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(c) Deutscher Textilreinigungsverband e.V.
20.03.2020

Mittelständische Wäschereien beklagen bis zu 100 Prozent Umsatzeinbußen

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Die Auswirkungen der Corona-Krise und der Beschlüsse der Bundesregierung zum Verbot touristischer Hotelübernachtungen und größerer Versammlungen hat bereits dramatische Auswirkungen auf die kleinen und mittelständischen Wäschereien und textilen Dienstleister.

Bei einer Blitzumfrage des DTV unter Mitgliedern, die Ihre Umsätze vorwiegend aus dem Hotellerie und Gastronomiegeschäft erzielen, ergab sich ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von über 60 %. Zugleich gingen dabei die Arbeitsstunden um ca. 45 % zurück. Die Tendenz ist steigend. Einige Betriebe haben bereits einen Totalausfall zu verzeichnen. Hinzu  kommt, dass Kunden zunehmend Zahlungen später leisten wollen. Viele Betriebe befürchten, dass es zu Ausfällen kommen wird, weil Kunden aus dem Hotellerie- und Gastronomiegeschäft zahlungsunfähig werden könnten.

Erste Wäschereien haben bereits jetzt Liquiditätsprobleme und werden kurzfristig und schnell Unterstützung benötigen, um überleben zu können.

Hotels, Caterer, Restaurants und Gastronomiebetriebe generieren bereits jetzt weit weniger Umsatz und können ihre Dienstleister teils nur verzögert bezahlen.
Da laut einer Angabe des DEHOGA-Verbands der Umsatzrückgang dort schon vor dem Verbot der touristischen Übernachtungen und den Versammlungsverboten bei bis zu 80 % lag, wird sich die Situation auch für die Wäschereien, die diese Betriebe mit sauberer Wäsche versorgen, deutlich verschärfen.

Die Kosten der Wäschereien - die Personalkosten von Hotelwäschereien betragen etwa 50% - sowie Darlehen für Textilien und Maschineninvestitionen – treiben die Unternehmen bei dem wegbrechenden Umsatz in größte Liquiditätsprobleme.

Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben ein "Maßnahmepaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus" vorgestellt. Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst u.a. folgende Maßnahmen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld und Arbeitszeitenregelung
  • Liquiditätshilfen durch Stundung von Steuerzahlungen
  • Bestehende Programme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite

Der DTV fordert von der Politik insbesondere schnelles Handeln auch für die kleineren und mittelständischen Unternehmen wie Wäschereien und textile Dienstleister:

  • Die Kreditvergabe über Bürgschaftsbanken ist kompliziert und langwierig und hilf in der aktuellen Situation nicht. Hier bedarf es schneller Soforthilfen in Form von Finanzspritzen und Zuschüssen, um akuten Liquiditätsproblemen begegnen zu können
  • Die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist für viele kleinere Betriebe neu und kompliziert. Es bedarf eines praxisgerechten Handelns der Arbeitsagenturen. Anzeigen und Anträge müssen schnellstens bearbeitet und beantwortet werden.

· Gleiches gilt bei der Stundung von Steuerzahlungen. Auch hier ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe durch die Finanzämter notwendig.

 

Quelle:

Deutscher Textilreinigungsverband e.V.

Floor & More – DOMOTEX 2020 zeigt ganzheitliche Gestaltung von Boden, Wand und Decke (c) Wicanders
Wicanders Dekwall Hawai Natural DTX 2020
03.12.2019

Floor & More – DOMOTEX 2020 zeigt ganzheitliche Gestaltung von Boden, Wand und Decke

Das aktuelle Leitthema der DOMOTEX 2020, die vom 10. bis 13. Januar in Hannover stattfindet, lautet „ATMYSPHERE“. Unter diesem Motto inszeniert die Weltleitmesse für Teppiche und Bodenbeläge die unterschiedlichen Aspekte des persönlichen Wohlbefindens in den Räumen, in denen wir leben und arbeiten. Ein Aspekt ist „Floor & More“: als Wand- und Deckenverkleidungen schaffen Teppiche, Korkelemente oder Designpanels eine ganzheitliche Gestaltung sowie eine in sich stimmige individuelle Raumatmosphäre zum Wohlfühlen, wie Produkte von Ausstellern der DOMOTEX zeigen.

Oriental Weavers stellen Wandteppiche her, mit denen man Räume in einem stilistisch aufeinander abgestimmten Look einrichten kann – Produkte für den Boden und die Wände aus einer Hand. „Seychelles“ heißt ein moderner Webteppich mit stimmungsvoll abstrahiertem Motiv in kühlen Farbtönen, der in fünf verschiedenen Größen gefertigt wird. In Kombination mit dem Kissenbezug „Kelim“ im Vintage Design und in warmen Farben, der besonders gut zu Bodenbelägen mit Orientmustern passt, lassen sich harmonische Raumatmosphären gestalten.

Das aktuelle Leitthema der DOMOTEX 2020, die vom 10. bis 13. Januar in Hannover stattfindet, lautet „ATMYSPHERE“. Unter diesem Motto inszeniert die Weltleitmesse für Teppiche und Bodenbeläge die unterschiedlichen Aspekte des persönlichen Wohlbefindens in den Räumen, in denen wir leben und arbeiten. Ein Aspekt ist „Floor & More“: als Wand- und Deckenverkleidungen schaffen Teppiche, Korkelemente oder Designpanels eine ganzheitliche Gestaltung sowie eine in sich stimmige individuelle Raumatmosphäre zum Wohlfühlen, wie Produkte von Ausstellern der DOMOTEX zeigen.

Oriental Weavers stellen Wandteppiche her, mit denen man Räume in einem stilistisch aufeinander abgestimmten Look einrichten kann – Produkte für den Boden und die Wände aus einer Hand. „Seychelles“ heißt ein moderner Webteppich mit stimmungsvoll abstrahiertem Motiv in kühlen Farbtönen, der in fünf verschiedenen Größen gefertigt wird. In Kombination mit dem Kissenbezug „Kelim“ im Vintage Design und in warmen Farben, der besonders gut zu Bodenbelägen mit Orientmustern passt, lassen sich harmonische Raumatmosphären gestalten.

„Kelim“, in drei Größen erhältlich, besteht aus einer strapazierfähigen Mischung aus Chenille, Viskose und Polyester und kann auch als Sitzkissen genutzt werden. „Dekwall“ von Wicanders, eine Marke der  AMORIM Deutschland GmbH, ist ein von der Natur inspiriertes Programm mit Wandelementen auf Kork-Basis, die es in einer Vielzahl an Mustern, Texturen, Farben und Formen gibt. Kombiniert mit den Korkböden des Herstellers lassen sich interessante Interieurs schaffen, bei denen der Boden auf Wunsch optisch in die Wandgestaltung übergeht oder auch nur eine Wand im Raum als Eyecatcher mit Dekwall-Elementen gestaltet ist. Durch das natürliche und nachhaltige Material Kork sind die Module geeignet, eine komfortable Wohn- oder Arbeitsatmosphäre zu schaffen, bei der Geräusche gedämpft sind. Zudem wirkt das Material wärmedämmend. Die lebendig strukturierten Wandlösungen von Wicanders bestehen aus zwei Korklagenund sind pflegeleicht sowie hypoallergen.

Mit den „SwissClic-Panels“ von Swiss Krono lassen sich ganzheitliche Raumkonzepte unkompliziert realisieren: Das präzise Clic-System ermöglicht die einfache und s chnelle Montage ohne Spezialwerkzeuge. An Wand und Decke werden die einzelnen Elemente nahezu fugenlos zu einer Fläche zusammengesetzt. Die Panels kann man durch eine spezielle Grundierfolie in einer umfassenden Farbpalette streichen. Darüber hinaus gibt es sie in authentischer Holzoptik sowie mit einer rauen Betonoberfläche für unterschiedlichste Interior Design Konzepte. Die Oberflächen der Elemente sind widerstandsfähig, sie sind leicht zu pflegen und auch als geräuschabsorbierende Akustik-Verkleidungen erhältlich, die den Lärmpegel im Raum um bis zu 50 Prozent mindern. Moderne Beläge für Boden, Wand und Decke, mit denen sich ganzheitlich gestaltete Interieurs zum Wohlfühlen gestalten lassen, präsentiert die DOMOTEX dem Publikum vom 10. bis 13. Januar auf dem Messegelände in Hannover. Passend zum Leitthema „ATMYSPHERE“ zeigen Aussteller dort innovative Produkte, mit denen man in sich stimmig gestaltete Innenräume schaffen kann – Floor & More.

Gesamtmasche Grafik: Gesamtmasche e.V.
05.08.2019

Gesamtmasche e.V.: Maschenindustrie mit Zwischenhoch

Die Unternehmen der deutschen Maschenbranche vermelden zum dritten Quartal ein zufriedenstellendes Geschäft. In die Zukunft blicken sie jedoch mit Sorge. „Unsere Umsätze im Inland und international haben sich stabil entwickelt. Unsere Erträge stehen aber weiter unter großem Druck, und das verschlechterte Klima in der Gesamtwirtschaft wirkt sich auf unsere Auftragslage aus“, kommentiert Präsidentin Martina Bandte das Ergebnis der Geschäftsklima-Umfrage von Gesamtmasche im Juli.

Der Geschäftsklima-Index stieg im Juli auf ein sommerliches Zwischenhoch von 13,56 Punkten - von 5,09 Indexpunkten im April. Mit ihren Umsätzen im Inland wie im Ausland zeigen sich alle Umfrageteilnehmer zufrieden. Allerdings klagen die Firmen über eine fortgesetzt schwache Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnet die Branche mit Konsumzurückhaltung und erwartet rückläufige Umsätze insbesondere im Inland. An eine Verbesserung der Margen glauben angesichts gestiegener Produktionskosten nur knapp 7 Prozent der befragten Unternehmen.

Die Unternehmen der deutschen Maschenbranche vermelden zum dritten Quartal ein zufriedenstellendes Geschäft. In die Zukunft blicken sie jedoch mit Sorge. „Unsere Umsätze im Inland und international haben sich stabil entwickelt. Unsere Erträge stehen aber weiter unter großem Druck, und das verschlechterte Klima in der Gesamtwirtschaft wirkt sich auf unsere Auftragslage aus“, kommentiert Präsidentin Martina Bandte das Ergebnis der Geschäftsklima-Umfrage von Gesamtmasche im Juli.

Der Geschäftsklima-Index stieg im Juli auf ein sommerliches Zwischenhoch von 13,56 Punkten - von 5,09 Indexpunkten im April. Mit ihren Umsätzen im Inland wie im Ausland zeigen sich alle Umfrageteilnehmer zufrieden. Allerdings klagen die Firmen über eine fortgesetzt schwache Ertragslage. Für die kommenden Monate rechnet die Branche mit Konsumzurückhaltung und erwartet rückläufige Umsätze insbesondere im Inland. An eine Verbesserung der Margen glauben angesichts gestiegener Produktionskosten nur knapp 7 Prozent der befragten Unternehmen.

Quelle:

Gesamtmasche e.V.

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen ©BTE
BTE Logo
18.12.2017

BTE: Vorgaben des Streitbeilegungsgesetzes unbedingt umsetzen

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

  • Viele mittelständische Händler betroffen

Bereits seit dem 1. Februar 2017 müssten gemäß den Regelungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (§§ 36, 37 VSBG) tausende Einzelhändler die Verbraucher informieren, ob und ggf. bei welcher Schlichtungsstelle das Unternehmen im Streitfall an einem Streitbeilegungsverfahren teilnimmt. Dies ist jedoch nach BTE-Recherchen von etlichen betroffenen Unternehmen noch nicht umgesetzt worden.

Hinweis: Die Informationen müssen schon vor Entstehen einer Streitigkeit erfolgen, wenn das Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt und eine Website (auch ohne Einkaufsmöglichkeit!) unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Die Information über die Streitbeilegung muss dann auf der Website bzw. in den AGB veröffentlicht werden. Mitglieder im Einzelhandelsverband können ein Merkblatt des HDE Handelsverband Deutschland mit Details zu den neuen Vorgaben und Hinweise zur rechtskonformen Umsetzung downloaden unter www.einzelhandel.de.

Rechtlich bislang immer noch nicht endgültig geklärt ist, ob die Informationspflicht auch für Unternehmensauftritte bei Plattformen wie Facebook oder Instagram gilt. Die Rechtsprechung in dieser Frage ist uneinheitlich. Die Tendenz scheint aber dahin zu gehen, dass eine entsprechende Verlinkung auf den Plattformen notwendig ist.

Fazit: Die Informationspflichten sollten unbedingt beachtet werden. Denn versäumt ein Unternehmer die vorgeschriebenen neuen Verbraucherinformationen, kann er nach dem Unterlassungsklagegesetz abgemahnt werden. Der Verbraucher kann zudem ggf. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher oder vertraglicher Pflichten geltend machen. Es besteht zudem bei einem Verzicht auf die vorgeschriebenen Informationen der Verbraucher die Gefahr, dass gegen den Unternehmer ein kostenpflichtiges Streitbeilegungsverfahren eingeleitet (§ 30 Abs. 5 S. 2 VSBG) und anschließend - ggf. sogar ohne seine aktive Mitwirkung - einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet wird (§ 30 Abs. 4 VSBG).

Weitere Informationen:
BTE Einzelhandel
Quelle:

BTE e.V.

Neue Fakten aus Europas Sweatshops © Public Eye
Näherinnen in der Armutsfalle: Neue Fakten aus Europas Sweatshops
09.11.2017

Näherinnen in der Armutsfalle: Neue Fakten aus Europas Sweatshops

Zürich/Lausanne - Ein neuer Bericht der Clean Clothes Campaign dokumentiert Hungerlöhne in der Textilindustrie von Ost- und Südosteuropa. In der Ukraine etwa verdienen viele Arbeiterinnen trotz Überstunden nur 89 Euro im Monat. Ein existenzsichernder Lohn, von dem eine Familie leben kann, müsste fünf Mal höher sein. Auch das Schweizer Unternehmen Triumph lässt in der Ukraine unter solchen Bedingungen produzieren.

Der veröffentlichte Report „Europas Sweatshops“ zeigt schwere Missstände in den Produktionsstätten internationaler Modekonzerne in Ost und Südosteuropa auf. Die Befragung von über 100 ArbeiterInnen in Schuh- und Modefabriken in Ungarn, Serbien und der Ukraine offenbart, dass viele massive Überstunden leisten müssen, um überhaupt ihre Produktionsvorgaben zu schaffen. Doch auch dann verdienen sie kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Für die Bekleidungsindustrie sind die Länder Ost- und Südosteuropa ein Billiglohnparadies. Viele werben mit „Made in Europe“ und suggerieren, in Europa würde fair produziert. Doch viele der dortigen 1,7 Millionen ArbeiterInnen leben in bitterer Armut, sind überschuldet und überarbeitet.

Zürich/Lausanne - Ein neuer Bericht der Clean Clothes Campaign dokumentiert Hungerlöhne in der Textilindustrie von Ost- und Südosteuropa. In der Ukraine etwa verdienen viele Arbeiterinnen trotz Überstunden nur 89 Euro im Monat. Ein existenzsichernder Lohn, von dem eine Familie leben kann, müsste fünf Mal höher sein. Auch das Schweizer Unternehmen Triumph lässt in der Ukraine unter solchen Bedingungen produzieren.

Der veröffentlichte Report „Europas Sweatshops“ zeigt schwere Missstände in den Produktionsstätten internationaler Modekonzerne in Ost und Südosteuropa auf. Die Befragung von über 100 ArbeiterInnen in Schuh- und Modefabriken in Ungarn, Serbien und der Ukraine offenbart, dass viele massive Überstunden leisten müssen, um überhaupt ihre Produktionsvorgaben zu schaffen. Doch auch dann verdienen sie kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Für die Bekleidungsindustrie sind die Länder Ost- und Südosteuropa ein Billiglohnparadies. Viele werben mit „Made in Europe“ und suggerieren, in Europa würde fair produziert. Doch viele der dortigen 1,7 Millionen ArbeiterInnen leben in bitterer Armut, sind überschuldet und überarbeitet.

Die gesetzlichen Mindestlöhne, die oft auch die tatsächlichen Löhne der häufig erfahrenen und qualifizierten Beschäftigten sind, variieren netto zwischen 89 EUR in der Ukraine und 374 EUR in der Slowakei. Damit Arbeiter/innen Existenzlöhne erhalten, von denen eine Familie ihre Grundausgaben decken kann, müssten die Gehälter vier bis fünf Mal höher sein, in der Ukraine etwa 438 Euro. Die gesetzlichen Mindestlöhne in der Region liegen sogar unter den offiziellen Existenzminima und Armutsschwellen der Länder. In jener ukrainischen Fabrik etwa, in der Triumph schon seit Jahren fertigen lässt, kommt über die Hälfte der Befragten in der regulären Arbeitszeit nicht mal auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Viele der Interviewten beklagen sich zudem über Hitze und gefährliche Chemikalien, schlechte Hygiene, unbezahlte Überstunden und respektlose ManagerInnen. Es herrscht durchgängig ein Klima der Angst und ständigen Drohung mit Kündigung und Verlagerung. Hauptprofiteure vom Billiglohnsystem in der Region sind internationale Modekonzerne. Die untersuchten Fabriken produzieren u.a. für Benetton, Esprit, GEOX, Triumph und Vero Moda. Die Clean Clothes Campaign fordert diese Unternehmen auf, endlich existenzsichernde Löhne zu zahlen und gemeinsam mit den Zulieferfabriken die aufgedeckten Missstände zu beseitigen.

Weitere Informationen:
Clean Clothes Campaign
Quelle:

Public Eye

BTE e.V.
BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
24.07.2017

Verärgerung über „Outlet-Lüge“: Minderwertige Markenware und Fake-Reduzierungen in FOC

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Dass in Factory Outlet Center (FOC) nicht selten minderwertige Ware mit durchgestrichenen Mondpreisen angeboten werden, hat der Modehandel zumindest schon geahnt. Einen weiteren Beleg für diese These lieferte am 5. Juli 2017 der WDR in dem 45-minütigen TV-Beitrag „Die Outlet-Lüge“, der am gleichen Tag in einer 3-minütigen Kurzversion auch im ARD-Magazin „Brisant“ gezeigt wurde. Etliche verärgerte Modehändler wollen den Link zu der Sendung in der WDR-Mediathek www1.wdr.de/verbraucher/geld/outlet-shopping-nrw-116.html zur Information ihrer Kunden auf ihrer Website oder auf Facebook posten.

Die Redakteure, die bei ihren Recherchen vom BTE unterstützt wurden, zeigten anhand von Stichproben, dass in den FOC in Roermond (NL), Bad Münstereifel und Ochtrup Bekleidung angeboten wurde, die im Vergleich zu der „regulären“ Ware von schlechterer Qualität ist. Betroffen waren Artikel der Marken Hallhuber, Hugo Boss, Levis, Polo Ralph Lauren, Puma und Tommy Hilfiger. Zudem waren die durchgestrichenen Preise anscheinend so nicht verlangt worden, was inzwischen teilweise von der Wettbewerbszentrale abgemahnt wurde.

Das Problem: Bei einer entsprechenden Klage muss nachgewiesen werden, dass der beanstandete Artikel vorher tatsächlich nicht zu dem höheren Preis angeboten wurde. Dies ist extrem schwierig, da es keine rechtlichen Vorgaben gibt, in welchem Umfang oder wie lange der durchgestrichene Preis offiziell gegolten haben muss.

Ungeachtet der rechtlichen Durchsetzbarkeit: Minderwertige Ware als vermeintliches Marken-Schnäppchen an unkritische bzw. unwissende Kunden zu verkaufen, ist kein nachhaltiges Geschäftsmodell und läuft einer kompetenten Markenführung zuwider. Es ist vielmehr Betrug am Kunden – und am Handel, da es die Preisgestaltung des seriösen Modehändlers diskreditiert und die viel beschworene Partnerschaft ad absurdum führt. Offenkundige Qualitätsunterschiede müssen im Sinne einer kompetenten Markenführung gegenüber dem Endkunden - und auch dem Handelskunden - offen kommuniziert werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass weitere entsprechende Medien-Berichte folgen werden!

Abschließend liefert der WDR-Bericht brisante Hintergründe für die Beurteilung geplanter Outlet-Center: Danach ist in den Mietverträgen der FOC in der Regel vorgeschrieben, dass dort überwiegend Ware aus den Vorsaisons oder mit Fehlern verkauft werden soll. Ein Marktkenner berichtete allerdings, dass dies kaum kontrolliert werde, weil Mieter und Vermieter daran kein Interesse haben. Dabei ist eine solche Beschränkung ein wichtiges Argument bei der Genehmigung eines FOC, um den betroffenen Handel zu beruhigen. Erlöschen dadurch eventuell sogar die Betriebsgenehmigungen? Hier müsste man die örtlichen Aufsichtsbehörden stärker in die Pflicht nehmen!

Weitere Informationen:
Outlet Schnäppchen
Quelle:

BTE Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels
BDSE Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels
An Lyskirchen 14
50676 Köln