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13.02.2020

Warenvernichtung im Modehandel: absolute Ausnahme!

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 

  • BTE informiert Umweltministerium über Praxis im Handel

Wenn Ware vom Textil- und Schuhhandel nicht verkauft werden kann, so landet diese nur in absoluten Ausnahmefällen bei einem Entsorger. Dies hat eine aktuelle Umfrage des BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) ergeben, an der sich mehr als 200 Unternehmen beteiligt haben – darunter auch Warenhäuser und Versender sowie etliche große Unternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro. Eine solche Umfrage ist handelsweit so noch nicht durchgeführt worden.
 
Auslöser der Umfrage waren Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte, insbesondere von Bekleidung und Mode. Als Folge kam es am 23. Januar 2020 im Berliner Bundesumweltministerium zu einer zweiten Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“, an der auch der BTE teilgenommen hat. Die Umfrageergebnisse wurden in diesem Zusammenhang dem Umweltministerium zur Verfügung gestellt.
 
Die BTE-Daten aus dem Textilhandel liefern eine seriöse Basis für die politische Diskussionen rund um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Mitte 2020 in Kraft treten soll. Denn darin sind Obhutspflichten vorgesehen, die u.a. die Rücknahme, die Wiederverwendung und die Verwertung von Waren sowie Kostenbeteiligungen bei Umweltmaßnahmen regeln. Besonders im Fokus stehen dabei Textilien und Elektronikartikel. Details zu den Anforderungen und Pflichten werden dann in einer nachgelagerten Verordnung geregelt.
 
Im Folgenden die wichtigsten Ergebnisse der BTE-Befragung:
 

  • Die Hälfte aller Umfrageteilnehmer aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel konnte die gesamte eingekaufte Ware an ihre Kunden verkaufen oder zumindest an die Lieferanten zurückgeben. Bei der anderen Hälfte lagen die Restbestände bei rund drei Prozent, so dass im gesamten Umfragepanel im Durchschnitt der beiden letzten Jahre lediglich 1,5 Prozent der angebotenen Ware nicht verkauft wurde.
  • Die übrig gebliebene Ware wurde zu zwei Dritteln (= 1 Prozent) an gemeinnützige Organisationen gespendet. 0,2 Prozent landeten bei einem Aufkäufer bzw. Sonderpostenhändler und nur 0,2 Prozent bei einem Entsorger/Recycler. Davon wurde nach Angaben der Umfrageteilnehmer die Hälfte tatsächlich verbrannt oder deponiert, die andere Hälfte der Ware wurde recycelt und z.B. zu Füllstoff verarbeitet. Die Warenvernichtung ist mit 0,1 Prozent der im Modehandel angebotenen Ware also eine Ausnahme.
  • Hauptgrund für Entsorgung bzw. Recycling von Ware ist die Beschädigung oder Verschmutzung durch den Kunden (63 Prozent). Weitere wichtige Gründe sind Mängel an der Ware (17 Prozent), lediglich bei 14 Prozent der Teilnehmer ist der weitere Verkauf wirtschaftlich unrentabel.
  • Bei der Frage nach geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung von Warenvernichtung regte eine Mehrheit der Umfrageteilnehmer an, die Spendenfähigkeit zu erleichtern sowie das Überangebot an Ware im Markt zu verringern. Vor allem mittelständische Händler (bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz) plädierten zudem dafür, kostenfreie Online-Retouren gesetzlich zu verbieten.

Fazit: Die Vernichtung von unverkaufter Ware ist im Textil- und Schuhhandel extrem selten. Von 1.000 angebotenen Artikeln - z.B. Hosen oder Shirts - können gemäß der Umfrage statistisch lediglich 15 nicht an Kunden verkauft oder an den Lieferanten zurückgegeben werden. Von diesen 15 werden 10 vom Handel an gemeinnützige Organisationen gespendet und zwei bis drei landen bei einem Aufkäufer oder Sonderpostenhändler. Lediglich die restlichen zwei bis drei Hosen oder Shirts werden entsorgt oder recycelt, wobei es sich oftmals um beschädigte, verschmutzte oder Ware mit anderweitigen Mängeln handeln dürfte, die tatsächlich nicht verkauft werden kann oder darf.
 
Der BTE wird den weiteren politischen Prozess konstruktiv begleiten und im Gespräch mit dem Bundesumweltministerium die Interessen der Branche vertreten.

Weitere Informationen:
Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

06.01.2020

Warenvernichtung: Umweltministerium will Daten

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 
Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle Handels-Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware, die der BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) durchführt, noch einmal besondere Bedeutung. Alle Unternehmen, die Bekleidung, Schuhe und Accessoires an Endverbraucher verkaufen, sind herzlich eingeladen und aufgerufen, vier kurze Fragen (plus zwei Strukturfragen) zu dem Thema zu beantworten. Unbedingt beteiligen sollten sich auch Unternehmen, die üblicherweise ihre Ware komplett verkaufen bzw. keinerlei Ware vernichten (lassen)!
 
Wichtig: Die Umfrage läuft noch bis zum 15. Januar 2020. Teilnehmen kann man über einen Link auf der BTE-Website www.bte.de (Hinweis auf der Startseite). Auf Wunsch wird der Umfragebogen auch als pdf.-Datei zugeschickt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
 
BTE-Appell: Beteiligen Sie sich an der Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware! Nur wenn eine hohe Zahl von Unternehmen und darunter auch möglichst viele Großbetriebe teilnehmen, entsteht ein realistisches Bild über die Restanten-Situation in der Branche. Auf dieser Basis kann der BTE dann gegenüber den politischen Entscheidungsträgern ggf. gegen problematische Restriktionen und Reglementierungen argumentieren.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE