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08.12.2022

Bevölkerungsumfrage: Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln Masken nach jedem Gebrauch

BVMed: „Masken müssen korrekt angewendet werden“

Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln ihre FFP2-Maske nach jedem Gebrauch. 9 Prozent der Bevölkerung wechseln die Maske so selten wie möglich, über 18 Prozent tragen überhaupt keine Maske. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). 2.500 Personen wurden zwischen dem 28. und 29. November 2022 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Einwohner Deutschlands ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.

„Medizinische Masken schützen bei richtiger Anwendung sehr gut vor Infektionen. Wichtig ist, die Hinweise der Profis zum richtigen Umgang mit Masken und die Hygieneregeln zu beachten“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

BVMed: „Masken müssen korrekt angewendet werden“

Nur 10 Prozent der Deutschen wechseln ihre FFP2-Maske nach jedem Gebrauch. 9 Prozent der Bevölkerung wechseln die Maske so selten wie möglich, über 18 Prozent tragen überhaupt keine Maske. Das ergab eine repräsentative Befragung des Meinungsforschungsunternehmens Civey im Auftrag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). 2.500 Personen wurden zwischen dem 28. und 29. November 2022 befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Einwohner Deutschlands ab 18 Jahren. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse liegt bei 3,3 Prozent.

„Medizinische Masken schützen bei richtiger Anwendung sehr gut vor Infektionen. Wichtig ist, die Hinweise der Profis zum richtigen Umgang mit Masken und die Hygieneregeln zu beachten“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

In Teilen des öffentlichen Raumes gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen bzw. einer FFP2-Maske. Nach der BVMed-Umfrage sind die häufigsten Wechselgründe: Wenn die Maske verschmutzt ist (50,8 Prozent), kaputt gegangen ist (41,3 Prozent), schlecht riecht bzw. unhygienisch ist (37,0 Prozent) oder wenn die Maske durchfeuchtet ist (35,6 Prozent).

Unterschieden werden OP-Masken bzw. medizinische Masken (Mund-Nasen-Schutz) und Atemschutzmasken.

  • OP-Masken dienen vor allem dem Schutz der Umgebung vor Keimen, die Träger:innen beispielsweise durch Atmen oder Niesen verteilen könnte.
  • Atemschutzmasken hingegen dienen dem Schutz der Träger:innen vor Viren. Bei den Atemschutzmasken gibt es wiederum verschiedene Gruppen. Zum Schutz vor Viren und Mikroorganismen sind grundsätzlich Masken mit einem Partikelfilter geeignet. Dazu zählen unter anderem sogenannte Partikelfiltrierende Halbmasken, besser bekannt als FFP-Masken.

Genutzt werden von den Menschen aktuell vor allem FFP2-Masken. Sie sind nur dann wirksam, wenn sie korrekt angelegt werden.

  • Vor dem Aufsetzen der Maske sollten die Hände gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Desinfektionsmittel gereinigt werden.
  • Die Maske muss gemäß der ihr beiliegenden Anleitung aufgesetzt werden. Sie muss Mund und Nase vollständig abdecken.
  • Es muss sichergestellt sein, dass keine Lücken zwischen Gesicht und Maske vorhanden sind.
  • FFP2-Masken sollten grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.
Weitere Informationen:
BVMed FFP-2 Masken Einwegmasken
Quelle:

BVMed | Bundesverband Medizintechnologie e.V.

07.10.2022

BVMed unterstützt GKV-Vorschlag zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, die Mehrwertsteuer auf Arznei- und Hilfsmittel einheitlich abzusenken.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten sei es notwendig, mit einem einheitlichen Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten zu sorgen. Als Beispiele nannte der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze hätten. Für Hüft- und Knieimplantate gelte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, wie beispielsweise einem Hüftkopf, zähle dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen gebe es in der Praxis immer wieder Abgrenzungs- und Definitionsprobleme. „Wir sollten die jetzige Diskussion nutzen, um hier endlich Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen“, so Möll.

