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10.01.2022

OEKO-TEX® Neuregelungen 2022

Die OEKO-TEX® Association hat ihre jährliche Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen veröffentlicht. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2022 endgültig in Kraft. Darüber hinaus ist ab sofort der neue Impact Calculator für STeP by OEKO-TEX® Kunden verfügbar. Das speziell für die Betriebe der Textilindustrie entwickelte Tool liefert Daten zum CO2- und Wasserfußabdruck, die für die Erreichung der Klimaziele notwendig sind.

Mitte 2022 wird die Association RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® einführen, eine neue Zertifizierung für Marken und Einzelhändler, die sich explizit zu internationalen Abkommen für Menschenrechte und Umweltschutz bekennen. Ziel von OEKO-TEX® ist es, Unternehmen in ihrer Verantwortung, Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb sowie in ihren globalen Lieferketten zu erfüllen, zu unterstützen. RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® wurde in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der einschlägigen OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entwickelt.

Die OEKO-TEX® Association hat ihre jährliche Aktualisierung der geltenden Prüfkriterien, Grenzwerte und Richtlinien für ihre Zertifizierungen veröffentlicht. Alle Neuregelungen treten nach einer Übergangsfrist am 1. April 2022 endgültig in Kraft. Darüber hinaus ist ab sofort der neue Impact Calculator für STeP by OEKO-TEX® Kunden verfügbar. Das speziell für die Betriebe der Textilindustrie entwickelte Tool liefert Daten zum CO2- und Wasserfußabdruck, die für die Erreichung der Klimaziele notwendig sind.

Mitte 2022 wird die Association RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® einführen, eine neue Zertifizierung für Marken und Einzelhändler, die sich explizit zu internationalen Abkommen für Menschenrechte und Umweltschutz bekennen. Ziel von OEKO-TEX® ist es, Unternehmen in ihrer Verantwortung, Sorgfaltspflichten im eigenen Betrieb sowie in ihren globalen Lieferketten zu erfüllen, zu unterstützen. RESPONSIBLE BUSINESS by OEKO-TEX® wurde in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der einschlägigen OECD-Leitlinien für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln entwickelt.

Neuerungen in den Grenzwertkatalogen
OEKO-TEX® hat Bisphenol B bei den Zertifizierungen STANDARD 100, LEATHER STANDARD und ECO PASSPORT by OEKO-TEX® sowie in die STeP by OEKO-TEX® MRSL aufgenommen. Gleiches gilt für zwei weitere Farbstoffe auf der Basis von Michler's Keton/Base.N eu unter BeobachtungAuch im Jahr 2022 wird OEKO-TEX® verschiedene Substanzen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Konformität mit einschlägigen Vorgaben überwachen. Dies betrifft vor allem einige Prozesskonservierungsstoffe sowie die Bisphenole F, S und AF.

Neu unter Beobachtung
Auch im Jahr 2022 wird OEKO-TEX® verschiedene Substanzen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Konformität mit einschlägigen Vorgaben überwachen. Dies betrifft vor allem einige Prozesskonservierungsstoffe sowie die Bisphenole F, S und AF. Die Neuregelungen 2022 sind für alle OEKO-TEX® Produkte im Detail unter dem Menüpunkt Downloads über die OEKO-TEX® Website www.oeko-tex.com/news abrufbar.

Weitere Informationen:
STeP OekoTex
Quelle:

Oeko-Tex

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BVMed / VVHC
04.01.2022

BVMed nimmt VVHC als assoziiertes Mitglied auf

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) als neues assoziiertes Mitglied aufgenommen. Es ist das erste Mal, dass mit dem VVHC ein Verband die Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft im BVMed nutzt. „Wir wollen damit unsere Kräfte bündeln und die Aktivitäten der Homecare-Branche gegenüber Politik und Krankenkassen stärker abstimmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram. BVMed und VVHC setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung ein. Außerdem möchten beide Verbände das Bewusstsein für die Bedeutung der Homecare-Versorgung für die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland stärken.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat den Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) als neues assoziiertes Mitglied aufgenommen. Es ist das erste Mal, dass mit dem VVHC ein Verband die Möglichkeit der assoziierten Mitgliedschaft im BVMed nutzt. „Wir wollen damit unsere Kräfte bündeln und die Aktivitäten der Homecare-Branche gegenüber Politik und Krankenkassen stärker abstimmen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll und VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram. BVMed und VVHC setzen sich gemeinsam für die Stärkung der Qualität in der Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung ein. Außerdem möchten beide Verbände das Bewusstsein für die Bedeutung der Homecare-Versorgung für die ambulanten Versorgungsstrukturen in Deutschland stärken.

Homecare steht für die Versorgung von Patient:innen mit medizinischen Hilfsmitteln, Verbandmitteln und medizinischer Ernährung zu Hause und in Pflege- oder Altenheimen. Homecare unterstützt die ambulante Versorgung von Menschen mit Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln durch spezialisierte Fachkräfte. Homecare ermöglicht somit vielen Patient:innen, selbstständig zu leben, in den eigenen vier Wänden therapiert und gesund zu werden.

Homecare-Leistungen umfassen unter anderem enterale und parenterale Ernährungstherapien, Infusionstherapien, Stomaversorgung, aufsaugende und ableitende Inkontinenzversorgung, moderne Wundversorgung, Dekubitusprophylaxe, Tracheostoma- und Laryngektomie-Therapie, Sauerstofflangzeit-Therapie, Beatmung, Kompressionstherapie sowie Hilfsmittel, die die Mobilität der Patient:innen zu unterstützen.

Der BVMed repräsentiert über 240 Hersteller, Händler und Zulieferer der Medizintechnik-Branche sowie Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger. Der BVMed ist als maßgeblicher Verband der Hilfsmittel-Leistungserbringer auf Bundesebene anerkannt.

Dem VVHC gehören über 80 Mitgliedsunternehmen an, die insgesamt über 900 Homecare-Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik repräsentieren. Die vom VVHC vertretenen Mitglieder versorgen über eine Million Patient:innen in sieben Therapiefeldern

17.12.2021

BVMed: 6. Wunddialog mit Expertenrunde

Wundexpert:innen unterschiedlicher Disziplinen und Professionen haben die aktuelle Nutzenbewertung von Wundprodukten kritisch diskutiert und eine neue Initiative gestartet: Ein interdisziplinär besetzter Round Table soll unter anderem Empfehlungen für evidenzbasierte Prozesse und Studien erarbeiten, die der therapeutischen Realität besser entsprechen. Darauf verständigten sich die Teilnehmenden des 6. Wunddialogs des Bundesverbands für Medizintechnologie, BVMed, am 6. Dezember 2021 in Berlin. Ziel der Round Table-Initiative ist unter anderem, den Endpunkt einer Behandlung neu zu definieren und ein gemeinsames Zielbild für die Wundversorgung in den politischen Prozess einzubringen. Die Teilnehmenden der hybriden Online-Veranstaltung diskutierten außerdem Chancen der Digitalisierung sowie der Delegation ärztlicher Leistungen bei der Versorgung chronischer Wunden. Sie sprachen sich zudem für mehr Verbindlichkeit in den Versorgungsstrukturen aus.

Wundexpert:innen unterschiedlicher Disziplinen und Professionen haben die aktuelle Nutzenbewertung von Wundprodukten kritisch diskutiert und eine neue Initiative gestartet: Ein interdisziplinär besetzter Round Table soll unter anderem Empfehlungen für evidenzbasierte Prozesse und Studien erarbeiten, die der therapeutischen Realität besser entsprechen. Darauf verständigten sich die Teilnehmenden des 6. Wunddialogs des Bundesverbands für Medizintechnologie, BVMed, am 6. Dezember 2021 in Berlin. Ziel der Round Table-Initiative ist unter anderem, den Endpunkt einer Behandlung neu zu definieren und ein gemeinsames Zielbild für die Wundversorgung in den politischen Prozess einzubringen. Die Teilnehmenden der hybriden Online-Veranstaltung diskutierten außerdem Chancen der Digitalisierung sowie der Delegation ärztlicher Leistungen bei der Versorgung chronischer Wunden. Sie sprachen sich zudem für mehr Verbindlichkeit in den Versorgungsstrukturen aus.

Weitere Informationen finden Sie hier.

BVMed-Vorsitzender Dr. Meinrad Lugan erneut Vorstandsmitglied von MedTech Europe (c) B. Braun
BVMed-Vorsitzender Dr. Meinrad Lugan
06.12.2021

BVMed-Vorsitzender Dr. Meinrad Lugan erneut Vorstandsmitglied von MedTech Europe

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan ist erneut in den Vorstand des europäischen Medizinprodukte-Dachverbandes MedTech Europe gewählt worden. Lugan bleibt zudem Schatzmeister des Verbandes und ist damit Mitglied des siebenköpfigen „Operations Management Committee (OMC)“, dem engsten Führungsgremium von MedTech Europe. Der neue MedTech Europe-Vorstand ist für zwei Jahre bis Dezember 2023 gewählt. Lugan ist bereits seit 2005 im europäischen Vorstand aktiv und vertritt dort den deutschen MedTech-Verband BVMed.

Dr. Meinrad Lugan ist Vorstandsvorsitzender der B. Braun Melsungen AG und Vorstand der B. Braun SE. Er studierte Chemie in Freiburg und promovierte in Organischer Chemie. Von 1994 bis 1998 war er in den USA und Asien tätig, zuletzt als Technischer Direktor und Geschäftsbereichsleiter der MCG Metall-Chemie Goerrig GmbH & Co. KG. Von 1998 bis 2000 war er MCG-Geschäftsführer, bevor er im Oktober 2000 in den Vorstand der B. Braun Melsungen AG eintrat. Seit November 2004 verantwortet er die Sparten OPM und Hospital Care. Seit März 2006 ist er Mitglied des BVMed-Vorstands und seit April 2007 BVMed-Vorstandsvorsitzender.

Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan ist erneut in den Vorstand des europäischen Medizinprodukte-Dachverbandes MedTech Europe gewählt worden. Lugan bleibt zudem Schatzmeister des Verbandes und ist damit Mitglied des siebenköpfigen „Operations Management Committee (OMC)“, dem engsten Führungsgremium von MedTech Europe. Der neue MedTech Europe-Vorstand ist für zwei Jahre bis Dezember 2023 gewählt. Lugan ist bereits seit 2005 im europäischen Vorstand aktiv und vertritt dort den deutschen MedTech-Verband BVMed.

Dr. Meinrad Lugan ist Vorstandsvorsitzender der B. Braun Melsungen AG und Vorstand der B. Braun SE. Er studierte Chemie in Freiburg und promovierte in Organischer Chemie. Von 1994 bis 1998 war er in den USA und Asien tätig, zuletzt als Technischer Direktor und Geschäftsbereichsleiter der MCG Metall-Chemie Goerrig GmbH & Co. KG. Von 1998 bis 2000 war er MCG-Geschäftsführer, bevor er im Oktober 2000 in den Vorstand der B. Braun Melsungen AG eintrat. Seit November 2004 verantwortet er die Sparten OPM und Hospital Care. Seit März 2006 ist er Mitglied des BVMed-Vorstands und seit April 2007 BVMed-Vorstandsvorsitzender.

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.11.2021

Steffen Jost als BTE-Präsident wiedergewählt

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 
Neu ins Präsidium gewählt wurden von der BTE-Delegiertenversammlung Jürgen Ahrens (Fa. Hagemeyer, Minden), Carlo Focke (Fa. Bruns, Neuruppin) und Mark Rauschen (Fa. L&T Lengermann & Trieschmann, Osnabrück), aus dem BLE-Vorstand die bisherige Präsidentin Nina Kiesow (Kiesow seit 1851, Kleve) und Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) sowie aus dem Schuhfachhandel Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). Wiedergewählt wurden Karin Busnel-Knappertsbusch (Galeria, Essen), Adrian Cüppers (Ernsting‘s family, Coesfeld), Martin Knauff (Wohnen&Sparen, Bad Hersfeld), Lars Messerich (Modehaus Messerich, Bitburg), Jens Ristedt (Ristedt City Modehaus, Bremen) und Volker Warth (Fa. Keller-Warth, Biberach).
 
Aus dem BTE-Präsidium ausgeschieden sind Andrea Benker-Ritter (Kurtenbach, Limburg) und Andreas Kleine (Fa. Bruno Kleine, Harsewinkel), die nicht mehr kandidierten. Steffen Jost bedankte sich bei beiden für ihre langjährige engagierte Mitarbeit zum Wohle der Branche. Außerdem würdigte er die Verdienste der langjährigen BDSE-Präsidentin Brigitte Wischnewski (Schuhhaus Meyer, Lübbecke), die nicht für das BTE-Präsidium kandidierte.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.11.2021

Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Ob es angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und ggf. teilweisen Warenknappheit betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bereits Ende November erste und womöglich umfangreiche Preissignale zu setzen, sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler überdies kritisch hinterfragen. Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein. Allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel könnten nach Meinung des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren Ende November betriebswirtschaftlich angeraten sein.

Weitere Informationen:
Black Friday
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE. Bereits am 20. August unterschrieben (v.l.) Nina Kiesow (BLE-Präsidentin), Brigitte Wischnewski (BDSE-Präsidentin) und Steffen Jost (BTE-Präsident), den Verschmelzungsvertrag.
16.11.2021

BTE fusioniert mit BDSE und BLE zum BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

  • Verbandsstrategisch: Die Landesverbände der Einzelhandelsorganisation, die gleichzeitig auch die Mitgliedsverbände von BTE, BDSE und BLE sowie des Handelsverband Deutschland HDE sind, wünschen zur Optimierung eine Fusion der Bundesfachverbände.
  • Sortimentspolitisch: In allem drei Branchen haben sich die Sortimente in den letzten Jahren weiter vermischt. Immer mehr Handelsunternehmen führen mittlerweile Textilien, Schuhe und Lederwaren.
  • Kosten: Durch die Zentralisierung interner (Verwaltungs-)Dienste wird der bürokratische Aufwand gesenkt  
  • Effizienz: Durch die größere Einheit werden Doppelarbeiten vermieden und die Interessenvertretung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels vor dem Hintergrund immer größer werdender politischer und wirtschaftlicher Verbundräume gestärkt.

 
Auch nach der Verschmelzung wird es eine eigene Facharbeit für die Sortimentsbereiche Schuhe und Lederwaren geben. Dazu werden eigene Arbeitskreise für Schuhe und für Lederwaren gegründet sowie das BTE-Präsidium um Vertreter aus dem spezialisierten Schuh- und Lederwarenhandel erweitert.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

03.11.2021

BVMed für Beibehaltung der erhöhten Pflegehilfsmittel-Pauschale

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) setzt sich in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für den Erhalt der erhöhten Monatspauschale für Pflegehilfsmittel ein. Die Erhöhung der Pauschale von 40 auf 60 Euro läuft nach jetzigem Stand zum 31. Dezember 2021 aus. „Die Nachfrage und die Preise für Hygieneprodukte, Desinfektionsmittel oder medizinische Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhe bleiben erhöht. Deshalb muss der in der Corona-Pandemie erhöhte Leistungsbetrag für ‚zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel‘ fortgeführt werden – zur Sicherstellung der Versorgung und zum Schutz der Risikogruppen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

Zu den Mitgliedern des BVMed gehören neben Herstellern von Medizinprodukten auch Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger, die Patient:innen ambulant unter anderem mit Pflegehilfsmitteln versorgen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit Angehörigen und Pflegefachpersonen. Die Anpassung der Pauschale für Pflegehilfsmittel auf 60 Euro im Zuge der epidemischen Lage war für diese Unternehmen ein wichtiger Schritt, um den Bedarf der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach Pflegehilfsmitteln decken zu können. „Doch auch nach dem 31. Dezember 2021 muss dies sichergestellt werden. Aus unserer Sicht ist es daher essenziell, den erhöhten Leistungsanspruch gemäß § 40 Absatz SGB XI auch über dieses Datum hinaus beizubehalten“, schreibt der BVMed an das BMG.

Die weiter steigenden Preise sind nach Ansicht von BVMed-Expertin Juliane Pohl nicht alleine auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Auch die allgemeine Preisentwicklung, die stark ansteigenden Energie- und Rohstoffpreise sowie die explosionsartige Entwicklung der Frachtkosten tragen zu den gestiegenen Kosten bei“, so Pohl. Die Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wurde seit Einführung der Pflegeversicherung nur einmalig im Jahre 2015 angehoben. „Diese Anhebung liegt somit bereits sechs Jahre zurück und lässt die allgemeinen Preisentwicklungen der letzten Jahre – auch ungeachtet der COVID-bedingten Verschärfungen – unberücksichtigt“, argumentiert der deutsche MedTech-Verband.

Die weiter steigende Nachfrage nach Hygiene- und Schutzprodukten ist nach Ansicht des BVMed zudem Folge eines gestiegenen Bewusstseins für die Bedeutung des Infektionsschutzes. „Infektionsprävention nimmt an Bedeutung zu. Viele der Hygienemaßnahmen waren bereits vor der COVID-Pandemie notwendig, wurden jedoch oftmals vernachlässigt. Mit einem Rückgang der Nachfrage auf das Niveau vor der Corona-Pandemie ist daher nicht zu rechnen“, so Pohl. Ein weiterer Aspekt ist aus Sicht des BVMed, dass immer mehr Produkte unter den Pflegehilfsmitteln erfasst werden. So wurden vom GKV-Spitzenverband unter anderem FFP2-Masken in die Pauschale aufgenommen.

(c) Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.
29.10.2021

Gesamtmasche: Erholung mit Hindernissen

  • Gestörte Lieferketten und sinkende Margen bremsen das Wachstum  

Nach zaghafter Erholung im Sommer befindet sich die deutsche Maschenindustrie weiter im Aufwärtstrend.  Doch Probleme in der internationalen Logistik und stark gestiegene Rohstoffpreise behindern das Wachstum. „Lieferengpässe und hohe Beschaffungskosten gefährden den Aufschwung. Dazu kommt eine regelrechte Kostenlawine bei den Energiepreisen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Dabei haben wir die Belastungen durch den Lockdown noch längst nicht aufgeholt.“

  • Gestörte Lieferketten und sinkende Margen bremsen das Wachstum  

Nach zaghafter Erholung im Sommer befindet sich die deutsche Maschenindustrie weiter im Aufwärtstrend.  Doch Probleme in der internationalen Logistik und stark gestiegene Rohstoffpreise behindern das Wachstum. „Lieferengpässe und hohe Beschaffungskosten gefährden den Aufschwung. Dazu kommt eine regelrechte Kostenlawine bei den Energiepreisen“, sagt Martina Bandte, Präsidentin von Gesamtmasche. „Dabei haben wir die Belastungen durch den Lockdown noch längst nicht aufgeholt.“

Angesichts der Erholung von Umsätzen und Auftragseingängen bleibt der Geschäftsklimaindex der Maschenindustrie zum 4. Quartal mit 14,54 Indexpunkten weiter im positiven Bereich (Indexwert zum 3. Quartal: 16,93). Vor allem aus dem Ausland erwartet die Branche in den kommenden Monaten Impulse. Allerdings klagen die meisten Hersteller über schrumpfende Margen. Über 13 Prozent der Befragten wollen daher, trotz guter Auftragslage, Personal abbauen.
 
Verbandspräsidentin Martina Bandte warnte vor einem Abwürgen der Wirtschaft durch weitere Kostenbelastungen: „Das Wachstum flacht bereits wieder ab, denn die Produktionskosten am Standort und verteuerte Auslandsbeschaffung erodieren die Margen. Nicht nur die international verschobenen Kräfteverhältnisse stellen uns vor immense Herausforderungen. Die neue Regierungskoalition steht vor einem riesigen Reformstau. Der lässt sich nur mit einer wachstumsfreundlichen Politik anpacken. Dazu muss Deutschland aufhören, mit nationalen Maßnahmen globale Fragen lösen zu wollen.“

 

Weitere Informationen:
Gesamtmasche GESAMTMASCHE e. V Konjunktur
Quelle:

Gesamtverband der deutschen Maschenindustrie – GESAMTMASCHE e. V.

28.10.2021

BVMed veröffentlicht ersten europäischen „Compliance-Standard“ für MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen „Compliance-Standard“ verabschiedet, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktikable Vorschläge und Hinweise für den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation gibt. „Dieser praktische Leitfaden ist der erste Compliance-Standard eines europäischen Medizinprodukteverbands. Neben dem geltenden Recht und dem Kodex Medizinprodukte ist er die wesentliche dritte Säule, auf deren Grundlage ein Medizinprodukte-Unternehmen die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen rechtssicher ausgestalten kann“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Compliance-Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance und dem Healthcare-Compliance-Committee des BVMed erarbeitet und vom BVMed-Vorstand beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat einen „Compliance-Standard“ verabschiedet, der insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen praktikable Vorschläge und Hinweise für den Aufbau einer geeigneten Compliance-Organisation gibt. „Dieser praktische Leitfaden ist der erste Compliance-Standard eines europäischen Medizinprodukteverbands. Neben dem geltenden Recht und dem Kodex Medizinprodukte ist er die wesentliche dritte Säule, auf deren Grundlage ein Medizinprodukte-Unternehmen die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen rechtssicher ausgestalten kann“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed-Compliance-Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Anwaltskanzlei Clifford Chance und dem Healthcare-Compliance-Committee des BVMed erarbeitet und vom BVMed-Vorstand beschlossen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

28.10.2021

Die Renewable Carbon Initiative (RCI) feiert ihr erstes Jubiläum

Nach  ihrer  Gründung  am  20.  September  2020  feiert  die  RCI nun in diesem Herbst ihren ersten Geburtstag. Die Bilanz des ersten Jahres ist beeindruckend: Aus 11 Gründungsmitgliedern sind in gerade einmal 12 Monaten 30 Mitgliedsunternehmen geworden. Zahlreiche Webinare, Pressemitteilungen, Hintergrundinformationen, ein Glossar und ein Comic haben das Konzept des „erneuerbaren Kohlenstoffs“ der Öffentlichkeit bekannter gemacht. Die RCI arbeitet derzeit an der Entwicklung eines Labels und betätigt sich in der Politikanalyse. Weitere Aktivitäten sollen im kommenden Jahr folgen.

Nach  ihrer  Gründung  am  20.  September  2020  feiert  die  RCI nun in diesem Herbst ihren ersten Geburtstag. Die Bilanz des ersten Jahres ist beeindruckend: Aus 11 Gründungsmitgliedern sind in gerade einmal 12 Monaten 30 Mitgliedsunternehmen geworden. Zahlreiche Webinare, Pressemitteilungen, Hintergrundinformationen, ein Glossar und ein Comic haben das Konzept des „erneuerbaren Kohlenstoffs“ der Öffentlichkeit bekannter gemacht. Die RCI arbeitet derzeit an der Entwicklung eines Labels und betätigt sich in der Politikanalyse. Weitere Aktivitäten sollen im kommenden Jahr folgen.

Schlüssel zum Erfolg ist die Tatsache, dass das Thema erneuerbarer Kohlenstoff in Chemikalien  und  Werkstoffen  für Politik  und  Industrie  zunehmend  an  Bedeutung  gewinnt. Größere Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen und die CO2-Bilanz ihrer Produkte künftig  melden.  Die  Ursache  sind  Gesetzesänderungen  im  Rahmen  des  Europäischen Green Deals. In diesem Zusammenhang werden indirekte Emissionen und die Kohlenstoffquellen der Werkstoffe künftig eine deutlich wichtigere Rolle spielen. Die RCI bemüht sich derzeit aktiv darum,  Lösungen  für  Unternehmen  zu entwickeln,  um  den  Wechsel  vom  fossilen  zum erneuerbaren Kohlenstoff zu bewerkstelligen. Dieser kann aus bio-basierten Rohstoffen, CO2-basierten Quellen und per Recycling gewonnen werden. Künftig müssen bei der Meldung der Treibhausgasemissionen zudem auch Scope-3-Emissionen berücksichtigt werden. Dabei handelt  es  sich  um  die indirekten  Emissionen,  die  in  der  Wertschöpfungs-  und  Lieferkette entstehen. Hier sind die eingesetzten Rohstoffe für einen Großteil der CO2-Bilanz verantwortlich. Dabei kommt auch die Kohlenstoffquelle von Chemikalien und Kunststoffen als  wichtiger  Faktor  für  die  CO2-Bilanz  ins  Spiel.  Ohne  eine  Umstellung  von  fossilen  auf erneuerbare  Kohlenstoffe  (aus  Biomasse,  CO2-basiert  oder  recycelt)  können  die  Pariser Klimaschutzziele praktisch  nicht  erreicht  werden,  so  dass  eine  nachhaltige  Zukunft  in  weite Ferne rückt.

Inzwischen engagieren sich bereits 30 innovative Unternehmen in der RCI über Diskussionen und  Öffentlichkeitsarbeit an  der  Umstellung  auf  erneuerbaren  Kohlenstoff.  Dabei  werden sowohl  technische  als  auch  wirtschaftliche Perspektiven  berücksichtigt,  um  die  politischen Rahmenbedingungen entsprechend zu beeinflussen.

Im nächsten Jahr will sich die RCI darauf konzentrieren, ein umfassendes Verständnis für die zu erwartenden politischen Rahmenbedingungen in Europa und der ganzen Welt zu entwickeln. Denn diese werden die Zukunft der Chemie- und Werkstoffindustrie mehr denn je bestimmen. Auf dieser Grundlage soll dann das Konzept des erneuerbaren Kohlenstoffs systematisch in die neuen politischen Leitlinien eingebracht werden. Dies ist bislang nicht ausreichend erfolgt.  
 
Tatsächlich  konzentriert  sich  die  Politik  auf  die  Dekarbonisierung  des  Energiesektors  –  eine echte Herkulesaufgabe von enormer Tragweite. Doch deren Übertragung auf die Chemie- und Werkstoffindustrie  ist  nicht möglich,  da  Kohlenstoff  dort  als  unverzichtbarer  Grundbaustein verwendet wird. Die Kohlenstoffnachfrage dürfte sich in den beiden Branchen bis 2050 sogar noch mehr als verdoppeln. Um diese Nachfrage auf nachhaltige Weise zu decken, müssen wir also  den  Ausstieg  aus  dem  fossilen  Kohlenstoff  bewerkstelligen.  Zum  ersten  Mal  in  der Geschichte  der  Branche  ist  es  nun  möglich,  die  Chemie-  und  Werkstoffindustrie  von  der Petrochemie unabhängig  zu machen und die Nachfrage durch  Biomasse, CO2 und Recycling zu decken. Je schneller wir den Ausstieg aus dem fossilen Kohlenstoff schaffen und je eher wir gangbare  Alternativen  entwickeln,  desto  weniger  CO2  müssen wir  später  wieder  aus  der Atmosphäre extrahieren.

Quelle:

Renewable Carbon Initiative (RCI)

International renommiertes Meeresforschungsinstitut bestätigt biologische Abbaubarkeit von LENZING™ Fasern (c) New York Times/Alexander C. Welsh
Scripps Research Institute
27.10.2021

International renommiertes Meeresforschungsinstitut bestätigt biologische Abbaubarkeit von LENZING™ Fasern

  • Die renommierte Scripps Institution of Oceanography der University of California, San Diego liefert mit ihrer Versuchsreihe einen weiteren wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LENZING™ Fasern eine wirksame Alternative zu synthetischen Fasern darstellen, die mit zum drängenden Problem der Plastikverschmutzung in den Weltmeeren beitragen.

Lenzing/San Diego – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von holzbasierten Spezialfasern, erhielt einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die biologische Abbaubarkeit ihrer Fasern. Wissenschaftler/innen des renommierten, akademischen Forschungsinstituts Scripps Institution of Oceanography (SIO) der University of California, San Diego bestätigten in einer im Oktober 2021 publizierten Studie , dass sich holzbasierte Cellulosefasern am Ende ihres Lebenszyklus im Ozean in kurzer Zeit biologisch abbauen und damit auch die bessere Alternative zu erdölbasierten Fasern darstellen. Die Untersuchung war das Ergebnis eines unabhängigen Projekts, das sich zum Ziel setzte, die „End-of-Life“-Szenarien für Textilien und Vliesstoffe, die in der Umwelt entsorgt werden, zu verstehen.

  • Die renommierte Scripps Institution of Oceanography der University of California, San Diego liefert mit ihrer Versuchsreihe einen weiteren wissenschaftlichen Beleg dafür, dass LENZING™ Fasern eine wirksame Alternative zu synthetischen Fasern darstellen, die mit zum drängenden Problem der Plastikverschmutzung in den Weltmeeren beitragen.

Lenzing/San Diego – Die Lenzing Gruppe, weltweit führender Anbieter von holzbasierten Spezialfasern, erhielt einen weiteren wissenschaftlichen Beleg für die biologische Abbaubarkeit ihrer Fasern. Wissenschaftler/innen des renommierten, akademischen Forschungsinstituts Scripps Institution of Oceanography (SIO) der University of California, San Diego bestätigten in einer im Oktober 2021 publizierten Studie , dass sich holzbasierte Cellulosefasern am Ende ihres Lebenszyklus im Ozean in kurzer Zeit biologisch abbauen und damit auch die bessere Alternative zu erdölbasierten Fasern darstellen. Die Untersuchung war das Ergebnis eines unabhängigen Projekts, das sich zum Ziel setzte, die „End-of-Life“-Szenarien für Textilien und Vliesstoffe, die in der Umwelt entsorgt werden, zu verstehen.

Das SIO gilt weltweit als eines der ältesten, größten und bedeutendsten Zentren für Meeresforschung. In dieser Studie stellte es die Abbauprozesse von Vliesstoffen aus erdölbasierten, synthetischen Materialien wie Polyester und Materialien auf Cellulosebasis wie die holzbasierten Lyocell-, Modal- und Viscosefasern der Lenzing Gruppe unter bestimmten Szenarien gegenüber: unter verschiedenen realen Bedingungen im Ozean und kontrollierten Bedingungen in Aquarien. Die Ergebnisse dieser Versuchsreihe sind erstaunlich: Während sich die holzbasierten Cellulosefasern bereits innerhalb von 30 Tagen vollständig biologisch zersetzten, verzeichneten die getesteten, erdölbasierten Fasern auch nach über 200 Tagen praktisch keine Veränderung.

Die biologische Abbaubarkeit der LENZING™ Fasern wurde im Labor von Organic Waste Systems (OWS) in Belgien – einem der weltweit führenden Unternehmen für die Prüfung der biologischen Abbaubarkeit und Kompostierbarkeit – getestet. Die Ergebnisse werden von jenen unter realen Bedingungen im Meer und unter kontrollierten Bedingungen in Aquarien bestätigt. Die OWS-Bewertung wurde gemäß den bestehenden internationalen Standards durchgeführt und spiegelt alle relevanten natürlichen und künstlichen Umgebungen wider, in denen ein biologischer Abbau stattfinden kann. Zertifikate der internationalen Zertifizierungsorganisation TÜV Austria zeigen, dass LENZING™ Fasern in allen getesteten Umgebungen (Erde, industrielle Kompostierung, Heimkompostierung, Süßwasser und Meerwasser) innerhalb der in den Standards festgelegten Fristen schnell biologisch abgebaut werden.

Lenzing begrüßt auch konkrete Maßnahmen der EU im Kampf gegen Plastikmüll im Allgemeinen, beispielsweise jene in Bezug auf die Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/9043. Die EU-Kommission präzisiert in kürzlich erlassenen Leitlinien zur Umsetzung der Richtlinie, welche Produkte genau in den Anwendungsbereich dieser fallen, und sorgt damit für die nötige Klarheit im gemeinsamen Kampf der EU-Mitgliedsstaaten gegen die Umweltverschmutzung durch Plastikabfälle. Die holzbasierten, biologisch abbaubaren Cellulosefasern von Lenzing können Teil einer nachhaltigen und innovativen Lösung für dieses vom Menschen gemachte Problem sein, das sich künftig nur noch verschlimmern wird. Die Einwegkunststoffrichtlinie sieht seit Juli 2021 auch einheitliche Kennzeichnungsvorschriften für bestimmte Produkte auf der Verpackung oder auf dem Produkt selbst vor. Darunter fallen etwa Damenhygiene-Produkte und Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege, die Kunststoffe enthalten. Ein erster Schritt zur Lösung des Problems: die Aufklärung der Verbraucher/innen und ein Angebot alternativer Materialien mit besserer Kreislauffähigkeit.

BVMed-Herbstumfrage zu Umsätzen (c) BVMed
30.09.2021

BVMed-Herbstumfrage zu Umsätzen

| Die Medizintechnik-Branche zeigt sich von den starken Umsatzeinbrüchen im Corona-Krisenjahr 2020 leicht erholt. Nach einem Umsatzrückgang von 2,1 Prozent im Vorjahr erwartet die Branche in diesem Jahr in Deutschland ein Umsatzwachstum von 3,0 Prozent, weltweit von 3,1 Prozent. Das Vor-Corona-Niveau mit einem Wachstum von 4,2 Prozent im Inland und 5,8 Prozent weltweit ist aber noch lange nicht erreicht. Das ist das Ergebnis der BVMed-Herbstumfrage, die BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der digitalen Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes vorstellte. An der Herbstumfrage nahmen 110 Mitgliedsunternehmen des BVMed teil. Die Gewinnsituation der Unternehmen ist durch gestiegene Rohstoff- und Logistikkosten stark angespannt. „Dennoch bleibt die Branche ein Jobmotor, die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter“, so Möll.

Weitere Informationen finden Sie hier.

| Die Medizintechnik-Branche zeigt sich von den starken Umsatzeinbrüchen im Corona-Krisenjahr 2020 leicht erholt. Nach einem Umsatzrückgang von 2,1 Prozent im Vorjahr erwartet die Branche in diesem Jahr in Deutschland ein Umsatzwachstum von 3,0 Prozent, weltweit von 3,1 Prozent. Das Vor-Corona-Niveau mit einem Wachstum von 4,2 Prozent im Inland und 5,8 Prozent weltweit ist aber noch lange nicht erreicht. Das ist das Ergebnis der BVMed-Herbstumfrage, die BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf der digitalen Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes vorstellte. An der Herbstumfrage nahmen 110 Mitgliedsunternehmen des BVMed teil. Die Gewinnsituation der Unternehmen ist durch gestiegene Rohstoff- und Logistikkosten stark angespannt. „Dennoch bleibt die Branche ein Jobmotor, die Zahl der Arbeitsplätze steigt weiter“, so Möll.

Weitere Informationen finden Sie hier.

29.09.2021

BTE-Umfrage zur Liefersituation und Preisentwicklung

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

22.09.2021

Mitgliederversammlung des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes (DTV)

  • Beate Schäfer folgt Friedrich Eberhard als neue DTV-Verbandspräsidentin

Die Mitglieder des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. (DTV) haben auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.09.2021 turnusgemäß das Präsidium und die Verbandsspitze neu gewählt. Präsident Friedrich Eberhard trat nicht erneut zur Wahl an und beendete damit seine 14-jährige erfolgreiche Amtszeit. Einstimmig votierten die DTV-Mitglieder einstimmig für die bisherige Vizepräsidentin Beate Schäfer als neue Präsidentin des Verbandes. Sie wird ihr Amt zum Jahreswechsel antreten. Das Resümee aus der Mitgliederversammlung: Friedrich Eberhard ist es gelungen, einen geeinten und gestärkten Verband zu übergeben, der bestens für die Themen der Zukunft aufgestellt ist.

  • Beate Schäfer folgt Friedrich Eberhard als neue DTV-Verbandspräsidentin

Die Mitglieder des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. (DTV) haben auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 18.09.2021 turnusgemäß das Präsidium und die Verbandsspitze neu gewählt. Präsident Friedrich Eberhard trat nicht erneut zur Wahl an und beendete damit seine 14-jährige erfolgreiche Amtszeit. Einstimmig votierten die DTV-Mitglieder einstimmig für die bisherige Vizepräsidentin Beate Schäfer als neue Präsidentin des Verbandes. Sie wird ihr Amt zum Jahreswechsel antreten. Das Resümee aus der Mitgliederversammlung: Friedrich Eberhard ist es gelungen, einen geeinten und gestärkten Verband zu übergeben, der bestens für die Themen der Zukunft aufgestellt ist.

Bis zum 31. Dezember 2021 bleiben Friedrich Eberhard als Präsident und Beate Schäfer als Vizepräsidentin im Amt. Zum 1. Januar 2022 wird Beate Schäfer die Spitzenposition im DTV übernehmen.Beate Schäfer ist Inhaberin und Geschäftsführerin der Schäfer Mietwäsche Service GmbH. Viele Jahre lang engagierte sie sich aktiv im Fachverband Textilpflege FATEX, dem Baden-Württembergischen Mitgliedsverband und amtierte dort auch als Präsidentin. Dem DTV Präsidium gehört sie seit 2015 an und ist dort seit 2016 Vizepräsidentin.

Mitgliederversammlung wählte weitere Präsidiumsmitglieder

Darüber hinaus wurden auch die weiteren DTV-Präsidiumsmitglieder einstimmig von den Mitgliedern gewählt:
• Henrik Bier (Waschbär GmbH, Mühlhausen)
• Reiner Heinrichs (MEWA Textil-Service AG & Co. Management OHG, Wiesbaden)
• Joachim Krause (CHMS GmbH & Co. KG, Rödental)
• Dr. Thomas Neyers (ALSCO Berufskleidungs-Service GmbH, Köln)
• Anja Seidel (SEIDEL GmbH, Garbsen)
• Holger Schäfer (Textilreinigung Holger Schäfer, Beverungen)
• Richard Sterr (Wäscherei-Reinigung Sterr & Achternbusch GbR, München)

DTV-Jahreskongress war in diesem Jahr online

Am Vortag zur Mitgliederversammlung hatte der DTV seinen Jahreskongress ebenfalls als Hybridveranstaltung organisiert. Das Veranstaltungs-Motto „Mutig und entschlossen zu neuen Ufern“ war von den Teilnehmenden positiv aufgenommen worden. Dazu hatte gab es spannende Beiträge: Der Autor und Führungskräfte-Coach Peter Holzer hatte einen Mut-machenden Beitrag mitgebracht, „Mut zur (Lebens-)Führung – selbstbestimmt und verantwortungsvoll“ und die beiden Präsidiumsmitglieder Henrik Bier und Dr. Thomas Neyers stellten ihre optimistischen Visionen für die Branchenzukunft vor. Um mehr Vielfalt im Unternehmen ging es der Gastrednerin Denise Hottmann, die für HR Diversity + Inclusion bei der Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG. verantwortlich ist. Ihr Beitrag beleuchtete „Diversity – Theorie und Praxis“. Über die Ausbildungs-Initiativen des DTV wurde auch diskutiert.

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

© Textil vernetzt
08.09.2021

Textil- und Modeindustrie: KMU investieren verstärkt in Digitalisierung

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt begleitet mittelständische Unternehmen bereits im vierten Jahr bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Seit seinem Start im November 2017 hat Textil vernetzt 62 Praxis-Projekte mit 60 Mittelständlern umgesetzt und davon im letzten Jahr 14 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Wie gemeinsam die digitale Transformation gemeistert werden kann, wurde auf der vierten, hybrid durchgeführten Fachtagung des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Textil vorgestellt.

Das Corona-Virus wirkt als Technologie-Turbo. Unternehmen und Beschäftigte sind technisch deutlich besser ausgestattet als vor der Krise. Das ist das Fazit des Resilienz-Checks, einer GfK-Befragung im Auftrag von Microsoft Deutschland und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA). Demnach sagen 48 Prozent der Befragten, dass die Software-Ausstattung in ihrem Unternehmen ausgebaut wird. Aufgrund der Krise mussten 67 Prozent der Organisationen sich an neue Arbeitsweisen gewöhnen, was auch dazu führte, dass 53 Prozent der Unternehmen insgesamt flexibler arbeiteten.

Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Textil vernetzt begleitet mittelständische Unternehmen bereits im vierten Jahr bei der Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Seit seinem Start im November 2017 hat Textil vernetzt 62 Praxis-Projekte mit 60 Mittelständlern umgesetzt und davon im letzten Jahr 14 Projekte erfolgreich abgeschlossen. Wie gemeinsam die digitale Transformation gemeistert werden kann, wurde auf der vierten, hybrid durchgeführten Fachtagung des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Textil vorgestellt.

Das Corona-Virus wirkt als Technologie-Turbo. Unternehmen und Beschäftigte sind technisch deutlich besser ausgestattet als vor der Krise. Das ist das Fazit des Resilienz-Checks, einer GfK-Befragung im Auftrag von Microsoft Deutschland und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA). Demnach sagen 48 Prozent der Befragten, dass die Software-Ausstattung in ihrem Unternehmen ausgebaut wird. Aufgrund der Krise mussten 67 Prozent der Organisationen sich an neue Arbeitsweisen gewöhnen, was auch dazu führte, dass 53 Prozent der Unternehmen insgesamt flexibler arbeiteten.

„Die Digitalisierung ist gekommen, um zu bleiben und verändert den Alltag in Unternehmen enorm. Die veränderte Arbeitswelt verlangt Arbeitnehmern wie Arbeitgebern in ihrer Dynamik und Komplexität viel Flexibilität ab. Wie in vielen Lebensbereichen ist auch an dieser Stelle Zusammenhalt gefragt.“, so Anja Merker, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums Textil vernetzt.

Wie Unternehmen von der digitalen Transformation wirtschaftlich profitieren, Chancen erkennen und Herausforderungen meistern, diskutierten die Unternehmer Olaf Thiel von Delta T. und Jan Baden von druckprozess gemeinsam mit Frederik Cloppenburg, Leiter des Textil vernetzt-Schaufensters am Institut für Textiltechnik an der RWTH Aachen und Frank Siegel, Leiter Funktionsdruck und kundenindividuelle Fertigung am Sächsischen Textilforschungsinstitut. Neugierig bleiben, aktiv Unterstützung suchen und damit zusätzliche Innovationskraft ins Haus holen, ist das Fazit der Gesprächsrunde.

„Cloud Computing und Cyber Security sind wesentliche Bestandteile einer guten Digitalisierungsstrategie“, so Roland Hallau, Fachkoordinator IT-Sicherheit im Mittelstand-Digital Zentrum Chemnitz. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen gehe es darum, zukunfts- und widerstandsfähig zu bleiben. Welche Hilfe hierbei Künstliche Intelligenz bietet, welche Daten Unternehmen für ihre ersten KI-Anwendungen nutzen können und was die Daten wert sind, wurde zum Abschluss der Fachtagung gezeigt.

Quelle:

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.

06.09.2021

Am liebsten mit dem Auto zum Shoppen in die Stadt

BTE-Befragung: PKW ist wichtigstes Verkehrsmittel zum Besuch des innerstädtischen Modehandels

Der innerstädtische Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist nach wie vor existentiell darauf angewiesen, dass die Verbraucher ohne größere Mühen und Kosten den Weg zu den Geschäften finden. Wie wichtig dabei speziell die Anreise per PKW für auswärtige Besucher und Kunden ist, zeigt eine aktuelle Befragung des BTE aus dem Juli 2021. Dabei wurden rund 1.000 Besucher und Kunden des Modehandels in den Innenstädten sowie weitere 500 über ein Online-Panel nach ihrer Verkehrsmittelwahl befragt.

Die Ergebnisse:

BTE-Befragung: PKW ist wichtigstes Verkehrsmittel zum Besuch des innerstädtischen Modehandels

Der innerstädtische Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist nach wie vor existentiell darauf angewiesen, dass die Verbraucher ohne größere Mühen und Kosten den Weg zu den Geschäften finden. Wie wichtig dabei speziell die Anreise per PKW für auswärtige Besucher und Kunden ist, zeigt eine aktuelle Befragung des BTE aus dem Juli 2021. Dabei wurden rund 1.000 Besucher und Kunden des Modehandels in den Innenstädten sowie weitere 500 über ein Online-Panel nach ihrer Verkehrsmittelwahl befragt.

Die Ergebnisse:

  • Besucher und Kunden von außerhalb reisen zu 63 Prozent mit dem PKW an. Mit deutlichem Abstand folgen öffentliche Verkehrsmittel mit einem Anteil von 32 Prozent. Vergleichsweise wenig Bedeutung hat die Anreise mit dem Fahrrad (3 Prozent), zu Fuß (1 Prozent) oder Sonstige (1 Prozent).
  • Selbst bei Besuchern und Kunden aus der eigenen Stadt rangiert die Anreise per PKW mit 37 Prozent nur knapp hinter der ÖPNV-Nutzung (39 Prozent). Zu Fuß kommen hier 14 Prozent, per Fahrrad 8 Prozent, auf Sonstige entfallen 2 Prozent.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Wenn die Innenstädte nach den dramatischen Einbußen der Corona-Pandemie wieder eine Zukunft als Einkaufs- und Begegnungsorte haben sollen, darf deren Erreichbarkeit per PKW nicht weiter erschwert oder sogar gänzlich verhindert werden. Sinnvolle Verbesserungen beim ÖPNV oder bei Radwegen dürfen keinesfalls zu Lasten von PKW-Kunden gehen. Der BTE plädiert für einen sinnvollen Mix der Verkehrsträger.“

Besonders stark betroffen von einer PKW-restriktiven innerstädtischen Verkehrspolitik wären die meist noch gesunden und attraktiven Standorte mit einem großen Einzugsgebiet. Denn vor allem aus dem ländlichen Raum ist mangels attraktiver ÖPNV-Anbindung die Anreise per PKW oft alternativlos. Pangels: „Eine Diskriminierung dieses Verkehrsmittels würde unweigerlich zu einem weiteren Kundenschwund und einer zusätzlichen Abwanderung von Modekunden ins Internet führen, was viele Geschäfte weiter unter Druck setzen bzw. in den Ruin treiben dürfte.“ Schließlich sei die Mehrheit der Textil- und Modehäuser auf Besucherinnen und Besucher aus dem Umland zwingend angewiesen, allein die lokalen Kunden reichten als Geschäftsbasis nicht aus.

Pangels: „Der BTE wird sich gerade vor dem Hintergrund der aktuell wieder aufkommenden Diskussionen zu autofreien Innenstädten dafür einsetzen, dass die Innenstädte für die Verbraucher zum Modeeinkauf auch weiterhin gut mit dem PKW erreichbar bleiben.“

Quelle:

BTE e.V.