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16.04.2020

BTE kritisiert Ungleichbehandlung bei Ladenöffnung

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE Handelsverband Textil kritisiert die Entscheidung von Bund und Ländern, wonach ab 20. April zunächst nur Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen. Denn diese willkürliche gezogene Grenze führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, die große Mode- und Schuhgeschäfte sowie Warenhäuser massiv benachteiligt. „Eigentlich müssten Unternehmen, die nicht öffnen dürfen, Kompensationszahlungen erhalten“, sagte BTE-Sprecher Axel Augustin.

Die Flächenbegrenzung sei vor allem deshalb nicht nachvollziehbar, weil gerade große Häuser den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern leicht einhalten können. „Mit ihren breiten Gängen und mehreren Ein- bzw. Ausgängen lassen sich die Kunden deutlich leichter lenken als in kleinen Geschäften“, berichtet Augustin. „Zudem rechnet kein Modehändler in den nächsten Wochen mit einem Kundenansturm, da wichtige Kaufanlässe wie Feste und Urlaube wegfallen.“

Der BTE verlangt daher, spätestens von Anfang Mai an grünes Licht für die Öffnung aller Geschäfte zu geben. „Es darf keinen weiteren Zwischenschritt mit einer neuen Verkaufsflächenbegrenzung geben“, fordert der BTE-Sprecher. „Ansonsten werden etliche große Häuser den Shutdown nicht überleben!“

 

Weitere Informationen:
Coronavirus Öffnungszeiten
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BTE/BLE/VDB

02.04.2020

Corona treibt Digitalisierung voran

Textil vernetzt gibt Hilfestellung

Im Kampf um ihre Existenz durch die Corona-Pandemie gehen viele Unternehmen der deutschen Textilindustrie verstärkt digitale Wege. Anja Merker, Geschäftsführerin von Textil vernetzt: „Durch den Shutdown des öffentlichen Lebens und den dramatischen Folgen der Corona-Krise sind auch unsere Unternehmen gezwungen, über neue Vertriebswege oder neue betriebsinterne Abläufe, aber auch über neue Geschäftsmodelle nachzudenken. Dabei gibt es eine Vielzahl von digitalen Möglichkeiten. Hier setzt unsere Arbeit an, die wir seit zweieinhalb Jahren erfolgreich anbieten. Wo immer Unternehmen und Mitarbeiter jetzt Kapazitäten haben, können Sie sich bei zahlreichen Digitalisierungs-Angeboten Hilfe holen.“

Textil vernetzt gibt Hilfestellung

Im Kampf um ihre Existenz durch die Corona-Pandemie gehen viele Unternehmen der deutschen Textilindustrie verstärkt digitale Wege. Anja Merker, Geschäftsführerin von Textil vernetzt: „Durch den Shutdown des öffentlichen Lebens und den dramatischen Folgen der Corona-Krise sind auch unsere Unternehmen gezwungen, über neue Vertriebswege oder neue betriebsinterne Abläufe, aber auch über neue Geschäftsmodelle nachzudenken. Dabei gibt es eine Vielzahl von digitalen Möglichkeiten. Hier setzt unsere Arbeit an, die wir seit zweieinhalb Jahren erfolgreich anbieten. Wo immer Unternehmen und Mitarbeiter jetzt Kapazitäten haben, können Sie sich bei zahlreichen Digitalisierungs-Angeboten Hilfe holen.“

 Wichtiger denn je seien dabei Online-Vertriebswege. Durch den Zusammenbruch der globalen Lieferketten fänden sich auf digitalen Plattformen neue Player zusammen und bauten neue Lieferketten, etwa für die Produktion von Schutzausrüstung. Viele Mitarbeiter seien schon auf Kurzarbeit oder arbeiteten aus dem Home Office. Prozesse müssten neu gelernt und digital vernetzt werden.
 
Hier knüpft das Netzwerk von Mittelstand-Digital an, das beispielsweise regionale Anbieter auf einer Vernetzungs-Plattform zusammenbringt. Einzelhändler aus dem Textil- oder Modebereich nutzen so auch verstärkt Social Media-Kanäle oder WhatsApp, um ihre Produkte zu vertreiben.

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textil + mode

02.04.2020

Umsatzeinbruch im Textilhandel: BTE widerspricht Sachverständigenrat

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Aktuell geht der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem wahrscheinlichsten Basisszenario davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung im Zeitraum Mitte März bis Mitte Mai 2020 aufgrund der Geschäftsschließungen um 30 Prozent sinkt. Begründet wird dies mit dem hohen Online-Anteil und der nach wie vor geöffneten Lebensmittelgeschäfte, die ebenfalls Bekleidungsartikel verkaufen.

Nach Berechnungen des BTE liegt der Marktanteil des gesamten Onlinehandels für Bekleidung bei maximal 30 Prozent. In dieser Zahl enthalten sind auch die Online-Umsätze von vorwiegend stationären Modegeschäften. Weitere rund 10 Prozent entfallen auf Einzelhandelsgeschäfte, die geöffnet bleiben dürfen und als Randsortiment Bekleidung führen, wie den Lebensmittelhandel und SB-Warenhäuser. Dagegen ist der Umsatz aller geschlossener Modegeschäfte und Warenhäuser (ohne deren Online-Umsatz) auf Null gesunken. „60 Prozent des Marktes erzielen damit aktuell gar keinen Umsatz“, rechnet BTE-Sprecher Axel Augustin.

Auch die Annahme, dass die Kundennachfrage aktuell stärker zu den Onlineshops wandere, sei nicht nachvollziehbar. Nach Recherchen des BTE sind derzeit auch die Online-Umsätze mit Bekleidung rückläufig. So rechnet z.B. Zalando mit einem Umsatzrückgang aufgrund der Coronakrise. „Wir gehen daher aktuell davon aus, dass die Gesamt-Nachfrage nach Bekleidung während des Shutdowns um 60 bis 70 Prozent sinkt!“ schätzt Augustin.

„Wer jetzt im Homeoffice arbeitet oder sogar in Kurzarbeit ist, denkt kaum über Modekäufe nach – auch nicht im Internet,“ betont der BTE-Sprecher. Aktuell und perspektivisch fehlten zudem die üblichen Kaufanlässe, wie ein Familientreffen zu Ostern, der Osterurlaub oder der Tanz in den Mai. Dies treffe gleichermaßen auch den Schuh- und Lederwarenhandel. „Es ist auch nicht zu erwarten, dass die nun unterbleibenden Käufe nach dem Ende des Shutdowns in größerem Maße aufgeholt werden, da sehr viele Verbraucher dann weniger Geld zur Verfügung haben werden“.

Die aktuellen Schließungen sind für den stationären Modehandel auch deshalb existenzbedrohend, weil sie in eine Phase fallen, in der es normalerweise keine größeren Rabattaktionen gibt. Aber selbst das scheint sich durch den wachsenden Liquiditätsdruck und immer voller werdender Warenlager derzeit zu ändern, wie die Preisaktionen der letzten Tage im Onlinehandel zeigen. „Die aktuellen Hilfen der Politik für den gesamten stationären Fashionhandel müssen daher dringend ausgebaut werden!“, fordert BTE-Sprecher Augustin.

 

Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

16.03.2020

Textilarbeitgeber begrüßen Krisenmanagement

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil begrüßt die vielfältigen Maßnahmen von Bund und Land, um die Wirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern: So hat Arbeitsminister Heil heute klargestellt, dass das „erleichterte Kurzarbeitergeld“ wegen Corona-Betroffenheit rückwirkend zum 1. März ausgezahlt werden könne. Laut Heil sei die Beantragung für Unternehmen bereits möglich. Zuständig seien die Arbeitsagenturen vor Ort.

Weiter sei die Ankündigung des Bundesfinanzministers, Kredite unbegrenzt zur Verfügung zu stellen, ein wichtiges, vermutlich aber nicht ausreichendes Signal: „Es braucht nicht nur Darlehen und Steuerstundungen. Wir werden auch über Direkthilfen und Zahlungsübernahmen nachdenken müssen. Und: Das Geld muss dann auch rechtzeitig ankommen“, so Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas. Puffer verleihe die Ankündigung der Justizministerin, die Insolvenzantragspflicht bis Ende September auszusetzen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist sei in der derzeitigen Lage viel zu kurz. Der geplante Shutdown mit Schließung aller Geschäfte bis auf Supermärkte würde die Lage der Bekleidungshersteller noch weiter dramatisieren. Die angekündigten Schließungen von Autofabriken wäre für viele textile Zulieferer im Südwesten eine Hiobsbotschaft. „Wir brauchen jetzt unbürokratische Hilfe und ich kann nur hoffen, dass der Staat solche Abläufe unter dem Druck der Ereignisse organisieren kann“, so Haas. Er wünsche sich von den Bundes- und Landeseinrichtungen jetzt eine Fähigkeit zum Krisenmanagement, wie sie auch von vielen Betrieben derzeit bewiesen werde.

Zur Arbeit des Verbands sagte Haas: „Die Lage verändert sich gerade stündlich. Unser Team ist im Homeoffice, aber vollumfänglich arbeitsfähig. Unsere Juristen beraten unsere Mitglieder seit heute Morgen ununterbrochen. Die digital vernetzte Geschäftsstelle von Südwesttextil funktioniert. Und wir bereiten weitere, auch Live-Kommunikationsplattformen zur tagesaktuellen Information unserer Mitglieder vor.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie – Südwesttextil e.V.

mtex+ startete Nachwuchswettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“ (c) mtex+, Ulf Schulz
1. Preis Birke Weber und Svenja Wallenstein
02.10.2019

mtex+ startete Nachwuchswettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“

  • 8. Fair & Convention for Hightech Textiles erstmals in attraktivem Ambiente in der Chemnitzer City

Die am 9./10. Juni 2020 in Chemnitz stattfindende 8. mtex+ „Fair & Convention for Hightech Textiles“ hat für Studierende, Auszubildende und Absolventen der Fachgebiete Textil, Textiltechnik sowie Textil- und Modedesign den Wettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“ ausgeschrieben. Gefragt sind tragfähige Ideen für umweltbewusstes und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln zum Themenkreis Recycling - Upcycling – Downcycling von Textilien aller Art. Die Bewerber können zurückgreifen auf Ergebnisse von Projektarbeiten oder Praktika ab 2016.  „Damit knüpfen wir an den 2018/2019 vom Sachsen!Textil e. V., Chemnitz, und dem Branchenverband Plauener Spitze und Stickereien e. V. veranstalteten TexCycle-Nachwuchswettbewerb an. Zudem unterstützen der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) und weitere Partner den Contest“, erläutert Messechef André Rehn. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2020; die Preisverleihung erfolgt während der Eröffnungsveranstaltung der 8. mtex+. 

  • 8. Fair & Convention for Hightech Textiles erstmals in attraktivem Ambiente in der Chemnitzer City

Die am 9./10. Juni 2020 in Chemnitz stattfindende 8. mtex+ „Fair & Convention for Hightech Textiles“ hat für Studierende, Auszubildende und Absolventen der Fachgebiete Textil, Textiltechnik sowie Textil- und Modedesign den Wettbewerb „TexCycle Award mtex+ 2020“ ausgeschrieben. Gefragt sind tragfähige Ideen für umweltbewusstes und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln zum Themenkreis Recycling - Upcycling – Downcycling von Textilien aller Art. Die Bewerber können zurückgreifen auf Ergebnisse von Projektarbeiten oder Praktika ab 2016.  „Damit knüpfen wir an den 2018/2019 vom Sachsen!Textil e. V., Chemnitz, und dem Branchenverband Plauener Spitze und Stickereien e. V. veranstalteten TexCycle-Nachwuchswettbewerb an. Zudem unterstützen der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) und weitere Partner den Contest“, erläutert Messechef André Rehn. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2020; die Preisverleihung erfolgt während der Eröffnungsveranstaltung der 8. mtex+. 