Die BVMed-Expert:innen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Änderung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie (Richtlinie [EU] 2022/542) vom April 2022, die bis spätestens Ende 2024 national umgesetzt werden muss. Die EU-Richtlinie eröffnet die Möglichkeit für einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz nicht nur „für Arzneimittel, die für ärztliche und tierärztliche Zwecke verwendet werden, einschließlich der Erzeugnisse für Zwecke der Empfängnisverhütung und der Monatshygiene sowie absorbierende Hygieneprodukte“, sondern auch „für medizinische Geräte, Vorrichtungen, Produkte, Artikel, Hilfsmittel und Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutzmasken, die üblicherweise für die Verwendung in der Gesundheitsversorgung oder für den Gebrauch von Behinderten bestimmt sind, Gegenstände die wesentlich sind um eine Behinderung auszugleichen oder zu bewältigen, sowie die Anpassung, Instandsetzung, Vermietung und Leasing solcher Gegenstände.“

„Die EU ermöglicht einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel und Medizinprodukte. Der Vorschlag ist sinnvoll, denn er entlastet die Krankenkassen und Krankenhäuser und sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Herstellern. Ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz muss endlich umgesetzt werden!“, so BVMed-Geschäftsführer Möll.

Quelle:

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.

Martin Dulig (rechts), Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides für den Aufbau des Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungszentrums für Schutzausrüstungen gegen Infektionserreger an den Geschäftsführenden Kaufmännischen Direktor des Sächsischen Textilforschungsinstitutes e. V. (STFI), Andreas Berthel. Foto: SMWA/Jungmann.
06.10.2020

Beratungszentrum für Schutzausrüstungen erhält Förderung vom Freistaat Sachsen

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Die Maskenpflicht hilft während der Corona-Pandemie, die Ausbreitung der Viren einzudämmen. Viele Schutzfunktionen von Atemschutzmasken sind materialseitig vorgegeben und werden bereits am Ausgangsmaterial oder an den Materialverbunden ermittelt. Ist dies erfolgt, besteht für die nachfolgende Stufe der Konfektion einer Maske die berechtigte Möglichkeit einer auch am Endprodukt vorhandenen Schutzfunktion. Diese muss jedoch unabdingbar am gesamten Schutzsystem (z. B. der Atemschutzmaske) nachgewiesen, d. h. geprüft und nachfolgend zertifiziert sein. Daher müssen für Forschung und Entwicklung von Spinnvlies- oder Meltblown-Vliesstoffen bzw. deren Verbünde Möglichkeiten geschaffen werden, die eine über alle Prozessstufen vom Material bis zum Endprodukt reichende Bewertung der Schutzfunktion verlässlich erlauben.

Das Sächsische Textilforschungsinstitut e. V. (STFI) verfügt über verschiedene Prüfmethoden und -geräte zur Materialklassifizierung hinsichtlich Staubpartikel-Filtrationsleistung (Druckdifferenz, Abscheidegrad fester Partikel, Porengrößenanalyse) sowie ausgewählte Anzug- und Flächenprüfungen zum Chemikalienschutz. Technik für eine anforderungsgerechte Prüfung der für Atemschutz erforderlichen Einsatzmaterialien ist gegenwärtig aber weder in Sachsen noch im Institut verfügbar.

„Das ist ein Zustand, der sich in Zukunft ändern muss.“ so Andreas Berthel, Geschäftsführender Kaufmännischer Direktor des STFI. „Daher haben wir beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) den Antrag zum Aufbau eines Forschungs- Entwicklungs- sowie Beratungszentrums für Schutzausrüstung gegen Infektionserreger gestellt.“

Im Mittelpunkt steht dabei der Aufbau eines Prüfstandes für Atemschutzmasken und sonstiger medizinischer Schutzausrüstung. Damit wird auch dem Wunsch des Bundes entsprochen, dass die Bundesländer Möglichkeiten zur Überprüfung von Atemschutzmasken, auch über jetzige Krisensituationen hinaus, schaffen.

Zur Jahresmitgliederversammlung des Verbandes der Nord- Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e. V. (vti) am 24.09.2020 wurde der Grundstein für das Projekt gelegt. Martin Dulig, sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr überreichte Andreas Berthel einen Förderbescheid vom SMWA. Mit Mitteln der Landestechnologieförderung und mit einem GRW-Investitionszuschuss wird das Vorhaben des Sächsischen Textilforschungsinstitutes unterstützt, um die dringend benötigten Prüfkapazitäten zur Zertifizierung von FFP-Masken zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu schaffen.

 

Weitere Informationen:
STFI Masken Atemschutzmasken
Quelle:

Sächsisches Textilforschungsinstitut e.V. (STFI)

27.07.2020

Chemiefaserindustrie braucht „Luft zum Atmen“

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) standen insbesondere die Auswirkungen der Sars-CoV-2-Pandemie im Vordergrund.

Mit einem Durchmesser von nur 125 nm veränderte das aus der Volkrepublik China stammende Sars-CoV-2 Virus („Corona“) die Welt. Wertschöpfungsketten rissen, Produkte auch für den alltäglichen medizinischen Bedarf wurden Mangelware. Dabei handelte es sich nicht um teure Produkte der sog. Apparatemedizin, sondern um textile Schutzmasken im Wert von weniger als einem Euro. Die gegenseitige Abhängigkeit und auch der Wettbewerb verschiedener Staaten untereinander wurden deutlich, insbesondere auch die Abhängigkeit von chinesischer Produktion. Obwohl eine globale Arbeitsteilung ökonomisch sinnvoll sei, werde offensichtlich, wie fragil wirtschaftliche Abhängigkeiten in Krisenzeiten sein könnten und wie schnell Volkswirtschaften in eine Rezession gerieten, wenn Produkte aus systemrelevanten Bereichen nicht mehr vor Ort hergestellt würden, stellte die IVC fest.

Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Industrievereinigung Chemiefaser e. V. (IVC) standen insbesondere die Auswirkungen der Sars-CoV-2-Pandemie im Vordergrund.

Mit einem Durchmesser von nur 125 nm veränderte das aus der Volkrepublik China stammende Sars-CoV-2 Virus („Corona“) die Welt. Wertschöpfungsketten rissen, Produkte auch für den alltäglichen medizinischen Bedarf wurden Mangelware. Dabei handelte es sich nicht um teure Produkte der sog. Apparatemedizin, sondern um textile Schutzmasken im Wert von weniger als einem Euro. Die gegenseitige Abhängigkeit und auch der Wettbewerb verschiedener Staaten untereinander wurden deutlich, insbesondere auch die Abhängigkeit von chinesischer Produktion. Obwohl eine globale Arbeitsteilung ökonomisch sinnvoll sei, werde offensichtlich, wie fragil wirtschaftliche Abhängigkeiten in Krisenzeiten sein könnten und wie schnell Volkswirtschaften in eine Rezession gerieten, wenn Produkte aus systemrelevanten Bereichen nicht mehr vor Ort hergestellt würden, stellte die IVC fest.

Auch die Chemiefaserindustrie gehört zu den Branchen, die entlang vieler Wertschöpfungsketten systemrelevante Produkte herstellt. Im Zeichen der Corona-Pandemie stehen hier vor allem Chemiefasern im Vordergrund, die zur Herstellung von Desinfektionstüchern, Inkontinenzprodukten, Luftfiltern, Atemschutzmasken und dazu passenden Abdeckvliesen sowie Verbandsstoffen und sonstigen medizinischen Produkte eingesetzt werden.

Mitgliedsbetriebe der IVC, die vor der Corona-Pandemie noch kurz vor der Insolvenz standen, hätten nun volle Auftragsbücher. Gäbe es diese Produktionsstätten nicht mehr, würde die bundesweite Tragepflicht von Mund-Nasenschutzmasken mangels Menge an dafür notwendigen Chemiefasern auf dünnem Eis stehen.

Die Erkenntnis über die Notwendigkeit einer europäischen Produktion scheine bei den europäischen Institutionen, speziell der European Chemicals Agency (ECHA), noch nicht angekommen zu sein, bemängelt die IVC. Man ignoriere Aussagen internationaler Experten und riskiere bewusst eine Schließung oder Abwanderung der Produktionsstätten aus Europa. Dabei habe schon die Finanzkrise in den Jahren 2008 und 2009 den positiven Beitrag einer industriellen europäischen Produktion zum Erhalt der wirtschaftlichen Stabilität aufgezeigt.

Die wirtschaftliche Situation der gesamten Chemiefaserindustrie werde trotz der Systemrelevanz auch in Corona-Zeiten bis aufs Äußerste strapaziert. Die Chemiefaserindustrie braucht „Luft zum Atmen“, die ihr jedoch durch die Zunahme an wettbewerbsverzerrenden europäischen Regularien genommen werde, beklagt der Verband. Zum Patienten dürfe sie aber nicht werden. Die europäische Bevölkerung habe den Wert einer vor Ort produzierenden Branche erkannt. Nun hoffe die Chemiefaserbranche auf rechtzeitigen Erkenntnisgewinn auch in der europäischen Bürokratie.

 

 

Quelle:

Industrievereinigung Chemiefaser e.V.

VDMA: Masken-Produktion: Ohne Textilmaschinen läuft nichts (c) VDMA Textilmaschinen
21.07.2020

VDMA: Masken-Produktion: Ohne Textilmaschinen läuft nichts

  • Schutzmasken, Alltagsmasken, Desinfektionstücher und OP-Kittel sind in Zeiten von Corona gefragte Güter.
  • Bei ihrer Herstellung stehen Textilmaschinen am Anfang der Produktionskette.

Die Herstellung des textilen Ausgangsmaterials ist der erste Schritt der meistens mehrstufigen Produktionsverfahren. Mitglieder des VDMA Textilmaschinen stehen am Anfang dieser technologischen Kette.

Bei Schutzmasken geht es los mit der Produktion des Filtermaterials, das für Mund-Nasen-Schutzmasken sowie Atemschutzmasken FFP2 und FFP3 aus feinporigem Vliesstoff besteht, um Corona-Viren abfangen zu können. Neben den dafür zum Einsatz kommenden Anlagen, Maschinen und Komponenten sorgt Mess- und Regeltechnik für höchste Qualität wichtiger Parameter wie Flächengewicht und Luftdurchlässigkeit. An die Vliesstoffe für die Atemschutzmasken werden ebenso hohe Qualitätsanforderungen gestellt, wie an die Maske – um den Schutz des Maskenträgers zu gewährleisten.

  • Schutzmasken, Alltagsmasken, Desinfektionstücher und OP-Kittel sind in Zeiten von Corona gefragte Güter.
  • Bei ihrer Herstellung stehen Textilmaschinen am Anfang der Produktionskette.

Die Herstellung des textilen Ausgangsmaterials ist der erste Schritt der meistens mehrstufigen Produktionsverfahren. Mitglieder des VDMA Textilmaschinen stehen am Anfang dieser technologischen Kette.

Bei Schutzmasken geht es los mit der Produktion des Filtermaterials, das für Mund-Nasen-Schutzmasken sowie Atemschutzmasken FFP2 und FFP3 aus feinporigem Vliesstoff besteht, um Corona-Viren abfangen zu können. Neben den dafür zum Einsatz kommenden Anlagen, Maschinen und Komponenten sorgt Mess- und Regeltechnik für höchste Qualität wichtiger Parameter wie Flächengewicht und Luftdurchlässigkeit. An die Vliesstoffe für die Atemschutzmasken werden ebenso hohe Qualitätsanforderungen gestellt, wie an die Maske – um den Schutz des Maskenträgers zu gewährleisten.

Mitglieder des VDMA Textilmaschinen haben in kürzester Zeit auf neue Bedürfnisse reagiert und neue Technologien für gewirkte, gestrickte und gewebte Mund-Nasen-Masken entwickelt, die ohne Nähaufwand hergestellt werden können. Für Mund-Nasen-Schutzmasken, FFP2-Masken und Mund-Nasen-Masken kommen auch andere, vielfältige Materialien und -kombinationen zum Einsatz (Vliesstoffe, Gewebe, Gewirke, Gestricke und Laminate daraus). Zum Tragen der Masken werden elastische Bänder benötigt, für deren Herstellung mehrere Verbandsmitglieder Technologien zur Verfügung stellen.

Materialien für Masken können mit Textilchemikalien antiviral und antibakteriell ausgerüstet werden. Hierzu bieten Mitgliedsfirmen des VDMA Auftragssysteme, die entsprechende Chemikalien auf Warenbahnen applizieren. Wie bereits erwähnt, ist bei Medizinprodukten die Qualitätssicherung extrem wichtig. Hierzu bieten VDMA-Mitgliedsfirmen Softwaresysteme, mit denen jede Maske durch den gesamten Produktionsprozess rückverfolgbar ist.

Auch für das Konfektionieren von Atemschutzmasken bieten VDMA-Mitglieder z. T. kurzfristig entwickelte Lösungen an. Damit können Atemschutzmasken hergestellt werden, die die einschlägigen Normen sowie höchste Qualitätsansprüche von Kunden und Marktaufsicht erfüllen. Dies gilt für Anlagen zur Produktion von Mund-Nasen-Schutz wie für FFP-Masken. Am Ende der Produktionskette kommen Maschinen zum Verpacken von Masken in Einzel- oder Mehrstückverpackungen zum Einsatz.

In Pandemie-Zeiten steigt auch die Nachfrage nach Schutzkitteln (sogenannte OP-Kittel). Das gleiche gilt für Desinfektionstücher. Auch für diese textilen Produkte stellen VDMA-Mitglieder maßgeschneiderte Maschinen zur Produktion bis hin zur Verpackung her. Die Qualität der Produkte wird mit Hilfe von Mess- und Regeltechnik sichergestellt.

Der VDMA Textilmaschinen hat im Zuge der Corona-Krise eine neue Web-Veranstaltungsreihe "Textile Machinery Webtalk" gestartet. Darin stellen Experten von bis zu drei VDMA-Mitgliedsunternehmen ihre innovativen Technologien in maximal 90 Minuten zu einem bestimmten Thema vor und stehen den Teilnehmern für Fragen zur Verfügung. Die Vorträge werden in englischer Sprache gehalten. Die Teilnahme an den Web-Veranstaltungen ist kostenfrei.

Themen der ersten beiden Webtalks waren:
“Technologies for the production of melt-blown nonwovens for respiratory protection masks (FFP masks and surgical masks).”  
“Technologies for the production of respiratory protection masks (FFP masks and surgical masks).”

Das Format wird gut angenommen. An den beiden ersten Webtalks nahmen jeweils rund 180 Personen aus mehr als 30 Ländern teil. Der VDMA erreicht mit diesem Format sowohl Textil- und Vliesstoffhersteller, die bereits diese Produkte herstellen als auch Unternehmen, die in neue Geschäftsfelder investieren wollen.

Das nächste Webtalk findet am 23. Juli 2020 von 14.00 bis 16.00 Uhr zum aktuellen Thema „Technology solutions to produce fully-fashioned community face masks” statt. Hierzu werden Experten von KARL MAYER, STOLL by KARL MAYER und Jakob Müller ihre Technologien zur Herstellung textiler Alltagsmasken einem internationalen Fachpublikum vorstellen. Interessenten können sich hier registrieren:

 

Quelle:

VDMA Textilmaschinen

(c) Waschbär GmbH
03.04.2020

Hygienische Wäsche für Krankenhäuser

DTV: "Für die Politik nicht systemrelevant"

Die COVID-19-Pandemie rückt die Versorgung von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit einwandfrei sauberer und hygienischer Wäsche in den Fokus. In Deutschland werden rund 95 % der Krankenhäuser von textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Für diese wird zunehmend schwierig, ausreichend Infektionsschutz-Ausrüstungen zu bekommen.

Die Politik reagiere schleppend und sehe diese Versorgung nicht als system-relevant an, moniert DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher: „Private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen versorgen täglich 500.000 Krankenhausbetten, 1,3 Millionen Pflegende und 1 Millionen Alten- und Pflegeheimbewohner in Deutschland mit sauberer Wäsche und Bekleidung. Und das soll während einer Pandemie nicht systemrelevant sein? Eine solche Einschätzung der Bundesregierung ist mir unbegreiflich und gefährdet die Arbeit von Ärzten, Pflegern und vielen anderen wichtigen Berufsgruppen.“

DTV: "Für die Politik nicht systemrelevant"

Die COVID-19-Pandemie rückt die Versorgung von Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen mit einwandfrei sauberer und hygienischer Wäsche in den Fokus. In Deutschland werden rund 95 % der Krankenhäuser von textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Für diese wird zunehmend schwierig, ausreichend Infektionsschutz-Ausrüstungen zu bekommen.

Die Politik reagiere schleppend und sehe diese Versorgung nicht als system-relevant an, moniert DTV-Geschäftsführer Andreas Schumacher: „Private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen versorgen täglich 500.000 Krankenhausbetten, 1,3 Millionen Pflegende und 1 Millionen Alten- und Pflegeheimbewohner in Deutschland mit sauberer Wäsche und Bekleidung. Und das soll während einer Pandemie nicht systemrelevant sein? Eine solche Einschätzung der Bundesregierung ist mir unbegreiflich und gefährdet die Arbeit von Ärzten, Pflegern und vielen anderen wichtigen Berufsgruppen.“

Desinfektionsmittel, Atemschutzmasken und Schutzbekleidung sind aktuell überall knapp. Momentan sind Wäschereien aber nicht als systemrelevante Einrichtungen und somit nicht als Bedarfsstellen definiert. Somit könne es schon in den nächsten Tagen passieren, dass Wäscherei-Mitarbeiter möglichen Ansteckungen schutzlos ausgeliefert sind. Für diejenigen, die mit potenziell kontaminierten Textilien – etwa aus Krankenhäusern – umgehen müssen, fordert der Branchenverband DTV einen schnellen Zugriff auf angemessene Schutzausrüstung.

Um dies zu gewährleiten, bemüht sich der DTV seit Wochen um eine Einstufung als „system-relevant“ und eine Aufnahme in die Liste der kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Dies würde einen erleichterten Zugang zu Desinfektionsmitteln und Atemschutzmasken gewährleisten. Und nur so können Wäscherei-Mitarbeiter ihre Kinder in der Notfallbetreuung unterbringen. Schon jetzt fällt in den Betrieben durch Kita- und Schulschließungen das Personal (Frauenquote in den Betrieben bei 2/3) massiv aus.

Seit rund drei Wochen liege der Bundesregierung ein Positionspapier des Verbandes vor. Doch das Bundesministerium für Gesundheit nimmt Wäschereien und textilen Dienstleister nicht in die Liste auf, sondern verweist auf die Länder- bzw. kommunale Ebene.

Der DTV und seine Betriebe versuchen, gemeinsam mit Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten, Feuerwehren und anderen, den kommunalen Verwaltungen die Systemrelevanz der Branche nahe zu bringen. Derzeit sei die Handhabung in den verschiedenen Ländern und Kommunen vollkommen unterschiedlich.

„Jede Wäscherei muss vor Ort um die Systemrelevanz betteln. Ob die Versorgung in den nächsten Wochen damit gewährleistet wird, hängt nun stark von den einzelnen Entscheidungsträgern in den Kommunen ab“, so Schumacher.
„Das macht die Sache weder einfacher noch schneller“, so Schumacher. Der DTV kann nicht nachvollziehen, dass eine schnelle Reaktion selbst in der Krise nicht möglich ist. Die Wäschereibetriebe, die mit Hochdruck die Versorgung der Krankenhäuser und Pflegeheime sicherstellen, würden im Stich gelassen. Und das obwohl die Einrichtungen schon innerhalb weniger Tage ohne Bekleidung und Wäsche dastehen könnten.

Weitere Informationen:
Wäscherei Hygiene
Quelle:

DTV Deutscher Textilreinigungsverband