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10.08.2026

Verpackung als Bürokratietreiber für Textilunternehmen

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil vor der erheblichen Belastung durch die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung.

Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.

Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband warnt Südwesttextil vor der erheblichen Belastung durch die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung.

Mit dem Anwendungsbeginn der europäischen Verpackungsverordnung am 12. August 2026 gelten auch für die Textil- und Bekleidungsindustrie umfangreiche neue Vorgaben. Vom Versandkarton über Hängeetiketten bis hin zu Tragetaschen müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und neue Kennzeichnungs-, Konformitäts- und Dokumentationspflichten umsetzen.

Südwesttextil kritisiert den damit verbundenen bürokratischen Aufwand deutlich. Während auf europäischer und nationaler Ebene Bürokratieentlastung und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit angekündigt werden, schafft die Umsetzung der Verpackungsverordnung neue komplexe Pflichten und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen.

Komplexe Rollenverteilung schafft Rechtsunsicherheit für Unternehmen
Eine zentrale Rechtsunsicherheit liegt bereits in der ersten unternehmerischen Hürde: der Rolleneinordnung. Lässt ein Unternehmen bspw. Verkaufsverpackungen von einem Dritten herstellen, gestaltet diese jedoch mit eigenem Logo oder Design, gilt es selbst als Erzeuger und muss den vollständigen Pflichtenumfang erfüllen. Bezieht er dieselbe Verpackung ohne Markenlogo „von der Stange“ treffen die Pflichten primär den Produzenten der Verpackung. Die Abgrenzung der verschiedenen Rollen ist in der Praxis häufig schwer nachvollziehbar und erhöht den Umsetzungsaufwand erheblich.

Der weniger als zwei Wochen vor Anwendungsbeginn veröffentlichte Fragen- und Antwortenkatalog beseitigt diese Unsicherheiten nur teilweise. So wurde z.B. die vorherige Annahme, dass bereits produzierte Verpackungen zum Stichtag mit der notwendigen Kennzeichnung nachgerüstet werden müssen, durch den Katalog zu spät revidiert, sodass dieser für Unternehmen keine Entlastung mehr bringt.

Auch die auf Erzeuger zukommenden Pflichten sind äußerst umfangreich – jeder individuelle Bestandteil der Verpackung, wie z.B. Etiketten, Kleiderbügel, Stecknadeln, Folien, Einlegepapiere, Versandkartons usw. muss künftig mit einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer sowie Kontaktinformationen gekennzeichnet werden. Ab 2028 kommen einheitliche Sortierhinweise und Angaben zur Materialzusammensetzung hinzu. Ab 2030 gelten weitere Anforderungen an Rezyklatanteile, Recyclingfähigkeit sowie den ungenutzten Raum von Versand- und Umverpackungen.

Unabhängig von der Rolle gelten diverse Verpackungen zudem als systembeteiligungspflichtig – die Inverkehrbringer müssen sich registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Da es EU-weit kein einheitliches Registrierungssystem gibt, muss dieses für jedes Land einzeln erfolgen. Alleine dies stellt für kleine und mittelständische Unternehmen einen erheblichen Aufwand dar. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner kritisiert: „Die Umsetzung der Verpackungsverordnung ist das neueste Beispiel für überbordende Bürokratie fernab jeglicher Praxis: komplexe Rollenzuordnungen, unverhältnismäßige Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten und ein regulatorischer Flickenteppich bei der Registrierung. Ein Binnenmarkt, der sich insbesondere für kleinere Unternehmen nicht mehr rechnet, führt seinen eigenen Anspruch ad absurdum. Mit den politischen Versprechen von Bürokratieabbau und mehr Wettbewerbsfähigkeit hat das nichts zu tun.“

Systembeteiligungspflicht für Etiketten und Kleiderbügel auf den Prüfstand
Kritisch bewertet Südwesttextil auch die Einordnung sämtlicher Etiketten als Verpackungen. Rein informationstragende Etiketten erfüllen regelmäßig keine Schutz-, Handhabungs- oder Darreichungsfunktion, sondern dienen ausschließlich der Produktkennzeichnung sowie der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Unter diesem Aspekt fordert der Verband, Etiketten aus dem Geltungsbereich der Verpackungsverordnung auszunehmen. Bis dahin sollte zumindest die Systembeteiligungspflicht für diese entfallen, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Auch die Bewertung von Kleiderbügeln als systembeteiligungspflichtig sollte aus Sicht von Südwesttextil stärker an der tatsächlichen Nutzung ausgerichtet werden. Diese werden im privaten Haushalt häufig weiterverwendet und fallen daher vielfach nicht typischerweise als Abfall an. Diese tatsächliche Nutzung sollte bei der Bewertung berücksichtigt werden, um die in der Praxis bereits etablierte Wiederverwendung nicht durch zusätzliche Pflichten zu erschweren.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fordert: „Regelungen müssen sich an der tatsächlichen Funktion eines Produkts orientieren. Wo Etiketten ausschließlich informieren und Kleiderbügel vielfach weiterverwendet werden, führen zusätzliche Pflichten vor allem zu mehr Bürokratie – ohne einen erkennbaren Mehrwert für Umwelt oder Verbraucher.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

