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08.10.2026

Südwesttextil entwickelt KI-gestützte und datenbasierte Verbandsservices

Der Verband baut mit dem KI-Chatbot TEXI und der neuen MRSL-Datenbank gezielt digitale Lösungen auf, um Unternehmen bei wachsenden regulatorischen Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Ob Ökodesign, Verpackungsregulierung, Lieferkettenanforderungen oder Chemikalienstandards: Die regulatorischen Anforderungen an die Textil- und Bekleidungsindustrie wachsen kontinuierlich. Gleichzeitig steigt für Unternehmen der Aufwand, relevante Informationen zu recherchieren, einzuordnen und auf die eigene betriebliche Praxis zu übertragen. Südwesttextil setzt deshalb verstärkt auf digitale Lösungen, um das über Jahre aufgebaute Fachwissen des Verbands noch schneller und gezielter für seine Mitgliedsunternehmen verfügbar zu machen. 

Der Verband baut mit dem KI-Chatbot TEXI und der neuen MRSL-Datenbank gezielt digitale Lösungen auf, um Unternehmen bei wachsenden regulatorischen Anforderungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit zu unterstützen.

Ob Ökodesign, Verpackungsregulierung, Lieferkettenanforderungen oder Chemikalienstandards: Die regulatorischen Anforderungen an die Textil- und Bekleidungsindustrie wachsen kontinuierlich. Gleichzeitig steigt für Unternehmen der Aufwand, relevante Informationen zu recherchieren, einzuordnen und auf die eigene betriebliche Praxis zu übertragen. Südwesttextil setzt deshalb verstärkt auf digitale Lösungen, um das über Jahre aufgebaute Fachwissen des Verbands noch schneller und gezielter für seine Mitgliedsunternehmen verfügbar zu machen. 

Mit TEXI, dem bereits im Mai dieses Jahres veröffentlichten KI-gestützten Umwelt- und Nachhaltigkeitschatbot, hat Südwesttextil einen innovativen KI-Assistenten für Nachhaltigkeitsfragen geschaffen. Dank der Retrieval-Augmented-Generation-Technologie (RAG) basiert jede Antwort nicht auf frei verfügbaren Internetquellen, sondern auf einer eigens aufgebauten, qualitätsgesicherten und kuratieren Wissensdatenbank des Verbands. Dazu gehören unter anderem EU-Verordnungen und Richtlinien, nationale Gesetze, Schulungsunterlagen, Positionspapiere sowie Fachinformationen von Südwesttextil. Anders als bei herkömmlichen KI-Anwendungen basieren die Antworten damit gezielt auf fachlich geprüften und für die Branche relevanten Inhalten. Der Chatbot ermöglicht damit einen schnellen und unkomplizierten Zugang zum umfangreichen Nachhaltigkeitswissen des Verbands und unterstützt die Unternehmen bei der Recherche und Orientierung. Die persönliche Beratung bleibt insbesondere dann unverzichtbar, wenn individuelle betriebliche Fragestellungen, komplexe Sachverhalte oder die Einordnung rechtlicher Anforderungen gefragt sind.

„Gerade angesichts immer komplexerer regulatorischer Anforderungen müssen wir neue Technologien dort einsetzen, wo sie unseren Mitgliedsunternehmen einen konkreten Mehrwert bringen. Für uns bedeutet Digitalisierung nicht weniger persönliche Beratung, sondern mehr Zeit für die Fragen, bei denen unsere fachliche Expertise und der direkte Austausch besonders gefragt sind“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Einen weiteren digitalen Service hat der Verband Ende September mit seiner MRSL-Datenbank veröffentlicht. Manufacturing Restricted Substances Lists (MRSL) regeln, welche chemischen Substanzen im Herstellungsprozess eingeschränkt oder nicht eingesetzt werden dürfen. Unterschiedliche Standards und Stofflisten machen die Einordnung für Unternehmen jedoch aufwendig. Die neue Datenbank im internen Mitgliederbereich bündelt deshalb mehr als 9.000 Substanzen und ermöglicht Mitgliedsunternehmen, deren Status in wichtigen Standards und Regelwerken zentral zu recherchieren und miteinander zu vergleichen. So lassen sich relevante Anforderungen schneller einordnen und Rechercheaufwände im betrieblichen Alltag reduzieren.

Mit TEXI und der MRSL-Datenbank verfolgt Südwesttextil einen klaren Ansatz: Fachwissen nicht nur bereitzustellen, sondern es mithilfe neuer Technologien so aufzubereiten, dass Unternehmen es möglichst unmittelbar nutzen können. Damit entwickelt der Verband seine digitalen Services kontinuierlich weiter und verbindet technologische Innovation mit seiner fachlichen Beratung und Interessenvertretung.

04.10.2026

EmpCo: Last-Minute-Nachbesserung schafft keine echte Übergangsfrist

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Südwesttextil kritisiert die kurzfristige Änderung des UWG unmittelbar vor Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die beschlossene Verhältnismäßigkeitsprüfung für bereits in Verkehr gebrachte Waren ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch keine verlässliche Übergangsregelung.

Nur zwei Tage vor dem verbindlichen Anwendungsbeginn der neuen Vorgaben zur Umsetzung der „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo) hatte der Deutsche Bundestag eine ergänzende Regelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren beschlossen. Südwesttextil begrüßt, dass die besonderen Herausforderungen bei Altbeständen damit grundsätzlich anerkannt werden. Für die Unternehmen kommt die Nachbesserung jedoch zu spät und schafft keine tatsächliche Übergangsfrist.

Seit dem 27. September 2026 gelten deutlich strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie müssen unter anderem Claims auf Produkten, Verpackungen und Hangtags sowie in Online-Shops und weiteren Marketingmaterialien an die neuen Vorgaben anpassen.

Mit dem neu eingefügten § 15b UWG soll für Waren, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen künftig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. In die Bewertung sollen unter anderem bereits ergriffene Abhilfemaßnahmen, die Kosten einer Beseitigung sowie dadurch entstehende Umweltbelastungen einfließen. In der Praxis bedeutet das: Jede Ware, unabhängig davon, ob sie bereits im Laden liegt oder noch im Lager des Herstellers sowie alle Aussagen, mit denen Unternehmen ihre Produkte bewerben, etwa auf Etiketten und Hangtags, in Online-Shops, Newslettern oder auf Social Media müssen seit dem 27. September 2026 EmpCo-konform sein. Die Regelung ändert nichts an den materiellen Anforderungen. Sie räumt lediglich gewisse Hürden bei der Rechtsverfolgung und Gestaltungsspielräume bei der Nachweisbarkeit ein. Eine echte Entlastung für die Unternehmen bedeutet das jedoch nicht.

„Dass die Politik die Problematik bei bereits produzierten und in Verkehr gebrachten Waren anerkennt, ist grundsätzlich richtig. Dass eine solche Regelung aber erst wenige Tage vor dem Anwendungsbeginn auf den Weg gebracht wird, ist für Unternehmen nicht akzeptabel. Wer Produkte, Verpackungen und Kennzeichnungen mit langen Vorlaufzeiten plant, braucht verlässliche Rahmenbedingungen, echte Erleichterungen und keine Korrekturen auf den letzten Metern, die in der Praxis keine wirkliche Entlastung mit sich bringen“, erklärt Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil.

Südwesttextil kritisiert auch, dass die Neuregelung keine allgemeine Abverkaufs- oder Übergangsfrist vorsieht. Ohne eine solche Frist müssen jegliche, bereits produzierte Waren, Hangtags und Werbematerialien nachträglich geändert, überklebt oder – wenn eine Anpassung nicht möglich ist – im schlimmsten Fall vernichtet werden. Besonders betroffen sind Produkte mit langen Planungszyklen oder Waren, die aufgrund längerer Verkaufszeiträume noch auf Lager liegen. Die Umetikettierung und Vernichtung verursachen zusätzliche Kosten sowie Personalaufwand und laufen zugleich Nachhaltigkeitszielen zuwider.

Hinzu kommt: Die Sonderregelung beschränkt sich nach ihrem Wortlaut auf bereits in Verkehr gebrachte Waren. Für Werbeunterlagen, wie z.B. Kataloge, Plakate oder Banner am Point of Sale sowie Websites, Online-Shops, Newsletter und Social-Media-Auftritte gibt es keine vergleichbare Erleichterung. Gerade dort wäre eine Übergangsfrist auch notwendig, da Werbemittel häufig in großen Auflagen vorproduziert werden und digitale Inhalte über zahlreiche Seiten, Produktlisten und ältere Beiträge hinweg geprüft und angepasst werden müssen. Eine vollständige Anpassung sämtlicher Inhalte benötigt einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.

Für Südwesttextil steht die kurzfristige Nachbesserung damit beispielhaft für ein grundsätzliches Problem bei neuen regulatorischen Anforderungen: Praxistauglichkeit und realistische Umsetzungsfristen müssen bereits im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden – und nicht erst unmittelbar vor dem Stichtag.

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e.V.

01.10.2026

BTE künftig zuständig für Sportfacharbeit

Der BTE ist von seinen Mitgliedern sowie vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragt worden, künftig die Facharbeit für den Einzelhandel mit Sportartikeln zu leisten. Damit reagiert die Handelsorganisation auf die bereits seit längerer Zeit erkennbare Verschmelzung der Handelslandschaft in den Bereichen Fashion, Schuhe und Sport sowie auch in einigen Bereichen mit Lederwaren. Die Sportfacharbeit wurde bislang vom Verband Deutscher Sportfachhandel, VDS e.V., als separater Fachverband betrieben.     
 

Der BTE ist von seinen Mitgliedern sowie vom Handelsverband Deutschland (HDE) beauftragt worden, künftig die Facharbeit für den Einzelhandel mit Sportartikeln zu leisten. Damit reagiert die Handelsorganisation auf die bereits seit längerer Zeit erkennbare Verschmelzung der Handelslandschaft in den Bereichen Fashion, Schuhe und Sport sowie auch in einigen Bereichen mit Lederwaren. Die Sportfacharbeit wurde bislang vom Verband Deutscher Sportfachhandel, VDS e.V., als separater Fachverband betrieben.     
 
„Wir freuen uns auf diese neue, wichtige Aufgabe. Gerade in volatilen Zeiten eröffnet die arrondierte Outfit-Welt große Chancen für eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit von Handel, Industrie und Dienstleistern. Uns geht es nicht um den Aufbau zusätzlicher Strukturen, sondern um konkrete Verbesserungen für die Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen weniger Bürokratie, mehr unternehmerische Freiheit, faire Wettbewerbsbedingungen sowie verlässliche, praxisnahe Rahmenbedingungen für Beschäftigung, Investitionen und Digitalisierung. Auch das neu aufgestellte BTE Clearing-Center könnte perspektivisch ein wertvoller Baustein für die inhaltliche Zusammenarbeit sein“, erklärt BTE-Präsident Mark Rauschen. 
 
Den Fachbereich sachinhaltlich führen wird zum einen BTE-Geschäftsführer Sönke Padberg, der ausgebildeter Sportfachwirt ist. Padberg verfügt über langjährige Handelsunternehmenserfahrungen und ist im Bereich des Sporthandels bzw. im Kreise der Unternehmen gut vernetzt. Zum anderen wird BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels als erfahrener und langjähriger Verbandsmanager den Fachbereich gesamtstrategisch leiten und in die Lobbyarbeit der Gesamtorganisation des HDE integrieren. Der BTE wird zudem auf die anerkannte Expertise seiner derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können. Bei Bedarf wird zusätzliches Fachpersonal eingestellt.
 
Zur Umsetzung müssen noch formell und inhaltlich erforderliche Arbeiten, wie z.B. eine Satzungsänderung des BTE, sowie anderweitige Aufgaben geleistet bzw. erledigt werden. Der BTE geht davon aus, bis zum 1. Januar 2027 damit fertig zu sein und mit der Arbeit für den Sportfachhandel beginnen zu können. Über die weitere Entwicklung wird der BTE entsprechend informieren.

Quelle:

BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

18.09.2026

Betriebliche Mitbestimmung modernisieren: Klare Regeln für schnellere Entscheidungen

In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

In der aktuellen Debatte um eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes bekräftigt Südwesttextil seine Forderungen nach einer Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Verfahren müssen beschleunigt und die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sichergestellt werden.

Die betriebliche Mitbestimmung muss mit den Veränderungen von Arbeitswelt und Technologie Schritt halten. Den notwendigen Reformbedarf hat auch der Koalitionsausschuss von Union und SPD erkannt: In seinem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vom 2. Juli 2026 kündigt er an, die Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen im Zusammenhang mit der Implementierung von KI zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Sozialpartner sollen Vorschläge erarbeiten, wie die Zusammenarbeit dafür auch durch Regelungen im Betriebsverfassungsrecht erleichtert werden kann.

Südwesttextil sieht darin einen wichtigen Ansatzpunkt für eine umfassendere Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Bereits im Februar hat der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband in einem Positionspapier konkreten Änderungsbedarf aufgezeigt. Auch BDA-Präsident Rainer Dulger hat die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aktuell erneut in die öffentliche Debatte gerückt: Beteiligung müsse ermöglicht werden, gleichzeitig müssten rechtzeitige Entscheidungen möglich bleiben.

