende Ausstattung mit personellen Ressourcen, die Digitalisierung und Verringerung von Bürokratie: „Wir haben das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes als innovative, politische Trendwende begrüßt – gleichzeitig sind die Neuregelungen sehr komplex. Wir brauchen eine deutliche Verkürzung der Dauer der bisherigen und jetzt neuen Verfahren. Die Landesagentur für Zuwanderung von Fachkräften muss von Anfang an dafür ausgestattet sein. Dienstleistungsorientierte, proaktive Prozessabläufen von Behörden sind essenzieller Bestandteil einer Willkommenskultur für eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

BVMed: Umfrage zur Stärkung der deutschen Wirtschaft (c) BVMed
08.03.2024

BVMed: Umfrage zur Stärkung der deutschen Wirtschaft

Der Abbau von Bürokratie, die Förderung des Mittelstands und die Senkung der Energiesteuern sind für die Deutschen die überragenden Themen, um die Wirtschaft zu entlasten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Der Wirtschaftsstandort Deutschland verliert im internationalen Wettbewerb an Boden. Wir müssen jetzt gegensteuern und geeignete Maßnahmen ergreifen, um insbesondere die stark mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche zu fördern und von Bürokratie zu entlasten. Dafür hat die Bevölkerung ein gutes Gespür“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Abbau von Bürokratie, die Förderung des Mittelstands und die Senkung der Energiesteuern sind für die Deutschen die überragenden Themen, um die Wirtschaft zu entlasten. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Der Wirtschaftsstandort Deutschland verliert im internationalen Wettbewerb an Boden. Wir müssen jetzt gegensteuern und geeignete Maßnahmen ergreifen, um insbesondere die stark mittelständisch geprägte Medizintechnik-Branche zu fördern und von Bürokratie zu entlasten. Dafür hat die Bevölkerung ein gutes Gespür“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Gefragt nach geeigneten Maßnahmen zur Stärkung der deutschen Wirtschaft nennen 84 Prozent der Deutschen den Abbau von Bürokratie, 62 Prozent die Förderung des Mittelstandes und 60 Prozent die Senkung der Energiesteuern. 41 Prozent sprechen sich für eine bessere Förderung von Innovationen und 33 Prozent für die Senkung der Unternehmenssteuern aus. Es folgen der Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung (22 Prozent), die Stärkung der Gesundheitswirtschaft (21 Prozent) und ein erleichterter Zugriff auf Forschungsdaten (15 Prozent).

Während die Werte bei Frauen und Männer sowie Ost- und West-Deutschen ähnlich hoch sind, unterscheiden sich die Antworten nach Altersgruppen sehr stark. Die mit Abstand höchsten Werte gibt es in der Bevölkerungsgruppe zwischen 30 und 39 Jahren. Hier wünschen sich beispielsweise 58 Prozent eine bessere Förderung von Innovationen. Den höchsten Wert zum Abbau von Bürokratie gibt es bei Arbeiter:innen mit 92 Prozent und Beamt:innen mit 87 Prozent.

Der BVMed fordert seit langem ein zwischen Wirtschafts-, Forschungs- und Gesundheitspolitik abgestimmtes Maßnahmenpaket zur im Koalitionsvertrag von 2021 vorgesehenen Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschlands. Zu den Forderungen des deutschen Medizintechnik-Verbandes gehören eine beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft, eine Stärkung der Resilienz und der Lieferketten, ein Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive für die KMU-geprägte Branche, Fast-Track-Verfahren für Innovationen mit klaren Fristen sowie einfache Anerkennungsverfahren für benötigte Fachkräfte.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Composites-Produktionsmenge in Europa seit 2011 (in kt) Grafik AVK – Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.
Composites-Produktionsmenge in Europa seit 2011 (in kt)
06.03.2024

Europäischer Composites-Markt auf dem Niveau von 2014

Nach einer langen Phase kontinuierlichen Wachstums unterliegt der Composites-Markt seit 2018 starken Schwankungen. 2023 schrumpfte der Gesamtmarkt in Europa um 8 %.

Derzeit herrscht an den Märkten in Deutschland und Europa innerhalb der Branche eine eher negative Stimmung. Haupttreiber sind die nach wie vor hohen Energie- und Rohstoffpreise. Hinzu kommen Probleme in Logistikketten sowie ein zurückhaltendes Konsumklima. Eine Verlangsamung des Welthandels und Unsicherheiten im politischen Bereich befeuern die negative Stimmung. Trotz steigender Zulassungszahlen ist die Automobilindustrie als wichtigster Anwendungsbereich für Composites noch nicht auf ihr altes Volumen von vor 2020 zurückgekehrt. Die Bauindustrie als zweiter zentraler Anwendungsbereich steckt derzeit in einer Krise. Diese Faktoren haben das europäische Composites-Produktionsvolumen bereits in den vergangenen Jahren deutlich sinken lassen. Für 2023 gab es nun erneut einen Rückgang in Europa.

Nach einer langen Phase kontinuierlichen Wachstums unterliegt der Composites-Markt seit 2018 starken Schwankungen. 2023 schrumpfte der Gesamtmarkt in Europa um 8 %.

Derzeit herrscht an den Märkten in Deutschland und Europa innerhalb der Branche eine eher negative Stimmung. Haupttreiber sind die nach wie vor hohen Energie- und Rohstoffpreise. Hinzu kommen Probleme in Logistikketten sowie ein zurückhaltendes Konsumklima. Eine Verlangsamung des Welthandels und Unsicherheiten im politischen Bereich befeuern die negative Stimmung. Trotz steigender Zulassungszahlen ist die Automobilindustrie als wichtigster Anwendungsbereich für Composites noch nicht auf ihr altes Volumen von vor 2020 zurückgekehrt. Die Bauindustrie als zweiter zentraler Anwendungsbereich steckt derzeit in einer Krise. Diese Faktoren haben das europäische Composites-Produktionsvolumen bereits in den vergangenen Jahren deutlich sinken lassen. Für 2023 gab es nun erneut einen Rückgang in Europa.

Gesamtentwicklung des Composites-Marktes
Das Volumen des weltweiten Composites-Marktes betrug 2023 insgesamt 13 Millionen Tonnen. Im Vergleich zu 2022, mit einem Volumen von 12,3 Millionen Tonnen, lag das Wachstum bei etwa 5 %. Im Vergleich dazu ist im Jahr 2023 die europäische Composites-Produktionsmenge um 8 % zurückgegangen. Der gesamte europäische Composites-Markt umfasst damit ein Volumen von 2.559 Kilotonnen (kt) nach 2.781 kt in 2022.

Der Markt entwickelt sich damit rückläufig und fällt auf das Niveau von 2014 zurück. Insgesamt war die Marktdynamik in Europa geringer als im Markt weltweit. Der Marktanteil von Europa am Weltmarkt liegt jetzt bei etwa 20 %.

Wie auch in den vergangenen Jahren ist die Entwicklung innerhalb Europas nicht einheitlich. Zurückzuführen sind die Unterschiede auf regional sehr unterschiedliche Kernmärkte, die hohe Variabilität der verarbeiteten Materialien, ein breites Spektrum unterschiedlicher Herstellungsverfahren sowie stark unterschiedliche Einsatzgebiete. Es zeigen sich dementsprechend regional, vor allem aber hinsichtlich der einzelnen Verfahren, unterschiedliche Entwicklungen, wenngleich es 2023 in allen Regionen und bei fast allen Verfahren Rückgänge gab. Der mit fast 50 % des Marktvolumens mengenmäßig größte Teil der gesamten Composites-Produktion fließt in den Transportbereich. Die beiden nächstgrößeren Bereiche sind der Elektro-/Elektronikbereich sowie Anwendungen in Bau und Infrastruktur.

Den kompletten Marktbericht 2023 bietet die AVK online zum Download an: https://www.avk-tv.de/publications.php. 

STFI: Leichtbauneuheiten auf JEC World in Paris (c) silbaerg GmbH und STFI (siehe Nachweis am Bild)
23.02.2024

STFI: Leichtbauneuheiten auf JEC World in Paris

Auf der diesjährigen JEC World zeigt das STFI Highlights aus dem Carbonfaserrecycling sowie einen neuen Ansatz von hanfbasierten Bastfasern, die als Bewehrung im Leichtbau vielversprechende Eigenschaften mitbringen.

Grünes Snowboard
Auf der JEC World in Paris vom 5. bis 7. März 2024 zeigt das STFI ein Snowboard der Firma silbaerg GmbH mit patentiertem anisotropen Kopplungseffekt aus Hanf und recycelten Carbonfasern mit biobasiertem Epoxidharz. An der Entwicklung des Boards waren neben silbaerg und STFI auch die Partner Circular Saxony - das Innovationscluster für die Kreislaufwirtschaft sowie FUSE Composite und die bto-epoxy GmbH beteiligt. Das grüne Snowboard wurde mit JEC Innovation Award 2024 in der Kategorie „Sport, Freizeit und Erholung“ ausgezeichnet.

Auf der diesjährigen JEC World zeigt das STFI Highlights aus dem Carbonfaserrecycling sowie einen neuen Ansatz von hanfbasierten Bastfasern, die als Bewehrung im Leichtbau vielversprechende Eigenschaften mitbringen.

Grünes Snowboard
Auf der JEC World in Paris vom 5. bis 7. März 2024 zeigt das STFI ein Snowboard der Firma silbaerg GmbH mit patentiertem anisotropen Kopplungseffekt aus Hanf und recycelten Carbonfasern mit biobasiertem Epoxidharz. An der Entwicklung des Boards waren neben silbaerg und STFI auch die Partner Circular Saxony - das Innovationscluster für die Kreislaufwirtschaft sowie FUSE Composite und die bto-epoxy GmbH beteiligt. Das grüne Snowboard wurde mit JEC Innovation Award 2024 in der Kategorie „Sport, Freizeit und Erholung“ ausgezeichnet.

VliesComp
Rezyklate in verschiedenen Leichtbaulösungen wieder in den Markt zu bringen, ist das Ziel der im Projekt VliesComp vereinigten Industriepartner Tenowo GmbH (Hof), Siemens AG (Erlangen), Invent GmbH (Braunschweig) und STFI. Beispielhaft wurden dabei unter anderem die Anwendungsfelder „Innovative E-Maschinenkonzepte für die Energiewende“ und „Innovative E-Maschinenkonzepte für die E-Mobilität“ betrachtet. Gezeigt wird auf der JEC World in Paris ein Leichtbaulagerschild für E-Motoren, das auf Basis von Hybridvliesstoffen – einer Mischung aus thermoplastischer Faserkomponenten und recycelter Verstärkungsfasern – sowie auch Vliesstoffen mit 100 % recycelten Verstärkungsfasern hergestellt wurde. Das Lagerschild wurde schlussendlich mit einem Rezyklatanteil von 100 % gefertigt. Die Untersuchungen ergaben, dass im Vergleich zur Variante aus Primärkohlenstofffasern im RTM-Verfahren eine Reduzierung des CO2-Äquivalents um 14 % bei gleicher Leistung möglich ist. Die Berechnung zur Verwendung des Prepreg-Verfahrens unter Nutzung eines Bioharzsystems zeigt ein Potenzial zur Reduzierung des CO2-Äquivalents um fast 70 %.

Bastfaserbewehrung
Zur Stabilitätserhöhung im Pflanzenstängel bilden sich im Rindenbereich Bastfasern aus, die den Stengel stützen, aber im Gegensatz zum starren Holz sehr flexibel aufgebaut sind und es ermöglichen, dass schlanke, hohe Pflanzen sich im Wind bewegen können, ohne zu brechen. Ein neues Verfahren gewinnt die Bastrinde des Hanfes durch Schälen. Die daraus erzielten Kennwerte, wie Zug-E-Modul, Bruchkraft und Dehnung, sind vielversprechend im Vergleich mit den am Markt verfügbaren Endlosrovingen aus Flachs. Das Material könnte als Bewehrung im Leichtbau seine Anwendung finden. Das STFI stellt zur JEC World Bewehrungsstäbe aus, die im Pultrusionsverfahren auf Basis biobasierter Bewehrungsfasern aus Hanfbast für mineralische Matrices, zu einem Gewirke verarbeitet wurden.

Quelle:

Sächsische Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

19.01.2024

AVK-Innovationspreis 2024 - Einreichungen ab sofort möglich

Die AVK sucht die besten Innovationen im Bereich Faserverstärkte Kunststoffe (FVK) / Composites und bittet um Bewerbungen zum AVK Innovationspreis 2024 im Bereich Faserverstärkter Kunststoffe (FVK) / Composites in folgenden Kategorien:

  • Innovative Produkte/Bauteile bzw. Anwendungen
  • Innovative Prozesse bzw. Verfahren
  • Forschung und Wissenschaft

Ziel des Innovationspreises ist die Förderung neuer Produkte/Bauteile bzw. Anwendungen aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) sowie die Förderung neuer Verfahren bzw. Prozesse zur Herstellung dieser FVK-Produkte. Ein weiterer Preis geht an Universitäten, Hochschulen und Institute für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in Forschung und Wissenschaft. In allen Kategorien wird besonderer Wert auf das Thema „Nachhaltigkeit“ gelegt. Ein wichtiges Ziel ist es, die Innovationen sowie die dahinterstehenden Firmen/Institutionen auszuzeichnen und so die Leistungsfähigkeit der gesamten Composites-Industrie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Bewertet werden die Einreichungen von einer Experten-Jury aus dem Composites-Bereich.

Die AVK sucht die besten Innovationen im Bereich Faserverstärkte Kunststoffe (FVK) / Composites und bittet um Bewerbungen zum AVK Innovationspreis 2024 im Bereich Faserverstärkter Kunststoffe (FVK) / Composites in folgenden Kategorien:

  • Innovative Produkte/Bauteile bzw. Anwendungen
  • Innovative Prozesse bzw. Verfahren
  • Forschung und Wissenschaft

Ziel des Innovationspreises ist die Förderung neuer Produkte/Bauteile bzw. Anwendungen aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) sowie die Förderung neuer Verfahren bzw. Prozesse zur Herstellung dieser FVK-Produkte. Ein weiterer Preis geht an Universitäten, Hochschulen und Institute für herausragende wissenschaftliche Arbeiten in Forschung und Wissenschaft. In allen Kategorien wird besonderer Wert auf das Thema „Nachhaltigkeit“ gelegt. Ein wichtiges Ziel ist es, die Innovationen sowie die dahinterstehenden Firmen/Institutionen auszuzeichnen und so die Leistungsfähigkeit der gesamten Composites-Industrie öffentlichkeitswirksam darzustellen. Bewertet werden die Einreichungen von einer Experten-Jury aus dem Composites-Bereich.

Die Preisverleihung findet am 22. Oktober 2024 während des JEC Forum DACH in Stuttgart (22.-23.10.2024) statt.

Der Einsendeschluss für die Bewerbungsunterlagen ist der 28. März 2024. Nähere Angaben und Bewertungskriterien unter: https://www.avk-tv.de/innovationaward.php

Quelle:

AVK - Industrievereinigung Verstärkte Kunststoffe e. V.

19.12.2023

bvse gegen Sonderregeln für chemisches Recycling

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Der bvse begrüßt, dass die EU-Kommission beim Chemischen Recycling als Massebilanzverfahren „polymers only“ anstatt „fuel exempt“ festschreiben will. Damit werde verhindert, das Chemische Recycling (CR) deutlich besser zu stellen wird als das Mechanische Recycling (MR).

„Wir sind gegen Sonderregeln für das Chemische Recycling beim Einsatz von Recyclingmaterial. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen dem Mechanischen Recycling und dem Chemischen Recycling zu schaffen, ist es unerlässlich, dass alle Vorgaben zur Berechnung des recycelten Anteils eines Abfallstroms technologieneutral sind und ein Höchstmaß an Rückverfolgbarkeit gewährleisten“, erklärte Dr. Herbert Snell, Vizepräsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.

Vor allem mittelständische Unternehmen hätten seit 30 Jahren ein stabiles, überwiegend mechanisches Recycling aufgebaut, das ökologisch und ökonomisch vorteilhaft Kunststoffe im Kreislauf hält. Nur durch eine faire Berechnungsmethode, die Input und Output bilanziere, könne der Fortbestand des mechanischen Recyclings gesichert werden, so Snell.

Für die Bilanzierung und den Nachweis des mechanischen Recyclings sind in Deutschland die Vorgaben der ZSVR – Zentrale Stelle Verpackungsregister mit den PLL – Prüfleitlinien für den Mengenstrom- und Verwertungsnachweis bestimmend. Gemäß der Vorgaben der PLL testieren akkreditierte Sachverständige den Mengenstrom in die Verwertungsanlagen; hierfür sind spezifische Testate der Vorbehandlungs- und Verwertungsanlagen notwendig.

Die jetzt vorgeschlagene Methode des „polymers only“ führe dazu, dass beim Chemischen Recycling tatsächlich nur diejenigen chemischen Bausteine bilanziert werden, die auch für die Herstellung von Polymeren eingesetzt werden.

bvse-Experte Dr. Thomas Probst: „Durch diese Bilanzierung, dem „polymers only“, wird beim Chemischen Recycling ein Green Washing verhindert.

Bei dem Modell „fuel exempt“ wären hingegen alle chemischen Bausteine, allerdings mit Ausnahme der Anteile der Energiegewinnung, für das Recycling anerkannt worden. Das wäre nach Aussage von Dr. Thomas Probst „grob unfair“, da ein Großteil der erzeugten Zwischenprodukte des Chemischen Recyclings gar nicht für eine Polymersynthese geeignet sind. Auch die Umwelt gewinnt durch das Modell „polymers only“, da hier deutlich mehr Kunststoffabfälle prozessiert werden müssen, um gleiche Mengenanteile an zugeordneten Recyclatanteilen wie beim „fuel exempt“ darzustellen.

Beim Massebilanzverfahren „fuel exempt“, das die Kunststoffindustrie gefordert hat, könnte es dazu kommen, dass Kunststoffprodukte, die vollständig aus Neumaterial bestehen, als Recyclingmaterial anerkannt werden. Damit würde die Glaubwürdigkeit zu Aussagen über den Recyclinggehalt von Verpackungen verloren gehen.“

Unabhängig welches Massebilanzverfahren zur Berechnung der Recyclatanteile in den erzeugten Poymeren beim Chemischen Recycling zur Anwendung komme, sei es wichtig, dass vollständige Transparenz über die Massenströme hergestellt werde. Wie heute auch im Verpackungsrecycling üblich, müsse von der Erfassung bis zum vermarktungsfähigen Rohstoff, also dem Polymer, ein lückenloser Nachweis geführt und von Sachverständigen geprüft und testiert werden, so der bvse.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

bvse: Bewerbungsstart für »DIE GRÜNEN ENGEL 2024« (c) bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
04.12.2023

bvse: Bewerbungsstart für »DIE GRÜNEN ENGEL 2024«

Zur IFAT MUNICH 2024 wird erneut der Mittelstandspreis für das Recycling „DIE GRÜNEN ENGEL“ verliehen. Die Auszeichnung wegweisender Innovationsführer:innen findet traditionell auf dem bvse-Messeabend statt. Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Nominierungsphase.

Bis zum 31. Januar 2024 können sich Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der mittelständischen Recyclingbranche für den Mittelstandspreis „DIE GRÜNEN ENGEL 2024“ bewerben oder für den Preis nominiert werden.

Die Auslobung des Recycling-Awards durch den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Unternehmensgruppe „DIE GRÜNEN ENGEL – Aufbereitungszentrum Nürnberg“ geht mittlerweile in die 5. Runde und hat sich seit seiner Premiere im Jahr 2014 über die Branchengrenzen hinaus als anerkannte Auszeichnung für nachhaltiges Handeln und Innovationsführerschaft etabliert.

Der Wettbewerb um den Mittelstandspreis findet in 3 Kategorien statt:

Zur IFAT MUNICH 2024 wird erneut der Mittelstandspreis für das Recycling „DIE GRÜNEN ENGEL“ verliehen. Die Auszeichnung wegweisender Innovationsführer:innen findet traditionell auf dem bvse-Messeabend statt. Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Nominierungsphase.

Bis zum 31. Januar 2024 können sich Unternehmen oder Personen aus dem Umfeld der mittelständischen Recyclingbranche für den Mittelstandspreis „DIE GRÜNEN ENGEL 2024“ bewerben oder für den Preis nominiert werden.

Die Auslobung des Recycling-Awards durch den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung und die Unternehmensgruppe „DIE GRÜNEN ENGEL – Aufbereitungszentrum Nürnberg“ geht mittlerweile in die 5. Runde und hat sich seit seiner Premiere im Jahr 2014 über die Branchengrenzen hinaus als anerkannte Auszeichnung für nachhaltiges Handeln und Innovationsführerschaft etabliert.

Der Wettbewerb um den Mittelstandspreis findet in 3 Kategorien statt:

  • Kategorie I „Innovative Recyclinglösungen“
    Bewerbung/Nominierung von Unternehmen, die operativ im Recycling tätig sind und mit neuen wegweisenden Lösungen und Aufbereitungsverfahren dazu beitragen, sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch den Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz zu steigern.
  • Kategorie II „Zukunftsweisende Techniklösungen für das Recycling“
    Bewerbung/Nominierung von Dienstleistern/Maschinen- und Anlagenbauern, deren innovative Technologien, automatisierte Verfahren, Digital- oder Logistiklösungen dazu beitragen, Recyclingprozesse auf effektivste Weise auf ein neues Level zu heben.
  • Kategorie III „Lebenswerk“
    Nominierung von Personen (Innovatoren/Pionieren), die sich durch ihr Lebenswerk auszeichnen und sich in besonderer Weise um das Recycling verdient gemacht haben.

Aus dem Bewerber:innen-/Nominierten-Pool ermittelt eine Jury die Preisträger:innen aus den drei vorgenannten Kategorien. Im Wettbewerbspool berücksichtigt werden nicht nur aktive Bewerber:innen. Auch Unternehmen und Personen, die aufgrund ihrer besonderen Leistungen zur Förderung des Recyclings und der Kreislaufwirtschaft nominiert werden, nehmen an der Ausschreibung um den mittelständischen Recyclingpreis teil.

Das sind die maßgeblichen Bewertungskriterien für die Auswahl der Wettbewerbsgewinner:innen:

  • Nutzen: Bietet Problemlösung
  • Weiterentwicklung von bestehenden Lösungen
  • Alleinstellungsmerkmal: Abgrenzung gegenüber bisherigen Ansätzen
  • Skalierbarkeit
  • Wirtschaftliches Potenzial: messbare, bereits anerkannte oder absehbare Markterfolge

Die Enthüllung und Auszeichnung der Preisträger:innen in drei Kategorien findet im Rahmen des bvse-Messeabends am 15. Mai 2024 im Hofbräukeller am Wiener Platz in München statt.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

01.11.2023

bvse und DIHK kritisieren falsche Anreize des WPG

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Die einhundertprozentige Gleichsetzung von thermischer Abwärme aus Abfallverbrennungsanlagen mit Erneuerbarer Energie steht nicht nur im Widerspruch zu EEG und BEHG, sie gefährdet zudem die Einhaltung der Abfallhierarchie und dient nicht dem angestrebten Ziel der Klimaneutralität.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich bvse und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die federführenden Bundestags-Ausschüsse gewandt, in denen das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) im nächsten Schritt beraten wird.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt nun auch der Entwurf des WPG (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) im Ergebnis die Energieerzeugung aus der Abwärme thermischer Abfallbehandlungsanlagen zu 100 Prozent der der sogenannten Erneuerbaren Energien gleich. Ein Umstand, den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock vehement kritisiert:
"Im deutschen Restmüll befinden sich laut Umweltbundesamt lediglich rund 32 Prozent Anteile, die nicht mehr stofflich wiederverwertet werden können und nur noch für die energetische Verwertung geeignet sind. Durchschnittlich 68 Prozent des Restmülls dagegen besteht aus Wertstoffen, die durch entsprechende Getrenntsammlung und Aufbereitung als neue Ressourcen dem Wirtschaftskreislauf wieder zur Verfügung gestellt werden können. Mit der Anerkennung thermischer Abwärme als Erneuerbarer Energie, wie jetzt auch im WPG vorgesehen, würden falsche Anreize „Pro“ Müllverbrennung gesetzt. Die eigentlich politisch gewollte Lenkungswirkung für mehr Kreislaufwirtschaft geht so verloren, im Ergebnis wird mehr CO2 freigesetzt und der Sicherung unserer Rohstoffversorgung wird eine wichtige Quelle entzogen. Dass der Entwurf des WPG  an dieser Stelle der falschen Logik des GEG folgt, macht den Umstand keinesfalls besser, dass zugunsten kommunaler Interessen sowohl der Kreislaufwirtschaft als auch allen Bemühungen zur EU-Klimaneutralität Steine in den Weg gelegt werden“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.

Die 100 %-Regelung des WPG steht darüber hinaus im Widerspruch zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort gilt der bislang nicht förderfähige Strom aus Müllverbrennungsanlagen nur zu etwa 50 Prozent als erneuerbar. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Energie aus der Müllverbrennungsanlage in verschiedenen Gesetzen derart unterschiedlich bewertet werden sollte“, machen der bvse-Hauptgeschäftsführer sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DIHK, Dr. Achim Dercks, in ihrer gemeinsamen Stellungnahme deutlich.