Die mtex+ schärft ihr Profil und wechselt ab 2020 in eine attraktive Umgebung - das neue Carlowitz Congresscenter in der Chemnitzer City.  „Aus meiner Sicht der ideale Ort, um im Zentrum der leistungsstarken mitteldeutschen Industrie- und Forschungsregion neue Ideen, Lösungsansätze und Verfahren zu diskutieren. In moderierten Workshops; mit Experten unterschiedlicher Sparten und anhand der in der Ausstellung präsentierten Exponate“, sagt Michael Bauer, Vize-Vorsitzender des vti-Vorstands und Geschäftsführer der Curt Bauer GmbH, Aue: „Denn: Weder im betrieblichen Alltag noch auf großen Fachmessen haben wir die nötige „Muße“ für solch ein entspanntes fachübergreifendes Brainstorming wie zur eigens dafür konzipierten mtex+. Aussteller und Fachbesucher profitieren gleichermaßen davon.“  

Zu den Fotos:

  • Den 1. Preis beim unlängst beendet Wettbewerb um den TexCycle Award 2019“ erhielten Birke Weber (l.), und Svenja Wallenstein, HTW Berlin, für ihre aus Faserresten geschaffenen Versandpackungen mit dem Titel „Fasermarmor“
  • Den 2. Rang belegte Laura del Giudice, Hochschule Reutlingen, die aus Schnittresten filigrane Spitzen angefertigt hatte.
  • Drittplatzierte sind Julia Hahn (im Bild) und Susanne Schmidt, Westsächsische Hochschule Zwickau. Sie entwarfen dekoratives Wohnzubehör aus Spulenrollen, die in Webereien als Abfall entsorgt werden.  (Foto: Markus Schneider).
Quelle:

mtex+ press service + vti-pressedienst

05.08.2019

Chemiefaserindustrie sagt Ja zu einem starken, geeinten und demokratischen Europa

Auf der am 28. Juni 2019 in Emmersdorf an der Donau stattgefundenen Mitgliederversammlung der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) stand vor dem Hintergrund der gerade stattgefundenen Wahlen zum Europäischen Parlament vor allem die Rolle Europas zwischen den Wirtschaftszentren USA und China im Vordergrund.

Es sei offensichtlich, dass die Europäische Union (EU) in einer tiefen Krise stehe. Die Europawahl vom 26. Mai 2019 kam einer Schicksalswahl gleich, und die unwürdige Art der sich daran anschließenden politischen Suche nach einem/einer EUKommissionspräsidenten/in, der/die von allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen getragen wird, vertiefte diesen Eindruck, so die IVC.

Auf der am 28. Juni 2019 in Emmersdorf an der Donau stattgefundenen Mitgliederversammlung der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) stand vor dem Hintergrund der gerade stattgefundenen Wahlen zum Europäischen Parlament vor allem die Rolle Europas zwischen den Wirtschaftszentren USA und China im Vordergrund.

Es sei offensichtlich, dass die Europäische Union (EU) in einer tiefen Krise stehe. Die Europawahl vom 26. Mai 2019 kam einer Schicksalswahl gleich, und die unwürdige Art der sich daran anschließenden politischen Suche nach einem/einer EUKommissionspräsidenten/in, der/die von allen EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen getragen wird, vertiefte diesen Eindruck, so die IVC.

Für die Chemiefaserindustrie ist der europäische Binnenmarkt noch vor Ex- und Importen nach bzw. aus Asien der wichtigste Handelsraum. Mehr als die Hälfte der mengenbezogenen Warenströme an Chemiefasern wird in der EU umgesetzt, gefolgt von Asien mit ca. 40 % Handelsquote. Im Außenverhältnis der EU profitiert die Chemiefaserindustrie von Handelsabkommen, die nicht einzeln national verhandelt werden müssen, sondern für den gemeinsamen Markt auf europäischer Ebene geschlossen wurden und werden.

Der gesamte Welthandel findet heutzutage vornehmlich zwischen den drei großen Blöcken USA, China und EU statt.
Details entnehmen Sie der beigefügten Pressemitteilung.

Zusätzlich finden Sie hier die aktuelle IVC-Broschüre zum Download.

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC)

07.03.2019

Stammdatenaustausch B2B2C: Neue Anwendungsempfehlung

  • Kostenloser Download für GS1 Complete-Anwender

Der BTE hat sich in der Vergangenheit immer für eine weitgehende Standardisierung des erweiterten Stammdatenaustausches zwischen dem Fashionhandel und seinen Lieferanten ausgesprochen. Vor allem das wachsende Online-Warenangebot vieler Modehäuser macht es dringend notwendig, dass auf einem effizienten Weg und in möglichst automatisierter Form die erforderlichen Daten dem Modehandel zur Verfügung gestellt werden. Denn die bisher zwischen den beiden Marktpartnern elektronisch ausgetauschten PRICAT-Daten reichen nicht aus, um im B2C-Geschäft vollständige und für den Endverbraucher verständliche bzw. verkaufsfördernde Produktbeschreibungen zu liefern. Von einem vereinfachten Content-Datenmodell profitiert auch die Markenindustrie, da bei sich ihr die Daten-Prozesse ebenfalls verschlanken.

  • Kostenloser Download für GS1 Complete-Anwender

Der BTE hat sich in der Vergangenheit immer für eine weitgehende Standardisierung des erweiterten Stammdatenaustausches zwischen dem Fashionhandel und seinen Lieferanten ausgesprochen. Vor allem das wachsende Online-Warenangebot vieler Modehäuser macht es dringend notwendig, dass auf einem effizienten Weg und in möglichst automatisierter Form die erforderlichen Daten dem Modehandel zur Verfügung gestellt werden. Denn die bisher zwischen den beiden Marktpartnern elektronisch ausgetauschten PRICAT-Daten reichen nicht aus, um im B2C-Geschäft vollständige und für den Endverbraucher verständliche bzw. verkaufsfördernde Produktbeschreibungen zu liefern. Von einem vereinfachten Content-Datenmodell profitiert auch die Markenindustrie, da bei sich ihr die Daten-Prozesse ebenfalls verschlanken.

Der BTE war daher gemeinsam mit dem Schwesterverband BDSE Handelsverband Schuhe treibende Kraft, dieses wichtige Thema bei der Rationalisierungsorganisation GS1 Germany neutral aufzuhängen und einvernehmlich von Markenherstellern, Multichannel-Modehändlern, Pure Playern sowie Plattformanbietern bearbeiten zu lassen. BTE und BDSE haben den Standardisierungsprozess zudem aktiv begleitet.

Vor kurzem konnten die Arbeiten abgeschlossen werden. Das Ergebnis steht nun allen Marktpartnern als gemeinsame, syntaxneutrale Anwendungsempfehlung „Erweiterte Stammdaten für Fashion, Schuhe und Sport“ als Download unter https://www.gs1-germany.de/no_cache/gs1-standards/umsetzung/fachpublikationen/#c285 zur Verfügung. Für GS1 Complete-Anwender (EDI/GLN-Nutzer) ist der Download kostenfrei.

Der Datenübertragungsweg und das Datenformat wurden bewusst nicht vorgegeben, da von den Geschäftspartnern schon heute mehrere Formate – wie EANCOM, XML oder JSON - verwendet und verschiedene Übertragungswege – vom bilateralen Austausch bis zur Anbindung an Datenpools – genutzt werden. Ob und inwieweit in diesem Zusammenhang noch Formatbeschreibungen erstellt und nachgereicht werden, entscheidet sich in den nächsten Wochen.

An der Anwendungsempfehlung arbeiteten auch GS1-Vertreter aus Österreich, den Niederlanden und der Schweiz mit. In einem nächsten Schritt soll die internationale Akzeptanz dieser Content-Empfehlung weiter ausgebaut werden.

Quelle:

BTE/BLE/VDB

(c) Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.
03.12.2018

BTE-Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“: Charts zum Download

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen, die Umsätze zu steigern und Kosten zu senken. Das zeigten die Vorträge des BTE-Infotags „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln.

So wurde z.B. ausgeführt, dass die Response-Quote bei Kunden-Apps deutlich höher als bei Newslettern liegt. Durch die Porto-Einsparung und kurzfristige (Re)Aktionsmöglichkeit hat sich die Investition in eine Kunden-App meist in sechs Monaten amortisiert.

In einer Sonder-Session berichtete Nils Gustke von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen über die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Mai geltenden neuen Datenschutzrecht. Danach sind bislang kaum Abmahnungen verschickt und keine Bußgelder verhängt worden, weil sich gerade die Behörden bislang noch abwartend verhalten. Allerdings dürfte sich das in den nächsten Monaten ändern, insbesondere wenn Unternehmen keinerlei datenschutzrechtliche Anstrengungen unternehmen.

Hinweis: Die Vortragscharts des BTE-Infotags können eingesehen werden unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen/Rückblicke).

 

Die Digitalisierung bietet zahlreiche Chancen, die Umsätze zu steigern und Kosten zu senken. Das zeigten die Vorträge des BTE-Infotags „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ am 13. November in Köln.

So wurde z.B. ausgeführt, dass die Response-Quote bei Kunden-Apps deutlich höher als bei Newslettern liegt. Durch die Porto-Einsparung und kurzfristige (Re)Aktionsmöglichkeit hat sich die Investition in eine Kunden-App meist in sechs Monaten amortisiert.

In einer Sonder-Session berichtete Nils Gustke von der GfP Gesellschaft für Personaldienstleistungen über die bisherigen Erfahrungen mit dem seit Mai geltenden neuen Datenschutzrecht. Danach sind bislang kaum Abmahnungen verschickt und keine Bußgelder verhängt worden, weil sich gerade die Behörden bislang noch abwartend verhalten. Allerdings dürfte sich das in den nächsten Monaten ändern, insbesondere wenn Unternehmen keinerlei datenschutzrechtliche Anstrengungen unternehmen.

Hinweis: Die Vortragscharts des BTE-Infotags können eingesehen werden unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen/Rückblicke).

 

Quelle:

Bundesverband des deutschen Textileinzelhandels e.V.

DTV-Branchenkampagne aktuell: Kein Winter ohne Daunenjacken    (c) LIGHTFIELD STUDIOS/fotolia
Werbung für Textilpflege: einfach, leichter, sauber.
05.11.2018

DTV-Branchenkampagne aktuell: Kein Winter ohne Daunenjacken

BONN - Der Weg in die Textilreinigung ist in jedem Fall weiter als der zur eigenen Waschmaschine. „Wir brauchen also gute Argumente, um Verbraucher davon zu überzeugen, dass DTV-Fachbetriebe es besser machen: einfach, leichter, sauber“ sagt Textilreinigermeister Richard Sterr. Vor allem, wenn Kleidung als waschbar gekennzeichnet ist, wie beispielsweise Daunenjacken. Darum rückt die Branchenkampagne des Deutschen Textilreinigungs-Verbands die modischen Dauerbrenner in diesem Winter erneut in den Fokus.

„Wir greifen natürlich auch immer wieder Nischenprodukte auf, um thematisch eine große Bandbreite abzudecken“, erklärt Daniel Dalkowski, verantwortlich für die Branchenkampagne im DTV. Erfahrungsgemäß würden jedoch auch nach 12 Jahren Branchenkampagne die Plakatmotive zu den klassischen Produktgruppen von vielen Betrieben bevorzugt. Darum entschied sich der Ausschuss für Marketing + PR im DTV dafür, die nach wie vor angesagte daunengefütterte Outdoormode mit einem sympathischen, familienfreundlichen Motiv erneut in Szene zu setzen.

