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BVMed mit Akademie als Bildungsanbieter zertifiziert (c) BVMed
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12.01.2021

BVMed mit Akademie als Bildungsanbieter zertifiziert

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und seine Akademie wurden erfolgreich als Anbieter für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert. Die erst im September 2020 gegründete „BVMed-Akademie“ hat seit dem 1. Januar 2021 den Veranstaltungs- und Publikationsbereich von MedInform übernommen. Alle Informationen zur BVMed-Akademie gibt es unter www.bvmed.de/akademie.

„Mit der Zertifizierung des BVMed als Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zeigen wir Verantwortung für die MedTech-Branche und Gesellschaft“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Mit der AZAV soll die Qualität von Maßnahmen der Arbeitsförderung nachhaltig gesichert und eine Vergleichbarkeit und Transparenz unter Bildungsanbietern hergestellt werden. „Die Kriterien und gesetzlichen Vorgaben für eine Zulassung nach AZAV sind umfänglich. Wer sie erfüllt und als Bildungsträger anerkannt wird, verbürgt sich für hohe Qualitätsstandards“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) und seine Akademie wurden erfolgreich als Anbieter für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zertifiziert. Die erst im September 2020 gegründete „BVMed-Akademie“ hat seit dem 1. Januar 2021 den Veranstaltungs- und Publikationsbereich von MedInform übernommen. Alle Informationen zur BVMed-Akademie gibt es unter www.bvmed.de/akademie.

„Mit der Zertifizierung des BVMed als Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zeigen wir Verantwortung für die MedTech-Branche und Gesellschaft“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Mit der AZAV soll die Qualität von Maßnahmen der Arbeitsförderung nachhaltig gesichert und eine Vergleichbarkeit und Transparenz unter Bildungsanbietern hergestellt werden. „Die Kriterien und gesetzlichen Vorgaben für eine Zulassung nach AZAV sind umfänglich. Wer sie erfüllt und als Bildungsträger anerkannt wird, verbürgt sich für hohe Qualitätsstandards“, so Möll.

Die BVMed-Akademie stellt ihre MedTech-Expertise allen Beteiligten im Markt für Wissenstransfer in modernen Bildungsformaten zur Verfügung. „Wir haben bei unseren Konferenzen, Seminaren und Schulungen schon heute hohe Qualitätsansprüche in Sachen Inhalt und Performance. Jetzt wollen wir einen Schritt weitergehen und von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Bildungsmaßnahmen anbieten“, betont Akademieleiterin Heike Bullendorf. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten ist das eine gute Chance für Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Die Zulassung konkreter Maßnahmen wurde von der BVMed-Akademie bereits beantragt, sodass Interessierte schon ab 2021 Bildungs- und Aktivierungsgutscheine in Anspruch nehmen könnten.

Die bereits feststehenden Termine 2021 können unter www.bvmed.de/akademie eingesehen werden.

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04.05.2020

RAL gGmbH übernimmt die Rolle der Vergabestelle des Textilsiegels Grüner Knopf

Bonn – Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernimmt die RAL gGmbH ab dem 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.

Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf.

Dazu RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“

Bonn – Im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernimmt die RAL gGmbH ab dem 4. Mai 2020 die Rolle der offiziellen Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes.

Die gemeinnützige RAL gGmbH verfügt über jahrzehntelange Erfahrung zu allen Themen rund um Kennzeichnung und wurde über ein öffentliches Vergabeverfahren als idealer Dienstleister für das staatliche Textilsiegel ausgewählt. Deshalb gibt es dort neben RAL Gütezeichen, RAL Farben, den staatlichen Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie den Testzeichen der Stiftung Warentest ab sofort auch den Grünen Knopf.

Dazu RA Rüdiger Wollmann, Vorsitzender der Geschäftsführung RAL gGmbH: „Wir freuen uns über die Möglichkeit, den Grünen Knopf zu vergeben und dessen ehrliche Nutzung zu überwachen, weil damit Unternehmen besser auf die Nachhaltigkeit ihrer Textilien hinweisen können und Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung beim Einkauf erhalten.“

Zuständig bei RAL für Vergabe und Marktüberwachung des Grünen Knopfes ist der Geschäftsbereich RAL LOGO LIZENZ, der bereits seit 2013 Lizenzen zur werblichen Nutzung des Stiftung Warentest-Logos vergibt, sowie dessen vertragsgemäße Verwendung im Rahmen der Werbung überwacht. Verbrauchertäuschung und unlautere Werbung können so unterbunden werden.

Im Vergabeprozess betreut RAL Unternehmen, die an einer Lizensierung mit dem Grünen Knopf interessiert sind, bei der Antragstellung. Zudem führt RAL eine erste Prüfung der Antragsberechtigung durch. Die staatlich festgelegten Produkt- und Unternehmenskriterien des Textilsiegels werden weiterhin durch unabhängige Prüfstellen kontrolliert. Nach erfolgreicher Prüfung übernimmt RAL das Management der Lizenzvergabe für das staatliche Siegel.

Über eine Transparenz-Datenbank der gemeinnützigen RAL gGmbH werden Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft die Möglichkeit erhalten, nähere Informationen zu lizensierten Unternehmen aufzurufen. Dies erfolgt einfach über den Scan oder die Eingabe eines – am zertifizierten Produkt angebrachten – QR-Codes oder Kurzlinks. Damit qualifiziert sich RAL auch als Stelle für Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die den Grünen Knopf betreffen.

Unternehmen, die Interesse an einer Antragstellung haben, können sich – ebenso wie Verbraucherinnen und Verbraucher – ab dem 4. Mai 2020 über ein Online-Kontaktformular https://vergabestelle.gruener-knopf.de/ direkt an die neue Vergabe- und Überwachungsstelle des Grünen Knopfes wenden.

Quelle:

RAL gGmbH

06.01.2020

Warenvernichtung: Umweltministerium will Daten

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 

  • Bis 15. Januar an der BTE-Umfrage beteiligen

Ende September 2019 fand im Berliner Bundesumweltministerium eine erste Dialogveranstaltung zum Thema „Vernichtung von gebrauchsfähiger Ware vermeiden“ statt, an der auch der BTE teilgenommen hat. Auslöser waren diverse Medienberichte über die (angebliche) massenhafte Vernichtung neuwertiger Produkte und hier speziell auch von Bekleidung und Mode.
 
Für Ende Januar hat das Bundesumweltministerium nun zur zweiten Dialogveranstaltung eingeladen. Nachdem beim ersten Termin vor allem grundsätzliche Fragen geklärt wurden, soll dann schwerpunktmäßig Transparenz hinsichtlich der vernichteten Ware geschaffen und Konzepte für die Vermeidung von Warenvernichtung erörtert werden.
 
Vor diesem Hintergrund gewinnt die aktuelle Handels-Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware, die der BTE zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) durchführt, noch einmal besondere Bedeutung. Alle Unternehmen, die Bekleidung, Schuhe und Accessoires an Endverbraucher verkaufen, sind herzlich eingeladen und aufgerufen, vier kurze Fragen (plus zwei Strukturfragen) zu dem Thema zu beantworten. Unbedingt beteiligen sollten sich auch Unternehmen, die üblicherweise ihre Ware komplett verkaufen bzw. keinerlei Ware vernichten (lassen)!
 
Wichtig: Die Umfrage läuft noch bis zum 15. Januar 2020. Teilnehmen kann man über einen Link auf der BTE-Website www.bte.de (Hinweis auf der Startseite). Auf Wunsch wird der Umfragebogen auch als pdf.-Datei zugeschickt. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt!
 
BTE-Appell: Beteiligen Sie sich an der Umfrage zum Umgang mit unverkaufter Ware! Nur wenn eine hohe Zahl von Unternehmen und darunter auch möglichst viele Großbetriebe teilnehmen, entsteht ein realistisches Bild über die Restanten-Situation in der Branche. Auf dieser Basis kann der BTE dann gegenüber den politischen Entscheidungsträgern ggf. gegen problematische Restriktionen und Reglementierungen argumentieren.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Warenvernichtung
Quelle:

BTE/BLE/VDB

©Hohenstein
07.02.2019

Aus Überzeugung verantwortungsbewusst handeln

Im Zeitalter von Klimawandel und Umweltschutz steigt auch der Druck auf Hersteller, Marken und Handel im textilen Bereich. Immer mehr Verbraucher fordern darüber hinaus die Einhaltung von sozialen Mindeststandards bei der Herstellung ihrer Textilien. Um allen Beteiligten entlang der textilen Wertschöpfungskette optimale Sicherheit und weitreichende Transparenz zu ermöglichen, hat die OEKO-TEX® Gemeinschaft gemeinsam mit Hohenstein als eines ihrer Gründungsmitglieder ein umfassendes Produktportfolio entwickelt.

Im Zeitalter von Klimawandel und Umweltschutz steigt auch der Druck auf Hersteller, Marken und Handel im textilen Bereich. Immer mehr Verbraucher fordern darüber hinaus die Einhaltung von sozialen Mindeststandards bei der Herstellung ihrer Textilien. Um allen Beteiligten entlang der textilen Wertschöpfungskette optimale Sicherheit und weitreichende Transparenz zu ermöglichen, hat die OEKO-TEX® Gemeinschaft gemeinsam mit Hohenstein als eines ihrer Gründungsmitglieder ein umfassendes Produktportfolio entwickelt.

Dabei bietet speziell das Produktlabel MADE IN GREEN by OEKO-TEX® eine klare Aussage: die damit ausgezeichneten Textilien wurden unter umweltfreundlichen und sozialverträglichen Produktionsbedingungen hergestellt und bieten Sicherheit hinsichtlich möglicher Schadstoffe. Verbraucher können sich direkt über die am Endprodukt angebrachte eindeutige Produkt-ID bzw. über einen QR-CodeAuskunft geben lassen, in welchen Produktionsbetrieben und Ländern die Fertigung des vorliegenden textilen Artikels stattfand. Doch MADE IN GREEN kommt auch Händlern und Unternehmen zugute, die gezielt nach verantwortungsvollen Kooperationspartnern und Lieferanten entlang der textilen Kette Ausschau halten. Hier erleichtert der OEKO-TEX® Einkaufsführer die Auswahl von MADE INGREEN gelabelten Produkten. Er steht unter www.oeko-tex.com/produkte kostenfrei zur Verfügung.
 

Weitere Informationen:
Textilinstitut Hohenstein
Quelle:

Hohenstein