Foto: Alicja, Pixabay
10.08.2026

Verpackungssteuern: Hohe Kosten und Bürokratie bei minimalem Umwelteffekt

Kommunale Verpackungssteuern erfassen lediglich 0,7 Prozent des gesamten Verpackungsverbrauchs in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des ifeu - Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH. Gleichzeitig verursacht die Steuer erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher, während ihr Beitrag zu Abfallvermeidung und Klimaschutz gering bleibt.

Die Studie untersucht erstmals umfassend die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern. Ziel ist eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Bewertung ihrer Wirksamkeit und ihrer Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Kommunale Verpackungssteuern erfassen lediglich 0,7 Prozent des gesamten Verpackungsverbrauchs in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und des ifeu - Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH. Gleichzeitig verursacht die Steuer erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher, während ihr Beitrag zu Abfallvermeidung und Klimaschutz gering bleibt.

Die Studie untersucht erstmals umfassend die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern. Ziel ist eine unabhängige und wissenschaftlich fundierte Bewertung ihrer Wirksamkeit und ihrer Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wenig Wirkung auf das Abfallaufkommen
Nach den Berechnungen der Studie betrifft die kommunale Verpackungssteuer nur einen sehr kleinen Teil des gesamten Abfallgeschehens. Selbst bei einer fiktiven Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet würde das gesamte Verpackungsaufkommen in Deutschland damit lediglich um 0,04 Prozent sinken und die deutschen Treibhausgasemissionen um 0,0013 Prozent reduziert werden. Aus Sicht der Auftraggeber bleibt der ökologische Gesamtnutzen der Verpackungssteuer deshalb begrenzt.

Hohe Belastung für Unternehmen und Kommunen
BdS-Rechtsabteilungsleiterin Kristina Harrer-Kouliev: „Die Studie zeigt, dass kommunale Verpackungssteuern ihr zentrales Ziel – Verpackungsabfälle wirksam zu reduzieren – nicht erreichen. Statt echter Abfallvermeidung entstehen zusätzliche neue Belastungen für Gastronomie, Handel sowie Verbraucher und Kommunen. Zusätzliche Bürokratie ersetzt keine wirksame Umweltpolitik.“

Der vergleichsweise geringe Umwelteffekt geht mit einem erheblichen administrativen Aufwand einher. Für Kommunen entsteht ein hoher Verwaltungsaufwand für die Einführung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Die Verwaltungskosten liegen nach den Berechnungen der Studie bei rund 10 bis 15 Prozent des Steueraufkommens.

Gleichzeitig entstünden in Betrieben zusätzliche Dokumentationspflichten, Anpassungen von Kassensystemen sowie Schulungsaufwand. Nach den Berechnungen der Studie würde sich die gesamte Abgabenbelastung auf die betroffenen Verpackungen von derzeit rund 0,1 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro erhöhen. Für einzelne Verpackungen steigt die Belastung um das 20- bis 30-Fache. Die Untersuchung kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die Steuer langfristig überwiegend von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen wird. Die zusätzlichen Kosten werden in der Regel vollständig oder weitgehend über höhere Preise weitergegeben. Besonders betroffen sind davon Haushalte mit geringeren Einkommen.

HDE-Geschäftsführerin für Nachhaltigkeit Antje Gerstein: „Unsere Unternehmen setzen sich bereits heute auch ohne Steuer mit großem Engagement für die Reduzierung und Vermeidung von Verpackungen ein, ohne Verbraucher zusätzlich zu belasten. Anstatt dieses unternehmerische Engagement zu unterstützen, führt eine solche zusätzliche Steuer nur zur Verteuerung von Produkten und schadet am Ende den Verbrauchern.“

Die Untersuchung zeigt zudem, dass 89 Prozent der betroffenen Verpackungsmengen bereits anderen regulatorischen Instrumenten und Abgaben unterliegen, darunter Systembeteiligungsentgelte und Zahlungen in den Einwegkunststofffonds. Die Verpackungssteuer führt damit zu zusätzlichen Belastungen derselben Verpackungen.

Kommunale Verpackungssteuern führen zu Ausweichreaktionen
Den Ergebnissen der Untersuchung zufolge löst die Verpackungssteuer zwar Verhaltensänderungen aus, ihre ökologische Lenkungswirkung bleibt jedoch begrenzt. Verbraucherinnen und Verbraucher weichen etwa auf vorverpackte Convenience-Produkte aus, verzichten auf gastronomische Angebote oder nutzen nicht steuerpflichtige Verpackungen. Zudem zeigt sich ein Ausweichen in Nachbarkommunen, in denen keine Verpackungssteuer gilt. Das Ergebnis: Das Verpackungsaufkommen sinkt häufig nicht, sondern verlagert sich. Teilweise kann es sogar steigen.

Mehrweg ist kein Selbstzweck
Trotz ausgebauter Mehrwegangebote bleiben Einwegverpackungen in vielen Konsumsituationen die bevorzugte Lösung der Kunden. Das bestätigen auch die Zahlen der Betriebe in den Städten, in denen es bereits Verpackungssteuern gibt. Hier zeigt sich, dass die Mehrwegabnahmequoten nicht steigen. Doch selbst dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher auf Mehrweg umsteigen, ist ein ökologischer Vorteil nicht automatisch gewährleistet. Mehrwegverpackungen bieten nur dann ökologische Vorteile, wenn sie ausreichend häufig genutzt und zuverlässig zurückgegeben werden. Die Studie zeigt zudem, dass Papierverpackungen aus europäischer Produktion dank hohem Anteil regenerativer Energie eine deutlich bessere Klimabilanz aufweisen als der Durchschnitt der von der Steuer erfassten Verpackungen.

Auftraggeber fordern wirksamere Maßnahmen
Vor dem Hintergrund der Studienergebnisse sprechen sich die Auftraggeber gegen kommunale Verpackungssteuern aus.
DIHK-Bereichsleiter Sebastian Bolay: „Die Studie deckt sich mit dem, was wir auch von den Unternehmen hören, die bereits davon betroffen sind. Die kommunale Verpackungssteuer ist weder zielführend noch bürokratiearm. Statt neuer Belastungen sollten die bestehenden Kreislaufwirtschaftssysteme gezielt gestärkt und weiterentwickelt werden. Der Ausbau funktionierender Recyclingsysteme und innovativer Lösungen Einsparungen beim Materialeinsatz wären deutlich zielführender.“

Über die Studie
Die Studie „Ökonomische und ökologische Bewertung der Auswirkungen kommunaler Verpackungssteuern“ wurde von der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH gemeinsam mit dem ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH erstellt. Grundlage sind umfangreiche Marktdaten, Auswertungen der GVM-Datenbanken, Experteninterviews sowie Vor-Ort-Recherchen in Kommunen mit bestehender Verpackungssteuer. Auftraggeber der Studie sind die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die Allianz Verpackung und Umwelt (AVU), der Bundesverband der Systemgastronomie e.V. (BdS), die Papierindustrie, der Fachverband Faltschachtel-Industrie (FFI), der Handelsverband Deutschland (HDE), der Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) sowie die Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen (PRO-S-PACK). Die Langversion der Studie kann bei der GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH angefordert werden.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

30.07.2026

Effizienzgesetz: Baden-Württemberg hat Potenzial zum Vorreiter

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des Effizienzgesetzes vor der Sommerpause als wichtiges Signal, das allerdings erst durch eine stringente Umsetzung überzeugen kann. 

Mit dem Effizienzgesetz setzt die Landesregierung ein zentrales Vorhaben ihrer im Koalitionsvertrag verankerten Staatsmodernisierung um. Um dies zu ermöglichen, setzt die Initiative auf eine Umkehr der Beweislast: nicht der Abbau muss begründet werden, sondern der Erhalt einer Regelung. Bis Ende 2027 laufen alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten aus, sofern sie nicht notwendig sind. 

Wie groß der Handlungsbedarf in Baden-Württemberg ist, zeigt ein Blick auf die konjunkturelle Lage: die Textilindustrie in Baden-Württemberg hat in den ersten fünf Monaten des Jahres einen Rückgang der Beschäftigtenzahl um 4,0 Prozent sowie ein Umsatzminus von 4,9 Prozent verzeichnet. Positive Impulse gehen weiterhin von den Technischen Textilien aus. Dort stieg die Beschäftigung um 4,0 Prozent und der Umsatz um 4,2 Prozent. 

Südwesttextil begrüßt die Verabschiedung des Effizienzgesetzes vor der Sommerpause als wichtiges Signal, das allerdings erst durch eine stringente Umsetzung überzeugen kann. 

Mit dem Effizienzgesetz setzt die Landesregierung ein zentrales Vorhaben ihrer im Koalitionsvertrag verankerten Staatsmodernisierung um. Um dies zu ermöglichen, setzt die Initiative auf eine Umkehr der Beweislast: nicht der Abbau muss begründet werden, sondern der Erhalt einer Regelung. Bis Ende 2027 laufen alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten aus, sofern sie nicht notwendig sind. 

Wie groß der Handlungsbedarf in Baden-Württemberg ist, zeigt ein Blick auf die konjunkturelle Lage: die Textilindustrie in Baden-Württemberg hat in den ersten fünf Monaten des Jahres einen Rückgang der Beschäftigtenzahl um 4,0 Prozent sowie ein Umsatzminus von 4,9 Prozent verzeichnet. Positive Impulse gehen weiterhin von den Technischen Textilien aus. Dort stieg die Beschäftigung um 4,0 Prozent und der Umsatz um 4,2 Prozent. 

Als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt Südwesttextil die schnelle Verabschiedung des Gesetzes. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Die baden-württembergische Landesregierung sendet mit der Verabschiedung des Effizienzgesetzes nicht nur ein Signal, sie leitet auch einen Mentalitätswechsel ein. Die Beweislastumkehr bildet die Basis für die von der Landesregierung benannte Zielsetzung, den Staat zum Möglichmacher und Dienstleister für Vorhaben zu machen.“ 

Die Einrichtung eines unabhängigen Rats für Staatsmodernisierung und Verwaltungsvereinfachung, die Fortführung der Entlastungsallianz 2.0 und die Fortschreibung des Masterplans für die Transformation der Verwaltung erweitern die Strategie aus Perspektive von Südwesttextil sinnvoll und gewährleisten Kontinuität. „Die Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt und transparent kommuniziert werden. Ebenso gilt es intensiv in Berlin und Brüssel um analogen Bürokratieabbau zu werben – denn ohne eine wesentliche Entlastung auch auf nationaler und europäischer Ebene werden sich die Wettbewerbsbedingungen insbesondere für den Mittelstand nicht verbessern. Gelingt dies, kann Baden-Württemberg beim Bürokratieabbau eine echte Vorreiterrolle einnehmen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

29.07.2026

Südwesttextil warnt vor Eingriffen in Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert die Nennung weitreichender Forderungen und fordert klare Grenzen staatlichen Handelns.

Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Dieser entspricht der Anforderung der europäischen Mindestlohn-Richtlinie, wonach Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von unter 80 Prozent einen ebensolchen Aktionsplan vorlegen müssen. Deutschland kam nach den Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Jahr 2024 auf eine Tarifabdeckung von 49 Prozent. 

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband kritisiert die Nennung weitreichender Forderungen und fordert klare Grenzen staatlichen Handelns.

Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 den Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen beschlossen. Dieser entspricht der Anforderung der europäischen Mindestlohn-Richtlinie, wonach Mitgliedstaaten mit einer tarifvertraglichen Abdeckung von unter 80 Prozent einen ebensolchen Aktionsplan vorlegen müssen. Deutschland kam nach den Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) im Jahr 2024 auf eine Tarifabdeckung von 49 Prozent. 

Der nach der Anhörung der Sozialpartner entwickelte Nationale Aktionsplan bleibt aus Sicht von Südwesttextil nicht nur hinter seinem Anspruch zurück, indem er überwiegend bereits bekannte oder bereits umgesetzte Vorhaben nennt. Er sammelt gleichzeitig Maßnahmen und Forderungen, die tief in die Tarifautonomie und die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit eingreifen würden – beispielsweise die Beschränkung von Arbeitgeberverbands-Mitgliedschaften ohne Tarifbindung, die unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund in das Konsultationsverfahren eingebracht wurde. 

„Von einem nationalen Aktionsplan erwarten wir, dass er die Grenzen staatlichen Handelns respektiert und nicht durch die die Aufnahme oder Diskussion von Forderungen den Eindruck erweckt, Eingriffe in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit seien ein legitimes Mittel zur Stärkung der Tarifbindung. Wenn der Staat beginnt, wichtige Organisationsformen von Arbeitgeberverbänden infrage zu stellen oder tarifpolitische Ziele über zusätzliche gesetzliche Eingriffe durchzusetzen, überschreitet er eine klare Grenze“, erklärt Nathan Binkowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer von Südwesttextil und Leiter Recht + Tarif.

Auch die Verknüpfung der geplanten Arbeitszeitreform mit der Stärkung des Tarifvertragssystems lehnt Südwesttextil entschieden ab. Die längst überfällige Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes, die auch Bestandteil des Koalitionsvertrags ist, sollte unabhängig von tarifpolitischen Zielsetzungen erfolgen. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit darf nicht an zusätzliche tarifpolitische Vorbehalte geknüpft werden. 

Kritisch sieht Südwesttextil zudem, dass der Aktionsplan erneut ein gesetzliches digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften vorsieht. Bereits heute bestehen umfassende Kommunikations- und Zugangsmöglichkeiten. Eine weitere gesetzliche Regulierung schafft keinen Mehrwert.

Networking Day 2026 © Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University
28.07.2026

Networking Day 2026: Industriepartner im Austausch zum Textilrecycling

2026 brachte die Industry Research Group (IRG) Polymer Recycling im Rahmen ihres jährlichen Networking Day erneut einige der wichtigsten Stakeholder im Bereich Textilrecycling zusammen. Dieses Jahr fand die Veranstaltung bei der Firma EREMA in Ansfelden, Österreich, statt. Sie vereinte wichtige Akteure aus der gesamten Wertschöpfungskette des Textilrecyclings zu einem Tag des strukturierten Austauschs und intensiver Diskussionen.

Die Gespräche deckten ein breites Spektrum an branchenrelevanten Themen ab. Darunter waren technologische Entwicklungen, aktuelle Marktdynamiken sowie das sich wandelnde politische und regulatorische Umfeld. Referenten von Zschimmer & Schwarz, Volkswagen Group Innovation, STRÄHLE+HESS und der Montanuniversität Leoben lieferten zu diesen Themen fundierte Beiträge. Die interessanten Diskussionen wurden auch dank der IRG-Partner ermöglicht: Bekaert, EREMA, Barmag, Stadler Anlagenbau, Technip Energies, Fibrant, BASF und Remondis.

Die IRG bedankt sich herzlich bei EREMA für die Gastfreundschaft und die Öffnung ihres Technikums, was dem Tagesprogramm eine wertvolle praktische Dimension verlieh.

2026 brachte die Industry Research Group (IRG) Polymer Recycling im Rahmen ihres jährlichen Networking Day erneut einige der wichtigsten Stakeholder im Bereich Textilrecycling zusammen. Dieses Jahr fand die Veranstaltung bei der Firma EREMA in Ansfelden, Österreich, statt. Sie vereinte wichtige Akteure aus der gesamten Wertschöpfungskette des Textilrecyclings zu einem Tag des strukturierten Austauschs und intensiver Diskussionen.

Die Gespräche deckten ein breites Spektrum an branchenrelevanten Themen ab. Darunter waren technologische Entwicklungen, aktuelle Marktdynamiken sowie das sich wandelnde politische und regulatorische Umfeld. Referenten von Zschimmer & Schwarz, Volkswagen Group Innovation, STRÄHLE+HESS und der Montanuniversität Leoben lieferten zu diesen Themen fundierte Beiträge. Die interessanten Diskussionen wurden auch dank der IRG-Partner ermöglicht: Bekaert, EREMA, Barmag, Stadler Anlagenbau, Technip Energies, Fibrant, BASF und Remondis.

Die IRG bedankt sich herzlich bei EREMA für die Gastfreundschaft und die Öffnung ihres Technikums, was dem Tagesprogramm eine wertvolle praktische Dimension verlieh.

Das nächste IRG-Partnertreffen ist für Herbst 2026 geplant. Der Networking Day wird 2027 wieder stattfinden.

Die IRG Polymer Recycling ist ein fortlaufendes Kooperationsprojekt zwischen Unternehmen, die sich für den Forschungsbereich Textilrecycling interessieren, und der ITA Group. Ziel ist es, technologische, wirtschaftliche und strategische Fragen zum Thema Textilrecycling systematisch anzugehen und ein starkes Netzwerk zu schaffen, um die Herausforderungen zu bewältigen.

Quelle:

ITA – Institut für Textiltechnik of RWTH Aachen University

23.07.2026

Digital Markets Act: Untersuchung gegen Google abgeschlossen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass die EU-Kommission nach mehr als zwei Jahren Ermittlung eine Entscheidung zur Einhaltung von Art. 6, Absatz 5 des Digital Market Acts (DMA) durch Google getroffen hat. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung muss jetzt zu einer wirklich diskriminierungsfreien Anzeige der Suchergebnisse führen. Der HDE lehnt die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab.

Das würde letztlich nur eine zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern begünstigen. Verbraucher müssen aber auch zukünftig in der Lage sein, auf Wunsch Angebote direkt von Händlern finden zu können.

Im Rahmen der Untersuchung prüfte die EU-Kommission, ob Google bei der Gestaltung und Anzeige von Ergebnissen auf der Google-Suchergebnisseite eigene Dienste entgegen den Vorgaben des DMA bevorzugt behandelt hat. In der Kommissionsentscheidung wurde nun ein Verstoß gegen die Vorgaben des DMA festgestellt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet es positiv, dass die EU-Kommission nach mehr als zwei Jahren Ermittlung eine Entscheidung zur Einhaltung von Art. 6, Absatz 5 des Digital Market Acts (DMA) durch Google getroffen hat. Die Umsetzung der Kommissionsentscheidung muss jetzt zu einer wirklich diskriminierungsfreien Anzeige der Suchergebnisse führen. Der HDE lehnt die von einigen Preisvergleichsplattformen für sich geforderten garantierten Plätze in der Anzeige ab.

Das würde letztlich nur eine zusätzliche obligatorische Vermittlungsebene zwischen Einzelhändlern und Verbrauchern begünstigen. Verbraucher müssen aber auch zukünftig in der Lage sein, auf Wunsch Angebote direkt von Händlern finden zu können.

Im Rahmen der Untersuchung prüfte die EU-Kommission, ob Google bei der Gestaltung und Anzeige von Ergebnissen auf der Google-Suchergebnisseite eigene Dienste entgegen den Vorgaben des DMA bevorzugt behandelt hat. In der Kommissionsentscheidung wurde nun ein Verstoß gegen die Vorgaben des DMA festgestellt.

„Der DMA muss durchgesetzt und Rechtsklarheit über die Auslegung der Vorgaben geschaffen werden“, so Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Dementsprechend sei es ein wichtiges Signal, dass nun endlich eine Entscheidung vorliegt. Gleichzeitig seien damit nicht alle Probleme automatisch ausgeräumt. Es ginge jetzt darum sicherzustellen, dass in der Folge der Entscheidung keine unfaire Wettbewerbssituation erzeugt wird. Eine diskriminierungsfreie Anzeige von Suchergebnissen sei zwingend notwendig für den Handel. Während der gesamten Untersuchung hatten sich der HDE wie auch weitere Akteure eingebracht, an Workshops beteiligt und Feedback geliefert. „Uns war es wichtig, die Bedeutung der Online-Sichtbarkeit für Einzelhändler jeder Größe deutlich zu machen“, so Tromp.

Direkte Online-Vertriebskanäle seien für den Handel sowie für die Verbraucher unverzichtbar. Schon jetzt werde die Branche vor große Herausforderungen gestellt, da sich bestimmte Änderungen, die zur Einhaltung des DMA erforderlich sind, negativ auf Geschäftsmodelle auswirken könnten. „Eine rechtskonforme Lösung ist von großer Wichtigkeit. Doch die Kommissionsentscheidung nun darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Benachteiligung von Händlern führen“, betont Tromp. Das Ziel des DMA, transparente, faire und diskriminierungsfreie Bedingungen anzuwenden, dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Es sei zu begrüßen, dass sich Vertreter von Google zu dem Thema bereits im Dialog mit EU-Kommission, dem Handel sowie weiteren Stakeholdern befinden.

„Im Sinne von Fairness und Wettbewerbsfähigkeit sowie im Hinblick auf die Intention des DMA muss die Online-Sichtbarkeit für alle Akteure weiterhin gewährleistet sein, unabhängig davon, ob es sich um einen Preisvergleichsdienst oder einen Händler handelt“, betont Tromp. Es dürfe kein Geschäftsmodell unverhältnismäßig gegenüber einem anderen begünstigt werden.

Quelle:

HDE Handelsverband Deutschland

23.07.2026

DMA-Bußgeld gegen Google: Wichtiges Signal für fairen Marktzugang im E-Commerce

Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie eine Geldbuße von 890 Mio. Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act gegen Google verhängt hat. Die bevh-Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk begrüßt die konsequente Durchsetzung von EU-Regulierung: 
 
"Für Onlinehändler ist es entscheidend, dass Kundinnen und Kunden sie finden können. Deshalb ist es nur konsequent, dass die EU-Kommission nun endlich nach langen Ermittlungen eine Geldbuße gegen Google verhängt hat. Wer seine Marktdominanz nutzt, um systematisch eigene Angebote zu bevorzugen und so den Zugang von Händlerinnen und Händlern zu ihrer Kundschaft zu erschweren, schadet dem Wettbewerb. Es wird nun darauf ankommen, die von Google vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Digital Markets Act gerecht werden. Gerade in Hinblick auf die zunehmende Nutzung von KI beim Onlineshopping muss die EU-Kommission auch künftig genau darüber wachen, dass ein fairer Marktzugang gewährleistet ist."

 

Die EU-Kommission hat heute mitgeteilt, dass sie eine Geldbuße von 890 Mio. Euro wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act gegen Google verhängt hat. Die bevh-Hauptgeschäftsführerin Alien Mulyk begrüßt die konsequente Durchsetzung von EU-Regulierung: 
 
"Für Onlinehändler ist es entscheidend, dass Kundinnen und Kunden sie finden können. Deshalb ist es nur konsequent, dass die EU-Kommission nun endlich nach langen Ermittlungen eine Geldbuße gegen Google verhängt hat. Wer seine Marktdominanz nutzt, um systematisch eigene Angebote zu bevorzugen und so den Zugang von Händlerinnen und Händlern zu ihrer Kundschaft zu erschweren, schadet dem Wettbewerb. Es wird nun darauf ankommen, die von Google vorgeschlagenen Änderungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den Anforderungen des Digital Markets Act gerecht werden. Gerade in Hinblick auf die zunehmende Nutzung von KI beim Onlineshopping muss die EU-Kommission auch künftig genau darüber wachen, dass ein fairer Marktzugang gewährleistet ist."

 

Quelle:

Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. bevh 

20.07.2026

Digitaler Produktpass: Südwesttextil fordert überprüfbare Daten und fairen Vollzug

Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist. 

Anlässlich der Durchführungsverordnung zum zentralen Digitalen Produktpassregister mahnt Südwesttextil eine praxistaugliche Umsetzung an. Nur mit kontrollierbaren Angaben und wirksamer Marktüberwachung kann ein fairer Wettbewerb sichergestellt werden.

Mit dem Digitalen Produktpass (DPP) führt die EU im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ein zentrales Instrument für mehr Transparenz und Kreislauffähigkeit ein. Doch das Tempo der Umsetzung läuft der Klärung zentraler Grundfragen voraus: in der letzten Woche wurde die Durchführungsverordnung zum DPP-Register veröffentlicht. Seit dieser Woche ist die erstmalige Registrierung von Organisationen sowie der Zugriff auf eine Testumgebung möglich. Der erste delegierte Rechtsakt für Textilien wird für Ende 2026 erwartet, mit anschließend rund 18 Monaten Übergangsfrist. 

„Der Digitale Produktpass kann die Stärken unserer Branche – Qualität, Langlebigkeit, Transparenz – sichtbar machen und ein echtes Differenzierungsmerkmal werden. Das gelingt aber nur, wenn die Daten überprüfbar sind und der Vollzug funktioniert. Ein Pass, der sich auf ungeprüfte Selbstauskünfte stützt, belastet die regelkonformen europäischen Hersteller und nützt am Ende denen, die schon heute EU-Regulatorik unterlaufen“, so Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner.

Wie real diese Gefahr ist, zeigt der Online-Handel: 2025 gelangten laut IW-Studie im Auftrag des Handelsverbands rund 12 Millionen Pakete aus Drittstaaten pro Tag in die EU. Bei dieser Ware wären grundsätzlich der Wirtschaftsakteur bzw. dessen Bevollmächtigter zur Registrierung der Produkte verpflichtet. Die Wirksamkeit des Digitalen Produktpasses hängt jedoch entscheidend davon ab, dass die hinterlegten Informationen auch überprüft werden können. Zoll- und Marktüberwachungsbehörden stoßen aber schon jetzt angesichts der hohen Zahl importierter Produkte an ihre Grenzen, sodass derzeit unklar ist, wie viele der in den Verkehr gebrachten Güter europäische Standards unterlaufen. Die inhaltliche Prüfung von Millionen Produktpässen ist daher unrealistisch. Der DPP droht zur Bürokratielast für regelkonforme Hersteller zu werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss der Digitale Produktpass daher von Beginn an mit Verifizierung und wirksamer Marktüberwachung verbunden werden, damit ungeprüfte Importe keinen leichteren Marktzugang erhalten als nachweislich konforme Produkte. Da die Textil- und Bekleidungsindustrie äußerst heterogen ist; von Mode über Berufsbekleidung bis hin zu Heimtextilien, sind die Anforderungen zudem nach Produktart und Geschäftsmodell zu differenzieren, schrittweise einzuführen und so auszugestalten, dass auch kleine und mittlere Unternehmen sie umsetzen können. 

Südwesttextil fordert die politischen Entscheidungsträger auf, die in der Ökodesign-Verordnung vorgesehenen Folgenabschätzungen auch für den Digitalen Produktpass sorgfältig durchzuführen und die Branche frühzeitig in die Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts für Textilien einzubinden. Ziel sollte eine praxistaugliche Ausgestaltung sein, die den Digitalen Produktpass nicht inhaltlich überfrachtet, sondern auf das erforderliche Maß beschränkt und überprüfbar ausgestaltet.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V. 

14.07.2026

Schlechte Stimmung bei Händlern und Verbrauchern

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

Viele Einzelhändler in Deutschland sehen sich in schwierigem Fahrwasser. Kosten für Energie und Beschäftigung steigen, gleichzeitig bewegen sich Umsätze und Gewinne auf einem zu niedrigen Niveau. Das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Handelsverbandes Deutschland (HDE) unter 600 Unternehmen aus der Branche. Der Verband fordert deshalb klare und rasche Weichenstellungen von der Politik, um die Rahmenbedingungen für den Einzelhandel zu verbessern.

„Die Lage kann und darf uns nicht zufriedenstellen. Die Stimmung bei Verbrauchern und Unternehmen ist auf dem gleichen Niveau wie im zweiten Corona-Lockdown. Die Situation ist noch dramatischer als sie es im eher bescheidenen Vorjahr bereits war“, so HDE-Präsident Alexander von Preen. Nach der aktuellen HDE-Umfrage bewerten 42 Prozent der befragten Handelsunternehmen ihre derzeitige Geschäftslage als schlecht. Bei fast zwei Dritteln der Befragten hat sich die Geschäftslage im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verschlechtert. Vor einem Jahr lag dieser Wert noch bei 51 Prozent. Im Ergebnis stehen häufig rückläufige Gewinne. 69 Prozent berichten von gegenüber dem Vorjahr gesunkenen Gewinnen. „Das Problem für viele Unternehmen sind die steigenden Kosten für Beschäftigung, Energie und Wareneinkauf - bei gleichzeitig stagnierenden Umsätzen“, so von Preen weiter.

Und auch der Blick auf die kommenden Monate fällt nicht positiv aus: Für das laufende Jahr rechnen 65 Prozent der Befragten mit Umsätzen leicht oder deutlich unter Vorjahr. Im vergangenen Jahr lag dieser Wert bei 53 Prozent. Nur 18 Prozent gehen von Umsatzsteigerungen im Vergleich zu 2025 aus. Der HDE hält angesichts der aktuellen Lage an seiner bereits Anfang des Jahres getroffenen Prognose für das laufende Jahr fest und kalkuliert somit mit einem nominalen Umsatzplus im Einzelhandel in Deutschland von zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt wird der Einzelhandel in diesem Jahr demnach 697,4 Milliarden Euro umsetzen. Davon entfallen 601,1 Milliarden Euro auf den stationären Einzelhandel und 96,3 Milliarden Euro auf den Online-Handel.

„Der Einzelhandel ist wichtiger Wirtschaftsfaktor und eine wichtige Säule für die gesamte Gesellschaft. Das große Engagement der Branche in den Innenstädten, in der kommunalen Arbeit vor Ort und in Ehrenämtern ist für alle unverzichtbar. Auch deshalb muss die Politik nun sehr schnell die richtigen Entscheidungen treffen und umsetzen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern“, so der HDE-Präsident weiter. Die jüngsten Einigungen der Koalition seien dabei ein wichtiger erster Schritt, es gebe aber nach wie vor sehr viel mehr zu tun.

Zudem warnt der HDE ausdrücklich vor einer Abschaffung von oder Verschlechterungen bei den Minijobs. „800.000 Minijobber im Einzelhandel und viele Unternehmen in der Branche sind auf einen vernünftigen und zukunftssicheren Umgang mit dieser Beschäftigungsform angewiesen. Da sollte die Politik nicht mit den Lebensmodellen vieler Menschen spielen“, so von Preen. Darüber hinaus brauche es einen verbindlichen Deckel von 40 Prozent bei den Lohnnebenkosten.