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Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk Bild: bvse
v.l.n.r. Lara Pietrucha, Verena Hoffmann, Angela Hank
25.09.2025

Neue Vorständinnen im bvse-Frauennetzwerk

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Auf der Sitzung des bvse-Frauennetzwerkes am 24. September im Rahmen der Jahrestagung des Verbandes wurde die Vorstandsspitze für das bvse-Frauennetzwerk für die kommenden drei Jahre neu gewählt. 

Ziel des Netzwerks ist es, die Gleichberechtigung von Frauen in der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft aktiv zu fördern und die Zusammenarbeit in der Branche zu stärken.

Die neue Spitze des Frauennetzwerks:

  • 1. Vorsitzende: Verena Hoffmann (NaBrHo GmbH)
  • Stellvertreterinnen: Lara Pietrucha (Rhenus Data Office GmbH)
  • Neu im Vorstand: Angela Hanke (Entsorgungstechnik Bavaria GmbH)

Angela Hanke bringt umfangreiche Erfahrungen aus Marketing, Vertrieb und Unternehmensführung mit. Seit Januar 2000 leitet sie erfolgreich den Familienbetrieb Entsorgungstechnik Bavaria GmbH.

Zu ihrer Motivation erklärt die Unternehmerin:

"Gleichberechtigung – in welcher Form auch immer – ist noch immer keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie aktiv einfordern, verteidigen und voranbringen. Dafür brauchen wir ein starkes Netzwerk – Männer eingeschlossen, denn echte Gleichberechtigung beginnt mit Akzeptanz und Wertschätzung."

Die neu gewählten Vorständinnen freuen sich auf die Zusammenarbeit und den Austausch mit allen interessierten Frauen aus dem bvse-Netzwerk beim nächsten Workshop des bvse-Frauennetzwerks am 20. November.

Quelle:

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung

24.09.2025

Mammut:“Mountainwear Misuse” Kampagne sorgt für Aufsehen

Wenn Hightech-Bekleidung den Asphalt erobert, setzt der Schweizer Bergsportausrüster Mammut ein klares Zeichen und macht Ernst: Bergsportbekleidung gehört auf die Gipfel – nicht auf die Gehwege!  

Immer öfter sieht man Shell-Jacken, Daunen oder andere technische Outdoor-Bekleidung als Mode-Statements auf den Straßen. Mit ihrer Herbst/Winter Kampagne 25/26 geht die Schweizer Marke Mammut bewusst gegen diesen Trend vor. Schon die ersten Werbespots auf Londons Straßen machen auf den sogenannten „Mountainwear Misuse” aufmerksam. Die Reaktionen? Zwiegespalten. Die Community? Manche lieben die Kampagne, andere hassen sie – und in den Kommentarspalten entbrennt eine heftige Debatte darüber, wo technische Bergsportbekleidung wirklich hingehört. 

Wenn Hightech-Bekleidung den Asphalt erobert, setzt der Schweizer Bergsportausrüster Mammut ein klares Zeichen und macht Ernst: Bergsportbekleidung gehört auf die Gipfel – nicht auf die Gehwege!  

Immer öfter sieht man Shell-Jacken, Daunen oder andere technische Outdoor-Bekleidung als Mode-Statements auf den Straßen. Mit ihrer Herbst/Winter Kampagne 25/26 geht die Schweizer Marke Mammut bewusst gegen diesen Trend vor. Schon die ersten Werbespots auf Londons Straßen machen auf den sogenannten „Mountainwear Misuse” aufmerksam. Die Reaktionen? Zwiegespalten. Die Community? Manche lieben die Kampagne, andere hassen sie – und in den Kommentarspalten entbrennt eine heftige Debatte darüber, wo technische Bergsportbekleidung wirklich hingehört. 

