Aus der Branche

Zurücksetzen
109 Ergebnisse
03.07.2019

BTE Clearing-Center wächst weiter

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 

  • Komfortable EDI-Anbindung für fast 1.200 Modehändler

 
Wer sein Modegeschäft effizient führen will, kommt speziell im mittleren Genre um den elektronischen Datenaustausch (EDI) kaum herum. Bei der konkreten Umsetzung hilft bereits seit 2001 das BTE Clearing-Center, das seine führende Stellung zuletzt weiter ausbauen konnte. Denn obwohl die Zahl der Mode-Unternehmen in Deutschland seit Jahren stetig sinkt, ist das Transaktionsvolumen des BTE Clearing-Centers in dieser Zeit stark gewachsen. Aktuell sind fast 1.200 Unternehmen mit ca. 3.600 POS aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel angeschlossen – vom Monomarken-Store über Platzhirsch-Häuser bis zu größeren Modefilialisten.
 
Die Nutzer schätzen den problemlosen elektronischen Datenaustausch ohne nennenswerte Investitionen und bei niedrigen monatlichen Gebühren. Im Durchschnitt zahlen die angeschlossenen Modehändler nur etwa 50 Euro für diese EDI-Dienstleistung.
 
Auch die Zahl der angeschlossenen Lieferanten ist hoch. Insgesamt sind fast 600 Lieferanten mit rund 1.050 Markenkollektionen angebunden. Jährlich werden mittlerweile ca. 15 Millionen Daten konvertiert. Abgewickelt werden dabei folgende Geschäftsvorgänge: Artikelstammdaten/Preiskataloge (PRICAT), Bestellungen (ORDERS), Bestellbestätigungen (ORDRSP), Lieferscheine (DESADV), Abverkaufsmeldungen (SLSRPT), Lagerbestandsberichte (INVRPT), Rechnungen (INVOIC+eINVOIC), Wareneingangsmeldung (RECADV) und Zahlungsavise (REMADV).
 
Voraussetzung für die Nutzung des BTE Clearing-Centers ist lediglich die Anbindung des verwendeten EDV-Warenwirtschaftssystems. Rund 30 WWA-Systemanbiete des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels verfügen über die BTE-Schnittstelle. Die meisten der angeschlossenen Händler verwenden die Systeme von Fee und Prohandel, auf Platz 3 steht Advarics, das mit ihrer Cloud-Lösung im Fashionmarkt zuletzt stark zugelegt hat. In der Nutzer-Rangliste folgen dann: Limmersoft, DdD, Futura, Intelligix, Subsidia, HIS-Ariston, IRICS, BSP-BITS, Imperial, Landau, ECC/ETOS und BE-terna. Die Breite der verwendeten WWS-Systeme zeigt auch, wie groß das Spektrum der Clearing-Center-Nutzer mit Blick auf Unternehmensgröße, Lifestyle-Segment und Geschäftsmodell ist.
 
Hinweis: Neben dem Datenaustausch bietet das BTE Clearing-Center auch komfortable Archivlösungen und die papierlose, elektronische Rechnungsabwicklung. Informationen zum gesamten Angebot im Internet unter www.bte-clearing-center.de oder direkt beim BTE, Stefanie Fonrobert/Gudrun Höck, Tel. 0221/921509-12/11, E-Mail clearingcenter@bte.de.

Weitere Informationen:
Clearing-Center
Quelle:

BTE/BLE/VDB

13.06.2019

BTE/BDSE/BLE: Stationäre Einzelhändler nicht benachteiligen!

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

  • Besteuerung von Warenspenden

Aktuell hat Bundesumweltministerin Svenja Schulze gefordert, dass Retouren von Online-Käufen vom Handel nicht mehr vernichtet werden dürfen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, dass die zurückgeschickte Ware u.a. leichter gespendet werden kann, indem Sachspenden generell von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen werden.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) begrüßen ausdrücklich die diskutierte steuerliche Vereinfachung von Sachspenden. Allerdings muss dies unbedingt auch für nicht mehr verkäufliche Ware des stationären Einzelhandels gelten. Dies haben die drei Handelsverbände in einem gemeinsamen Brief gegenüber dem Bundesumweltministerium verlangt. Ansonsten würde der Online-Handel einseitig im Wettbewerb bevorteilt.

