Greenwashing ade? EmpCo verschärft die Regeln – Handel unter Zeitdruck
Mit der Umsetzung der EU Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EU) 2024/825“ (EmpCo) in deutsches Recht gelten ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Regeln für Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Anfang 2026 wurden die Vorgaben in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) übernommen und verkündet. Für den Textil und Schuheinzelhandel entsteht damit ein kurzfristiger Anpassungsdruck, da keine Übergangsfristen vorgesehen sind.
Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu unterbinden und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen zu schützen. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind unzulässig, sofern sie nicht durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung belegt werden. In der Praxis ist dies derzeit nur durch staatlich anerkannte Typ I Umweltzeichen, wie das EU Ecolabel oder den Blauen Engel, möglich.
„Die EmpCo trifft den Handel in einer besonders sensiblen Phase“, sagt Sönke Padberg, Geschäftsführer des BTE. „Dass es keine Übergangsfrist für bestehende und bereits georderte Ware gibt, erhöht den Zeitdruck für die Unternehmen erheblich.“
Etablierte Siegel wie OEKO TEX® Standard 100, GOTS oder GRS bleiben weiterhin zulässig, jedoch nur zur Beschreibung klar abgegrenzter Material oder Prozesseigenschaften. Verboten sind zudem unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel sowie irreführende Darstellungen durch textliche Umweltaussagen, Icons, Farben oder Bildwelten, die einen „grünen“ Gesamteindruck vermitteln. Auch Klimaversprechen unterliegen strengen Vorgaben.
„Die EmpCo zwingt den Handel, die gesamte Nachhaltigkeits und Marketingkommunikation kritisch zu überprüfen – online wie offline“, fügt Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft, hinzu. „Der Handel muss nun schnellstmöglich tätig werden.“
Um rechtzeitig EmpCo konform zu sein, sollten Händler nun folgende Schritte einleiten:
- Nachhaltigkeitskommunikation prüfen: Alle Aussagen im Onlineshop, auf Social Media, am POS sowie auf Verpackungen und Etiketten müssen geprüft werden. Allgemeine Begriffe (z.B. „nachhaltig“, „grün“) müssen angepasst und präzisiert werden.
- Icons, Bilder und Designs auditieren: Natur Symbolik, grüne Icons und Bildsprache müssen auf implizite Umweltaussagen geprüft, ersetzt und gegebenenfalls vollständig aus der Kommunikation entfernt werden.
- Produkt und Unternehmenskommunikation in Bezug auf Klimaneutralität klar trennen: Produktbezogene Aussagen zu Klimaneutralität prüfen und strengstens vermeiden. Unternehmensaussagen, wie z.B. „klimaneutral bis 2045“, sind weiterhin unter konkreten Vorgaben möglich.
- Risiken und Prozesse strukturieren: Claim Guidelines entwickeln, Beleg- und Freigabeprozesse für Marketing und Produktdaten etablieren und Mitarbeitende im Marketing, Vertrieb und Handel schulen.
- Bestandsware bewerten: Es muss geprüft werden, welche Ware von allgemeinen Umweltaussagen betroffen ist und ob eine Umetikettierung oder Zusatzinformationen am POS erforderlich sind.
- Wer jetzt strukturiert prüft und rechtzeitig nachschärft, reduziert rechtliche Risiken, Folgekosten und Reputationsschäden. Der BTE wird die Entwicklungen begleiten und den Handel weiter bei der Umsetzung unterstützen.
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