BONN - Der Weg in die Textilreinigung ist in jedem Fall weiter als der zur eigenen Waschmaschine. „Wir brauchen also gute Argumente, um Verbraucher davon zu überzeugen, dass DTV-Fachbetriebe es besser machen: einfach, leichter, sauber“ sagt Textilreinigermeister Richard Sterr. Vor allem, wenn Kleidung als waschbar gekennzeichnet ist, wie beispielsweise Daunenjacken. Darum rückt die Branchenkampagne des Deutschen Textilreinigungs-Verbands die modischen Dauerbrenner in diesem Winter erneut in den Fokus.

„Wir greifen natürlich auch immer wieder Nischenprodukte auf, um thematisch eine große Bandbreite abzudecken“, erklärt Daniel Dalkowski, verantwortlich für die Branchenkampagne im DTV. Erfahrungsgemäß würden jedoch auch nach 12 Jahren Branchenkampagne die Plakatmotive zu den klassischen Produktgruppen von vielen Betrieben bevorzugt. Darum entschied sich der Ausschuss für Marketing + PR im DTV dafür, die nach wie vor angesagte daunengefütterte Outdoormode mit einem sympathischen, familienfreundlichen Motiv erneut in Szene zu setzen.

Nur saubere Wintermode hält wohlig warm. Was Bild und Slogan auf einen Blick transportieren, wird mit verbrauchergerechten Informationen auf der DTV-Info-Plattform www.reinigen-lassen.com zum Kampagnenstart am 1. Dezember vertieft. Denn beim Kauf von Daunenjacken werde selten erwähnt, dass der gewünschte Tragekomfort nur bei fachgerechter Pflege erhalten bleibt. Den meisten Kunden genüge es vollkommen, wenn das Verkaufspersonal versichere, dass ihre Wohlfühljacken waschbar sind. Mit diesem Verkaufsargument könne auch die professionelle Textilpflege punkten, sagt dazu Richard Sterr, Vorsitzender des Ausschusses Marketing + PR. Denn in der Textilreinigung werde selbstverständlich auch gewaschen – und zwar richtig. „Das sollten unsere Kunden wissen“, so Sterr, der die größte Chance zur Aufklärung im direkten Dialog sieht. 

reinigen-lassen.com als Schnittstelle

Die ansprechenden DIN A 1 Plakate der Branchenkampagne, für das Schaufenster oder im Aufsteller, seien ideale ‚Reinwinker‘ und Impulsgeber für ein Kundengespräch. Die Schnittstelle zur weiter reichenden Kundeninformation sei die Internetadresse www.reinigen-lassen.com auf den Printmedien: Plakaten, Image- und Postkarten oder Flyern. 

„Im Zeitalter digitaler Kommunikation stehen uns viele Wege zur Verfügung; die Verbraucherseite des DTV im Internet ist einer. Hier greifen wir die emotionale Botschaft der Plakate auf und liefern Fakten, verständlich formuliert und unterhaltsam verpackt. So erklären wir ab dem 1. Dezember unter anderem, warum die moderne Nassreinigung auch aus Umweltgründen die sicherste Alternative zur Haushaltswäsche ist“, erklärt Daniel Dalkowski.

Eigentlich sollten Verbraucher längst wissen, dass DTV-Betriebe mit umweltgeprüften Verfahren und Hilfsmitteln arbeiten, nicht nur in der Nassreinigung. Es gebe allerdings noch viel Luft nach oben, ergänzt Richard Sterr: „Darum ist die DTV-Branchenkampagne nach wie vor ein zeitgemäßes Service-Paket und die schnellste und einfachste Art, Stammkunden an unsere Leistungsvielfalt zu erinnern und Neukunden zu gewinnen.“   

Die neuen Werbemittel, exklusiv für DTV-Mitglieder, gibt es ab sofort in der Geschäftsstelle in Bonn und zum Download auf der DTV-Homepage; die druckfrischen DIN A 1 Plakate auch über die Landesverbände und Innungen.  

(c) Heike / pixelio.de
02.08.2018

Hochschule Reutlingen untersucht die Auswirkungen des Brexits auf deutsche Textil- und Bekleidungsunternehmen

Der Brexit und seine realen Auswirkungen
Worauf sich deutsche Textil- und Bekleidungsunternehmen einstellen müssen


Eine neue Forschungsarbeit der Hochschule Reutlingen untersucht mögliche wirtschaftliche Szenarien und deren Auswirkungen auf den Handel deutscher Textil- und Bekleidungsunternehmen mit dem Vereinigten Königreich. Das Ergebnis: Warenlieferungen in das Vereinigte Königreich werden ab dem Austritt deutlich langsamer und komplexer. Je geringer die zukünftige Integration des Vereinigten Königreichs in die EU ist, desto größer ist die Herausforderung für die Branche, diese Auswirkungen zu bewältigen.

Der Brexit und seine realen Auswirkungen
Worauf sich deutsche Textil- und Bekleidungsunternehmen einstellen müssen


Eine neue Forschungsarbeit der Hochschule Reutlingen untersucht mögliche wirtschaftliche Szenarien und deren Auswirkungen auf den Handel deutscher Textil- und Bekleidungsunternehmen mit dem Vereinigten Königreich. Das Ergebnis: Warenlieferungen in das Vereinigte Königreich werden ab dem Austritt deutlich langsamer und komplexer. Je geringer die zukünftige Integration des Vereinigten Königreichs in die EU ist, desto größer ist die Herausforderung für die Branche, diese Auswirkungen zu bewältigen.

Noch immer ist unklar, wie sich der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union, der sogenannte „Brexit“, gestalten wird. Dabei liegt das Referendum, in dem 52 Prozent der Briten für den Austritt aus der Europäischen Union stimmten, bereits zwei Jahre zurück, und der Austritt soll im März 2019 rechtskräftig werden. Eine große Herausforderung für die Planung von Unternehmen, gerade auch aus der Textil- und Bekleidungsbranche mit ihren hohen Zollsätzen, komplizierten Regeln zum Warenursprung und kurzen Lieferfristen.

In Zusammenarbeit mit dem Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie (Gesamtmasche) hat die Hochschule Reutlingen eine Forschungsarbeit herausgegeben, die untersucht, wie sich verschiedene Szenarien des Austritts und des daraus resultierenden Integrationsgrades des Vereinigten Königreichs auswirken werden. Dafür berücksichtigten die Wissenschaftler zollrechtliche Bedingungen und den administrativen Aufwand für den zukünftigen Handel mit dem Vereinigten Königreich. „Die Studie bietet für sämtliche Firmen der Branche eine Checkliste, mit der sie ihre Betroffenheit individuell einschätzen und sich systematisch vorbereiten können“, unterstreicht Silvia Jungbauer, Hauptgeschäftsführerin Gesamtmasche, die praktische Relevanz der Forschungsarbeit.

Herausforderungen und Risiken für die Branche werden in Abhängigkeit von fünf verschiedenen Szenarien des Austritts, die vom Status-Quo Binnenmarkt bis hin zum WTO-Status reichen, analysiert und mit vier in der Textil- und Bekleidungsbranche häufig praktizierten Handelsvorfällen verknüpft. Das Ergebnis: Der Brexit wird signifikante Auswirkungen auf unternehmensinterne und externe Faktoren haben, die im Handel mit dem Vereinigten Königreich eine Rolle spielen. Zu den erwarteten Folgen zählen Rückstaus bei der Einfuhrabfertigung, zusätzlicher Personalaufwand bei exportierenden Unternehmen und bedeutende Verzögerungen bei den Warenlieferungen - je nach Szenario mit unterschiedlicher Intensität.

 „Im schlimmsten Fall sind phasenweise leerstehende Verkaufsflächen zu befürchten, speziell bei vertikal agierenden Unternehmen“, erklärt Prof. Dr. Matthias Freise, der die Forschungsarbeit von Lisa Maren Pollert im Bereich Textile Chain Management betreute. „Die mögliche Einführung von Zöllen auf Textilwaren dürfte zu Preissteigerungen führen und die Nachfrage dämpfen, ebenso die höheren Transportkosten und der zusätzliche Personalaufwand bei der Zollabfertigung. Verliert das britische Pfund weiter an Wert, würde sich dieser Effekt noch verschärfen“, resümiert Freise.

“Unternehmen müssen ihre internen Strukturen auf Brexit-Tauglichkeit abklopfen und den veränderten Bedingungen anpassen“, erklärt Jungbauer. Dazu gehöre etwa die Implementierung notwendiger Zoll- und IT-Systeme. Zudem müssten Unternehmen individuell prüfen, ob die Umstrukturierung von Beschaffungsprozessen sinnvoll ist, um zusätzliche Zölle zu vermeiden.

Der Grad der Auswirkungen auf einzelne Firmen ist jedoch nicht allein vom Umfang der zukünftigen Integration des Vereinigten Königreichs abhängig, sondern in starkem Maße auch von individuell auf das jeweilige Unternehmen bezogenen Paramenten, wie beispielsweise dem Erfahrungsgrad eines Unternehmens bei der Belieferung von Drittländern oder der Bedeutung des britischen Absatzmarktes.

Unternehmen können mit Hilfe der Studie nun analysieren, wie sie der Brexit treffen wird, um sich dann systematisch vorzubereiten bzw. neu aufzustellen. „Das aktuell durchaus denkbare Worst-Case-Szenario, der sogenannte harte Brexit, ein reiner WTO-Staus des Vereinigten Königreichs, hätte die gravierendsten Folgen für den Handel deutscher Textil- und Bekleidungsunternehmen sowie für die Konsumenten im Vereinigten Königreich“, sind sich die beiden Experten Jungbauer und Freise einig.

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Matthias Freise
Professorship Fashion Procurement and Retail Buying, Hochschule Reutlingen
matthias.freise@reutlingen-university.de

Silvia Jungbauer
Hauptgeschäftsführerin, Gesamtmasche e. V.
jungbauer@gesamtmasche.de


Die vollständige Studie können Sie kostenfrei bei Gesamtmasche und der Fakultät Textil & Design downloaden und unter Nennung der Quelle verwenden.

Weitere Informationen:
Brexit GESAMTMASCHE e. V Studie
Quelle:

Gesamtmasche e.V.

09.07.2018

BTE gegen weitere Factory Outlet Center

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

  • BTE-Positionspapier überarbeitet

Zahlreiche Modehändler engagieren sich auf kommunaler und Landes-Ebene gegen die stetige Expansion von Factory Outlet Center (FOC) oder Designer Outlet Center (DOC). Denn obwohl die FOC/DOC ein Einzugsgebiet von oftmals 100 bis 200 km vorsehen, liegen etliche existierende und noch geplante Standorte der Ansiedlungsvorhaben zum Teil nur wenige Autominuten voneinander entfernt. Dazu zählen auch Outlet Center unmittelbar hinter der gemeinsamen Grenze z.B. in Frankreich, den Niederlanden oder Polen.

Vor diesem Hintergrund hat der BTE vor kurzem ein schon seit Jahren existierendes „Positionspapier zu den Auswirkungen von Factory Outlet Center auf den deutschen Textil- und Bekleidungsmarkt“ überarbeitet und aktualisiert. Damit zeigt der BTE die Auswirkungen von FOCs auf den Textil- und Bekleidungsmarkt in Deutschland auf, und zwar sowohl für den stationären Textileinzelhandel als auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie.

Aus den in dem Positionspapier aufgeführten Gründen spricht sich der BTE gegen die Ansiedlung weiterer Fabrikverkaufszentren in Deutschland aus! Angesichts der bereits bestehenden Flächenüberhänge im Textileinzelhandel, des Warenüberangebotes und des differenzierten Distributionsnetzes, sind weitere FOC abzulehnen. Jeder zusätzliche qm an Verkaufsfläche verschärft die bekannten Probleme einer Branche, in der viele Unternehmen aus Industrie und Handel ums Überleben kämpfen.

Der BTE erkennt dabei durchaus den aktuellen Strukturwandel, der zu der Ausbreitung von FOC geführt hat. Dieser muss sich aber vernünftig entwickeln und darf bewährte Vertriebskonzepte einer Branche nicht irreparabel schädigen. Und der Wandel muss innerhalb der geltenden wettbewerbsrechtlichen, städtebaulichen und baurechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Hinweis: Das Positionspapier kann eingesehen und downgeloaded werden unter http://www.bte.de (Rubrik: Fachthemen; Stichwort: Factory Outlet Center).

Weitere Informationen:
Outlet Outlet- Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

DTV-Branchenwerbung: Spitzenpflege - Zeit zum Feiern  (c) Foto: Andrey Kiselev/fotolia
DTV-Branchenwerbung: Spitzenpflege - Zeit zum Feiern
22.05.2018

DTV-Branchenwerbung: Spitzenpflege - Zeit zum Feiern

Ob für den Abiball, die Hochzeit oder ein anderes festliches Event: Lange Abendroben und traumhafte Prinzessinnenkleider sind absolut hipp. In feinster Spitze, im Glitzerlook oder mit jeder Menge Tüll. Schillernd oder schrill, je extravaganter, je besser! Was für den großen Auftritt angesagt ist, taugt jedoch nicht für die Haushaltswäsche. Der DTV trifft erneut den Zeitgeist und wirbt für die Spitzenpflege im Fachbetrieb.

Abendmode ist ein echter Klassiker in der Textilreinigung. Die meisten Verbraucher/innen trauen sich eben doch nicht, die teilweise kostspieligen Kleidungsstücke in der heimischen Maschine zu waschen und anschließend mühevoll zu bügeln. Was allerdings nicht bedeutet, dass sie ihre Garderobe direkt nach dem Tragen reinigen lassen. Die guten Stücke werden häufig in den Schrank gehängt und vielfach vergessen – bis zum nächsten Fest.

Ob für den Abiball, die Hochzeit oder ein anderes festliches Event: Lange Abendroben und traumhafte Prinzessinnenkleider sind absolut hipp. In feinster Spitze, im Glitzerlook oder mit jeder Menge Tüll. Schillernd oder schrill, je extravaganter, je besser! Was für den großen Auftritt angesagt ist, taugt jedoch nicht für die Haushaltswäsche. Der DTV trifft erneut den Zeitgeist und wirbt für die Spitzenpflege im Fachbetrieb.

Abendmode ist ein echter Klassiker in der Textilreinigung. Die meisten Verbraucher/innen trauen sich eben doch nicht, die teilweise kostspieligen Kleidungsstücke in der heimischen Maschine zu waschen und anschließend mühevoll zu bügeln. Was allerdings nicht bedeutet, dass sie ihre Garderobe direkt nach dem Tragen reinigen lassen. Die guten Stücke werden häufig in den Schrank gehängt und vielfach vergessen – bis zum nächsten Fest.

Wenn sie dann endlich in den Betrieb kommen, erfordert die Aufbereitung der sensiblen Stöffchen und aufwändig verarbeiteten Garderobe mehr Arbeit als nötig. Und die Entfernung von hartnäckigen Make-up-Resten, Schuhcreme oder Straßenschmutz wird selbst für Experten eine Herausforderung. „Dennoch erwarten unsere Kunden und Kundinnen erstklassige Ergebnisse“, sagt Daniel Dalkowski, Berlin. „Ihre Lieblingsstücke sollen aussehen wie neu. Mit unseren neuen Werbemitteln holen wir die Verbraucher nun direkt und rechtzeitig ab. Jetzt ist die Zeit der Abibälle oder Gesellenabschlüsse und im Sommer wird gern geheiratet“, so der Leiter der Kommunikation im DTV.

Analog zu den neuen Werbemitteln stellt der DTV Tipps und Anregungen zum Thema auf die Verbraucherseite www.reinigen-lassen.com. Die Leser/innen erfahren hier, dass sie den Wert und die Lebenszeit ihrer Luxusmode verlängern, indem sie diese zu allererst in den Fachbetrieb ihres Vertrauens bringen.

DTV-Mitglieder erhalten die druckfrischen DIN A 1 Plakate bei ihrer Zentrale in Bonn und über die Landesverbände. Die aktuellen Druckdaten für die gesamten Werbemittel finden sie zum Download im Mitgliederbereich auf der DTV-Homepage. 

07.02.2018

Neu im BTE-Warengruppenschlüssel: Parfum/Kosmetik

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, den Bereich Parfümerie in den BTE-Warengruppen aufzunehmen. Damit wird der Entwicklung Rechnung getragen, dass vor allem größere Modehäuser zunehmend Parfum- bzw. Kosmetikartikel in ihr Sortiment aufnehmen.

Die Erweiterung des BTE-Warengruppenschlüssels um die Hauptabteilung 75 „Parfümerie“ erfolgt zum 1. Februar 2018 mit folgenden fünf Hauptwarengruppen: pflegende Kosmetik, dekorative Kosmetik, Damen-Düfte, Herren-Kosmetik und Gebrauchs/Verbrauchs-Artikel. Insgesamt umfasst die Erweiterung auf Warengruppenebene 48 Positionen. Da in diesem Bereich kein branchenweit einheitlicher Warengruppenschlüssel existiert, hat sich der Arbeitskreis an der Systematik der Einkaufsorganisation Beauty Alliance orientiert.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung Parfum/Kosmetik ist bereits eingepflegt.
     
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann sowohl das Attributsystem als auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt einmalig 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
Warengruppenschlüssel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Logo
BTE Logo
15.01.2018

BTE-Hilfen für die Order

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

Der  BTE unterstützt den Modehandel bei der Vorbereitung seiner Order mit verschiedenen Publikationen und Hilfsmitteln. Die wichtigsten im Überblick:

  • „Saisonplanung – Saisonverlauf: Aktion versus Reaktion“: Behandelt werden u. a. das aktuelle Käuferverhalten, der zielgruppengerechte Sortimentsaufbau, der Modegrad im Saisonverlauf, Limitverteilung und Liefertaktung, das Führen von Lieferantengesprächen sowie die Umsetzung am POS. 68 Seiten, Preis: 45 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Limit im Griff – Ertrag in der Kasse": Aufgezeigt werden praxisgerecht die Struktur und Vorgehensweise einer modernen Limitplanung, u.a. auch das Thema „Flächenlimite“. 140 Seiten, Preis: 48,15 EUR brutto zzgl. Versand.
  • „Handels-Kalkulator“: Mit der BTE-Kalkulations-App lässt sich der Verkaufspreis (brutto und netto mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen), der Netto-Einkaufspreis sowie die Handelsspanne als Aufschlag bzw. Abschlag errechnen. So können beim Einkauf schnell und komfortabel Kalkulationen überprüft oder neu berechnet werden. Erhältlich zum Preis von 5,99 EUR im App- bzw. Play-Store.

Hinweis: Die Publikationen können bestellt werden beim ITE-Verlag, Fax 0221/92150910, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop www.shop.bte.de, wo auch Downloads möglich sind. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten – bei vorheriger Registrierung – einen Preisnachlass in Höhe von 20 Prozent.

Weitere Informationen:
Saisonplanung Orderhilfen
Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE - Warengruppenschlüssel erweitert

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

Der BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ hat aufgrund von Anfragen aus dem Markt beschlossen, die BTE-Warengruppen um eine Position im Bereich der Damenwäsche zu erweitern. Zum 1. Januar 2018 neu aufgenommen wird in der Hauptwarengruppe „Miederwaren/Dessous“ die Nr. 141290 „Prothesen/Prothesen-Zubehör“.

Der BTE appelliert in diesem Zusammenhang an alle Lieferanten, im Rahmen der Übertragung der Artikelstammdaten (PRICAT) auch den BTE-Warengruppenschlüssel zu übermitteln. Denn nur über einen anerkannten und weit verbreiteten standardisierten Branchenschlüssel ist gewährleistet, dass die EDI-Nutzer auf Handelsseite ihre Waren- und Artikelsystematiken effizient pflegen und ihre Sortimente sauber analysieren können.

Zur Erläuterung: Der BTE-Warengruppenschlüssel ist modular aufgebaut und verfügt über sechs Stellen, denen wahlweise 21 genau definierte Attribute (z.B. Farbe, Material, Form, Saison oder Thema) zugeordnet werden können. Er wird halbjährlich vom BTE-Arbeitskreis „Warengruppenschlüssel“ auf seine Aktualität hin überprüft. Hinweise:

  • Der BTE-Warengruppenschlüssel (ohne Attribute) steht im Internet unter www.bte.de (Rubrik Fachthemen) als Excel-Datei allen Interessierten kostenfrei zur Verfügung. Die oben aufgeführte Ergänzung ist bereits eingepflegt (Version I/2018).
  • Kostenpflichtig bestellt werden kann auch eine Komfort-Version des BTE-Warengruppenschlüssels in Form eines Downloads (zip-Datei). Zum Lieferumfang gehören dann neben dem Attributsystem auch eine ausführliche Erläuterung des Warengruppenschlüssels sowie eine Version in englischer Sprache. Zudem werden die Bezieher über einen E-Mail-Service über zukünftige Änderungen informiert. Der Preis für dieses Service-Paket beträgt 29 EUR zzgl. MwSt. Mitglieder im Einzelhandelsverband erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Rabatt in Höhe von 20 Prozent. Weitere Informationen und Bestellungen beim ITE-Verlag, E-Mail: itebestellungen@bte.de oder im BTE-Webshop unter www.shop.bte.de.
Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
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18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

BTE Handelsverband Textil
19.09.2017

AGB: Für stationäre Modehändler kaum notwendig

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

  • Muster-AGB des HDE für den Online-Handel aktualisiert

Braucht ein stationärer Modehändler Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)? Diese Frage hat der BTE bislang mit nein beantwortet. Schließlich dürfen die AGB gesetzliche Regelungen meist nicht einschränken. Sinnvoll sind sie also in erster Linie für gesetzlich ungeregelte Tatbestände bzw. für Fälle, in denen der Modehändler dem Kunden mehr Rechte einräumen will, als ihm gesetzlich zustehen.

Zu nennen sind hier z.B. großzügige Umtauschrechte. Dies muss allerdings nicht unbedingt in Form von AGB erfolgen, hier reichen z.B. auch Informationen über die genauen Vorgaben durch Aushänge im Geschäft, auf dem Kassenzettel oder Hinweise auf der Website.

Etwas anders ist die Situation bei Online-Shops. Gesetzlich vorgeschrieben sind hier zwar nur die Widerrufsbelehrung und Infos zur Streitschlichtung, AGB machen hier aber eher Sinn. Diese sollten aber auf die Bedürfnisse des einzelnen Geschäftes abgestimmt sein.

Hinweis: Der Handelsverband Deutschland HDE hat aktuell seine Muster-AGB für den Online-Handel aktualisiert. Mitglieder im Einzelhandelsverband (Log in) können diese downloaden unter www.einzelhandel.de (Rubrik: Recht).

 

Weitere Informationen:
Modehandel AGB
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln