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20.02.2018

Moderate Preissteigerungen in der Modebranche

Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %).
Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 106,2 auf 108,4 (+ 2,1 %).
 
Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2016 auf 2017 von 106,1 auf 107,5 (+ 1,3 %) und bei Heimtextilien von 109,4 auf 110,2 (+ 0,7 %) gestiegen. Die Schuhpreise erhöhten sich von 107,4 auf 109,8 (+ 2,2 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,8 % von 107,4 auf 109,3 verteuert.
 
Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  Basisjahr 2010 = 100
  2015 2016 2017
Einzelhandelsindex gesamt 105,8 106,2 108,4
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,9 106,5 107,9
Textilien 109,5 112,5 114,1
Schuhen 106,7 107,3 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 107,6 109,4 110,6
Verbraucherpreisindex gesamt 106,9 107,4 109,3
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,8 106,1 107,5
Heimtextilien 107,7 109,4 110,2
Schuhen 106,7 107,4 109,8

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Februar 2018)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

20.02.2018

LDT-Studium: Kurzfristige Anmeldung noch möglich!

Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten
 
Kurzentschlossene können am 5. März 2018 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch das neue Hybrid-Modell, bei dem erstmalig (Fach)Abiturienten auch ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.
 
Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.
 
Hinweis: Der ebenfalls am 5. März startendete Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h.
Vollzeit-Studium und neues Hybrid-Modell starten
 
Kurzentschlossene können am 5. März 2018 noch mit einem Studium an der LDT Akademie für Mode-Management in Nagold beginnen. Neben dem bewährten Vollzeitstudium startet dann auch das neue Hybrid-Modell, bei dem erstmalig (Fach)Abiturienten auch ohne vorherige Praxiserfahrungen das Studium aufnehmen können.
 
Einzelheiten: Im neuen Hybrid-Modell erwirbt der Student nach zwei Semestern und einer anschließenden sechs- bis zwölfmonatigen Praxisphase in einem Modeunternehmen den neu geschaffenen Abschluss „Fashion Manager LDT“. Im Anschluss daran kann er entweder das Vollzeitmodell in weiteren zwei Semestern regulär beenden oder die 3. bis 5. Phase des Firmenmodells mit einer Partnerfirma absolvieren, um danach den Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ zu erlangen.
 
Hinweis: Der ebenfalls am 5. März startendete Vollzeit-Studiengang führt in vier Semestern zum Abschluss „Textilbetriebswirt BTE“ und qualifiziert für gehobene Positionen in der Mode- und Schuhbranche. Er richtet sich an Bewerber/innen mit Praxiserfahrung, d.h. mit einer abgeschlossenen (kaufmännischen) Ausbildung oder mit Abschluss in einem der Modebranche nahestehenden Beruf. Abiturienten reicht eine rund einjährige vorherige ‚Berufserfahrung‘ in Form einer Anstellung oder eines Praktikums.
 
Die Studieninhalte orientieren sich an den Erfordernissen der Modebranche. Sie bestehen zu zwei Drittel aus BWL und zu einem Drittel aus warenkundlichen und fashion-relevanten Themen, die durch Ordertrainings und Exkursionen zu namhaften Handelsunternehmen und Modehersteller abgerundet werden.
 
Die Studienzeit an der LDT Nagold wird von Partnerhochschulen der LDT weltweit anerkannt. Demzufolge können LDT-Absolventen in Irland, Holland, der USA sowie berufsbegleitend auch in Deutschland innerhalb eines kompakten ‚Top-Up-Bachelor-Programms‘ einen akademischen Abschluss zum Bachelor of Arts ‚International Business‘ oder ‚Marketing‘ erlangen. NEU: Absolventen der LDT mit dem Abschluss ‚Textilbetriebswirt BTE‘ und einer vierjährigen Berufspraxis können direkt in einen Masterstudiengang ‚Fashion & Retail Management‘ an der Partnerhochschule AMD (Akademie Mode & Design) in Düsseldorf, Hamburg, Berlin oder München einsteigen.
 
Hinweis: Nähere Informationen im Internet unter www.ldt.de und https://y.ldt.de/
Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

BTE/BLE/VDB

07.02.2018

LDT Nagold: Neues Hybrid-Studienmodell zum 5. März 2018

Das neue Studienmodell stellt eine Mischung aus dem zweijährigen Vollzeitmodell und dem 30-monatigen Firmenmodell der LDT Nagold dar und richtet sich an modeaffine junge Menschen, die bislang noch keine praktischen Erfahrungen in der Fashionbranche sammeln konnten.

Ablauf des Hybridmodells
Im Gegensatz zum Vollzeit- sowie zum Firmenmodell der LDT handelt es sich beim Hybridmodell um einen zweistufigen Studiengang, bei dem die praktischen Erfahrungen, die generell alle Studienabgänger der Fachakademie für Textil und Schuhe LDT Nagold GmbH als besonderes Merkmal bzw. Pluspunkt im Gegensatz zu Studiengängen vielen anderer Schulen in die späteren Berufseinstiegsphasen mitbringen, nicht vor Studienbeginn (Vollzeitmodell) oder sukzessive während des Studiums (Firmenmodell), sondern mittendrin in Blockform erworben werden.
Nach Besuch des Unterrichtes des ersten und des zweiten Semester sowie Absolvierung aller schriftlichen Prüfungen legen die Studierenden dieses Modells ein bis zwei Praxissemester ein, in denen sie in einschlägigen Unternehmungen jeweils ein Praktikum absolvieren.

Das neue Studienmodell stellt eine Mischung aus dem zweijährigen Vollzeitmodell und dem 30-monatigen Firmenmodell der LDT Nagold dar und richtet sich an modeaffine junge Menschen, die bislang noch keine praktischen Erfahrungen in der Fashionbranche sammeln konnten.

Ablauf des Hybridmodells
Im Gegensatz zum Vollzeit- sowie zum Firmenmodell der LDT handelt es sich beim Hybridmodell um einen zweistufigen Studiengang, bei dem die praktischen Erfahrungen, die generell alle Studienabgänger der Fachakademie für Textil und Schuhe LDT Nagold GmbH als besonderes Merkmal bzw. Pluspunkt im Gegensatz zu Studiengängen vielen anderer Schulen in die späteren Berufseinstiegsphasen mitbringen, nicht vor Studienbeginn (Vollzeitmodell) oder sukzessive während des Studiums (Firmenmodell), sondern mittendrin in Blockform erworben werden.
Nach Besuch des Unterrichtes des ersten und des zweiten Semester sowie Absolvierung aller schriftlichen Prüfungen legen die Studierenden dieses Modells ein bis zwei Praxissemester ein, in denen sie in einschlägigen Unternehmungen jeweils ein Praktikum absolvieren.

Während der Praxiszeit fertigen die Studierenden eine schriftliche Projektarbeit an, die zum einen Grundlage für die abschließende mündliche Prüfung nach der Pra-xisphase ist und nach deren Bestehen ein erster Titel – „Fashion Manager (LDT)“ - vergeben wird. Diese erfolgreich bestandene Prüfung stellt auch die Einstiegsvoraussetzung in die zweite Stufe des Studienganges dar, die nach erfolgreichem Durchlaufen und Ablegung aller notwendigen Prüfungsleistungen ebenfalls zum Abschlusstitel „Textilbetriebswirt (BTE)“ der LDT Nagold führt. Dementsprechend kann diese ‚zweite Stufe‘ entweder gemeinsam mit den Studierenden des Vollzeitmodells im dritten und vierten Semester oder aber auch mit den Studierenden des Firmenmodells der dritten, vierten und fünften Unterrichtsphase erfolgen (Hybridmodell).

Einstiegsvoraussetzung für die Teilnahme an diesem Studiengang ist die zuvor an allgemein oder berufsbildenden Schulen erworbene Hochschul- oder Fachhochschulreife – der Studiengang startet regelmäßig Anfang März eines Jahres.

Weitere Informationen hierzu sind im Internet www.ldt.de sowie bei der LDT Nagold unter post@ldt.de oder telefonisch unter 07452-8409-0 erhältlich!

Weitere Informationen:
LDT Nagold GmbH
Quelle:

LDT Nagold GmbH
Akademie für Mode-Management
Academy for Fashion-Management

07.02.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Parfum/Kosmetik

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung Parfum/Kosmetik ist bereits eingepflegt.
     
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
Warengruppenschlüssel
Quelle:

BTE e.V.

Vorstand GDH Der GDH-Vorstand: (vorne v.l.n.r.): Sabine Tauscher (Salon Sabine, Jena), Andreas Voigtländer (Hut Mühlenbeck, Wiesbaden) und Hannelore Mertesacker (Hut-Design, Bad Honnef; (hinten v.l.n.r.): Robert Strucker (Strucker, Grevenbroich), Marion Breiter, (Breiter, München) Siegfried Seidl (Hut-Mayer, Neuötting) und Annette Wahl (Hut Nagel, Karlsruhe)
Vorstand GDH
29.01.2018

Hutfacheinzelhandel: zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus

Hutbranche als Star der Modewelt
GDH-Umfrage: Hutfacheinzelhandel schließt 2017 zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus ab.

Hutbranche als Star der Modewelt
GDH-Umfrage: Hutfacheinzelhandel schließt 2017 zum dritten Mal in Folge mit Umsatzplus ab.

Die Mitglieder der Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH) starten mit viel Zuversicht in das neue Jahr. Die spezialisierten Fachgeschäfte  ̶  von München bis Norderney  ̶  erzielten 2017 ein Umsatzplus in Höhe von 4,0 Prozent. Zum dritten Mal in Folge konnten die Mitglieder Umsatzwachstum erzielen (2016: 1,6 Prozent, 2015: 2,5 Prozent). Das belegt die Jahresumfrage des Hutverbandes GDH (www.hut-mode.de), die während der GDH-Mitgliederversammlung Mitte Januar 2018 in Wiesbaden präsentiert wurde. Damit liegt die Hutbranche wieder über dem Modebranchendurchschnitt (2 Prozent Umsatzminus). „Der Umsatz war besser als das Wetter verheißen lies, ein Beleg, dass Hüte und Mützen modisch im Trend liegen“, zeigte sich der 1. Vorsitzender der GDH, Andreas Voigtländer, während der GDH-Mitgliederversammlung äußerst zufrieden. Die GDH-Umfrage belegt leider auch, dass sich die Kundenfrequenz nur um 0,5 Prozent verbesserte. „Sinkende Frequenz und die Konkurrenz durch Online-Shopping wird auch bei uns als die größten Probleme des Handels angesehen. Das Umsatzwachstum basiert auf höheren Kaufbeträgen pro Kunde und Bon (Durchschnitt 66,86 Euro; 2016: 60,06 € / 1,4 Teile pro Kunde; 2016: 1,3), weil wir als Spezialisten die Kunden bestens beraten können und eine tiefe und breite Auswahl bieten. Zudem sind auch einige von uns als Facheinzelhändler über alle Kanäle online unterwegs‟, betont Andreas Voigtländer.

Herren-Hüte und trendige Mützen sind mit 61 Prozent die stärkste Warengruppe; das liegt auch daran, dass Damen gerne Herrenformen kaufen, denn Trilby, Diamond oder Pork Pie sind im Trend. 37 Prozent des Umsatzes ging auf das Konto der Damen, vor allem mit weichen und legeren Kopfbedeckungen in Filz und Walk sowie Strick im Winter. Die restlichen 2 Prozent fallen auf Kinderkopfbedeckungen.
Der Hutfacheinzelhandel erwartet für 2018 ein Umsatzpari auf hoher Vorlage. Bei allen Kopfbedeckungen wird ein kleines Wachstum bei UV-Schutz prognostiziert. Gestärkt werden soll der Bereich Accessoires, also Schals, Tücher und Handschuhe, angesagt auch als Set für den abgestimmten Mode-Look.

Das Mega-Thema der Zukunft ist Funktion
GDH-Geschäftsführerin Kirsten Reinhardt wird 2018 zahlreiche Aktivitäten anstoßen, die der gesamten Hutbranche zu Gute kommen. Fester Aktionspunkt ist der `Tag des Hutes´ am 25. November, an dem die GDH-Mitglieder den Titel `Hutträger des Jahres´ an prominente Persönlichkeiten verleihen. Neues Projekt für den Frühling ist eine UV-Schutz-Kampagne mit Informations-Flyer für Verbraucher und Hautärzte sowie abgestimmtes Material für den PoS der GDH-Mitglieder. Denn auch das belegte die GDH-Umfrage: Das Mega-Thema der Zukunft ist Funktion, sei es UV-Schutz im Sommer, Wasser- und winddichte Materialien mit Ohrenklappen im Winter, reflektierende Signal-Elemente für die Nacht sowie weiche und knautschbare Materialien für die Tasche oder den Koffer.

Bei der Order auf die Textilkennzeichnung achten
Ein weiteres wichtiges Thema stand auf der Tagungsordnung: Das neue deutsche Textilkennzeichnungsgesetz vom 15.02.2016. Referent Thomas Lange, seit 2018 Hauptgeschäftsführer German Fashion, Modeverband Deutschland e.V., informierte über die Neuerungen. Das bedeutet praktisch: Auf einem fest angebrachten Etikett muss für die Verbraucher leicht lesbar die vollständigen europäischen Adresse des Inverkehrbringers (Importeur, Hersteller oder Händler) und die korrekt beschriebene Materialzusammensetzung in Prozent in deutscher Sprache stehen. Oftmals ist die Textilkennzeichnung aber unzureichend. „Das Gesetz scheint noch komplizierter und bedeutet Ärger und im schlimmsten Fall Bußgelder für den geprüften Händler; daher sollte jeder Einzelhändler auf die korrekte Textilkennzeichnung bereits bei der Order achten‟, so Voigtländer.

Quelle:

PI Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V. (GDH), Köln

Charts: Jahresumfrage des Gemeinschaft Deutscher Hutfachgeschäfte e.V., Januar 2018

29.01.2018

Neue EU-Norm „Größenbezeichnung von Bekleidung“

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Nach jahrelangen Vorarbeiten und Gesprächen auf europäischer Ebene ist Anfang Dezember 2017 die Norm DIN EN 13402-3 (Deutsche Fassung EN 13402-3:2017) „Größenbezeichnung von Bekleidung – Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten“ in Kraft getreten. Diese Norm, die allerdings lediglich empfehlenden Charakter hat, gibt an, wie zur Größendefinition konfektionierter Bekleidung die Körpermaße des möglichen Trägers festzulegen und anzugeben sind. Um die Größe eines Bekleidungsstücks klar und sichtbar zu kommunizieren, sollte zusätzlich zu den landesüblichen und bekannten Größenbezeichnungen ein Piktogramm verwendet werden, das die entscheidenden Körpermaße des vorgesehenen Trägers wiedergibt.

Ursprünglich sollte die Norm zu europäisch einheitlichen Größenbezeichnungen führen. Damit sollte dem Verbraucher der grenzüberschreitende Mode-Einkauf erleichtert werden. In diesem Punkt konnte aber keine Einigung erzielt werden. Es gibt zur Orientierung zwar ein Anhang zu Körpermaßen und Sprungwerten mit Beispielen,  der allerdings lediglich eine nicht bindende Empfehlung darstellt.

Der BTE hat in den entsprechenden Normungs-Gremien aktiv mitgearbeitet. Dabei hat er grundsätzlich die Vereinheitlichung der unterschiedlichen Größensysteme in Europa befürwortet. Der BTE hat dabei aber besonders großen Wert darauf gelegt und auch durchgesetzt, dass ein solches System speziell für den Handel praktikabel ist und keine unnötigen Kosten verursacht – z.B. durch eine Ausweitung des Größenspektrums.

Mit der jetzt veröffentlichten Fassung ändert sich für den Textil- und Modehandel nur wenig: Das bestehende Größensystem bleibt federführend erhalten. Sollten Lieferanten zukünftig an der Ware ein Piktogramm anbringen, kann dies unterstützend zur Beratung der Kunden genutzt werden.

Die EN 13402 „Größenbezeichnung von Bekleidung“ besteht aus folgenden Teilen:
Teil 1: Begriffe und Verfahren für die Messung am Körper
Teil 2: Primär- und Sekundärmaße
Teil 3: Größenbezeichnung auf der Grundlage von Körpermaßen und Sprungwerten

Hinweis: Die Norm ist im Beuth Verlag erschienen und kann unter www.beuth.de  bezogen werden.

Weitere Informationen:
Größenbezeichnung EN 13402
Quelle:

BTE e.V.

15.01.2018

EFG: kostenlose DMI-Orderinfo

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom DMI Deutschen Mode-Institut speziell für EFG-Mitglieder verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgt spätestens am 10. Januar 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich einen DMI-Trendletter, der die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Modefachgeschäfte, die Mitglied der beim BTE angesiedelten EFG European Fashion Group (EFG) sind, erhalten rechtzeitig vor den Berliner Messen eine vom DMI Deutschen Mode-Institut speziell für EFG-Mitglieder verfasste Orderinfo. Mitglieder loben die praxisrelevante Information, die so rechtzeitig vorliegt, dass vom ersten Messetag an eine gute Orientierung bei der Order geboten wird. Die besonderen Vorteile:

  • komprimierte und präzise Informationen für die Order von DOB, HAKA und Accessoires
  • Original-Hersteller-Bilder der Saison, Komplett-Looks und Street-Styles
  • sehr frühe Verfügbarkeit
  • viele Abbildungen
  • kostenfrei im Rahmen der EFG-Mitgliedschaft

Die Einstellung der rund 50-seitigen Orderinfo erfolgt spätestens am 10. Januar 2018 im EFG-Intranet (Log-in erforderlich!). Nach den Berliner Messen erhalten die EFG-Mitglieder zusätzlich einen DMI-Trendletter, der die Trend-Highlights der Berliner Tage noch einmal zusammenfasst und somit weitere Order-Sicherheit gibt.

Hinweis: Die Vorteilsgemeinschaft EFG bietet gegen einen geringen Jahresbeitrag darüber hinaus viele weitere Vergünstigungen und Sonderpreise, z. B. bei den Warenbezugskosten über Hängeversand und Paket-Dienstleister, beim elektronischen Zahlungsverkehr und bei Warenwirtschaftssystemen. Weitere Informationen über eine EFG-Mitgliedschaft bei Stefanie Fonrobert, Tel.: 0221/92 15 09-12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de. Dort können in der Rubrik „Leistungen“ alle Interessierte auch die EFG-DMI-Orderinfos zur vergangenen Orderrunde eingesehen werden.

Weitere Informationen:
Orderhilfen Saisonplanung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.shop.bte.de, wo auch Downloads möglich sind. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Saisonplanung Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE: Saisonplanung für Herbst/Winter weiter optimieren!

Lieferanten mit passenden Konzepten suchen

Nächste Woche starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. 2017 gab es im März und September zwar dank passender Wetterlagen starke Saisonauftakte, in den Vorjahren war dies jedoch oft anders und kann daher für die Planung nicht als Regel gelten.

Das heißt: Es empfiehlt sich, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. Jedes Modehaus muss für sich prüfen, welche Ware die Kunden in welcher Auswahl zu welchem Zeitpunkt wünschen. Ansonsten sind nur unnötig frühe und hohe Abschriften vorprogrammiert.

Lieferanten mit passenden Konzepten suchen

Nächste Woche starten die Berliner Modemessen. Neben der Sichtung von Trends sollten sich die Gespräche unbedingt um eine noch stärkere Endkunden-orientierte Saison- und Flächenplanung drehen. 2017 gab es im März und September zwar dank passender Wetterlagen starke Saisonauftakte, in den Vorjahren war dies jedoch oft anders und kann daher für die Planung nicht als Regel gelten.

Das heißt: Es empfiehlt sich, außerhalb des hochmodischen Bereichs die Liefertermine noch näher an die „Bedarfstermine“ der Käufer zu rücken und auch die Mengen- bzw. Flächenplanung anzupassen. Jedes Modehaus muss für sich prüfen, welche Ware die Kunden in welcher Auswahl zu welchem Zeitpunkt wünschen. Ansonsten sind nur unnötig frühe und hohe Abschriften vorprogrammiert.

Viel spricht dafür, für den Verkaufszeitraum August bis Mitte Oktober noch stärker Übergangsware zu ordern. Warme Winterware sollte dagegen vorsichtiger eingekauft und dem Kunden auch nicht zu früh präsentiert werden. Ziel muss die Stärkung der zweiten Saisonhälfte oder gar die Schaffung einer eigenständigen Winter-Saison sein. Hierzu müssen viele Lieferanten passendere Lösungen als bisher anbieten.

Wenn sich Industriepartner nicht auf bedarfsgerechtere Liefertermine einlassen wollen, sollte man über Alternativen nachdenken. Etliche ehemals unverzichtbar erscheinende Marken haben – nicht zuletzt aufgrund von Überdistribution – merklich an Bedeutung eingebüßt. Andererseits haben in den letzten Saisons manche neuen Marken mit guten Konzepten fast aus dem Stand beachtliche Umsätze erzielen können. Es wird gerade für den mittelständischen Modefachhandel immer wichtiger, seine Sortimente ständig zu hinterfragen und nach Alternativen Ausschau zu halten.

Fazit: Der Modehandel sollte in der bevorstehenden Orderrunde unbedingt ausreichend Zeit für Gespräche mit seinen Lieferanten und die Sichtung potentieller neuer Marken einplanen. Bei semi-vertikalen Lieferanten mit eigenen Stores und Online-Shops sollte überdies geprüft werden, ob diese dort nicht allzu früh den Rotstift ansetzen und damit den Handelspartner unnötig unter Druck setzen.

Weitere Informationen:
Saisonplanung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

Steffen Jost, Präsident BTE e.V. (c) BTE e.V.
Steffen Jost, Präsident BTE e.V.
04.01.2018

Steffen Jost: Ansätze reichen nicht!

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Offener Brief des BTE-Präsidenten Steffen Jost an die Branche

Bereits seit einigen Jahren zeigt sich zum Jahreswechsel das immer gleiche Bild: Online- und Offprice-Formate wachsen, ebenfalls die meisten Vertikalen, während der Multilabel-Modehandel bestenfalls mit einem Umsatzpari zufrieden sein muss. Auch 2017 dürfte das nach ersten Hochrechnungen nicht anders gewesen sein - trotz sehr guter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und einem halbwegs passenden Witterungsverlauf mit starken Saisoneröffnungen im März und September. Man mag sich kaum vorstellen, wie die Zahlen aussähen, wenn die Konjunktur geschwächelt und/oder das Wetter gar nicht mitgespielt hätte.

Natürlich gibt es in unserer Branche tolle Unternehmen, die auch bei schwierigeren Rahmenbedingungen erfolgreich sein dürften. Bei einer ganzen Reihe von Modegeschäften könnte es dann aber ganz eng werden. Zu oft fehlt es dort noch an Professionalität sowie leider auch am notwendigen Zusammenspiel, der Leistungsbereitschaft und der Leistungsfähigkeit der Markenhersteller. Es gibt hier zwar positive Beispiele, zu oft bleibt es aber bei Lippenbekenntnissen. Es wird die Wichtigkeit des Wholesale-Geschäftsbereichs einerseits sehr wohl betont, aber andererseits – besonders im Bereich der vertikalen Marken – mit aggressiver Eigenvertriebspolitik und entsprechenden Rabatten das Gegenteil praktiziert. Wir stecken also bestenfalls in Ansätzen fest.

Beispiel Liefertaktung: Da Kunden bekanntlich immer stärker am Bedarf kaufen, muss auch die Auslieferung später erfolgen. Einige Industriepartner schaffen das schon hervorragend, andere hinken aber noch deutlich hinterher. Die allerwenigsten Modegeschäfte brauchen bereits im Juli/August die Winterkollektionen!

Beispiel Warenmenge: Dass wir in Deutschland rund 30 Prozent zu viel Ware im Markt haben, ist schon länger bekannt und wurde kürzlich auch vom Industrieverband German Fashion bestätigt. Geändert hat sich daran bislang aber kaum etwas. Die Industrie braucht endlich eine bessere Produktionsplanung, um das Überangebot aus dem Markt zu nehmen. Ansonsten werden wir den Rendite-fressenden Waren- und Preisdruck kaum abbauen können!

Beispiel FOC: Überschüssige – oder sogar eigens dafür produzierte – Ware in Factory Outlet Centern zu vermarkten, ist keine nachhaltige Lösung und sicher kein seriöses Geschäftsmodell für die Markenindustrie. Und vor allem schadet es dem Handelspartner, wenn im nahen FOC minderwertige Waren als vermeintliche Marken-Schnäppchen angeboten werden. Dass dies kein Einzelfall ist, hat im Sommer ein WDR-Bericht belegt. Solche Fake-Angebote diskreditieren die Preisgestaltung des seriösen Modehandels und führen die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum!

Beispiel Bilddaten: Für sein Marketing und viele interne Abläufe braucht der Modehandel digitale Bilddaten. Doch zu viele Lieferanten sind auf diesem Gebiet schlecht aufgestellt oder haben dafür zu komplizierte Abläufe aufgesetzt. Die für den Handel sehr effiziente Plattform Fashion Cloud steht seit einigen Monaten unverändert bei rund 250 Label. Angesichts von sicher über 1.000 relevanten Marken im Modehandel reicht das noch lange nicht!

Beispiel Preismarketing: Das Preisgebaren in unserer Branche ist nach wie vor höchst problematisch. Es steht zu befürchten, dass die Abschriften auch im letzten Jahr weiter gestiegen sind. Und dies liegt nicht nur an preisaggressiven Wettbewerbern – online wie stationär –, sondern zum Teil auch an unseren Industriepartnern. Es ist überaus ärgerlich, wenn die Shops unserer eigenen Lieferanten durch frühe Rabattaktionen und meist ohne Not das Preiskarussell anwerfen. Hier wünschen wir uns doch sehr eine seriösere und am Markenwert orientierte Vertriebspolitik!

Natürlich muss der Modefachhandel auch seine eigenen Hausaufgaben machen. Motivierte und begeisternde Mitarbeiter, ein attraktives Ladenlokal und eine ansprechende Warenpräsentation bleiben für den Geschäftserfolg unabdingbar und müssen daher ständig optimiert werden. Aber das allein reicht eben nicht. Ein erfolgreicher Multilabel-Handel ist von der erfolgreichen zielorientierten Zuarbeit der Markenindustrie abhängig. Erreichen wir eine Optimierung der gemeinsamen Prozesskette nicht, wird der Multilabel-Handel weiter an Marktanteilen verlieren - und die Marke und Industrie weitere Kunden. In welchem Umfang, wenn überhaupt, dann ein Überleben der Markenindustrie im Anschluss gesichert ist, darüber kann man trefflich diskutieren. Sicher ist jedoch: Der Eigenvertrieb wird nur für die allerwenigsten Hersteller die Lösung sein.            

Abschließend lässt sich konstatieren, dass auch 2018 sicher viele Herausforderungen für den Modefachhandel bereithalten wird. Mit echter Hilfe und Unterstützung unserer Partner sowie noch höherer Professionalität lassen sich diese aber sicher meistern. Erste positive Schritte sind gemacht, wir müssen den Weg nur weiter konsequent weiter gehen!

 

Quelle:

BTE e.V.

 BTE-Stand auf der „Heimtextil" ©BTE
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27.12.2017

BTE-Stand auf der „Heimtextil"

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

  • Vom 9. bis 12. Januar 2018 in Frankfurt

Speziell im anspruchsvollen Segment braucht der Handel mit Haus- und Heimtextilien ausgereifte Produkte und neue, attraktive Designs, um auch 2018 gute Umsätze erzielen zu können. Die beste Informationsplattform dafür ist die vom 9. bis 12. Januar 2018 stattfindende „Heimtextil" in Frankfurt, die weltweit größte Messe ihrer Art. Zum zweiten Mal findet die Messe mit der Tagefolge Dienstag bis Freitag statt. Nähere Informationen im Internet unter www.heimtextil.de.

BTE-Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeit, die Eintrittskarte vorab online über die obige Website zu bestellen oder einen vorhandenen Gutschein in eine Eintrittskarte zu tauschen. Sie sparen damit einerseits Wartezeit am Messe-Counter und können andererseits mit dem Ticket den öffentlichen Nahverkehr in Frankfurt kostenfrei benutzen.

Hinweis: Der BTE ist auf der Heimtextil mit einem Servicestand vertreten in der Galleria 8.1, Stand P 08, direkt gegenüber der Bed´n Excellence-Lounge. Interessierte Messebesucher erhalten am BTE-Stand kostenlos die BTE-Fachdokumentation „Mitarbeiter bedarfsgerecht und kostengünstig einsetzen“. Außerdem informiert der BTE über

  • Fachthemen des Heim- und Haustextileinzelhandels,
  • Weiterbildung an der LDT Fachakademie für Modemanagement in Nagold,
  • wettbewerbsrechtliche Fragen des Textileinzelhandels,
  • Aus- und Weiterbildung, z.B. das Fachprogramm „Bettwaren“ und die BTE-Fachdokumentationen,
  • das Leistungsangebot des Verbands der Bettenfachgeschäfte (VDB) und der European Fashion Group, einer Vorteilsgemeinschaft für den Fachhandel, sowie
  • die Vorteile des elektronischen Datenaustausches (EDI) über das BTE Clearing-Center.
Quelle:

BTE e.V.

Logo Südwesttextil ©Südwesttextil
Logo Südwesttextil
27.12.2017

Südwesttextil und AFBW starten das Projekt „BauTex BW“.

  • Häuser und Brücken aus Textil
  • Bauen mit Fasermaterialien soll bekannter werden

Stuttgart – Der Verband Südwesttextil und die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) starten zum Jahresbeginn ihr Projekt „BauTex BW“. Neben weiteren Institutionen wirken auch bekannte Architekten wie Werner Sobek und das Büro SL Rasch mit. Höhepunkt ist ein Treffen auf dem textil-verkleideten Rottweiler Testturm.

„Textil kann viel. Faserbasierte Werkstoffe machen Häuser energieeffizienter und Brücken länger haltbar“, so Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Verbands Südwesttextil und Vorstand bei der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). Die beiden Organisationen wollen den noch bei vielen unbekannten Baustoff Textil 2018 bekannter machen. Dazu starten sie jetzt das Projekt BauTex BW, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Textile Hightech-Werkstoffe, wie Textilbeton oder gewebte und gestrickte Flächen, könnten gegenüber klassischen Baustoffen wie Stahl, Glas, Beton und Holz immer häufiger punkten.

  • Häuser und Brücken aus Textil
  • Bauen mit Fasermaterialien soll bekannter werden

Stuttgart – Der Verband Südwesttextil und die Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) starten zum Jahresbeginn ihr Projekt „BauTex BW“. Neben weiteren Institutionen wirken auch bekannte Architekten wie Werner Sobek und das Büro SL Rasch mit. Höhepunkt ist ein Treffen auf dem textil-verkleideten Rottweiler Testturm.

„Textil kann viel. Faserbasierte Werkstoffe machen Häuser energieeffizienter und Brücken länger haltbar“, so Peter Haas, Hauptgeschäftsführer des Verbands Südwesttextil und Vorstand bei der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). Die beiden Organisationen wollen den noch bei vielen unbekannten Baustoff Textil 2018 bekannter machen. Dazu starten sie jetzt das Projekt BauTex BW, gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau. Textile Hightech-Werkstoffe, wie Textilbeton oder gewebte und gestrickte Flächen, könnten gegenüber klassischen Baustoffen wie Stahl, Glas, Beton und Holz immer häufiger punkten.

Ästhetisch, ressourcenschonend und funktionell würden sie sich für viele Produkte und Anwendungen im Bau empfehlen. Dies sei die Botschaft gemeinsam mit fünf weiteren Partnern: der IHK Reutlingen mit ihrem Cluster Technische Textilien Neckar-Alb, der Landesinitiative Smart Home & Living Baden-Württemberg, Europas größtem Textilforschungsinstitut DITF in Denkendorf, der Forschungsgesellschaft für Textiltechnik Albstadt (FTA) sowie den Hohenstein Instituten in Bönnigheim.

Textilien seien leichter, besser formbar und dadurch oft effizienter und ästhetischer, so die Verbände. Aber: „Textiles Bauen ist jung. Das Potenzial ist noch zu wenig bekannt“, sagt Peter Haas. BauTex BW solle ein Türöffner für die Textilindustrie Richtung Architektur und Bau sein und umgekehrt Architekten, Bauingenieure und Bauunternehmen fürs Thema begeistern. Ein erster Schritt ist die Veröffentlichung eines Statusberichts des textilen Bauens mit konkreten Beispielen, Referenzprojekten und Portraits über wichtige Akteure.

Mit dabei ist auch der bekannte Architekt Professor Werner Sobek, der erst jüngst mit der Verkleidung des Rottweiler Aufzug-Testturms mittels einer Textilmembran für Schlagzeilen sorgte. Dort, im derzeit bekanntesten Textilbau des Landes, findet im April auch die Jahrestagung von Südwesttextil in 240 Metern Höhe statt. Dann soll auch das Projektbuch erscheinen. Ebenso will man sich in der Ideenfindung rund um die Internationale Bauausstellung der Region Stuttgart einbringen. Pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum der Weißenhof-Siedlung soll die IBA 2027 das Bauen, Wohnen und Leben von morgen aufzeigen. „Textil muss dabei eine Rolle spielen. Jeder Mensch verbraucht im Lauf seines Lebens 5 Tonnen Baustoff. Bei wachsender Weltbevölkerung hat das einen unermesslichen Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß zur Folge. Sparsames Bauen ist das Gebot der Stunde und Textil kann dabei helfen“, so Haas.

Mehr Infos unter www.afbw.eu/de/index/bautex-bw.html

Quelle:

Kommunikation + Event  
Südwesttextil e.V.

21.12.2017

Schweiz: Bundesrat gibt grünes Licht für Abbau der Industriezölle

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, Zölle für Importe von Industriegütern einseitig aufzuheben. Damit macht er Swiss Textiles ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!

Die Textil- und Bekleidungsindustrie kämpft seit mehreren Jahren für eine Abschaffung der Zölle bei der Einfuhr von Vor- und Zwischenprodukten. Als Nischenplayer sind unserer Branche Zölle ein Dorn im Auge: Zum einen verteuern sie die Produktionskosten der einheimischen Industrie und zum anderen erhöhen sie den administrativen Aufwand bei der Importabwicklung. Zur Optimierung der Zollkosten müssen die Unternehmen auf Zollprozesse wie den Veredlungsverkehr ausweichen, die zwar den Zoll verringern, jedoch in ihrer Anwendung sehr kompliziert sind. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen führen heute dazu, dass Schweizer Unternehmen als mögliche Handelspartner von europäischen Firmen gemieden werden, da die Zollabwicklung mit der Schweiz zu aufwendig und zu kostspielig ist.

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, Zölle für Importe von Industriegütern einseitig aufzuheben. Damit macht er Swiss Textiles ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!

Die Textil- und Bekleidungsindustrie kämpft seit mehreren Jahren für eine Abschaffung der Zölle bei der Einfuhr von Vor- und Zwischenprodukten. Als Nischenplayer sind unserer Branche Zölle ein Dorn im Auge: Zum einen verteuern sie die Produktionskosten der einheimischen Industrie und zum anderen erhöhen sie den administrativen Aufwand bei der Importabwicklung. Zur Optimierung der Zollkosten müssen die Unternehmen auf Zollprozesse wie den Veredlungsverkehr ausweichen, die zwar den Zoll verringern, jedoch in ihrer Anwendung sehr kompliziert sind. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen führen heute dazu, dass Schweizer Unternehmen als mögliche Handelspartner von europäischen Firmen gemieden werden, da die Zollabwicklung mit der Schweiz zu aufwendig und zu kostspielig ist.

Diese Nachteile möchte der Bundesrat nun beheben, indem er dem Parlament eine Vorlage zur Abschaffung sämtlicher Industriezölle vorlegen will. Mit seinem Entscheid handelt der Bundesrat mutig und selbstlos. Er stellt die Interessen der Schweizer Volkswirtschaft über seine eigenen und verzichtet auf jährliche Zolleinnahmen in der Höhe von rund 490 Millionen Franken. Dies ist ein Meilenstein in der Schweizer Wirtschaftspolitik zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Schweizer Textil- und Bekleidungsindustrie.

Swiss Textiles fordert nun das Parlament auf, dem Bundesrat ein positives Signal zu geben und die Motion von Nationalrätin Regine Sauter zur Abschaffung von Industriezöllen anzunehmen. Trotz dieses Entscheids hält Swiss Textiles an seinen beiden separaten Anträgen fest, die Zölle auf Fasern, Garnen, Geweben und Gestricken auf Basis des Zolltarifgesetzes aufzuheben, zumal der Weg über das Parlament mehrere Jahre Zeit in Anspruch nehmen wird.

Weitere Informationen:
Swiss Textiles
Quelle:

© Swiss Textiles

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert ©BTE
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18.12.2017

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt (Version I/2018).
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann neben dem Attributsystem auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt ©BTE
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18.12.2017

BTE. Vertikale Preisbindung: Im Zweifel verboten!

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • BTE-Gespräch beim Bundeskartellamt

Die Bußgeldbescheide des Kartellamtes für Wellensteyn und P&C wegen verbotener Preisabsprachen haben die Modebranche verunsichert. Der BTE hat daher das Gespräch mit dem Bundeskartellamt gesucht. Vor kurzem kam es zusammen mit dem Fachverband German Fashion zu einem Treffen mit den für die textile Kette zuständigen Beamten. Die zentralen Erkenntnisse aus diesem und weiteren Expertengesprächen: 

Problemfeld „Sortimente, Artikel, NOS-Steuerung“

  • Der Lieferant kann die Auswahl der Sortimente oder Artikel vornehmen und die NOS-Steuerung übernehmen.
  • Der Lieferant darf dabei keine  NOS-VK-Preise  (Ausnahme: Höchstpreise) vorschreiben.
  • Der Lieferant kann sich verpflichten, nicht abverkaufte Ware nach Ende der Saison zurückzunehmen.

Problemfeld „Direkter Austausch VK-Daten“

  • Es dürfen keine zukünftigen VK-Preise (z.B. für Aktionen) abgefragt werden.
  • Verkauft ein Lieferant selbst direkt (online/stationär), so besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zum Handel (dualer Vertrieb) und es dürfen grundsätzlich keine aktuellen VK-Preisdaten ausgetauscht werden.
  • Karenzfrist: VK-Preisdaten erzielter VKs sollten sicherheitshalber mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf von z.B. einem Monat vom Handel an die betreffenden Lieferanten übermittelt werden, damit über die Datenabfrage kein  Einfluss auf die aktuellen oder künftigen VK-Preise des Händlers genommen wird.
  • Sollte die zeitnahe Übermittlung auf Einzelartikel-Ebene im Ausnahmefall unverzichtbar sein, sind Sicherheitsvorkehrungen angezeigt, um eine Einwirkung auf die Verkaufspreise auszuschließen. Zu denken wäre beispielsweise an Clean Teams und Chinese Walls, wobei das Kartellamt deren Wirksamkeit mit Skepsis sieht.

Problemfeld „Preisauszeichnung, Etikettierung“  

  • Vorauszeichnungen durch den Lieferanten sind prinzipiell möglich, aber der Händler muss frei über den VK-Preis entscheiden (d.h. Vorauszeichnung entsprechend der Vorgabe des Händlers möglich, aber nicht z.B. die Formulierung „Es gilt die unverbindliche Preisempfehlung des Lieferanten“).
  • Der Lieferant kann einen VK-Preis im PRICAT hinterlegen, der beim Kassieren verwendet wird. Der Händler muss die VK-Preise allerdings jederzeit ändern (lassen) können und in seiner Entscheidung frei bleiben.
  • Anders ist dies bei echten Handelsvertreterverhältnissen (Kommissionsverträge nach BGB/HGB).

Problemfeld „Rabatte auf den EK/Spannengarantien“

  • Der Lieferant darf keine Rabatte gewähren, um zu kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweisen anzureizen (Einhaltung der UVP, Unterlassen des Online-Verkaufs, Unterlassen von Passivverkäufen außerhalb des eigenen Gebiets etc.).
  • Feste Spannen bzw. garantierte Roherträge stellen vertraglich mögliche Abweichungen von der üblichen Risikoverteilung zwischen Lieferant und Händler dar. Die Übernahme des höheren Risikos durch den Lieferanten erfolgt dann insbesondere im Gegenzug für erweiterte Einflussmöglichkeiten auf Sortimentsgestaltung und Warensteuerung. Diese Garantien dürfen aber nicht als Zusicherung des Lieferanten erscheinen, dass er auf VK-Preise hinwirkt, die diese Margen oder den Rohertrag sichern. Der Händler ist frei in der Setzung seiner Verkaufspreise.

BTE-Tipp: Die Marktteilnehmer sollten alle bestehenden Kooperationen im Hinblick auf die Kartellrechtskonformität überprüfen!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer ©BTE
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18.12.2017

BTE: Neue Richtlinie für EAN-Gültigkeitsdauer

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Die Identifikation von Produkten mittels EAN-Nummer (heute als Global Trade Item Number bzw. kurz „GTIN“ bezeichnet) hat in den vergangenen Jahren verstärkt auch in der Textil- und Modebranche Einzug gehalten. Daher ist zu berücksichtigen, dass sich die Vergaberegeln für die EAN/GTIN demnächst ändern werden. Anlass ist der Umstand, dass immer mehr Waren nicht nur im stationären Einzelhandel, sondern auch im Internet angeboten werden.

Konkret: Bisher dürfen Lieferanten nach den GS1-Regularien verbrauchte GTIN gemäß der vom BTE mit erarbeiteten Anwendungsempfehlung der „Connecting Fashion Business Initiative“ (CFB) frühestens 36 Monaten nach der letzten Lieferung an den Einzelhandel für andere (neue) Artikel wiederverwenden. Hintergrund ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass spätestens nach drei Jahren die Ware im Einzelhandel abgeflossen ist und in der Warenwirtschaft daher keine Rolle mehr spielt. Da das „Gedächtnis“ des Internets beim Online-Vertrieb mit Blick auf die einmal ins Netz eingestellten Artikel aber praktisch unendlich ist, kommt es schon heute – teilweise auch im stationären Handel bei sehr niedriger LUG - immer wieder zu erheblichen Irritationen, wenn „alte“ GTIN für neue Kollektionen wieder aktiviert werden.

Künftig soll daher eine einmal vom Lieferanten vergebene GTIN gar nicht mehr wiederverwendet werden. Die Änderung der GTIN-Vergaberichtlinie wird zwar erst Ende 2018 international in Kraft treten, die Industrie sollte sich aber frühzeitig auf das Wiederverwendungsverbot der GTIN einstellen.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
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18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo (c) BTE e.V.
20.11.2017

BTE: Heimtextil 2018 - Vorteilsaktion für Betten- und Textilfachhandel

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Der BTE fördert und unterstützt erneut das Vorteilspaket „Bed’n Excellence“, das die Frankfurter Fachmesse „Heimtextil“ für den Bettenfachhandel und Einkäufer bzw. Mitarbeiter von Bettenfachabteilungen in Textilhäusern aufgelegt hat. Es umfasst eine Reihe lukrativer Zusatzleistungen rund um die nächste „Heimtextil“. Im Einzelnen sind dies:

  • Freier Eintritt zur „Heimtextil“ vom 9. bis 12. Januar 2018 inklusive Garderobenservice und Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel des Rhein-Main-Verkehrsverbundes.
  • Persönliche Betreuung vor Ort am Begrüßungscounter bzw. in der Bed’n Excellence-Lounge in der Galleria 1 neben Halle 8, Stand P 05.
  • Willkommenspaket, u.a. mit Messekatalog sowie den Guides „Green Directory“ (für nachhaltige Produkte) und für „Anbieter für den Fachhandel“.
  • Einladung zur Party „After Work@Heimtextil“ in Halle 8, Café Dialog, am 11. Januar 2018 ab 18 Uhr.

Wichtig: Die Messe startet damit am Dienstag, den 9. Januar, ab 9 Uhr und endet am Freitag, dem 12. Januar, um 17 Uhr.

Hinweis: Wer sich bereits bei der letzten Heimtextil für „Bed’n Excellence“ registriert hat, bekommt ab Mitte Dezember 2017 automatisch das Starterpaket zugeschickt. Alle anderen Interessenten können sich auf der Homepage www.heimtextil.de/bednexcellence für die Vorteilsaktion anmelden. Anmeldeschluss für „Bed’n Excellence“ ist der 10. Dezember 2017.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo BTE e.V.
20.11.2017

BTE: European Fashion Group senkt Kosten für Warenbezug

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Kosten senken beim Warenbezug
Sonderkonditionen über EFG European Fashion Group

Als mittelständischer Modehändler muss man im zunehmenden Wettbewerb seine Kosten im Griff behalten, um am Jahresende einen zufriedenstellenden Gewinn zu erwirtschaften. Beispiel Warenbezug: Wer Ware bei seinem Lieferanten bestellt und dann auch die anfallenden Transportkosten zahlt, sollte üblicherweise auch den Transporteur wählen dürfen. Einige – vor allem marktstarke - Industriepartner legen allerdings in ihren AGB den Paketdienstleister oder Hängeversender fest, so dass der Händler darauf keinen Einfluss nehmen kann. Dies kann durchaus von Vorteil sein, falls der Lieferant gute Konditionen mit seinem Transporteur ausgehandelt hat und diese dann auch an den Modehändler weitergibt.

Nach Beobachtungen des BTE ist dies jedoch oft nicht der Fall. Der Modehändler sollte in dieser Situation das Gespräch mit seinen Lieferanten suchen und über günstigere Versandkonditionen verhandeln. Tatsächlich schaffen es etliche Handelsunternehmen dann, den eigenen Transporteur zu beauftragen. Jedes Handelsunternehmen sollte vor diesem Hintergrund seine Lieferantenrechnungen kritisch durchsehen und prüfen, ob die Transportkosten marktgerecht sind.

Besonders lohnt sich diese Prüfung für Mitglieder der beim BTE angesiedelten European Fashion Group (EFG), in der aktuell ca. 600 Einzelhandelsunternehmen mit etwa 1.200 Geschäften organisiert sind. Denn EFG-Mitglieder erhalten attraktive Sonderkonditionen im Hängeversand, Paketdienst und Stückgutverkehr, die zum Teil weit unter den Listenpreisen liegen: So werden bei normalem Paketaufkommen alle Pakete bis 31,5 kg gewichtsunabhängig für 3,19 EUR zzgl. Mautgebühr befördert, und zwar vom Lieferanten an den Einzelhändler wie auch bei Bedarf vom Einzelhändler zum Endkunden.

Auf diesem Weg hat z.B. ein mittelständisches Herrenbekleidungsgeschäft nach entsprechenden Lieferantengesprächen und Umstellung auf die EFG-Konditionen pro Monat mehr als 100 EUR beim Warenbezug eingespart! Angesichts solcher Einsparmöglichkeiten hat sich die EFG-Jahresgebühr von 145 EUR unmittelbar amortisiert.

Hinweis: Neben den Sonderkonditionen beim Warenbezug hat die EFG rund 50 Rahmenverträge mit Anbietern von Produkten und Dienstleistungen abgeschlossen – von Kreditkarten-Disagios und EDV-Warenwirtschaft über Beleuchtung und Ladeneinrichtung bis zu Auto-Leasing, Versicherungen, Energiebezug und Zentralregulierung. Saisonale Order-Empfehlungen des DMI sowie regelmäßige Rundschreiben versorgen die EFG-Mitglieder mit marktrelevanten Informationen. Kontakt: EFG-Geschäftsstelle, Frau Bausch/Frau Fonrobert, Tel. 0221/921509-43/12, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

 

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

Die Verfahrensingenieure des Cetex Institutes forschen an der Optimierung des gassenfreien Spreizens sowie des Imprägnierens einer Basaltfaser mit einer Kunststoffmatrix. Basaltfaser bieten großes Potential als eine moderne Werkstoffalternative für die Bereiche Maschinen-bau, Bau, Energietechnik, Luft- und Raumfahrt sowie die Automobil- und Textilindustrie. ©Wolfgang Schmidt
Basaltfaser Cetex
15.11.2017

16. Chemnitzer Textiltechnik-Tagung: „Technologievorsprung durch Textiltechnik“

  • Einladung und Call for Papers
  • „Technologievorsprung durch Textiltechnik“ lautet das Motto der 16. Chemnitzer Textiltechnik-Tagung (CTT) am 28. und 29. Mai 2018.

Die Tagung bietet eine ideale Plattform, um aktuelle Forschungsergebnisse und Trends aus den Bereichen Maschinenbau, Textilindustrie und Leichtbau zu präsentieren. Veranstaltungsort ist die Messe Chemnitz.

Folgende Schwerpunkte werden thematisiert: Ressourceneffiziente Textilmaschinen und Verfahren, Halbzeuge und Preformen und Smart Textiles, Biologisierung in der Fertigung, Verbundbauteile in Leichtbauweise, Prozess- und Struktursimulation, Nachhaltigkeit textiler Prozesse und Recycling sowie Kooperationen und Netzwerke.

Bis zum 20. Dezember 2017 können unter https://www.chemtextiles.de Vorträge angemeldet werden. Weiterhin bestehen Werbemöglichkeiten in Form von Anzeigen im Tagungsband oder der Beteiligung an der begleitenden Firmen- und Posterausstellung.

  • Einladung und Call for Papers
  • „Technologievorsprung durch Textiltechnik“ lautet das Motto der 16. Chemnitzer Textiltechnik-Tagung (CTT) am 28. und 29. Mai 2018.

Die Tagung bietet eine ideale Plattform, um aktuelle Forschungsergebnisse und Trends aus den Bereichen Maschinenbau, Textilindustrie und Leichtbau zu präsentieren. Veranstaltungsort ist die Messe Chemnitz.

Folgende Schwerpunkte werden thematisiert: Ressourceneffiziente Textilmaschinen und Verfahren, Halbzeuge und Preformen und Smart Textiles, Biologisierung in der Fertigung, Verbundbauteile in Leichtbauweise, Prozess- und Struktursimulation, Nachhaltigkeit textiler Prozesse und Recycling sowie Kooperationen und Netzwerke.

Bis zum 20. Dezember 2017 können unter https://www.chemtextiles.de Vorträge angemeldet werden. Weiterhin bestehen Werbemöglichkeiten in Form von Anzeigen im Tagungsband oder der Beteiligung an der begleitenden Firmen- und Posterausstellung.

„Neue textile Technologien erlauben es, das Verstärkungsgerüst bei Hochleistungsstrukturen noch besser an die Lasten anzupassen und so den Leichtbaugrad deutlich zu steigern. Dafür ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungsinstitutionen im Spannungsfeld von Textil-, Kunststoff- und Faserverbundtechnik von hohem Stellenwert.

Am Standort Chemnitz findet derzeit eine Renaissance der Textiltechnologien und -maschinen statt, wobei die Allianz Textiler Leichtbau (ATL) mit vier Forschungseinrichtungen eine Vorreiterrolle einnimmt. Bei Großserienanwendungen kann damit das Potential der Ressourceneffizienz voll ausgeschöpft werden, wodurch die Kosten im Sinne eines bezahlbaren Leichtbaus reduziert werden“, erläutert Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Hon.-Prof. Lothar Kroll, Mit-glied des Vorstands des Cetex-Vereins, Direktor der Instituts IST und des An-Instituts Cetex sowie Sprecher des Bundesexzellenzclusters MERGE.

Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e. V. veranstaltet die CTT gemeinsam mit dem Institut für Strukturleichtbau der TU Chemnitz, dem Sächsischen Textil-forschungsinstitut e.V. (STFI) und dem Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. (vti). Zur 15. CTT waren am 31.05. und 01.06.2016 insgesamt 230 Wissenschaftler und Industrievertreter nach Chemnitz gekommen.

Vom 29. bis 30. Mai 2018 finden im Chemnitzer Messegelände die „mtex+“ sowie die Chemnitzer Leichtbaumesse „LiMA“ statt; Details s. www.mtex-chemnitz.de; www.lima-chemnitz.de

Weitere Informationen:
Chemnitzer Textiltechnik-Tagung
Quelle:

Förderverein Cetex Chemnitzer
Textilmaschinenentwicklung e.V.