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Von links nach rechts: Dr. Markus H. Ostrop (General Counsel/Chief Human Resources Officer), Dr. Timo Hammer (stv. Vorsitzender der Geschäftsführung), Armin Keicher (Leiter Finanzen und Verwaltung/CFO), Prof. Dr. Stefan Mecheels, Martin Cieslik (Global Head of Marketing & Sales) und Dr. Stefan Droste (Vorsitzender der Geschäftsführung). © Hohenstein
Von links nach rechts: Dr. Markus H. Ostrop (General Counsel/Chief Human Resources Officer), Dr. Timo Hammer (stv. Vorsitzender der Geschäftsführung), Armin Keicher (Leiter Finanzen und Verwaltung/CFO), Prof. Dr. Stefan Mecheels, Martin Cieslik (Global Head of Marketing & Sales) und Dr. Stefan Droste (Vorsitzender der Geschäftsführung).
15.01.2025

Hohenstein richtet Unternehmensführung neu aus

Hohenstein ist seit mehr als 75 Jahren Partner der Industrie in den Bereichen Prüfen, Zertifizieren und Forschen. Nun stellt sich die Unternehmensführung des international anerkannten Familienunternehmens neu auf - für globales Wachstum und neue Geschäftsfelder sowie Stabilität, Kontinuität und eine erfolgreiche Zukunft.

Im Januar 2025 wechselt Prof. Dr. Stefan Mecheels aus der operativen Unternehmensführung in den Familienbeirat. Als Delegierter des Beirats bleibt er direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführung von Hohenstein. Unterstützt wird er dabei von weiteren Familienmitgliedern sowie drei externen Unternehmerpersönlichkeiten.

Familienunternehmen mit Weitblick
„Uns ist es wichtig, dass Hohenstein auch weiterhin ein Familienunternehmen ist“, versichert Prof. Dr. Stefan Mecheels. „Die Grundwerte unserer Familie bilden seit jeher die Säulen der Hohensteiner Firmenphilosophie. Damit geben wir auch ein Versprechen in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.“

Hohenstein ist seit mehr als 75 Jahren Partner der Industrie in den Bereichen Prüfen, Zertifizieren und Forschen. Nun stellt sich die Unternehmensführung des international anerkannten Familienunternehmens neu auf - für globales Wachstum und neue Geschäftsfelder sowie Stabilität, Kontinuität und eine erfolgreiche Zukunft.

Im Januar 2025 wechselt Prof. Dr. Stefan Mecheels aus der operativen Unternehmensführung in den Familienbeirat. Als Delegierter des Beirats bleibt er direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführung von Hohenstein. Unterstützt wird er dabei von weiteren Familienmitgliedern sowie drei externen Unternehmerpersönlichkeiten.

Familienunternehmen mit Weitblick
„Uns ist es wichtig, dass Hohenstein auch weiterhin ein Familienunternehmen ist“, versichert Prof. Dr. Stefan Mecheels. „Die Grundwerte unserer Familie bilden seit jeher die Säulen der Hohensteiner Firmenphilosophie. Damit geben wir auch ein Versprechen in Bezug auf Qualität, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.“

Zu Hohensteins neuer Führungsspitze gehören: Dr. Stefan Droste übernimmt den Vorsitz der Geschäftsführung, Dr. Timo Hammer dessen Stellvertretung.  Zur erweiterten Geschäftsleitung gehören außerdem Armin Keicher (Leiter Finanzen und Verwaltung/CFO) und Dr. Markus H. Ostrop (General Counsel/Chief Human Resources Officer). Zusätzlich rückt Martin Cieslik in die erweiterte Geschäftsleitung auf. Als Global Head of Marketing & Sales bringt er unter anderem wertvolle Perspektiven des internationalen Vertriebs ein.

Weitere Informationen:
Hohenstein Geschäftsführung
Quelle:

Hohenstein

Das biologisch abbaubare Geotextil ist aus nachwachsenden Rohstoffen und dient als temporärer Filter für die Ufersicherung. © Fraunhofer UMSICHT
Das biologisch abbaubare Geotextil ist aus nachwachsenden Rohstoffen und dient als temporärer Filter für die Ufersicherung.
15.01.2025

Biologisch abbaubare Geotextilien zur Ufersicherung

Ufer an Binnenwasserstraßen sind Belastungen durch die Schifffahrt und auch den Gezeiten ausgesetzt. Um Erosion zu vermeiden, werden diese meist technisch durch Steinschüttungen oder -mauern gesichert. Dies hat allerdings einen negativen Einfluss auf die Ökosysteme. Im Verbundforschungsprojekt »Bioshoreline« – gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - entwickelten die Forschenden unter der Leitung des Fraunhofer UMSICHT ein biologisch abbaubares Geotextil aus nachwachsenden Rohstoffen, das als temporärer Filter für die Ufersicherung an Binnenwasserstraßen dient.

Schiffsverkehr führt zu einer besonderen hydraulischen Belastung der Ufer. Um das Ökosystem und damit den Lebensraum für ufertypische Pflanzen und Tiere zu fördern, sollen vermehrt Pflanzen anstatt technisch gesicherter Ufer zum Einsatz kommen – was auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert. Bis die Pflanzen allerdings ausreichend Wurzeln gebildet haben, sind zusätzliche Befestigungen am Ufer notwendig: z.B. temporäre Geotextilvliese.
Stabil und gleichzeitig abbaubar

Ufer an Binnenwasserstraßen sind Belastungen durch die Schifffahrt und auch den Gezeiten ausgesetzt. Um Erosion zu vermeiden, werden diese meist technisch durch Steinschüttungen oder -mauern gesichert. Dies hat allerdings einen negativen Einfluss auf die Ökosysteme. Im Verbundforschungsprojekt »Bioshoreline« – gefördert vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - entwickelten die Forschenden unter der Leitung des Fraunhofer UMSICHT ein biologisch abbaubares Geotextil aus nachwachsenden Rohstoffen, das als temporärer Filter für die Ufersicherung an Binnenwasserstraßen dient.

Schiffsverkehr führt zu einer besonderen hydraulischen Belastung der Ufer. Um das Ökosystem und damit den Lebensraum für ufertypische Pflanzen und Tiere zu fördern, sollen vermehrt Pflanzen anstatt technisch gesicherter Ufer zum Einsatz kommen – was auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert. Bis die Pflanzen allerdings ausreichend Wurzeln gebildet haben, sind zusätzliche Befestigungen am Ufer notwendig: z.B. temporäre Geotextilvliese.
Stabil und gleichzeitig abbaubar

Ziel des Projekts war es, einen Geotextilfilter für biologische Befestigungssysteme von Ufern zu entwickeln. Dieser Filter soll vor der Uferbefestigung durch Pflanzen den Boden stabilisieren und sich dann vollständig abbauen, sobald die Pflanzenwurzeln diese Aufgabe übernehmen können.

Das neuartige Geotextil besteht aus einer Mischung schnell abbaubarer Naturfasern und biobasierter, langsam abbaubarer synthetischer Fasern. Diese Kombination gewährleistet die erforderliche Stabilität für mindestens drei Jahre bei gleichzeitiger vollständiger biologischer Abbaubarkeit. »Eine der Herausforderungen bei dem Projekt war es, ein stabiles Geotextil zu entwickeln, das gleichzeitig auch die Durchwurzelung der Pflanzen ermöglicht und sich nach einer gewissen Zeit vollständig abbaut. In vielen Optimierungsschritten ist es uns nun gelungen, einen geeigneten Prototyp herzustellen«, erklärt Projektleiterin Pia Borelbach des Fraunhofer UMSICHT.

Erste Prototypen im Einsatz
Im Januar 2020 erfolgte der Einbau erster Prototypen an einer Versuchsstrecke am Rhein bei Worms. Die generelle Durchwurzelbarkeit der hergestellten Geotextilfilter wurde mit Weidenspreitlagen als Bepflanzung sowohl in speziellen Versuchskästen als auch im Freiland nachgewiesen. Proben wurden nach ein, zwei und drei Jahren entnommen und geprüft. Die Ergebnisse zeigten, dass Abbauprozesse begonnen haben.

Basierend auf den Erkenntnissen aus Freiland- und Durchwurzelungsversuchen optimierten die Forschenden das Geotextil erneut, um die Durchwurzelbarkeit weiter zu verbessern. Dieser Prototyp ist nun seit März 2023 unter Steinmatratzen und seit April 2024 unter Weidenspreitlage und Saatgutmatten an der Versuchsstrecke im Einsatz.

Das Projekt eröffnet neue Möglichkeiten für den naturnahen Wasserbau und erschließt ein neues Anwendungsgebiet für biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe.

Ergebnisse im Webinar am 11. Februar 2025
Am 11. Februar präsentieren Forschende die Ergebnisse des Projekts »Bioshoreline« von 13:30 bis 15:30 Uhr ganz konkret in einem Webinar. Die Online-Veranstaltung richtet sich an Hersteller von Geotextilien, Filamenten und technischen Textilien, Fachleute aus dem GALA-Bau und konstruktiven Ingenieurbau sowie ausschreibende Behörden und potenzielle Projektpartner, die an biologisch abbaubaren Projekten interessiert sind.

Quelle:

Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT

15.01.2025

"Mindestlohn-Richtlinie ist Kompetenzüberschreitung der EU"

Die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof sind ein Schritt in die richtige Richtung, die Kompetenzüberschreitung der EU im Rahmen der Mindestlohn-Richtlinie auszubremsen.

Mit der „Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ wollte die EU einen europaweiten Rahmen schaffen. Die im Oktober 2022 vom Rat angenommene Richtlinie steht nun auf dem Prüfstand. Dänemark fordert mit der Unterstützung Schwedens die Erklärung der Nichtigkeit, weil das Arbeitsentgelt laut Art. 153 Abs. 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) explizit aus dem Zuständigkeitsbereich der EU ausgenommen ist. Dieser Argumentation schließt sich Nicholas Emiliou, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, in seinen am 14. Januar vorgelegten Schlussanträgen an. Diese Einschätzung dient dem Europäischen Gerichtshof als Entscheidungsgrundlage.

Die Schlussanträge des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof sind ein Schritt in die richtige Richtung, die Kompetenzüberschreitung der EU im Rahmen der Mindestlohn-Richtlinie auszubremsen.

Mit der „Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union“ wollte die EU einen europaweiten Rahmen schaffen. Die im Oktober 2022 vom Rat angenommene Richtlinie steht nun auf dem Prüfstand. Dänemark fordert mit der Unterstützung Schwedens die Erklärung der Nichtigkeit, weil das Arbeitsentgelt laut Art. 153 Abs. 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) explizit aus dem Zuständigkeitsbereich der EU ausgenommen ist. Dieser Argumentation schließt sich Nicholas Emiliou, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, in seinen am 14. Januar vorgelegten Schlussanträgen an. Diese Einschätzung dient dem Europäischen Gerichtshof als Entscheidungsgrundlage.

Südwesttextil begrüßt die Bestätigung der Einschätzung, die viele Arbeitgeberverbände bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens vorgebracht hatten. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner betont: „Europäische Richtlinien und Verordnungen dürfen nicht über den klar definierten Zuständigkeitsbereich hinausgehen. Die Mindestlohn-Richtlinie ist in Deutschland bereits politisch als Begründung für die Beeinflussung der unabhängigen Mindestlohnkommission genutzt worden. Die Abwägung über Erhöhungen obliegt in Deutschland den Sozialpartnern, sodass regulatorische staatliche Eingriffe nicht erforderlich sind.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil