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06.10.2023

Droht Mode- und Schuhhandel Insolvenz- und Schließungswelle wegen Rückforderung von Coronahilfen?

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 

Der stationäre Mode- und Schuhhandel hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden. Zwar liegen die Umsätze nach BTE-Schätzungen im Durchschnitt Ende September nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich.
 
Unter Berücksichtigung der zuletzt hohen Preissteigerungen ist die Situation sogar ungleich dramatischer. Inflationsbereinigt liegt der Umsatzverlust zu 2019 im zweistelligen Bereich und selbst der Zuwachs im Vergleich zu 2022 relativiert sich stark. Nach Überzeugung des BTE sind die aktuellen Umsätze für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen z.B. in den Bereichen Energie, Personal oder Mieten auszugleichen. Die Insolvenzen bekannter Branchengrößen sind dafür ein Beleg.
 
Für die nähere Zukunft befürchtet der BTE weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen. Verantwortlich dafür sind vor allem die anstehenden bzw. möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen. Neben KfW-Krediten sind das die sogenannten Überbrückungshilfen (ÜBH), mit denen die hohen Umsatzverluste wegen der erzwungenen Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 im stationären Outfithandel ausgeglichen werden sollten. Vor allem die Überbrückungshilfe III konnte zumindest einen Teil der Einbußen kompensieren und somit die Existenz vieler Unternehmen retten.
 
Allerdings mehren sich derzeit die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler. Etliche Unternehmen haben daher auch bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.
 
Der BTE fordert daher von den politischen Entscheidern klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe. Schließlich waren gerade die Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte handelsweit mit Abstand die größten Leidtragenden der staatlichen Corona-Beschränkungen. Um die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeitern nicht erneut zu gefährden, ist eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen zwingend erforderlich!
 
Zur Unterstützung betroffener Unternehmen hat der BTE in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten (Hamburg) ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ erstellt. Dieses benennt die aktuellen rechtlichen Probleme und Ungereimtheiten sowie den notwendigen Änderungsbedarf und steht allen Interessenten kostenfrei zum Download bereit unter www.bte.de (Rubrik: Presse).

Weitere Informationen:
Coronakrise Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.05.2023

Insolvenzwelle: BTE befürchtet Imageschäden für Mode- und Schuhhandel

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 

Die aktuelle Welle spektakulärer Insolvenzen im Mode- und Schuhhandel – von Peek & Cloppenburg über Gerry Weber und Reno bis zu Görtz – sorgt für viel Diskussionsstoff in der Branche. Etliche Händler sind verärgert und mutmaßen, dass sich das eine oder andere Unternehmen vor allem durch ein Verfahren in Eigenverwaltung zum Schaden Dritter sanieren will – und damit auch die Wettbewerbsposition gesunder Mitbewerber auf Kosten der Allgemeinheit beeinträchtigt. Vor allem Mittelständler, die mit ihrem Vermögen für ihr wirtschaftliches Handeln haften, sehen eine Ungleichbehandlung und befürchten, dass Unternehmen mit einem nicht rentablen Geschäftsmodell durch die Entschuldung per Insolvenz künstlich am Leben gehalten und damit notwendige Marktbereinigungen verhindert werden.
 
Die aktuellen Insolvenzen – so der BTE - schädigen massiv die Reputation und das Image der gesamten Textil- und Schuhbranche. Das habe merkliche Auswirkungen auf alle Unternehmen - vom Banken-Rating bis zum Recruiting guter Mitarbeiter und Auszubildender im Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen. Problematisch sei vor allem das Risiko, dass für die Branche wichtige Lieferanten durch die Forderungsausfälle selbst in die Insolvenz getrieben werden.
 
Trotz nachvollziehbarer Kritikpunkte weist der Verband bei der Bewertung von Unternehmensinsolvenzen auf folgende Tatbestände hin:

  • Gesetzlich ist klar geregelt, wann eine Insolvenz angemeldet werden muss. Es gibt hier klare Vorgaben und Fristen und vergleichsweise wenig Bewertungsspielraum. Gleichzeitig machen sich die Verantwortlichen der betroffenen Unternehmen strafbar, wenn sie einen Insolvenzantrag auch nur verschleppen.
  • Umgekehrt ist es kaum möglich, willkürlich eine Insolvenz kurzfristig herbeizuführen. Denn der Insolvenzverwalter prüft alle Vorgänge der letzten drei Jahre und kann für das Unternehmen nachteilige Verträge oder Vorgänge anfechten.

Nicht vergessen dürfe man überdies, dass gerade Großbetriebe in teuren Frequenzlagen überdurchschnittlich unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie gelitten hätten und etliche nach BTE-Einschätzung aktuell noch nicht das Umsatzniveau von 2019 erreichen. Zudem durften die Branchenriesen zu Beginn keine Überbrückungshilfe beantragen und mussten auf KfW-Kredite ausweichen, die nun zur Rückzahlung anstehen. Zum Ende der Pandemie waren die umsatzstarken Ketten zwar ebenfalls antragsberechtigt, wegen der Deckelung der Hilfszahlungen wurde aber oft nur ein Bruchteil der angefallenen Verluste (z.B. hohe City-Mieten) ausgeglichen. Viele Mittelständler erhielten dagegen Überbrückungshilfen im zweistelligen Prozentbereich vom Umsatz.
 
Angesichts dieser – sachlich nicht nachvollziehbaren – politischen Benachteiligung der Großbetriebe war eine Schieflage mancher Filialisten bereits im Vorfeld zu befürchten. Denn drei Krisen-Jahre in Folge gefährden auch die Existenz gesunder Unternehmen. Einen Gutteil der Schuld für die aktuelle Insolvenzwelle von großen Mode- und Schuhfilialisten müsse sich daher die Politik anrechnen lassen, deren – erwiesenermaßen ungerechtfertigten – Verkaufsbeschränkungen nicht ausreichend kompensiert wurden und jetzt mit einem Timelag die gesamte Branche schädigten.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware (c) BTE. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware
27.03.2023

Modehandel mit dem Rücken zur Wand - Langzeitfolgen staatlicher Coronapolitik

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 

Aktuell häufen sich im Bekleidungs- und Schuhhandel die Insolvenzen und Geschäftsaufgaben. Neben einer Reihe spektakulärer Schieflagen von Großunternehmen geben auch immer mehr kleine und mittlere Fashion- und Schuhhändler ihre Geschäfte auf und sorgen insbesondere in den Innenstädten für deutlich zunehmende Leerstände.
 
Nach Überzeugung des BTE sind hierfür neben unternehmensspezifischen Faktoren und den drastischen Kosten- und Preissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges zu einem erheblichen Teil auch die Nachwirkungen der Corona-Beschränkungen verantwortlich. Während der Pandemie haben viele Unternehmen der Modebranche ihre Reserven zur Rettung ihrer Existenz und der Arbeitsplätze komplett aufgebraucht. Gleichzeitig müssen Kredite getilgt werden und obendrein schwebt das Damoklesschwert möglicher Rückzahlungen von Coronahilfen über den Unternehmen. Neue Mittel für Investitionen, die Firmen zur notwendigen Attraktivitätssteigerung ihrer Geschäfte einsetzen könnten, werden oftmals von den Kreditinstituten u.a. auch mit Verweis auf die generell schwierige Lage der Branche verwehrt.
 
„In unseren Branchen zeigen sich die Langzeitfolgen der staatlichen Coronapolitik auf drastische Weise“, berichtet Pangels. „Die Politik hat den Modehandel eine lange Zeit mit Geschäftsschließungen belegt, obwohl er nachweislich nie ein Pandemietreiber war. Hierfür muss sie jetzt die Verantwortung übernehmen.“ Vorstellbar wäre aus Sicht des BTE, dass etwa für die KfW-Kredite nachträglich ein Zinsverzicht gewährt wird oder längere Rückzahlungszeiträume eingeräumt werden. Darüber hinaus sollte über neue und zielgerichtete Förderungen für den innerstädtischen Einzelhandel nachgedacht werden.
 
„Zudem sehen sich viele Unternehmen des Modehandels zusätzlich immer neuen Herausforderungen und Kosten ausgesetzt, die sich etwa aus den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ergeben“, ergänzt Pangels. „Hier müssen beispielsweise neue Stäbe und Abteilungen eingerichtet werden, was zu erheblichem betrieblichen Aufwand und zusätzlichen Kosten führt.“ Nach Ansicht des BTE darf es in den jetzigen, schwierigen Zeiten daher keine weiteren Auflagen für die Branche geben. Vielmehr braucht die Branche einen Aufschub der Umsetzung des LkSG z.B. für die nächsten zwei Jahre und keine Überregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit.
 
Darüber hinaus gefährden oftmals steigende Indexmieten und nicht zuletzt die drohenden exorbitanten Tarifsteigerungen die Existenz vieler Unternehmen im Mode- und Schuhhandel. Als Folge befürchtet der BTE weitere Geschäftsaufgaben sowie den Verlust vieler Arbeitsplätze.
 
Von den Kommunen verlangt der BTE sinnvolle Maßnahmen zur Stärkung des innerstädtischen Handels. Langfristige Pläne und Visionen zum umfangreichen Innenstadt- bzw. Stadtumbau sind dabei zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung zwar richtig und wichtig, brauchen jedoch längere Zeit zur Umsetzung. Während dieser langwierigen „Umbauphase“ der Innenstädte/Städte müssen einfache und schnell realisierbare Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden, um den Menschen den Aufenthalt in den Innenstädten wieder angenehmer zu machen.
 
„Die Kommunen müssen auch unbedingt an den Basics arbeiten, hier liegt unserer Auffassung nach doch vielfach Einiges im Argen. Manchmal reicht z.B. das regelmäßige Leeren von Mülleimern sowie die Beseitigung von Müll und Dreck oder das Bereitstellen öffentlicher Bänke und sauberer öffentlicher Toiletten, um eine angenehme Aufenthaltsatmosphäre zu schaffen“, konstatiert Pangels.
 
Unbedingt notwendig ist zudem eine Einzelhandelsansiedlungspolitik, welche die Innenstädte nicht noch weiter schwächt. Die aktuelle Misere der Innenstädte ist nach Ansicht des BTE auch Ergebnis einer über Jahrzehnte extensiv betriebenen Einzelhandelsflächenausweitung außerhalb der Städte in Gewerbegebieten und auf der grünen Wiese. „Wenn die Planungspolitik nicht endlich klar und deutlich gegensteuert, wird der weitere Niedergang der Innenstädte nicht mehr aufzuhalten sein“, befürchtet Pangels. In diesem Zusammenhang kritisiert der BTE insbesondere die großen Erweiterungspläne von Factory Outlet Centern (FOC) wie z.B. in Montabaur und Zweibrücken. Pangels: „Nahezu jede gewünschte FOC-Erweiterung außerhalb der Innenstädte wird im Rahmen von Raumordnungsverfahren genehmigt. Das ist angesichts der äußerst prekären Lage des innerstädtischen Fachhandels nicht nachvollziehbar und tolerierbar. Vollkommen absurd werden die Erweiterungspläne der FOC auch vor dem Hintergrund, dass Kunden von weit her mit dem Pkw in die Center angezogen werden sollen, aber gleichzeitig Autofahrverbote in benachbarten Innenstädten verhängt werden. Das erklären sie einmal einem innerstädtischen Einzelhändler.“

Quelle:

BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederware

29.05.2020

Drohende Pleitewelle im Fashionhandel - BTE / BDSE / BLE fordern Politik zum Handeln auf

  • Historischer Umsatzeinbruch im Textil-, Schuh und Lederwarenhandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel kämpft als Folge der Coronakrise ums Überleben. Im April sind deren Umsätze als Folge des Lockdowns nach aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes um 71 Prozent eingebrochen. Bereits im März fielen die Umsätze in den drei Branchen um mehr als 50 Prozent. „Dieser Rückgang ist historisch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte sind damit im gesamten Einzelhandel mit Abstand am stärksten von der Coronakrise betroffen. Kurzarbeit, Homeoffice, ausgefallene Feiern und abgesagte Urlaube haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach neuen Outfits, Schuhen oder Reisegepäck zusammengebrochen ist. Und selbst nach Wiedereröffnung der Geschäfte lagen die Umsätze branchenweit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Pangels: „Statt erhoffter Aufholeffekte nehmen die Umsatzverluste also weiter zu!“

  • Historischer Umsatzeinbruch im Textil-, Schuh und Lederwarenhandel

Der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel kämpft als Folge der Coronakrise ums Überleben. Im April sind deren Umsätze als Folge des Lockdowns nach aktuell veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes um 71 Prozent eingebrochen. Bereits im März fielen die Umsätze in den drei Branchen um mehr als 50 Prozent. „Dieser Rückgang ist historisch in der Bundesrepublik Deutschland einmalig“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte sind damit im gesamten Einzelhandel mit Abstand am stärksten von der Coronakrise betroffen. Kurzarbeit, Homeoffice, ausgefallene Feiern und abgesagte Urlaube haben dazu geführt, dass die Nachfrage nach neuen Outfits, Schuhen oder Reisegepäck zusammengebrochen ist. Und selbst nach Wiedereröffnung der Geschäfte lagen die Umsätze branchenweit deutlich unter dem Vorjahresniveau. Pangels: „Statt erhoffter Aufholeffekte nehmen die Umsatzverluste also weiter zu!“

Diese Situation ist für die rund 80.000 Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarengeschäfte existenzbedrohend und hat auch schon zu ersten Insolvenzen und Schließungen geführt. Denn die gesamte Fashionbranche kämpft mit einer besonderen Problematik: Zum einen wurde während der Schließungsphase weiterhin Ware angeliefert, die aufgrund der langen internationalen Produktionskette nicht storniert werden kann. Zum anderen verliert diese Ware im Laufe der Saison ständig an Wert. „Diese Konstellation gibt es so in keiner anderen Branche!“, betont Pangels.

Die Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) fordern daher staatliche Finanzhilfen. „Die bisherigen Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld und KfW-Kredite reichen zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels bei weitem nicht aus“, analysiert Pangels. „Der unverschuldete Ruin tausender Unternehmen - von der kleinen Boutique bis zum großen Schuh- oder Modehaus - kann nur durch nicht rückzahlbare Zuschüsse verhindert werden!“

Ohne eine entsprechende Unterstützung rechnen BTE, BDSE und BLE ab der zweiten Jahreshälfte mit einer gigantischen Insolvenz- und Schließungswelle im Fashionhandel mit der Folge von zehntausenden Leerständen in den Shoppingzonen. „Da die Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche zusammen mit den Warenhäusern die städtischen Einkaufslagen prägen, könnten dadurch viel Standorte zu Geisterstädten werden!“, fürchtet der BTE-Hauptgeschäftsführer. „Dies hätte epochale Folgen für die Einkaufs- und Lebensqualität der Städte!“

Weitere Informationen:
Umsatzeinbruch Fashionhandel
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

01.04.2020

Coronakrise: BTE, BDSE und BLE fordern Hilfen von der Politik

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

Gemeinsamer Brandbrief „Textil-, Schuh und Lederwarenhandel vor dem Kollaps“ an Kanzlerin, Finanz- und Wirtschaftsminister

Am 31. März haben die Präsidenten von BTE, BDSE und BLE gleichlautende Briefe an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtschef Helge Braun, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz abgeschickt. Darin haben Steffen Jost (BTE), Nina Kiesow (BLE) und Brigitte Wischnewski (BDSE) auf drei Seiten eindringlich die besonderen Probleme der drei Branchen aufgrund des Shutdowns erläutert und in enger Abstimmung mit dem BTE-KompetenzPartner „hachmeister+partner“ Lösungsvorschläge zur Rettung des stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels unterbreitet.

In diesem Schreiben wurde die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der drei Branchen hervorgehoben. So umfasst der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel rund 33.000 Unternehmen mit fast 80.000 Verkaufsstellen. Er erzielt einen Umsatz von annähernd 50 Mrd. Euro und beschäftigt rund 440.000 Mitarbeiter. Kern des Verbandsanliegens war u.a., die besondere Problematik der drei Branchen zu verdeutlichen:

  • Die saisonalen Warenangebote, die ein Aufholen der Umsätze fast unmöglich machen und zu einer schnellen Entwertung der Warenbestände führen.
  • Der zunehmende Waren- und Liquiditätsdruck durch anhaltende Lieferungen.
  • Die lange, globale Lieferkette, die schnelle Reaktionen unmöglich macht.
  • Die marktwirtschaftlich nicht tolerierbare Schlechterstellung des stationären Fachhandels gegenüber dem Onlinehandel und anderer Vertriebswege, die weiterhin Textilien, Schuhe und Lederwaren verkaufen dürfen.

Aufgrund dieser besonderen Gemengelage – so die drei Verbände - stünden tausende Unternehmen – von der kleinen Boutique bis zum großen Warenhaus – und mit ihnen Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Einzelhandel und in der mittelbar betroffenen Industrie vor dem Aus. Bereits die beschlossenen Öffnungsverbote bis Ende April würden zu zahlreichen Insolvenzen führen. Dauere die Schließung auch im Mai noch an, würde es zu einem dramatischen Anstieg der Leerstände in den Cities kommen. Damit verändere sich das Gesicht der Städte grundlegend und für immer, was auch dramatische Folgen für die Attraktivität und Finanzausstattung der Städte und Gemeinden hätte!

BTE, BDSE und BLE haben daher die Übernahme der laufenden Betriebskosten sowie den Wertverlust des aktuellen Warenbestandes über einen Hilfsfonds gefordert. Alternativ wurden ein Schutzpaket für Mietverbindlichkeiten und Verbesserungen bei KfW-Darlehen und Kurzarbeitergeld angeregt. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung in Absprache mit den Ländern und Kommunen bereits jetzt einen verlässlichen Fahrplan „für die Zeit danach“ entwerfen. Konkret:

  • Unbürokratische Möglichkeiten für Sonntagsöffnungen nach Ende der erzwungenen Ladenschließung: Damit könnten die verlorenen Umsätze unter Umständen zumindest teilweise aufgeholt werden. Denkbar wäre z.B. monatlich ein verkaufsoffener Sonntag, der über Sondererlasse der Bundesländer genehmigt werden könnte.
  • Schrittweise Öffnung der Geschäfte: Hierbei könnte man sich an Auflagen, wie sie derzeit für den Lebensmitteleinzelhandel bestehen, orientieren. Hier sollten unbedingt bundesweit einheitliche Regelungen umgesetzt werden, die auch für den Handel praktikabel und zu überwachen sind.
  • Perspektivische Maßnahmen zur zeitnahen Belebung der Innenstädte: Freier Zugang der Innenstädte für den Verkehr ermöglichen durch z.B. zeitlich begrenzte Lockerung oder gänzliche Aufhebung von Zugangsbeschränkungen für den Pkw-Verkehr (z.B. Umweltspuren, Umweltzonen); neues oder angepasstes Investitionszulagengesetz für Innenstädte; Änderung/Anpassung der Städtebaufördermittel; Änderung des Planungsrechts zugunsten des innerstädtischen Einzelhandels.
Weitere Informationen:
Coronavirus Sonntagsöffnung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

Foto: Zuse-Gemeinschaft
20.11.2019

Zuse Gemeinschaft: Finanzierung von Innovationen im Mittelstand - Bessere Bedingungen notwendig

Damit Innovationen im deutschen Mittelstand zu wettbewerbsfähigen Produkten werden, leisten industrienah arbeitende Forschungseinrichtungen einen zentralen Beitrag. Gleichzeitig treffen die gemeinnützigen Forschungsinstitute auf ein Förderumfeld, in dem sie ihre Innovationskraft bisher nur unvollkommen entfalten können. Das ist beim heutigen Berliner Werkstattgespräch der Zuse-Gemeinschaft „Die Finanzierung von Innovationen im Mittelstand“ deutlich geworden.

Damit Innovationen im deutschen Mittelstand zu wettbewerbsfähigen Produkten werden, leisten industrienah arbeitende Forschungseinrichtungen einen zentralen Beitrag. Gleichzeitig treffen die gemeinnützigen Forschungsinstitute auf ein Förderumfeld, in dem sie ihre Innovationskraft bisher nur unvollkommen entfalten können. Das ist beim heutigen Berliner Werkstattgespräch der Zuse-Gemeinschaft „Die Finanzierung von Innovationen im Mittelstand“ deutlich geworden.

Zwar steht Deutschland in internationalen Innovations-Ranking häufig auf vorderen Plätzen und der deutsche Forschungshaushalt erreicht Rekordhöhen. Die Zahl der Innovationen, also Neuerungen, hervorbringenden Unternehmen, ist allerdings seit Jahren rückläufig. Der Vizepräsident der Zuse-Gemeinschaft, Dr. Ralf-Uwe Bauer, forderte daher eine Stärkung des Forschungstransfers von der Wissenschaft in die Wirtschaft, so durch eine bessere Förderung der gemeinnützigen Industrieforschung. „Damit der Mittelstand bei der Entwicklung von Innovationen nicht weiter ins Hintertreffen gerät, muss die Finanzierung von anwendungsorientierter Forschung im Bundeshaushalt dringend verbessert werden“, mahnte Dr. Bauer. Anhand einer Innovationskette von der Vorlauf- über die marktvorbereitende Forschung bis zur Entwicklung von Prototypen zeigte er auf, wie Forschung und Unternehmen im Mittelstand kooperieren.

Bankkredite und Fördermittel bei Innovationen mit sehr geringen Anteilen
Dr. Volker Zimmermann von der staatlichen Förderbank KfW ging beim Werkstattgespräch auf die besonderen Herausforderungen von Unternehmen für die Finanzierung von Innovationen ein. So entfallen auf Bankkredite und Fördermittel bei klassischen Investitionen laut KfW-Erhebungen Finanzierungsanteile von 34 Prozent beziehungsweise 12 Prozent. Bei Innovationen erreichen Bankkredite und Fördermittel hingegen nur Finanzierungsanteile von neun Prozent beziehungsweise sechs Prozent. Die internen Mittel haben bei Innovationen hingegen einen Finanzierungsanteil von 82 Prozent. „Die Abhängigkeit von internen Mitteln bremst die Innovationsleistung von Mittelständlern“, resümierte Zimmermann. Staatliches Eingreifen mit Fördermaßnahmen für Innovationen sei daher notwendig, insbesondere bei Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

Aus der Sicht eines Firmengründers stellte Hanno Zwicker von der Berliner Bowerbird GmbH Herausforderungen für das Wachstum eines innovativen IT-Start Ups dar. Bowerbird, eine Ausgründung der Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik (GFaI) aus Berlin-Adlershof hat einen fälschungs-sicheren und patentierten Scan-Code entwickelt. „Bowerbird kombiniert Design und Codierung. Mit dem für den deutschen ebenso wie für interna-tionale Märkte attraktiven Produkt sehen wir uns allerdings noch bürokra-tischen Hemmnissen und Herausforderungen bei Finanzierungsthemen gegenüber“, so Zwicker.

Dr. Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) forderte beim Werkstattgespräch regulatorische Lockerungen und Steueranreize, um Innovationen im Mittelstand zu stärken. „Der deutsche Wagniskapitalmarkt ist im internationalen Vergleich zu schwach entwickelt. Großvolumige Anlagemöglichkeiten für institutionelle Anleger fehlen ebenso wie Anreize für kleine und mittlere Unternehmen, mit Startups zu kooperieren“, monierte Kambeck.

Weitere Informationen:
Zuse-Gemeinschaft Förderung
Quelle:

Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e.V.

GTIN im Zehnerpaket
GTIN im Zehnerpaket
05.02.2019

GS1 Standards für Gründer: GTIN im Zehnerpaket

  • Anzahl der Gründer mit innovativen Ideen in 2018 um 31 Prozent angestiegen
  • GS1 Germany unterstützt kleine Unternehmen beim Markteinstieg
  • SmartStarter10 ab sofort unbefristet: Globale Artikelnummer GTIN (früher EAN) im Zehnerpaket

 Deutschland steht bei der Innovationsfähigkeit laut einer Analyse des Weltwirtschaftsforums (WEF) weltweit auf Platz eins - und landet im jährlichen Ranking in der Gesamtwertung auf dem dritten Rang der wettbewerbsfähigsten Wirtschaften der Welt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Existenzgründer, denn sie verbessern durch ihre Arbeit die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Den deutschen Innovationstrend bestätigt auch der KfW-Gründungsmonitor 2018: So stieg die Anzahl der innovativen und digitalen Gründer gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent an – und das, obwohl die Anzahl der Existenzgründer insgesamt um 115.000 auf das Rekordtief 557.000 gesunken ist.

  • Anzahl der Gründer mit innovativen Ideen in 2018 um 31 Prozent angestiegen
  • GS1 Germany unterstützt kleine Unternehmen beim Markteinstieg
  • SmartStarter10 ab sofort unbefristet: Globale Artikelnummer GTIN (früher EAN) im Zehnerpaket

 Deutschland steht bei der Innovationsfähigkeit laut einer Analyse des Weltwirtschaftsforums (WEF) weltweit auf Platz eins - und landet im jährlichen Ranking in der Gesamtwertung auf dem dritten Rang der wettbewerbsfähigsten Wirtschaften der Welt. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Existenzgründer, denn sie verbessern durch ihre Arbeit die Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft. Den deutschen Innovationstrend bestätigt auch der KfW-Gründungsmonitor 2018: So stieg die Anzahl der innovativen und digitalen Gründer gegenüber dem Vorjahr um 31 Prozent an – und das, obwohl die Anzahl der Existenzgründer insgesamt um 115.000 auf das Rekordtief 557.000 gesunken ist.

„Doch auch für innovative Köpfe birgt der Einstieg auf den Markt noch immer Herausforderungen“, sagt Diana Peceva, Product Manager bei GS1 Germany. Oft starten sie mit nur einem kleinen Produktspektrum und besitzen wenige liquide Mittel. Gleichzeitig müssen sie schnell und einfach mit dem Verkauf ihrer Produkte beginnen. „Um sie zu unterstützen, haben wir unser Produktspektrum dauerhaft erweitert: SmartStarter10 – ein Paket mit nur zehn GTINs für den einfachen Markteinstieg.“

Eine wesentliche Voraussetzung für den Verkauf im stationären und Online-Handel ist die eindeutige Kennzeichnung von Produkten mit dieser Globalen Artikelnummer von GS1, die wie ein Fingerabdruck im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr funktioniert. Im Rahmen einer Sonderaktion über einen Zeitraum von vier Monaten verzeichnete GS1 Germany unerwartet viel Zulauf und positives Feedback auf das ursprünglich befristete Angebot. „Als Partner für die deutsche Wirtschaft ist es unser Selbstverständnis, alle Marktteilnehmer bestmöglich bei ihrem Start ins Business zu unterstützen“, so Peceva. „SmartStarter10 ist die logische Konsequenz.“

Weitere Informationen zu SmartStarter10 finden sich auf www.gs1-germany.de/smart-starter-10.

Weitere Informationen:
GS1 Germany
Quelle:

GS1 Germany GmbH