Digitale Arbeitswelt braucht zeitgemäße Regeln
Besonders deutlich wird der Reformbedarf beim Einsatz digitaler Technologien. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen mit, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kann bereits die objektive technische Eignung zur Überwachung ausreichen. Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem Einsatz von KI und immer mehr datenverarbeitenden Anwendungen droht der Mitbestimmungstatbestand damit einen immer größeren Teil der betrieblichen IT zu erfassen. Südwesttextil fordert deshalb eine Präzisierung: Entscheidend sollte sein, ob eine technische Einrichtung tatsächlich zur Überwachung genutzt wird und eine nicht nur unerhebliche Überwachung ermöglicht. Damit greift das Positionspapier genau die Fragestellung auf, die nun auch der Koalitionsausschuss mit Blick auf eine schnellere Einführung von Software, Updates und technischen Einrichtungen adressiert.

Gleichzeitig müssen Mitbestimmungsverfahren verlässliche Zeiträume haben. Südwesttextil schlägt eine Frist von zwei Wochen für eine erste sachlich begründete Stellungnahme des Betriebsrats vor. Für Eil- und Notfälle braucht es zudem eine rechtssichere Möglichkeit, notwendige Maßnahmen vorläufig umzusetzen, wenn die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sollen dabei nachgelagert gewahrt bleiben.

Modernisierung muss Handlungsfähigkeit stärken
Darüber hinaus fordert Südwesttextil unter anderem, Zustimmungsverweigerungen an sachliche und unmittelbar mitbestimmungsrelevante Gründe zu binden, die Mitbestimmung konsequenter auf kollektive Sachverhalte zu konzentrieren und Einigungsstellenverfahren effizienter auszugestalten.

Edina Brenner, Hauptgeschäftsführerin von Südwesttextil, betont: „Dass der Koalitionsausschuss den Reformbedarf bei der Einführung von Software und KI erkannt hat, ist ein wichtiges Signal. Jetzt kommt es darauf an, die Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung konsequent im Sinne der Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu gestalten. Sie muss Verfahren vereinfachen und beschleunigen – und darf nicht mit zusätzlicher Bürokratie oder einer Ausweitung von Mitbestimmungsrechten verbunden sein. Das Leitprinzip der betrieblichen Mitbestimmung, wonach unternehmerische Entscheidungen mitbestimmungsfrei bleiben, muss auch in einer modernen Arbeitswelt gewahrt werden.“

Quelle:

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

AMRC - Jody Turner
18.09.2026

Vom Labor an den Webstuhl

Die UK Fashion & Textile Association richtet einen Teil ihrer Weaving Conference 2026 gezielt auf den Transfer von Forschung in die industrielle Weberei aus. Die Session „From Labs to Looms“ bringt Fachleute des Manufacturing Technology Centre, des National Manufacturing Institute Scotland und des Advanced Manufacturing Research Centre mit Herstellern zusammen.

Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Laborergebnisse, sondern die Schritte zwischen Forschung und industrieller Nutzung: Versuche, Investitionsentscheidungen, Zusammenarbeit und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Konferenz adressiert damit eine praktische Hürde vieler mittelständischer Textilunternehmen, die Zugang zu Forschungsinfrastruktur und neuen Fertigungsmethoden benötigen, ohne eigene große F&E-Abteilungen aufzubauen.

UKFT verknüpft die technische Diskussion mit dem Thema Skills. Neue Webtechnologien werden erst produktiv, wenn Unternehmen Verfahren sicher bewerten, einführen und im laufenden Betrieb beherrschen können.

Die UK Fashion & Textile Association richtet einen Teil ihrer Weaving Conference 2026 gezielt auf den Transfer von Forschung in die industrielle Weberei aus. Die Session „From Labs to Looms“ bringt Fachleute des Manufacturing Technology Centre, des National Manufacturing Institute Scotland und des Advanced Manufacturing Research Centre mit Herstellern zusammen.

Im Mittelpunkt stehen nicht einzelne Laborergebnisse, sondern die Schritte zwischen Forschung und industrieller Nutzung: Versuche, Investitionsentscheidungen, Zusammenarbeit und die Qualifikation der Beschäftigten. Die Konferenz adressiert damit eine praktische Hürde vieler mittelständischer Textilunternehmen, die Zugang zu Forschungsinfrastruktur und neuen Fertigungsmethoden benötigen, ohne eigene große F&E-Abteilungen aufzubauen.

UKFT verknüpft die technische Diskussion mit dem Thema Skills. Neue Webtechnologien werden erst produktiv, wenn Unternehmen Verfahren sicher bewerten, einführen und im laufenden Betrieb beherrschen können.

Quelle:

UK Fashion & Textile Association (UKFT)