Da nur rund 32 Prozent des Restmülls, der tatsächlich nicht mehr verwertet werden kann, nach der Abfallhierarchie für eine thermische Behandlung in Frage kommt, müsste entsprechend auch die Anrechnung als Erneuerbare Energie in Höhe dieser realen bzw. realistischen Größenordnungen erfolgen: „Wir plädieren für eine entsprechende Änderung der Bewertungen von Wärme aus thermischer Abfallverwertung zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, und das über alle relevanten gesetzlichen Regelwerke, also auch EEG und GEG, hinweg, lautet die Forderung von bvse und DIHK.

„Es ist an der Zeit, Kreislaufwirtschaft und Energiewirtschaft zusammenzuführen und das Abfallrecht mit dem Energierecht ordnungspolitisch konsistent und sachgerecht zu verzahnen“, betont bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. Er zeigt sich zuversichtlich, dass im Parlamentarischen Verfahren doch noch ein Umdenken und entsprechende Regelungen „Pro“ Kreislaufwirtschaft erfolgen.

Herbstumfrage: erwartete Umsatzentwicklung © BVMed
17.10.2023

Medizintechnik-Standort Deutschland unter Druck

BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“

BVMed fordert „MedTech-Strategie 2030“
Der Medizintechnik-Standort Deutschland steht unter erheblichem Druck. Die MedTech-Branche verzeichnet nach den Ergebnissen der Herbstumfrage des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zwar ein Umsatzplus von 4,8 Prozent gegenüber dem Krisenjahr 2022, dem stehen jedoch stark gestiegene Personal-, Logistik-, Rohstoff- und Energiekosten sowie die hohen Kosten für die Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) gegenüber. Darunter leiden vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die 93 Prozent der Branche ausmachen und Innovationstreiber sind. Aktuell gehen die Investitionen am Standort Deutschland zurück, Forschungsinvestitionen werden zunehmend ins Ausland verlagert. Das Innovationsklima ist nach dem BVMed-Index auf einem Tiefstand. „Das müssen wir mit standortfreundlicheren Rahmenbedingungen verändern. Dafür brauchen wir ganzheitliche Ansätze – eine MedTech-Strategie 2030 zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in Deutschland mit Handlungskonzepten für den Forschungs- und Produktionsstandort“, sagte BVMed-Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan auf der BVMed-Jahrespressekonferenz am 17. Oktober 2023 in Berlin.

Die Medizintechnik-Branche beschäftigt in Deutschland über 250.000 Menschen und investiert rund 9 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Gesamtumsatz der Branche liegt bei über 38 Milliarden Euro, die Exportquote bei 67 Prozent. Dabei sind 93 Prozent der MedTech-Unternehmen KMU.

„Deutschland ist bei Medizintechnologien Weltspitze. Noch. Denn: der Medizintechnik-Standort Europa ist stark gefährdet“, so Lugan. Das liege vor allem an hausgemachten Problemen wie der handwerklich schlecht gemachten MDR, die Innovationen ausbremst, einer überbordenden Bürokratisierung und Regulierungswut, einer schleppenden und mangelnden Datennutzung sowie einer unzureichenden Wahrnehmung und Unterstützung des Mittelstandes als das Herzstück der deutschen Wirtschaft.

Zu einer MedTech-Strategie aus einem Guss gehört – so der BVMed-Vorsitzende:

  • Eine wettbewerbsfähige Regulatorik. Der BVMed hat dazu ein ausführliches Whitepaper zur MDR-Weiterentwicklung vorgelegt. Zu den Forderungen der Branche gehört allen voran die Abschaffung der Re-Zertifizierung alle fünf Jahre.
  • Eine Entbürokratisierungs-Offensive, die konsequent Überregulierungen abbaut und in Berlin und Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpft. Um unseren Mittelstand als Innovationstreiber zu stützen, nicht zu ersticken.
  • Ein besserer Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum für Medizinprodukte-Unternehmen.
  • Die Stärkung der Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und der Lieferketten. Dazu gehört eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, denn Resilienz erfordert eine enge Kooperation von Politik und Industrie.

Investitionen am Standort DE gehen zurück
Nach den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage 2023, die BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll auf der Jahrespressekonferenz des deutschen MedTech-Verbandes vorstellte, zeigt sich die Medizintechnik-Branche nach den Krisenjahren 2020 bis 2022 leicht erholt. „66 Prozent der befragten MedTech-Unternehmen rechnen in diesem Jahr mit einem besseren Umsatzergebnis in Deutschland als im Vorjahr. Das ist ein leicht besseres Ergebnis als in den beiden Vorjahren – reicht aber noch nicht an die Werte vor der Coronapandemie heran. Von einem Umsatzrückgang gehen 19 Prozent der befragten Unternehmen aus. Bei 12 Prozent sind die Umsatzrückgänge sogar im zweistelligen Bereich. Das zeigt, dass sich einzelne Produktbereiche der MedTech-Branche sehr unterschiedlich entwickeln“, erläuterte Möll.

Aus den gewichteten Umsatzangaben der BVMed-Unternehmen ergibt sich im deutschen Markt ein durchschnittlicher Umsatzanstieg von 4,8 Prozent gegenüber dem vorhergehenden Krisenjahr. Die erwartete weltweite Umsatzentwicklung schneidet mit einem Plus von 6,4 Prozent deutlich besser als die Inlandsentwicklung ab.

Aufgrund der weiter dramatischen Kostensteigerungen stehen die Gewinne der Unternehmen aber unter großem Druck. Nur 20 Prozent der MedTech-Unternehmen erwarten in diesem Jahr Gewinnsteigerungen gegenüber dem Krisenjahr 2022. Mit 49 Prozent gehen sogar knapp die Hälfte der Unternehmen von einer weiteren Verschlechterung der Gewinnsituation aus. Der wichtigste Grund für die angespannte Geschäftssituation sind wie im Vorjahr die gestiegenen Logistik-, Rohstoff- und Energiepreise. Hinzu kommen stark steigende Personalkosten aufgrund der Inflationsentwicklung sowie der zunehmende bürokratische Aufwand für das regulatorische System.

Der zunehmende Druck auf die Branche wirkt sich verstärkt auch auf die Investitionen am Standort Deutschland aus. Mehr als ein Viertel der Unternehmen verringern ihre Investitionen. Ähnlich sieht die Situation bei der Forschung aus. 20 Prozent der Unternehmen verringern ihre Forschungsausgaben gegenüber dem Vorjahr.

Auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten die Unternehmen das Innovationsklima für Medizintechnik in Deutschland im Durchschnitt nur noch mit 3,5. Das ist seit Erhebung des Indexes 2012 der absolute Tiefstwert und zeigt die Dramatik der Herausforderungen für die KMU-geprägte MedTech-Branche in Deutschland auf.

Weiterentwicklung der MDR im Fokus
Die Zeiten, in denen das europäische Regulierungssystem für Medizinprodukte dem US-amerikanischen FDA-System überlegen war, sind lange vorbei. Das zeigt auch die BVMed-Herbstumfrage 2023 überdeutlich. 53 Prozent der Unternehmen präferieren das FDA-System, nur 12 Prozent das MDR-System der EU. 35 Prozent haben keine Präferenz.

„Die MDR muss dringend weiterentwickelt und verbessert werden. Über drei Viertel der Unternehmen wünschen sich dabei vor allem weniger Bürokratie. 64 Prozent erwarten vorhersehbare und klare Fristen, 56 Prozent berechenbare Kosten“, so Möll zu den Ergebnissen der BVMed-Herbstumfrage. Ebenfalls weit oben auf der Forderungsliste: ein Fast-Track-Verfahren für Innovationen, mehr Verfahrens-Transparenz bei den Benannten Stellen sowie eine gegenseitige Anerkennung von ausländischen Zulassungen.

Trotz Krise: Weiter glänzende Berufsaussichten
Trotz der Krisenauswirkungen und dramatisch steigenden Kosten schafft die Medizintechnik-Branche in Deutschland weiter zusätzliche Arbeitsplätze. 31 Prozent der Unternehmen, die sich an der BVMed-Herbstumfrage 2023 beteiligten, erhöhen die Zahl der Mitarbeiter:innen gegenüber dem Vorjahr, 58 Prozent halten die Zahl der Stellen stabil. Die Berufsaussichten für Fachkräfte in der MedTech-Branche sind dabei weiter ausgezeichnet. 87 Prozent der Unternehmen halten die Berufsaussichten für unverändert gut bzw. besser.

Gesucht werden vor allem Ingenieur:innen, Informatiker:innen und Data Scientists und Medizintechniker:innen, aber auch lernende technische und kaufmännische Berufe. Der hohe Wert für Data Scientists zeigt, dass datengetriebene Versorgungslösungen in der MedTech-Branche an Bedeutung gewinnen.

Weitere Informationen:
BVMed Umfrage
Quelle:

BVMed

BVMed, VDGH (c) BVMed
29.08.2023

MedTech-Verbände BVMed und VDGH fordern Abschaffung von Re-Zertifizierung und Fast-Track für Innovationen

Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH schlagen in einem gemeinsamen Whitepaper zur Weiterentwicklung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungsfrist sowie Fast-Track-Verfahren für Innovationen und Orphan Devices sowie Diagnostics vor.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Effizienz, mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit, mehr internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine gute Verwaltungspraxis“, forderten die beiden Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Ulrich Schmid (VDGH) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Die beiden MedTech-Branchenverbände BVMed und VDGH schlagen in einem gemeinsamen Whitepaper zur Weiterentwicklung der europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) unter anderem die Abschaffung der fünfjährigen Re-Zertifizierungsfrist sowie Fast-Track-Verfahren für Innovationen und Orphan Devices sowie Diagnostics vor.

„Wir brauchen mehr Transparenz und Effizienz, mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit, mehr internationale Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit sowie eine gute Verwaltungspraxis“, forderten die beiden Vorstandsvorsitzender Dr. Meinrad Lugan (BVMed) und Ulrich Schmid (VDGH) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Die EU-Verordnungen MDR und IVDR, die das Inverkehrbringen von Medizinprodukten und Labortests europaweit regeln, seien handwerklich schlecht gemacht, zu kompliziert und bürokratisch – und bremsten damit Innovationen aus, so BVMed und VDGH. Es bestehe breiter Konsens, dass MDR und IVDR eine ungewünschte Verknappung von Produkten in der medizinischen Versorgung verursachen. Ein Drittel der Produkte drohe vom Markt genommen zu werden, bereits jetzt seien viele Produkte nicht mehr auf dem Markt verfügbar. Studien zeigten, dass MedTech-Unternehmen in 65 Prozent der Fälle gezwungen seien, Entwicklungsressourcen in die Regulatorik zu verlagern – auf Kosten der Innovationstätigkeit.

89 Prozent der MedTech-Unternehmen priorisierten mittlerweile die US-amerikanische Zulassung ihrer Produkte, so eine Studie der Boston Consulting Group. „Wir wollen eine zukunftsweisende Reform, die Patientinnen und Patienten sowie dem Innovationsstandort Europa hilft – keine fortwährenden Klein-Klein-Korrekturen“, so Lugan und Schmid: „Die zwei führenden deutschen MedTech-Verbände BVMed und VDGH haben deshalb ein Whitepaper mit Lösungsvorschlägen erarbeitet.“

Neben der Ergänzung des derzeitigen Regulierungssystems setzen sich BVMed und VDGH für mehr Berechenbarkeit und Transparenz der Prozesse, wirksame Rechtsmittel gegen Marktzugangsentscheidungen, eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit sowie eine Zentralisierung der Verantwortung ein.

„Wir müssen handeln und MDR und IVDR strukturell weiterentwickeln. Unsere Vorschläge sind praxisorientiert und haben sich in anderen Systemen bereits bewährt. Jetzt ist die richtige Zeit, darüber zu reden, damit wir nach der Europawahl mit der neuen Kommission und dem neuen Parlament zügig konkret werden können“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger.

„Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten Europa wieder zu einem wettbewerbsfähigen MedTech-Standort machen und überzogene Strukturen aufbrechen sowie gute regulatorische Rahmenbedingungen schaffen – mit Mut und Zuversicht. Dafür fordern wir die europäischen Institutionen auf, mit uns und allen relevanten Akteuren in Deutschland und Europa in einen strukturierten Dialog zu treten, um so schnell wie möglich die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, so der Schlussappell von Möll und Walger.

 

Quelle:

BVMed

bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt
06.07.2023

EU-Entwurf zum Umgang mit Textilabfällen bleibt hinter Erwartungen zurück

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

Deutschland verfügt bereits heute über ein gut funktionierendes flächendeckendes Sammelsystem für Alttextilien. Gewerbliche Sammler nehmen in diesem etablierten System eine Schlüsselposition ein. Im Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie bleibt dies jedoch völlig außen vor, zeigt sich der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des Fachverbands Textilrecycling, Stefan Voigt, enttäuscht.

Die EU-Kommission hat am 05. Juli 2023 den Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, durch die Herstellern die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus von Textilprodukten auferlegt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Textilabfällen dadurch in der gesamten EU gefördert wird. Die EU-Kommission verspricht sich daraus, dass diese Initiative den Ausbau des Sektors für die getrennte Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und das Recycling von Textilien in der EU vorantreiben wird.

„Allerdings bleibt der vorgelegte Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie deutlich hinter den Erwartungen zurück und trägt nicht den seit vielen Jahren etablierten Systemen in der EU und vor allem in Deutschland Rechnung. Mit Sorge betrachten wir das Nichtvorhandensein der gewerblichen Sammler von Alttextilien in dem vorgelegten Entwurf. Denn die gewerblichen Sammler in Deutschland sorgen bereits jetzt gemeinsam mit den Kommunen und den karitativen Organisationen für ein flächendeckendes, gut funktionierendes und für die Bürgerinnen und Bürgern kostenloses Sammelnetz. Dass sie ebenfalls eine Schlüsselrolle haben, sollte nicht außer Acht gelassen werden“, äußerte Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling seine Enttäuschung.

Der Vorschlag der Kommission wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

„Für den bvse werfen die geplanten Vorgaben zur Einführung von Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung viele offene Fragen auf. Wir hoffen, dass das Bundesumweltministerium sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzt, den Erhalt der gut funktionierenden Sammel- und Sortierstrukturen in Deutschland zu sichern“, so Voigt weiter.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

28.06.2023

BVMed begrüßt Beratungsrecht beim G-BA für Hersteller von Verbandmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. „Damit hat der Gesetzgeber noch rechtzeitig reagiert, um Verbesserungen an der neuen Verbandmittel-Erstattungsregelung vorzunehmen und Nachteile für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nun sei es wichtig, „dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mit dem Beratungsrecht gibt es dafür nun die Grundlage.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die gesetzliche Einführung eines Beratungsrechts beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für Hersteller von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung begrüßt. Mit dem Beschluss im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) wurde zudem die Übergangsregelung um 12 Monate verlängert. „Damit hat der Gesetzgeber noch rechtzeitig reagiert, um Verbesserungen an der neuen Verbandmittel-Erstattungsregelung vorzunehmen und Nachteile für die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden zu vermeiden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Nun sei es wichtig, „dass der G-BA gemeinsam mit Ärzteschaft, Pflege und Herstellern geeignete und auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien entwickelt. Mit dem Beratungsrecht gibt es dafür nun die Grundlage.“

Hintergrund ist, das für sogenannte „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Hierzu gewährt der Gesetzgeber nun – analog zu vergleichbaren Verfahren zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln nach § 35a SGB V (AMNOG) oder zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h SGB V (NUB) – betroffenen Verbandmittel-Herstellern ein Beratungsrecht zur Methodik der für die Nutzenbewertung erforderlichen Studien.

Zur Frage der Evidenzkriterien hatte der BVMed kürzlich im Umfeld des Bremer Wundkongresses eine Umfrage durchgeführt, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten. Sie zeigte auf, dass es bei den Behandlungen von 92 Prozent der Teilnehmenden zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht. 79 Prozent nennen die Reduktion von Wundexsudat, 76 Prozent Reduktion von Schmerzen, 70 Prozent die Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Betroffenen. Die Reduktion der Wundfläche steht bei 58 Prozent im Fokus, die Reduktion der Keimlast in der Wunde bei 55 Prozent. Nur 22 Prozent der Befragten nennen auch den kompletten Wundverschluss als Evidenzkriterium. „Wundauflagen mit antibakterieller Wirkung sind für eine phasengerechte Wundversorgung unerlässlich und müssen auch künftig für die Versorgung chronischer Wunden zur Verfügung stehen“, so BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl.

Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

BIOPOLYMER INNOVATION AWARD (c) POLYKUM e.V.
26.05.2023

BIOPOLYMER INNOVATION AWARD: 2023 alle Preisträger aus Deutschland

Ein Novum in der Geschichte des BIOPOLYMER Innovation Awards: 2023 machen drei Innovationen aus Deutschland das Rennen um die international begehrten Trophäen unter sich aus! Ob der Hauptpreis nach Rheinland-Pfalz, Thüringen oder Hessen geht, wird traditionsgemäß erst auf dem Kongress „BIOPOLYMER – Processing & Moulding“ bekannt gegeben, der am 13. Juni in Halle (Saale) stattfindet. Preisverleihung und Tagung können wie in den letzten Jahren per Videostream kostenfrei in Echtzeit verfolgt werden.

Ist Deutschland noch innovativ genug, um in der Weltspitze ganz vorn mitzuhalten? „Wenn es darum geht, Kunststoffe und Kunststoffanwendungen auf biologischer Basis und für nichtfossile Kreisläufe zu entwickeln, lautet die Antwort: ja!“, ist Jury-Vorsitzender Peter Putsch nach den diesjährigen Nominierungen für den BIOPOLYMER Innovation Award überzeugt: „Mehrere deutsche Beiträge setzten in diesem Jahr die Benchmarks im Wettbewerb.“

Gingen Preise in den letzten nach Finnland, Italien, Belgien oder Brasilien, so nominierte die Jury in diesem Jahr erstmals ausschließlich deutsche Bewerber für den mit 2.000 Euro dotierten Hauptpreis.

Ein Novum in der Geschichte des BIOPOLYMER Innovation Awards: 2023 machen drei Innovationen aus Deutschland das Rennen um die international begehrten Trophäen unter sich aus! Ob der Hauptpreis nach Rheinland-Pfalz, Thüringen oder Hessen geht, wird traditionsgemäß erst auf dem Kongress „BIOPOLYMER – Processing & Moulding“ bekannt gegeben, der am 13. Juni in Halle (Saale) stattfindet. Preisverleihung und Tagung können wie in den letzten Jahren per Videostream kostenfrei in Echtzeit verfolgt werden.

Ist Deutschland noch innovativ genug, um in der Weltspitze ganz vorn mitzuhalten? „Wenn es darum geht, Kunststoffe und Kunststoffanwendungen auf biologischer Basis und für nichtfossile Kreisläufe zu entwickeln, lautet die Antwort: ja!“, ist Jury-Vorsitzender Peter Putsch nach den diesjährigen Nominierungen für den BIOPOLYMER Innovation Award überzeugt: „Mehrere deutsche Beiträge setzten in diesem Jahr die Benchmarks im Wettbewerb.“

Gingen Preise in den letzten nach Finnland, Italien, Belgien oder Brasilien, so nominierte die Jury in diesem Jahr erstmals ausschließlich deutsche Bewerber für den mit 2.000 Euro dotierten Hauptpreis.

Die Green Elephant GmbH aus Gießen macht sich für ihr Produkt CellScrew® unter anderem eine Eigenschaft des Biokunststoffs und klassischen 3D-Druck-Materials PLA (Polymilchsäure) zunutze, die bislang wenig Beachtung fand: seine hohe Biokompatibilität. Das Start-up stellt aus vollständig biobasiertem PLA in additiver Fertigung neuartige Zellkulturflaschen her, in denen Gewebezellen beispielsweise für Gen- und Zelltherapien oder für die Erforschung von Kosmetika und Medikamenten auf neue, komfortablere Weise vermehrt werden können. Forschung, Entwicklung und Industrie produzieren damit bedeutend effizienter und umweltfreundlicher als bisher. Eine archimedische Schraube sowie konzentrisch angeordnete Zylinder im Flascheninneren sorgen für eine riesige Oberfläche zur Anheftung der Zellen und für die automatische Benetzung der inneren Oberflächen mit Kulturmedium bei rollender Lagerung. Eine CellScrew® ersetzt bis zu 400 herkömmliche Zellkulturflaschen aus fossilen Kunststoffen. Selbst wenn das biobasierte PLA nach der Einmalverwendung aus Sterilitätsgründen nicht kompostiert, sondern verbrannt wird, entsteht dabei nur so viel CO2, wie zuvor in den Bioorganismen, aus denen der Werkstoff entstand, gebunden war.

Die SoBiCo GmbH aus Bad Sobernheim (Rheinland-Pfalz) verfolgt seit mehreren Jahren einen innovativen Ansatz, um das von Natur aus recht begrenzte Einsatzspektrum von PLA (Polymilchsäure) systematisch zu erweitern. „Die geringe Reißdehnung von reinem PLA ist zum Beispiel ein entscheidender Grund dafür, dass der Biokunststoff kaum als Verpackungsmaterial genutzt wird“, erklärt SoBiCo-Geschäftsführer Johannes Fuchs. Klassische Modifikationsversuche scheiterten meist am komplexen Migrations- und Kristallisationsverhalten von Weichmachern und anderen Additiven. Fuchs‘ Team fand mit dem Potsdamer Fraunhofer Institut für Angewandte Polymerforschung (IAP) eine eigene Lösung und taufte sie auf den Namen Plactid®. Hinter der Marke verbirgt sich eine PLA-Copolymer-Familie, die in einem neuartigen Verfahren – der reaktiven Compoundierung – hergestellt wird. Neben Lactid, das stets biobasiert ist, kommen dabei verschiedene Polyole zum Einsatz, die je nach Anwendungsfall aus biologischen oder fossilen Quellen stammen können. Die PLA-Copolymere lassen sich auf diese Weise gezielt von hart/ spröde bis weich/ duktil einstellen. So werden zum Beispiel weiche Folien von hoher Kristallinität möglich. Aber auch Spritzgusstypen mit einer deutlich höheren Kristallisationsgeschwindigkeit und Schlagzähigkeit als Standard-PLA können erzeugt werden. Darüber hinaus eignen sich die PLA-Copolymere auch als Additive zur Modifizierung von Standard-PLA.

Das Thüringische Institut für Textil- und Kunststoff-Forschung Rudolstadt (TITK) hat sich eines bislang ungelösten Problems angenommen, von dem jeder Mensch im Alltag umgeben ist: Klebstoffen. Sie stecken in fast jedem Produkt, enthalten zum allergrößten Teil Polymere, sind typische Einmalprodukte, in Recyclingprozessen kaum separierbar und enden so allzu oft als Mikroplastik in der Umwelt. Die Antwort der Thüringer Forscher auf diese Herausforderung heißt Caremelt® und ist ein biobasierter und bioabbaubarer Schmelzklebstoff, dessen Endeigenschaften und Anwendungsprofil mit denen etablierter Schmelzkleber vergleichbar sind. Die Formulierung aus Biopolymeren wie Polymilchsäure (PLA), Polybernsteinsäure (PBS), Terpen- und Kolophoniumharzen, natürlichen Wachsen und Zitronensäure-Derivaten ist nicht nur für kurzlebige Produkte wie Einkaufstüten, Windeln oder Kartonagen geeignet. Auch Schuhe, Textilien, Möbelteile, Fahrzeuginterieur oder Bücher lassen sich damit zuverlässig und dauerhaft zusammenfügen, wie Praxistests zeigten. Das Herstellungsverfahren wurde bereits so optimiert, dass die Formulierungen in einem kontrollierten Prozess reproduziert werden können.

Quelle:

POLYKUM e.V.

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer Grafik: BVMed
25.05.2023

Medizintechnikverbände gegen pauschales PFAS-Verbot

  • Gesundheitsversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gefährdet

Die beiden Medizintechnik-Verbände BVMed und SPECTARIS haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor den verheerenden Auswirkungen eines pauschalen PFAS-Verbots auf die Patient:innenversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gewarnt.

Die EU-Kommission plant in einer untergesetzlichen Regelung ein umfassendes Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), von denen viele bislang unverzichtbar und alternativlos sind. EU-Rat und EU-Parlament sind dabei deutlich zu spät eingebunden worden, kritisieren BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Sie appellieren an die deutsche Gesundheitspolitik, die Brüsseler Initiative „eiligst in den Blick“ zu nehmen, sich in das Verfahren einzuschalten und pauschale Regelungen ganzer Stoffgruppen zu verhindern.

  • Gesundheitsversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gefährdet

Die beiden Medizintechnik-Verbände BVMed und SPECTARIS haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor den verheerenden Auswirkungen eines pauschalen PFAS-Verbots auf die Patient:innenversorgung mit lebensnotwendigen Medizinprodukten gewarnt.

Die EU-Kommission plant in einer untergesetzlichen Regelung ein umfassendes Verbot von rund 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS), von denen viele bislang unverzichtbar und alternativlos sind. EU-Rat und EU-Parlament sind dabei deutlich zu spät eingebunden worden, kritisieren BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Sie appellieren an die deutsche Gesundheitspolitik, die Brüsseler Initiative „eiligst in den Blick“ zu nehmen, sich in das Verfahren einzuschalten und pauschale Regelungen ganzer Stoffgruppen zu verhindern.

Der Entwurf einer umfassenden PFAS-Beschränkung wurde im Januar 2023 von der europäischen Chemikalienagentur ECHA im sogenannten Ausschussverfahren unter der REACH-Verordnung vorgelegt. BVMed und SPECTARIS lehnen die breite Regulierung ganzer Stoffgruppen unabhängig von deren nachgewiesenem Risiko strikt ab. „Denn den PFAS wird in Medizinprodukten genau die technische Eigenschaft zum politischen Verhängnis, wegen der sie eingesetzt werden: ihre Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit am und im menschlichen Körper“, heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an das BMG.

PFAS stellen für die Medizintechnik Hochleistungs-Werkstoffe dar, die entscheidende medizinisch-technische Fortschritte der letzten Jahrzehnte erst ermöglicht haben. „Medizinprodukte wie beispielsweise Inkubatoren für Neugeborene, Herz-Lungen-Maschinen oder Implantate wie Herzschrittmacher, Stents oder Gelenke, aber auch Produkte mit Blutkontakt oder Verpackungen für steril in Verkehr gebrachte Medizinprodukte können dann nicht mehr hergestellt und verwendet werden – und das bereits nach sehr kurzer Übergangsfrist“, warnen die beiden Medizintechnik-Verbände.

Wichtig ist aus Sicht von BVMed und SPECTARIS, dass das bereits laufende Konsultationsverfahren der ECHA nicht im Stile eines gewöhnlichen Verwaltungsaktes lediglich beobachtet und abgewartet wird. „Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf, denn es werden angesichts des unsicheren Ausgangs der Regulierung bereits jetzt negative Standortentscheidungen getroffen“, so Möll und Mayer. Ihr dringender Appell: „Ein Ausstieg aus PFAS hätte massive Auswirkungen auf die Patient:innensicherheit, die Innovationsfähigkeit der Medizintechnik und letztlich auch auf wichtige Zukunftsinitiativen der Europäischen Union. Die Politik muss jetzt zügig handeln.“

Weitere Informationen:
PFAS Medizintechnik BVMed
Quelle:

BVMed

(c) BVMed
24.05.2023

BVMed: 5-Punkte-Plan zum Medizintechnik-Standort Deutschland

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem 5-Punkte-Plan Maßnahmen für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschlands. Zu den Forderungen des deutschen Medizintechnik-Verbandes gehören eine beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft, eine Stärkung der Resilienz und der Lieferketten, ein Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive für die KMU-geprägte Branche, Fast-Track-Verfahren für Innovationen mit klaren Fristen sowie einfache Anerkennungsverfahren für benötigte Fachkräfte.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem 5-Punkte-Plan Maßnahmen für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Stärkung des Medizintechnik-Standorts Deutschlands. Zu den Forderungen des deutschen Medizintechnik-Verbandes gehören eine beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft, eine Stärkung der Resilienz und der Lieferketten, ein Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive für die KMU-geprägte Branche, Fast-Track-Verfahren für Innovationen mit klaren Fristen sowie einfache Anerkennungsverfahren für benötigte Fachkräfte.

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan bezeichnete die Medizintechnik-Branche als „Aushängeschild für die deutsche Wirtschaft“: „Wir sind Innovationstreiber. Wir sind Jobmotor. Wir haben Hidden Champions und sind Exportweltmeister. Wir haben 93 Prozent Mittelstand. Für Deutschland steht viel auf dem Spiel. Denn: Der Medizintechnik-Standort Deutschland ist stark gefährdet.“ Das liege neben den massiv gestiegenen Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik sowie Inflation und steigende Löhne vor allem an „hausgemachten Problemen“: Sehr kompliziertes regulatorisches System für Medizinprodukte, überbordende Bürokratisierung und Regulierungswut sowie schleppende Digitalisierung im Gesundheitssystem und mangelnde Datennutzung. „Wir senden damit keine Signale für einen innovationsfreundlichen Standort aus“, so Lugan. Er fordert: „Um Top-Talente im Land zu halten und Innovationen hier zu entwickeln, brauchen wir bessere Rahmenbedingungen!“.

Der 5-Punkte-Plan des BVMed sieht unter anderem vor:

1. Beauftragte Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft
Für eine gut koordinierte MedTech-Branchenstrategie „aus einem Guss“, muss die ressortübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden. Der BVMed fordert daher die Benennung einer beauftragten Person der Bundesregierung für die industrielle Gesundheitswirtschaft sowie die Stärkung der Abteilung Gesundheitswirtschaft im Bundeswirtschaftsministerium.

2. Resilienz und Lieferketten stärken
Der BVMed spricht sich für einen „systemischen und strategischen Ansatz“ aus, um die Resilienz des deutschen Gesundheitssystems und die Lieferketten zu stärken. Dazu gehören eine bessere Einbeziehung der MedTech-Branche in die Erarbeitung von Lösungen, die Unterstützung des Aufbaus von Produktionskapazitäten in Deutschland in Produktbereichen, in denen eine strategische Unabhängigkeit erreicht werden soll, sowie die Einrichtung einer digitalen Bestandsplattform versorgungskritischer Medizinprodukte, um Transparenz in Echtzeit zu erreichen.

3. Belastungsmoratorium und Entbürokratisierungs-Offensive
Der BVMed fordert eine Entbürokratisierungs-Offensive, die den deutschen Mittelstand im Blick hat, konsequent Überregulierungen abbaut sowie in Brüssel für standortfreundliche Regulierungen kämpft. Dazu gehört, dass die Verantwortung für Lieferketten auf die unmittelbaren Zulieferer beschränkt bleibt. Der BVMed fordert zudem einen einheitlichen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Medizinprodukte sowie mehr Geschwindigkeit und bessere Förderung von klinischen Studien. Wichtig seien zudem adäquate Mechanismen, die die ambulante Hilfsmittelversorgung auch im derzeitig starren Vertragskonstrukt sicherstellt.

4. Fast-Track für Innovationen mit klaren Fristen
Der BVMed setzt sich für flexiblere und schnellere Bewertungsverfahren mit klaren Fristenregelungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und beim Bewertungsausschuss ein. Forschende Medizinprodukte-Unternehmen benötigen zudem einen besseren Datenzugang und ein Antragsrecht beim Forschungsdatenzentrum. Außerdem sollte sich Deutschland dafür einsetzen, dass die EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) strategisch weiterentwickelt wird und „mehr Berechenbarkeit und Schnelligkeit“ beim Marktzugang von Medizinprodukten bietet. So spricht sich der BVMed unter anderem für Fast-Track-Verfahren für innovative Medizinprodukte aus, die den Stand der Technik erheblich verbessern oder einen bislang ungedeckten medizinischen Bedarf betreffen. Hier gebe es bereits etablierte Regelungen zu FDA-Programmen oder Arzneimittel-Verfahren.

5. Fachkräfte gewinnen
Um dringend benötigte internationale Fachkräfte für die Medizintechnik-Branche zu gewinnen, fordert der BVMed einfache Anerkennungsverfahren, Integrationsangebote und Internationalisierung der Verwaltungsverfahren. Außerdem sollten die Arbeitsbedingungen insbesondere in der Pflege verbessert werden, beispielsweise durch den geförderten Einsatz von digitalen Lösungen und pflegeunterstützenden Technologien.

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

24.05.2023

bvse: Rahmenbedingungen zur Getrenntsammlungspflicht von Alttextilien

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Falschinformationen zu Vorgaben über die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 führen immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-Vizepräsident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klärt über die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen über eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europäischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ab Januar 2025 festgelegt.

Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung
„Für die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnützigen und kommunalen Sammlungen bereits erfüllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten ein bundesweit flächendeckendes, lückenloses Angebot zur Annahme der Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt für Drittvergaben nach § 22 KrWG oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnützige und gewerbliche Sammler“, betont der bvse-Vizepräsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.

CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur für bestimmte Altkleidercontainer
Darüber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren, vermehrt verunsicherte Anfragen darüber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europäischen Richtlinien übereinstimmt. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem Gütesiegel oder Qualitätszeichen verwechselt werden darf. CE-Zeichen geben darüber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.

„Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht für einen Altkleidercontainern besteht, richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europäischen Maschinenrichtlinie unterfällt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit umfasst ist“, stellt Voigt klar.

„Altkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen und über ein Antriebssystem verfügen, unterliegen den Bestimmungen der europäischen Maschinenrichtlinie. Diese Behälter müssen nach erfolgreich erfolgter Prüfung zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer CE-Kennzeichnung für solche Altkleidercontainer fordern, sind also rechtskonform“, so Voigt.

„Altkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschließlich durch den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schließen lässt, gehören hingegen in den Anwendungsbereich der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Für diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann der Nachweis, dass die einschlägigen Produktsicherheitsanforderungen erfüllt sind, durch eine von den zuständigen Behörden anerkannte entsprechende unabhängige Zertifizierung, wie dem GS (geprüfte Sicherheit)-Zeichen erleichtert werden“, erläutert bvse-Vizepräsident Stefan Voigt.

"Da bei beiden Systemen eine regelmäßige Prüfung der Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Überwachung der Überprüfung nur verlässlich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit funktionstüchtigen Kontaktdaten versehen sind", fügte Voigt noch hinzu.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

(c) Carsten Fulland, Zenvision
Finale Struktur als Buckyball mit den entwickelten Knoten und Pultrusions-Profilen
18.05.2023

DITF: Bioverbundwerkstoff auf der Architektur-Biennale

Die diesjährige Architektur-Biennale in Venedig sieht sich als „Laboratory of the Future“. Bioverbundwerkstoffe sind in der Architektur nicht nur Zukunftsmusik. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) haben einen nachhaltigen Werkstoff für Stützprofile und Verbindungsknoten entwickelt, die während der Biennale vom 20. Mai bis 26. November im Palazzo Mora ausgestellt werden. Die ultraleichten Bauteile sind das Ergebnis eines Gemeinschaftsprojekts von Partnern aus Forschung und Industrie, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wurde. Sie werden zukünftig im Bereich der mobilen Architektur und bei Pavillons und Architekturen mit geringer Traglast eingesetzt.

Die DITF hatten die Aufgabe, für den Bioverbundwerkstoff geeignete Materialen auszuwählen und Fertigungsprozesse zu entwickeln. Um einen möglichst hohen Bioanteil zu erreichen, wurden Hanf- und Flachsfasern sowie ein Harzsystem verwendet, das auf epoxidiertem Leinsamenöl basiert. Diese natürlichen Ressourcen wurden sowohl im Pultrusionsverfahren als auch im Heißpressverfahren eingesetzt.

Die diesjährige Architektur-Biennale in Venedig sieht sich als „Laboratory of the Future“. Bioverbundwerkstoffe sind in der Architektur nicht nur Zukunftsmusik. Die Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung (DITF) haben einen nachhaltigen Werkstoff für Stützprofile und Verbindungsknoten entwickelt, die während der Biennale vom 20. Mai bis 26. November im Palazzo Mora ausgestellt werden. Die ultraleichten Bauteile sind das Ergebnis eines Gemeinschaftsprojekts von Partnern aus Forschung und Industrie, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wurde. Sie werden zukünftig im Bereich der mobilen Architektur und bei Pavillons und Architekturen mit geringer Traglast eingesetzt.

Die DITF hatten die Aufgabe, für den Bioverbundwerkstoff geeignete Materialen auszuwählen und Fertigungsprozesse zu entwickeln. Um einen möglichst hohen Bioanteil zu erreichen, wurden Hanf- und Flachsfasern sowie ein Harzsystem verwendet, das auf epoxidiertem Leinsamenöl basiert. Diese natürlichen Ressourcen wurden sowohl im Pultrusionsverfahren als auch im Heißpressverfahren eingesetzt.

Die Verarbeitung von Naturfasern zu leistungsstarken Produkten ist anspruchsvoll, weil diese dicker, ungleichmäßiger, feuchter und auch empfindlicher sind als Hochleistungsfasern aus Glas, Carbon oder Aramid. Bisher wurden Naturfasern zum überwiegenden Teil mit erdölbasierten Harzen oder Harzen mit einem sehr geringen Bioanteil in der Pultrusion verarbeitet. Die daraus hergestellten Verbünde erreichten keine ausreichende Faser- Matrixhaftung, weshalb die mechanischen Eigen-schaften unbefriedigend waren. An den DITF konnten diese material- und prozessbedingten Probleme weitgehend gelöst werden. Hierbei war beispielsweise die Vortrocknung der Naturfaser-Rovings in der Pultrusion ein entscheidender Lösungsweg. Was bei den DITF im Labormaßstab gelang, ließ sich auch im Industriemaßstab umsetzen. Für den LightPRO Shell Pavillon, den Buckyball und für die Biennale-Ausstellung produzierte der Projektpartner CG-TEC insgesamt 800 Meter Rohrprofil, die als Stützelement verwendet wurden. Für den Knoten, der die Stützprofile verbindet, haben die Projektpartner ein Design entworfen, nach dessen Vorlage ein passendes Formwerkzeug für das Heißpressverfahren gefertigt wurde. Zum Projektende wurden an den DITF mit diesem Formwerkzeug über 60 Verbindungsknoten für den Buckyball hergestellt, von dem man jetzt einen Ausschnitt in Venedig besichtigen kann.

Praxistests haben gezeigt, dass der an den DITF entwickelte Bioverbundwerkstoff für vielfältige Anwendungen in der Architektur geeignet ist. Im Vergleich zu Glasfaserkunststoffen splittern Bioverbundwerkstoffe bei einem Crash nicht. Zudem sind sie ein nachhaltiger Baustoff. Sie verbrauchen bei ihrer Herstellung viel weniger Energie und binden langfristig eine große Menge Kohlenstoff. Sie bringen aufgrund ihrer geringen Dichte wenig Gewicht auf die Waage und sind daher für viele Anwendungen im Leichtbau geeignet. Ziel des Leichtbaus ist es, Rohstoffe, Energie und damit Kosten zu sparen. Der Einsatz von Bioverbundwerkstoffen bietet der Bauindustrie ein hohes Potenzial, neue ressourcenschonende Wege zu gehen.

Das Forschungsprojekt LeichtPRO wurde von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

05.05.2023

BVMed drängt auf Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

er Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) drängt das Bundesgesundheitsministerium und die beteiligten Ressorts, die guten Ansätze zu einer besseren Nutzung von Gesundheitsdaten aus der Digitalstrategie zügig in ein Gesetz zu gießen. „Bevor Monate für die Diskussion um den künftigen Umgang mit ChatGPT ins Land gehen, sollten die Regelungen aus der Digitalstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) rasch umgesetzt werden, die unumstritten sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed hatte die im März 2023 vorgelegte Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege insgesamt positiv bewertet. „Darin lassen sich gute Ansätze für Forschung und Entwicklung von Medizintechnologien erkennen, die den Versorgungs- und Forschungsstandort Deutschland nachhaltig stärken und fördern könnten“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

Besonders wichtig sind nach Ansicht des Medizintechnik-Branchenverbandes der verbesserte Zugang zu Versorgungsdaten für forschende Unternehmen, die einheitliche Auslegung des nationalen und europäischen Datenschutzrechts sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Medizinprodukte der Klasse IIb.

„Gleichzeitig vermissen wir einen strukturierten Prozess zur adäquaten Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger in die digitale Infrastruktur“, so Gladkov. Bei der Ausweitung des „Fast Track“- Verfahrens für DiGA sollte zudem ein schnellerer Zugang von digitalen Medizinprodukten aller Risikoklassen – also auch Klasse III-Medizinprodukte – in die Gesundheitsversorgung ermöglicht werden.

Insgesamt berührt die Digitalisierungsstrategie sehr viele verschiedene Punkte, „kratzt jedoch häufig nur an der Oberfläche“, so der BVMed. In den meisten Fällen fehle es an ausführlichen Erläuterungen, wie die Vorhaben konkret umgesetzt werden sollen. Dazu zählt der BVMed beispielsweise den Einsatz von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, der im Strategiepapier nur kurz erwähnt wird. Außerdem sollten telemedizinische Anwendungen generell gestärkt und gefördert werden, da nur damit eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden kann.

„Wichtig ist es deshalb, dass die Maßnahmen nun rasch in Gesetzgebungsverfahren münden und umgesetzt werden“, so die BVMed Digitalexpertin. Zudem sollte die Expertise der MedTech-Unternehmen bei spezifischen Themen stärker hinzugezogen werden, beispielsweise bei den Projektvorhaben der Digitalen Gesundheitsagentur.

Das Fazit von BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Wir dürfen nicht länger Zeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Pflege sowie bei der Eröffnung der Möglichkeiten bei der Datennutzung verlieren.“

Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.