Diese Forderung ist auch schon deshalb sachlich geboten, da im Zuge des Multi-Channeling Online- und Offline-Vertriebskanäle immer stärker zusammenwachsen. Schließlich betreiben viele – auch mittelständische - Händler zusätzlich einen Online-Shop und führen dafür oftmals keine getrennten Warenbestände. Überdies existieren auch im stationären Handel Warenrücknahmen, weil etliche Händler ihren Kunden nach dem Kauf zum Teil großzügige Rückgabemöglichkeiten einräumen. Als Folge werden auch stationäre Geschäfte immer wieder mit Artikeln konfrontiert, die nicht mehr verkauft werden können.

Ein generelles Entsorgungs-Verbot von Kunden-Rückgaben – stationär und online – lehnen BTE, BDSE und BLE ab. Denn in Ausnahmefällen kommt es vor, dass zurückgegebene Ware so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass Warenspenden für den Empfänger (hygienisch) unzumutbar oder unbrauchbar sind.

Weitere Informationen:
Stationärer Einzelhandel Umsatzsteuer
Quelle:

BTE/BDSE/BLE

07.03.2019

Amtliche Zahlen: Modefachhandel 2018 im Minus

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

  • Online-Handel mit leichtem Wachstum

Der Umsatz des auf Bekleidung sowie Haus- und Heimtextilien spezialisierten Einzelhandels ist nach ersten BTE-Hochrechnungen im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um etwa zwei Prozent gesunken. Hauptursache für das Minus war der lange Sommer, der im Frühjahr und Herbst den Verkauf von Übergangsware massiv behinderte.

Allerdings verlief das Geschäft zum Teil sehr unterschiedlich. Die Mehrzahl der Unternehmen dürfte den Vorjahresumsatz zwar verfehlt haben, es gab bei mittelständischen Häusern aber auch Umsatzsteigerungen, die zum Teil auf Expansion beruhen. Mitunter sind die Zuwächse hier – zumindest bei stationären Fachhändlern mit digitalen Vertriebskanälen - das Resultat von steigenden Online-Umsätzen, die aber längst nicht immer auch zu Gewinnsteigerungen führen. Ähnliches gilt für die vertikalen Modeketten, die oft primär auf Grund ihrer Flächenexpansion gewachsen sind.

Die BTE-Einschätzung beruht auf Umsatzmeldungen mehrerer unterschiedlicher Berichtskreise. Dazu zählt auch die gerade vorgelegte amtliche Umsatzstatistik des Statistischen Bundesamtes, die für den „Einzelhandel mit vorwiegend Bekleidung“ für 2018 ein Umsatzminus von 1,6 Prozent ausgewiesen hat. Basis dieser Berechnung ist eine 8-Prozent-Stichprobe.

Für den sehr mittelständisch geprägten „Einzelhandel mit vorwiegend Textilien“, der vor allem Betten- und Haustextilgeschäfte umfasst, wies das Statistische Bundesamt einen Umsatzrückgang in Höhe von 2,2 Prozent aus. Der Einzelhandel mit Gardinen, Teppichen etc. musste ein kleines Umsatzminus in Höhe von 0,3 Prozent hinnehmen.

Der „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ hat 2018 ebenfalls unter dem langen Sommer gelitten, konnte aber dennoch ein kleines Plus verbuchen. Laut amtlicher Statistik kam er im letzten Jahr auf ein Umsatzplus von 2,5 Prozent. Nach Schätzungen werden rund 90 Prozent dieser (Versand-)Umsätze online getätigt.

Weitere Informationen:
Modefachhandel
Quelle:

BTE/BLE/VDB

11.02.2019

Kaum Preissteigerungen in der Modebranche

  • Aktuelle Zahlen für 2018

Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt deutlich geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Bei Bekleidung waren die Preise praktisch unverändert, während sich die gesamte Lebenshaltung um fast zwei Prozent verteuerte. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.

  • Aktuelle Zahlen für 2018

Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2018 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt deutlich geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Bei Bekleidung waren die Preise praktisch unverändert, während sich die gesamte Lebenshaltung um fast zwei Prozent verteuerte. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.

Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg im Jahresdurchschnitt von 2017 auf 2018 minimal von 107,9 auf 108,0 (+ 0,1 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 114,1 auf 115,2 (+ 1,0 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 109,7 auf 110,8 (+ 1,0 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 110,8 auf 110,9 (+ 0,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise (ohne Kfz) erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 108,6 auf 110,6 (+ 1,8 %).

Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2017 auf 2018 unverändert bei 108,2 geblieben, während er bei Heimtextilien von 110,2 auf 111,4 (+ 1,1 %) stieg. Die Schuhpreise erhöhten sich von 110,1 auf 111,3 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,9 % von 109,3 auf 111,4 verteuert.

Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  2018 2017
Einzelhandel gesamt (ohne Kfz) 110,6 108,6
darunter mit überwiegend:    
Bekleidung    108,0 107,9
Textilien    115,2 114,1
Schuhen    110,8 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 110,9 110,8
Verbraucherpreisindex gesamt 111,4 109,3
darunter mit überwiegend:    
Bekleidung    108,2 108,2
Heimtextilien    111,4 110,2
Schuhen 111,3 110,1

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Januar 2019)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

08.11.2018

Premiere beim BTE-Infotag: Neue FASHION CLOUD-Einkäufer-App

  • Kostenloser Eintritt am 13. November in Köln

Das digitale Endlosregal des Dienstleisters FASHION CLOUD, mit dem - z.B. über die App „Clara“ - vor allem Out-of-stock-Situationen von Fachhändlern im Kundengespräch bequem gelöst werden können, erfreut sich steigender Beliebtheit. Jetzt macht das Hamburger Start-up den nächsten Schritt. Durch eine Fusion mit dem niederländischen Unternehmen Nyon wird eine Plattform entstehen, über die Modehandel und Industrie ihre Vororder, Nachorder und den Content-Austausch organisieren können.
 
Bereits jetzt - also auch in der nächsten Orderrunde - können die Kunden von FASHION CLOUD  die Vororder-App „OrderWriter“ für ihr Business nutzen. Mithilfe von OrderWriter behält der Händler während der Vororder den Überblick über sämtliche Bestellungen und die Order-Budgets. Alle Auftragsdaten können „unkompliziert per Knopfdruck" mit dem eigenen Warenwirtschaftssystem synchronisiert werden. In den Niederlanden arbeitet bereits die Hälfte aller relevanten Fashion- und Schuhhändler mit dieser Vororder-App. In Deutschland werden die ersten Händler und inländischen Lieferanten aktuell angebunden.

  • Kostenloser Eintritt am 13. November in Köln

Das digitale Endlosregal des Dienstleisters FASHION CLOUD, mit dem - z.B. über die App „Clara“ - vor allem Out-of-stock-Situationen von Fachhändlern im Kundengespräch bequem gelöst werden können, erfreut sich steigender Beliebtheit. Jetzt macht das Hamburger Start-up den nächsten Schritt. Durch eine Fusion mit dem niederländischen Unternehmen Nyon wird eine Plattform entstehen, über die Modehandel und Industrie ihre Vororder, Nachorder und den Content-Austausch organisieren können.
 
Bereits jetzt - also auch in der nächsten Orderrunde - können die Kunden von FASHION CLOUD  die Vororder-App „OrderWriter“ für ihr Business nutzen. Mithilfe von OrderWriter behält der Händler während der Vororder den Überblick über sämtliche Bestellungen und die Order-Budgets. Alle Auftragsdaten können „unkompliziert per Knopfdruck" mit dem eigenen Warenwirtschaftssystem synchronisiert werden. In den Niederlanden arbeitet bereits die Hälfte aller relevanten Fashion- und Schuhhändler mit dieser Vororder-App. In Deutschland werden die ersten Händler und inländischen Lieferanten aktuell angebunden.

Wer sich über OrderWriter und die weiteren FASHION CLOUD Services informieren will, kann dafür den Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“ von BTE, BDSE und BLE am 13. November in Köln nutzen, auf dem FASHION CLOUD die neue Einkäufer-App erstmalig öffentlich vorstellen wird. Zudem werden beim Infotag weitere hochinteressante digitale Innovationen präsentiert - von effizienten Kunden-Apps über intelligente Lösungen für Payment und Medienmanagement bis zum neuen Connected Retail-Programm von Zalando. Abgerundet wird der Infotag durch ein Praxis-Referat über die aktuelle Situation rund um das neue Datenschutzrecht.

Hinweis: Der Eintritt zum Infotag ist für Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler und Fashion-Lieferanten sowie für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Sonstige Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt. Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, sollten sich Interessenten sofort anmelden - entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen). Dort sind auch weitere Informationen zum Programm und den Ausstellern verfügbar.

Weitere Informationen:
BTE-Infotag
Quelle:

BTE e.V.

24.09.2018

Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools“ am 13. November in Köln

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel

Angesichts rückläufiger Kundenfrequenzen muss auch der mittelständische Modehandel technologisch aufrüsten. Im Fokus stehen dabei digitale Tools, mit denen Kunden gebunden und Umsätze gesteigert werden können. Gleichzeitig lassen sich mit intelligenten Anwendungen Abläufe optimieren und zum Teil auch Kosten sparen. Aktuelle Stichworte sind hier Kunden-Apps bzw. CRM-Systeme sowie digitale Regalverlängerung und günstige Online-Shop-Lösungen.

Um dem Textilfachhandel einige dieser neuen Apps und innovativen Tools vorzustellen, veranstaltet der BTE am 13. November 2018 in Köln den 3. Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“. Konzipiert ist der Infotag als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen – von Kunden-Apps über intelligente Zahlungslösungen und Bestell-Apps bis zum Medienmanagement und dem Online-Verkaufs-Tool von Zalando. Abgerundet wird der Infotag durch ein Referat über die Erfahrungen und die aktuelle Situation rund um das neue Datenschutzrecht.

  • Kostenloser Eintritt für den Fashionhandel

Angesichts rückläufiger Kundenfrequenzen muss auch der mittelständische Modehandel technologisch aufrüsten. Im Fokus stehen dabei digitale Tools, mit denen Kunden gebunden und Umsätze gesteigert werden können. Gleichzeitig lassen sich mit intelligenten Anwendungen Abläufe optimieren und zum Teil auch Kosten sparen. Aktuelle Stichworte sind hier Kunden-Apps bzw. CRM-Systeme sowie digitale Regalverlängerung und günstige Online-Shop-Lösungen.

Um dem Textilfachhandel einige dieser neuen Apps und innovativen Tools vorzustellen, veranstaltet der BTE am 13. November 2018 in Köln den 3. Infotag „Kunden-Apps und digitale Tools für den Fashionhandel“. Konzipiert ist der Infotag als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Dabei präsentieren die Aussteller in Kurzreferaten ihre Innovationen – von Kunden-Apps über intelligente Zahlungslösungen und Bestell-Apps bis zum Medienmanagement und dem Online-Verkaufs-Tool von Zalando. Abgerundet wird der Infotag durch ein Referat über die Erfahrungen und die aktuelle Situation rund um das neue Datenschutzrecht.

Der Eintritt zum Infotag ist für alle Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhändler sowie für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei! Alle anderen Teilnehmer (z.B. Dienstleister) zahlen eine Eintrittsgebühr von 195 Euro zzgl. MwSt.

Wichtig: Da die Teilnehmerzahl auf rund 100 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung – entweder per E-Mail an mueller@bte.de oder online unter www.bte.de/Veranstaltungen. Dort sind auch weitere Informationen zum Programm und den Ausstellern verfügbar.

Weitere Informationen:
BTE Handel, Zukunft, Digital
Quelle:

BTE/BLE/VDB

20.02.2018

Moderate Preissteigerungen in der Modebranche

Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %).
Aktuelle Zahlen für 2017
 
Vor kurzem hat das Statistische Bundesamt die Preissteigerungsraten für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach sind die Preise im Textil- und Lederwareneinzelhandel im Jahresdurchschnitt geringer als die Gesamtindizes gestiegen. Die Preise für Schuhe zogen jedoch überdurchschnittlich an. Datenbasis ist die monatliche Erhebung der Einzelhandelspreise von identischen Waren in den Geschäften durch ca. 600 Preisprüfer in allen Regionen Deutschlands.
 
Einzelhandelspreisindex: Dieser Wert differenziert nach Wirtschaftszweigen. Führt also ein Bekleidungsgeschäft auch Schuhe und Lederwaren, so fließen die Preissteigerungen der beiden textilfremden Sortimente anteilmäßig in den Index für den „Handel mit Bekleidung“ ein. Dieser stieg durchschnittlich von 2016 auf 2017 von 106,5 auf 107,9 (+ 1,3 %), im Handel mit Textilien (Haustextilien, Meterware etc.) erhöhte er sich von 112,5 auf 114,1 (+ 1,4 %). Im Schuhhandel wurde ein Anstieg von 107,3 auf 109,7 (+ 2,2 %) errechnet; im Lederwarenhandel stieg der Index von 109,4 auf 110,6 (+ 1,1 %). Zum Vergleich: Die gesamten Einzelhandelspreise erhöhten sich im gleichen Zeitraum von 106,2 auf 108,4 (+ 2,1 %).
 
Verbraucherpreisindex: Bei diesem Wert werden die Einzelhandelspreise mit den tatsächlichen durchschnittlichen Ausgaben der privaten Haushalte für die einzelnen Waren gewichtet. Der Jahresdurchschnittswert für Bekleidungsartikel ist danach von 2016 auf 2017 von 106,1 auf 107,5 (+ 1,3 %) und bei Heimtextilien von 109,4 auf 110,2 (+ 0,7 %) gestiegen. Die Schuhpreise erhöhten sich von 107,4 auf 109,8 (+ 2,2 %). Zum Vergleich: Die gesamte Lebenshaltung hat sich im gleichen Zeitraum um 1,8 % von 107,4 auf 109,3 verteuert.
 
Indizes der Einzelhandels- und Verbraucherpreise
  Basisjahr 2010 = 100
  2015 2016 2017
Einzelhandelsindex gesamt 105,8 106,2 108,4
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,9 106,5 107,9
Textilien 109,5 112,5 114,1
Schuhen 106,7 107,3 109,7
Lederwaren/Reisegepäck 107,6 109,4 110,6
Verbraucherpreisindex gesamt 106,9 107,4 109,3
darunter mit überwiegend:
Bekleidung 105,8 106,1 107,5
Heimtextilien 107,7 109,4 110,2
Schuhen 106,7 107,4 109,8

Quelle: Statistisches Bundesamt (Stand: Februar 2018)

Quelle:

BTE/BLE/VDB

BTE Handelsverband Textil
30.08.2017

1. Halbjahr: Modefachhandel auf Vorjahresniveau

  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich.
  • Online-Handel mit einstelligem Umsatzplus
Im ersten Halbjahr 2017 hat der mittelständische Modefachhandel den Vorjahresumsatz nach ersten BTE-Berechnungen knapp halten können. Im Durchschnitt erzielte speziell der kleine und mittelgroße Textileinzelhandel in den ersten sechs Monaten zwar ein Pari, doch sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Unternehmen groß. Rund die Hälfte der Modehäuser dürfte den Vorjahresumsatz mehr oder weniger deutlich verfehlt haben. Angesichts einer Vorlage aus 2016 von im Durchschnitt minus ein Prozent, ist das Ergebnis damit oftmals unbefriedigend.
 
Diese BTE-Berechnungen werden von verschiedenen anderen Berichtskreisen mit mittelständischer Teilnehmerstruktur bestätigt. Auch das Statistische Bundesamt hat in seiner aktuell veröffentlichten 5-Prozent-Stichprobe für den Bekleidungshandel ein minimales Umsatzplus von 0,1 Prozent errechnet. In diesem Panel sind etliche Modefilialisten vertreten, die über Flächenexpansion wachsen. Die amtlichen Zahlen sind nicht flächenbereinigt.
 
Je nach Sortimentsschwerpunkt verlief das erste Halbjahr ebenfalls unterschiedlich. Während mit Damenbekleidung und der Herrenmode ein kleines Umsatzplus erzielt werden konnte, fielen die Kinderbekleidung und vor allem Haustextilien im mittleren einstelligen Bereich zurück.
 
Hinweis: Für den Handel mit Textilien (Meterwaren, Handarbeiten, Betten und Haustextilien) errechnete das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr ein Umsatzminus in Höhe von 1,5 Prozent. Dagegen kann sich der Handel mit Vorhängen, Gardinen und Teppichen sogar über ein Plus von 0,8 Prozent freuen.
 
Überdurchschnittlich hat sich der Online-/Versandhandel in den ersten sechs Monaten 2017 entwickelt. So veröffentlicht das Statistische Bundesamt für den „Versand- und Internethandel mit vorwiegend Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren“ per Ende Juni ein Umsatzplus in Höhe von 6,4 Prozent. Dieser Wert liegt etwas unter der Wachstumsrate des allgemeinen Online-/Versandhandels, der danach ein Plus von 7,9 Prozent erzielen konnte.
 
Quelle:

Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
An Lyskirchen 14
50676 Köln

BTE Handelsverband Textil Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V.
BTE Handelsverband Textil
14.08.2017

Ausländische Lieferanten: Deutsches Recht vereinbaren!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Besserer Rückgriff im Gewährleistungsfall

Mitunter treten versteckte Mängel an Bekleidungsstücken erst Jahre nach der Lieferung vom Hersteller an den Handel zutage und werden dann vom Endkunden reklamiert. Je nach Lieferland bzw. Vertragsgestaltung können die Folgen für den Modehändler jedoch sehr unterschiedlich sein. Denn während das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch dem Händler bis zu fünf Jahre lang die Möglichkeit bietet, nach einer späten, berechtigten Verbraucherreklamation Regress zu nehmen, kennen andere europäische Länder eine solche handelsfreundliche Regelung nicht. 

Hintergrund: Das europäische Gewährleistungsrecht hat nur die Verbraucherrechte betont und den Anspruch des Händlers gegen seinen Lieferanten der nationalen Gesetzgebung überlassen. Hier hat der deutsche Handel davon profitiert, dass der Handelsverband Deutschland HDE bzw. die Einzelhandelsorganisation, die auch den BTE trägt, die Bundesregierung schon vor Jahren in intensiven Gesprächen von der Notwendigkeit einer entsprechenden Regelung überzeugen konnte. Ein weiterer Beleg, wie wichtig entsprechende Verbändearbeit für jeden Händler sein kann!

Da vergleichbare effiziente Interessenvertretungen im Ausland nicht oder kaum existieren, ist die Rechtsposition des Handels dort schlechter. Besonders im Mittelmeerraum fehlt bei Käufen von Bekleidung und auch Schuhen oder Lederwaren gelegentlich gegenüber Herstellern ein wichtiger Rechtsbehelf.

Der BTE empfiehlt daher: Wer nicht einzelvertraglich mit seinem Lieferanten eine dem deutschen § 479 Abs. 2 BGB entsprechende Regelung vereinbaren will oder kann, sollte versuchen, generell die Geltung deutschen Rechts in Verträgen mit Ausländern festzulegen. Im Zweifel ist dies die Handels-freundlichere und im Streitfalle auch besser durchsetzbare Rechtsordnung!

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE Handelsverband Textil