GKV-Finanzen: BVMed mahnt Perspektivwechsel an
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) mahnt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatz-Stabilisierungsgesetzes einen Perspektivwechsel an – weg von kurzfristigen Sparmaßnahmen hin zu langfristigen Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne mit Hilfe von modernen Technologien. „Medizintechnologien steigern die Prozesseffizienz, ermöglichen Ambulantisierung, vermeiden stationäre Pflegebedarfe und stärken die Teilhabe von Patient:innen durch mehr Selbstständigkeit und Versorgung im häuslichen Umfeld. Die MedTech-Branche muss deshalb gestärkt, nicht geschwächt werden“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
„Die MedTech-Branche ist kein Kostenfaktor, sondern Teil der Lösung für die strukturellen Herausforderungen des Gesundheitssystems. Gerade vor dem Hintergrund des demografisch bedingt rückläufigen Versorgungspersonals ist sie ein zentraler Hebel, um das Versorgungsniveau zu sichern, Fachkräfte wirksam zu entlasten und Qualität sowie Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zu stärken“, argumentiert der BVMed in seiner Stellungnahme. „Wer Beitragssatzstabilität ernsthaft erreichen will, darf MedTech daher nicht durch kurzsichtige Sparmaßnahmen schwächen, sondern muss Innovationen und ihren zielgerichteten Einsatz in der Versorgung politisch absichern.“
Die für die Branche problematischste Regelung sieht der BVMed im geplanten pauschalen Preisabschlag für Hilfsmittel. „Die Hilfsmittelversorgung ist durch ein enges Zusammenspiel von Produkt und Dienstleistung geprägt. Sie erfordert differenzierte Rahmenbedingungen, die dieser Versorgungsrealität gerecht werden“, heißt es in der Stellungnahme. Der BVMed schlägt daher die Streichung des pauschalen Preisabschlags für Hilfsmittel in Höhe von drei Prozent für die Jahre 2027 und 2028 vor.
Der Alternativvorschlag des MedTech-Verbandes: „Um Preiskontinuität zu wahren, wäre ein grundsätzliches Festschreiben der Erstattungspreise auf Basis der Verträge nach § 127 SGB V für die Jahre 2027 und 2028 denkbar.“ Eine solche Maßnahme würde zur kurzfristigen Vergütungsstabilisierung beitragen, ohne gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage der Versorgungsstrukturen weiter zu schwächen, qualitative Einbußen in der Patient:innenversorgung zu riskieren und insbesondere kleine und mittelständige Leistungserbringer zu belasten.
Dr. Marc-Pierre Möll: „Beitragssatzstabilisierung darf nicht nur einseitig zulasten von Versorgung, Innovation und Qualität erfolgen, sondern muss strukturelle Ursachen adressieren und so nachhaltig ausgestaltet werden.“
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