Neben den Werbespots geht Mammut noch einen Schritt weiter: Nach dem „Mission Impossible“-artigen Auftakt in London kehrte das Marketingteam – augenzwinkernd als „Mountainwear Misuse Advisory Panel“ bezeichnet – in die Schweiz zurück. Dort entstand eine Satire-Serie mit der kanadischen Influencerin und Comedian Katie Burrell, die sowohl Regie führte als auch selbst vor der Kamera stand. Gedreht wurde am Mammut-Hauptsitz in Seon sowie mitten in Zürich. Mit dabei waren die Mammut-Athlet:innen Jakob Schubert und Lindsey Hamm sowie die Influencer Jannick Apitz und Tegan Phillips. Die Serie läuft nun auf Instagram.  

Zum Showdown freut sich Mammut, die Gründung eines eigenen „Mountainwear Misuse Ranger Teams“ bekanntzugeben – bestehend aus den echten Bergsport-Enthusiast:innen Cara Nemelka und Marius Isman.

Ihre Mission: die Zweckentfremdung von Bergsportbekleidung in der Stadt sichtbar zu machen – angefangen beim Münchner Oktoberfest, wo Daunenjacken und Co. regelmäßig auf den Schultern von Hardshell-Hipstern landen, statt auf verschneiten Berggipfeln. 

Mammut-CEO Heiko Schäfer dazu:
“Nach Jahren im Exil auf städtischen Bürgersteigen, wird Mammuts Bergsportbekleidung endlich befreit. Dank Mountainwear Rescue kehren Daunenjacken und Hardshells dorthin zurück, wo sie hingehören: auf Gletscher, an Granitwände und in Schneestürme. Hand aufs Herz – eine Hardshell träumt nicht von Milchschaum, sondern von Powder. Und Gore-Tex wurde nicht erfunden, um vor Latte-Flecken zu schützen!”

Quelle:

eyesprint communication für Mammut

Waldlichtung Foto: Joe, Pixabay
24.09.2025

Südwesttextil fordert grundlegende Überarbeitung der EUDR

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Als mittelbar betroffene Branche begrüßt die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie, dass der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung verschoben werden soll. Damit sie ihr Ziel erreiche, müsse die EU die Zeit für eine wesentliche Überarbeitung der Verordnung nutzen. 

Südwesttextil begrüßt die Ankündigung der Europäischen Kommission, den Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschieben zu wollen. Ende Juni 2023 in Kraft getreten, wurde der Anwendungsbeginn der Verordnung bereits um ein Jahr verschoben, um Unternehmen ausreichend Zeit für eine Anpassung ihrer internen Prozesse zu gewähren. Die erneute Verschiebung begründet Umweltkommissarin Jessika Roswall mit Umsetzungsproblemen im Bereich der zentralen IT-Plattform. Zusätzlich sollen in weiteren Gesprächen Vereinfachungen der Verordnung geprüft werden. 

Aus Perspektive von Südwesttextil muss die Europäische Kommission die Verschiebung nutzen, um die Verordnung grundlegend zu überarbeiten. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband unterstützt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, mit dem Schutz der Wälder einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität zu leisten. Die aktuelle Ausgestaltung der EUDR sei in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedrohe die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik, da das Ziel in dieser praxisfernen Ausgestaltung nicht zu erreichen sei.

Beispiel Papieretikett: Bürokratie statt Praxisnähe 
Auch wenn die Textilindustrie nicht zu den Kernbranchen der EUDR zählt, ist sie in mehreren Bereichen mittelbar betroffen. Holz und Kautschuk werden vielfach in Zubehör und Hilfsmitteln eingesetzt – etwa für Etiketten, Verpackungen, Paletten, Kleiderbügel, Büroausstattung oder Schuhsohlen. Am Beispiel eines Papieretiketts wird deutlich, wie komplex und praxisfern die Umsetzung der Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist. Beim Import muss das Unternehmen nachweisen, dass das Produkt entwaldungsfrei ist, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Erzeugerlandes hergestellt wurde und dies in einer Sorgfaltserklärung belegen. Zu den vorgeschriebenen, zu ermittelnden Informationen gehören unter anderem die Geolokalisierung sämtlicher Grundstücke bis auf die Parzelle per GPS, auf dem der dem nunmehrigen Papierbrei zugehörige Baum, der als Rohstoffquelle des späteren Etiketts dient, gewachsen ist. Diese Information ist überdies mit dem Herstellungszeitpunkt zu kombinieren und zu belegen. Diese Angaben sind insbesondere bei Produkten wie Papieretiketten, deren Rohstoff regelmäßig aus einer Mischung verschiedener Holzfasern, aus unterschiedlichen Bezugsquellen besteht, im Zweifelfall auch aus unterschiedlichen Ländern, nicht mehr rekonstruierbar, erst recht nicht für die Textil- und Bekleidungsindustrie. Fehlt der Nachweis, droht nach dem bisherigen Verordnungstext der Ausschluss vom EU-Markt.

Das Papieretikett verdeutlicht einen zentralen Punkt, an dem die Praxisferne der Verordnung besonders sichtbar wird: wenn das Papieretikett separat beschafft und in Europa angebracht wird, fällt es unter die Verordnung. Wird das Etikett aber bereits außerhalb der EU an einem Kleidungsstück befestigt, gilt es als Bestandteil des Produkts und unterliegt damit nicht den Anforderungen der bisherigen EUDR. So drohen langfristig Verlagerungseffekte in wenig regulierte Märkte mit niedrigeren Standards, während die EU an Attraktivität und Innovationskraft verliert.

Maßnahmen für eine wirksame und wirtschaftlich tragfähige EUDR
Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst vor diesem Hintergrund zusammen: „Die EUDR ist in ihrer jetzigen Form in der Praxis kaum beziehungsweise nur unter extrem hohem Kostenaufwand umsetzbar. Soll sie ihre Wirkung entfalten, braucht sie eine grundlegende Überarbeitung und Hinterfragung der bisherigen Systematik. Wenn man das eigentliche Ziel der EUDR – der Entwaldung vorzubeugen – erreichen will, darf die Risikoermittlung nicht allein auf die Unternehmen abgewälzt werden.”

Statt zahlreiche Akteure ohne einheitliche Vorgaben in die Pflicht zu nehmen, fordert Südwesttextil, dass in die zentrale Plattform „TRACES“ der EUDR, Tools zur Geolokalisierung und Decision Support Systems integriert werden. Auch darüber hinaus muss die EUDR grundlegend überarbeiten werden. Zentrale Begriffe müssen verbindlich und präzise definiert sein, so z. B. der Begriff „entwaldungsfrei“, bei dem es aktuell große Interpretationsspielräume gibt. Grundsätzlich sollten vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit Bagatellgrenzen für geringe Holzanteile festgelegt und Doppelbelastungen vermieden werden, indem die Harmonisierung mit anderen Regulierungen gewährleistet wird.

Wenn die EU keinen einheitlichen, faktenbasierten Bewertungsrahmen schaffen kann, schlägt Südwesttextil vor, über eine Systemumkehr nachzudenken. Staaten außerhalb der EU, die in die EU exportieren möchten, sollten nachweislich belegen, dass ihre Rohstoffe entwaldungsfrei sind, und den geltenden EU-Standards und Kriterien entsprechen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

Bodenbeläge auif der Heimtextil Foto Messe Frankfurt, Sutera
24.09.2025

Globale Teppichindustrie zurück auf der Heimtextil

Carpets & Rugs wächst auf der kommenden Heimtextil erneut. Das Teppichsegment zieht in die größeren Hallen 11.0 und 12.0 und wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage zusätzlich Halle 11.1 nutzen. Gemeinsam mit Halle 3.0 präsentiert sich Carpets & Rugs erstmals auf vier Ebenen. Flooring & Equipment in der Halle 12.0 ergänzt das Angebot um non-textile Bodenbeläge. Die Heimtextil festigt damit wieder ihre Rolle als Plattform für die textile und non-textile Bodenbelagsbranche. 

Carpets & Rugs wächst auf der kommenden Heimtextil erneut. Das Teppichsegment zieht in die größeren Hallen 11.0 und 12.0 und wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage zusätzlich Halle 11.1 nutzen. Gemeinsam mit Halle 3.0 präsentiert sich Carpets & Rugs erstmals auf vier Ebenen. Flooring & Equipment in der Halle 12.0 ergänzt das Angebot um non-textile Bodenbeläge. Die Heimtextil festigt damit wieder ihre Rolle als Plattform für die textile und non-textile Bodenbelagsbranche. 

Branchengrößen haben ihre Teilnahme bestätigt: In Halle 12.0 zeigen sich im Bereich maschinengewebte Teppiche Keyplayer wie Balta (Belgien), Hanse Home Collection (Deutschland), Lalee (Deutschland), Merinos (Türkei), Oriental Weavers Group mit Oriental Weavers, MAC Carpet und EFCO (Ägypten), Ragolle Rugs (Belgien) sowie Universal XXI (Spanien). Ein Highlight: das Areal Belgian Textiles by Fedustria. Der Verband präsentiert mit seinen Mitgliedern erneut die High-End-Produkte der belgischen Teppichindustrie. Erstmals komplementieren Bodenbeläge ohne textile Struktur das Angebot. „Beide Sortimente ergänzen sich ideal – das spiegeln auch unsere Aussteller: Einige Teppichfirmen zeigen Mischkollektionen mit non-textilen Bodenbelägen. Das folgt dem ganzheitlichen Ansatz der Heimtextil 2026. Das Carpets & Rugs-Angebot ist umfangreicher denn je. Nun gehen wir einen Schritt weiter und bieten auch Flooring & Equipment eine Plattform“, sagt Bettina Bär, Director Heimtextil.

Halle 11.0 ist die neue Heimat der handgewebten Teppiche. Hier zeigen sich hochwertige indische Firmen wie Hafizia Arts & Craft, Heritage Overseas, Himalaya Concepts, Javi Home, Looms & Knots, Maurya International, Nirmal International, Rugs INC., Teppiche de Orienta und The Rug Republic. Die Halle 11.1 beherbergt Gemeinschaftsstände aus China und Indien. Dazu gehören die Beteiligungen des Carpet Export Promotion Council und des Handloom Export Promotion Council. 

In der Halle 3.0 präsentieren Teppichaussteller im Rahmen des DecoTeams und der angrenzenden Design Lounge powered by DecoTeam ihre Sortimente. Mit dabei sind namhafte Firmen wie Paulig Teppichweberei mit der Marke Haro, Infloor-Girloon, Otto Golze & Söhne, Theko mit den Markenwelten Sansibar Sylt, Tom Tailor und Natur Pur sowie Tisca (Deutschland).

Neu: Areal Future Floor für Information und Networking
Das Areal Future Floor in Halle 12.0 bietet Content-Formate speziell für die Bodenbelags- und Teppichindustrie. Der Bereich inszeniert eine kuratierte Auswahl an Ausstellerprodukten – mit Fokus auf Nachhaltigkeit, innovative Materialien und zukunftsweisende Designs. Im Talk Spot geben renommierte Expert*innen Einblicke in aktuelle Teppichtrends und Branchenentwicklungen. Zusätzlich gibt es geführte Touren zu ausgewählten Must-Sees.

22.09.2025

Südwesttextil: „EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht sieht der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband den Bedarf, Belastungen zu begrenzen, Flexibilität für Unternehmen und Privilegien für Tarifbindungen zu erhalten. 

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie muss von den Mitgliedsstaaten bis 07.06.2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt die Position des Verbands: „Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie geht in vielen Punkten zu weit und muss mit Blick auf ihre bürokratischen, organisatorischen und rechtlichen Konsequenzen substanziell nachgebessert werden. Für die deutsche Umsetzung fordern wir eine Regelung mit Augenmaß, die Belastungen und Bürokratie begrenzt, angemessene Übergangsregelungen schafft und die Bedeutung von Tarifautonomie und Partnerschaft verankert.“

Ausweitung der Auskunftsansprüche und Berichtspflichten unverhältnismäßig
In Deutschland gelten mit dem Entgelttransparenzgesetz bereits umfangreiche Regelungen zur Förderung der Entgeltgleichheit, darunter individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte sowie Berichtspflichten. Die europäische Richtlinie erweitert diese nun: die Begrenzung des Auskunftsanspruchs auf Arbeitgeber mit über 200 Beschäftigten soll wegfallen. Für die Berichterstattung wird der Geltungsbereich von Arbeitgebern mit mehr als 500 Beschäftigten auf 100 gesenkt und der Turnus deutlich verkürzt. Die Richtlinie sieht ebenso eine Verschärfung der Sanktionen sowie neue Kollektivklagemöglichkeiten vor. Auch die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerte, bewährte Beweislast für Entgeltdiskriminierungen will die Richtlinie umkehren, sodass zukünftig eine glaubhafte Darlegung des Arbeitnehmers ausreicht, um eine Diskriminierungsvermutung auszulösen. Südwesttextil warnt vor einem unverhältnismäßigen Organisations- und Dokumentationsaufwand und einer deutlichen Verschlechterung der prozessualen Ausgangslage für Unternehmen. 

Südwesttextil sieht Tarifautonomie in Gefahr und fordert Erhalt bewährter Systeme
In Deutschland gewährleisten Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft bereits ein hohes Maß an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung in der Entgeltfindung. Deshalb gilt für tarifgebundene oder -anwendende Unternehmen aktuell die sogenannte Angemessenheitsvermutung im Entgelttransparenzgesetz. Für die Bewertung gleicher oder gleichwertiger Arbeit wird der Vergleich auf die jeweilige tarifliche Entgeltgruppe begrenzt. Diese Privilegierung von tarifgebundenen oder -anwendenden Unternehmen entfällt in der Richtlinie ebenso wie der verlängerte Berichtszeitraum und die Befreiung von der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten. Die Richtlinie sieht damit eine nachträgliche Überprüfung bestehender tariflicher Bewertungssysteme vor und unterläuft den durch das Grundgesetz geschützten Gestaltungsspielraum der Tarifparteien. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Südwesttextil fordert, dass tarifliche Bewertungssysteme und Privilegien in der Umsetzung der Richtlinie erhalten bleiben. 

Neue Kriterien für „Equal Pay“: Komplexität statt Klarheit?
Für den zentralen Anspruchs auf „Equal Pay“ etabliert die EU-Richtlinie vier neue Kriterien – Kompetenz, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen – sowie die Möglichkeit weiterer ergänzender Faktoren. Dies führt in der Praxis zu komplexeren Bewertungen von Tätigkeiten und Rechtsunsicherheit. Südwesttextil fordert daher für die nationale Umsetzung, dass die vier Faktoren nach Maßgabe ihrer Relevanz für den jeweiligen Arbeitsplatz gewichtet werden können. Ebenfalls sollte zukünftig möglich sein, dass Leistung und Erfahrung als Kriterien herangezogen werden können. 

Auch die Bildung von Vergleichsgruppen erweitert die Richtlinie. Als Vergleich können nicht nur wie bislang Beschäftigte beim selben Arbeitgeber, sondern ebenfalls sogenannte „einheitliche Quellen“, die Entgeltbedingungen festlegen, herangezogen werden. Die Richtlinie ermöglicht damit konzern- und unternehmensübergreifende Vergleiche ebenso wie den Bezug auf historische Gehälter oder hypothetische Vergleichspersonen. Die vorgesehene nahezu grenzenlose Vergleichbarkeit geht zu weit und ist praxisfremd. Es muss eine gesetzliche Klärung des Begriffs „einheitliche Quelle“ erfolgen und sichergestellt werden, dass unternehmens-, branchen- und regionalspezifische Unterschiede hinreichend berücksichtigt werden können.

Gehaltstransparenz in Stellenausschreibungen: Risiken für den Fachkräftemarkt
Die Richtlinie sieht zudem eine Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf Bewerbende vor, sodass bereits im Bewerbungsverfahren Informationen zum Gehalt veröffentlicht werden müssen. Der Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber, gehaltlich auf individuelle Bewerbende einzugehen, wird so erheblich eingeschränkt. Der ohnehin schon herausfordernde Wettbewerb um Fachkräfte wird verschärft, wenn Wettbewerber dank unmittelbarer Einblicke in Vergütungsstrukturen gezieltere Abwerbeversuche platzieren können. Südwesttextil fordert daher, dass bei der nationalen Umsetzung eine größtmögliche Flexibilität sicherzustellen ist. Arbeitgebern sollte es freigestellt bleiben, wie sie Bewerbenden die Informationen bereitstellen. 

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil

Postbank Digitalstudie 2025 Postbank Digitalstudie 2025; (c) Postbank
22.09.2025

Rekord: Deutsche sind drei Tage pro Woche online

Die Bundesbürger verbringen so viel Zeit im Internet wie nie zuvor. Knapp 72 Stunden ist jeder Deutsche im Schnitt pro Woche online; das sind umgerechnet drei Tage. Vor fünf Jahren lag die wöchentliche Internetnutzung noch bei rund 56 Stunden. Jüngere Deutsche sind dabei deutlich online-affiner als ältere: Die 18- bis 39-Jährigen verbringen pro Woche fast 86 Stunden im Internet, bei den ab 40-Jährigen sind es mehr als 65 Stunden. Fast immer dabei: das Smartphone. Neun von zehn Deutschen gehen damit mobil online. Das sind Ergebnisse der repräsentativen „Postbank Digitalstudie 2025“.

Die Bundesbürger verbringen so viel Zeit im Internet wie nie zuvor. Knapp 72 Stunden ist jeder Deutsche im Schnitt pro Woche online; das sind umgerechnet drei Tage. Vor fünf Jahren lag die wöchentliche Internetnutzung noch bei rund 56 Stunden. Jüngere Deutsche sind dabei deutlich online-affiner als ältere: Die 18- bis 39-Jährigen verbringen pro Woche fast 86 Stunden im Internet, bei den ab 40-Jährigen sind es mehr als 65 Stunden. Fast immer dabei: das Smartphone. Neun von zehn Deutschen gehen damit mobil online. Das sind Ergebnisse der repräsentativen „Postbank Digitalstudie 2025“.

Deutsche verbringen die meiste Zeit mit dem Smartphone online
„Das Internet ist der zentrale Taktgeber im Alltag. Messenger, Streaming, aber auch das mobile Banking sind für viele inzwischen selbstverständlich“, sagt Thomas Brosch, Leiter Digitalvertrieb der Postbank. „Dabei ist das Smartphone zum ständigen Begleiter geworden, mit großem Abstand vor Laptops und Tablets.“ Wie wichtig das Smartphone für das digitale Leben ist, zeigt auch die Nutzungsdauer. Mit keinem anderen Gerät verbringen die Bundesbürger mehr Zeit im Internet: Fast 26 Stunden sind sie damit pro Woche online – knapp zehn Stunden mehr als noch vor fünf Jahren. Dahinter rangieren Notebooks und Laptops mit gut 11 Stunden und Desktop-PCs mit fast 10 Stunden.

Was machen die Deutschen online? 81 Prozent nutzen mehrmals pro Woche bis täglich Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal. Sieben von zehn suchen gezielt nach Informationen und Nachrichten, ebenso viele sind regelmäßig in sozialen Netzwerken wie Instagram und Facebook aktiv. Jeweils rund die Hälfte der Befragten schaut Videos auf YouTube und Filme oder Serien auf Streaming-Plattformen oder erledigt online Bankgeschäfte. 

Jüngere surfen besonders viel – und haben gute Vorsätze
Die intensive Nutzung führt bei vielen aber auch zu einer Sättigung: 72 Prozent der Befragten wollen ihre Online-Aktivität nicht weiter steigern. Ein knappes Fünftel will die Zeit im Internet sogar bewusst einschränken. Vor allem die Jüngeren denken darüber nach: 36 Prozent der 18- bis 39-Jährigen wollen künftig weniger online sein und sich zum Beispiel persönlich mit Familie und Freunden treffen. 

Hintergrundinformationen zur Postbank Digitalstudie 2025
Für die „Postbank Digitalstudie 2025 – die digitalen Deutschen“ wurden zwischen Mai und Juni dieses Jahres 3.050 Einwohnerinnen und Einwohner befragt. Die Postbank untersucht mit der Studie im elften Jahr in Folge, welche Entwicklungen sich in verschiedenen Lebensbereichen in Bezug auf Digitalisierung allgemein und insbesondere zu Finanzthemen abzeichnen. Um eine bevölkerungsrepräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland (Proportionalisierung), Alter und Geschlecht. Als Referenzdatei wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes zugrunde gelegt. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Abweichungen in den Summen lassen sich durch Rundungsdifferenzen erklären.

Weitere Informationen:
Onlinenutzung Postbank
Quelle:

Postbank

Das von Eberhard Brack geführte Familienunternehmen GLAESER Textil kauft und verwertet Überschussproduktionen und Lagerbestände der Textil-, Bekleidungs-, Textilservice- und Schuhindustrie. ©Heinrich GLAESER Nachf.
Das von Eberhard Brack geführte Familienunternehmen GLAESER Textil kauft und verwertet Überschussproduktionen und Lagerbestände der Textil-, Bekleidungs-, Textilservice- und Schuhindustrie.
22.09.2025

GLAESER Textil übernimmt Lagerbestände und überschüssige Waren

GLAESER Textil unterstützt Händler und Hersteller von Textilien, Bekleidung und Schuhen bei der Umsetzung des Vernichtungsverbots ihrer Waren. Zum Service des Ulmer Unternehmens und seiner spezialisierten Partner gehören Sammlung, Abholung, Sortieren, Prüfen sowie das Bereitstellen von überschüssigen und Lagerbeständen zur Weiternutzung. Die Waren werden vergütet.

GLAESER Textil unterstützt Händler und Hersteller von Textilien, Bekleidung und Schuhen bei der Umsetzung des Vernichtungsverbots ihrer Waren. Zum Service des Ulmer Unternehmens und seiner spezialisierten Partner gehören Sammlung, Abholung, Sortieren, Prüfen sowie das Bereitstellen von überschüssigen und Lagerbeständen zur Weiternutzung. Die Waren werden vergütet.

Gemäß EU-Ökodesignverordnung gilt für große Unternehmen ab einer Beschäftigtenzahl von 250 Personen und einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro ab nächstem Jahr ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Bekleidung, Textilien und Schuhe. GLAESER Textil kauft die unter das Gesetz fallenden Waren auf und übernimmt deren Verwertung. „Seit der Gründung im Jahr 1888 hat sich unser Unternehmen auf das Sammeln, die Wieder- und Weiterverwendung von Bekleidung, Schuhen sowie Haus- und Heimtextilien spezialisiert“, erklärt der Geschäftsführer von GLAESER Textil, Eberhard Brack. „Wir kaufen bei Herstellern, Händlern und Textil-Dienstleistern überschüssige Waren und überhöhte Lagerbestände auf. Wir holen die Posten innerhalb Deutschlands ab, organisieren das Sortieren und Prüfen und führen die Artikel dann im eigenen Unternehmensverbund oder durch Kooperationen mit spezialisierten Partnern einer weiteren Vermarktung bzw. Nutzung im Sinne des ursprünglichen Produktzwecks zu. Dank unserer Dienstleistung erfüllen große Unternehmen schon frühzeitig das ab Sommer 2026 geltende Vernichtungsverbot von Verbraucherprodukten.“

Das Service-Angebot von GLAESER-Textil bietet Hersteller, Händler und Textil-Dienstleister weitere Vorteile: Unternehmen halten die Vorgaben der EU-Ökodesignverordnung nachweislich ein und vermeiden mögliche Strafzahlungen bei nicht rechtskonformem Handeln, stattdessen erhalten sie für ihre abgegebenen Waren eine angemessene Vergütung. Durch ein frühzeitiges Leeren der Läger umgehen sie zudem einen im kommenden Jahr zu erwartenden Abgabestau und gewinnen gleichzeitig den benötigten Lagerplatz für aktuelle Kollektionen.

Quelle:

Heinrich GLAESER Nachf. GmbH

Von links nach rechts: Felix Neugart (CEO, NRW.Global Business), V. Arun Roy, I.A.S. (Hauptsekretär, Ministerium für Industrie, Regierung von Tamil Nadu), Hon. M.K. Stalin (Ministerpräsident von Tamil Nadu), Hon. Dr. TRB Rajaa (Minister für Industrie, Investitionsförderung und Handel, Regierung von Tamil Nadu), Dr.-Ing. Akram Idrissi (ITA – RWTH Aachen), Varqha Bagwan (ITA – RWTH Aachen) und Reinhold von Ungern-Sternberg (BVMW) (von links nach rechts) Quelle: Guidance Tamil Nadu
Von links nach rechts: Felix Neugart (CEO, NRW.Global Business), V. Arun Roy, I.A.S. (Hauptsekretär, Ministerium für Industrie, Regierung von Tamil Nadu), Hon. M.K. Stalin (Ministerpräsident von Tamil Nadu), Hon. Dr. TRB Rajaa (Minister für Industrie, Investitionsförderung und Handel, Regierung von Tamil Nadu), Dr.-Ing. Akram Idrissi (ITA – RWTH Aachen), Varqha Bagwan (ITA – RWTH Aachen) und Reinhold von Ungern-Sternberg (BVMW) (von links nach rechts)
22.09.2025

Deutschland und Indien kooperieren: KI-gestützte Fertigung, Robotik und intelligente Textilien

Die Tamil Nadu Industrial Development Corporation (TIDCO) und das Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University planen, zukünftig im Bereich KI-gestützte Fertigung, Robotik und Smart Textilien zu kooperieren. Gleichzeitig soll der Talentaustausch und eine nachhaltige indisch-deutsche Partnerschaft gefördert werden.

Die Absichtserklärung wurde während der Tamil Nadu Rising Investment Conclave in Düsseldorf unterschrieben. M. K. Stalin, Ministerpräsident des indischen Bundesstaats Tamil Nadu, und hochrangige Vertreter von Regierung und Industrie waren bei der Unterzeichnung anwesend.

Ziel der Partnerschaft ist ein offenes Innovationsökosystem, das die dynamische Industrie mit der exzellenten Forschung Deutschlands verbindet. Diese Partnerschaft wird von Guidance Tamil Nadu und von Hon. Dr. TRB Rajaa, Minister für Industrie, Investitionsförderung und Handel der Regierung von Tamil Nadu, nachdrücklich unterstützt.

Thiru V. Arun Roy, I.A.S., Hauptsekretär des Ministeriums für Industrie, Regierung von Tamil Nadu tauschte die Absichtserklärung im Namen von Sandeep Nanduri, I.A.S., TIDCO-Geschäftsführer aus.

Die Tamil Nadu Industrial Development Corporation (TIDCO) und das Institut für Textiltechnik (ITA) der RWTH Aachen University planen, zukünftig im Bereich KI-gestützte Fertigung, Robotik und Smart Textilien zu kooperieren. Gleichzeitig soll der Talentaustausch und eine nachhaltige indisch-deutsche Partnerschaft gefördert werden.

Die Absichtserklärung wurde während der Tamil Nadu Rising Investment Conclave in Düsseldorf unterschrieben. M. K. Stalin, Ministerpräsident des indischen Bundesstaats Tamil Nadu, und hochrangige Vertreter von Regierung und Industrie waren bei der Unterzeichnung anwesend.

Ziel der Partnerschaft ist ein offenes Innovationsökosystem, das die dynamische Industrie mit der exzellenten Forschung Deutschlands verbindet. Diese Partnerschaft wird von Guidance Tamil Nadu und von Hon. Dr. TRB Rajaa, Minister für Industrie, Investitionsförderung und Handel der Regierung von Tamil Nadu, nachdrücklich unterstützt.

Thiru V. Arun Roy, I.A.S., Hauptsekretär des Ministeriums für Industrie, Regierung von Tamil Nadu tauschte die Absichtserklärung im Namen von Sandeep Nanduri, I.A.S., TIDCO-Geschäftsführer aus.

Dr. Akram Idrissi, Leiter Strategie & Geschäftsentwicklung des ITA, tauschte die Absichtserklärung im Namen des ITA-Institutsleiters Prof. Dr. Thomas Gries aus.

Quelle:

Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen University