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13.01.2022

BTE-Unternehmerumfrage 2022 gestartet

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 

Wie bewerten Sie das Jahr 2021 und die Aussichten für 2022? Wie ist ihre Lagersituation bei Herbst- und Winterware? Rechnen Sie mit Verzögerungen und Ausfällen bei der Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Herbst/Winter 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige der Fragen aus der aktuellen BTE-Unternehmerumfrage. Jedes Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, einige Fragen über das Jahr 2021 sowie seine Pläne und Erwartungen für 2022 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt. Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden. Der BTE bittet um Beantwortung bis 28. Januar 2022 und um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der Branche zu erhalten und die Wünsche und Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Februar veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

12.01.2022

BTE begrüßt BGH-Urteil zur Mietminderung

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Der BTE begrüßt das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.01.2022, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Es ist nur fair, dass die Kosten und Nachteile einer erzwungenen Schließung auf Mieter und Vermieter verteilt werden. Von dem Urteil können tausende Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäfte profitieren, die vor allem in den Innenstädten oft hohe Mieten zahlen und sich längst nicht immer mit ihren Vermietern über eine Mietminderung während des Lockdowns einigen konnten.“

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

06.01.2022

BTE: Textilien/Bekleidung sind „notwendiger Bedarf“

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 

Kurz vor Jahresende hatte die Klage eines Modehändlers dazu geführt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Beschränkung aufgehoben hat. Begründung: Die in der bayerischen Verordnung auftauchende Formulierung „Geschäfte, die der Deckung des täglichen Bedarfs dienen“, sei so zu verstehen, dass auch Bekleidungsgeschäfte unter die Ausnahme von der 2G-Regelung fallen, weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne.
 
Allerdings differieren die Verordnungen der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Begrifflichkeiten. Meist ist hier von „Grundbedarf“ oder „notwendigem Bedarf“ die Rede, so dass man für Klagen in anderen Bundesländern die bayerische Argumentation nicht einfach übernehmen kann.
 
Zur Unterstützung klagewilliger Unternehmen hat der BTE daher ein Argumentationspapier erstellt, das die Notwendigkeit regelmäßiger Käufe von Textilien und Bekleidung (inkl. Schuhen) verdeutlicht. Es zeigt auf, dass die Mehrzahl der jährlich fast 60 Mode- und Textilkäufe der Bundesbürger bedarfsgetrieben ist, weil die Artikel z.B. verschleißen oder nicht mehr passen. Es eignet sich ggf. auch zur Vorbereitung von Gesprächen mit dem eigenen Landtagsabgeordneten über die unakzeptable Ungleichbehandlung von Einzelhandelsbranchen.
 
Hinweis: Das Argumentationspapier ist auf www.bte.de (Startseite: Informationen für die Branche) abrufbar. Der BTE ist als Verband selbst nicht klageberechtigt.

Weitere Informationen:
2G Klage Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

21.12.2021

BTE fordert 2G-Abschaffung und Erstattung der Kosten

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 

  • Sorge um verängstigte Mitarbeiter

Der stationäre Bekleidungs-, Schuh- und Lederwareneinzelhandel befindet sich aktuell in einer dramatischen und vielfach existenzbedrohenden Situation. Mit dem Anstieg der Inzidenzen im Herbst sind die Frequenzen in den Innenstädten und den Modegeschäften stark eingebrochen. „Speziell in Standorten mit 2G-Beschränkung kommen im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit nicht einmal mehr die Hälfte der Kunden“ berichtete BTE-Präsident Steffen Jost (Modehäuser Jost, Grünstadt) anlässlich einer digitalen BTE-Pressekonferenz am 14. Dezember.
 
Der Frequenzverlust wirkt sich auch auf die Umsätze aus. Die Einbußen lagen hier zuletzt bei rund einem Drittel gegenüber 2019. Tatsächlich haben die allermeisten stationären Mode-, Schuh- und Lederwarengeschäfte aktuell noch nicht einmal die Umsätze des bereits katastrophalen ersten Corona-Jahres 2020 erreicht. Jost: „Derzeit geht der BTE davon aus, dass die Umsätze zum Jahresende rund fünf Prozent unter 2020 landen werden. Und 2020 gab es branchenweit bereits einen Umsatzeinbruch in Höhe von 25 Prozent.“
 
Der BTE fordert daher als Hilfe für die stark geschädigten Unternehmen der Branche, dass die Schäden der Lockdowns und der aktuellen Einschränkungen endlich erstattet werden. „Hier müssen die aktuellen Hilfsprogramme unbedingt angepasst werden,“ verlangt Jost. „Vor allem die derzeitige Eintrittsschwelle von 30 Prozent Umsatzverlust liegt viel zu hoch“.
 
In der Mode-, Schuh- und Lederwarenbranche herrscht zudem weitgehend Unverständnis und Entsetzen über die erneuten Einschränkungen durch die 2G-Regelung. „Wir haben den Eindruck, dass unsere Geschäfte erneut das Bauernopfer sind, damit die Politik Aktivität und Handlungsstärke demonstrieren kann,“ kritisiert BTE-Präsident Jost.
 
Als Leidtragende der aktuellen Regelungen sieht BTE-Vizepräsident Andreas Bartmann (Fa. Globetrotter, Hamburg) vor allem die Verkaufskräfte. „Diese werden aktuell vielfach Opfer wüster Beschimpfungen und Pöbeleien, vor allem unsere Mitarbeiterinnen haben daher regelrecht Angst“, berichtet Bartmann. Schließlich sind nach BTE-Schätzungen deutlich mehr als die Hälfte der rund 60.000 Mode-, Schuh- und Lederwarenläden üblicherweise nur mit maximal zwei oder drei Personen besetzt, nicht selten sogar nur mit einer Person. „Der Staat lässt unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier buchstäblich im Stich. Hier benötigen wir zeitnah Lösungen!“, verlangt Bartmann.
 
Der BTE fordert daher von der Politik die Abschaffung der unsinnigen 2G-Beschränkungen und die Erstattung der angefallenen Kosten bzw. Verluste. Sollte dies kurzfristig nicht zu realisieren sein, müssen zumindest die Kontrollen – z.B. mit 2G-Bändchen und in Form von Stichproben – erheblich erleichtert werden. BTE-Präsident Jost: „Unsere Mitarbeiter sind keine Hilfspolizisten und können solche hoheitlichen Aufgaben nicht übernehmen!“
 
Harsche Kritik äußert der BTE auch an der willkürlich erscheinenden Festlegung, welche Sortimente von den einzelnen Bundesländern als lebensnotwendig erachtet werden. Während z.B. in Bayern die Schuhgeschäfte ohne Beschränkungen öffnen dürfen, fallen diese in allen anderen Bundesländern unter die 2G-Regelungen. „Wir halten die bundesweite Freistellung von 2G für Schuhgeschäfte für absolut notwendig. Insbesondere Kinder brauchen wegen schnell wachsender Füße zum Teil sehr oft und kurzfristig neue Schuhe“, konstatiert BTE-Präsidiumsmitglied Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). „Es darf nicht sein, dass Kinder mit deformierten Füßen dafür bezahlen, dass ihre Eltern sich nicht impfen lassen wollen oder können!“

Weitere Informationen:
BTE Stationärer Einzelhandel
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

03.12.2021

BTE plädiert für zentrale 2G-Prüfungen durch Kommunen und City-Marketing

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 

In Anbetracht der Herausforderungen, die sich infolge der beschlossenen 2G-Prüfungen im Einzelhandel für die Unternehmen ergeben, fordert der BTE die Unterstützung der City-Organisationen sowie der Kommunen. BTE-Hauptgeschäfts-führer Rolf Pangels: „Vor allem die Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler in Innenstädten stehen vor großen Herausforderungen, weil sie vielfach z.B. zusätzliches Personal für die Prüfungen und die Dokumentation benötigen. Hinzu kommen aktuell noch unklare Vorschriften bzw. Vorgaben, die eine Vorbereitung auf die anstehenden Aufgaben erschweren.“
 
Der BTE fordert daher, den ohnehin durch die Pandemie stark geschädigten City-Handel mit pragmatischen Lösungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben zu entlasten. „Denkbar sind zentrale, gemeinschaftliche Prüfungen mit z.B. Zugangsbändchen, wie sie bereits auf Weihnachtsmärkten oder in Einkaufszentren praktiziert werden,“ regt Pangels an. Denn damit entfallen für den Handel teure und für den Kunden lästige Mehrfachprüfungen. „Das wäre eine sinnvolle Aufgabe für die Kommunen und das City-Marketing“.  
 
Üblicherweise besuchen die meisten Verbraucher in den Innenstädten mehr als ein Geschäft. Nach BTE-Erkenntnissen gehen die Kunden allein beim Modeshopping im Durchschnitt bereits in mehr als drei Textilgeschäfte. „Im Weihnachtsgeschäft dürfte die Zahl der besuchten Läden noch höher liegen“, meint Pangels.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

02.12.2021

BTE kritisiert 2G-Regelung scharf und fordert Schadenersatz

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 

Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der Ministerpräsidentenrunde und der Bundeskanzlerin beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel aufs Schärfste. Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssten nun grundlos dafür büßen, dass die Politik es nicht geschafft habe, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, zürnt BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt.
 
Zur Eindämmung der Pandemie sei die Zugangsbeschränkung im Handel für Ungeimpfte ohnehin untauglich. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen hätten mehrfach belegt, dass der Handel kein Infektionstreiber ist. „Speziell in Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel waren die Kundenfrequenzen in den letzten Wochen zudem extrem gering, während sich z.B. in Bussen und Bahnen oder auch in anderen Geschäften weiterhin die Kunden drängeln dürfen“, bemerkt Jost. „Anscheinend will die Politik mit diesem sinnlosen Aktionismus vom eigenen Versagen ablenken, zu der ich ausdrücklich auch die unterbliebene flächendeckende Ausstattung der Schulen mit geeigneten Lüftungsanlagen zähle.“   
 
Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist der nun zu erwartende Kundenschwund um weitere 30 Prozent als Folge der 2G-Einschränkung dramatisch und existenzbedrohend. Schließlich ist es seit dem Frühjahr 2020 nunmehr die vierte Saison in Folge, die durch fragwürdige und jetzt womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert werde, so der Verband. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten vermelden aktuell hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50 Prozent. Da die Kosten unverändert bleiben, landet der betroffene Handel damit zwangsläufig tief in den roten Zahlen. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30 Prozent unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, prognostiziert Steffen Jost.
 
Der BTE-Präsident fordert die Politik daher auf, den Modehandel nicht weiter zum Opfer der verfehlten Impf-Kampagne zu machen. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft. Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens ist vor diesem Hintergrund das Mindeste, was wir von der Politik verlangen!“, fordert Jost

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

22.11.2021

Steffen Jost als BTE-Präsident wiedergewählt

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 

  • Neue Mitglieder im erweiterten BTE-Präsidium

Wenige Tage nach der rechtskräftigen Verschmelzung der Handelsverbände Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) auf den BTE fand am 19. November 2021 die diesjährige Delegiertenversammlung des neuen BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren in digitaler Form statt. Dabei wurden im Rahmen der Regularien u.a. Vorstand und Geschäftsführung entlastet sowie der Etat für 2022 verabschiedet.
 
Zudem stand eine turnusmäßige Wahl des BTE-Präsidiums an, das im Zuge der Verschmelzung gemäß der neuen BTE-Satzung vergrößert wurde. Dabei wurde Steffen Jost in seinem Amt bestätigt, ebenso Andreas Bartmann (Globetrotter Ausrüstung, Hamburg) als Vizepräsident.
 
Neu ins Präsidium gewählt wurden von der BTE-Delegiertenversammlung Jürgen Ahrens (Fa. Hagemeyer, Minden), Carlo Focke (Fa. Bruns, Neuruppin) und Mark Rauschen (Fa. L&T Lengermann & Trieschmann, Osnabrück), aus dem BLE-Vorstand die bisherige Präsidentin Nina Kiesow (Kiesow seit 1851, Kleve) und Michael Genth (Leder Spahn, Saarbrücken) sowie aus dem Schuhfachhandel Carsten Obermeier (Schuh-Neumann, Hannover). Wiedergewählt wurden Karin Busnel-Knappertsbusch (Galeria, Essen), Adrian Cüppers (Ernsting‘s family, Coesfeld), Martin Knauff (Wohnen&Sparen, Bad Hersfeld), Lars Messerich (Modehaus Messerich, Bitburg), Jens Ristedt (Ristedt City Modehaus, Bremen) und Volker Warth (Fa. Keller-Warth, Biberach).
 
Aus dem BTE-Präsidium ausgeschieden sind Andrea Benker-Ritter (Kurtenbach, Limburg) und Andreas Kleine (Fa. Bruno Kleine, Harsewinkel), die nicht mehr kandidierten. Steffen Jost bedankte sich bei beiden für ihre langjährige engagierte Mitarbeit zum Wohle der Branche. Außerdem würdigte er die Verdienste der langjährigen BDSE-Präsidentin Brigitte Wischnewski (Schuhhaus Meyer, Lübbecke), die nicht für das BTE-Präsidium kandidierte.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.11.2021

Black Friday: BTE warnt vor rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Risiken

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Eine unlängst veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hat für einige Verwirrung und falsche Aussagen in einigen Medien geführt. So wurde mitunter fälschlicherweise berichtet, dass die Marke „Black Friday" generell gelöscht worden sei. Tatsächlich gilt das BGH-Urteil (Beschluss vom 27.5.2021, Az.: I ZB 21/20) lediglich für Handelsdienstleistungen im Bereich Elektro- und Elektronikwaren sowie einige Werbedienstleistungen.

Das bedeutet: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday" ist in anderen Warenbereichen, wie z.B. Textilien, Bekleidung, Schuhe oder Lederwaren, weiterhin wirksam. Wer sich am diesjährigen „Black Friday" beteiligen will, der am Donnerstag, dem 25. November 2021, um 19 Uhr startet, sollte die Entwicklung der Rechtslage im Auge behalten und/oder ein entsprechendes Abkommen mit dem Plattformanbieter www.blackfridaysale.de schließen.

Ob es angesichts der aktuellen Lieferschwierigkeiten und ggf. teilweisen Warenknappheit betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, bereits Ende November erste und womöglich umfangreiche Preissignale zu setzen, sollte jeder Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler überdies kritisch hinterfragen. Angesichts der nach wie vor schlechten Ertragssituation als Folge des langen Lockdowns und gleichzeitig prognostizierter Preissteigerungen auf der Beschaffungsseite dürften frühe und breite Reduzierungen in diesem Jahr besonders problematisch sein. Allenfalls gezielte Angebote und Rabatte auf echte Altware oder schlecht laufende Artikel könnten nach Meinung des BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren Ende November betriebswirtschaftlich angeraten sein.

Weitere Informationen:
Black Friday
Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

(c) BTE. Bereits am 20. August unterschrieben (v.l.) Nina Kiesow (BLE-Präsidentin), Brigitte Wischnewski (BDSE-Präsidentin) und Steffen Jost (BTE-Präsident), den Verschmelzungsvertrag.
16.11.2021

BTE fusioniert mit BDSE und BLE zum BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

Am 15. November hat das Vereinsregister Köln die Verschmelzung des Bundesverbands des Deutschen Schuheinzelhandels e.V. (BDSE) und des Bundesverbands des Deutschen Lederwaren-Einzelhandels e.V. (BLE) auf den BTE rechtswirksam in das Vereinsregister eingetragen. Neuer Name des fusionierten Verbandes ist „Bundesverband des Deutschen Textil-, Schuh- und Lederwareneinzelhandels e.V. (BTE), die meist verwendete Kurzform lautet „BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren“. Die Verschmelzung ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 erfolgt.
 
Vorausgegangen waren am 20. August drei außerordentliche digitale Delegiertenversammlungen von BTE, BDSE und BLE, die ohne Gegenstimmen die Verschmelzung auf den BTE beschlossen. Zudem hat die digitale BTE-Delegiertenversammlung eine Satzungsänderung mit der entsprechenden Namensänderung beschlossen.
 
Ziel der Verschmelzung ist es, die bereits seit Jahren enge Zusammenarbeit mit einem gemeinsamen Büro und Geschäftsführungen in Personalunion weiter zu intensivieren, zu vereinfachen und vor allem zum Wohle der Textil-, Schuh- und Lederwarenbranche effizienter zu gestalten. Die zentralen Gründe:
 

  • Verbandsstrategisch: Die Landesverbände der Einzelhandelsorganisation, die gleichzeitig auch die Mitgliedsverbände von BTE, BDSE und BLE sowie des Handelsverband Deutschland HDE sind, wünschen zur Optimierung eine Fusion der Bundesfachverbände.
  • Sortimentspolitisch: In allem drei Branchen haben sich die Sortimente in den letzten Jahren weiter vermischt. Immer mehr Handelsunternehmen führen mittlerweile Textilien, Schuhe und Lederwaren.
  • Kosten: Durch die Zentralisierung interner (Verwaltungs-)Dienste wird der bürokratische Aufwand gesenkt  
  • Effizienz: Durch die größere Einheit werden Doppelarbeiten vermieden und die Interessenvertretung des Textil-, Schuh- und Lederwarenhandels vor dem Hintergrund immer größer werdender politischer und wirtschaftlicher Verbundräume gestärkt.

 
Auch nach der Verschmelzung wird es eine eigene Facharbeit für die Sortimentsbereiche Schuhe und Lederwaren geben. Dazu werden eigene Arbeitskreise für Schuhe und für Lederwaren gegründet sowie das BTE-Präsidium um Vertreter aus dem spezialisierten Schuh- und Lederwarenhandel erweitert.

Weitere Informationen:
BTE
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

(c) Messe Düsseldorf/ctillmann
29.10.2021

Fazit A+A 2021: Safety First wichtiger denn je

  • Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit rücken weiter in den Fokus von Gesellschaft und Politik

Die A+A 2021 – internationale Leitmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – ging nach vier Tagen am 29. Oktober erfolgreich zu Ende. Insgesamt kamen 1.204 Aussteller aus 56 Nationen und mehr als 25.000 Fachbesucher zur wichtigsten Branchenmesse nach Düsseldorf.
Mehr denn je steht die Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt. „Der Mensch zählt“, so das Motto der A+A, erfährt zurzeit einen enormen Bedeutungszuwachs. Die Themen Pandemie und Hygiene spielten neben den aktuellen Entwicklungen rund um innovative Schutzausrüstungen eine zentrale Rolle auf der A+A 2021. Aber auch Megatrends wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit gehörten zu den Schwerpunktthemen der diesjährigen Leitmesse.

  • Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit rücken weiter in den Fokus von Gesellschaft und Politik

Die A+A 2021 – internationale Leitmesse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – ging nach vier Tagen am 29. Oktober erfolgreich zu Ende. Insgesamt kamen 1.204 Aussteller aus 56 Nationen und mehr als 25.000 Fachbesucher zur wichtigsten Branchenmesse nach Düsseldorf.
Mehr denn je steht die Gesundheit des Menschen im Mittelpunkt. „Der Mensch zählt“, so das Motto der A+A, erfährt zurzeit einen enormen Bedeutungszuwachs. Die Themen Pandemie und Hygiene spielten neben den aktuellen Entwicklungen rund um innovative Schutzausrüstungen eine zentrale Rolle auf der A+A 2021. Aber auch Megatrends wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit gehörten zu den Schwerpunktthemen der diesjährigen Leitmesse.

Die Aussteller waren sehr zufrieden mit dem Verlauf der A+A 2021. 94% bestätigen jetzt bereits, dass sie zur A+A 2023 wieder vertreten sein werden. Mehr als 25.000 Fachbesucherinnen und Fachbesucher aus Deutschland und dem europäischen Ausland besuchten die internationale Fachmesse sowie den 37. Internationalen Kongress für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Sie informierten sich über die neuesten Trends in den Bereichen des Arbeitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Sicherheitsmanagements im Betrieb. Deutlich über 90% gaben an, dass sie ihre Messebesuchsziele erreicht haben und gaben eine sehr gute Gesamtbeurteilung ab.

„Dem Wunsch unserer Aussteller nach einer Plattform für den persönlichen Austausch und Produktpräsentationen, die alle Sinne ansprechen, sind wir sehr gerne nachgekommen. Wir sind mehr als zufrieden mit dem Ausgang der Messe und bedanken uns herzlich für das uns entgegengebrachte Vertrauen“, resümiert Erhard Wienkamp, Geschäftsführer der Messe Düsseldorf GmbH. „Wir freuen uns über den erfolgreichen Verlauf der A+A und das damit verbundene, positive Signal an alle Branchen, die bei unseren Messen am Standort Düsseldorf vertreten sind.“

Der A+A Kongress wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Basi) ausgerichtet und in diesem Jahr auch in Teilen ins Netz gestreamt. Dr. Christian Felten, Geschäftsführer der Basi, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis des hybriden Kongressangebotes: „Wir sind froh, dass wir unsere Gäste und Referierenden bei einem Präsenzkongress begrüßen konnten, der seinen Namen verdiente: Eine vierstellige Zahl von Teilnehmenden (rund 1.500) erlebte beim 37. A+A Kongress eine Vielzahl qualitativ hochwertiger Beiträge und tauschte sich endlich wieder vor Ort aus. Im Rahmen der aktuellen Pandemie-Bedingungen haben wir uns auf wesentliche Themen konzentriert. Wichtig waren klassische Bereiche wie die Belastung durch krebserzeugende Gefahrstoffe oder Muskel-Skelett-Erkrankungen, die durch die Arbeit bedingt sind. Im Zentrum des Publikumsinteresses standen aber ebenso Themen wie das sichere und gesunde Arbeiten in internationalen Lieferketten, New Work, mobiles Arbeiten und Probleme durch die Digitalisierung am Arbeitsplatz.“ Dazu zählen nach Worten von Dr. Felten etwa psychische Belastungen im Homeoffice. In diesem Zusammenhang wurden im Kongress hilfreiche Lösungen präsentiert. Dank der digitalen Möglichkeiten konnten erstmal Referierende aus aller Welt zugeschaltet werden. Sie stellten ihre wissenschaftlichen Beiträge zum Thema Arbeitsschutz via Bildschirm in Düsseldorf vor und diskutierten diese mit den Anwesenden.

A+A zeigte Trends der Zukunft
Von der Innovationsfähigkeit der anwesenden Aussteller und deren Lösungen für die Zukunft konnten sich die Fachbesucher unter anderem in der Start-Up Zone überzeugen. Ob Gesundheits-App, innovative Dienstleistungen oder Hightech-Textilien und Wearables: Die Start-ups auf der A+A 2021 bereicherten das Angebot der Leitmesse durch neue Ideen. Wie die Zukunft der Arbeit und der Prävention mittels Exoskeletten aussehen wird, vermittelten zahlreiche Aussteller sowie das Fraunhofer IPA in und um den Robotics Park. An den Mitmach-Stationen konnten die Fachbesucher die unterstützende Funktion der Exoskelette in verschiedensten Arbeitssituationen hautnah erleben. Dazu gehörten rückenbelastende Arbeitsprozesse aus der Logistik, Montagetätigkeiten in Überkopfpositionen und Arbeitsabläufe aus dem Schweißer-Beruf in Zwangspositionen. Zudem fand mit dem Exoworkathlon eine Live-Studie während der A+A 2021 statt, bei der wissenschaftlich untersucht wurde, inwieweit Exoskelette die Muskel- und Skelettbelastungen verringern und die Leistungsfähigkeit erhöhen.

Die nächste A+A findet vom 24. bis 27. Oktober 2023 statt.

Weitere Informationen:
A+A
Quelle:

Messe Düsseldorf

06.10.2021

BTE-Veranstaltung: Mitarbeiter aus dem Lockdown-Modus befreien

Der BTE bietet ein BTE-POTENZIAL-FÜHRUNGSTRAINING  am 16.11.2021 in Köln an. Zielsetzung ist, Mitarbeiter aus dem Lockdown-Modus zu befreien befreien.

Seit Monaten sind Textil- und Modegeschäfte wieder ohne Einschränkungen geöffnet und auch die meisten Kunden gehen wieder gerne im stationären Handel einkaufen. Doch zu viele Mitarbeiter befinden sich nach Monaten in Kurzarbeit mental immer noch im Lockdown-Modus, obwohl gerade jetzt die Kunden eine Top-Performance und einen echten persönlichen und emotionalen Mehrwert gegenüber dem Online-Einkauf erwarten.

Als Unternehmer oder Führungskraft muss man hier durch gezieltes Training und Motivation schnellstens gegensteuern, da im umsatzstarken Jahresendspurt brauchen alle Unternehmen motivierte Mitarbeiter bzw. Teams, um verlorengegangenes Umsatzpotenzial zurückzuholen und das Jahr noch zu einem guten Ende zu führen.  

Der BTE bietet ein BTE-POTENZIAL-FÜHRUNGSTRAINING  am 16.11.2021 in Köln an. Zielsetzung ist, Mitarbeiter aus dem Lockdown-Modus zu befreien befreien.

Seit Monaten sind Textil- und Modegeschäfte wieder ohne Einschränkungen geöffnet und auch die meisten Kunden gehen wieder gerne im stationären Handel einkaufen. Doch zu viele Mitarbeiter befinden sich nach Monaten in Kurzarbeit mental immer noch im Lockdown-Modus, obwohl gerade jetzt die Kunden eine Top-Performance und einen echten persönlichen und emotionalen Mehrwert gegenüber dem Online-Einkauf erwarten.

Als Unternehmer oder Führungskraft muss man hier durch gezieltes Training und Motivation schnellstens gegensteuern, da im umsatzstarken Jahresendspurt brauchen alle Unternehmen motivierte Mitarbeiter bzw. Teams, um verlorengegangenes Umsatzpotenzial zurückzuholen und das Jahr noch zu einem guten Ende zu führen.  

Wie man seine Mitarbeiter wieder auch das höchste Leistungsniveau katapultiert, zeigt das Potenzial-Führungstraining mit Potenzialentwickler und Kommunikationsprofi Andreas Nemeth am 16. November (10 bis 16 Uhr) in Köln. Es wird nach vielen Online-Meetings bewusst als Präsenz-Veranstaltung abgehalten, damit die Teilnehmer ihr volles Potenzial und Engagement entfalten können und live vor Ort erleben, wie man seine Mitarbeiter zur alten Leistungsstärke motiviert. Dabei werden folgende Themen behandelt:

  • Chancenorientiert führen – Frische Mitarbeiter-Energie erzeugen
  • Leistungsfreude kommt von Lebensfreude – Wie Sie die Leistungsfreude Ihrer Mitarbeiter steigern
  • Die Schnellstraße der Motivation – Der schnellste Weg der Mitarbeitermotivation
  • Motivierende Sprachmuster erzeugen den Unterschied – Nicht der Ton macht die Musik, sondern unsere Sprachmuster bestimmen den Motivationsgrad
  • Auf die mentale Einstellung kommt es an - Die Spielregeln erfolgreicher Mitarbeiterführung   

Anmeldeschluss ist der 10. November 2021. Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder im Einzelhandelsverband 299 EUR, sonst 399 EUR pro Person, jeweils zzgl. MwSt. Weitere Informationen und Anmeldung beim BTE, Alexandra Müller, Tel. 0221/921509-41, Fax -10, E-Mail: mueller@bte.de oder im Internet unter www.bte.de (Rubrik Veranstaltungen).

Quelle:

BTE e.V.

29.09.2021

BTE-Umfrage zur Liefersituation und Preisentwicklung

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Der BTE führt aktuell zusammen mit den Handelsverbänden Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) eine Umfrage zur aktuellen Liefersituation und der Preisentwicklung durch. Die sechs Fragen drehen sich um die derzeitigen Ausfälle bzw. Verzögerungen, um die Kommunikation der Lieferanten, um Maßnahmen zur Schließung von Sortimentslücken und um das Ausmaß der Preiserhöhungen.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende Oktober veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil- und Modefachhandel ist zur Teilnahme eingeladen Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der BTE-Homepage www.bte.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: BTE, E-Mail: info@bte.de. Der BTE bittet um eine Beantwortung bis 15. Oktober 2021.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

(c) BTE e.V.
27.09.2021

Konzentration im stationären Modehandel auf Rekordhöhe

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 

  • Immer mehr kleine Unternehmen verschwinden vom Markt

Der Netto-Umsatz des „stationären Einzelhandels mit vorwiegend Bekleidung“ ist im Vor-Corona-Jahr 2019 nach zwei Jahren des Rückgangs wieder leicht auf 32,1 Mrd. Euro gestiegen. Das zeigen die Zahlen der zuletzt vorgelegten Umsatzsteuerstatistik. Der bisherige Höchstwert von 33 Mrd. Euro aus dem Jahr 2016 konnte allerdings in 2019 nicht wieder erzielt werden.
 
Hauptgrund für diese Entwicklung ist - neben der Verdrängung durch Online-Vertriebsformen - das Verschwinden vor allem kleinerer Betriebe vom Markt. Viele mittelständische Unternehmen - auch aus Handwerk, Gastronomie und anderen Dienstleistungsbranchen – schließen aus Altersgründen ihr Geschäft. Denn immer weniger Mittelständler haben oder finden Interessenten für die Übernahme des eigenen Unternehmens.
 
Dieser Trend führt schon seit Jahren zu einer zunehmenden Markt-Konzentration innerhalb des stationären Bekleidungsfachhandels. Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro laut der Umsatzsteuerstatistik für 2019 nur noch 5,8 Prozent erreicht, liegt der Anteil der Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro mittlerweile bei dem Rekordwert von 61,4 Prozent.
 
Einher ging diese Entwicklung mit einem zahlenmäßigen Abschmelzungsprozess bei den kleinen Unternehmen: Waren im Jahr 2010 noch 18.869 Unternehmen mit Nettoumsätzen bis 0,5 Mio. Euro am Markt vertreten, so ist ihre Zahl im Jahr 2019 um   6.948 auf nur noch 11.921 gefallen. Das entspricht einem Rückgang von 37 Prozent.
 
Allein in 2019 schlossen 669 der kleineren Unternehmen (bis 0,5 Mio. Euro Netto-Umsatz) ihre Türen oder stiegen in die nächste Umsatzgrößenklasse auf. Insgesamt verschwanden im vorletzten Jahr per Saldo 714 selbstständige Bekleidungsgeschäfte vom Markt. Ende 2019 gab es damit insgesamt nur noch 15.032 Unternehmen im stationären Bekleidungshandel.
 
Dagegen stieg die Zahl der Großunternehmen (ab 100 Mio. Euro) von 2010 bis 2019 prozentual stark an, und zwar um mehr als 50 Prozent von 26 auf 40 Firmen. Und auch deren Nettoumsatz erhöhte sich im gleichen Zeitraum um über 50 Prozent.
 
Behaupten konnten sich in diesem Wettbewerbsumfeld die größeren Mittelständler in den Größenklassen zwischen 5 und 100 Millionen Euro Nettoumsatz. Von 2010 bis 2019 stieg deren Zahl leicht von 396 auf 399 Unternehmen. Und beim Umsatz konnten diese Modehäuser immerhin um rund 600 Millionen Euro bzw. zehn Prozent zulegen. Allerdings muss man hier einen Teil der Zuwächse wohl ausländischen Filialisten zurechnen, die nicht zum klassischen Mittelstand zählen.

Quelle:

BTE e.V.

27.09.2021

European Fashion Group hilft Kosten sparen

  • Kreditkarte: Oft zu hohe Disagios

Wenn der Umsatz stagniert, müssen die Kosten besonders unter die Lupe genommen werden. So zahlen immer noch viele Mode- und Textileinzelhändler zu hohe Kreditkarten-Disagios. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften (mit Kreditkarten-Volumina bis 100.000 Euro je Karte und Jahr) aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von 1,4 bis 1,8 Prozent in Rechnung gestellt. Selbst Disagios bis zu 2,8 Prozent kommen in Einzelfällen noch vor.
 

  • Kreditkarte: Oft zu hohe Disagios

Wenn der Umsatz stagniert, müssen die Kosten besonders unter die Lupe genommen werden. So zahlen immer noch viele Mode- und Textileinzelhändler zu hohe Kreditkarten-Disagios. Gemäß einer aktuellen EHI-Umfrage werden kleinen und mittleren Fachgeschäften (mit Kreditkarten-Volumina bis 100.000 Euro je Karte und Jahr) aktuell durchschnittliche Sätze bei VISA und Mastercard von 1,4 bis 1,8 Prozent in Rechnung gestellt. Selbst Disagios bis zu 2,8 Prozent kommen in Einzelfällen noch vor.
 
Über die beim BTE angesiedelte European Fashion Group (EFG) lassen sich in diesem Bereich Kosten sparen. Über deren Kooperationspartner können Kreditkarten-Disagiosätze von 0,68 bis 1,25 Prozent für private Kreditkarten von VISA und Mastercard realisiert werden. Reduzierte Transaktionsgebühren und Terminalmieten sowie Informationen, wie solche Vereinbarungen am vorteilhaftesten zu gestalten sind, sind weitere geldwerte Vorteile. Gegenüber den o. g. „Normalwerten“ können ein halber Prozentpunkt und mehr gespart werden, was bei einem Kreditkartenumsatz von z. B. 80.000 EUR einer Summe von rund 400 EUR entspricht. Die günstige EFG-Jahresgebühr liegt weit darunter.
 
Aktuelle Informationen über das gesamte EFG-Angebots-Spektrum, das zahlreiche Sonderkonditionen von EDV-Warenwirtschaft über Visual Merchandising bis hin zum Warenbezug (günstiger, gewichtsunabhängiger Paketbezug und –versand sowie Hängeversand) enthält, sind bei der EFG-Geschäftsstelle erhältlich. Alle Sonderkonditionen können gegen eine geringe Jahresgebühr genutzt werden. Weitere Informationen bei der EFG, Maria Bausch, Tel. 0221/921509-43, E-Mail: efg@bte.de oder im Internet unter www.efg-info.de.

Weitere Informationen:
European Fashion Group Kreditkarten
Quelle:

BTE e.V.

20.09.2021

Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfithandel

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

  • Neue BTE-Publikation über gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungs-Verfahren mit vielen Praxisbeispielen

Jedes Jahr stellen sich bei und nach der Inventur viele Fragen nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Aber noch nie war der richtige Umgang mit Teilwertabschlägen so relevant wie in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Abrechnung der Corona-Überbrückungshilfe (ÜBH) III, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten.

Das Konfliktpotenzial zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern beruht bekanntermaßen darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast bzw. aktuell auch zu höheren erstattbaren Fixkosten bei der ÜBH III führt. Da es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren gibt, reagieren Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch. Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen.

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE die aktuell erschienene Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief von einem der beiden Autoren an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater und Fach-Dozenten der LDT Nagold, Peter Anklam und Ulf Heitmann.

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!

Weitere Informationen:
Warenbewertung Teilwert-Abschreibung
Quelle:

BTE / BDSE / BLE

06.09.2021

Am liebsten mit dem Auto zum Shoppen in die Stadt

BTE-Befragung: PKW ist wichtigstes Verkehrsmittel zum Besuch des innerstädtischen Modehandels

Der innerstädtische Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist nach wie vor existentiell darauf angewiesen, dass die Verbraucher ohne größere Mühen und Kosten den Weg zu den Geschäften finden. Wie wichtig dabei speziell die Anreise per PKW für auswärtige Besucher und Kunden ist, zeigt eine aktuelle Befragung des BTE aus dem Juli 2021. Dabei wurden rund 1.000 Besucher und Kunden des Modehandels in den Innenstädten sowie weitere 500 über ein Online-Panel nach ihrer Verkehrsmittelwahl befragt.

Die Ergebnisse:

BTE-Befragung: PKW ist wichtigstes Verkehrsmittel zum Besuch des innerstädtischen Modehandels

Der innerstädtische Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel ist nach wie vor existentiell darauf angewiesen, dass die Verbraucher ohne größere Mühen und Kosten den Weg zu den Geschäften finden. Wie wichtig dabei speziell die Anreise per PKW für auswärtige Besucher und Kunden ist, zeigt eine aktuelle Befragung des BTE aus dem Juli 2021. Dabei wurden rund 1.000 Besucher und Kunden des Modehandels in den Innenstädten sowie weitere 500 über ein Online-Panel nach ihrer Verkehrsmittelwahl befragt.

Die Ergebnisse:

  • Besucher und Kunden von außerhalb reisen zu 63 Prozent mit dem PKW an. Mit deutlichem Abstand folgen öffentliche Verkehrsmittel mit einem Anteil von 32 Prozent. Vergleichsweise wenig Bedeutung hat die Anreise mit dem Fahrrad (3 Prozent), zu Fuß (1 Prozent) oder Sonstige (1 Prozent).
  • Selbst bei Besuchern und Kunden aus der eigenen Stadt rangiert die Anreise per PKW mit 37 Prozent nur knapp hinter der ÖPNV-Nutzung (39 Prozent). Zu Fuß kommen hier 14 Prozent, per Fahrrad 8 Prozent, auf Sonstige entfallen 2 Prozent.

BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Wenn die Innenstädte nach den dramatischen Einbußen der Corona-Pandemie wieder eine Zukunft als Einkaufs- und Begegnungsorte haben sollen, darf deren Erreichbarkeit per PKW nicht weiter erschwert oder sogar gänzlich verhindert werden. Sinnvolle Verbesserungen beim ÖPNV oder bei Radwegen dürfen keinesfalls zu Lasten von PKW-Kunden gehen. Der BTE plädiert für einen sinnvollen Mix der Verkehrsträger.“

Besonders stark betroffen von einer PKW-restriktiven innerstädtischen Verkehrspolitik wären die meist noch gesunden und attraktiven Standorte mit einem großen Einzugsgebiet. Denn vor allem aus dem ländlichen Raum ist mangels attraktiver ÖPNV-Anbindung die Anreise per PKW oft alternativlos. Pangels: „Eine Diskriminierung dieses Verkehrsmittels würde unweigerlich zu einem weiteren Kundenschwund und einer zusätzlichen Abwanderung von Modekunden ins Internet führen, was viele Geschäfte weiter unter Druck setzen bzw. in den Ruin treiben dürfte.“ Schließlich sei die Mehrheit der Textil- und Modehäuser auf Besucherinnen und Besucher aus dem Umland zwingend angewiesen, allein die lokalen Kunden reichten als Geschäftsbasis nicht aus.

Pangels: „Der BTE wird sich gerade vor dem Hintergrund der aktuell wieder aufkommenden Diskussionen zu autofreien Innenstädten dafür einsetzen, dass die Innenstädte für die Verbraucher zum Modeeinkauf auch weiterhin gut mit dem PKW erreichbar bleiben.“

Quelle:

BTE e.V.

22.07.2021

-12 Mrd. Euro: Dramatische Umsatzverluste im Lockdown

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Anlässlich der Gallery Fashion & Shoes informierte Prof. Dr. Siegfried Jacobs, stv. Hauptgeschäftsführer des BTE e.V. über die Situation im Einzelhandel:

Dramatische Umsatzverluste im Lockdown
Der Einzelhandel mit Bekleidung gehört – neben Gastronomie und Tourismus - zu jenen Branchen, die unter dem Lockdown seit Ausbruch der Corona-Pandemie ganz besonders gelitten haben. Im vergangenen Jahr mussten die Modegeschäfte Umsatzeinbußen von annähernd 25 Prozent verkraften. Ähnlich hohe Umsatzverluste verbuchte der stationäre Schuheinzelhandel. Insgesamt ging der Verkauf von Bekleidung und Schuhen in den Fachgeschäften und Warenhausabteilungen im vergangenen Jahr um rund 12 Mrd. Euro auf nunmehr 42 Mrd. Euro zurück (zu Endverbraucherpreisen).

Auch das Jahr 2021 war gezeichnet von der Pandemie und den staatlich verordneten Geschäftsschließungen. Bis einschließlich Mai mussten die Modehäuser geschlossen bleiben oder konnten nur unter erschwerten Bedingungen wie Click&Meet oder Click&Collect verkaufen. Drei Viertel der Bekleidungsgeschäfte litten in diesem Jahr erneut unter dramatischen Umsatzeinbrüchen. Bis einschließlich April lagen die Umsätze des stationären Bekleidungshandels annähernd 50 Prozent unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau des Vorjahres 2020.

So atmete der Modehandel erleichtert auf, als die Corona-Maßnahmen wieder gelockert wurden und ab Juni die Geschäfte in Deutschland wieder weitgehend normal öffnen durften. Bis Ende Juni hatte sich das Minus dank eines zweistelligen Umsatzplus im Juni bis auf 40 Prozent, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, abgebaut.

Erleichterung nach dem Restart
Nach ersten Nachholeffekten mit sehr positiver Umsatzentwicklung pendelte sich das Geschäft im Juli auf einem Niveau ein, das dem Modehandel - insbesondere mit Blick auf Liquidität und die Höhe der Warenbestände - Erleichterung verschafft, aber die Vorkrisenumsätze meist noch nicht wieder erreicht. Denn die Kundenfrequenzen lassen bislang weiterhin zu wünschen übrig, insbesondere in den Einkaufsstraßen der großen Metropolen und in den Shopping-Zentren. Vor allem in den Großstädten fehlen nach wie vor ausländische Touristen und Messebesucher, die sonst für zum Teil nicht unbeträchtliche Umsatzanteile gerade im höherwertigen Fachhandel und in den gehobenen Department-Stores sorgen.

Kräftiger Shift von Stationär zu Online
Kräftig wuchs dagegen in den Phasen des Lockdowns der Onlinehandel: Bei Bekleidung erreicht er mittlerweile etwa 40 Prozent, bei Schuhen 35 Prozent Marktanteil, die Online-Absatzkanäle des Multichannel-Handels eingeschlossen. Damit haben Corona und der Lockdown die Marktanteilsverschiebung von Offline zu Online stark befördert, auch wenn nach der Wiedereröffnung der Geschäfte die Verbraucher sich nun wieder stärker dem stationären Modehandel hinwenden.

Wirtschaftshilfen decken nur einen Teil des Schadens
Die Wirtschaftshilfen, die Bund und Länder dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel gewährten, sind willkommen und dringend notwendig. Sie decken allerdings nur einen Teil des Schadens, der im Bekleidungshandel durch die Geschäftsschließungen entstanden ist. Nach Erkenntnissen des BTE werden bislang im Durchschnitt nur etwa zwei Drittel des Verlustes entschädigt. Auf dem Rest bleibt der Handel sitzen. Einige Unternehmen, und zwar sowohl die ganz kleinen, meist als Personengesellschaften geführten Betriebe, als auch die Großbetriebe erhalten nach den bisherigen Antragsbedingen der unterschiedlichen Überbrückungshilfen eine nur unzureichende Unterstützung. Hier fordern die Einzelhandelsverbände nach wie vor dringend Nachbesserung der bisherigen staatlichen Hilfsprogramme.

Innenstädte in Gefahr
Bleiben weitere Wirtschaftshilfen aus, droht ein größeres Ladensterben, das insbesondere unsere Innenstädte stark beschädigen wird. Leerstände bereiteten vielerorts den Kommunen bereits vor Corona Sorgen. Der Shutdown hat die Lage dramatisch zugespitzt, und es droht ein Attraktivitätsverlust zahlreicher Innenstädte, wenn nicht schnell und wirksam gegengesteuert wird.

Denn mehr als jedes zweite Geschäft in den deutschen Innenstädten ist ein Textil- oder Schuhgeschäft. In den größeren Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern beträgt der Anteil des Modehandels sogar 69 Prozent; damit sind fast 7 von 10 innerstädtischen Stores Modegeschäfte. Und für rund 60 Prozent aller Innenstadtbesucher ist der Einkauf von Bekleidung, Schuhen oder Accessoires der Hauptanlass, die Innenstädte überhaupt zu besuchen. Einzelhandel, Gastronomie und Erlebnisbereiche sind zentrale Säulen einer funktionierenden und lebenswerten Innenstadt.

Die Innenstädte brauchen daher dringend Förderprogramme, die den Cityhandel unterstützen und ihm helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Das Eigenkapital ist in den meisten Unternehmen stark geschrumpft und zum Teil weitgehend aufgezehrt. Die Unternehmen müssen die zur Bewältigung des Lockdowns aufgenommenen zusätzlichen Kredite tilgen und gleichzeitig in die Zukunft investieren. Eine große Herausforderung, die alleine oft nicht zu bewältigen ist.

So begrüßt der BTE auch jene neuen Fördermaßnahmen, die unterschiedliche Digitalisierungsinvestitionen im Einzelhandel unterstützen sollen. Auch der Innenstadtfond ist ein guter Ansatz. Wobei dessen Volumen aus Sicht des BTE noch völlig unzureichend ist und zudem dafür gesorgt werden muss, dass diese Finanzmittel in den Kommunen nicht nur für den Ausbau des ÖPNV und von Radwegen verwendet werden, sondern vielmehr dem Einzelhandel mit einer Verbesserung seiner wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter die Arme greifen.

Mit Optimismus ins zweite Halbjahr
Der Modehandel geht in den Restart und den weiteren Jahresverlauf mit viel Optimismus und großem Engagement, aber auch mit einer gehörigen Portion Realismus. Nach ersten Vorab-Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen BTE-Befragung erwarten die Unternehmen für das zweite Halbjahr einen positiven Geschäftsverlauf, allerdings - im Vergleich zum Vor-Corona-Jahr 2019 - noch mit einem Umsatzminus in Höhe von rund 15 Prozent. Aktuell schwächeln die Besucherfrequenzen noch, wobei sowohl die Kaufrate als auch die Höhe der Einkaufsbeträge seit der Lockerung der Corona-Maßnahmen erfreulich gestiegen sind.

Quelle:

BTE e.V.

19.07.2021

Unterschiedliche Schlussverkaufs-Praktiken im Handel

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 

Üblicherweise geht der Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel Ende Juli in die finale Reduzierungsphase. Den Höhepunkt markiert dann der inoffizielle Sommer-Schluss-Verkauf, der in der Regel am letzten Juli-Montag startet. „Corona hat diese Praxis jedoch zum dritten Mal in Folge massiv gestört“, berichtet BTE-Sprecher Axel Augustin.
 
Grundsätzlich hat die gesamte Modebranche massiv unter der Pandemie gelitten, die Folgen sind jedoch je nach Standort und Unternehmensgröße zum Teil sehr unterschiedlich. Nach Erkenntnissen von BTE und BDSE besonders hart getroffen hat es die großen Unternehmen in den Toplagen der Großstädte. Fehlende Touristen und Messegäste sowie Millionen Arbeitnehmer im Homeoffice haben die Kundenfrequenzen und damit die Umsätze dort extrem einbrechen lassen. „Zudem gab es für die Großbetriebe deutlich weniger staatliche Hilfen“, weiß Augustin.
 
Die Lagerbestände in diesen Unternehmen dürften daher nach Einschätzung von BTE und BDSE besonders hoch sein. So werben manche Großunternehmen bereits seit einiger Zeit mit Rabatten bis zu 50 Prozent und mehr – stationär und online. Andere, darunter viele kleine und mittlere Mode- und Schuhgeschäfte, versuchen dagegen, sich aktuell mit größeren Sale-Aktionen noch zurückzuhalten. „Die Unternehmen stecken in dem Dilemma, dass einerseits die Läger aktuell noch (zu) voll sind, man sich andererseits nach drei katastrophalen Saisons in Folge hohe Preisreduzierungen aus wirtschaftlichen Gründen aber kaum leisten kann“, analysiert Augustin.
 
Als Folge rechnen BTE und BDSE per Ende Juli mit differenzierten Sale-Strategien im Mode- und Schuhhandel. Weil im Frühjahr die meisten Geschäfte nicht oder nur kurz geöffnet waren, dürfte die Auswahl an reduzierter Frühjahrsmode, wie Jacken oder leichte Pullover, besonders groß sein. „Da der letzte Winter-Schluss-Verkauf aufgrund des Lockdowns weitgehend ausfiel, kann man sich wohl vereinzelt auch auf Schnäppchen aus dem letzten Herbst/Winter freuen“, prognostiziert Augustin.

Weitere Informationen:
Schlussverkauf, Sale
Quelle:

BTE/BLE/BDSE/VDB

05.07.2021

BTE, BDSE und BLE: Gemeinsame Unternehmerumfrage gestartet

Wie war Ihr Geschäftsergebnis in 2020? Was mach(t)en Sie mit unverkaufter Winter- und Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Frühjahr/Sommer 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige Fragen aus der aktuellen gemeinsamen Unternehmerumfrage von BTE, BDSE und BLE. Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, insgesamt 12 Fragen über das Jahr 2020, das erste Halbjahr 2021 sowie das zweite Halbjahr 2021 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. BTE, BDSE und BLE bitten um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der drei Branchen zu erhalten und die Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im August veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 

Wie war Ihr Geschäftsergebnis in 2020? Was mach(t)en Sie mit unverkaufter Winter- und Frühjahrsware? Wie ist Ihre Vororderplanung für Frühjahr/Sommer 2022? Welche digitalen Vertriebskanäle nutzen Sie? Wie reagieren Sie und Ihre Kunden auf den aktuellen Nachhaltigkeitstrend? Und wo sehen Sie aktuell die größten Problemfelder der Branche?
 
Dies sind einige Fragen aus der aktuellen gemeinsamen Unternehmerumfrage von BTE, BDSE und BLE. Jedes Unternehmen aus dem gesamten Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandel ist eingeladen, insgesamt 12 Fragen über das Jahr 2020, das erste Halbjahr 2021 sowie das zweite Halbjahr 2021 zu beantworten. Alle Antworten werden vertraulich behandelt.
 
Die Fragen sind in wenigen Minuten zu beantworten. BTE, BDSE und BLE bitten um eine rege Beteiligung, um ein möglichst repräsentatives Bild der drei Branchen zu erhalten und die Forderungen der Unternehmen noch besser vertreten zu können. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im August veröffentlicht. Auf Wunsch erhalten die Teilnehmer eine separate Auswertung zugemailt, es ist aber auch eine anonyme Teilnahme möglich.
 
Die Fragen sollten idealerweise online beantwortet werden, der entsprechende Link ist auf der Startseite der drei Homepages www.bte.de, www.bdse.org und www.lederwareneinzelhandel.de zu finden. Auf Wunsch wird der Fragebogen aber auch als pdf-Datei zugeschickt. Kontakt: E-Mail: info@bte.de. BTE, BDSE und BLE bitten um eine Beantwortung bis 20. Juli 2021.

Weitere Informationen:
BTE-Umfrage Umfrage
Quelle:

BTE, BDSE und BLE

30.06.2021

Webinare zur Überbrückungshilfe III Plus

Am 25. Juni wurden die Details sowie Beispielrechnungen zum neuen sog. „Schadensausgleich“ innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht. Damit wurden u.a. die Höchstbeträge der Unterstützung um 40 Mio. auf insgesamt 52 Mio. Euro bzw. monatlich auf 10 Mio. Euro erhöht. Zu finden sind die neuen Regelungen sowie Beispielrechnungen unter dem Kapitel „FAQ zu Beihilferegelungen“ auf der Website www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de

Hinweis: Der Handelsverband Baden-Württemberg veranstaltet am 7. Juli ein Webinar zu den aktuellen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, am 8. Juli folgt dann ein spezielles Webinar zur Überbrückungshilfe III plus, jeweils von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 100 Euro. Weitere Informationen unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Am 25. Juni wurden die Details sowie Beispielrechnungen zum neuen sog. „Schadensausgleich“ innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus veröffentlicht. Damit wurden u.a. die Höchstbeträge der Unterstützung um 40 Mio. auf insgesamt 52 Mio. Euro bzw. monatlich auf 10 Mio. Euro erhöht. Zu finden sind die neuen Regelungen sowie Beispielrechnungen unter dem Kapitel „FAQ zu Beihilferegelungen“ auf der Website www.ueberbrückungshilfe-unternehmen.de

Hinweis: Der Handelsverband Baden-Württemberg veranstaltet am 7. Juli ein Webinar zu den aktuellen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen, am 8. Juli folgt dann ein spezielles Webinar zur Überbrückungshilfe III plus, jeweils von 16.30 bis 17.30 Uhr. Die Teilnahme ist für alle Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen 100 Euro. Weitere Informationen unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).

Weitere Informationen:
Überbrückungshilfen
Quelle:

BTE e.V.